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Tiroler Volksbote
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Seite 9 von 16
Datum: 02.10.1914
Umfang: 16
, M i ttelber g, Vorarlberg, LschR., Schutz r. Oberarm; Wehinger Gebh., Altenstädt, LschR., Schuß l. Hand; Wald Andreas, Eppan, JR., Schutz l. Hand;. Waib! Anton, Tarrenz, TKIR.; l. Oberschepke! u. Fuß; Brader Georg, Afer s, > LschR.» Schutz I. Schulter; ^ Brandstätter Markus, K i r ch d 0 r f, Brust- - und Lun genschutz; Begle I. M., Satt eins. LsäM, Schütz r. Oberarm; Dangl Ferd., H ö 6) st, LschR., Kopfschuß; Dallago Angela, Cor tina, LschR., Schrapnell linke Schulter und Rücken; Dünter Markus

, A It en st ad t, LR-, Streifschuß Kopf und Schulter; Frischmann Ed mund, Ob er per fuß, TKIR., Schrapnell Oberarm;^ Gftaäz Martin, Fr a st a n TKIR., Schrapnell l. Zei gefinger; Häusle Julius, K 0 blach, LschR , Schutz r. Oberarm; - Mart Josef, Serfaus, LschR., linker Brustschutz; Galvani Achilles, Neumark t, KIR., Schutz Brust; Brenner Josef, Innsbruck, KIR., Schutz Fußgelenk; Patsch Dominikus, Landeck, LstR., marod; Edenstrasser Matthäus, Kund l, LstR., marod; OstlMmer Adalbert, Vils, LstR., marod; Pinska Josef, Brixen, GAR

., krank; Hueber Rudolf, Landeck, KIR:, Zugsführer, Streifschutz rechte Wange; Hopffer Adolf, Innsbruck, GAR., Kadett» marod; Grießer Magnus, Land eck, KIR., Durchschuß, Oberschenkel: Dietrich Emil, Stams, Schrapnell Oberschenkel und Rücken; Egger Josef Ludwig, Gofau, GAR., marod; Bitschnaü Fidel, Vandanz, KIR., Schuß Brust und Schenkel; Seebacher Rudolf, Feldkir ch, KIR., Brust schuß: Zischg Karl, Bozen, KIR., Schuß Oberram; Wiedmann Joh., B r e g e n z. KIR.» Unterjäger, Schutz linker Oberarm: Singer

Johann, Reutte, MarfchR., Patrouilleführer, Schulterschutz; Vogel Franz Josef, L u st e n au,, KIR., Halsschutz; Noäier Johann, U n- terperfutz, LschR., Schuß rechten Oberschenkel: Badstuber - Johann, Sie r Z i n g, KIR.. Schrapnell rechte Hand; Kathrein Josef, K e m p t ö n, KIR., Schutz; Scharmer Alois, Scharn i tz, LschR., Schuß linke Hand; Mitterhofer Alois, Partschins, KIR.» Brustschutz;. Worzikovsky Hermann, Innsbruck, JR., Fähnrich, Schutz rechte Hand; Kichler Robert, A r e g e n z, KIR

.» Kadett, Schuß linker Oberschenkel: Mayrhofer Franz, Unter-Weitzenback), LstB.» kranZ: Bäder Thomas, Ehrwald, KIR., Schrap nell linker Oberarm: Leg Franz, Neumarkt-Tra« min, LschR., Schutz linker Arm; Troll Josef, Schwarzach, LstR., Patrouilleführer, marod; Stein- techner Josef, Terfen s, KIR.» Unterjäger^ marod: Lorenz Josef, Innsbruck, JR., Hauptmann, Schuß rechter Oberschenkel: Gelb.Max v., Innsbruck, LstR., Kadett, marod; Eberle Karl Anton» Liggen- a u, KIR., Lungenschüß; Dürr Rudolfs

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 6 von 12
Datum: 11.10.1928
Umfang: 12
Wälder liegen, die wegen der besonderen Wasserverhältnisse oder zur Verhütung von Bodenrutschungen unter Schutz der Forstbehörde gestellt wur dm. die neuen sorstpolizeilichen Dorschriften über die Ausnützung solcher Wälder durch 15 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegt und die Interessenten durch Anschlag auf der Amtstafel davon in Kenntnis gesetzt. Cs steht nämlich den Waldbesitzern das Recht zu, bin nen weiteren 15 Tagen nach der Auslage in der Gemeindekanzlei ihre Beschwerden

. Uff. Nr. 117 vom 17. Mai 1924), abgeändert durch das Gesetzdekret vom 3. Jänner 1926, Nr. 23, und auf die Durchführungsoorschrist zur Anwendung die ses Gesetzdekretes vom 16. Mai 1926, Nr. 1126 (oerlautbart in der Gaz. Uff. vom 6. Juli 1926, Nr. 154). Me diese Gesetze enthaltm Bestimmungen über den Schutz von Wäldern und von Grundstücken (Almen, Wiesen, Aecker) im Gebirge, deren schranken lose Ausnützung eine Gefahr kür den Bestand des Kulturgrundes oder für die Waffer-Der- sorgung oder Ableitung

bilden könnte. Die Forstverwaltung bezeichnet Gemeinde für Gemeinde auf einer Katastralmappe sene Wälder oder Grundstücke, die unter beson deren Schutz gestellt werden. Ein Exemplar dieser Karte wird durch 00 Tage bei der Ge meinde zur Einsicht ausgelegt. Die Eigen tümer der als geschützt (vincolati) eingetra genen Grundstücke können binnen der 90 Tage der Auflegung der Karte bei der Ge meinde dagegen eine Beschwerde auf stempel- freiem Papier beim Gemeindeamte ein- brkngen

