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Volksbote
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Seite 6 von 12
Datum: 11.10.1928
Umfang: 12
Wälder liegen, die wegen der besonderen Wasserverhältnisse oder zur Verhütung von Bodenrutschungen unter Schutz der Forstbehörde gestellt wur dm. die neuen sorstpolizeilichen Dorschriften über die Ausnützung solcher Wälder durch 15 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegt und die Interessenten durch Anschlag auf der Amtstafel davon in Kenntnis gesetzt. Cs steht nämlich den Waldbesitzern das Recht zu, bin nen weiteren 15 Tagen nach der Auslage in der Gemeindekanzlei ihre Beschwerden

. Uff. Nr. 117 vom 17. Mai 1924), abgeändert durch das Gesetzdekret vom 3. Jänner 1926, Nr. 23, und auf die Durchführungsoorschrist zur Anwendung die ses Gesetzdekretes vom 16. Mai 1926, Nr. 1126 (oerlautbart in der Gaz. Uff. vom 6. Juli 1926, Nr. 154). Me diese Gesetze enthaltm Bestimmungen über den Schutz von Wäldern und von Grundstücken (Almen, Wiesen, Aecker) im Gebirge, deren schranken lose Ausnützung eine Gefahr kür den Bestand des Kulturgrundes oder für die Waffer-Der- sorgung oder Ableitung

bilden könnte. Die Forstverwaltung bezeichnet Gemeinde für Gemeinde auf einer Katastralmappe sene Wälder oder Grundstücke, die unter beson deren Schutz gestellt werden. Ein Exemplar dieser Karte wird durch 00 Tage bei der Ge meinde zur Einsicht ausgelegt. Die Eigen tümer der als geschützt (vincolati) eingetra genen Grundstücke können binnen der 90 Tage der Auflegung der Karte bei der Ge meinde dagegen eine Beschwerde auf stempel- freiem Papier beim Gemeindeamte ein- brkngen

, über die der Provinzialwirtschafts- rat, allenfalls nach Vornahme eines Augen scheines entscheidet. Gegen diese Entscheidung steift der Partei dann noch ein Rekurs an^ den Staatsrat zu, der binnen 90 Tagen nach Zustellung der Entscheidung einzubringm ist. Aus Grund der ersten Eintragung der ge schützten Wälder und Grundstücke und auf Grund der Entscheidungen über die ftnge- brachten Rekurse wird dann gemeindeweste die endgiltige Karte ausgearbeitet, in der de unter Schutz gestellten Flächen eingetragen sind. Diese Karte

sind, erfolgen. Der einzelne Wald- oder Grundbesitzer weiß also noch nicht, ob die neuen Bestimmungen auf seine Grundstücke Anwendung finden werden, ob sie also für Ihn besonderes Inter esse haben und ob er deshalb Einwendungen gegen einzelne Vorschriften erheben soll. Im allgemeinen kann aber wohl angenommen werden, daß alle jetzt schon in Bann und Schutz gelegten Wälder, dann die Wälder an der Vegetationsgrenze und alle Wälder, deren Abholung eine Waffergefahr oder eine Gefahr für Erdrutsch. Lawinen

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Dolomiten
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Seite 7 von 12
Datum: 16.01.1935
Umfang: 12
- vom 11. ds. kurz berichtet wurde findet in Vipitcno am kommenden Samstag und am daransfakgenden Sebastiani-Sannteg im Parterre-Saale des Gasthofes „Mond'chein' ein. von der hiesigen Schicststand-Gekestlchaft veranstaltetes grostes Stbastinni-Volzschicstc» statt, zu dem aste Freunde des schönen Sckiiestsports freundlichst cingeladen sind. Das Schicsten ist in folgende Kategorien cingetcilt: Festscheibe mit 8 Geldpreisen von Lire 30.— bis Lire 5.—. Die Gebühr für 5 Schutz bet'ägt Lire Lire 2.— und iür

die einmalige Wiederholung Lire 1.50. Fün ferse r ie szu 8 Schutz) mit 10 Geld preisen von Lire 15.— bis Lire 3.—. Die Ge bühr für je 5 Schutz beträgt L. 1.50. Meister- scheibe (Serie z» 15 Schnn) mit 10 Geld preise» von Lire 25.— bis Lire 5.—. Die Ge bühr für 15 Schutz betragt Lire 3.50. kann aber mit der zweiten Kategorie (Fünferlerie) kom biniert werden und ist hielür eine Geb'hr von Lik 4 50 zu bcznblen. Glücks» che Ibe mit 10 sehr schönen Ehrenpreisen. Die Gebühr be< t-ägt pro Schutz Lire 0.50. Dos

- gleichbelt In der U. und Ul. Kategorie entscheidet der besiere lctztabgcgebene Schutz. 3. Jeder Schütze kann nur sc eine Prämie der ersten drei Kategorien aewinnen. ausgenommen die IV. Kategorie (Gl''cksschcibe) wo ein Schütze auch mehrere Ehrenpreise gewinnen kann. 4/ Jeder Schütze nimmt an dem Balzschietzen auf seine eigene Gefahr teil und übernimmt daher die Schübengcscstschaft bei eventuell austretenden Unfällen leine Haftung. 5. Die beigestellten Ge wehre und Bolzen stehen zur Beifügung

