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Kitzbüheler Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 18.03.1939
Umfang: 8
Montag, 20. Nizitas Dienstag, 21. Benedikt Mittwoch, 22. Oktavian Donnerstag, 23. Otto Freitag, 24. Gabriel Böhmen und Mähren unter deutschem Protektorat Tschechischer Staat an das Deutsche Reich übergeben — Proklamation des Führers Die Slowakei unter deutschem Schutz Prag, 46. Marz.' Der slowakische Ministerpräsident T i s o hat an den Führer folgendes Telegramm gerichtet: In starkem Vertrauen auf Sie, den Führer und Reichs kanzler des Großdeutschen Reiches, unterstelle ich den slowaki- sehen Staat

Ihrem Schutz. Der slowakische Staat bittet Sie, diesen Schutz zu übernehmen. Fez. Tiso Der Führer hat darauf geantwortet: Ich bestätige den Empfang Ihres gestrigen Telegrammes und übernehme hier mit den Schutz des slowakischen Staates. gez. A d o l f Hitler Der Prager Führererlatz Der Führer hat unter dem 46. März auf der Prager Burg einen Erlaß über das Protektorat Böhmen und Mähren unterzeichnet, dem wir im folgenden die wichtigsten Punkte; entnehmen: Einleitend sagt der Erlaß des Führers

und der sozialen Wohlfährt aller zu nützen, ordne ich daher namens des Deutschen Reiches als Grundlage für daö künftige Zusammenleben der Be wohner dieser Gebiete das Folgende an: Aus Artikel I: 4. Die von den deutschen Truppen im 41939 besetzten Landesteile der ehemaligen Tschecho- Slowakischen Republik gehören von jetzt ad zum Gebiet des Großdeutschen Reiches und rreren als „Protektorat Böhmen und Mähren" unter dessen Schutz. Artikel II: 4. Die Volksdeutschen Bewohner des Pro tektorates werden deutsche

, zusammen, und zog unter kommunistischen und deutschfeind lichen Rufen durch die Straßen. r Am Dienstag trat dann die erste entscheidende Wendung wi: die Slowakei hat sich von Prag unabhängig erklärt In Böhmen und Mähren verschlimmerte sich indessen die Lage mehr lind mehr. Der tschechische Ministerpräsident Dok-r tor Hacha begab sich nun zum Führer nach Berlin, und trug ihm die Bitte vor, das tschechische Volk unter den Schutz des Neiches zu nehmen. Der Führer sagte zu und ordnete

unter den Schutz des Reiches zu nehmen. Der Führer hat zugesagt. Am Donnerstag nachmittag hat der Führer Prag ivieder verlassen. , Die in der Reichskanzlei stattgefundenen Besprechungen zwi schen dem Führer und dem tschechischen Staatspräsidenten nahmen folgenden Verlauf: Der tschechische Staatspräsident Dr. Hacha traf in Begleitung des tschechischen Außenmini sters Chvalkowsky unr 4 Uhr 40 Minuten zu seiner Be sprechung mit dem Führer in der neuen Reichskanzlei ein. Im Ehrenhof schritt der Staatspräsident

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Alpenland
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Seite 14 von 14
Datum: 20.06.1922
Umfang: 14
wird, haben sich 14 Vereine gemeldet, die mit einer Zahl von Gericht. Der Totschlag in Aichholz. Schwurgericht Innsbruck. Am 1. Februar 1922 ereignete sich in Aichholz einer jener grauenvoller Eifersuchtstaten, die als Ursache das Doppelspiel eines Mädchens hatte und der leider ein blühendes Menschenleben zum Opfer gefallen ist. Karl Schutz, wohl als jäh zornig und Hitzkopf bekannt, doch von vielen Leuten als brav und sehr religiös geschildert, merkte bei einem Kirchgang vor zwei Jahren, daß ihm die Marie Kachrein

. Seine Eltern, angesehene Bauersleute von Aichholz, rieten ihm oft ab und baten^ ihn, er möge von dem Mädchen lassen, doch wollte er rüchts missen. Das Mädchen selbst, das den jungen Burschen an sich zu fesseln verstand, trieb mit ihm ein gefährliches Spiel, dem ans diese Weise ein blühendes Menschenleben geopfert wurde. Gar oft hatte sie durch „Dummheiten" die Eifersucht des Schutz in ganz gefährlicher Weise erregt und immer wieder tat sie es, bis Schutz «blind in Raserei das schwerste Verbrechen

aus sich lud. Im vergangenen Herbst beliebte es Maria Kathrein sich, mehr emem anderen Bauernsohn, Josef Pircher, zuzuwenden und, obgleich sie die intimen Beziehungen mit Schutz weiter unterhielt und diesen mit Liebesworten beschwichtigte, chm die Treue zu halten —ging sie bereits mit Joses Pircher und trug sich mit dem Gedanken, nun diesen fester an sich zu fesseln. Andere Burschen hinterbrachten Kachreins Tun dem Schutz und dessen Eifersucht wurde nun wieder einmal aufs höchste entflammt. Er stellte

das Mädchen zur Rede und Kathrein erklärte chm nun, daß sie von ihm nichts mehr wissen wolle — sie werde nun den Pircher nehmen, der mehr Geld habe und deshalb leicht« heiraten könne. Ob dieser- Worte war Schutz ganz bestürzt und ^seiner Nicht mehr mächtig^ eilte er nach Hause. Schlaflose Nächte folgten diesem Tage und 'Lchuh konnte es' nicht glauben, daß ihm das Mädchen 'betrogen hatte. Halb besinnungslos riß er ein MMärgewchr an sich, stürmte zum Haus der Pircher und gab durchs Fenster auf den Kopf