, über die der Provinzialwirtschafts- rat, allenfalls nach Vornahme eines Augen scheines entscheidet. Gegen diese Entscheidung steift der Partei dann noch ein Rekurs an^ den Staatsrat zu, der binnen 90 Tagen nach Zustellung der Entscheidung einzubringm ist. Aus Grund der ersten Eintragung der ge schützten Wälder und Grundstücke und auf Grund der Entscheidungen über die ftnge- brachten Rekurse wird dann gemeindeweste die endgiltige Karte ausgearbeitet, in der de unter Schutz gestellten Flächen eingetragen sind. Diese Karte

sind, erfolgen. Der einzelne Wald- oder Grundbesitzer weiß also noch nicht, ob die neuen Bestimmungen auf seine Grundstücke Anwendung finden werden, ob sie also für Ihn besonderes Inter esse haben und ob er deshalb Einwendungen gegen einzelne Vorschriften erheben soll. Im allgemeinen kann aber wohl angenommen werden, daß alle jetzt schon in Bann und Schutz gelegten Wälder, dann die Wälder an der Vegetationsgrenze und alle Wälder, deren Abholung eine Waffergefahr oder eine Gefahr für Erdrutsch. Lawinen

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Bozner Tagblatt
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Seite 1 von 4
Datum: 16.03.1944
Umfang: 4
, das über seine unmittelbaren staatlichen Grenzen hinaus einen größeren Kreis von Völkern als eine geschlossene Ganz heit zu gemeinsamer 2lrbeit und unter genieinsamen Schutz zusammenfaßt. genden Idee und eines verbindlichen Ethos sein, damit es sich zur legitimen Rechtsordnung entfalten kann. Aus Fak tizität wird nicht ohne weiteres Legiti mität. Raummaterialismus ist noch keine Rechtsidee. Die entscheidende Frage ist also, durch welche Idee die — in allen Teilen der Welt — sich bildende Groß raumwirklichkeit Legitimität

erhalten und sich damit zu neuem Völkerrecht ent falten kann. Die Idee, durch die das raumorientierte Machtsystem zur Rechtsordnung wird, ist die Verantwortung, die das- siihrende Volk für die Cigenmertigkeit und den Schutz der Völker übernimmt, die in einer niachtmäßig verbundenen Lebens einheit vereinigt find. So wie der Rechts- charakter der-politischen Ordnung eines Volkes nach Innen davon abhängt, daß die Rechtsstellung der Volksgenossen in der Gemeinschaft anerkannt.und gewähr leistet

der Parteikanzlei, Reichsleiler ter die neue Ausrichtung einer euro- Dle ersten fünf Iahre des .Vrolekto V habm nähezu ganz lm Zeichen des Denn'd'as 'tschechische Volk 'ln 'dieFm europäischen - Schicksalkampses desianden Zinne fklne Pflicht erfüllt für Heimat, Staatsministers für Böhmen und ' Mäh- des Kontinents zu einer Lebenseinheir ren. //-Obergruppenführer K.H. Frank verbindet, in der jedes von ihnen Schutz. M A — lllA . I. N M X A .■ V. f* (n a fti

a 1 ^. ! . ( I A It AM A «.«• I Mt ft. mV /Ca. aA Jf — f f - 1 . 4 . 1 * ... flCIWI und bedmlm daher eine geschichillche rechil' ^ , ;n und beweiskräfttger ist: als die.- Et den Vorsitzenden der Protektoratsregie- rung/ Minister Dr. K. K r e j c i. staatsrechtlichen und Mährm. vis Antwoit des Staatspräsidenten Hadia Lebensraum und Emfaltungsmöglichkerk findet. In Achtung vor den in der völ-' kerumspannenden Ordnung vereinigten Nationen gewährleistet das Reich als Kernmacht In der von ihm gestalteten Lebenseinheit den Schutz und die Ent faltung der verschiedenen Bölker

. Nicht au. -vier 2 .ransporier m,l zsuuu om. »eii-us» «jncueii».. s>tymne o«-,r» ^Führerhauptquartier, 15. März. — ineiver «ill«- ,vigr,iv — vie -vanoer soy- tränf hn« vR»irK vi» wurdm schwer getroffen. In Nachschub- Zeltabschnllles feststellea zu können, daß Staatspräsident Dr. H a ch a hat auf das men und Mähren und das tschechische 'ntwarluna M lagern entstanden Zerstörungen und aus. sich diese neue staalsrechlllche Ordnung Handschreiben des Führers aus An- Volk unter den Schutz des Reiches nah- Mitte

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 01.11.1922
Umfang: 8
, daß die friedliche Entwicklung eines Landes aber nur dort möglich ist, wo neben der Volkswirtschaft auch die ideellen Güter der Bevölkerung nicht gefährdet er scheinen, vertritt der Deutsche Verband die folgen den Grundsätze: Aufnationale mGebiete: Ungeschmä lerte Erhaltung des Deutschtums unseres Volkes 'And demnach Vermeidung jeder Regierungsmaß nahme, welche auf die Entnationalisierung des Lan des hinzielt, Schutz der deutschen Schulen, Fürsorge für deutschen Beamten- und Lehrernachwuchs, volle Freiheit

zur Be kämpfung der Rebschädlinge und der durch sie verursachten Schaden. Für die Viehzucht noch insbesondere Förderung dprch Ausstellungen, Prämiierun gen, Schutz vor ungeregelter und überflüssiger Einfuhr von Zucht- und Nutzvieh, solange sol ches im eigenen Lande überschüssig ist. Absatzer leichterungen durch entsprechende Organisation der Märkte und Schaffung von direkten Absatz gelegenheiten in den alten Provinzen. Für Ob st-und Weinkultur Erleich terung des Absatzes durch entsprechende Einrich- l tung

des Verkehrs und der Versendungsmög- ' lichkeiten, Schutz der Wein- und Obstproduktion ? bei den Handelsverträgen, insbesondere mit den mitteleuropäischen Staaten. b) Schutz unserer Wälder, Erhaltung und Aus- l bau unserer Forstgesetzgebung, intensive Weiter- - führung der Wildbachverbauungen. c) Eheste Inangriffnahme des Ausbaues unserer i Wasserkräfte, wobei unter sonst gleichen ! Bedingungen jene Unternehmungen zu bevor- ^ zugen sind, welche den öffentlichen Körperschaf- ! ten und autonomen Verbänden

(Gemeinden, Land etc.) entsprechenden Einfluß und Anteil ^ sichern (gemischtwirtschaftliches System) und die ? örtlichen Interessen am meisten berücksichtigen. d) Auf dem Gebiete des Verkehrswesens - Ausbau unseres Straßennetzes, Inangriffnahme der Ofenbergbahn und des Ausbaues der Vinsch- gaubahn, Fahrplan und Tarifpolitik der Eisen bahnen, die den Personen- und Frachtenverkehr nicht hemmen, sondern fördern. Schutz des deut schen Eisenbahnpersonals. e) Fremdenverkehr: Weitestgehende. Ein reise

