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Kitzbüheler Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 18.03.1939
Umfang: 8
Montag, 20. Nizitas Dienstag, 21. Benedikt Mittwoch, 22. Oktavian Donnerstag, 23. Otto Freitag, 24. Gabriel Böhmen und Mähren unter deutschem Protektorat Tschechischer Staat an das Deutsche Reich übergeben — Proklamation des Führers Die Slowakei unter deutschem Schutz Prag, 46. Marz.' Der slowakische Ministerpräsident T i s o hat an den Führer folgendes Telegramm gerichtet: In starkem Vertrauen auf Sie, den Führer und Reichs kanzler des Großdeutschen Reiches, unterstelle ich den slowaki- sehen Staat

Ihrem Schutz. Der slowakische Staat bittet Sie, diesen Schutz zu übernehmen. Fez. Tiso Der Führer hat darauf geantwortet: Ich bestätige den Empfang Ihres gestrigen Telegrammes und übernehme hier mit den Schutz des slowakischen Staates. gez. A d o l f Hitler Der Prager Führererlatz Der Führer hat unter dem 46. März auf der Prager Burg einen Erlaß über das Protektorat Böhmen und Mähren unterzeichnet, dem wir im folgenden die wichtigsten Punkte; entnehmen: Einleitend sagt der Erlaß des Führers

und der sozialen Wohlfährt aller zu nützen, ordne ich daher namens des Deutschen Reiches als Grundlage für daö künftige Zusammenleben der Be wohner dieser Gebiete das Folgende an: Aus Artikel I: 4. Die von den deutschen Truppen im 41939 besetzten Landesteile der ehemaligen Tschecho- Slowakischen Republik gehören von jetzt ad zum Gebiet des Großdeutschen Reiches und rreren als „Protektorat Böhmen und Mähren" unter dessen Schutz. Artikel II: 4. Die Volksdeutschen Bewohner des Pro tektorates werden deutsche

, zusammen, und zog unter kommunistischen und deutschfeind lichen Rufen durch die Straßen. r Am Dienstag trat dann die erste entscheidende Wendung wi: die Slowakei hat sich von Prag unabhängig erklärt In Böhmen und Mähren verschlimmerte sich indessen die Lage mehr lind mehr. Der tschechische Ministerpräsident Dok-r tor Hacha begab sich nun zum Führer nach Berlin, und trug ihm die Bitte vor, das tschechische Volk unter den Schutz des Neiches zu nehmen. Der Führer sagte zu und ordnete

unter den Schutz des Reiches zu nehmen. Der Führer hat zugesagt. Am Donnerstag nachmittag hat der Führer Prag ivieder verlassen. , Die in der Reichskanzlei stattgefundenen Besprechungen zwi schen dem Führer und dem tschechischen Staatspräsidenten nahmen folgenden Verlauf: Der tschechische Staatspräsident Dr. Hacha traf in Begleitung des tschechischen Außenmini sters Chvalkowsky unr 4 Uhr 40 Minuten zu seiner Be sprechung mit dem Führer in der neuen Reichskanzlei ein. Im Ehrenhof schritt der Staatspräsident

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 12
Datum: 17.03.1939
Umfang: 12
eines Protektorats, das sich selbst'verwaltet. Die deutschen Bewohner dieser Gebiete werden deutsche Staatsbürger, während für die Angehörigen des tschechischen Volkes eine abweichende Regelung vorgesehen ist. Die deutschen Bewohner Böhmens und Mährens unterstehen als deutsche Bürger der' deutschen Gerichtsbarkeit. Die be züglich der Verteidigung des Reiches vorgesehenen Maß nahmen bestehen vornehmlich in der Unterhaltung eige ner Garnisonen der deutschen Wehrmacht in dem unter dem Schutz des Reiches stehenden

sind. Die Durchführung der Verord nung bedingt weitere wichtige Maßnahmen, die geeignet sind, Böhmen und Mähren die ruhige innere Entwick lung und kulturellen und wirtschaftlichen Aufstieg wie- derznaeben. Heute aber sind bereits die Grundzüge der Ent wicklung festgelegt. Das Statut Böhmens und Mährens Die Slowakei unter dem Schutz des Srotzdeutfcheu Reiches dnb. Prag, 16. Marz. Der slowakische Ministerpräsident T i s o hat an den Führer folgendes Teelgvamm gerichtet: „In starkem Dertvanen auf Sie, den Führer

und Reichskanzler des Großdeutschen Reiches, unterstelle ich den slowakischen Staat Ihrem Schutz. Der slowakische Staat bittet Sie, diesen Schutz zu über nehmen. gez.: T i s o." Der Führer hat daraus geantwortet: „Ich bestätige den Empfang Ihres gestrigen Tele- Feierliche F'aggenhiffung in BrSnn Mähre» unter Reichsschutz B r ü n n, 16. März.. Am Donnerstag mittags stellte der Oberbefehls haber der Heeresgruppe 5, General der Infanterie List, mit einem feierlichen Akt der Flaggenhissung in der mährischen

Landeshauptstadt Brünn das Land Mähren unter den Schutz des Großdeutschen Reiches. Auf dem festlich geschmückten. Adolf-Hitler-Platz war eine Ehrentribüne errichtet worden, zu deren beiden Sei ten die Vertreter der Auslandsorganisation der NSDAP, des deutschen Konsulats, der Stadt, der Amtswalter, der Volksdeutschen NSDAP, der deutschen Hochschule, der Ruhe und Sicherheit in Böhmen und Mahren hergestellt dnb. Berlin. 16. März. - Das Oberkommando der.Wehrmacht gibt bekannt: Im Laufe des 16. März

rens zu gewährleisten und ihnen die langersehnte Ruhe zu bringen: Zum sichtbaren Zeichen, daß jetzt das Reich den Schutz des Landes übernommen hat, stiegen daraus die Kriegs flaggen an aen- beiden Masten der Tribüne ein por, während die Zehntausende ihre Häupter entblößten : und mit erhobenem Arm die Flaggen grüßten. gramms und übernehme hiermit den Schutz des slowaki schen Staates. gez.: Adolf Hitler. findet in anderen. Staaten kaum eiue Parallele. Es un terscheidet sich sowohl von der versteckten

