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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Wastl
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Seite 7 von 8
Datum: 16.07.1924
Umfang: 8
dieser Verhöhnung darin, daß eine dieser Persönlichkeiten nicht zum Festessen geladen war. Zum Schutz ihrer engeren Heimat und zur Förderung der Heimatkunde, hat das Unterinntal die „Heimatblätter" gegründet. Das für uns verlorene Südtirol hat ein ähn liches Organ in dem seit 1920 erscheinenden „Schlern". In diesen Zeitschriften wird die Heimatkunde und der Heimatschutz in alten Einzelheiten gepflegt. Es erscheinen Abhandlungen historischen Inhalts, über Landeskunde, Sagen, Sitten, Gebräuche, Namenskunde usw

. Betrachtet man die Tätigkeit der Vereine und die Abhandlungen der genannten Zeitschrifteil näher, so fin det man, daß sie sich mehr oder weniger mit materiellen Dingen, mit leblosen Wesen und mit Vergangenem be fassen. Nur der Verein für Heimatschutz erstreckt seine Tätigkeit auch auf den Schutz gewisser Tiere und Pflanzen. Der „Schkern" ist allerdings in seiner Tätigkeit infolge der Umstände sehr eingeschränkt und darf über gewisse Grenzen nicht hinaus. Wie hoch auch die Tätigkeit des Vereines

für Heimat schutz einzuschätzen ist und die Heimatblätter ihr Gebiet ganz besonders gründlich! behandeln ,so kann ich nicht umhin, die Behauptung aufzustellen, daß beide einen schweren Mangel aufweisen. Es fehlt der Schutz des Tirolers. Könnte der Verein nicht seine Tätigkeit auch auf den Schutz des Urbetvohners dieses schönen Landes^ dessen Naturschönheiten und Denkmäler er zu erhalten anstrebt, ausdehnen? Ist nicht gerade der Tiroler die Seele und zum Großteil auch der Schöpfer der Werke

, die dem Schutze des Vereines unterstellt find? Ist nicht vieles von den herrlichen Schöpfungen, die den Schutz genießen, ein Erbe unserer Mpren. Um die Erhaltung eines Teak mals, des Steinadlers, der Eibe, verschiedener Pflan zen rc. wird gesorgt, bemüht sich der Verein in dankens werter Weise: die alten Trachten werden als wertvolles Kleinod, als eine Seltenheit, als ein Külturdoküment mit Sorgfalt bewahrt und geschützt. Der Bewohner, der Tiroler niit seinen Eigenheiten, mit seiner ruhmvollen Geschichte

Märnrer vorr Bedeutung, echte Tiroler, zum Teil Nachj- kommen berühmter, alter Tiroler Geschlechter. An diese stelle ich die Frage, ob der Schutz der Heimat im Sinne der Bestrebungen des Vereines unter solchen Entwick lungen gewährleistet ist. Ich bezweifle dies. Man verfolge nur die Tagesblätter und marr wird die Wahrnehmung machen, daß die Tiroler fort und fort und in jeder Hin sicht unterdrückt werden. Es wird der Tag kommen, wo der Tiroler ebenso selten sein wird wie seine Trachten

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 11 von 18
Datum: 13.05.1899
Umfang: 18
seine Ein willigung hiezu nicht freiwillig giebt. (§ 77.) Ebenso wie für Anlagen zur Benützung eines öffent lichen Gewässers ist auch für die Herstellung von Schutz- und Regulirungsbauten an oder in solchen Gewässern die vorläufige behördliche Bewilligung vorgeschrieben. In dieser Beziehung bestimmt § 41 ul. 1.: Zu allen Schutz- und Regulirungswasserbauten, welche nicht vom Staate ausgeführt werden, muß vor ihrer Ausführung die Genehmigung der zuständigen poli tischen Behörde eingeholt

werden. Da durch solche Bauten immer eine Einwirkung mindestens auf den Lauf des Wassers entsteht, ist die besondere im § 16 rücksichtlich der Anlagen zur Be nützung der öffentlichen Gewässer enthaltene Hinweisung hierauf entfallen. Selbstverständlich darf durch einen solchen Bau auch ein fremdes Recht nicht verletzt werden. Unter Schutz- und Regulirungswasserbauten werden nicht nur eigentliche Regulirungen und förmliche Ein bauten in oder an dem Gewäffer (auch wenn sie nur aus wenigen Böcken

