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Alpenländische Bienenzeitung
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Seite 13 von 16
Datum: 01.03.1918
Umfang: 16
der Pflanzen von der Hilfe der Insekten abhängt, sondern daß auch die Arbeit der Bienen, der Ertrag eines Bienenstaates umso reicher ausfällt, je günstiger für die Pflanzen die Blütezeit war. Ohne Honig kann die' Biene nicht leben; ohne den Blutenstaub, das „Bienenbrot", kann sie ihre Brut nicht aufziehen. Das spenden ihr Haselnuß und Weide zuerst; darum verdienen sie den Schutz der Menschen so wie die seltenen Alpenblumen. Sind wir nun von der Notwendigkeit dieser Schonung der Blüten, insbesondere

aber der Kätzchenträger überzeugt, dann treten' auch wir warm für den Schutz dieser Frühlingspflanzen ein, indem wir in unserem Familien- wie auch Bekanntenkreise belehrend und aufklärend diese An regung besprechen und so an der Lösung dieser dankbaren Aufgaben voll und ganz Mitwirken. Auch unsere Behörden sollten diese Anregung tatkräf tigst unterstützen und sollten dafür sorgen, daß in Schulen, Gemeinde häusern, Bahnhöfen, Eisenbahnwagen und anderen öffentlichen Lokalitäten nicht die Plakate: „Nicht auf den Boden

spucken!" oder „Das Tragen nicht geschützter Hutnadeln ist bei verboten!" die einzige Gang- und Wanddekoration bilden, sondern auch folgende Aufschriften auf obige Bestrebungen aufmerksam machen: „Schützet die Alpenpflanzen!" „Schützet die Frühlingspflanzen!" „Schutz den Kätzchenträgern — Schutz den Weiden, Haseln und Erlen!" Karl von Ardetzenberq. Am Auslug. Vom k. k. Forstmeister I. Lüftenegger in Prutz. Im verflossenen Jahre hat der Bericht des Herrn Profeffors Dr. E. Zander über die Tätigkeit

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 09.11.1914
Umfang: 8
.-R., 9. K., verw. — Biber Josef, Lt. i. d. Res., 1. Lsch.-R., 7 K., tot. Cernizza Heinrich v., Oblt., 1. Lsch.-R., Grenz- schutz-K. 3/4, tot. - Ctes Karl Freih. v., Lt., I.Lsch.- R., 1. K., verw. — Comploj Dominik, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenzsch.-K. 3/5, verw. — Crazzo- lara Josef, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenz. schutz-K. 1/4, tot. — Cusiata Johann, Kdt. i. d. Res., 3. Kj.-R., 2. K., verw. — Czulius Walter, Kdt. i. d. Res., 3.Kj.-R., 8 K., verw. Depoto Max, Kdt., 1. Lsch.-R., Grenzschutz

.-R., 3. Baon- Stb., verw. Habermann Carl, Oblt., 1. Lsch.-R., Grenzschutz- K. 2/6, verw. — Haidl Rudolf, Lt., 1. Lsch.-R., 7. K., tot. — Halhammer Johann, Oblt., 3. Kj.-R., 1. K., verw. — Haschke Franz, Oblt., 1. Lsch.-R., Grenz- schutz-K. 3/6, verw. — Heindl, Fähnr., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 6/1, verw. — Helm Friedrich, Oblt., 1. Lsch.-R., 2. BaonStb., verw. — Hentschel Franz, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 1/6, tot. — Herwerthner Heinrich, Oblt., 1. Lsch.-R., Grenzschu-K. 6/4, verw

., 28. Jnf.-R., 12. K., Bozen, Wolkenstein, verw. — Pernthaler Giovanni, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 3/6, tot. - Pfleger Franz, Lt., 1. Lsch.-R., 2. K., verw. — Pillinger Anton, Lt. i. d. Res., 1. Lsch.-R., 6. K., tot. - Pohanka Theodor, Oblt., 1. Lsch.-R., 1. K., tot. - Poletilovic Josef, Obstl., 3. Kj.-R., 1. K., verw. - Polin Ignaz, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenz schutz-K., 1/4, tot. Reiß Friedrich, Dr. Phil., Lt. i. d. Res., 3. Kj.-R., 4. K., kriegsgef. — Reitmayer Robert

. — Thummerer Robert, Lt., 1. Lsch.-R., 1. K., verw. — Tomasi Guido, Fähnr., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K., 2/6, ver wundet. — Tomek Anton, Oblt., 1. Lsch.-R., Grenz schutz-K. 1/5, verw. — Trafojer Peter, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 1/6, tot. Urbanek Franz, Lt. i. d. Res., 3. Kj.-R., 4. K., verw., kriegsgef. Verdroß Edler v. Droßberg, Paul, Lt., 3. Kj.-R., 8. K., tot. - Vogt Eduard, Lt., 1. Lsch.-R., 6. K., tot. Wagner Franz, Dr. jur., Lt. i. d. Res., 1. Lsch.- R., 3. K., verw. — Wanke