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 01.12.1927
Umfang: 8
die Dinge in einer nicht allzufernen Zukunft im In teresse aller mit mehr Ruhe beurteilt werden können. Für uns wird es inzwischen gut sein — wie immer es kommen werde — unsere Fe stigkeit zu bewahren. ' Giarratana. Dem neuen Strafgesetze entgegen . Die Todesstrafe sür die gemausten Verbrechen — Schutz dà Staate, der Familie, der Moral, der Religion und der öffentlichen Wirtschaft Offenbar hat diese Ermahnung des Inns- brucker Blattes ihren Ursprung in der Feststel lung, daß alle Uebertreibungen

Natur nicht zur Anwendung zu bringen, in einein Zeitpunkt, wo der Staat im hitzigsten Kampfe gegen das Verbrechen steht. 3. Wirksamerer Schutz für den Staat in seiner intimeren und internationalen Persönlichkeit, durch Bestrafung einiger Verbrechensformen, die Aeußerungen des modernen Lebens sind und im alten Strafgesetzbuch nicht betrachtet sind. <l. Wirksamerer Schutz für die Familie und die öffentliche Moral. 5. Schutz der Integrität und der Zukunft der Nasse durch Unterdrückung

der malthusianischen Propaganda und der verschiedenen Formen von Selbstvergiftung und der schuldbaren und ab sichtlichen Weiterverbreitung der luetischen In fektionen. 6. Schutz dem religiösen Gefühl und insbeson dere des katholischen Kultus. 7. Schutz der Volkswirtschaft. Diese Aufzählung nimmt nicht den Anspruch für sich, vollkommen zu sein, sondern enthält nur einige der Grundkriterien, nach denen die Mit- arbeiter bei der Ausarbeitung des neuen Pro jektes vorgegangen sind. Wie aber die Kommis sion ersieht

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 14.01.1937
Umfang: 6
der Zioilurteilsspruch des gleichen Tribunals, wonach der Schutz der Produktion und der Schutz des Autorenrechtes anerkannt wurde, näher be trachtet werden müsse. Unser Gesetz, wie auch mo derne Gesetze anderer Staaten, kioben anerkannt, daß das wesentliche qualitative Element des Gel- stesprodliktes ein Requisit des Schutzes darstellt. Die wissenschaftlichen, literarischen, künstlerischen u. didaktischen Werke sind geschützt, ungeachtet des Wertes und der Bestimmung. Und zwar unabhän gig von ihrem wesentlichen

Werte, es genügt, daß sie jene originale Schöpfungsindividualität besit zen, die genügt, um sie einem bestimmten Autor zuzuschreiben. Von dieser Auffassung ausgehend, hat der Ge richtshof anerkannt, daß auch die angewandte Kunst eine eigene Individualität besitzt, wenn sie ein Kunstwerk darstellt, das nicht als Industriepro- dukt betrachtet werden kann. Dies gilt in besonde rer Weise für die Ausstattungskunst, auf welche man den Schutz des Autorenrechtes ausdehnen wollte. Verschiedene Fragen

. Ein Punkt der Verhandlung war: Kann die Anonymität dieser Erzeugnisse, ihr industrieller Verschleiß, ihre Uebereinstimmung mit bereits fe sten traditionellen Typen die Anwendung des Ge setzes über die Autorenrechte ausschließen? Wenn die Anonymität des Geistesproduktes den Schutz nicht ausschließt und dieser auch nicht durch den in dustriellen Verschleiß nicht hinfällig wird, konnte sich Riffeser als tatsächlicher Autor betrachten, auch wenn er die Gegenstände nicht selbst ausgeführt, sie aber wohl

erdacht, die Zeichnung dafür herge stellt und den inneren Mechanismus ausgearbeitet hat? Und dann: Ist die gewöhnliche Nachahmung als unlauterer Wettbewerb zu bezeichnen oder sind andere Bezeichnungen od. andere Unterscheidungs zeichen notwendig, welche Verwirrung schaffen? Wie man sieht, ist der Fall Risseser-Comploj von regem juridischen Interesse. Der Kassationshof hat eine eingehende Studie über den Fall ausgearbei tet, Der Schutz für die Holzschnitzereien von Gar dena kommt blnsichtlich

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 07.04.1934
Umfang: 6
Milli meterzeile L. —.5^, im Tert das Doppelte. Todesanzeigen u. Dank sagungen L. —.50. Fi nanz L. l.—, Redaktion. Notizen Lire 1.50. kleine Anzeigen eigener Tarif. Anzeigenstenern eigens. Bezugspreise: (Vorcuisvezalilt) Einzelniimmer ^0 Cent Monatlich vierteljährlich Halbjährlich jährlich Zum Abholen Lire 5.-. Ausland jährl. L. là- L. 5.50 L. l-t.— L S7.— üZ.— monatlich 9. für äie Mutterschaft Roma, 6. April Die vor tlirzem vom Reichswerk für Mutter schutz und Kindheitsfürforge bekanntgegebene