). f) Auf dem Gebiete von Handel und Gewerbe ins- besondere Aufrechterhaltung und wirkliche An wendung der götenden Gewerbegesetzgebung, Schutz vor dem unlauteren Wettbewerbe. För derung des gewerblichen Schulwesens. II. Auf dem Gebiete der Sozialpolitik ist anzu streben, daß jedem Arbeitsmöglichkeit, ein seiner Arbeit entsprechender Lohn oder Gehalt, Schutz sei ner Arbeitskraft und Person durch entsprechenden Ausbau der sozialen Gesetzgebung, insbesondere der sozialen Versicherungs- und Schutzgesetze gewähr

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 12
Datum: 28.10.1922
Umfang: 12
, unter den Industrien vor allem die mit • >er Verwertung und Ausnützung unserer Boden» 'chätze und Ratuvkräfte sich i, B. Holz- und Elektrizitäts'l Für Obst» und Weinkultur Erleichte rung des Absatzes durch entsprechende Einrich tung des Werkchrs und der Dersendungsmög- lichkeiten, Schutz der Wein- und -Obstproduktion bei den Handelsverträgen, insbesondere mit den mitteleuropäischen Staaten. b) Schutz unserer Wälder, Erhaltung und Ausbau unserer Forftgefetzg-ebung, intensive Wetterführung der Wildbachverbauun-gen

, Fahrplan und Tarif politik der Eisenbahnen, die den Personen- und Frachtenverkehr nicht hemmen, sondern Krdern. Schutz des deutschen Eisenbahnperfonals. e) Fremdenverkehr: weitestgehende Einreise- und Derkehrserleichtrungen. Förderung der Fremdenverkehrspropaganda, Freigabe der Schutzhütten und des Grenzverkehrs, entspre chende Ausdehnung der gesetzlichen Beftimmun- ' ' den Krieg ge>s gen zugunsten der durch Industrien auch auf die Fremden-ind neuen Provinzen. Aufrechterhaltung des selbständigen

Wir kungskreises der Südtiroler Fremdenverkchrs- organifationen im allgemeinen Rahmen, insbe sondere Zuwendung eines entsprechenden Teiles der , in Südtirol eingehobenen! Fremden- steuern (Abgabe an „Enit', Luxussteuer). f) Auf hem Gebiete von-Handel und Ge werbe insbesonders Aufrechteiha-ltung und wirkliche Anwendung der geltenden Gewerbe gesetzgebung. Schutz vor dem unlauteren Wett bewerbe. Förderung des gewerblichen Schul- Auf dem Gebiete der Sozialpolitik daß jedem- Arbeitsmöalichkeit

und Landeskultur im allgemeinen Auf rechterhaltung und Ausbau unserer A'g gebung, Förderung des genosfenschaftlr beruHtändigen Zufammenlschlüffes des l ist anzustreben. ein seiner Arbeit entsprechender Lo> halt, Schutz feiner Arbeitskraft und i. entsprechenden , Ausbau der 'sozialen Gefetz- -gebung, insbesondere der -sozialen- 'Verstcherun-gg- und Schutzgesetze gewährleistet wird. Im einzelnen erscheinen hier dringend: a) Schleunigste Durchführung -der -ökonomi schen Affimilieruna der Staatsan

zur Bekämpfung der Rebschädlinge und der durch sie verursachten Schäden. Für 'die Viehzucht noch insbesonder» Förderung durch Ausstellungen, Prämiierungen. Schutz vor ungeregelter und überflüssiger Ein fuhr von Zucht- und Nutzvieh, solang« solche» rm eigenen Lande überschüssig ist. Abfatzerleich- terungen durch entsprechende Organisation der Märkte und Schaffung von direkten Absatz- en Gleichstellung Provinzen. e) Endliche DurchKhnlng l u n g d e r Invaliden, K r i e >g s w > t w -e n und -watfen

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 18.03.1930
Umfang: 8
des Innenministeriums zur Debatte ge stellt. Senator Maragliano illustriert in einer längeren Ausführung die Tätigkeit des Regimes zum Schutz der Rasse. Bemerkenswert sei das in diesen Tagen von S. E. dem Regierungschef unterzeichnete Dekret, mit welchen dke Schutz impfung gegen Dyphterie vorgeschrieben wird Das System der Präventivbekämpfung der Krankheiten werde heut« allenthalben als das beste und wirksamste verfolgt. Vor einigen Jah ren war es in Italien noch nicht so. Erst der Fascismus hat in Befolgung

87.000 betragen, mit einem Ausfall von rund 4 Millionen Arbeits tagen im Jahr. Wenn man bedenkt, daß sich in einem Zeitraum von 20 Jahren, diese Ziffern fast auf Null reduzieren lassen, so kann man auf „dje Verantwortung jener schließen, die durch ihr« wissenschaftlichen Einwendungen deren praktische Durchführung verzögern. Schshimpfung gegen Tuberkulose Die Regierung hat in den letzten Monaten ihre besondere Aufmerksamkeit auch der Schutz impfung gegen di« Tuberkulose zugewandt. Der Reiner zitiert

in die- àik wenigen Jahren mehr für den Rassenschutz sctan hat, als tn irgend einem anderen Lande Zeschehen ist. Senator Guaccero befaßt sich mit den Impfun gen, besonders zum Schutz gegen die Tuberkel- infettionen und verweist sodann auf die Zahl reichen Fürsorgswerke der Regierung, Für den Rafsenschutz von ganz besonderer Bedeutung sind uniter denselben das Reichswerk für Mutter schutz und Säuglingsfürsorge, das Balilla Reichs werk und die übrigen Jugendorganisationen, welche Bedeutung die.Regierung

besonders dem Reichswerk für Mutterschutz u. Säuglings- kürsorge zuweist, geht daraus hervor, daß Heuer oem Posten in der Bilanz ein Mehrbetrag von SS Millionen zugewiesen wurde. Das Reichs werk hat vor allem drei Aufgaben: Erstens, den Schutz der Mütter, zweitens, Schutz der Rasse durch prophylaktische Eugenetik (die wichtigste Aufgabe) und drittens die Heilung der physischen unü psychischen Mängel der Jugend. Die Be- Bedeutung aller drei Aufgaben ist ohne weiteres einleuchtend: jedoch jeder muß