des Josef Pircher einen schuß ab, welcher diesen s of o r t tötete. Jetzt erst ward er seiner grauenvollen Tat bewußt, doch war es bereits zu spät. Er flüchtete und vergrub das Gewehr, doch lenkte sich der Verdacht gegen ihn und er wurde verhaftet, doch mangels an Beweisen wieder frei gelaffen. Jetzt, nach diesem grauenhaften Verbrechen, setzte das Mädchen seine Beziehungen zu Schutz wieder fort, doch nicht 'lange. Das unruhige Gewissen, die verdichteten Verdachtsmomente führten neuerdings

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Tiroler Wastl
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Seite 3 von 8
Datum: 16.02.1927
Umfang: 8
öffentlichen Verwaltung. — Verein^ fach urig der Steuergesetzgebung und des Veranlagungs verfahrens. — Vereinheitlichung der Steuergesetzgebung der Länder. — Abschaffung der Fürsorgeabgabe Schutz der Gaststätten und Theater vor Uebersteuerung. — Rückverweisung der Realsteuern an den Bund. — Wirksame Kontrolle der Länder- und G e- mein de fi n a nze n. Mitarbeit der wirtschaftlichen Kreise (Kammern. Ge irossenschafien, freie Wirtschiaftsverbänoe) bei der Aus arbeitung v?n Gesetzentwürfen

. — Aufrechterhaltung des Mieterschutzes, aber Aenderung des Mietengefetzes mit dem Ziele der Beschaffung billiger Kredite zur För derung der Wirtschaft; Abschaffung der Wohn bausteuer. — Obligatorische O.ftrtaussch errungen bei Vergebungen von Lieferungen öffentlicher Körperschaf ten. — Einsetzung eines ständigen Tarifbeirates für die Bundesbahnen. — Schutz von Gene.be, Handel und Industrie vor der Konkurrenz und Benachteiligung durch aus öffentlichen Mitteln erhaltene Wirtschaftskörper. — B e l ä m Pfung

aller Sozialisier u rr g s b e st v e -- b u n g e rl. Beseitigung erwerbheinmender Vorschriften, >vie bi spielsweise der Sechs-Uhr-Ladensperre. Abschaffung des Preistreibe.eigesetzes und Ueberantwortung der Ahn düng von Preisexzessen an d e politischen Behörden. - N euregelung der Bezüge der ö f f e n t l i ch e n A n g c st e l l t e n und P e n s i o n i st e n. Schutz nnd Förderung der sozialen Bedürfnisse der Angestellteil und der: freien Berufe. Ausbau und Entpol tisierung

des Sozialversichernngswesens; Reorganisation der Kranken versicherung der Bundesangestellten. Arbeitsvermitt- lung unter besonderer Berücksichtig'ing des Mittel standes. Befreiung der Schule voll jeglichem politischen Ein fluß; Förderung der sachilichjen und gesunden Schul crneuerungsbestrebungcn; Ausbau' der sachlichen Fort bildungs-' und des landivirtschaftlichen Unterrichtswesens. Schutz oer persönlichen Ehre und der >r> i r t s ch a f t l i ch e n Existenz gegen Angriffe

der S k a n d a l p r e s s e n a ch d e in M u st e r d e r e u g l i s ch e n Gesetzgebung. — Besonderer Schutz der Richter gegen Angriffe durch die Presse. — Kamps gegen die Schmutzliteratur. — Beschleunigung und Ver billigung oer Rechtsfindung. Anmeldungen fiir Tirol nimmt .Herr Karl 5k rann ich, Innsbruck, eHrrengasse 1/1. St., Tür 87, entgegen. Eine wissenschaftlich-parlamen tarische Betrachtung. Parlamentariergehirne Hinter hoher Denkerstirne Kostbar ist's wie Raoimn, Wertvoll sind dran die Substanzen, Jur Detail, lvie auch im Ganzen, Innen drinnen, rings herum. Um den Wert

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 09.11.1914
Umfang: 8
.-R., 9. K., verw. — Biber Josef, Lt. i. d. Res., 1. Lsch.-R., 7 K., tot. Cernizza Heinrich v., Oblt., 1. Lsch.-R., Grenz- schutz-K. 3/4, tot. - Ctes Karl Freih. v., Lt., I.Lsch.- R., 1. K., verw. — Comploj Dominik, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenzsch.-K. 3/5, verw. — Crazzo- lara Josef, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenz. schutz-K. 1/4, tot. — Cusiata Johann, Kdt. i. d. Res., 3. Kj.-R., 2. K., verw. — Czulius Walter, Kdt. i. d. Res., 3.Kj.-R., 8 K., verw. Depoto Max, Kdt., 1. Lsch.-R., Grenzschutz

.-R., 3. Baon- Stb., verw. Habermann Carl, Oblt., 1. Lsch.-R., Grenzschutz- K. 2/6, verw. — Haidl Rudolf, Lt., 1. Lsch.-R., 7. K., tot. — Halhammer Johann, Oblt., 3. Kj.-R., 1. K., verw. — Haschke Franz, Oblt., 1. Lsch.-R., Grenz- schutz-K. 3/6, verw. — Heindl, Fähnr., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 6/1, verw. — Helm Friedrich, Oblt., 1. Lsch.-R., 2. BaonStb., verw. — Hentschel Franz, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 1/6, tot. — Herwerthner Heinrich, Oblt., 1. Lsch.-R., Grenzschu-K. 6/4, verw