Statistik der eigenen Tätigkeit beginnt Mit einer Ziffer und einem Wort: 87.055 Schwangere. Eine Ziffer, ein Wort, — aber wieviel ist damit ausge drückt! , l - - . ' Die^ kurze statistische Angabe besagt, daß im Laufe eines Jahres fast 90.000 Frauen, die Müt ter werden, die in ihrem Schoß ein neues keimen des Leben tragen, den Schutz und die Unterstüt zung des 5)ilfswerkes genossen haben und vor den Gèfahreil gesichert worden sind, die ihnen in . ihrem: besonöern Zustand drohen. Der Schutz der werdenden

? ' > - ' ' ^ ' Da sind vor allem die Beratungsstellen für Schwangere. Hier wird der werdenden Mutter ärztliche.Untersuchung, im Bedarfsfalle ärztliche Hilfe und Behandlung und jegliche auf ihren Zu stand und das Gedeihen des Kindes bezügliche Beratung zuteil. Die Beratungsstelle verfolgt doppelten Zweck: Schutz für die Frau in der hei kelsten Periode ihres Lebens und Schutz für das kommende Geschöpf. Darauf zielen ^ die Untersu chungen,, Nachforschungen, Feststellungen und Meldungen voti -Volkskrankheiten, insbesondere Tuberkulose, Krebs

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 24.06.1941
Umfang: 4
: Vie Teilnchmer am Treffen werden sich spätestes um 22.30 Uhr zurückziehen. Das Uebernachten ist für die Seilschaften gestchert, welche die Einschreibung für Betten, Matratzenlager oder Bretterlager gemacht haben. Die Aufnahme im «inen wie im anderen Schutzhause wird nach den orgnifatori- schen Erfordernissen gemacht: Wenn es möglich ist, wird den Wünschen, welche die Teilnehmer bereits ausgesprochen ha ben, entge gengekommen. 2L. Juni: Tagwa^e auf der Schutz hütte Gardeccia um S Uhr

de» Treffens mitzuarbeiten. In Pera werden alle er forderlichen Weisungen, sowie die Schutz hütten für das Uebernachten und die zu gewiesenen Routen bekanntgegeben. Auf den Schutzhütten Gardeccia und Bajolet ist die Verpflegung für alle Teilnehmer gesichert. Es wird aufmerksam gemacht, sich diszi pliniert zu verhalten, und unnötige Dis kussionen zu oermeiden. Wer nicht regel recht eingeschrieben ist, kann nicht an den Klettertouren teilnehmen, sondern muß sich mit den Ausflügen bis zu den Schutz hütten

und den leicht erreichbaren Pässen begnügen. Für die Wandergruppen gelten die nachstehenden Bestimmungen: Die Schutzhütten Gardeccia und Vajo let, Preuß und Re Alberto sind gänzlich für die eingeschriebenen Seuschasten re serviert. Die Wandergruppen müssen da her für das Uebernachten auf den Schutz- Hütten Coronelle, Eiampedie oder in Pera am LS. Juni Sorge tragen. Es wird anempfohlen, rechtzeitig die An meldung zu machen. Für die SchuMütte Coronelle beim Bergführer Luigi Miche- luzzi, Villa Margherita

, Canazei; für die Schutzhütte Eiampedie bei den Schwe stern De Toma, Pozza di Fassa; für Pera bei Herrn Angelo Rizzi, Albergo Rizzi, Pera di Fassa. Kein Teilnehmer an der Wanderungen darf allein oder in Gruppen an Ausflügen teilnehmen, die mit Klettern verbunden sind oder irgendwelche Gefahren bieten. Die Teilnehmer, welche auf der Schutz hütte Coronelle Unterkunst nehmen, sind aufmerksam gemacht, daß der Santner- paß infolge der Schneeoerhältnisse als gefährlich anzusehen ist. weshalb ernst lich

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Dolomiten
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Seite 15 von 20
Datum: 26.06.1933
Umfang: 20
. :: Motoklub Bolzano. Heute, Mittwoch, abends 3 Uhr, Versammlung beim Dannerbauer, Muscumstraße :: Briesmarken-Tauschklub Bolzano. Wegen des auf Donnerstag fallenden Feiertags findet der Tauschabend am Freitag, den 30. Juni, wie gewöhnlich im Cafe Rußbamner statt. Eäsle herzlich willkommen. Für Weinbau und Wirtschaft Konstituierung -es Konsortiums Zum Schutz Ser Ttipenweine. — Maßnahmen für Obst- uttfc Meinausfuhr. — Hilfe für -te be-rangten Weinbauern. Im großen Saale dos Provinzial-Kor

des Landwirteverbandes, den Untcrstaatssekretär im Namen der Ober- etscher Landwirte und dankte ihm, daß er gerade dieser wichtigen Sitzung, in der das netto Provinzkonsortium zum Schutz der Typenwoine konstituiert werde, beiwohne. Abg. Miori hob die Wichtigkeit des Gesetzes für den Schutz der Typenweine hervor und betonte, daß dadurch der Name der ein heimischen Typenweine geschützt und eine günstige Unterbringung der Weine auf dem Weinmarkt erreicht werde. Nach mancherlei Schwierigkeiten formalen Charakters seien

und bekannten Kunstmaler Cascella, der der Sitzung beiwohnte. De: Redner hob die in zwölf Jahren ge leistete Arbeit der Oberetscher Weinbauern für den Schutz der Typenweine hervor, die nun das erste Konsortium zum Schutze der Typenweine in Jta- l i e n ins Leben gerufen und ihr Möglichstes für die llnverfälschtheit des Produktes tun, das den Ruhm des Oberetsch in der ganzen Welt künde. Exz. Marescalchi wünschte weiters dem neuen Konsortium alles Gute für die Zu kunft und betonte, daß er sicher fei