., 1. Lsch.-R., 2. K., tot. — Achatz Bernhard, 1. Lsch.-R., 2. K., verw. — Adam Franz, Ptrf., 1. Lsch.-R., 3. K., verw. — Affenzeller Michael, 2. Lst.-Jnf.-R., 1. K., tot. - Agar Agid, 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 2/4, verw. — Agnolo Costante, 3. Kj.-R., 4. K., kriegsgef. — Agosti Antenori, 1. Lsch.-R., Grenz schutz-K. 2/4, verw. — Agostini Luigi, 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 6/1, verw. Agreiter Alois, TitPtrf., 3. Kj.-R., 4. K., verw., kriegsgef. — Ahrer Heinr., I. Lsch.-R., 7. K., verw. -Aigner Johann

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Sterne und Blumen
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Seite 13 von 16
Datum: 05.04.1914
Umfang: 16
oder sonstige Gartenerde dazu. Dann bringe man diese Erdmischung bis zu dreiviertel Höhe wieder in den Graben, damit sich der Boden setzt. Vor der Pflanzung muß man sich natürlich klar darüber sein, welchen Zwecken die Hecke dienen soll. Will man die eisigen Nordwinde fernhalten, so wird man zu den Nottannen greifen, die in kurzer Zeit einen vorzüglichen Schutz bilden. Soll die Hecke ein Schutz gegen neugierige Einblicke sein, so wird man Leoensbaum, Eibe und Flieder wählen. Gerade der Flieder

ist noch viel zu wenig in seiner guten Eigenschaft als Heckenpflanze bekannt, ganz abgesehen von seinem Blütenreichtum und dem würzigen Duft, den seine Blumen verbreiten. Namentlich, wo es gilt, an einer Straßenfront, die an die staubige Chaussee grenzt, einen staubabwehrenden Schutz zu schaffen, sind die Fliedersträucher kaum durch eine andere Heckenpflanze zu ersetzen. Wird solch eine Hecke in späteren Jahren in den unteren Stellen wirklich kahl, so braucht man sie nur stark zurückzuschneiden; alsbald treiben

Dornen das Vernichten dieser Schmarotzer erschwert — er gibt auch mit Vorliebe der Blutlaus in dem angesammelten Laube am Boden während des Winters Schutz, von wo aus dieser gefährliche Obstschädling sich dann im Frühjahr weiter verbreitet. Ähnlich ist dies der Fall mit dem Wacholder (äuniperus Sabina), der als Zwischenwirtspflanze für viele Rostpilzc erkannt worden ist. Finden diese Pilze eine solche Zwischenwirtspflanze nicht, so ist ihrer Weiterverbreitung ein Ziel gesetzt. Diesen beiden

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 8 von 8
Datum: 24.12.1919
Umfang: 8
! Schlagerlustspiel in 2 Akten — Gespielt von Max Linder Ak IM M! Ein Trauerspiel einer Gelehrtenehe in 5 Akten von Robert Miene Hauptdarsteüerin: Hennh Porten! Spielleitung: Rudolf Biebrach Darsteller: Karl Ebert, Paul Bildt, Ernst Dornburg und Lans von Zedlitz Kundmachung über de» Schutz von Ziehkindern und unehelichen Kindern. Auf Grund des § 2 der Ziehkinderordnung (Dollzugs anweisung des Staatsamtes für soz. Verwaltung vom 1. April 1919, St. G. Dl. Nr. 202) und laut Kund- machung der Landesregierung

von Tirol vom 22. Juli 1919, Zl. XI, 427/4 wurde das siadt. Jugendamt in Innsbruck als Ziehkinderaufsichtsstelle für das Stadtgebiet Innsbruck bestimmt. Den Schutz d.eser Dollzugsanweifung genießen: a) Ziehkinder, das sind eheliche und uneheliche Kinder unter 14 Jahren, die sich bei anderen Personen als Vater und Mutter in entgeltlicher oder unentgelt- licher Pflege befinden (Halte-, Kost- oder Pflegekinder). b) Uneheliche Kinder unter 14 Jahren, die sich bei Vater oder Mutter in Pflege befinden

. Der Schutz wird durch die Ziehkinderaufsichtsstelle unter staatlicher Ueberwachung ausgeübt Parteien, welche Ziehkinder halten wollen oder solche bereits m Pflege haben, bedürfen einer Bewilligung durch die Ziehkinderaufsichtsstelle und haben um eine solche mündlich oder schriftlich anzusuchen. Die Bewilligung wird durch Ausfertigung eines Pflegebuches erteilt. Die Pflegepartei hat im Pflegebriche die Kenntnis der mit der Ziehkinderpflege übernommenen Pflichten zu bestätigen. Sie trägt auch die Kosten

mündlich oder schriftlich zu verständigen. Wer am 1. Jänner 1920 Kinder in Pflege hat, muß die vorgeschriebenen Anzeigen bis 31. Jänner 1920 er statten und in ders.lben Frist um die erforderliche Be willigung ansuchen, wenn diese Anzeige nicht schon aus Grund der INagislralsverordnung vom 1. Juni 1918 er- folgt ist oder das skädt. Jugendamt als Vormund für das Sind bestellt wurde. Nach 8 2 des Gesetzes vom 4. Februar 1919, St. G. Bl. Nr. 76, über den Schutz von Ziehkindern und unehe lichen Kindern