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 10
Datum: 20.12.1938
Umfang: 10
„Rune" gegen nächtliche Flugmgriffe Die erste deutsche Ballonsperre Ansang Dezember wurde amtlich mitgeteilt, daß zum ersten Male zur Sicherung der wichtigen Industrieanlagen bei Leuna erne Ballonsperre erprobt worden sei. da neben den Schutz durch Flak- und Jagdflugzeuge auch der Schutz durch Ballonsperren treten müsse. Der bestwirkende Schutz sei der. der jedem Feind von vornherein jede Angriffslust vergälle und jeden Angriffsversuch als vollkommen aus sichtslos erscheinen lasse

sperren boten einen erfolgreichen Schutz bei Nacht, beson ders gegen in geringer Höhe fliegende Flugzeuge. Ende 1917 umfaßte das deutsche Ballonsperrensystem fünf solcher Luftsperräbteilungen, die von hoher praktischer und morali scher Bedeutung für den Luftschutz waren. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß Ballonsper ren grundsätzlich nur in der Nacht einen Schutz bieten kön nen. denn Ballonsperren, die nwm sehen kann, werden sehr leicht durch Abschuß der Ballone unwirksam gemacht

es, daß London auf zusanimen- hängende Sperrgebiete verzichten und die „fliegenden Ele fanten" nur noch einzeln emsetzen und damit zu den deut- 'chen Erfahrungen im Weltkriege zurückkehren will. Daß-je doch durch Ballonsperren heute ein wirklicher Schutz erreicht werden kann, das steht fest und ist auch deutscherseits durch dre Praxis bei Leuna bewiesen worden. Motordrosselung der Fahrzeuge von Verkehrs sündern Reue Maßnahmen zur Hebung der Verkehrsdisziplin Der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei

Fast gleichzeitig iprang der Verbrecher auf und lief mit eiligen Schritten in den dunklen Park hinein. „Legen Sie sich nieder", schrie Florid Bruce, die sich noch immer vor Schmerzen krümmte, ihm zu. „um Gottes- willen, Herr Wendt. lögen Sie sich nieder . . ." Fast instinktiv befolgte Georg diese Mahnung. Gleich darauf krachte ein Schutz. Aber die Kugel verfing sich iw Mauerwerk unterhalb des Hauses. Plötzlich wurde es im Park lebendig. Taschenlampen leuchteten aus. Schritte raschelten, halblaute

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Lienzer Nachrichten
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Seite 10 von 12
Datum: 30.11.1934
Umfang: 12
eines Mit gliedes gegen ihre Befehle mit dem Tode besttast?" „Das weiß ich natürlich. Aber ich werde Euch — gleichgültig, aus welchen Beweggrün den Ihr mich verschont habt — von der Nache der Gamorra schützen." „Ich danke für Euren Schutz, Exzellenz. Aber ich brauche ihn nicht,- wenigstens nicht fiir mich. Aber für zwei andere Personen er bitte ich ihn: Aebermorgen wird meine Schwe ster heiraten, — einen Grafen aus Wien, — Asing ist sein Name. Er wohnt bei dem Buch händler porpora in der Bia San Biägio

der Librai. — Merkt Ihr Euch den Namen und die Straße?" „Ich merke sie mir schon gut, mein Freund chen! Aber mir scheint, Ihr erzählt mir hier Geschichten, die —" „In der Lage, in der ich mich jetzt befinde, lügt man nicht mehr? Also wißt Ihr die Adresse?" „Ja doch: Graf Asing in der Bia San Biagio öei Librai bei dem Buchhändler por pora. — And was wollt Ihr nun?" „Das paar wird gleich nach der Hoch zeit nach Wien abreifen. Ich bitte Euch, durch starken polizeilichen Schutz dafür zu sor gen

, daß sie ungehindert und ungefährdet Neapel verlassen können. Der Graf hat einen erbitterten Feind bei der Gamorra. Sobald ich nicht mehr da bin, wird er seinem Haß die Zügel schießen lassen. — Wollt Ihr mir also diese Bitte erfüllen?" „Ich verspreche es Euch, — falls alles so zutrifft, wie Ihr sagt." „Eö trifft zu. Ich danke Euch also und verlasse mich auf Euer Wort!" „And Ihr selbst glaubt also, den Schutz der Polizei entbehren zu können?" „Ich habe einen Schwur getan, Exzellenz, den ich nun gebrochen

, Negen, Schnee und besonders vom Wind abhängt. Diese Voraussetzungen lassen nur wenige Tage im Jahr einen Gasangriff zu. Kommt es aber dazu, so haben wir die Sicherheit, gegen alle Giftgase bei geeigneter Vorsorge vollkom men Schutz zu besitzen, denn die Atemschun- technik kann ebensoviel leisten wie die Gistgas- technik. Die Gifttampfstoffe. Wir unterscheiden vier Grupp en von Kampf stoffen, die ganz verschiedene Wirkungen aus üben. Die harmlosesten sind die Augen reizstoffe (Tränengase

Flugzettel, die eine nicht zu unterschät zende Gefahr für die Moral des Volkes be deuten. Gegen schwere Bsmben. Gegen jede Waffe gibt es den entsprechen den Schutz. Gegen 2000 kg. schwere Bomben 4 m starke B e t o n decken, aber es ist unsinnig, jedes Haus damit zuöecken zu wol len, wenn es sich den Feinden nur lohnt, solche Bomben auf einige wenige Punkte Oe sterreich abzuwerfen. In der Amgebung solcher gefährdeten Punkte mird man auch gegen die Durchschlagswirkung schwerer Bomben Vorsorge treffen