. Anschließend verlas Prof. Toma die Ar tikel des neuen Statuts des ersten Konsor tiums zum Schutz der Typenweine, die ein stimmig genehmigt wurden. Das Statut war bereits in einer vorausgehenden Sitzung ge nehmigt worden, mußte aber in einigen Punkten auf Verlangen des Ackerbauministe riums und des Staatsrates umgeändert werden. Exz. Marescalchi eröffnete hierauf die all gemeine Aussprache und erteilte Dr. Dalesi- Penso vom Kaufleuteverband das Wort, de: einige Wünsche der Obstexporteure der Pro vinz

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 28.01.1937
Umfang: 6
für Säuglingspflege von Gries <Kinderail,l): Besichtigung je den Donnerstag von 13.30 bis IS Uhr. Beratungsstelle kür Sàugtingspslege in Bolzano (Via Duca d'Aosta»: Besichtigung Montag. Mittwoch und Samstag von 13 30 bis 15 Uhr. «lem 6e?ieklk5»aale ÜI»»« ZLxstal»«»»!»« Am Nachfolgenden bringen wir den Wortlaut des kgl. Dekretes vom à Oktober 1336/XV, Nr. -M, das die grundlegenden Bestimmungen hin Wtlich der Luftabwehr enthält: ^ I 'Art. 1: Der Schutz gegen Luftangriffe besitzt na Minies Interesse

und wird vom Staate geregelt. Art. 2: Die Organisation und die Durchführung ver Luftabwehr ist für das Königreich dem 'uegsininisterium anvertraut, dap sich des inter wuislerialen Zentralkomitees für die Luftobwehr »w konsultierendes Organ bedient und für die iKo- k°n,en ist die Abwehr dem Kolonialministerium ^vertraut. Kriegszeiten und in den Territorien, die als r^legsgebiete erklärt sind, ist die Koordinierung W!>chtlich des Schutzes und des Schutzes der 'Uppen den Truppenkommanden anvertraut. ì>° Schutz

gegen Fliegerangriffe ist in- ^Missen: Organifative Maßnahmen: Räumung. Ardunkelung. Alarm, Maskierung, technische »tMiahmen jn den Bauten, Unterstände, Abrich- » »g des Personals der Hilfsaktionen. Unterwei» iu»g der Bevölkerung, Schutz der Kunstgegenstän- U und der wissenschaftlichen Geräte, unverzügliche Zunahmen gegen die Auswirkungen der Luft- I m.'e: sanitärer Schutz, Gasschutz, Brandschutz. D>e öffentlichen Aemter und die privaten ve, u nationale Interessen zu vertreten ha- Ick. ^en ein eigenes Programm

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 12.10.1934
Umfang: 6
viconvinoerà presto come gli emollienti oli vegetali d'oliva e di palma, contenuti nella fabbrioarione di questo sapone, siano spe- ciati per conservare sempre la carnagione tresca e vellutata. Wichtig für Fischer Das KonjortiumMr den. Schutz der Fischerei, OekkdGBÄzanoMW 1. Die Fischereilizenzen haben nunmehr nicht die Laufzeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember, son dern können an einem beliebigen Tag des Jahres auf 12 Monate ausgestellt werden. , 2. Die Erneuerung der Fischereilizenzen oder deren

Neuausstellung besorgt das Konsortium für den Schutz der Fischerei gegen Einsendung der Unterlagen und Gebühren auf dem kürzesten Wege. Wenn das Lizenzblatt ausgeschrieben ist, muß ein neues Lizenzbüchel ausgestellt werden. Erforderlich hiezu ist das alte Büchel, womöglich eine Photographie wie jene, die im Lizenzbüchel enthalten ist, und die Melirgebiihren von L. 9.— für das neue Büchel und oen Stempel. Adresse für die Lizenzbesorgung: Prof. Franz Schmauß, Gries bei Bolzano, Via Guncina ^10, Villa Südwest

. 3. Das Konsortium für den Schutz der Fischerei stellt über Ansuchen jenen Fischern, welche die Lizenz- und anderen Gebühren und Unterlagen eingesandt haben, eine Legitimation aus, welche bis zum Einlangen der Lizenz beim Fischen als gültiger Ausweis dienen kann. Mehrkosten hiefür Lire 1.50. . 4. Das Konsortiiim für. den Schutz der Fischerei, Sektion Bolzano, hat seinen Sitz in Bolzano, ex Hotel Kaiserkrone. «iem Wegen Mangels an Beweisen wurde auch der 34 Jahre alte 'Arbeiter Luigi Siegler nach Luigi