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 12
Datum: 28.10.1922
Umfang: 12
Seite 2 „Bözner Nachrichten', den 28. u. 29.'Oktober 1922 Nr. 247 Auf nationalem Gebiete: Ungeschmä lerte Erhaltung des Deutschtums unseres Volkes und demnach Vermeidung jeder Regierungsmaß nahme, welche auf die Entnationalisierung des Lau des hinzielt, Schutz der deutschen Schulen, Fürsorge für deutschen Beamten- und Lehrernachwuchs, volle Freiheit in der Betätigung des nationalen Lebens iimerhalb der durch die Gesetze gezogenen Grenzen. Nationaler Friede zwischen Deutschen und Italie nern

Ausstellungen, Prämiierun gen, Schutz vor ungeregelter und überflüssiger Einfuhr von Zucht- und Nutzvieh, solange sol ches im eigenen Lande überschüssig ist. Absatzer- ' leichterungen durch entsprechende Organisation V der Märkte und Schaffung von direkten Absatz gelegenheiten in den alten Provinzen. Für Ob st- und Weinkultur Erleich terung des Absatzes durch entsprechende Einrich tung des Verkehrs und der Versendungsmög lichkeiten, Schutz der Wein- und Obstproduktion bei den Handelsverträgen, insbesondere

.' d) Auf dem Gebiete des Verkehrswesens Ausbau unseres Straßennetzes, Inangriffnahme . der Ofenbergbahn und des Ausbaues der Vinsch- gaubahn, Fahrplan und Tarifpolitik der Eisen bahnen, die den Personen- und Frachtenverkehr nicht hemmen, sondern fördern. Schutz des deut schen Eisenbahnpersonals. e) Fremdenverkehr: Weitestgehende Ein reise- und Verkehrserleichterungen, Förderung chende Ausdehnung der gesetzlichen Bestimmun gen zugunsten der durch den Krieg geschädigten Industrien auch auf die Fremden-Industrie

der neuen Provinzen. Aufrechterhaltunq des selbständigen Wirkungs kreises der Südtiroler Fremdenverkehrs-Organi sationen im allgemeinen Rahmen, insbesondere Zuwendung eines entsprechenden Teiles der in Siidtirol eingehobenen Fremdensteuern (Abgabe an „Enit', Luxussteuer), f) Auf-dem Gebiete von Handel und Gewerbe ins besondere Aufrechterhaltung und wirkliche An wendung der geltenden Gewerbegesetzgebung, Schutz vor dem unlauteren Wettbewerbe. För derung des gewerblichen Schulwesens. II Auf dem Gebiete

der Sozialpolitik ist anzu streben, daß jedem Arbeitsmöglichkeit, ein seiner Arbeit entsprechender Lohn oder Gehalt, Schutz sei ner Arbeitskraft und Person durch entsprechenden Ausbau der sozialen Gesetzgebung, insbesondere der sozialen Versicherungs- und Schutzgesetze, gewähr leistet wird. Im einzelnen erscheinen hier .dringend: a) Schleunigste Durchführung der ökonomischen As similierung der Stäatsangestellten, sowie eine juridische Assimiliernug, welche zum mindesten die Errungenschaften der österreichischen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 30.03.1905
Umfang: 8
Tagblattes Kenntnis erhalten. Wäre dieser Fall nur vereinzelt, so ließe sich darüber ja reden, obwohl der Katholik sich dagegen auf das entschiedenste verwahren muß, daß gerade ihm gegenüber der Schutz des Gesetzes nicht gelten soll, und zwar auch dort nicht, wo daS erhabenste Dogma seines Glaubens in so verächtlicher Weise angegriffen wird. — Aber die Sache liegt anders. Wir haben es schon seit einer Reihe von Jahren damit zu tun, daß in genissen-Zeitungen

dursten kommen lassen, wo sie verpflichtet waren, endlich energisch aufzutreten und den Schutz des Gesetzes auch für sich in Anspruch zu nehmen. (Lebhafter Beifall.) Die Nettgiov ewe unentveyrtiche Stütze der staat liche« Hrduung. Meine Herren! Ich mache Sie dabei auf die Absicht, welche die betreffenden Paragraphen des Strafgesetzes verfolgen, aufmerksam. Es will ganz gewiß den einzelnen Staatsbüger schützen. ES gibt materielles und geistiges Eigentum. Zum geistigen Eigentum gehört die Ehre

, der glaubenslos ist und trotzdem seine Kinder dennoch religiös erziehen läßt, weil er weiß, daß für ein glückliches Leben die Religion die notwendige Grund lage ist. Und so kann sich der Staat in' der Praxis nicht der Ueterzeupung verschließen, daß die Ach tung der Religion ein Schutz für die staatlicheOrdnungselbst ist. (Zustimmung.) Hohes HauS! Es ist für unsere Zeit, nachdem wir im XX. Jahrhundert der christlichen Aera leben, eigentlich sehr beschämend, daß man für so etwas auf das heidnische Altertum

finden, daß der eigentliche Gesetzgeber wohlgemerkt — dieses staatlichen und in seinen Bestimmungen die Religion gar nicht be rührenden Gesetzes die Hauptgottheit der Babylonier ist. Auf Babel und Bibel braucht sich der Herr Abgeordnete also nicht zu berufen. Wir mögen zurückgehen, meine Herren, soweit wir wollen, wir finden bei den Kulturvölkern des Heidentums überall und immer die Ueberzeugung vertreten, daß der Schutz der Religion ein Schutz des Staates selbst ist. (Abgeordneter Schuhmeier

Religion auch unter diesen ist und den Schutz des Staates darum in Anspruch nehmen darf. ^ Scheint Ihnen ein solches Gesetz für veraltet, nicht mehr passend für die neuen Zeiten, so mögen die^He^en beitragen, daß es, geändert werde lMge W HeM besteW sind alle verpflichtet! auf dössen Beoöachiung tmd Handhabung zu dringen. (Sehr richtig!) Wir Ka tholiken nehmen damit gar keine Sonderstellung ein. Wir fordern also für unsere Religion den Schutz der Gesetze; wir fordern ihn im Interesse unseres Glaubens