von Brücken über öffentliche Gewässer ist die vorherige behördliche Bewilligung noth wendig, da, obwohl,.die Brücken weder als eigene Be- nützungs- noch als Abwehranlagen zu betrachten sind, bei denselben doch durch Anlage der Brückenköpfe und Pfeiler an den Ufern und in dem Bachbette eine Be nützung, wenn auch nicht des Wassers, so doch des Ufers und des Bettes erfolgt und eine Einwirkung auf Lauf und Höhe des Wassers in den meisten Fällen ein- treten wird. Zu Veränderungen bestehender Schutz- und Regu

lirungswasserbauten, worunter aber die zur gewöhnlichen Einhaltung nothwendigen Arbeiten nicht zu verstehen sind, ist gleich wie zur Neuherstellung solcher Bauten die Einholung der behördlichen Bewilligung erforderlich. Der Staat in seiner Eigenschaft als Vertreter der Gesammtheit bedarf einer behördlichen Bewilligung zur Ausführung von Schutz- und Regulirungswasserbauten nicht. Es erklärt sich dies schon daraus, daß diese Bauten von denselben Behörden — den Verwaltungsbehörden — ausgeführt

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 6 von 22
Datum: 17.06.1904
Umfang: 22
.Tiroler B a u e r n - Z e i t v n g Nr. 13 Seite 8 verdanken wir der Zentralstelle zur Wahrung der landwirtschaftlichen Interessen beim Abschlüsse der Zoll- und Handelsverträge und besonders der eisernen Energie des Hauptreferenten derselben, des Reichs ritters v. Hohenblum. Wir fordern die Abgeordneten auf, nimmer zu ruhen, bis auch die Viehzucht, der Wein-, Obst- und Flachsbau und die Waldwirtschaft denselben Schutz finden wie der Getreidebau und erwarten von unseren Kollegen aller Länder

, daß sie solidarisch mit uns auch für unsere speziellen Interessen eintreten. Bei dem Ausgleiche mit Ungarn verlangen wir volle Wahrung unserer Interessen und ausreichenden Schutz gegen die Verpestung unserer Viehbestände und Einschleppung anderer Viehseuchen. Beim Abschlüsse der Zoll- und Handelsverträge fordern wir die möglichste Erhaltung der gegen wärtigen Absatzgebiete für unser Obst, Wein und Vieh; wenn das nicht mehr möglich sein sollte, die Sicherung des Absatzes im Jnlande. Wir fordern die absolute

Absperrung unserer Grenzen gegen die Vieh- und Fleischeinfuhr aus Rußland, den Balkanstaaten und den übersee ischen Ländern. Wir fordern endlich den Schutz unserer Wald wirtschaft ourch eine entsprechende Zoll- und Tarifpolitik und protestieren gegen die beab sichtigte Herabdrückung der Holzpreise durch die Ent ziehung der bisherigen Begünstigungen für das Rundholz. Wir fordern sämtliche Abgeordnete Tirols auf, sobald der Reichsrat wieder versammelt ist, einen Dringlichkeitsantrag einzubringen, worin

zu verschaffen. 6. Organisation der Bauern. Der erste allgemeine Tiroler Bauerntag begrüßt die Gründung eines „Allgemeinen Tiroler Bauernbundes" als den wirksamsten Schritt zur Rettung des schwer bedrängten Bauernstandes. Wo alles sich vereinigt zu Schutz und Trutz, wo der Kapitalismus Orgien feiert, darf der Bauer nicht mehr vereinzelt bleiben, wenn er länger noch Stütze und Rückgrat des Staates sein soll. Wir erkennen, daß in der Einigung unsere Kraft liegt, daß wir verloren

sind, wenn nicht alle für einen und einer für alle eintreten. Wir be grüßen daher die Einigung aller Bauern auf dem Boden des agrarischen Pr o- g r a m m s zu Schutz und Trutz, zur Wahrung unserer wirtschaftlichen und Standesinteressen, und mit Ausschließung aller politischen Zänkereien. Abgeordneter Dr. S ch ö p fer hielt eine feurige Schlußrede, in welcher er unter anderem den Bauern tag mit einem Zentrumsschuß verglich. Die gewisse Furcht der Regierung vor dem Bauerntage, sagt Redner, berechtige zu den besten Hoffnungen, da die Regie rung hiedurch