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Seite 6 von 8
Datum: 15.03.1913
Umfang: 8
Wasserbauten, welche den Schutz von Grundeigentum oder die Regulierung des Laufes eines Gewässers be zwecken, gebildet werden (8 52 Wasserrechtsgesetz). Letz teren Unternehmungen werden auch die Anlagen von Werkskanälen u. dgl. beigezählt, da auch damit immer die Regelung eines Gewässerlaufes verbunden ist und das Gesetz nicht nur jene Regulierungsarbeiten ins Auge faßt, welche hauptsächlich oder lediglich Schutzmaßregeln sind. Häufig werden mehrere Zwecke vereinigt. Stimmen alle Beteiligten

bei Unternehmungen zur Ausführung von Bewäfferungsanlagen mindestens zwei Dritteile, von Entwässerungs-, Schutz- und Regulierungsanlagen min destens die Hälfte der Beteiligten ausmachen und die Stimmenmehrheit wird nicht nach Köpfen, sondern bei Bewässerungs-und Entwäfferungsanlagen nach der Größe der beteiligten Grundflächen, bei Schutz unß Regulie rungsbauten nach dem Werte des zu schützenden Eigen tums berechnet. Bei Ermittlung dieses Wertes ist, so weit tunlich, auch die durch die Anlage zu erwartende

; es kann aber auch, wenn die für einzelne Grundstücke zu erwartenden Vorteile von bedeutender Verschiedenheit sind, der zu erreichende Nutzen als Ver teilungsmaß angenommen werden. Bei Schutz- und Regulierungsunternehmungen ist immer das Verhältnis des Nutzens, also der zu erlangende Vorteil oder die abzuwendende Gefahr als Maßstab anzuwenden. In der Regel geschieht dies durch Einteilung des ganzen Genoffenschaftsgebietes in verschiedene Klassen (Konkur renz- oder Gefahrenklaffen, §8 65 u. 66, Wasserrechts gesetz). Verträge

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Tiroler Volksbote
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Seite 9 von 16
Datum: 02.10.1914
Umfang: 16
, M i ttelber g, Vorarlberg, LschR., Schutz r. Oberarm; Wehinger Gebh., Altenstädt, LschR., Schuß l. Hand; Wald Andreas, Eppan, JR., Schutz l. Hand;. Waib! Anton, Tarrenz, TKIR.; l. Oberschepke! u. Fuß; Brader Georg, Afer s, > LschR.» Schutz I. Schulter; ^ Brandstätter Markus, K i r ch d 0 r f, Brust- - und Lun genschutz; Begle I. M., Satt eins. LsäM, Schütz r. Oberarm; Dangl Ferd., H ö 6) st, LschR., Kopfschuß; Dallago Angela, Cor tina, LschR., Schrapnell linke Schulter und Rücken; Dünter Markus

, A It en st ad t, LR-, Streifschuß Kopf und Schulter; Frischmann Ed mund, Ob er per fuß, TKIR., Schrapnell Oberarm;^ Gftaäz Martin, Fr a st a n TKIR., Schrapnell l. Zei gefinger; Häusle Julius, K 0 blach, LschR , Schutz r. Oberarm; - Mart Josef, Serfaus, LschR., linker Brustschutz; Galvani Achilles, Neumark t, KIR., Schutz Brust; Brenner Josef, Innsbruck, KIR., Schutz Fußgelenk; Patsch Dominikus, Landeck, LstR., marod; Edenstrasser Matthäus, Kund l, LstR., marod; OstlMmer Adalbert, Vils, LstR., marod; Pinska Josef, Brixen, GAR

., krank; Hueber Rudolf, Landeck, KIR:, Zugsführer, Streifschutz rechte Wange; Hopffer Adolf, Innsbruck, GAR., Kadett» marod; Grießer Magnus, Land eck, KIR., Durchschuß, Oberschenkel: Dietrich Emil, Stams, Schrapnell Oberschenkel und Rücken; Egger Josef Ludwig, Gofau, GAR., marod; Bitschnaü Fidel, Vandanz, KIR., Schuß Brust und Schenkel; Seebacher Rudolf, Feldkir ch, KIR., Brust schuß: Zischg Karl, Bozen, KIR., Schuß Oberram; Wiedmann Joh., B r e g e n z. KIR.» Unterjäger, Schutz linker Oberarm: Singer