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 3 von 12
Datum: 11.12.1897
Umfang: 12
richtet, auf deren Proclamierung wir gewählt worden sind, — und die unverhüllt dem öster reichischen Staatsgedanken gefährliche Tendenzen verfolgt. — Darin weiß ich mich auch eines Sinnes mit der löblichen Gemeindevertretung der stets patriotischen österreichischen und tirolischen Stadt Lienz. Hochachtungsvoll Zosef Waron Ai Kautt, Reichsrathsabgeordneter. Bozen, am 9. December 1897. Schutz der Teutschen im Auslande — Verfolgung im Jnlande. Wenn die Regierung des Deutschen Reiches gegen wärtig bemüht

ist, in China, auf Haiti und in Bra silien den Deutschen Schutz zu gewähren und für die Verletzung der Person oder des Eigenthumes von Deutschen im Auslande mit aller Entschiedenheit Genugthuung zu fordern, so wird sie dabei in Deutsch land aus allseitige Zustimmung rechnen können. Aber ist es nicht geradezu eine Ungeheuerlichkeit und ein schreiendes Unrecht, wenn die deutsche Regierung den Schutz und den friedlichen Genuss der Rechte, welche man von China für die Deutschen auf chinesischen Boden verlangt

Schutz auf chinesischem Boden sie außer scharfen diplomatischen Noten auch die Hilfe der Kreuzer und Kanonenboote in Anspruch nimmt. Während die chinesische Regierung allen religiösen Orden, auch den Jesuiten, daS Recht der Niederlassung und der freien Ausübung ihrer Ordensthätigkeit in Mitte einer nicht christlichen Bevölkerung gestattet, hält die deutsche Regierung ein Gesetz ausrecht, dass deutschen Frauen und Männern, die gewissen Ordensgesellschasten angehören, nicht nur das Recht

ihren Lebensberuf erfüllen! Bevor unsere „nationalen Blätter' von der „Man darinenwirtschaft' im Reiche des „Sohnes des Him mels' geringschätzig sprechen, mögen sie erst in der eige nen Heimath Umschau halten; und bevor sie den Schutz der Deutschen im Auslande so kategorisch verlangen, mögen sie erst darauf Bedacht nehmen, die Verfolgung von Deutschen im Jnlande einzustellen. Wären die in China ermordeten und ' verfolgten deutschen Missionäre Jesuiten gewesen, so wäre die deutsche Regierung in die Lage gebracht

worden, sür den Schutz deutscher Männer im Auslande einzutreten, die sie aus dem deutschen Heimatlande vertrieben hat, so wäre die deutsche Regierung genöthigt gewesen, denselben Männern in China das Recht der Niederlassung und der freien Ansübung ihrer Ordensthätigkeit zu sichern, denen sie selbst im Heimatlande diese Rechte geraubt hat Was will denn der deutsche Gesandte in China antworten, wenn das Tsung-li-Iamen bei der Beschwerde über Verletzung der Rechte deutscher Missionäre in China

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Zeitungen & Zeitschriften
Lienzer Zeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 18.03.1939
Umfang: 16
. Die Londoner Morgenpresse brachte die Vorgänge in Sonderausgaben, die gestern um 6 Uhr bereits auf den Straßen ausge rufen wurden. In riesigen Schlagzeilen und in einer Auf machung, wie sie nur bei Ereignissen von allergrößter Bedeutung zu beobachten sind, werden den englischen Lesern die umwälzen den Ereignisse mitgeteilt. Die Übernahme Böhmens und Mährens unter den Schutz des Deutschen Reiches, der Einmarsch deutscher Truppen und der Aufruf Hachas an das tschechische Volk, keinen Widerstand zu leisten

, beherrschen das Bild der Extrablätter. „Daily Telegraph' erscheint unter den riesigen Schlagzeilen „Hitler nimmt Prag — Beginn der deutschen Besetzung im Morgengrauen — die Tschechen unter den Schutz des Reiches gestellt — Präsident Hacha befiehlt dem Volk, keinen Widerstand zu leisten — die tschechischen Truppen wer den entwaffnet'. In den Berichten, die im Laufe der Nacht schon mehrfach geändert worden waren, fchildert das Blatt dann be reits die ersten Truppenbewegungen, die sich in Richtung Prag

über ausdrückliches Er suchen der tschechischen Regierung erfolgte. Es war die legale Prager Regierung, die, wie es in dem beiderseitigen amtlichen Komunique heißt, „das Schicksal in die Hände des Führers des deutschen Volkes legt.' Darauf erklärte sich der Führer be reit, „das tschechische Volk unter den Schutz des Deutschen Reiches zu nehmen und ihm eine seiner Eigenart gemäße autonome Ent- Wicklung seine«.' völkischen Lebens zu ge währleisten.' Noch ist das Ausmaß dieser Entwicklung nicht zu übersehen Mittel

- und Südost europa befinden sich in Bewegung, ihre Neu ordnung steht unter deutschem Schutz und deutscher Kraft, der nun weitaus stärksten Macht Europas. Keine Macht der Erde wird daran mehr etwas zu ändern vermögen. Generaloberst v. Brauchttsch bei den Truppen Berlin. 16. März. Der Oderbefehlshaber des Heeres Generaloberst v. Bruuchitsch hat sich gestern nachmittag zu den in Böhmen und Mähren eingerückten deutschen Truppen begeben. Zwischenfälle haben sich bisher nicht ereignet Die in dem mährischen

ihrer Dankbarkeit für diese Schutz maßnahmen Ausdruck gegeben, weil auch sie von dem roten Terror das schlimmste be fürchteten. Zum ersten Mal seit vielen Tagen schien die Stadt Mährisch-Ostrau wieder ruhig, unter dem Schutz der deutschen Streitkräfte in guter Hut zu sein. ^ Unter der Überschrift „Nemesis' erklärt „A s t e n b l a d e d': Die böhmische Um gestaltung dieses Teiles Europas schreitet mit unerbittlicher Logik voran. Die mit dem Verscnller Machtspruch errichtete Konstruk tion sei