., 28. Jnf.-R., 12. K., Bozen, Wolkenstein, verw. — Pernthaler Giovanni, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 3/6, tot. - Pfleger Franz, Lt., 1. Lsch.-R., 2. K., verw. — Pillinger Anton, Lt. i. d. Res., 1. Lsch.-R., 6. K., tot. - Pohanka Theodor, Oblt., 1. Lsch.-R., 1. K., tot. - Poletilovic Josef, Obstl., 3. Kj.-R., 1. K., verw. - Polin Ignaz, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenz schutz-K., 1/4, tot. Reiß Friedrich, Dr. Phil., Lt. i. d. Res., 3. Kj.-R., 4. K., kriegsgef. — Reitmayer Robert

. — Thummerer Robert, Lt., 1. Lsch.-R., 1. K., verw. — Tomasi Guido, Fähnr., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K., 2/6, ver wundet. — Tomek Anton, Oblt., 1. Lsch.-R., Grenz schutz-K. 1/5, verw. — Trafojer Peter, Fähnr. i. d. Res., 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 1/6, tot. Urbanek Franz, Lt. i. d. Res., 3. Kj.-R., 4. K., verw., kriegsgef. Verdroß Edler v. Droßberg, Paul, Lt., 3. Kj.-R., 8. K., tot. - Vogt Eduard, Lt., 1. Lsch.-R., 6. K., tot. Wagner Franz, Dr. jur., Lt. i. d. Res., 1. Lsch.- R., 3. K., verw. — Wanke

., 1. Lsch.-R., 2. K., tot. — Achatz Bernhard, 1. Lsch.-R., 2. K., verw. — Adam Franz, Ptrf., 1. Lsch.-R., 3. K., verw. — Affenzeller Michael, 2. Lst.-Jnf.-R., 1. K., tot. - Agar Agid, 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 2/4, verw. — Agnolo Costante, 3. Kj.-R., 4. K., kriegsgef. — Agosti Antenori, 1. Lsch.-R., Grenz schutz-K. 2/4, verw. — Agostini Luigi, 1. Lsch.-R., Grenzschutz-K. 6/1, verw. Agreiter Alois, TitPtrf., 3. Kj.-R., 4. K., verw., kriegsgef. — Ahrer Heinr., I. Lsch.-R., 7. K., verw. -Aigner Johann

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Seite 4 von 8
Datum: 11.01.1908
Umfang: 8
der ihr zur Verfügung stehenden amtlichen Organe bedient, gleichwie dies der Staat tun würde, wenn es sich um Schutz des.Staatsvermögens handelte. Diesen Organen gebührt aber der gesetzliche Schutz des 8 68 St.G. und es kann von Notwehr gegen dieselben keine Rede sein, weil ihr Vorgehen ein gesetzmäßiges ist und nicht Gewalt, sondern allenfalls der Weg der Beschwerde an die Vorgesetzten oder die Anrufung der richterlichen Hilfe ein geeignetes Mittel zur Abwehr bietet. Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher

zu verwerfen. II. Bedienstete einer Straßenbahn mit elektrischem Betriebe genießen den Schutz des § 68 St.-G. nicht bloß bei Verrichtung ihres Dienstes im Straßenbahn wagen selbst, sondern auch außerhalb derselben, so weit sie polizeiliche Funktionen im Sinne des § 102 der Eisenbahnbetriebsordnnng ausüben. Der Kassationshof hat mit Entscheidung vom 18 Februar 1907, Z. 18.784, die von dem Angeklagten Rudolf G. erhobene Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Landesgerichtes in Wien vom 5. Oktober 1906

kreise den gleichen gesetzlichen Schutz wie den öffent lichen Verwaltungsbeamten Aus diesen Bestimmungen der Betriebsordnung er hellt der Rechtsirrtum der Beschwerde. Die jetzt vom 8 68 St.-G. ohne Rücksicht auf die Beeidigung ge schützte Dienstesverrichtung eines Straßenbahnkondukteurs ist gewiß in erster Linie mit dem ihm übergebenen Wagen verbunden und besteht vorwiegend aus denjenigen Obliegenheiten, welche ihm seine dienstliche Stellung im Verkehre mit den Fahrgästen auferlegt; er vollzieht

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Tiroler Grenzbote
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Seite 1 von 8
Datum: 02.10.1907
Umfang: 8
und hat um Schutz nochgesucht. (Fortschreitende Pazifikation.) Eine amtliche Nachricht aus Casablanca besagt: Alle Ver einbarungen für die Pazifikation wurden zwischen General Drude und den Delegierten der vier Stämme der Uled Zeyans, die sämtliche Bedingungen angenommen, haben, getroffen. Es bleiben also sechs Stämme, die noch nicht in Verhandlungen eingetreten sind. (Raisuli — PaschavonTanger.) Muley Hafid ernannte Raisuli zum Pascha von Tanger und El Menebbi an Stelle Mohammed el Torres zu seinem Vertreter