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 24.07.1935
Umfang: 6
Regierung, die sich stets im Sinne der bekannten Ducè-Rede von Pe saro im Jahre 1926 bewegen, bestreben den Schutz der Lira gegen ausländische Manöver, gegen Ver breiter falscher Gerüchte, gegen die strategischen Börsenspekulationen und gegen die neuerdings zur Entwertung unserer Währung unternommenen Versuche, wobei eine delikate Seite der Politik aus geschrotet werden sollte, die unsere Regierung mit energischer Klarheit verfolgt. Doch die Lira steht nach wie vor fest. Tatsächlich wurde sie gestern

unterstreichen wird und daß das neue Schlagwort lautet: „Un sere Hautfarbe ist unsere Fahne! Wir Schwarzen müssen zusammeustehen!' Für die Arbeiter in Ostafrika Roma, 23. Juli Der Gouverneur des Somalilandes General Graziam, hat mit Rücksicht auf das stündige An steigen der Arbeitskräfte aus Italien und der ein heimischen Arbeiter, bei den großen im Bau be griffenen Neuanlagen ein Zentralarbeitsamt mit Jurisdiktion im ganzen Somaliland errichtet, das als Ueberwachungs-, Schutz- und Schlichtungsor gan beim

des Offizier- und Mannschaften materials denken wie man will — solange die amerikanische Flotte nicht wesentlich stärker und besser ist als die japanische, wkd sie immer bis zu einem gewissen Grade im Nachteil gegenüber der letzteren sein, weil sie. bei einem Kriege im Pazifik niemals als volle Kampfeinheit in Betracht kom men kaun., Ein Teil der Flotte müßte jeweils zum Schutz von Honolulu und den Philippinen zu rückbleiben, ein anderer beträchtlicher Teil muß notgedrungen zum Schutz der zahlreichen Trans

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 4
Datum: 28.08.1940
Umfang: 4
der Erfinder und militärischen Sachverständigen rasch auf die Frage, mit welchen Methoden man der Gewalt der gefährlichen Geschosse am wirksamsten be gegnen könne. Da es sich herausstellte, daß auch die schwersten lind kostbarsten Harnische und Panzer aus Eisen und Stahl auf die Dauer nicht mehr genügend Schutz zu bieten vermochten, so verblich der Glanz der stolzen, schwer gerüsteten Ritter bald. kannte Verteidigungsgeräte entstehen las sen: Gasmasken, Gasschutzanzüge und dergleichen Dinge

hin besondere Tankhinderniffe durchs Land gezogen. Völlig Neuartiges im Angriff und dem gemäß dann auch in der Abwehr brachte der L u f t k r i e g. Erscheint hier zunächst auch der Gegenangriff im Kampf der Flieger untereinander als wichtigste Ver teidigungsmaßnahme, so entwickelte sich doch in der jungen Waffengattung der Flak eine weitere gefährliche Abwehr- waffs. Auch der Schutz der Bevölkerung, der Städte und Dörfer hat besondere Maßnahmen auf den Plan geführt. Bor allem die Gefahr der chemischen

bewaffnete moderne Soldat, der seinen Schutz vor allem auch hinter Verhauen und Wällen, in Schützengräben und Schanzen zu finden weiß und durch er höhte Feuergeschwindigkeit auch dem wuchtigsten Reiterangriff zu begegnen versteht. Auch der Festungsbau hat sich schnell den veränderten Verhältnissen an gepaßt. An Stelle der gemauerten Schutz bauten von einst, der Burgen und Kastel le, die den Schlünden der Geschützen kei nen Widerstand mehr leisten, tritt eine ganz neuartige Abwehrtechnik. Die hoch

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 26.07.1940
Umfang: 4
Corsi (M. 2264) im Val Martello Der Aufenthalt in den einzelnen Som merlagern ist in fünf Turnusse von je einer Woche geteilt. Der erste Turnus begann am 21. Juli in die Gruppe des Catinaccio Die Sektion des CAI. von Bolzano veranstaltet am Sonntag. 28 Juli, einen Gesellschaftsausflug in die Gruppe des Catinaccio. Dafür ist nachstehendes Pro gramm vorgesehen: Abfahrt von Bolzano im Autobus um 5.45 Uhr. Ankunft auf dem Passo Costa- lunga um 7.45 Uhr. Marsch zum Schutz haus Coronelle. Beim Schutzhaus

Coronelle teilen sich und endet am 28. Juli Zweiter Turnus die Teilnehmer in zwei Gruppen. Die YS s,:^ Hl,.à,,5t ^ r.^.. V 4 vom 28. Juli bis 4. August. Dritter Tur nus Sonntag 4. August bis 11. August. Vierter Turnus 11. August bis 18 August. Fünfter Turnus 18. August bis 25. Au gust. Es ist die Teilnahme an zwei oder mehrere Turnusse gestattet. Die Teilnahmsgebühr ist für die Schutz hütten Citta di Milano und Nino Corsi mit 250 Lire per Turnus und für die Schutzhütte Bolzano mit Lire 300 pro Turnus

und außerdem auf die Gepäcksbe förderung im Gewichte von 20 Kilo von Tires zur Schutzhütte. In der Teilnahmsgebühr für die Schutz Hütte Corsi ist auch der Gepäckstransport von der Garage Cozzi bis zur Schutzhüt te und zurück inbegriffen. Die Teilnehmer haben sich an die Vor schriften, die für die Schutzhütten des C.A.J. gelten zu halten Die Meldungen sind bei der Sektion des C.A.J. von Milano in Via Si'vio Pellico No. 6 aus dem Formular, das mit dem Programm verteilt worden ist. zu machen. Die einzelnen

