—™cuuung aer Waren und zum Schutz vor den Einflüssen der Witterung; sie haben sich erhalten in Bozen, Meran, in Imst. An die Zeiten erinnern die Ausdrücke Ballenzieher, Aufleger, Schmirber (Bozen). Die Verleihung des Niederlagsrechtes erfolgte nur durch den Landesfürsten (Stolz), sie wurde seit der Zeit Friedrichs mit der leeren Tasche vom Besitz bestimmter Höfe ab hängig gemacht. Nicht bei allen Frachten konnten fremde Fuhrleute ausgeschaltet wer den, so nicht bei den Eigenachs
eine Einschränkung. Da waren es zuerst die Leibherren, die über die Leibeigenen, später die Grundherren, die über die von ihnen mit Land beliehenen und unter ihrem Schutz stehenden Hörigen und Freien (Holden) die Gerichtsbarkeit erlangten. Ein besonderes Wort verdienen die Vorrechte, die unter dem Namen Immunität, Immunitätsprivilegien, an kirchliche Grundherrschaften (Hochstifte, Stifte und Pfarreien) verliehen wurden, und zwar ausschließ lich von Herzogen, Königen und Kaisern. Durch die Verleihung