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 07.12.1921
Umfang: 8
Seite fl SfiWljrelrt ftrotUfjdtiwB*, Mittwochsvonnerrta-, den 7. nnt 8. Dezember 1921. Entwurf eines Gesetzes, die Produktion der Typenweine zu fördern, den Handelsver kehr derselben zu schützen. (Dom Kellerinspektor A. Deck« in Bozen.) Eben zur Zelt, als eine Bewegung zum Schutz der bevorzugten Weinlagcn hier einsctzt, wird es Fachkreise interessieren, daß die ita lienische Regierung dein Parlament einen Gesetzentwurf zum Schutz der Provenienz-Weinmarken präsentierte

, der in der parlamentarischen nationalökonomischen Kommission zur Beratung steht. Der Gesetzent wurf hat nachfolgenden beiläufigen (nicht aulhentischenl) Text. Artikel 1. Produzenten und gewerbliche Erzeuger (industrial!) von anerkannten Typenweinen können Genossenschaften zum Schutz der Bezeichnung ihrer Produkte und im allgemeinen zur Erreichung der Ziele des gegenwärtigen Gesetzes gründen. Diese Genossenschaften sind unter Aufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft gestellt, welche dieselbe durch die gemäß Artikel

mit den behördlichen Organen bet Durchführung des gegenwärtigen Gesetzes und jeden anderen Gesetzes betreffend Produktion und Handel der Weine, mit der Berechtigung als Zivilpariei im Strafverfahren derselben Gesetze mitzuwirken. e) Studien und Anregungen, . sei es auf dem Gebiet des Wein baues oder des Kellerwesens, die geeignet find, der Produktion und dem Handel der Typcnweine Aufschwung zu geben, sind zu fördern und zu verwirklichen. Artikel 4. Die Genossenschasten zum Schutz der Typenwein

) bei entsprechender Gele genheit auszudehnen. Soweit man den Gesetzentwurf ohne Kenntnis der Verordnung und des Musterstatutes der Genossenschaften beurteilen kann, macht er den Eindruck des Unbestimmten oder Ungeklärten. Rach den Stimmen einiger italienischer Fachblätter, die sich bereits über den Gesetzentwurf oussprnchen, soll cs sich doch um Erfüllung eines langersehnten Wun- f hcs der Interessenten, um den Schutz der Weine mehr oder weniger erühmter Welnlagen. also uni den Schutz der Herkunfts- oder Pro

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 31.12.1927
Umfang: 6
in die Samtpoliter des Diwans zurück und schlürfte ihre S^?ko- lads. „Wer klopft denn da schon wieder?' fragte sie, als sich jetzt an der Tür, welche in das Vor zimmer führte, ein leises Klopfen vernehmen ließ. ArbeiternnMe und Schutz der Arbeiter Die Probleme der sozialen Fürsorge sind in letzter Zeit unter dem fascistischen Regime sv bedeutungsvoll und aktuell geworden, daß es für alle nötig ist, die Auswärtsbelvegung der selben zu verfolgen. Das Gesetz über die Arbeitsunfälle, das vor- etwa 30 Fahren verfaßt

wurde, weist beute zahlreiche Lücke» auf, deren Aufzählung viel zu lang wäre. Im Kapitel 27 der „Carta del La voro' wird auch ganz richtig „die Vervollständi gung der Unfallversicherung' vorgeschlagen. In diesem Artikel wollen wir uns aber Haupt- sächlich mit dem legalen Schutz der verunglückten Arbeiter befassen. . Im vergangenen Monat hat das Reichspatro- nat der fascistischen Syndikate einen Kongreß der legalen Äemter des Patronates selbst veran staltet, der in Bologna unter zahlreicher Beteili

gung stattfand. . In diesem Kongreß wurden mehr als in jedem anderen die die Arbeitsunfälle betreffen-- den Probleme sehr eingehend überprüft und be» sprachen, unter Berücksichtigung jedoch eines einziaen^Zleles: das Interesse der Produktion, der Arbeit und in Zusammenhang oämit der Nation. Auf die Beschlüsse jenes Kongresses stutzen wir uns nun, um zu behaupten, daß der Schutz der verunglückten Arbeiter eine NotwendMeir des Augenblickes ist, eines der höchsten Pro bleme, das »ms von den Umständen

ist, sondern die Arbeitsunfälle wie ein soziales Phänomen studiert; aber diese Ver- oienste können erst dann ins richtige Licht ge- rückt werden, »renn wir mit der Tätigkeit des Patronates die Tätigkeit der vielen privaten Beschützer, die den Schutz der Arbeiter wie ein sehr einträgliches Geschäft betreiben, indem sie die Schmerzen der Arbeiter dazu ausnützen, um die eigenen Taschen zu füllen, vergleichen. . Diesem Zustande muß ein Ende gemacht wer den. Es ist klar, daß einige freie Professioni ste» auch ganz ehrlich

haben können, daß keine Spekulation gemacht werden darf.' , In der „Carta del Lavoro', Erklärung 28, ist vorgesehen, daß „die. gesetzlich anerkannten syndikalen Verbände mit dem Schutz des Ar beiters auch in administrativen und gerichtlichen Verfahren, betreffend Arbeitsunfälle und sozial« Versicherung, beauftragt werden'. Auf Grund dieser Erklärung hat Ado. Roberti lei dem Kongreß von Bologna folgenden Vor» chlag gemacht: „Ich schlage vor, daß die Vectre, ung und der Schutz der Arbeiter bei dem ad ministrativen

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Zeitungen & Zeitschriften
Lienzer Zeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 18.03.1939
Umfang: 16
Ar. «7« Li«»z»r kparkall«, m Li«nz oder die Poftfchickam« <P«ftI»arliaI>e' W°«>> Ar. z. Zahrzang eer Fuhrer auf der Präger Burg Bs im» und Mühren unter dm Schutz des Reiches - N-wakei «naWngig - Neutsch« Truppen in Böhmen und Mtzren etnniaschtert — Ungarische Truppen besetzen die Karpalo-Mralne Die Tschecho-Slowakei, jene Mißbildung des Versailler Schandvertrages, hat zu be stehen aufgehört. Nach dem Regierungs putsch am vergangenen Freitag kamen die Ereignisse ins Rollen. Die Slowakei trennte sich völlig von Prag