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenländische Bienenzeitung
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Seite 34 von 48
Datum: 01.04.1952
Umfang: 48
146 Alpenländische Bienenzeitung zelne, doch ebenso wird es wieder einzelne geben, die einen noch gerin geren Verbrauch aufzuweisen haben, als sie die meine verzeichnet. Aus den angeführten Tabellen ist ersichtlich, was sich ersparen läßt durch erhöhten Schutz der Eigenwärme der Bienen. Hauptsächlich in Erscheinung tritt der Verbrauchsunterschied in den Monaten Oktober bi« Februar, da der März fast ausschließlich schon als Entwicklungsmonat mit entsprechend hohem Verbrauch nicht mehr richtig

dazugehört. Neben dem Wärmeschutz betrachte ich als zweiten ausschlaggebenden Faktor eine gut angepaßte, bodenständige Biene mit Hünglereigenr schäften. Mit anderen Bienen wird man auf die Dauer kaum befriedi gende Ergebnisse erzielen. Der Altmeister der Alpenländischen Bienenzucht, Herr Oberforst rat i. R., Ing. J. Lüftenegger, Großimker in Prutz, Tirol, dessen Schü ler ich war, tritt in seinem Buche „Die Grundlagen der Bienenzucht“ mit Nachdruck für den Schutz der Eigenwärme der Bienen ein. Ein großer

Teil der Imker hat diese wertvolle Erkenntnis noch nicht be griffen, wie man sich immer wieder überzeugen kann. Wie oft sieht man Waagstöcke, einfachwandig, ohne weiteren Schutz im Bienenhaus oder außerhalb desselben in einem Hüttchen stehen, der Kälte erbar mungslos ausgeliefert — und das soll keine größere Zehrung verur sachen? Wie gerne greifen wir zu wärmerer Kleidung, wenn der Winter sein kaltes Zepter schwingt. Imker, habt Mitgefühl mit unseren Lieb lingen, vermehrt den Wärmeschutz

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 8 von 8
Datum: 24.12.1919
Umfang: 8
! Schlagerlustspiel in 2 Akten — Gespielt von Max Linder Ak IM M! Ein Trauerspiel einer Gelehrtenehe in 5 Akten von Robert Miene Hauptdarsteüerin: Hennh Porten! Spielleitung: Rudolf Biebrach Darsteller: Karl Ebert, Paul Bildt, Ernst Dornburg und Lans von Zedlitz Kundmachung über de» Schutz von Ziehkindern und unehelichen Kindern. Auf Grund des § 2 der Ziehkinderordnung (Dollzugs anweisung des Staatsamtes für soz. Verwaltung vom 1. April 1919, St. G. Dl. Nr. 202) und laut Kund- machung der Landesregierung

von Tirol vom 22. Juli 1919, Zl. XI, 427/4 wurde das siadt. Jugendamt in Innsbruck als Ziehkinderaufsichtsstelle für das Stadtgebiet Innsbruck bestimmt. Den Schutz d.eser Dollzugsanweifung genießen: a) Ziehkinder, das sind eheliche und uneheliche Kinder unter 14 Jahren, die sich bei anderen Personen als Vater und Mutter in entgeltlicher oder unentgelt- licher Pflege befinden (Halte-, Kost- oder Pflegekinder). b) Uneheliche Kinder unter 14 Jahren, die sich bei Vater oder Mutter in Pflege befinden

. Der Schutz wird durch die Ziehkinderaufsichtsstelle unter staatlicher Ueberwachung ausgeübt Parteien, welche Ziehkinder halten wollen oder solche bereits m Pflege haben, bedürfen einer Bewilligung durch die Ziehkinderaufsichtsstelle und haben um eine solche mündlich oder schriftlich anzusuchen. Die Bewilligung wird durch Ausfertigung eines Pflegebuches erteilt. Die Pflegepartei hat im Pflegebriche die Kenntnis der mit der Ziehkinderpflege übernommenen Pflichten zu bestätigen. Sie trägt auch die Kosten

mündlich oder schriftlich zu verständigen. Wer am 1. Jänner 1920 Kinder in Pflege hat, muß die vorgeschriebenen Anzeigen bis 31. Jänner 1920 er statten und in ders.lben Frist um die erforderliche Be willigung ansuchen, wenn diese Anzeige nicht schon aus Grund der INagislralsverordnung vom 1. Juni 1918 er- folgt ist oder das skädt. Jugendamt als Vormund für das Sind bestellt wurde. Nach 8 2 des Gesetzes vom 4. Februar 1919, St. G. Bl. Nr. 76, über den Schutz von Ziehkindern und unehe lichen Kindern