Johann, Reutte, MarfchR., Patrouilleführer, Schulterschutz; Vogel Franz Josef, L u st e n au,, KIR., Halsschutz; Noäier Johann, U n- terperfutz, LschR., Schuß rechten Oberschenkel: Badstuber - Johann, Sie r Z i n g, KIR.. Schrapnell rechte Hand; Kathrein Josef, K e m p t ö n, KIR., Schutz; Scharmer Alois, Scharn i tz, LschR., Schuß linke Hand; Mitterhofer Alois, Partschins, KIR.» Brustschutz;. Worzikovsky Hermann, Innsbruck, JR., Fähnrich, Schutz rechte Hand; Kichler Robert, A r e g e n z, KIR

.» Kadett, Schuß linker Oberschenkel: Mayrhofer Franz, Unter-Weitzenback), LstB.» kranZ: Bäder Thomas, Ehrwald, KIR., Schrap nell linker Oberarm: Leg Franz, Neumarkt-Tra« min, LschR., Schutz linker Arm; Troll Josef, Schwarzach, LstR., Patrouilleführer, marod; Stein- techner Josef, Terfen s, KIR.» Unterjäger^ marod: Lorenz Josef, Innsbruck, JR., Hauptmann, Schuß rechter Oberschenkel: Gelb.Max v., Innsbruck, LstR., Kadett, marod; Eberle Karl Anton» Liggen- a u, KIR., Lungenschüß; Dürr Rudolfs

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Neueste Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 22.09.1914
Umfang: 4
.-Reg. M Lamp er t aus Gätzis in Vorarlberg, ein eifriges Walied des dortigen Turnvereins, ist in der Schlacht bei Tarnespin gefallen. Ali Reservespital des Roten Kreuzes zu Innsbruck (Lehrerbildungsanstalt) ist gestern der Landwehrmann Hefteiter Oueiser aus Reichenberg seinen Verwun dungen erlegen. Uerwtmdete aus uttferestä Bekanntenkreis. Fähnrich Ferdinand Baur vom 13. Infant.-Reg., l§hef des Lodenversandhauses Rud. Baur in Innsbruck, „3n»WruWer „Neueste" ! Rudolfsttmtze, erhielt einen Schutz

oder kann als Verwundeter in einem russi schen Spital liegen, falls nicht ein amtlicher Toten schein seinen Tod beweist. Unter den Verwundeten auf dem nördlichen Kriegs schauplätze (bei Lemberg) befindet sich auch der schon am südlichen Kriegsschauplätze (Serbien) durch einen Bajonettstich am rechten Arme verletzte Baumeister am Stadtbauamte in Innsbruck, Hans Hauser, Zugs führer im Festnngsartilleriebataillon Nr. 1 (Referve- kompagnie Nr. 2), welcher einen Schrapnellschutz in das Brustbein und einen Schutz

durch die Lunge erhalten hatte. Herr Karl Fr ick, Mondscheinwirt in Mariahilf hier, befindet sich mit einem Schutz durch den Oberkiefer rm Reservespital in Losoncz. In Innsbruck sind folgende verwundete Wannschafts personen eingetroffen: Erl Josef, 17. Landwehr-Inf.-Reg., Durchschuß r. Vorderarm ; Huber Gottfried, Inf.-Reg. 39, Durchschuß r. Brust; Franz Klotz, Inf.-Reg. 40, Durchschuß r. Oberschenkel; Krecek Stanislaus, Felds. - Baon 4, Schrapnellschutz r. Futzrücken; Wanglaus Josef, Inf.- Reg. 40, Schutz

r. Unterschenkel; Wilder Michael, Inf.- Reg. 8, Schrapnellschutz l. Unterarm,; Franz Schöps, Landst.-Inf.-Reg 30, Dnrchschu tzr. Hüfte; Prünstinger Jakob, Inf.-Reg. 14. Beckenschuß; Koidl Josef, Kitz bühel, Geb.-Art. 14, Kanonier, marod; Längerer Ru dolf, Schluderns, Feldj.-Bat. 18, (märod); Lan Ant., Hörbranz, 4. Tirol. Kaiserj.-Reg., krank; Heinzle H., Klaus, Feldj.-Bat. 27, Patrvuillenf., krank; Pifessa Severin, Pians, 18. Feldj.-Bat., Schutz l. Finger; Larcher Alois, Pitztal, Landesschütze, Schutz l. Hand

; Meyer Rudolf, Amras, 1. Grenzsch.-Reg., Schuß rechte Schulter; Hauser Johann, Schwaz, 1. Tirol. Kaiserj.- Reg., Schuch i. Rücken; Dörler Karl, Hard; 4. Tivok. Kaiserj.-Reg., krank; Lettner Alfons, Gries in Sellram, marod; Christian Kvch^ Frastanz, 27. Feldj.-Bat., ma rod; Damian Purtscher, Autzerbraz, 2. Tirol. Kaiserj.- Reg., tnvrod ; Weibel Josef, Hohenems, 2. Landessch.- Reg., Schutz i. Rücken; Durler Karl, Hart, 4. Tirol. Vorarlberg, 2. Landsch.-Reg., Schu U. Schenkel. Reichsdeutsche: Hauke Paul