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Der Oberländer
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Seite 11 von 12
Datum: 11.07.1930
Umfang: 12
finden. Bedenken Sie doch, gnädige Frau, Ihr Fräulein Tochter soll die deutsche Treue verkör pern. Es ist sehr schade, daß Ihr Zustand Ihnen nicht erlaubt, das Festspiel zu besuchen." Die Majorin seufzte. „Das tut mir um so mehr leid, als ich nicht imstande bin, meiner Tochter Schutz und Geleit zu bieten. Und ich kann ihr auch nicht einmal unsere alte Dienerin mitgeben, da ich nicht allein bleiben soll." „Sie dürfen aber ganz unbesorgt sein, verehrte gnädige Frau, ich werde selbstverständlich dafür

Sorge tragen, daß Ihr Fräulein Tochter unge fährdet nach Hause kommt. Ich werde ihr mei nen Wagen zur Verfügung stellen." Die Majorin reichte ihm die Hand entgegen. „Ich danke Ihnen, das nimmt eine Sorge von meinem Herzen. Meine Tochter hat ja lei der einen Beruf ergreifen müssen, der sie aus dem Schutz des Hauses führt. Aber ich kann mich noch immer nicht an den Gedanken gewöhnen, daß sie unbeschützt durchs Leben gehen muß." Frank Manharts Herz schlug unruhig. Wie gern hätte er dieser von Leid

und Gram gebeug ten ehrwürdigen Frau gesagt: „Ich will deiner Tochter Schutz und Schirm sein für alle Zeit." Vielleicht lag etwas von diesem Wunsch in seinen Augen, denn Traube errötete jäh und schlang die Hände fest ineinander. „Mutter sieht dies alles viel schlimmer, als es ist," lenkte Traube ab. Frank sah durchs Fenster. „Sie wohnen hier sehr hübsch, das Häuschen hat etwas Idyllisches." „Ja, meine Tochter ist damals, als unsere Verhältnisse sich so jäh änderten, tagelang herum gelaufen

und geborgen wußte unter seinem Schutz. Man plauderte noch eine Weile. Dann er hob sich Frank. „Ich will nun nicht länger stören. Sie be dürfen der Ruhe, gnädige Frau." Die Majorin reichte ihm die Hand. „Es hat mich gefreut, Sie kennen zu lernen, Herr Manhart. Das fassen Sie bitte nicht als Phrase auf, ich meine es ehrlich." „Sie machen mich sehr stolz, gnädige Frau. Glauben Sie mir, ich bin heute zu Ihnen gekom men, wie man in eine Kirche geht. Ich weiß, daß Sie eine Märtyrerin sind." Sie sah ernst

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Der Arbeiter
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Seite 2 von 10
Datum: 11.12.1935
Umfang: 10
bezeichnet. Die liberale Staatsidee sah im Staat nur den sogenannten „Nachtwächterstaat", dessen Auf gabe in der Bestrafung der Verbrechen bestehe, der sich aber in die Verhältnisse der Wirtschaft nicht ein- mischen solle. Mit diesen liberalen Auffassungen hat nun Leo XIII. gründlich aufgeräumt und er betonte, daß der Staat vor allem ein Wohlfahrtsstaat sein müsse, der die Förderung des gesamten Staats volkes, besonders aber den Schutz der wirtschaftlich Schwachen in sein Programm aufzunehmen

habe. In Quadragesimo anno sagt der Papst hierüber: „Dieser (liberalen) Staatsausfassung, die im Staat nur den Wächter der Rechtsordnung erblicken will, setzte Leo unbeirrt die Lehre vom Rechts- und Wohl fahrtsstaat entgegen.... Der Initiative des ein zelnen Staatsbürgers und der Familie sei gewiß der gebührende Spielraum zu lassen: dieser finde aber seine Grenze am Gemeinwohl und am Rechte ande rer. Der Staatsgewalt obliege der machtvolle Schutz des Gesamtvolkes und aller seiner Glieder; bei Er füllung

dieser seiner Rechtsschutzausgabe habe der Staat in besonderer Weise -aus die Rechte der Schwa chen und Mittellosen Bedacht zu nehmen." Schon in Rerum novarum hatte der Papst mit aller Deutlichkeit gesagt: „Der Lohnarbeiterschaft, dieser Hauptmasse der Enterbten, schuldet der Staat daher ein ganz besonderes Matz von Obsorge und Fürsorge." Der Papst weist in Quadragesimo anno darauf hin, daß zwar schon vor dem Erscheinen von Herum nova rum in verschiedenen Staaten einzelne gesetzliche Be stimmungen zum Schutz der Arbeiterschaft

auf dem Papier und wurden nicht durchgeführt. Erst in den Achtzigerjahren des vergan genen Jahrhunderts setzte in Deutschland und in Oesterreich eine intensivere Arbeiterschutzgesetzgebung ein. In Schwung kam aber die Gesetzgebung zum Schutz der Arbeiterschaft hauptsächlich nach dem Er scheinen von Herum novarum. So bleibt es ein unsterb liches Verdienst Leos XIII. und der Kirche, vieles zu der nun folgenden Arbeiterschutzgesetzgebung beigetra gen zu haben. Männer wie Hitze und Hertling tn Deutschland

: „Diese unablässigen und unermüdlichen Bemühun gen brachten schließlich ein neues, dem vorigen Ge schlecht noch gänzlich unbekanntes Rschtsgebidt zur Entwicklung: das Arbeitsrecht, das den Schutz der Menschen- und Christenwürde des Arbeiters zum Gegenstand hat: Leben, Gesundheit, Kräfte, Familie, Heim, Arbeitsstätte, Arbeitslohn, Vetrisbsaefahren, kurz alles, was den Arbeiter und feine Lebensver hältnisse betrifft, zieht das Arbeitsrecht in seinen Kreis, unter besonderer Berücksicht gung der Frauen

