.- (Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft ; 1 - 11. 1957 - 1967).- (¬Der¬ Fahrende Skolast : Sondernummer)
haben wir noch und noch und ich glaube, daß keine neuen errichtet werden müssen. Treten Sie ein in die bestehenden, die Ihnen alle offen ste hen. Ihrerseits soll sich die Partei an die zahlreichen Jugend organisationen wenden und dort aufklärend in heimatpoli tischem Sinne wirken. Wenn diese Tätigkeit bisher zu wenig gepflegt wurde, so ist es 'bedauerlich, aber noch kein Grund zur Schaffung einer neuen Organisation, durch welche neuer Konfliktstoff entstünde. Zuerst Schutz — dann Treue Das Kapitel Staat
Verträgen — nicht nur vom Pariser Vertrag — und vom positiven italienischen Grund- und Spezialgesetz ableiten. In diesem Frühjahr hat Herr Prof, von der Heidte in Sams in seinem Vortrag „Staat, Volk, und Nation“ u. a. aus geführt: „Dem Begriff Staatsangehörigkeit liegt schließlich der 'Gedanke eines 'besonderen Herrschafts-Dienst-Verhält nisses und eines spezifischen Schutz-Treue-Verhältnisses zu grunde. Dieses Sehutz-Treue-Verhältnis gehört zum Wesens kern der Beziehungen, deren Inbegriff der Staat
ist.“ Uns scheint diese Definition sehr zutreffend für unser Verhältnis und für unsere Einstellung zum Staate. Wenn ich dazu noch Carl Schmitt zitieren darf, der im Gegensatz zu anderen Staatssoziologen mit Recht betont, d a ß n u r der Gehorsam verlangen kann, der Schutz ge währt, der also das Schutz-Treue-Verhältnis als Voraus setzung des Herrschaft,s-Dienst-Verhältnisses im Staat hin stellt, so haben wir einen Beweis mehr für die von uns stets vertretene Auffassung, daß der Staat zuerst Schutz gewäh ren muß
, dann Treue erwarten kann, nicht umgekehrt. Es gibt da Leute, die ,uns oft sagen, wir müßten dem Staate zu erst die volle Treue und Anhänglichkeit beweisen. Im Ver hältnis zu diesem Beweise würde der Staat seine Schutz vorkehrungen erweitern, auch über den Rahmen seiner Verpflichtungen hinaus. Auf Grund der heutigen Lage der Dinge können wir nicht behaupten, daß vom Staate alle jene Vorkehrungen getrof fen wurden, die zur Sicherung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen, also der volklichen