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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 29.02.1808
Umfang: 8
Ld Lkt. Dom k. b. gräfll. Trappischen Pfand gericht der Herrschaft Schlanders und Probstey Eyers wird durch dieses Edikt allen jenen, de nen daran gelegen ist, bekannt gemacht, daß von demselben in die Eröffnung eines Konkurses über das sämmtiiche im Lande Ty/ol befindliche beweglich und unbewegliche Vermögen des Bla sius Greiter zu Laas gewilliget worden ist. Da her wird Jedermann, der an diesen erstgedach ten Verschuldeten eine Forderung zu machen sich berechtiget halt, hiermit erinnert

gebühr te, oder er ein eigenes Gut aus der Masse zu fordern hätte, oder wenn auch seine Forderung auf ein liegendes Gut des Kredits rs vorgemerkt wäre, wo hingegen solche Gläubiger, wenn sie etwas der Masse schuldig wären, dasselbe abzu tragen ohne alle Nachsicht verpflichtet werden würden. Psandgericht Schlanders den i,ten Februar 1808. F. purtscher, Richteramtssubstktut. Edikt. Vom k. b. gräfll. Trappischen Pfand- gcncht Schlanders wird hiemit kund gemacht, daß der Frau Anna Waldburg Stainberger

Wittwe Wolf zu Schlanders wegen Blödsinn und Verschwendung die eigene Vermögensverwaltung abgenommen, und für sie in der Person ihres Schwagers Johann Kaaserer des ältern allda ein Kurator verpflichtet worden sey. Es hat daher jedermann diese Anna Stein, berger als minderjährig zu behandeln, ihr nichts zu leihen, zu borgen, zu verkaufen, oder abzukaufen, auch nichts von seiner Schuldigkeit an sie zu zahlen, und dieß bey Strafe des Ver- lurstes und der Doppelzählung. Es wird sich sohin jedermann

vor Schaden zu hüten wissen. Schlanders den i'tcn Hornung 1808. §. purtscher, Richteramtssubstitut. Edikt. Vom königl. kakerschen Landgerichte Innsbruck wird hiemit allen jenen, welchen daran liegt, öffentlich knnd gemacht; Es sey aus Ansuchen des 8 oni 8 ceäirenden Franz Haller von Götzens über dessen ganzes in Tyrol be findliche Vermögen, der Konkurs eröffnet worden. Es wird dahü Jedermann, der wider diesen Schuldner eine berechtigte Foderung zu haben glaubet, erinnert, die Anmeldung seiner Fode- rung

eigentümliches Gut dem der Massa, oder eine auf selbe vorgemerkte Foderung rechtlich anspre- chen könnten, und wenn sie in die Massa schul dig seyn sollten, ihre Schulden ungeachtet das ihnen zustchenden Conpensations > Eigenthums, oder Pfandrechts abzutragen verhalten werden würden. Innsbruck den 18. Februar iFoz. Vom königl. baierschen Landgericht. Johann v. Lama, . k. b. Landrichter, v. Anreiter, köa. b. Aktuar. Edikt. Vom Pfandgericht der k. b. gräff. Trappischen Herrschaft Schlanders und Probstey Evcrs

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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 21.03.1808
Umfang: 8
, und Fütterey, Stück für Stück vorgenvmmen wer« den. Gegeben Innsbruck den ir. März 1808. Vom königl. baierschen Landgericht. Johann v. Lama, k. b Landrichter. Rarl v. Egloff, kön. b. Aktuar. Ronvokations - Edikt. Vom T. b. gräflich Trappischen Pfandgericht der Herrschaft Schlanders und Probsiey Eyers wird durch dieses Edikt allen jenen, denen daran gelegen ist, bekannt gemacht, daß von demselben in die Eröffnung eines Konkurses über das sämmt« liche im Lande Tyroibefindliche beweglich und un bewegliche

werden würden. Pfandgericht Schlanders den , 8-Horn. »8^8. S. purtscheu, Rlchleramts Substitut. Rsnvokations -- Edikt. Vom k. b. gräflich trappischen Psandgericht Schlanders wird durch dieses Edikt ollen jenen, denen daran gelegen ist, bekannt gemacht, daß von demselben in die Eröffnung tlnti Konkurses über das sämmtliche inTvrol befindliche beweglich und unbewegliche Vermögen der Frau Elisabeth von Egen verehelichte Zangerl zu Latsch, gewillte get worden ist. Daher wird jedermann, der an dieser erstgee dachten

derVerschuldeten ohne alle Ausmahme auch dann abgewiesen seyn solle, wenn ihm au ch wirklich ein Ersatz gebührte, oder er ein eigenes Gut aus der Massa zu fordern hatte, oder wenn auch seine Forderung auf ein liegendes Gut der Kreditarin vorgemerkt wäre, wo hingegen sol che Gläubiger, wenn sie etwas der Masse schuldig wären, dasselbe abzutragen ohne alle Nachsicht verpflichtet werden würden. Psandgericht Schlanders den 9. Marz 1808. .Sehttjiianpurtscher, Richteramts Subst. Bekanntmachung. Von dem k. b. Landge