, was wir an der Heimat als schön und wert voll empfinden. Die Bestrebungen, die durch diese Erkenntnis wachgerufen worden sind, haben alle schließ lich daS eine Ziel im Auge, nämlich den Schutz der Heimat, aber sie haben sich meist einem bestimmten Zwecke zugewendet, den sie in erster Linie zu erreichen suchen. So haben wir jetzt im deutschen Reiche Or ganisationen und Zeitschriften, die sich besonders einsetzen: 1. für Naturpflege, d. h. Schutz der Naturdenkmäler; 2. für Denkmalspflege, d. h. Erhaltung der Kunst

, und vor allem Hinwirken auf gesetzliche Maßnahmen deS Staates, die allein einen wirksamen Schutz garantieren können. Im deutschen Reiche ist man auf diesem Gebiete bereits viel weiter als bei uns. Preußen hat schon in den achtziger Jahren sämtliche Denkmäler wie Kirchen, Burgen, Türme, Ruinen, wertvolle Grabsteine, Jnschrift- tafeln usw. in seinem ganzen Gebiet inventarisieren laffen und unter den Schutz eines Gesetzes gestellt, daS eine Beseitigung, Veränderung oder den Verkauf ver bietet bezw. von der Genehmigung

der Regierung ab hängig macht. Wie oft haben wir hier schon ein solches Vorgehen der Regierung als dringend not wendig empfunden! Aber auch für den Schutz der Landschaft, die eigentliche „Naturpflege" ist in Preußen jetzt gesetzlich Vorsorge getroffen worden und zur Durch führung dieses „Gesetzes gegen die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden" sind die Regierungspräsidenten angewiesen worden, in allen denjenigen Ortschaften, in denen dies angezeigt erscheint, Ortsstatute

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Tiroler Grenzbote
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Seite 4 von 4
Datum: 07.12.1921
Umfang: 4
sreundlichst ein 4127 Der Cbeatervercin Kulifein. > Einladung zu dem am Sonutag de« 11. Dez. 1921 stattfindendm Preiswatten RuIruN Der deutschvölkische Schutz- und Trutzbund für Oester- reich fordert im Einvernehmen mit dem Oedenburger Heimatdienst alle Deutschen Oesterreichs, vor allem seine Mitglieder aus, die,.Oedenburgerspende" zu zeichnen. Die deutsche Stadt Oedenburg muß deutsch bleiben, muß an Oesterreich fallen. Wir alle müssen helfen und müssen unser Echerslein für die großen Kosten

der volkssbttimmmrg in Oedenburg, welche im Dezember stattfindet, beisteuern. Zeichnungen für die Oedenburgerspenden des deutsch- völkischen Schutz- und Trutzbundes nehmen entgegen: 1. Die Hauptgeschäftsstelle des deutschvölkifchen Schutz- und Trutzbundes, Wien, VII., Bandgasse 32. 2. Die Zentralbank deutscher Sparkassen in Wien und in ollen Filialen unter dem Titel „Oedenburger- svende" des deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes. 3. Das Postsparkaffenkonto, Zahl 120.700, unter „Geben» burgerspende

". Der H«uptvorfta«d des derrtschvöttischsn Schutz- uud Trutzbuudes für Oesterreich. 4H3 fiolrverkauk. Bei der Forstverwaltung Rufstein ge langen mit dem Termine vom l2. De zember 1921 zur Ausschreibung rund 70 Festmeter Bauholz, 8356 Festmeter Fichten- Rutzholz, 45 Festmeter Buchen - Nutzholz, 2724 Raummeter Dauben-u. Bodenholz, 374 Raummeter Brennholz in 19 Partien. Rnbotsfsrmulare sind bei der genannten Forstverwaltung gegen Erlag von 10 Rr. erhältlich. Die Erholung von Ausfuhrbewilligungen ist Zache

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Lienzer Nachrichten
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Seite 10 von 12
Datum: 30.11.1934
Umfang: 12
eines Mit gliedes gegen ihre Befehle mit dem Tode besttast?" „Das weiß ich natürlich. Aber ich werde Euch — gleichgültig, aus welchen Beweggrün den Ihr mich verschont habt — von der Nache der Gamorra schützen." „Ich danke für Euren Schutz, Exzellenz. Aber ich brauche ihn nicht,- wenigstens nicht fiir mich. Aber für zwei andere Personen er bitte ich ihn: Aebermorgen wird meine Schwe ster heiraten, — einen Grafen aus Wien, — Asing ist sein Name. Er wohnt bei dem Buch händler porpora in der Bia San Biägio

der Librai. — Merkt Ihr Euch den Namen und die Straße?" „Ich merke sie mir schon gut, mein Freund chen! Aber mir scheint, Ihr erzählt mir hier Geschichten, die —" „In der Lage, in der ich mich jetzt befinde, lügt man nicht mehr? Also wißt Ihr die Adresse?" „Ja doch: Graf Asing in der Bia San Biagio öei Librai bei dem Buchhändler por pora. — And was wollt Ihr nun?" „Das paar wird gleich nach der Hoch zeit nach Wien abreifen. Ich bitte Euch, durch starken polizeilichen Schutz dafür zu sor gen

, daß sie ungehindert und ungefährdet Neapel verlassen können. Der Graf hat einen erbitterten Feind bei der Gamorra. Sobald ich nicht mehr da bin, wird er seinem Haß die Zügel schießen lassen. — Wollt Ihr mir also diese Bitte erfüllen?" „Ich verspreche es Euch, — falls alles so zutrifft, wie Ihr sagt." „Eö trifft zu. Ich danke Euch also und verlasse mich auf Euer Wort!" „And Ihr selbst glaubt also, den Schutz der Polizei entbehren zu können?" „Ich habe einen Schwur getan, Exzellenz, den ich nun gebrochen