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Zeitungen & Zeitschriften
Neueste Zeitung
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Seite 4 von 4
Datum: 31.01.1916
Umfang: 4
, wie es ihm nützlich scheint. Ganz anders verhaltet es sich aber, wenn eingegriffen werden muß, um der Mlgemeinheit zu nützen, zu ver hindern, daß die Gesamtheit geschädigt werde, zu er reichen, daß Recht und Gesetz, Fürsorge und Humanität Schutz denen gewährt, die schutzbedürftig sind. Und daß im Schutze der Allgemeinheit allein der Schutz für den Einzelnen gesichert ist, das übersehen in kurzsichtiger Weise sdie Meisten.. i ' 1 1 !• Diesen Schutz kann aber nur eines gewähren, das ist eine zielbewußte

oder verwerfliche waren. Aus allen Vorkommnissen sollen Folgerungen gezo gen werden, Und ehe nicht die Frauen aller Kreise es erfassen, daß ihr Schutz nur in der Organisation liegt, werden sie nichts Bleibendes erreichen. Organisieren müssen sie sich, wollen sie mit Erfolg den Kampf gegen die Teuerung Und Wucher aufnehmen. Organisieren müssen sie sich, wollen sie erreichen, daß daß man Mütter und Kinder schützt, wenn denselben Not Und Gefahr droht. Organisieren müssen sie sich, soll gesichert

nun auch Eure Pflichten im eigenen Interesse und im Interesse der Allgemeinheit, unterschätzt nicht Euere Fähigkeit zu zielbewußter Orga nisation, erfüllt Euere volle Aufgabe als Staatsbür gerinnen, indem ihr im festen Zusammenschlüsse Euere Rechte vertretet» den Kamps ausnehmt gegen Teuerung und Wucher, den Kamps für den Schutz der Mütter und Kinder. Nur in der Organisation liegt die Gewähr für den Erfolg der gerechten Sache. LweMeüe Innsbruck»'. Die Mitgliedskarten für 1916 liegen im Vereins- Heim bereit

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 9 von 10
Datum: 19.12.1919
Umfang: 10
H. Flockinger & C£fl, TLLtige Möbeltischler finden gutbezahlte, dauernde Beschäftigung. Rob. Schikor. Weran-Anlermais. 950 mit Lohn, für Buchbinderei gesucht. Adresse in der Veno, des Blattes. 952 Puppenzimmer mit Küche zu verkaufen: paffend für Weihnachtsgeschenk, Leopold straße Nr. 24, 2. St. l. 952 Kundmachung _____ über den Schutz von Ziehkindern und unehelichen Kindern. Auf Grund des § 2 der Ziehkinderordnung (Vollzugs anweisung des Staatsamtss für foz. Verwaltung vom 1. April 1919, St. G. Bl. Nr. 202

) und laut Kund machung der Landesregierung von Tirol vom 22. Juli 1919, Zl. XI, 427/4 wurde das siädk. Iugendam! in Innsbruck als Ziehkinderaufjichlsstelle für das Stadtgebiet Innsbruck bestimmt. Den Schutz dieser Dollzugsanweisung genießen: a) Z i e h k i nd e r, das find eheliche und uneheliche Kinder unter 14 Jahren, die sich bei anderen Personen als Dater und Mutter in entgeltlicher oder unentgelt licher Pflege befinden (Halte-, Koft- oder Pflegekinder). b) Uneheliche Kinder unter 14 Jahren

, die sich bei Dater oder Mutter in Pflege befinden. Der Schutz wird durch die Ziehkinderaufsichtsstelle unter staatlicher Ueberwachung ausgeübt. Parteien, welche Ziehkinder halten wollen oder sülche bereits in Pflege haben, bedürfen einer Bewilligung durch die Ziehkinderauffichtsst elle und haben um eine solche mündlich oder schriftlich anzusuchen. Die Bewilligung wird durch Ausfertigung eines Pflege buches erteilt. Die Pflegepartei hat im Pflegebuche die Kenntnis der mit der Ziehkinderpflege übernommenen

, St. G. Bl. Nr. 76, über den Schutz von Ziehkindern und unehe lichen Kindern sind die mit der Aufsicht über die Pflege und Erziehung von Ziehkindern und unehelichen Kin dern betrauten Personen den Pflegeparteien oder Eltern und deren Hausgenossen gegenüber berechtigt, die Woh nung der Pflegepartei oder Eltern und die zum Aufent halte des Kindes bestimmten Räume, sowie dieses selbst zu besichtigen und zu verlangen, daß ihnen über die Verhältnisse des Kindes, über dessen Unterbringung, Er nährung, Pflege und Erziehung

