der Griechen, Armenier, so wie an die Katholiken und Juden erlassen: „Getreuer Patriarch ! Ich glaube die gegenwärtige Gelegenheit benutzen zu müssen, um Ihnen die Pflichten ins Gedächtniß zurück zu rufen, welche getreue und gutgesinnte Unterthanen gegen unsern Monarchen, dessen wohlwollender Schutz Allen auf gleiche Weise zugesichert ist, zu erfüllen haben. — Die erste dieser Pflichten besteht darin, sich immer in Len Gränzen des Gehorsams zuhalten, den Gewohnheiten gelrenzu bleiben, welche einfachen
. Denn die Reinlichkeit wird durch den JSlam ganz besonders anbefohlen, sie schützt vor sehr vielen Uebeln, namentlich in zahlreich bevölkerten Orten. — SS ist zu allen Zeiten nothwendig, daß die Aufmerksamkeit und di^ Sorgfalt jedes Einzelnen auf jene Punkte gerichtet sey; aber ganz be sonders muß dieß an den geheiligten Tagen 5eS Ramazan der Fall seyn, die nun, Gott sey gepriesen, bald erscheinen werden. Während dieses Monates wird unser mächtiger Monarch, un ter dessen Schutz Ihr Euch der Ruhe
und Schutz, dem Arbeitsamen Beschäftigung schuldig; aber gegen den Müßiggänger, der nur auf Kosten seiner Mitge- fchcpse leben will, müssen wir eine unbeugsame Strenge an den Tag legen. Das befiehlt uns Gott, und das schreibeich Euch vor. — Wenn Ihr in Euren Kirchen duldet, daß die Bettler die öffentliche Wohlthätigkeit anrufen, so werdet Ihr dafür sorgen, daß sich dieser Gebrauch nicht weiter ausdehne. Da indeß diese Maßregeln nicht den Zweck haben , die Musel männer an der AnSübung der Wohlthätigkeit