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Neueste Zeitung
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Seite 4 von 4
Datum: 31.01.1916
Umfang: 4
, wie es ihm nützlich scheint. Ganz anders verhaltet es sich aber, wenn eingegriffen werden muß, um der Mlgemeinheit zu nützen, zu ver hindern, daß die Gesamtheit geschädigt werde, zu er reichen, daß Recht und Gesetz, Fürsorge und Humanität Schutz denen gewährt, die schutzbedürftig sind. Und daß im Schutze der Allgemeinheit allein der Schutz für den Einzelnen gesichert ist, das übersehen in kurzsichtiger Weise sdie Meisten.. i ' 1 1 !• Diesen Schutz kann aber nur eines gewähren, das ist eine zielbewußte

oder verwerfliche waren. Aus allen Vorkommnissen sollen Folgerungen gezo gen werden, Und ehe nicht die Frauen aller Kreise es erfassen, daß ihr Schutz nur in der Organisation liegt, werden sie nichts Bleibendes erreichen. Organisieren müssen sie sich, wollen sie mit Erfolg den Kampf gegen die Teuerung Und Wucher aufnehmen. Organisieren müssen sie sich, wollen sie erreichen, daß daß man Mütter und Kinder schützt, wenn denselben Not Und Gefahr droht. Organisieren müssen sie sich, soll gesichert

nun auch Eure Pflichten im eigenen Interesse und im Interesse der Allgemeinheit, unterschätzt nicht Euere Fähigkeit zu zielbewußter Orga nisation, erfüllt Euere volle Aufgabe als Staatsbür gerinnen, indem ihr im festen Zusammenschlüsse Euere Rechte vertretet» den Kamps ausnehmt gegen Teuerung und Wucher, den Kamps für den Schutz der Mütter und Kinder. Nur in der Organisation liegt die Gewähr für den Erfolg der gerechten Sache. LweMeüe Innsbruck»'. Die Mitgliedskarten für 1916 liegen im Vereins- Heim bereit

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 13.09.1883
Umfang: 8
Reider in Kartitsch für den Schutz- Sillian. A5.!^Josef Wendlinger in Pfalzen für den Schutz bezirk Kiens. /^S.Mnton Manefchg in St. Vigil (Enneberg) für den Schutzbezirk Enneberg. 7. Anton Meßner in Antholz für den Schutz bezirk TauferS. 8. Bartholomäus Jernberger inKienS für den Schutzbezirk Olang. 9. Franz v. Lutterotti in Raab für den Schutz bezirk Brixen. 1V. Franz Unterlechner in Nafsereith für den Schutzbezirk Mühlbach. 11. Thomas Grießer in Oetz für den Schutz bezirk Albeins. 12. Josef

Krismer in Tarrenz für den Schutz- bezirt Sterzing. 13. Josef Praxmarer in Mils für den Schutz bezirk Mittewald. 14. Alois Lentsch in Ried für den Schutzbezirk Villnöß. 15. Karl Kutscha in Buchlowitz für den Schutz bezirk Bozen. 16. Nikolaus Pichler in Proveis für den Schutz bezirk Neumarkt. 17. Anton Stampfer in Burgeis für den Schutz bezirk Ritten. 18. Josef Hofer in Passeier für den Schutzbezirk Welschnofen. 19. Jakob Nicolaus in Mals für den Schutz bezirk Sarnthein. 20. Anton Wolf in GlurnS

für den Schutzbezirk Lana. 21. Johann Freiseisen in Schlanders für den Schutzbezirk Schlanders. ^22. Josef Pazeller in Gomagoi für den Schutz- f/-' bezirz Passeier. ^23.Wnt^n Weißenhorn in Laas sür den Schütz te bezirk Ulten. 24. Josef Pritzi in Tartsch für den Schutzbezirk Mals. 25. Dellantonio Matteo in Predazzo für den Schutzbezirk Campitello. 26. Cia Bortolo in Valfloriana für den Schutz bezirk Molina. 27. Wolcan Pietro in Tefero für den Schutz bezirk Predazzo. 28. Sottovia Francesco in Rovercto

für den Schutzbezirk Folgaria. 29. Libera Alceste in Pilcante für dm Schutz bezirk Brentonico. 30. Daz Massimiliano in Roncone für den Schutz bezirk Rabbi. 31. Profaizer Simone in Fondo für dm Schutz bezirk Fondo. 32. Teccini Giosafatte in Fai für den Schutz bezirk Clcs. 33. Roffi Giovanni in Revc» für den Schutz bezirk Revö. 34. Fostini Francesco in Giuftino für den Schutz bezirk Pinzolo. 35. Rosa Giovanni in Condino für den Schutz bezirk Condino. 36. Maturi Giuseppe Pinzolo für den Schutz bezirk Tione