, die Prager Regierung antwortete mit einer maßlosen Verfolgung der Volksgruppen im Lande; wieder wur den deutsche Volksgenossen das Opfer tsche chischer Willkür und Gewalt. In Prag herrschte in den letzten Tagen ein völliges Durcheinander. Da wendete sich der tsche chische Ministerpräsident Dr. Hacha an den Führer um Hilfe und ersuchte ihn, den Schutz des tschechischen Volkes und Landes zu übernehmen. Der Führer hat dieses Er suchen angenommen und dem tschechischen Volke das kulturelle Eigenleben zugesagt

den in diesen Augenblicken wach, die vergangene Geschichte zieht an allen vorüber. Nun zieht der Führer mit seiner Be gleitung in die Burg ein, schaut vom Fen ster seines Zimmers aus das Lichtermeer Prags hinunter. Es ist 20 Uhr und auf dem Fahnenmast der Burg gehk die Aührerstandarte hoch, von der Burgwache eines Schützenregiments gehißt. Der Führer hat Prag und die Länder Böhmens und Mährens in seinen Schutz genommen. Von dieser Stunde an hält er ihr Geschick in seinen Händen. Von draußen her tönt der helle Klang

in dem unter dem Schutze der deutschen Wehrmacht stehenden Gebiet bereitgestellt worden. „Vas öffentliche Leben geht weiter!' Aufruf des Oberbefehlshabers des Heeres an die Bevölkerung in Böhmen und Mähren Verlin. 16. März. (DNB.) „Nach dem Willen des Führers und Obersten Befehls habers der deutschen Wehrmacht sind deutsche Truppen in Euer Land einmarschiert, mit dem Auftrag, Ruhe und Ordnung aufrecht zuerhalten und den Schutz der Bevölkerung zu übernehmen. In den unter den Schutz der deutschen Truppen gestellten

im Ein- Verständnis mit Polen in der Karpato- Ukraine ein. Der Präsident des bisherigen tschechischen Staates, Dr. Hacha, begibt sich in Beglei tung des Außenministers Dr. Ehval- tovfki nach Berlin und ersuchte den Füh rer des deutschen Volkes, den Schutz des tschechischen Landes und Volkes zu über» nehmen. In der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch kommt in Berlin ein Übereinkommen zu stande, nach dem das Deutsche Reich diesem Ersuchen nachkommt. In den frühen Morgenstunden des Mitt woch überschreiten deutsche

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Südtiroler Heimat
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Seite 2 von 4
Datum: 01.07.1930
Umfang: 4
' über die letzten Vorgänge und verweisen auf das Buch Chamsons, das die Ansicht ausdrückt: „Südtirol , ist eine ernste, internationale Frage der Zukunft.' Auch die „Donau-Zeitung' gibt in einem ausführlichen Aufsatz: „Südtirol in Erwartung' eine ganz ähnliche Dar stellung der Lage. Die rechtlichen Grundlagen für den Schutz der Deutschen in Südtirol. Italien pflegt, seitdem es der Faschismus beherrscht, seine Verpflichtung, Minderheiten zu schützen, zu bestreiten, weil es nicht durch ein internationales Abkommen

Verpflichtung eingegangen zu fein, ihren Minderheiten aus eigener Initiativ« mittels autonomer Gesetzgebung einen besonderen Schutz gewähren. In Europa ist eine Anzhahl sprachlicher Minderheiten nicht durch internationale Verträge, sondern autonom geschützt. Zum Beispiel schützt die Schwyz ihre italienische Minder heit, ohne irgend eine Verpflichtung gegenüber Italien eingegangen zu sein, und auch im alten Oesterreich waren die Rechte der Minderheiten autonom geregelt. Diese Rege lung hat sogar gegenüber

nicht jeder Jurist', nein besser, jeder ehrliche Mann darin denn doch eine Grundlage für den Schutz der Südtiroler sehen, die Italien zum Schutze der Deutschen verpflichtet? Es ist doch klar: Jedes ernst gegebene und angenommene Versprechen bindet den Versprechenden und verpflichtet ihn zur Erfüllung. Der Unterschied zwischen Italien und jenen Staaten, welche Minderheitsabkommen unterzeichnet haben, besteht doch nur darin, daß die Einhaltung des Minderheiten- abkormnens unter die Kontrolle des Völker bundes

Rechten zu verhelfen. Italien hatte schon vor dem Beginne des Weltkrieges . Minderheiten. Seine Albertina-Verfassung gestattete diesen, den ftanzösisch sprechenden Bewohnern des Aostatales, in Ausnahmsfällen den Gebrauch der französischen Sprache sogar in der römischen Kammer. Und die in 'Rom vom 8. bis 10. April 1918 tagende Konferenz der unterdrückten österreichischen Völker schloß den sogenannten römischen Pakt und sah im Art. 7 desselben folgenden Mindest»eüew- schutz vor: „Jenen Bruchteilen

eines Volkes, welche in den Greifen eines anderen verbleiben wollen, wird das Recht auf des Schutz seiner Sprache, seiner Kultur und seiner moralischen und wirtschaftlichen Interessen zuerkannt und gewährleistet werden.' Nach Abschluß des Weltkrieges forderten einzelne M- liemsche Vereine, Patrioten und Zeitschriften den Schutz für die einverleibten sprachlichen Minderheiten. Auf dem Kongresse der Union« Jtaliana erklärte der frühere Ä-a* liemsche Minister (Sozialdemokrat) Bissolati unter allge

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 14.03.1907
Umfang: 8
auch im GesellschaftS- und Wirtschafts leben zum Durchbruch gebracht werbe». Die christlichsoziale Partei fordert den Schutz jedes ehrlichen Erwerbes, der körper lichen und der geistigen Arbeit. Sie fordert Schutz für den Landwirt ebenso wie für den Gewerbetreibenden, für die Beamten schaft, für den geistigen und manuellen Ar beiter. Die christlichsoziale Partei verwirft den vergiftenden Kampf der Klassen mit seinen gerade für die Schwachen und Armen so unheilvollen Wirkungen; sie strebt einen gerechten Ausgleich