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 8 von 8
Datum: 30.12.1919
Umfang: 8
. von l / 2 ll— l / 2 l 2 Uhr vorm. 3 Akte. Mit Paul Heidemann. 3 Akte. Man muß Tränen lachen. Und das Abenteurerschauspiel: Not und Verbrechen! 4 Alte. Mit Medy Christians. Telephonische Bestellungen von Sitzplätzen werden nicht berücksichtigt und wird ersucht, sich Karten im Vorverkauf zu reservieren! Kundmachung über den Schutz von Ziehkindern und unehelichen Kindern. Auf Grund des § 2 der Ziehkinderordnung (Vollzugs anweisung des Staatsamtes für soz. Verwaltung vom 1. April 1919, St. G. Bl. Nr. 202) und laut Kund

machung der Landesregierung von Tirol vom 22. Juli 1919, Zl. XI, 427/4 wurde das siädk. Jugendamt in Innsbruck als Ziehkinderauffichtssielle für das Stadtgebiet Innsbruck bestimmt. ; Den Schutz dieser Dollzugsanweisung genießen: i s) Z i e h k i n d e r, das sind eheliche und uneheliche Kinder unter 14 Jahren, die sich bei anderen Personen als Vater und ^"tter in entgeltlicher oder unentgelt licher Pflege befinden (Halte-, Kost- oder Pflegekinder). d) Uneheliche Kinder unter 14 Jahren

, die sich bei Vater oder Mutter in Pflege befinden. Der Schutz wird durch die Ziehkinderaufsichtsstelle unter staatlicher Ueberwachung ausgeübt. Parteien, welche Ziehkinder halten wollen oder solche bereits in Pflege haben, bedürfen einer Bewilligung durch die Ziehkinderaufsichtsstelle und haben um eine solche mündlich oder schriftlich anzusuchen. Die Bewilligung wird durch Ausfertigung eines Pflegebuches erteilt. Die Pflegepartei hat im Pflegebuche die Kenntnis der mit der Ziehkinderpflege übernommenen Pflichten

, St. G. Bl. Nr. 76, über den Schutz von Ziehkindern und unehe lichen Kindern sind die mit der Aufsicht über die Pflege und Erziehung von Ziehkindcrn und unehelichen Kin dern betrauten Personen den Pflegeparteien oder Eltern und deren Hausgenossen gegenüber berechtigt, die Woh nung der Pflegepartei oder Eltern und die zum Aufent halte des Kindes bestimmten Räume, sowie dieses selbst zu besichtigen und zu verlangen, daß ihnen über die Verhältnisse des Kindes, über dessen Unterbringung, Er nährung, Pflege und Erziehung

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 16 von 16
Datum: 16.12.1911
Umfang: 16
vasier, Talleyrand den Chatean-Margaux, A. v. Humboldt beit! Sauterne, Balzac den Wein von Bouvray, Goethe den Johannis berger, Lord Byron den Portwein, Karl V. den Alicante, Franz I. den Xeres, Heinrich IV. den Wein von Suresnes. — Der Geschmack des Letzteren war allgemeiner Modegeschmack der damaligen Zeit. Der Wein von Suresnes war der aristokratische Wein, den alle Vornehmen und Reichen tranken. Zum Schutz der Aprikosen und Pfirsiche an Wänden. Der zweckmäßigste Schutz ist Tannen

- und Fichtenreisig, das vor die Spalierbäume gehängt, genagelt oder mit .Holzleisten befestigt wird. Das Reisig schützt gegen die Kälte, läßt aber zugleich die Luft durch, Strohmatten, die nicht allzu dicht sind, gewähren gleich falls einen vorzüglichen Schutz, sind aber zu Ausgang des Winters und nach dem Frühjahr zu bei milder Witterung zu lüften. Apri kosenbäumchen, welche auf diese Weise geschützt wurden, blühten: regelmäßig unter der stark gelüfteten Strohmatte und brachten jedes Jahr reichlich Früchte

. Da das Blühen schon sehr zeitig beginnt, so ist recht bald an das Lüften zu denken. Grobes Packleinen, wird gleichfalls als Schutz empfohlen. fSumoriifirdies. am« „Nun, wenn es Ihnen jo große Freude macht, was soll ich spielen?" „Das ist ja ganz egal, Herr Professor — nur was lautes damit sich die Nachbarn ärgern." Beobachtung. Eine eigentümliche Erscheinung ist es, das; manche Menschen desto verbissener werden, je mehr sie die Zähne verlieren. Im Th e a t er. Nach Schluß der Vorstellung eines mit großem