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Neueste Zeitung
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Seite 7 von 12
Datum: 09.06.1935
Umfang: 12
Mehr Schutz den Vdumen und Slrduchern! Lichtbild Bermoser, Innsbruck. Bei Nassereilh. Der Frühling ist eingezogen und hat Bäume und Sträucher zur vollen Entfaltung gebracht. Ueberall grünt es und blüht es und neben den vielen Obstbäumen in voller Blütenpracht tragen auch die meisten Sträucher bereits ihr entzückendes Blütenkleid. Es ist wahrlich eine Freude, das neu erwachte Leben in der Natur zu genießen! Leider ist aber diese Freude für den Naturfreund nicht im mer eine ungetrübte

an seinen Besitzgrenzen immer schonen, auch wenn er dadurch etwas an Ertrag einbüßt; Stauden aber bilden ferner einen vorzüglichen Schutz gegen Staub und Wind und schützen im Frühjahr ge gen das Vertragen der Saat und im Winter gegen das Ver wehen des Schnees, der für das Wintergetreide den so nötigen Schutz gegen das Erfrieren der Saat bildet. An Straßen rändern schützen Sträucher vor der lästigen und auch ertrag mindernden Verstaubung. Daß die Wirkungen des Windes großen Schaden für Aecker und Wiesen bringen

ist, wird ferner die Sträucher, die den Bienen im Frühjahr meist die erste Nahrung bieten, schon im eigensten Jpteresse schonen. Daß schließlich die Niederjagd auf Hasen und son stige Kleintiere, denen die Büsche einen Schutz vor Verfolgung bieten, ohne den sie überhaupt nicht bestehen können, durch die rücksichtslose Entfernung der Hecken ebenfalls stark be einträchtigt wird, muß jedermann einfehen. Endlich bilden Sträucher für Böschungen an Ufern und Straßen ein wert volles Befestigungsmittel zur Verhütung

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Neueste Zeitung
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Seite 11 von 16
Datum: 22.04.1938
Umfang: 16
in K u f- st e l n, die jedenfalls durch den Inn angeschwemmt worden ist, stehen unter Schutz. In 1630 Meter Höhe ragt einsam aus den Zuntern über der Arzler Alm die 1854 von Adolf Pichler und später als „Pichlers Wettertanne" von Del Pero besungene „Gal le n f e i ch t e". Gehen wir von Mühlau nach Arzl, stoßen wir bei der Maria-Hilf-Kapelle auf zwei große Platanen, die trotz ihrer fremden Herkunft gut in die Landschaft passen. Vom Arzler Kalvarienberg grüßt die von vielen Bildern vertraute Birke herunter. InHall

i. T.) N a t u r d e n k m ä l e r im Sinne des längst als vorbildlich verkannten, nunmehr auch bei uns an Stelle teilweise ver alteter Bestimmungen in Kraft tretenden Reichsnatur schutz g e s e tz e s von 1935 sind „Einzelschöpfungen der Natur, deren Erhaltung wegen ihrer wissenschaftlichen, geschichtlichen, Heimat- und volkskundlichen Bedeutung oder wegen ihrer son stigen Eigenart im öffentlichen Interesse liegt". Unter, den im Lauf der letzten zwölf Jahre in T i r o l unter gesetzlichen Schutz gestellten Naturdenkmälern nehmen Bäume

weitaus die erste Stelle ein, ist doch allein in Nordtirol etwa hundert Einzelbäumen und Baumgruppen dieser Schutz Mil geworden. Nachdem vor kurzem durch den V e r e i n f ü r Heimatschutz in Verbindung mit der Berg wacht und her Landesfachstelle für Naturschutz die meisten der in und um ZnnsbruckgeschütztenBäum e durch Tafeln bezeichnet worden sind, wollen wir einige dieser Denkmäler kurz be trachten. Geschützte Bäume begegnen uns schon im Stadtgebiet: an her Innbrücke drei zur Erinnerung

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 24.05.1931
Umfang: 8
der Madrider Konvention (1891). Ueber Anregung des Völkerbundes sind derzeit in allen Staaten Studien über eine Reform des Madrider Abkommens von 1891 im Gange. Dieses Abkommen betrifft bekanntlich den internationalen Schutz der Herkunftsbezeichnungen typischer Produkte. Da Italien wegen der Durchführung des Typenweinschutzgesetzes dem Madridfr Abkommen bei treten wird, ist auch unsere Weinwirtschaft an diesem Ab kommen interessiert. Bisher wurde der Madrider Konventionsschutz aus schließlich hinsichtlich

aufgetaucht, ob anläßlich der ge planten Reform der Madrider Konvention- dieser oder ein entsprechend analoger Schutz auch auf gewisse Industrie produkte, für welche ähnliche Charakteristik vorhanden sind, auszudehnen wäre. Eine derartige Maßregel wäre von größter Bedeutung insofern dadurch — ganz unabhängig von der Deponierung der speziellen Warenzeichen der Fabriken oder des Han dels, seien es individuelle oder kollektive — für die betref fenden zugelassenen Waren ein sehr wirksamer Schutz

gegen Nachahmung erzielt würde. Der Reichsverband der Industrie in Rom hat an die Provinzunionen ein Rundschreiben gerichtet, womit sie auf gefordert werden, zu dieser Frage dringend Stellungtzu neh. men und jene Waren, die bereits einen eigenen'Ruf .besitzen und im internationalen, wie' im inländischen Handel einen bedeutenden. Posten ausmachen, als für diesen Schutz in Be tracht kommend .vorzuschlagen, wenn sie eine, eigene Be zeichnung besitzen, die sich nicht auf.den- Ursprungsort be zieht, wohl