. 37. Brunelli Benjamino in Campiglio für den Schutzbezirk Creto. 38. Ferrari Antonio in Pannone für den Schutz bezirk Bezzeca. 39. Bettega Giovanni in Jmer für den Schutz bezirk Cavria. 40. Johann Crepaz in Buchenstein für dm Schutz bezirk Buchenstein. Wolitische Hages-ßyronik. Inland. Innsbruck. 13. September. Die Secularfeier in Wien nimmt ihren programmäßigen Verlauf und gestaltet sich durch die rege Theilnahme aller Kreise der Bevölkerung höchst imposant. „Das Einzige was nicht recht klappen

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 9 von 10
Datum: 19.12.1919
Umfang: 10
H. Flockinger & C£fl, TLLtige Möbeltischler finden gutbezahlte, dauernde Beschäftigung. Rob. Schikor. Weran-Anlermais. 950 mit Lohn, für Buchbinderei gesucht. Adresse in der Veno, des Blattes. 952 Puppenzimmer mit Küche zu verkaufen: paffend für Weihnachtsgeschenk, Leopold straße Nr. 24, 2. St. l. 952 Kundmachung _____ über den Schutz von Ziehkindern und unehelichen Kindern. Auf Grund des § 2 der Ziehkinderordnung (Vollzugs anweisung des Staatsamtss für foz. Verwaltung vom 1. April 1919, St. G. Bl. Nr. 202

) und laut Kund machung der Landesregierung von Tirol vom 22. Juli 1919, Zl. XI, 427/4 wurde das siädk. Iugendam! in Innsbruck als Ziehkinderaufjichlsstelle für das Stadtgebiet Innsbruck bestimmt. Den Schutz dieser Dollzugsanweisung genießen: a) Z i e h k i nd e r, das find eheliche und uneheliche Kinder unter 14 Jahren, die sich bei anderen Personen als Dater und Mutter in entgeltlicher oder unentgelt licher Pflege befinden (Halte-, Koft- oder Pflegekinder). b) Uneheliche Kinder unter 14 Jahren

, die sich bei Dater oder Mutter in Pflege befinden. Der Schutz wird durch die Ziehkinderaufsichtsstelle unter staatlicher Ueberwachung ausgeübt. Parteien, welche Ziehkinder halten wollen oder sülche bereits in Pflege haben, bedürfen einer Bewilligung durch die Ziehkinderauffichtsst elle und haben um eine solche mündlich oder schriftlich anzusuchen. Die Bewilligung wird durch Ausfertigung eines Pflege buches erteilt. Die Pflegepartei hat im Pflegebuche die Kenntnis der mit der Ziehkinderpflege übernommenen

, St. G. Bl. Nr. 76, über den Schutz von Ziehkindern und unehe lichen Kindern sind die mit der Aufsicht über die Pflege und Erziehung von Ziehkindern und unehelichen Kin dern betrauten Personen den Pflegeparteien oder Eltern und deren Hausgenossen gegenüber berechtigt, die Woh nung der Pflegepartei oder Eltern und die zum Aufent halte des Kindes bestimmten Räume, sowie dieses selbst zu besichtigen und zu verlangen, daß ihnen über die Verhältnisse des Kindes, über dessen Unterbringung, Er nährung, Pflege und Erziehung

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 8 von 8
Datum: 30.12.1919
Umfang: 8
. von l / 2 ll— l / 2 l 2 Uhr vorm. 3 Akte. Mit Paul Heidemann. 3 Akte. Man muß Tränen lachen. Und das Abenteurerschauspiel: Not und Verbrechen! 4 Alte. Mit Medy Christians. Telephonische Bestellungen von Sitzplätzen werden nicht berücksichtigt und wird ersucht, sich Karten im Vorverkauf zu reservieren! Kundmachung über den Schutz von Ziehkindern und unehelichen Kindern. Auf Grund des § 2 der Ziehkinderordnung (Vollzugs anweisung des Staatsamtes für soz. Verwaltung vom 1. April 1919, St. G. Bl. Nr. 202) und laut Kund