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Zeitungen & Zeitschriften
Unterinntaler Bote
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Seite 16 von 16
Datum: 09.12.1911
Umfang: 16
, 'der Puritauer Cromwell den Mal vasier, Talleyranü den Chateau-Margaux, A. v. Humboldt den' Sauterne, Balzac den Wein von Bouvray, Goethe den Johannis berger, Lord Byron den Portwein, Karl V. den Alicante, Franz I. den Xeres, Heinrich IV. den Wein von Suresnes. — Der Geschmack des Letzteren war allgemeiner Modegeschmack der damaligen Zeit. Der Wein von Suresnes war der aristokratische Wein, den alle Vornehmen und Reichen tranken. i Ratschläge für Gartenfreunde. Zum Schutz der Aprikosen und Pfirsiche

an Wänden. Der zweckmäßigste Schutz ist Tannen- und Fichtenreisig, das vor die Spalierbäume gehängt, genagelt oder mit Holzleisten befestigt wird. Das Reisig schützt gegen die Kälte, läßt aber zugleich dis Luft durch. Strohmatten, die nicht allzu dicht sind, gewähren gleick)- falls einen vorzüglichen Schutz, sind aber zu Ausgang des Winters und nach dem Frühjahr zu bei milder Witterung zu lüften. Apri kosenbäumchen, welche auf diese Weise geschützt wurden, blühten; regelmäßig unter der stark gelüfteten

Strohmatte und brachten jedes Jahr reichlich Früchte. Da das Blühen schon sehr zeitig beginnt, so ist recht bald an das Lüften zu denken. Grobes Packleinen wird gleichfalls als Schutz empfohlen. Aufbewahren von Sämereien. Eine gute Aufbewah rung des Samens übt großen Einfluß aus auf die Dauer der Keimfähigkeit. An einem vollkommen trockenen, nicht zu warmen und im Winter ungeheizten Orte sind die Sämereien, gut aufbe wahrt. An einem solchen Orte wird selbst die strengste Kälte keinen Einfluß

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 12
Datum: 03.10.1919
Umfang: 12
Nr. 14. Nr. 39. Innsbruck, Freitag, den 3. Oktober 1919. 18. Jahrgang. Schutz dem Kleinbauer. Am 5. August l. I. erschien eine Vollzugs- anweisung der Staatsämter für Justiz und für Land- und Forstwirtschaft (St.-G.-Bl. Nr. 403), die den Schutz der Klein pächter vorsieht. Gleich wie in den Städten die Mieterschutzverordnung aus dem Jahre 1917 den Mieter vor ungerechtfertig ten Kündigungen und Mietzinserhöhung seitens der Hausbesitzer schützen soll, ebenso soll nun auch das Pächterschutzgesetz der Päch ter

herrn abhängig fein. Die Entscheidung über sein Wohl und Wehe wird nicht mehr in der Hand eines einzigen liegen. Bei der großen Bedeutung dieser Verordnung bringen wir dieselbe möglichst genau und in verständlicher Form. Welche Pachtverhältnisse genießen den Schutz des Gesetzes? Das neue Gesetz findet seine Anwendung nur aus Pachtverträge über solche landwirt schaftliche Grundstücke, deren Ertrag der Hauptsache nach den Eigenbedarf der Hauswirtschaft des Pächters nicht übersteigt

, und zwar wird dabei der Ertrag anderer Grundstücke, die der Betreffende entweder gepachtet oder zu eigen hat, ange rechnet, das heißt also, daß ein solcher Be sitzer, der z. B. selbst genug Grundstücke be sitzt oder mehr, als er für sich benötigt, ge pachtet hat, keinen Schutz genießt. Es kom men also nur Kleinpächter in Be tracht. Kann der Pachtzins erhöht werden und wie weit? Die Pachtzinserhöhung kann nur in einem solchen Betrage vereinbart werden, der den Umständen des Falles angepaßt ist. Als Pachtzins

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Seite 3 von 8
Datum: 11.05.1912
Umfang: 8
und vom k. k. Eisenbahnministerium für die möglichste Beschleunigung der Obsttransporte Sorge getragen werde. VI. Die Vollversammlung protestiert gegen die Erhöh ung des Lagerplatzzinses auf den Stationen der k. k. Staatsbahnen, da dadurch besonders der Holztrans- port wesentlich belastet wird. Die „Zentralstelle" wird ersucht, beim k. k. Ersenbahnministerium wegen Herabsetzung der Zinse für die Ausstellung von Schutz wänden gegen Schneeverwehungen vorstellig zu werden. VII. Die Vollversammlung protestiert dagegen

der „Zentralstelle" aufgefordert, ehestens die Konstituierung dieser Sektionen zu veranlassen. In formaler Beziehung wird beschlossen, das Prä sidium der „Zentralstelle" aufzufordern, diese Resolu tion der k. k. Regierung, den beiden Häusern des Reichsrates, den Landtagen sowie sämtlichen agrarischen Abgeordneten zur Kenntnis zu bringen. Dev Schutz dev Gast- und Schank- gerverbe. Dr. August Fuhrmann schreibt im Landes-Amts- blatt des Erzherzogtumes Oesterreich u. d. E. : Die anderen Gewerbe sind gewohnt