, Negen, Schnee und besonders vom Wind abhängt. Diese Voraussetzungen lassen nur wenige Tage im Jahr einen Gasangriff zu. Kommt es aber dazu, so haben wir die Sicherheit, gegen alle Giftgase bei geeigneter Vorsorge vollkom men Schutz zu besitzen, denn die Atemschun- technik kann ebensoviel leisten wie die Gistgas- technik. Die Gifttampfstoffe. Wir unterscheiden vier Grupp en von Kampf stoffen, die ganz verschiedene Wirkungen aus üben. Die harmlosesten sind die Augen reizstoffe (Tränengase

Flugzettel, die eine nicht zu unterschät zende Gefahr für die Moral des Volkes be deuten. Gegen schwere Bsmben. Gegen jede Waffe gibt es den entsprechen den Schutz. Gegen 2000 kg. schwere Bomben 4 m starke B e t o n decken, aber es ist unsinnig, jedes Haus damit zuöecken zu wol len, wenn es sich den Feinden nur lohnt, solche Bomben auf einige wenige Punkte Oe sterreich abzuwerfen. In der Amgebung solcher gefährdeten Punkte mird man auch gegen die Durchschlagswirkung schwerer Bomben Vorsorge treffen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 13.09.1883
Umfang: 8
Reider in Kartitsch für den Schutz- Sillian. A5.!^Josef Wendlinger in Pfalzen für den Schutz bezirk Kiens. /^S.Mnton Manefchg in St. Vigil (Enneberg) für den Schutzbezirk Enneberg. 7. Anton Meßner in Antholz für den Schutz bezirk TauferS. 8. Bartholomäus Jernberger inKienS für den Schutzbezirk Olang. 9. Franz v. Lutterotti in Raab für den Schutz bezirk Brixen. 1V. Franz Unterlechner in Nafsereith für den Schutzbezirk Mühlbach. 11. Thomas Grießer in Oetz für den Schutz bezirk Albeins. 12. Josef

Krismer in Tarrenz für den Schutz- bezirt Sterzing. 13. Josef Praxmarer in Mils für den Schutz bezirk Mittewald. 14. Alois Lentsch in Ried für den Schutzbezirk Villnöß. 15. Karl Kutscha in Buchlowitz für den Schutz bezirk Bozen. 16. Nikolaus Pichler in Proveis für den Schutz bezirk Neumarkt. 17. Anton Stampfer in Burgeis für den Schutz bezirk Ritten. 18. Josef Hofer in Passeier für den Schutzbezirk Welschnofen. 19. Jakob Nicolaus in Mals für den Schutz bezirk Sarnthein. 20. Anton Wolf in GlurnS

für den Schutzbezirk Lana. 21. Johann Freiseisen in Schlanders für den Schutzbezirk Schlanders. ^22. Josef Pazeller in Gomagoi für den Schutz- f/-' bezirz Passeier. ^23.Wnt^n Weißenhorn in Laas sür den Schütz te bezirk Ulten. 24. Josef Pritzi in Tartsch für den Schutzbezirk Mals. 25. Dellantonio Matteo in Predazzo für den Schutzbezirk Campitello. 26. Cia Bortolo in Valfloriana für den Schutz bezirk Molina. 27. Wolcan Pietro in Tefero für den Schutz bezirk Predazzo. 28. Sottovia Francesco in Rovercto

für den Schutzbezirk Folgaria. 29. Libera Alceste in Pilcante für dm Schutz bezirk Brentonico. 30. Daz Massimiliano in Roncone für den Schutz bezirk Rabbi. 31. Profaizer Simone in Fondo für dm Schutz bezirk Fondo. 32. Teccini Giosafatte in Fai für den Schutz bezirk Clcs. 33. Roffi Giovanni in Revc» für den Schutz bezirk Revö. 34. Fostini Francesco in Giuftino für den Schutz bezirk Pinzolo. 35. Rosa Giovanni in Condino für den Schutz bezirk Condino. 36. Maturi Giuseppe Pinzolo für den Schutz bezirk Tione

. 37. Brunelli Benjamino in Campiglio für den Schutzbezirk Creto. 38. Ferrari Antonio in Pannone für den Schutz bezirk Bezzeca. 39. Bettega Giovanni in Jmer für den Schutz bezirk Cavria. 40. Johann Crepaz in Buchenstein für dm Schutz bezirk Buchenstein. Wolitische Hages-ßyronik. Inland. Innsbruck. 13. September. Die Secularfeier in Wien nimmt ihren programmäßigen Verlauf und gestaltet sich durch die rege Theilnahme aller Kreise der Bevölkerung höchst imposant. „Das Einzige was nicht recht klappen

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 9 von 10
Datum: 19.12.1919
Umfang: 10
H. Flockinger & C£fl, TLLtige Möbeltischler finden gutbezahlte, dauernde Beschäftigung. Rob. Schikor. Weran-Anlermais. 950 mit Lohn, für Buchbinderei gesucht. Adresse in der Veno, des Blattes. 952 Puppenzimmer mit Küche zu verkaufen: paffend für Weihnachtsgeschenk, Leopold straße Nr. 24, 2. St. l. 952 Kundmachung _____ über den Schutz von Ziehkindern und unehelichen Kindern. Auf Grund des § 2 der Ziehkinderordnung (Vollzugs anweisung des Staatsamtss für foz. Verwaltung vom 1. April 1919, St. G. Bl. Nr. 202