machung der Landesregierung von Tirol vom 22. Juli 1919, Zl. XI, 427/4 wurde das siädk. Jugendamt in Innsbruck als Ziehkinderauffichtssielle für das Stadtgebiet Innsbruck bestimmt. ; Den Schutz dieser Dollzugsanweisung genießen: i s) Z i e h k i n d e r, das sind eheliche und uneheliche Kinder unter 14 Jahren, die sich bei anderen Personen als Vater und ^"tter in entgeltlicher oder unentgelt licher Pflege befinden (Halte-, Kost- oder Pflegekinder). d) Uneheliche Kinder unter 14 Jahren

, die sich bei Vater oder Mutter in Pflege befinden. Der Schutz wird durch die Ziehkinderaufsichtsstelle unter staatlicher Ueberwachung ausgeübt. Parteien, welche Ziehkinder halten wollen oder solche bereits in Pflege haben, bedürfen einer Bewilligung durch die Ziehkinderaufsichtsstelle und haben um eine solche mündlich oder schriftlich anzusuchen. Die Bewilligung wird durch Ausfertigung eines Pflegebuches erteilt. Die Pflegepartei hat im Pflegebuche die Kenntnis der mit der Ziehkinderpflege übernommenen Pflichten

, St. G. Bl. Nr. 76, über den Schutz von Ziehkindern und unehe lichen Kindern sind die mit der Aufsicht über die Pflege und Erziehung von Ziehkindcrn und unehelichen Kin dern betrauten Personen den Pflegeparteien oder Eltern und deren Hausgenossen gegenüber berechtigt, die Woh nung der Pflegepartei oder Eltern und die zum Aufent halte des Kindes bestimmten Räume, sowie dieses selbst zu besichtigen und zu verlangen, daß ihnen über die Verhältnisse des Kindes, über dessen Unterbringung, Er nährung, Pflege und Erziehung

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 18
Datum: 22.11.1924
Umfang: 18
. durch die Kchiporteur» und ourch die Post für Deul,ch.Oesterreich: 28.000 K, für Deutsch» land 35.000 K Üebr. Ausland 45.000 K Nr. 268 Funsbruck. Samstag Leu 22. November 1824 32. Fahr». Republikanischer Schutzbund. Die Fahnenenthüllung in Innsbruck. Das Ziel des Bundes, der am morgigen Sonn tag in Innsbruck eine seiner Fahnen enthüllen wird, ist mit eindeutiger Klarheit umschrieben: Schutz der Republik! Schutz den Freiheiten, die sie den Dolksmassen gebracht, und Schutz den sozialen Errungenschaften

, welche die Arbeiterschast aus dem erweiterten Kanrpsesboden der wahren Demokratie sich erringen konnte! Schutz gegen jeden, der seine Hand zu erheben wagt, um niederreißen zu ver suchen, was uns heilig und wertvoller Gewinn ist. Dieser unbeugsame und darum eiserne Entschluß ist natürlich den mannigfachsten Mißdeutungen ausgesetzt. Mißdeutungen bei den Leuten, die sich zwar Re publikaner nennen, aber glauben, die neue Staats form sei durch die eigenen Machtmittel so gefestigt, daß ein besonderer Schutz

sind und der Bestand der demokrattschen Republik gesichert ist, hat der republikanische Schutz bund seinen Zweck erfüllt und wird sich freiwillig auflösen. Aber bis zu diesem noch fernen Tage bleibt der Bund und er wird seine Aufgabe, die wehrfähigen Männer zur Verteidigung der Republik und der Freiheiten, die sie kennt, zu sammeln, mit ganzer Kraft erfüllen. Solange der Republik Gefahren drohen, wird der Schutzbund bestehen und werden feine Fahnen stolz im Winde flattern und allen Feinden der Republik den festen

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 11 von 18
Datum: 04.11.1899
Umfang: 18
nach Begleichung aller Schulden, durch absolute Stimmeninehrheit erfolgen, wobei diese Stimmenmehrheit bei Unternehmungen von Bewässerungs- und Entwässerungsarbeiten nach der Größe der betheiligten Grundfläche, bei Schutz- und Regulirungsbauten nach dem Werthe des zu schützenden Eigenthums und zwar nach jenem Werthe, welchen das selbe zur Zeit der Genossenschaftsauflösung hat, berechnet wird. (§§ 64 und 55.) Alle diese Bestimmungen mit Ausnahme jener, wo nach ein gezwungenes Mitglied bei seinem Ausscheiden