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Der Südtiroler
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Seite 8 von 8
Datum: 01.04.1935
Umfang: 8
Eigenart und Kultur. Dabei wies es stets auf sein eigenes Beispiel hm, das es durch den tatsächlich großzügigen Schutz der französischen Minderheit im Aostatal gab, der es den Gebrauch ihrer Sprache nicht nur in der Schule und vor Gericht, son dern unter bestimmten Voraussetzungen auch im Parlament gewährte. Im Weltkrieg führte die Propaganda der feind lichen Mächte gegen die angebliche nationale Unterdrü ckung seitens der Mittelmächte und für das Selbstbestim- mungsrecht der Völker

pflichtet hatte, da es doch die gleichen Rechte, die es früher für die eigenen Volksgenossen in fremden Staaten gefor dert hatte, nun selbst einzuräumen verpflichtet war. Rach dem für Italien glücklichen Ausgange des Welt krieges, der ihm gegen eine Million anderssprach'ger Be wohner überantwortet hatte, war es naheliegend, für deren Schutz Sicherungen zu treffen, umsomehr, als gerade damals manche Staaten mit neuartigen Minderheitenschutzverträgen belastet wurden. Für deren Einhaltung

hatte nach der aus drücklichen Bestimmung dieser Verträge der Völkerbundrat, dessen ständiges Mitglied Italien war, zu sorgen und gegen jede Verletzung oder Gefahr einer solchen die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen und allenfalls den ständigen in ternationalen Gerichtshof anzurufen. 4 ) Es ist nun selbst verständlich, daß ein Staat, auch wenn dies nicht aus drücklich vertraglich festgelegt ist. seinen eigenen Minderhei ten den gleichen Schutz gewähren muß. dessen Einhaltung er von einem anderen zu verlangen

die gegnerischen Hauptmächte in ihrer Man- telnote vom 2. September 1919 beruhigend, 5 ) indem sie auf die den Schutz der Minderheiten verheißenden Erklä rungen im römischen Parlament verwiesen. Zu solchen Kundgebungen in der ital. Kammer?) die mehrmals, und zwar vor und nach dieser Rote erfo.gten, sahen sich der König, der Ministerpräsident, der Außen minister und einflußreiche Politiker namentlich deshalb ver anlaßt, weil die zum Minderheitenschutz vertraglich verpflich teten Staaten seine Ausdehnung

haben, dem Schutze der Minderheiten ihr besonderes Interesse zu widmen. Am 21. September 1922 nahm die Plenarversammlung des Völkerbundes, 7 * ) obwohl sie auf noch weitergehende An träge Gilbert Murrays-Südafrika auf Einrichtung einer ständigen Kommission zum Schutz der Minderheiten und Walters-Estland auf Verallgemeinerung des Minderheiten schutzes nicht eingegangen war?) einstimmig, also auch mit der Stimme des italienischen Vertreters, eine Resolu tion an, in der der Wunsch ausgedrückt wurde, dag

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 13.06.1936
Umfang: 16
Ministerpräsidiums. Reform des sowjetruffifchen Strafgesetzes Moska u, 11. Juni. Im Zusammenhang mit der fort schreitenden Demokratisierung des sowjetrussischen öffent lichen Lebens wird- auch eine Reform des Strafgesetzes vor bereitet. Die Moskauer Presse «veröffentlicht Mitteilungen > des Staatsanwaltes Vyschinski über die Probleme, die das neue Strafgesetz geregelt werden sollen. Die haM ausgaben der sowjetrussischen Gesetzgebung sind demzstI -dreierlei: Schutz der Interessen des proletarischen

«St J und des -öffentlichen Eigentums gegen die -Anschläge J dem Sozialismus feindlichen Elemente, Unterdrückung Widerstand und Zwangserziehung. — Schutz der pertzä lichen Interessen der Sowjetbürger. — Fe«stigung der svM liftif chen Rechtsordnung. In Uebereinstim-mung mit diesen Ausgaben werden jst entsprechenden Aenderungen im Sowjetstrafgesetz durchs führt werden. Der Hauptmangel des' bisher geltenden tzk setzes ist seine Schwerfälligkeit, Unklarheit und man-gelM Rücksichtnahme aus den Schutz persönlicher Interessen

. Atz -das Verteidigungsrecht ist nicht weitgehend' genug, chch -der Schutz der Mütter und Kinder ungenügend. Das % Gesetz soll den Schutz der persönlichen Rechte der Sontz bürger aus eine neue und breite Basis stellen. Das- bisherige sowjet-russische Gesetz kennt bisher gewP Verbrechen überhaupt nicht, zum Beispiel die Nötigung ei« Frau zur Abtreibung. Diese Lücke ergänzt das neue« treibung-sgesetz, das eben der Oesfentlichk-eit zur Beg-mast tung vorgelegt wurde. Ein zweites wichtiges Gesetz

re« den Schutz der Kinder und Säuglinge, die unter echöhm Schutz gestellt werden. Neuausgenvmmen werden in das« Strafgesetzbuch m Paragraphe über -den Raub öffentlichen Eigentums ne* Landesverrat. Es handelt sich um neue Grundartikel, G«! -die sich das ganze Strafgesetzgebungswerk stützen wird. Die Reform des Strafgesetzes« wird auch das Untei- suchungsverfahren umfassen. Richtige Anwendung des g richtlichen Beweismaterials, objektive und verständig« rückst chtigung der Tatsachen, soweit