das Schutz haus. Der Kurs für Alpinismus wird nicht abgehalten, es besteht jedoch der Fiihrerdienst. Die Interessierten können sich um nähere Aufklärungen an die Di rektion der Lager des CAI. Milano. Via Silvio Pellico, ö, wenden. erste Gruppe geht über den Santnerpaß auf das Gartl und zur Schutzhütte Vajo- let und kehrt über den Passo Coronelli- nach Costalunga zurück. Die zweite Gruppe geht über den Co- ronellspaß zur Vajolethütte und auf dem gleichen Wege wieder zurück. Abfahrt von Costalunga um 19.30

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 16.11.1938
Umfang: 6
bestchenden à echenden Vorschriften zum Schutze des NW estand es. Bergbau imà Wàlckbesltz à der Entwiàng des Bergwerks- ms gegen Ende des^Mittelaltcrs. wa- die GraKHc^ten bestreb: den Wald löffigt wurde. Es bestanden wohl früher schon diesbezüglich« Vorschriften, ki« ge nügten aber nicht für einen tatsSchlich «irrfamen Schutz des Waldbestand«». Der Dutt sagte: Ich liebe die BLumei schützt sie und ich werde euch behilflich sein, si« zu schützen. Im Jahr« 1SSS erschien das kal. Gesetz Z)«tr«t Nr. 3267

über die Koordinierung und die Reform der Forstgefttzgebung Und der Btstimmungen zum Schutz« der G^>irg«jon«n. T» wurden «in« Reihe oon «Ken Lestimmunà beseitigt und da- flit in 18k Artikeln alle Schutzbestimmun gen zusammengefaßt. Im Alto Adige wurden dies« neuen Bestimmungen, die «inen wirksamen Schutz des Waldbestandes darstellen, von der Bevölkerung mit der bewährten Disziplin und dem Bewußtsein, daß da- mit «in Reichtum ihrer Region geschützt wird, aufgenomaun. - MerMgs wurde in der Nachkriegszeit

Wgeteilt K, HMet er eine ^unerläßlich: Cmncchlnsquelle Mr dèn'às. da der Er trag der Felder mid-des BieWutpes Mr die Wirtschaft «icht ausreicht. ÄvgemejsLeoe Zchutzvorschristep Auch die drohenden Lawinen uch> «ildbäche zeigen immer wieder die Not-! wendigkeit des Wäldes als Schutz gegen! àse Gefahren auf. ^ Alles dies .führte zur Einführung stren ger Schutzvorschriften und zum Wönen Waldbeftand, der in den meisten Teilen °er Provinz erhalten schlichen ist. .Die ftMere Forstverwaltüng behielt

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 13.04.1941
Umfang: 6
Seite Z ^Vtpea^ellnng- Tonntag, den 13. April 1941-XlX ?o/itü«iie 7laeài»iekten Ver moralljche Hechstand de« ttalienilchm Volks Im Krieg« Roma, 11. — Der Krieg hat «in Problem gestellt, das im Kriege von 1914-18 nur vereinzelt aufgetreten ist, nämlich den Schutz der Bürger vor Ver brechen unter Ausnützung der Ver dunkelung. die infolge des totalitären Charakters der modernen Kriegführung ein Allgemeinzustand für das ganze Land geworden ist. Alle Staaten sind zu einer strengen Vorbeu»jung

und U,.'? - drückung dieser Form von Kriminalität geschritten. Unsere Gesetzgebung kain sich hiebet bereits auf das geltende Strafge setz berufen, denn in Nr. 5 des Art. 61 ist unter den erschwerenden Umständen eines Vergehens die Ausnützung von zeitlich, örtlich oder persönlich bedingten Umstanden, welche den öffentlichen oder privaten Schutz behindern, ausdrücklich angeführt. Es brauchte also nur dieses Element für die gegenwärtigen Umstände herangezogen werden, indem die vorge sehenen Strafen auf das Doppelte

erhöht und die Todesstrafe für die schwersten Vergehen eingeführt wurde, für welche das Sondergenmt zum Schutz des Staa tes als zuständig erklärt ist. Für alle anderen Vergehen wurde die Zuständig keit des Richters beibehalten und zwar des Tribunalsrichters mit Ausschluß der Prätoren und Schwurgerichte und An wendung des Schnellverfahrens. Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 18. Juni 1S40 sind rund zehn Monate ver gangen: genügend Zeit, um ein Urteil über die Wirkung dieser außerordent lichen

Bestimmungen zu gewinnen, auch weil in diese Zeitspanne die Winter monate fielen, in welchen die längere Dauer der Verdunkelung zahlreichere Gelegenheiten für Vergehen bot. Den vom Justizministerium gesammelten An gaben ist zu entnehmen, daß im ganzen Staatsgebiet insgesamt 332 Delikte, die unter Ausnützung der durch den Kriegs zustand bedingten Verhältnisse be-gangen wurden, verhandelt worden sind. Das Sondergericht zum Schutz des Staates hatte nur für fünf schwere Ver gehen die Todesstrafe auszusprechen