Rückersatz der Beitragsleistungen und Entschädigung ver langen kann, gelten sowohl für Zwangsgenossenschaften, als auch für freie Genossenschaften. Bei ersteren, den Zwangsgenossenschaften, kommt noch dazu, daß sowohl die Wahl des Ausschusses, als auch die Beschlußfassung über das Statut durch absolute Stimmenmehrheit erfolgen muß und daß diese Mehrheit gemäß § 53 bei Unter nehmungen für Bewässerungs- und Entwässerungsarbeiten nach der Größe des betheiligten Grundbesitzes, bei Schutz

- und Regulirungsbauten, nach dem Werthe des zu schützenden Eigenthums berechnet wird, Dabei ist bei der Werthbestimmung, soweit es möglich ist, auch die durch den Bau zu erwartende Wertherhöhung (der Me liorationswerth) in Rechnung zu ziehen. (§§ 57, 60, 56.) Wassergenossenschaften können zur Ausführung von Bewässerungs- und Entwässerungsanlagen, dann zu Wasserbauten, welche den Schutz von Grundeigenthüm oder die Regulirung des Laufes eines Gewässers be zwecken gebildet werden. (§ 52.) Letzteren Unterneh mungen

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 05.11.1919
Umfang: 8
. Gleiches gilt von der Auswanderung ins Ausland. Ausgewan derte haben Anspruch auf den Schutz des Reiches.' Eine Auslieferung Deutscher an das Auslands zur Verfolgung und Bestrafung findet grund sätzlich nicht statt. Fremd svrachi gen Minderheiten des Reiches ist Achtung ihrer nationalen Eigen art zugesichert. Die'Freiheit der Person ist unverletzlich. Strafverfolgung und insbesondere Freiheits entziehung ist nur in den Fällen, Grenzen und Formen des Gesetzes zulässig. Unverletzlich wie der Mensch

selbst, ist auch seine Behausung, das- Briefgeheimnis geschützt, die freie Meinungs äußerung in Rede, Schrift, Druck. Bild und in sonstiger^Weise sowohl gegen staatliche wie gegen wirtschaftliche Vergewaltigung gesichert. Im all gemeinen gibt es keine Zensur, aber zum Schutz der Jugend, zur Bekämpfung der Schundlitera tur und im Lichtspielwesen können vorbeugende Maßnahmen getroffen werden. Der Schutz des einzelnen erweitert sich zum Schutz seiner Ehe und seiner Familie. Die Nein erhaltung, Gesundung und soziale Förderung

der Familie ist Ausgabe des Staates und der Ge-' meinde. Kinderreiche Familien haben Anspruchs aus ausgleichende Fürsorge, die Mutterschaft auf. Schutz und Hilfe des Staates, gewiß schöne und verständige Bestimmungen in einer Zeit, da die Gefahr der Entvölkerung und des Niederganges der Rasse größer ist denn je. Für die unehelichem Kinder wird die gleiche rechtliche, wirtschaftliche! und gesellschaftliche Grundlage angestrebt wie für! die ehelichen. Angemessene Jugenderziehung ist! Sache der Eltern

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 01.04.1933
Umfang: 16
Dr. Dollfuß mit heutigem Tage die Aus lösung des Republikanischen Schutzbundes für das g e samte Bundesgebiet verfügt und ist jegliche Tätig keit desselben auch in anderer Form und unter an derem Namen untersagt. Ebenso ist das Tragen der Uniform und der Abzeichen des Republikanischen Schutz bundes verboten. In der Begründung des Verbotes wird ausgeführt: Abteilungen und Mitglieder des Republikanischen Schutz bundes haben in den vergangenen Jahren wiederholt die öffentliche Ruhe und Sicherheit gestört