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 23.11.1937
Umfang: 8
werden. Denn bei diesem stellt die Arbeitskraft ja die Grundlage der Existenz, die Voraussetzung für seine Verwendbarkeit in der Wirtschaft dar. Wie wird nun heute die Arbeitskraft geschützt? Einmal allgemein durch das Strafgesetzbuch, das Angriffe aus Leben und Gesundheit mit Strafe bedroht. Dann durch besondere Vorschriften, welche den Schutz der Arbeitskraft im weiteren und engeren Sinne darstellen: angefangen vom Rechte des Zusammenschlusses (iKoälitionsrecht) über die mannigfaltigen Bestimmungen betreffend die Maximal

arbeitszeit, Frauen- und Kinderarbeit, Urlaub usw. bis zu den Vorschriften über Schutzvorkehrungen in den Betrieben und vorbeugende Maßnahmen gegen Berufserkrankungen. Hieher gehört auch das Sozialverstcherungsrecht, welches der Wiedergutmachung von Schädigungen der Arbeitskraft dient. Der Schutz vor Ausbeutung der Arbeitskraft Der Begriff „Ausbeutung" soll an dieser Stelle nicht in dem Sinne verstanden werden, daß jeder Lohnempfänger das Ausbeutungsobjekt seines Arbeitgebers ist. Unleugbare Tatsache

hatte und dessen schlagfertiger Beweisführung es gelungen war, ihn dem Zuchthaus zu überantworten. Er begrüßte den ihm wohlbekannten Pfarrer und bat ihn. Platz zu nehmen. Schutz der Arbeitskrust beitskrast wird gegen, den. bösen Willen gewisser Unterneh merkreise nicht hinreichend geschützt: es fehlt immer noch an Bestimmungen, welche dem auf seine Arbeitskraft angewie senen Volksgenossen einen gleich wirksamen Schutz ange deihen lassen wie dem Kapitalbesitzer. Gleiches Recht für alle? In der modernen

, den schilt man Dieb und Betrüger! Der unsoziale Unternehmer aber, der sich aus einer Dienstleistung, also aus der mensch lichen Arbeitskraft, Vorteile aneignet, die ihm gesetzlich nicht Zustehen, gilt nicht als Verbrecher, sondern bloß als 'Schuldner: denn nur zivilrechtlich, ohne den Schutz des Strafgesetzes, kann der geschädigte Arbeitnehmer eventuell Ersatz seines Schadens fordern. Der Sklave ist ein Sachwert Die Rechtsordnungen der meisten europäischen Staaten weisen diesen Zwiespalt auf. Ein Blick

angesehenen Güter schützen, so genügte der zivilrechtliche und strafrechtliche Schutz des „Eigentums". Da der Sklave der Menschenwürde entbehrte, 'brauchte er bezw. seine Arbeitskraft nicht geschützt zu werden. Um ein neues Arbeitsschutzrecht Die wirtschaftlichen Wandlungen haben die Institution der Sklaverei in den zivilisierten Staaten beseitgt. Das gel tende, aus der römischen Sklavenwirtschaft fußende Recht aber hat sich diesem sozialen Strukturwandel noch nicht angepaßt. Nun, da der arbeitende Mensch

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Neueste Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 19.03.1936
Umfang: 6
von Pressenachrichten und dem Schutz von Titel und Ausstattung eines Werkes. Das ersteHauptstück, welches das Urheberrecht an Wer ken der Literatur und der Kunst behandelt, umschreibt zunächst den Kreis der in Frage kommenden Werke, wobei im Gebiet derbildendenKunst Werke der Baukunst und des Kunst gewerbes, aber nicht jene Leistungen des Jngenieurwesens an geführt werden, die außerhalb dieser beiden Gebiete liegen. Der Schutz derartiger Leistungen bleibt vielmehr Aufgabe des Patentrechtes. Innerhalb der Literatur

dem Schutz des Originalwerkes selbständig besteht. Zwi schen Benützung und Bearbeitung zieht der Entwurf eine genaue Grenze. Die bisher ungeschützte selbständige Lei stung des Bühnenregifseurs erfährt durch die Be stimmungen des 8 66 entsprechenden Schutz, wo festgelegt ist, daß bei Ausführungen, die „durch das Zusammenwirken meh rerer Personen unter einer einheitlichen Leitung zustande kom men" die Verwertungsrechte dem Leiter und den mitwirkenden Personen zustehen. Auch die Aufnahme auf Bild

wird Zwischen Tondichter und Textdichter einer Oper oder Operette genau unterschieden, was allerdings zur Folge haben kann, daß zum Beispiel bei einer durch den Tod des Tondichters und den Ablauf der Schutzfrist frei gewordenen Oper oder Operette auch der Tondichter keinen Urheberrechts- schutz mehr genießt, obwohl, wie zum Beispiel im Falle Mil löcker, manche seiner Textdichter das Freiwerden der Werke noch persönlich erlebt haben und bisher auch für ihre Werke Urheberrechtsschutz genossen. Wesentlich unterscheidet

die Eigenschaft einer eigentümlichen gei stigen Schöpfung zukommt und bestimmt insbesondere, daß die Urheberbezeichnung in den Ankündigungen von öffentlichen Aufführungen und Rundfunksendungen anzuführen ist. Zeitungsaufsätze über wirtschaftliche, politische und religiöse Tagesfragen unterliegen im allgemeinen der Nach druckfreiheit, doch kann diese durch ein ausdrückliches Verbot ausgeschlossen werden. Einfache Mitteilungen genießen eben falls keinen urheberrechtlichen Schutz, doch werden die Nach richten

. F i l m w e r k e genießen drei st i g I a h r e nach der Aufnahme Urheberschutz. Geschützt sind alle Werke österreichischer Bundesbürger, gleichgültig, wo sie erschienen sind, überdies alle im Inland erschienenen Werke und die im Ausland erschienenen Werke ausländischer Urheber, dem Inhalt der Staatsverträge ent sprechend, doch kann der Schutz von Werken ausländischer Autoren, auch wenn sie im Inland erschienen sind, durch Ver ordnung beschränkt und ausgeschlossen werden, wenn der Staat, dem der Urheber angehört