, ohne zu ar beilen, im Ueberflufse schwelgen, müssen Mil lionen darben. Die schwersten Lasten sind auf die Schultern der Schwachen gelegt, während die Starken begünstigt erscheinen. Eine um fassende Sozialgesetzgebung und eine durchgreifende Steuerreform muß diese fast trostlosen Zustände beseitigen Vor allem muk allen jenen, die arl eiien wollen, die Möglichkeit geboten werden, ihr Brot ehrlich zu verdienen. Solksvkrsicheruag, Schutz dem Mittelstand. Die christlichsoziale Partei verlangt serner

verschwinden gemacht. Unserer Partei verdanken die bis herigen Amätze zur Gewerberrform ihren Ur sprung. Die nächsten Programwpunkie auf diesem Gebiete sind: Schutz gegen unlau teren Wettbewerb, Auibau des genossen schaftlichen HilfSwesezis, Kreditor» ganifation und Abfatzorganisation des Kleingewerbes mit Staatsumerstützung, Maß nahmen gegen die Großwarenhäuser, welche Taulende von ehrlichen Handwerkern und AauUeuien ruinieit haben, und gegen die Schädigung des kleinen Geschäs.smannes durch Konsumvereine

, genossenschaftlichen Zu sammenschluß der Bauernschaft zur Wahrung ihrer Interessen und zur Organisation eines billigen Kredites, gesunde, von der Börse un beeinflußte Preisbildung für die landwirtschaft lichen Erzeugnisse, Beseitigung eines ausbeute rischen Zwischenhandels, Schutz der für die Diehwirtfckaft so notwendigen Alpenweiden, Verbreitung der Viehmast zur Bekämpfung der periodisch in den Städten auftretenden Fleischnot werden wir von der Gesetzgebung und Verwaltung fordern. DaS landwirtschaftliche Versiche

So lan >e Frauen und Kinder überhaupt noch zur Fabriksarbeit herangezogen werden dürfen, müssen für sie die bestehenden Schutz gesetze verschärft und strenger gehandhabt weroen. Die Arbeitszeit in den Fabriken muß so lange gesetzlich verringert werde», bis sie eine menschenwürdige Existenz ermöglich:; sür die verschiedenen Fabriksbelriebe ist je ein NormalarbeitStag festzusetzen. Ueberstunden und Nachtarbeit sind strenger zu regeln. Sonn- und Feiertage sind unbedingt frei zu geben

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 01.12.1927
Umfang: 8
die Dinge in einer nicht allzufernen Zukunft im In teresse aller mit mehr Ruhe beurteilt werden können. Für uns wird es inzwischen gut sein — wie immer es kommen werde — unsere Fe stigkeit zu bewahren. ' Giarratana. Dem neuen Strafgesetze entgegen . Die Todesstrafe sür die gemausten Verbrechen — Schutz dà Staate, der Familie, der Moral, der Religion und der öffentlichen Wirtschaft Offenbar hat diese Ermahnung des Inns- brucker Blattes ihren Ursprung in der Feststel lung, daß alle Uebertreibungen

Natur nicht zur Anwendung zu bringen, in einein Zeitpunkt, wo der Staat im hitzigsten Kampfe gegen das Verbrechen steht. 3. Wirksamerer Schutz für den Staat in seiner intimeren und internationalen Persönlichkeit, durch Bestrafung einiger Verbrechensformen, die Aeußerungen des modernen Lebens sind und im alten Strafgesetzbuch nicht betrachtet sind. <l. Wirksamerer Schutz für die Familie und die öffentliche Moral. 5. Schutz der Integrität und der Zukunft der Nasse durch Unterdrückung

der malthusianischen Propaganda und der verschiedenen Formen von Selbstvergiftung und der schuldbaren und ab sichtlichen Weiterverbreitung der luetischen In fektionen. 6. Schutz dem religiösen Gefühl und insbeson dere des katholischen Kultus. 7. Schutz der Volkswirtschaft. Diese Aufzählung nimmt nicht den Anspruch für sich, vollkommen zu sein, sondern enthält nur einige der Grundkriterien, nach denen die Mit- arbeiter bei der Ausarbeitung des neuen Pro jektes vorgegangen sind. Wie aber die Kommis sion ersieht

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 28.05.1935
Umfang: 6
im bourbonischen Heer in Napoli und hatte das Kriegssanitätswe en, das zu der Zeit noch ganz im Argen lag, und alle damit in Zusammenhang stehenden Fragen zum Gegenstand eingehender Erhebungen gemacht, Die Wahrnehmung, daß hier so gut wie alles noch zu tun sei, veranlaßt? ihn zu der Formulierung der programmatischen These, daß das Leben der Kriegsverwundeten heilig, ja, daß sie ats Neu trale anzusehen feien und deshalb berechtigten An spruch auf die Hilfe und den Schutz beider krieg-- sühnenden Parteien hätten

oersteht sich. Krieg sinoen wie schon vor einem Jahrtausend, Ab und zu trifft man auch auf Männer, die vor ein tröstender Beweis dafür, daß die Menschheit einem meist recht verschlissenen Koffer stehen, sich eifrig bemüht, die Wunden, die sie schlägt, Dar'.n haben sie Zigarettenbilder verstaut, dis auch wieder zil heilen. Schon damals schlössen sich nach der Quote 2.1 getauscht werden. Sie er- Bereine zum Schutz und zur Pflege der Genossen freuen sich des Zuspruchs vornehmlich der Kinder, zusammen

'. ' S.Z. Krieges, den Frankreich und Piemont 1869 um den Besitz der Lombardei gegen Oesterreich führ en, einen Aufruf an die Völker und die Regie renden zum Schutze der verwundeten Soldaten erließ. Am 22. August 1864 wurde in Gens ein Bertrag abgeschlossen, der, in neuer Fassung, am k. Juli 19V6 als Konvention „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der im Felde stehenden Heere' neu unterzeichnet wurde. Der Vertrag regelt den Schutz der Verwundeten und Kranken; er bestimmt gewisse

letzte Dienste gegen den Toten, z. B. Abnahme der Erkennungs marken, der Ausweise, sowie des privaten Besit zes der Gefallenen. Er gewährt Schonung lind Schutz unter allen Umständen den das Heer be gleitenden Sanitätsformationen und den ständi gen Sanitätsanstalten. Zu diesem Zwecke wird auch das allbekannte Schutz- uno Erkennungszei chen des „Roten Kreuzes' (im weißen Felde) ein geführt. Schließlich hat die Genfer Konvention auch die Verwendung der Dum-Dum-Geschosse verboten

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