. Verschiedene Ge walttätigkeiten gegen Teile der Bevölkerung wie auch gegen staatliche Exekutivorgane begangen und die Gesetze wie auch die eigenen Satzungen vielfach übertreten. Insbesondere haben bewaffnete Abteilungen des Republikanischen Schutz bundes in der letzten Zeit bei Waidhofen Besetzungen vortze- nommen und Passanten angehalten sowie in Kapfenberg den Gendarmerieposten mit bewaffneter Hand angegriffen. Schließlich wurde anläßlich der Auflösung des Republika- > Nischen Schutzbundes in Tirol

zur Kenntnis sie be schlagnahmten etwa sechs Stampiglien und einige tausend Briefpapiere. Auch in den Bezirksstellen des Wiener Schutz bundes wurde die Einstellung der Vereinstätigkeit verfügt. Es kam nirgend zu Zwischenfällen. Auch in den Bundeslän dern vollzogen sich die Amtshandlungen, die die Auflösung des Schutzbundes zur Folge hatten, überall reibungslos. In der Steiermark wurde in einigen Orten, so in Bruck, Leoben und Vordernberg, ergebnislos nach Waffen gesucht. Wirb die Regierung einseitig

handeln? Der Wiener Heimatschutz will die Aufhebung des Verbotes erreichen Wien, 31. März. (AN.) Die Pressestelle der Landesfüh rung des Wiener Heimatschutzes meldet: Bürgermeister Seitz hat als Landeshauptmann von Wien den Wiener Heimat schutz mit folgender Begründung aufgelöst: Der Verein pro- pagiert, wie aus übereinstimmenden unwidersprochenen Meldungen der Tagesblätter aus der letzten Zeit zu entneh men ist, eine gewaltsame Aenderung verfassungsrechtlicher Einrichtungen, also einen Staatsstreich

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 20
Datum: 09.05.1924
Umfang: 20
und Albanien kennen zu lernen. Es sind dies, jene Länder, deren Wälder seinerzeit die Venetianer für ihre Schisssbanten ausgeholzt haben. Infolge dieser Raub- Wirtschaft in den dortigen Wäldern wurde die fruchtbare Erde von den Hängen der Berge vollständig zutal ge schwemmt, und aus den ehemals bewaldeten und frucht baren Berglehnen wurden nackte Felsen, welche einer Wiederkultivierung fast unüberwindliche Hindernisse ent gegenstellen. Die Wälder sind der beste Schutz des Bodens gegen Rutschungen

, llebermurmngen, . Bergstürze und Hochwasser. Denn die viel verschlungenen und verzweigten Wurzeln eines Waldes vermögen ungeheure Mengen Wassers feftp'halten und gefährliche Rutschungen zu verhindern. Die Wälder bedingen auch eine gewisse Ste tigkeit dos Klimas und den regelmäßigen Wechsel von Sonnenschein und Regen. Allgemein bekannt ist es, daß die Wälder einen starken Schutz gewähren gegen den Einbruch verheerender Kälte. Denn die Wälder brechen die Gewalt der Winde und Schneeverwehungen und sichern

eine gewisse Gleichmäßigkeit der Temperatur. Felder und Wiesen, welche hinter Baumgrüppen liegen, sind wind- geschützter und darum fruchtbarer. Wenn im Hochwald die obersten Bäume abgeholzt werden, so vermag in einem solchen Kahlschlag ein Jungwald nicht mehr aus- zukommen, weil eben durch die erfolgte Ausholzung je der Schutz gegen Wind und Wetter verloren gegangen ist. Man sagt so häufig, daß irr Tirol das Klima feit 50 und noch mehr Jahren bedeutend kälter geworden und infolgedessen

Sonnenhitze werden Trockenheit ver breiten. Die Wälder sind also nicht bloß Sine Zierde der Gegend, sondern auch ein wirksamer Schutz und eure .Quelle der Fruchtbarkeit. Miese Tatsache wird von uns Bauern häufig zu wenig beachtet. Man betrachtet den Eigenwald oft allzu ausschließlich bloß vom Standpunkte des unmittelbaren Bedarfes und vom Standpunkte des Gelderwerbes. Daß die Wälder auch noch anderen Nutzen stiften, sieht man nicht ein, oder wenn man es' einsieht, will man doch nicht begreifen, warum

vom sogenannten Ho^tztrei ben. Wer Baumstämme in einen geschlossenen Wald „hmeintreibt", begeht ein Verbrechen -an der Waldwirt schaft. Denn jeder angestoßene Baum wird tödlich ver wundet, indem er dem Siechtum überantwortet wird. Zum Schutz unserer Wälder sind die Forstorgane da. Die Not der Nachkriegszeit hat zu starker- Abholzung gezwungen. Um so notwendiger ist es nun, daß den Wäldern eine erhöhte Sorgfalt zugewendet wird, um das wieder zu Ersetzen, was man, durch die Not ge zwungen, aus den Wäldern

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