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 11.01.1934
Umfang: 16
, daß ihre Bemühungen nicht nur absichtlich mißdeutet, sondern geradezu mißbraucht worden find. Sie fft daher entschlossen, nunmehr mrt allen, auch den s ch ä r f st e n M i t t e l n diesen Akten des Terrors und der Demonstrationen ein für allemal ein Ende zu setzen. Mit heutigem Tage wurden daher starke Abtei lungen des Freiwilligen Schutz korps auf- geboten, die gemeinsam mit Polizei und Gendarmerie alle Versuche, dieses verbrecherische Treiben fortzusetzen, zunichte machen werden. Jeder Oesterreicher

des Staates ankämpft, wer Leben, Gesundheit und Eigentum der Bevölkerung dieses Staates gefährdet, der hat auch keinen Anspruch aus den Schutz des Staates, der ist ein Schädling am Staate und seiner friedliebenden Bevölkerung und hat der verdienten Strafe zugeführt zu werden. Die Regierung hat die Pflicht, die Mehrheit der Bevölkerung vor diesen Elementen zu schützen. Sie wird dieser ihrer Pflicht bis zum Aeußersten Nachkommen. Was gibt es Neues in der Wett? Mirüsterrat. Dieser Tage fand unter dem Vorsitz

des Bundes kanzlers Dr. Dollfuß ein längerer Minffterrat statt. Da bei wurden über die Vorarbeiten für die Volkszäh lung 1934 berichtet, die am 22. März l. I. durchgeführt werden wird. WeiterS wurde eine Verordnung, betreffend Schutz maßnahmen für das Fremdenbeherbergungsgewerbe, be- schloffen. Der Ministerrat genehmigte ferner die Herabsetzung der Postgebühren für Verterlungsdrucksachen um ein fung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Grün dung einer Familie eine weitere wichtige Aufgabe

der Fa milienpolitik. Mt Befriedigung kann ich feststellen, daß es der Bundesregierung gelungen ist, in einer wirtschaft lich sehr schweren Lage neue Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, die Währung zu stabilisieren und die Staatswirt schaft in Ordnung zu halten. Die Familie ist der Grund pfeiler jeder gesellschaftlichen Ordnung. Wenn wir an die Neugestaltung des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens treten, dann ist es eine Selbstverständlichkeit, 'daß wir der Familie in jeder Weise Schutz und Hilfe angedeihen

laffen." jederJahnzsuzit *C Sp® Kaisers - Brust-Carameilen./ mit den 3 Tannen Plakate zehendie Verkaufs feiten an . ßeutei 50 6fr Dose 60 ö fr und J Drittel, die insbesondere der Geschäftswelt zugute kommen wird. Sodann lvurde eine Verordnung beschlossen, die den längst verlangten Schutz der Briefmarkensammler und -Händler vor Fälschungen und Uebervorteilungen zum In halt hat. Eine weitere Verordnung befaßt sich mit Angelegen heiten der Kunstförderung und der Bereifftellung von Mitteln

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 22 von 28
Datum: 07.07.1938
Umfang: 28
verwenden wir das Hochimmunserum, das von dem Blut bereits erkrankter, aber dann wieder ge sundeter Tiere gewonnen wird. In ihm befinden sich Schutz stoffe, die bei der Impfung den gesunden Tieren einverleibt werden. Sie schützen die Tiere aber nur zehn bis vierzehn Tage gegen die Uebertragung der Maul- und Klauenseuche. Dieses Verfahren wurde bisher ausschließlich angewandt und soll auch in Zukunft als Schutz g--gen kurzfristige Seuchen gefahr beibehalten werden, also wenn es gilt, die Tiere

gegen die Uebertragung der Seuche auf den Ausstellungen, Auk tionen, Märkten usw. zu schützen. Die aktive Immunisierung wirkt drei Monate. Dieser passiven Immunisierung steht die aktive gegen über. Das Tier erhält den Erreger mit dem Impfstoff (Vac cine) — wie Prof. Waldmann ausführte — in einer zwar noch lebenden, aber abgeschwächten Form eingespritzt. Der Erreger, ein Virus, kann den Impfling zwar nicht mehr krank machen, regt ihn aber zu einer aktiven Bildung von Schutz körpern an. Diese setzt ganz langsam

ein und ist erst in zwölf bis vierzehn Tagen voll ausgebildet. Dafür wirkt dieser Schutz aber viel länger als der passive. Die bisherigen Versuche zeigten eine Wirkungsdauer von drei Monaten. Es ist aber zu hoffen, daß sie sogar noch wesentlich verlängert wird. Wenn in einem Dorf mit einem Seuchenfall alle Bestände durchge impft sind, so kann es zwar Vorkommen, daß bis zur vollen Wirkung des Schutzes — innerhalb der ersten vierzehn Tage — noch ein Bestand befallen wird. Nach vierzehn Tagen aber darf kein neuer

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Tiroler Grenzbote
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Seite 1 von 12
Datum: 17.03.1939
Umfang: 12
den Bewohnern nichtdeutscher Nationalität eine vollkommene Autonomie zugesagt ist, die sich symbolisch schon darin äußert, daß das Oberhaupt der autonomen Verwaltung -es Protektorats den Schutz und die Ehrenrechte eines Staatsoberhauptes genießt und somit eine ver fassungsrechtlich andere Stellung einnimmt als ein Mi nisterpräsident oder ein Reichsstatthalter im übrigen Reichs gebiet. Der Grundgedanke, auf dem das Protektorat sich auf baut. ist einfach und klar: auf der einen Seite muß die Zentralgewalt