) und laut Kund machung der Landesregierung von Tirol vom 22. Juli 1919, Zl. XI, 427/4 wurde das siädk. Iugendam! in Innsbruck als Ziehkinderaufjichlsstelle für das Stadtgebiet Innsbruck bestimmt. Den Schutz dieser Dollzugsanweisung genießen: a) Z i e h k i nd e r, das find eheliche und uneheliche Kinder unter 14 Jahren, die sich bei anderen Personen als Dater und Mutter in entgeltlicher oder unentgelt licher Pflege befinden (Halte-, Koft- oder Pflegekinder). b) Uneheliche Kinder unter 14 Jahren

, die sich bei Dater oder Mutter in Pflege befinden. Der Schutz wird durch die Ziehkinderaufsichtsstelle unter staatlicher Ueberwachung ausgeübt. Parteien, welche Ziehkinder halten wollen oder sülche bereits in Pflege haben, bedürfen einer Bewilligung durch die Ziehkinderauffichtsst elle und haben um eine solche mündlich oder schriftlich anzusuchen. Die Bewilligung wird durch Ausfertigung eines Pflege buches erteilt. Die Pflegepartei hat im Pflegebuche die Kenntnis der mit der Ziehkinderpflege übernommenen

, St. G. Bl. Nr. 76, über den Schutz von Ziehkindern und unehe lichen Kindern sind die mit der Aufsicht über die Pflege und Erziehung von Ziehkindern und unehelichen Kin dern betrauten Personen den Pflegeparteien oder Eltern und deren Hausgenossen gegenüber berechtigt, die Woh nung der Pflegepartei oder Eltern und die zum Aufent halte des Kindes bestimmten Räume, sowie dieses selbst zu besichtigen und zu verlangen, daß ihnen über die Verhältnisse des Kindes, über dessen Unterbringung, Er nährung, Pflege und Erziehung

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Neueste Zeitung
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Seite 7 von 12
Datum: 09.06.1935
Umfang: 12
Mehr Schutz den Vdumen und Slrduchern! Lichtbild Bermoser, Innsbruck. Bei Nassereilh. Der Frühling ist eingezogen und hat Bäume und Sträucher zur vollen Entfaltung gebracht. Ueberall grünt es und blüht es und neben den vielen Obstbäumen in voller Blütenpracht tragen auch die meisten Sträucher bereits ihr entzückendes Blütenkleid. Es ist wahrlich eine Freude, das neu erwachte Leben in der Natur zu genießen! Leider ist aber diese Freude für den Naturfreund nicht im mer eine ungetrübte

an seinen Besitzgrenzen immer schonen, auch wenn er dadurch etwas an Ertrag einbüßt; Stauden aber bilden ferner einen vorzüglichen Schutz gegen Staub und Wind und schützen im Frühjahr ge gen das Vertragen der Saat und im Winter gegen das Ver wehen des Schnees, der für das Wintergetreide den so nötigen Schutz gegen das Erfrieren der Saat bildet. An Straßen rändern schützen Sträucher vor der lästigen und auch ertrag mindernden Verstaubung. Daß die Wirkungen des Windes großen Schaden für Aecker und Wiesen bringen

ist, wird ferner die Sträucher, die den Bienen im Frühjahr meist die erste Nahrung bieten, schon im eigensten Jpteresse schonen. Daß schließlich die Niederjagd auf Hasen und son stige Kleintiere, denen die Büsche einen Schutz vor Verfolgung bieten, ohne den sie überhaupt nicht bestehen können, durch die rücksichtslose Entfernung der Hecken ebenfalls stark be einträchtigt wird, muß jedermann einfehen. Endlich bilden Sträucher für Böschungen an Ufern und Straßen ein wert volles Befestigungsmittel zur Verhütung

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 18
Datum: 22.11.1924
Umfang: 18
. durch die Kchiporteur» und ourch die Post für Deul,ch.Oesterreich: 28.000 K, für Deutsch» land 35.000 K Üebr. Ausland 45.000 K Nr. 268 Funsbruck. Samstag Leu 22. November 1824 32. Fahr». Republikanischer Schutzbund. Die Fahnenenthüllung in Innsbruck. Das Ziel des Bundes, der am morgigen Sonn tag in Innsbruck eine seiner Fahnen enthüllen wird, ist mit eindeutiger Klarheit umschrieben: Schutz der Republik! Schutz den Freiheiten, die sie den Dolksmassen gebracht, und Schutz den sozialen Errungenschaften

, welche die Arbeiterschast aus dem erweiterten Kanrpsesboden der wahren Demokratie sich erringen konnte! Schutz gegen jeden, der seine Hand zu erheben wagt, um niederreißen zu ver suchen, was uns heilig und wertvoller Gewinn ist. Dieser unbeugsame und darum eiserne Entschluß ist natürlich den mannigfachsten Mißdeutungen ausgesetzt. Mißdeutungen bei den Leuten, die sich zwar Re publikaner nennen, aber glauben, die neue Staats form sei durch die eigenen Machtmittel so gefestigt, daß ein besonderer Schutz

sind und der Bestand der demokrattschen Republik gesichert ist, hat der republikanische Schutz bund seinen Zweck erfüllt und wird sich freiwillig auflösen. Aber bis zu diesem noch fernen Tage bleibt der Bund und er wird seine Aufgabe, die wehrfähigen Männer zur Verteidigung der Republik und der Freiheiten, die sie kennt, zu sammeln, mit ganzer Kraft erfüllen. Solange der Republik Gefahren drohen, wird der Schutzbund bestehen und werden feine Fahnen stolz im Winde flattern und allen Feinden der Republik den festen