, mit einem ge- wiffen Neid auf das Gast- und Schankgewerbe zu blicken ; gehört es doch zu den wenigen Gewerben, welche eine gesetzlichen Schutz gegen übermäßige Konkurrenz genießen. Der Lokalbedars, den das Gewerbegesetz für die Neuverleihung von Gast- und Schankgewerbekon zessionen verlangt, schützt dieses Gewerbe insoferne, als die Gewerbebehörde in der Regel neue Gewerbekonzes sionen nicht verleiht, weil sie den Lokalbedarf für neue derlei Konzessionen nicht als vorhanden ansieht. Eme Vermehrung der Gast

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 14.04.1915
Umfang: 8
zu vernehmen, noch einmal die Ursache und die Bedeutung des Falles der Festung besprochen werden. Oesterreich-Ungarn ist, wie das deutsche Reich, eingeklemmt zwischen Großmächte. Seit dem rus sisch-türkischen Kriege 1877—1878 verschlechterten sich seine Beziehungen zu seinem östlichen Nachbarn und zwangen es, auf den Schutz seiner russischen Grenze Bedacht zu nehmen. In den letzten Jahr zehnten schien ihm auch eine starke Sicherung seiner Südwestgrenze nicht entbehrlich. Und in den allerletzten Jahren

gegen Rußland. Es ist von diesem auf eine Strecke von etwa 140 Kilometer durch die Weichsel getrennt, im übrigen aber vollständig offen und ohne jeden natürlichen Schutz. Als in den 80iger Jahren das sich immer feindseliger gegen Oesterreich-Ungarn stellende Ruß land seine Grenzprovinzen durch einen durchlau fenden Festungsgürtel schützte, hätte vielleicht Oesterreich-Ungarn diesem Beispiele folgen können. Doch fehlten hierzu günstige Gelände-Vorbedin gungen. Die Weichsel kam, da sie die Landes grenze

bildete, als zu befestigende Linie nicht in Frage, der San wegen seiner Richtung nicht; der Dnjester wäre wohl verwendbar als strategische Barriere, aber eine Befestigung desselben hätte den wichtigsten Teil Galiziens mit der Hauptstadt und anderen großen Städten ungeschätzt gelassen. Den eigentlichen natürlichen Schutz gegen Rußland bilden erst die Karpathen. Doch erschien es nicht angängig, auf jeden Stützpunkt im Karpathenvor- lande zu verzichten. M. n beschränkte sich daher auf die Festungen

Festung dem Feinde auf die Dauer widerstanden. Dagegen ist andererseits noch keine Festung genommen, welche in Verbindung mit der Feldarmee blieb. Man muß es deshalb als durchaus richtig bezeichnen, daß Oesterreich-Ungarn die für militärische Aus gaben verfügbaren Mittel in der Hauptsache für die Feldarmee verwendete, zumal da österreichi- scherseits die Absicht bestand, einen etwaigen Krieg mit Rußland offensiv zu führen. Przemysl hatte den Zweck, bei Beginn des Krieges dem Grenz schutz als Anlehnung

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 05.11.1919
Umfang: 8
. Gleiches gilt von der Auswanderung ins Ausland. Ausgewan derte haben Anspruch auf den Schutz des Reiches.' Eine Auslieferung Deutscher an das Auslands zur Verfolgung und Bestrafung findet grund sätzlich nicht statt. Fremd svrachi gen Minderheiten des Reiches ist Achtung ihrer nationalen Eigen art zugesichert. Die'Freiheit der Person ist unverletzlich. Strafverfolgung und insbesondere Freiheits entziehung ist nur in den Fällen, Grenzen und Formen des Gesetzes zulässig. Unverletzlich wie der Mensch

selbst, ist auch seine Behausung, das- Briefgeheimnis geschützt, die freie Meinungs äußerung in Rede, Schrift, Druck. Bild und in sonstiger^Weise sowohl gegen staatliche wie gegen wirtschaftliche Vergewaltigung gesichert. Im all gemeinen gibt es keine Zensur, aber zum Schutz der Jugend, zur Bekämpfung der Schundlitera tur und im Lichtspielwesen können vorbeugende Maßnahmen getroffen werden. Der Schutz des einzelnen erweitert sich zum Schutz seiner Ehe und seiner Familie. Die Nein erhaltung, Gesundung und soziale Förderung

der Familie ist Ausgabe des Staates und der Ge-' meinde. Kinderreiche Familien haben Anspruchs aus ausgleichende Fürsorge, die Mutterschaft auf. Schutz und Hilfe des Staates, gewiß schöne und verständige Bestimmungen in einer Zeit, da die Gefahr der Entvölkerung und des Niederganges der Rasse größer ist denn je. Für die unehelichem Kinder wird die gleiche rechtliche, wirtschaftliche! und gesellschaftliche Grundlage angestrebt wie für! die ehelichen. Angemessene Jugenderziehung ist! Sache der Eltern

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