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Alpenzeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 24.09.1930
Umfang: 8
Marschroute festlegte: „Erster Tag: San Ge- »esio, Alm von Meltina, Kirchsteiger Alm: zweiter Tag', über das Jsingerjoch hinab nach Saltusio und San Leonardo Passiria: dritter Tag: Platte, Plan und hinauf auf die Schutz- Hütte: Altissima-, vierter Tag irgend eine Spitze; fünfter Tag durchs Zieltal nach Parcines und schließlich per Dampf heiin.' Nachdem er mit der Nomenklatur über Vallas draußen war. hörte ich nur mehr so zufällig hin, denn das Andere war mir nur aus längst ver flossenen

mit den bescheidenen Gehöften, die unter den Waldbeständen Schutz suchen, einen so eingeschüchterten Eindruck, daß man sich auch mitten im Sommer die wilde Ge walt der Winterftilrme und die verheerende Wucht der stürzenden Lawinen vorstellen kann. Am Nachmittage erreichten wir den Gletscher und trotzdem uns sonst das Wetter an diesem Tage nicht gerade feindlich gesinnt war, so erhielten wir von den schneebedeckten Höhen erwiesen und das harte Zeug mit dem erforder lichen Belang von fleischlichen Leckerbissen

hinter seiner Recken- gestalt, die mir Schutz gegen den atemrauben den Wind bot. Ich fühlte, daß auch er das Verlangen Halle irgendwo Schutz zu suchen, und als er schließlich den Nucksack in eine Schneemulde warf, wo der Wind darüber hinwegstob. und seiner Stim mung mit den Versen des Euripides: , , Eine neue Userstraße in Abbazia In Abbazia ist eine neue Straße, die von der Hauptstraße Cantrida Preluca am Meer entlang nach Volosca sührt. dem Verkehr übergeben worden. Damit ist eine neue, stimmungsvolle

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Volksbote
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Seite 13 von 16
Datum: 18.10.1934
Umfang: 16
, Moste, süße Traubensäfte, Branntweine oder Süßweine, deren weiterer Ausbau nicht ist, verwendet werden. (Fortsetzung folgt.) Wichtig für Fischer Das Konfortlum für den Schutz der Fischerei, Sektion Bolzano, teilt mit: 1. Die Fischereilizenzen haben nunmehr nicht die Laufzeit vom 1. Jänner bis 31. De zember, sondern können an einem beliebigen Tag des Jahres auf 12 Monate ausgestellt werden. 2. Die Erneuerung der FifchereUizenzen oder deren Neuausstellung besorgt das Kon sortium für den Schutz

der* Fischerei gegen Einsendung der Unterlagen und Gebühren auf dem kürzesten Wege. Wenn das Lizenz blatt ausgeschrieben ist, muß ein neues Lizenzbüchel ausgestellt werden. Erforderlich hiezu ist das alle Büchel» womöglich eine Photographie wie jene, die im Lizenzbüchel enthüllen ist, und die Mehrgebühren von 9 Lire für das neue Büchel und den Stempel. Adresse für die Lizenzbesorgung: Prof. Franz Schmauß, Gries bei Bolzano, Guncinastraße 10, Billa Südwest. 3. Das Konsortium für den Schutz der Fischerei

stellt über Ansuchen jenen Fischern, welche die Lizenz- und anderen Gebühren und Unterlagen eingesandt haben, eine Legitimatoin aus, welche bis zum Einlangen der Lizenz beim Fischen als gültiger Aus weis gellen kann. Mehrkosten hiefür Lire 1.50. 4. Das Konsortium für den Schutz der Fischerei, Sektion Bolzano, hat seinen Sitz in Bolzano, ex-Hotel Kaiserkrone. Wirtschaftliche Nachrichten Die heurige Lrnle ln vobbiaco. Dobbiaeo, 15. Oktober. Der diesjährige, vorwiegend nasse Sommer — das schöne Wetter

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 29.07.1928
Umfang: 8
st. 1. Dem Sturz des parlamentarischen Sy stems, um eine unabhängige N?>i.u'iuq zu schaffen: den „Königsrat' und ein Fachparla ment mit beratender Stimme, ohne Parteien. 2. Der Sowjetunion. Wir fordern Abbruch der Beziehungen, Ausweisung der Ausländer, Auflösung der kommunistischen Partei. 3. Der Arbeitslosigkeit. Wir fordern Schutz der eigenen Industrie und Landwirtschaft, na tionale Selbstversorgung. 4. Den bestehenden'Gewerkschaften. Wir for dern staatlich anerkannte Korporationen aller Stände

. - ' - ^ - 5. Schaffung von Arbeitsgesetzen (Regelung von Ferien. Versicherungen). 6. Schutz der nationalen Produktion gegen internationalen Großkapitalismus. 7. Abbezahlung der Staatsschulden. S. Aufhebung des AbrüstunLsbeschlufses von 1925. Wir fordern Ausbildung der Jugend, Landsturmübungen, Modernisierung der tech nischen Ausrüstung. Schutz gegen Luftangriffe. Instandsetzung der Flotte. Verstärkung von Gotlands Verteidigungswerken. 9. Förderung der schwedischen Rasse, der Ras senforschung und Rassenhygiene