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Neueste Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 19.03.1936
Umfang: 6
von Pressenachrichten und dem Schutz von Titel und Ausstattung eines Werkes. Das ersteHauptstück, welches das Urheberrecht an Wer ken der Literatur und der Kunst behandelt, umschreibt zunächst den Kreis der in Frage kommenden Werke, wobei im Gebiet derbildendenKunst Werke der Baukunst und des Kunst gewerbes, aber nicht jene Leistungen des Jngenieurwesens an geführt werden, die außerhalb dieser beiden Gebiete liegen. Der Schutz derartiger Leistungen bleibt vielmehr Aufgabe des Patentrechtes. Innerhalb der Literatur

dem Schutz des Originalwerkes selbständig besteht. Zwi schen Benützung und Bearbeitung zieht der Entwurf eine genaue Grenze. Die bisher ungeschützte selbständige Lei stung des Bühnenregifseurs erfährt durch die Be stimmungen des 8 66 entsprechenden Schutz, wo festgelegt ist, daß bei Ausführungen, die „durch das Zusammenwirken meh rerer Personen unter einer einheitlichen Leitung zustande kom men" die Verwertungsrechte dem Leiter und den mitwirkenden Personen zustehen. Auch die Aufnahme auf Bild

wird Zwischen Tondichter und Textdichter einer Oper oder Operette genau unterschieden, was allerdings zur Folge haben kann, daß zum Beispiel bei einer durch den Tod des Tondichters und den Ablauf der Schutzfrist frei gewordenen Oper oder Operette auch der Tondichter keinen Urheberrechts- schutz mehr genießt, obwohl, wie zum Beispiel im Falle Mil löcker, manche seiner Textdichter das Freiwerden der Werke noch persönlich erlebt haben und bisher auch für ihre Werke Urheberrechtsschutz genossen. Wesentlich unterscheidet

die Eigenschaft einer eigentümlichen gei stigen Schöpfung zukommt und bestimmt insbesondere, daß die Urheberbezeichnung in den Ankündigungen von öffentlichen Aufführungen und Rundfunksendungen anzuführen ist. Zeitungsaufsätze über wirtschaftliche, politische und religiöse Tagesfragen unterliegen im allgemeinen der Nach druckfreiheit, doch kann diese durch ein ausdrückliches Verbot ausgeschlossen werden. Einfache Mitteilungen genießen eben falls keinen urheberrechtlichen Schutz, doch werden die Nach richten

. F i l m w e r k e genießen drei st i g I a h r e nach der Aufnahme Urheberschutz. Geschützt sind alle Werke österreichischer Bundesbürger, gleichgültig, wo sie erschienen sind, überdies alle im Inland erschienenen Werke und die im Ausland erschienenen Werke ausländischer Urheber, dem Inhalt der Staatsverträge ent sprechend, doch kann der Schutz von Werken ausländischer Autoren, auch wenn sie im Inland erschienen sind, durch Ver ordnung beschränkt und ausgeschlossen werden, wenn der Staat, dem der Urheber angehört

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 11.01.1934
Umfang: 16
, daß ihre Bemühungen nicht nur absichtlich mißdeutet, sondern geradezu mißbraucht worden find. Sie fft daher entschlossen, nunmehr mrt allen, auch den s ch ä r f st e n M i t t e l n diesen Akten des Terrors und der Demonstrationen ein für allemal ein Ende zu setzen. Mit heutigem Tage wurden daher starke Abtei lungen des Freiwilligen Schutz korps auf- geboten, die gemeinsam mit Polizei und Gendarmerie alle Versuche, dieses verbrecherische Treiben fortzusetzen, zunichte machen werden. Jeder Oesterreicher

des Staates ankämpft, wer Leben, Gesundheit und Eigentum der Bevölkerung dieses Staates gefährdet, der hat auch keinen Anspruch aus den Schutz des Staates, der ist ein Schädling am Staate und seiner friedliebenden Bevölkerung und hat der verdienten Strafe zugeführt zu werden. Die Regierung hat die Pflicht, die Mehrheit der Bevölkerung vor diesen Elementen zu schützen. Sie wird dieser ihrer Pflicht bis zum Aeußersten Nachkommen. Was gibt es Neues in der Wett? Mirüsterrat. Dieser Tage fand unter dem Vorsitz

des Bundes kanzlers Dr. Dollfuß ein längerer Minffterrat statt. Da bei wurden über die Vorarbeiten für die Volkszäh lung 1934 berichtet, die am 22. März l. I. durchgeführt werden wird. WeiterS wurde eine Verordnung, betreffend Schutz maßnahmen für das Fremdenbeherbergungsgewerbe, be- schloffen. Der Ministerrat genehmigte ferner die Herabsetzung der Postgebühren für Verterlungsdrucksachen um ein fung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Grün dung einer Familie eine weitere wichtige Aufgabe