, die nicht ausdrücklich dem Reiche Vorbehalten sind. Im Zusammenspiel Vieser beiden Faktoren wird das Protektorat Böhmen und Mähren künftig regiert werden. Das Grundgesetz über die staatsrechtliche Gestaltung des böhmisch-mährischen Raumes baut infolgedessen auf der Achtung vor dem fremden Volkstum, zu dessen Schutz wir uns verpflichtet haben, in erster £inie auf. Rur die Volksdeutschen im böhmisch-mährischen Raume werden deutsche Staatsangehörige, für die die Gesetze zum Schutze des deutschen Blutes

des Ministerpräsidenten T i s o an Iren Führer und Reichskanzler, das Grobdeutsche Reich möge den Schutz über den slowakischen Staat übernehmen. Der Führer hat dieser Bitte der Slowaken stattgegeben. In welcher Form dieser Schutz gewährt werden wird, wird erst die nächste Zukunft zeigen. Durch diese Bitte erfährt natürlich der slowakische Staat nicht etwa eine Eingliede rung in das Reich. Er bleibt selbständig. Das slowa kische Volk, das in seinem Kampf um die Selbständigkeit stets auf die deutschen Sympathien zählen

mittags in der Prager Burg die Vertreter der Prager Stadt verwaltung und der deutschen Volksgruppe in Prag. Der Primator Dr. Klapka begrüßte den Führer na mens der Stadt Prag und ihrer Bevölkerung. Er bat den Führer, die Stadt Prag und das tschechische Volk unter seinen Schutz zu nehmen, und gab die Versicherung loyaler Zusammenarbeit ab. Der Primator-Stellvertreter begrüßte den Führer namens der Deutschen Prags. Der Führer hat am Donnerstag nachm. Prag ver lassen. Prag wieder eine deutsche Stadt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 01.04.1933
Umfang: 16
Dr. Dollfuß mit heutigem Tage die Aus lösung des Republikanischen Schutzbundes für das g e samte Bundesgebiet verfügt und ist jegliche Tätig keit desselben auch in anderer Form und unter an derem Namen untersagt. Ebenso ist das Tragen der Uniform und der Abzeichen des Republikanischen Schutz bundes verboten. In der Begründung des Verbotes wird ausgeführt: Abteilungen und Mitglieder des Republikanischen Schutz bundes haben in den vergangenen Jahren wiederholt die öffentliche Ruhe und Sicherheit gestört

. Verschiedene Ge walttätigkeiten gegen Teile der Bevölkerung wie auch gegen staatliche Exekutivorgane begangen und die Gesetze wie auch die eigenen Satzungen vielfach übertreten. Insbesondere haben bewaffnete Abteilungen des Republikanischen Schutz bundes in der letzten Zeit bei Waidhofen Besetzungen vortze- nommen und Passanten angehalten sowie in Kapfenberg den Gendarmerieposten mit bewaffneter Hand angegriffen. Schließlich wurde anläßlich der Auflösung des Republika- > Nischen Schutzbundes in Tirol

zur Kenntnis sie be schlagnahmten etwa sechs Stampiglien und einige tausend Briefpapiere. Auch in den Bezirksstellen des Wiener Schutz bundes wurde die Einstellung der Vereinstätigkeit verfügt. Es kam nirgend zu Zwischenfällen. Auch in den Bundeslän dern vollzogen sich die Amtshandlungen, die die Auflösung des Schutzbundes zur Folge hatten, überall reibungslos. In der Steiermark wurde in einigen Orten, so in Bruck, Leoben und Vordernberg, ergebnislos nach Waffen gesucht. Wirb die Regierung einseitig

handeln? Der Wiener Heimatschutz will die Aufhebung des Verbotes erreichen Wien, 31. März. (AN.) Die Pressestelle der Landesfüh rung des Wiener Heimatschutzes meldet: Bürgermeister Seitz hat als Landeshauptmann von Wien den Wiener Heimat schutz mit folgender Begründung aufgelöst: Der Verein pro- pagiert, wie aus übereinstimmenden unwidersprochenen Meldungen der Tagesblätter aus der letzten Zeit zu entneh men ist, eine gewaltsame Aenderung verfassungsrechtlicher Einrichtungen, also einen Staatsstreich

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Alpenländer-Bote
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Seite 5 von 16
Datum: 27.09.1931
Umfang: 16
Nach Hem Pfeimrr Putsch. Von dem unglücklichen Putsch wird immer noch ge redet und vielleicht noch lange geredet werden. Hof fentlich wird nicht bloß geredet, sondern auch entspre chend gehandelt. Was geschehen muß, ist, daß die Heimatwehr von ihren unglückseligen und unverläß- ttchen Führern erlöst und zu ihrem eigentlichen Zweck, zum Schutz, der Heimat, Zurückgeführt wird. Die Hei matwehr soll Waffen haben, sie soll sich in denselben üben, sie soll aber das Politisieren lassen

, sie soll sein Schutz und Schirm gegen die Elemente des Umsturzes, Schutz und Schirm gegen den roten Druck und Terror, eine Stütze der Staatsgewalt. Nach dem Putsche ist sehr bald Ruhe eingetreten, das ging um so leichter, da der Führer entflohen und ein Teil der Geführten, wie es scheint, der Meinung war, daß sie im Verein mit Militär und Gendarmerie einen Umsturzversuch der Sozialdemokraten niederwerfen sollten. Wir haben letztesmal von zahlreichen Verhaftungen berichtet. Ein Gutteil wurde wieder auf freien Fuß

und das Bundesheer in gröblichster Weise beschimpfte. Als nach Schluß der Versammlung die Situation für den Abgeordneten Wallisch kritisch zu werden begann und er Tätlichkeiten befürchten mußte, erklärte er, daß ihm der Schutz der Gendar merie, die ihn zum Bahnhof begleiten sollte, nicht ge nüge und er daraus bestehen müsse, daß ihm auch militärischer Schutz gewährt werde. Tatsächlich geleite ten dann auch Soldaten des Bundesheeres den Abge ordneten zum Bahnhof von Kindberg. Teile der Kom pagnie wurden abends

auch nach Haumühl und Ha- dersdorf nächst Kindberg zur Unterstützung der Gen darmerie beordert, da es in diesen Orten zu Zusam menstößen zu kommen drohte. Wallisch unter mili tärischem Schutz ist kein schlechter Spaß. In Graz wurden neuerlich zahlreicke Verhaftungen vorgenommen. Es wurden wegen Verdachtes des Ver brechens des Hochverrates und der Vorschubleistung verhaftet: Oberst a. D. Kober, Rechtsanwalt Dr. Kurt Kienzl, die Oberstleutnants i. R. Ernst Hassenbauer und Felix Fröhlich, Hauptmann i. R. Alfred

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