(Erbgesund- heitslehre). Sperrung der Grenze gegen Ras senfremde, Ausweisung aller im Lande woh nenden Fremdrassigen. besonders der Juden. 19. Besserung der Volkserziehung. 11. Kraftvolle Führung der Außenpolitik, besonders gegen Völkerbund und 3. Internatio nale. 12. Auflösung aller Sekten. Stärkung der Staatskirche, Mission im eigenen Lande. 13. Stellung der Presse unter Staatskon trolle. 14. Umarbeitung der Grundgesetze zugunsten des korporativen Staates. Wiedereinführung der Todesstrafe. 15. Schutz

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Dolomiten
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Seite 1 von 24
Datum: 22.12.1934
Umfang: 24
bei Muffoltnt Tätigkeit des Reichs-MutterYilfslverkes Rom, 22. Dezember. Der Regierungschef wird heule um 12 Uhr mikkags die 93 kinderreichsten Müller, welche in den lehken Tagen aus ganz Italien in Rom elngelroffen sind und die einzelnen Provinzen verlreken, lm Palazzo Venezia ln feierlicher Audienz empfangen. Am 21. Dezember stattete der Präsident des Reichswerkes für Mutter- und Kinder schutz. Adv. Sileno F a b b r I. den Müttern welche im Hotel San Cristoforo unterge- bracht sind, einen Besuch

über die Einführung des Arbeitsbüchels zur Diskussion, dessen Bedeu tung und Wichtigkeit zum Schutz des Arbei ters hervorgehoben wurde. Exz. Blagi schloß die Aussprache mit einer längeren Ausfüh rung über dieses neue Dokument des Arbei ters und betonte, daß die faschistische Politik gleichzeitig das Wohl des Volkes und hie militärische Ertüchtigung der Nation an strebe. Anschließend begann die Aussprache über die Einführung der vor- und nach- militärischen Ausbildung. Abschließend geführt

, um die Sehenswürdigkeiten der ewigen Stadt kennen zu lernen. Die Provinz Bolzano ist durch Frau Maria P i x n e r, geb. Eumpold, aus San Leonardo i. Pass., Mutter von 12 Kindern, vertreten. Tätigkeit des Mutterhilfswerkes. Dag Reichswerk für Mutter- und Kinder schutz hat in der Zeit von 1926 bis 1934 ins gesamt 809 Millionen Lire für seine Schutz befohlenen ausgegeben. Unterstützt wurden insgesamt 6 Millionen Mütter und Kinder. Weiters wurden 7800 Institute (Be- ratungsstellen für werdende Mütter und Mütter

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Fogli Annunzi Legali Prefettura Trento
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Seite 11 von 15
Datum: 03.12.1921
Umfang: 15
FOGLIO ANNUNZI LEGALI Pr 37-21-2 DECISIONE lu nome di S. M. Vittorio Emanuel« Eli per grazia di Dio e volontà della Nazione RE D'ITALIA II R, Tribunale circolare di Bolzano ha de. ciso su proposta della R. Procura di Stato: L'articolo contenuto nel N. 137 del periodico edito a Bolzano «Volksrecht» del 18 novembre 1921 a pagina. 4. colonna 1, intitolato «Schutz -der 'Volksschule» (Protezione della scuola po polare) che comincia cori le parole «Nicht al leili das..... (Non solo il....) lino

4 colonna 1 intitolato «Schutz der Wolksschule» (protezione della scuola) costituisce nei passi del socondo capi tolo : a) ottava .riga Viel terzo capoverso dulia parola «Man will... (si vuole...) fino compresa la parola «.. erdrosseln» (.(.strozzare). b) penultima riga del terzo capoverso dalla parola (für gewisse...» (per eerti....) Ano com presa In parola «Uebcrspanntheiten» (esagera, «ione) il fattispecie della contravvenzione a sensi del par. 300 Ö. p. si onferma l'ordinato sequestro del giornale

und durch den Willen der Nation König von Italien. Das kgl. Kreisgericht Bozen hat über Antrag des kgl. Staatsanwaltes, zu erkennen: «Der in der Nummer 137 der in Bozen ersten nenden periodischen Druckschrift «Volksrecht» von 18. 11. 1921 auf Seite 4, Spalte 1, enthaltene Artikel mit der Ueberschrift «Schutz der Volks schule» beginnend mit «Nicht allein das...» bis einschliesslich der Worte «... eine hervorra. gende Rolle spielt», begründe den Tatbestand des Vergehens i. S. der Par. 300, 302, STO

., es werde die verfügte Beschlagnahme des Blattes bestätigt, das Verbot seiner Weiterverbrei- tung ausgesprochen und gemäss Par. 37 Pr. G. auf die Vernichtung der mit Beschlag belegten Esemplare erkannt; zu Recht erkannt: I. Der in der Nummer 137 der in Bozen er scheinenden periodischen Druckschrift »VoJks- recht» vom 18. 11. 1921 auf Seite 4, Spalte 1, enthaltene Artikel mit der TJeberschrift «Schutz der Volksschule» begründe in den Stellen des zweiten Ansatzes: a) 8te Zeile des 3ten Absatzes vou den Wor ten

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