der Fa milienpolitik. Mt Befriedigung kann ich feststellen, daß es der Bundesregierung gelungen ist, in einer wirtschaft lich sehr schweren Lage neue Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, die Währung zu stabilisieren und die Staatswirt schaft in Ordnung zu halten. Die Familie ist der Grund pfeiler jeder gesellschaftlichen Ordnung. Wenn wir an die Neugestaltung des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens treten, dann ist es eine Selbstverständlichkeit, 'daß wir der Familie in jeder Weise Schutz und Hilfe angedeihen

laffen." jederJahnzsuzit *C Sp® Kaisers - Brust-Carameilen./ mit den 3 Tannen Plakate zehendie Verkaufs feiten an . ßeutei 50 6fr Dose 60 ö fr und J Drittel, die insbesondere der Geschäftswelt zugute kommen wird. Sodann lvurde eine Verordnung beschlossen, die den längst verlangten Schutz der Briefmarkensammler und -Händler vor Fälschungen und Uebervorteilungen zum In halt hat. Eine weitere Verordnung befaßt sich mit Angelegen heiten der Kunstförderung und der Bereifftellung von Mitteln

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 1 von 10
Datum: 20.05.1888
Umfang: 10
seine Würde, ehret uns der Hände Fleiß'". Die durch das Gesetz vom 17. Juni 1883 eingeführte Gewerbe-Inspektion bil det einen wichtigen Bcstandtheil der sozia len Reform, und ist ein unentbehrliches Hilfsmittel zur Durchführung jener Gesetze und Verordnungen, wodurch die soziale Pflicht des Staates als oberstes Organ der gesellschaftlichen Ordnung in die Pro- duktions- und Arbeitsverhältnisse der Staats angehörigen regulirend einzugreifen, und für den gesellschaftlichen Schutz der vom bloßen Arbeitserträge

lebenden Bevölkerung zu sorgen, sich offenbart. Wenn ich nun, von diesem gewiß unan fechtbaren Standpunkte ausgehend die Thä- tigkeit der Gewerbeinspektoren auf Grund des von ihnen veröffentlichten Berichtes über das Amtsjahr 1887 einer Prüfung unter ziehe, so ist es selbstverständlich, daß meinen Ausführungen nicht ein vager Humanitäts- slandpnnkt zu Grunde liegt, sondern das Recht des Arbeiters auf gesetzlichen Schutz und die Pflicht des Staates, ihm diesen Schutz jedesrnal im vollsten Maße

sei, so lange nicht eine entsprechende Anzahl von Orga nen zur Bewältigung dieser Aufgaben ge schaffen ist. Ich habe schon im vergangenen Jahre ans dieses Mißverhältmß aufmerksaul ge- macht und dringend Abhilfe verlangt, je- doch bisher ohne Erfolg. Mag auch der Inspektor von dem redlichsten Willen be seelt sein, den Schutz der Arbeiter auf Grund der gesetzlichen Vorschriften zu er zielen, und in der umsichtigsten Weise seine Anordnungen treffen, um diesen Zweck zu erreichen, der ihm nicht etwa

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 01.04.1933
Umfang: 16
Dr. Dollfuß mit heutigem Tage die Aus lösung des Republikanischen Schutzbundes für das g e samte Bundesgebiet verfügt und ist jegliche Tätig keit desselben auch in anderer Form und unter an derem Namen untersagt. Ebenso ist das Tragen der Uniform und der Abzeichen des Republikanischen Schutz bundes verboten. In der Begründung des Verbotes wird ausgeführt: Abteilungen und Mitglieder des Republikanischen Schutz bundes haben in den vergangenen Jahren wiederholt die öffentliche Ruhe und Sicherheit gestört

. Verschiedene Ge walttätigkeiten gegen Teile der Bevölkerung wie auch gegen staatliche Exekutivorgane begangen und die Gesetze wie auch die eigenen Satzungen vielfach übertreten. Insbesondere haben bewaffnete Abteilungen des Republikanischen Schutz bundes in der letzten Zeit bei Waidhofen Besetzungen vortze- nommen und Passanten angehalten sowie in Kapfenberg den Gendarmerieposten mit bewaffneter Hand angegriffen. Schließlich wurde anläßlich der Auflösung des Republika- > Nischen Schutzbundes in Tirol

zur Kenntnis sie be schlagnahmten etwa sechs Stampiglien und einige tausend Briefpapiere. Auch in den Bezirksstellen des Wiener Schutz bundes wurde die Einstellung der Vereinstätigkeit verfügt. Es kam nirgend zu Zwischenfällen. Auch in den Bundeslän dern vollzogen sich die Amtshandlungen, die die Auflösung des Schutzbundes zur Folge hatten, überall reibungslos. In der Steiermark wurde in einigen Orten, so in Bruck, Leoben und Vordernberg, ergebnislos nach Waffen gesucht. Wirb die Regierung einseitig

handeln? Der Wiener Heimatschutz will die Aufhebung des Verbotes erreichen Wien, 31. März. (AN.) Die Pressestelle der Landesfüh rung des Wiener Heimatschutzes meldet: Bürgermeister Seitz hat als Landeshauptmann von Wien den Wiener Heimat schutz mit folgender Begründung aufgelöst: Der Verein pro- pagiert, wie aus übereinstimmenden unwidersprochenen Meldungen der Tagesblätter aus der letzten Zeit zu entneh men ist, eine gewaltsame Aenderung verfassungsrechtlicher Einrichtungen, also einen Staatsstreich

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