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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 15.04.1805
Umfang: 8
. Bekanntmachung. Von dem Landrichter, Amte der Herrschaft Schlanders, und der Probstey Eyrs wird hiemit bekannt gemacht, daß Hieronymus Zanger zu Kortsch d. G. ohne Leibeserben am 9ten Jänner d. I. verstorben seye. Da unn die diesfälligen Erben und der Aufenthaltsort derselben unbekannt ist, so werden dieselben anmit kraft gegenwärtigen Edikts auf- 'gefordert, sich binnen 1 Jahr 6 Wochen und z Tage bey diesem Landgerichte so gewiß zu mel den, und zu lrgitimiren, als widrigens nach Vorschrift

diese Berlassenschaft an die angemel- deten Erben vertheilet, und eingeantwortet wer» dt« Würde. Schlanders den 15. März 1805. Sebastian purtscher, LaMchterauits - Wankt, Bekanntmachung. lVon dem Landrichter- Amte Schlanders und Probsicy Eyrs wird hie, mit begannt gemacht; Es seye der Maria Koster ersterhand Fliri Sprengerischen letzter Simon Spillerischen Wittwe dermalen zu Eyrs die ser« nere sreye Verwaltung wegen unbesonnener Ver schwendung ihres Vermögens abgenommen , und Martin Alber Baursmann zu Eyrs

als Kurator für dieselbe oberkeitlich verpflichtet worden. Wornach gedachte Maria Kofierin nach den Rechten der Minderjährigen zu behandeln ist, weswegen sich jedermann vor Eingehung was immer für verbindlicher Handlung mit derselben ohne Einfluß des Kurators und der Strafe der Nichtigkeit des Geschäftes vor Schaden zu hüten wissen wird. Schlanders den 16. März 1805. Sebastian purtscher, Landrichteramts-Adjunkt. Bekanntmachungen (zum drittenmal.) Mitbach. Von der Landgerichts-Obrigkeit der Herrschaft

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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 08.04.1805
Umfang: 8
zy fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut des verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläuber, wenn sie etwa in die Massa schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Kompensations-Eigenthums und Pfandrechtes, das ihnen sonst zu statten gekommen wäre, ab» zutragen verhalten werden würden. Siliian den 12. März 1805. Johann Neuner,. Landrichter. Bekanntmachung. Von dem Landrichter» Amte der Herrschaft Schlanders, und der Probstey Eyrs wird hiemit bekannt gemacht

, daß Hieronymus Zanger zu Kortsch d. G. ohne Lerbeserben am 9ten Jänner d. I. verstorben seye. Da unn die diesfalligen Erben und der Aufenthaltsort derselben unbekannt ist, so werden dieselben anmit kraft gegenwärtigen Edikts auf gefordert, sich binnen 1 Jahr 6 Wochen und 3 Tage bey diesem Landgerichte so gewiß zu mel, den, und zu legitimiren, als widrigens nach Vorschrift diese Verlassenschaft an die angemel deten Erben verthellet, und eingeantworttt wer» den würde. Schlanders den 15. Marz 1805. Sebastian

Purtscher, Landrjchteramts « Adjunkt. Bekanntmachung. Von dem Landrichter, Amte Schlanders und Probstey Eyrs wird hie mit bekannt gemacht; Es seye der Maria Koster ersterhand Fliri Sprengerischen letzter Simon Spillerische Wittwe dermalen zu Eyrs die fer nere freye Verwaltung wegen unbesonnener Ver schwendung ihres Vermögens abgenommen, und Martin Alber Baursmann zu Eyrs als Kurator für dieselbe oberkeitlich verpflichtet worden. Wornach gedachte Maria Kofirrin nach den Rechten der Minderjährigen

zu behandeln ist, weswegen sich jedermann vor Eingehung was immer für verbindlicher Handlung mit derselben ohne Einfluß des Kurators und der Strafe der Nichtigkeit des Geschäftes vor Schaden zu hüte» wissen wird. Schlanders den 16. März 1805. Sebastian purtscher, Landrichttramts-Adjunkt,

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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 22.04.1805
Umfang: 8
. königl. Richteramte den 29. Marz 1805. Joseph v. Lorresanelli, Richter. Bekanntmachung. Von dem Landrichter- Amte der Herrschaft Schlanders, und de» Probstcy Eyrs wird hiemit bekannt gemacht, daß Hieronymus Zanger zu Kvrtsch d. G- ohne Leibeserben am pten Jänner d. I. verstorben seye. Da nnn die diessälligen Erben und der Aufenthaltsort derselben unbekannt ist, so werden dieselben anmit kraft gegenwärtigen Edikts ans« gefordert, sich binnen 1 Jahr 6 Wochen und 3 Tage bey diesem Landgerichte so gewiß

zu mel den, und zu legitimiren, als widrigens nach Vorschrift diese Verlassenschaft an die angemel« deten Erben vertheUet, und eingeantwortet wer» den würde. Schlanders den 15. März 1805. Sebastian purtscher, Landrichteramts * Adjunkt. Bekanntmachung. Von dem Landrichter« Amte Schlanders und Probstey Eyrs wild hie« mit bekannt gemacht; Es seye der Maria Koster ersterhand Fliri Sprengerischen letzter Simon Spillerischen Wiltwe dermalen zu Eyrs die fer« nere sreye Verwaltung wegen unbesonnener

Der, schwendung ihres Vermögens abgenommen , und Martin Alber Baursmann zu Eyrs als Kurator für diestibe vberkeitlich verpflichtet worden. Wornach gedachte Maria Kofierin nach den Rechten der Minderjähiigen zu behandeln ist, weswegen sich jedermann vor Eingehung waS immer für verbindlicher Handlung mit derselben ohne Einfluß des Kurators und der Strafe der Nichtigkeit des Geschäftes vor Schaden zu hüte» wissen wird. Schlanders den 16 März 1805. Sebastian purtscher, Landrichteramts-Adjunkt. Privat

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