des Verbrechens der Nothzucht und der Schändung, nachweisbar begangen an 49 Mäd chen im Alter v»n 6—12 Iahren zu verantworten. Es ist dieß der Schneider Josef Hell von St. Martin in Passeier, eine erbärmliche, verkrüppelte Figur mit den eingefallenen Wangen und dem hohlen Auge eines entnervte» Wollüstlings, eine wir möchten sagen ver« thi ne Gestalt, nun bereits 53 Jahre alt. noch dazu verehelicht, welcher mehr als zwanzig Jahre unge straft feinen sträflichen Begierden fröhnte. bis er end lich im Alter
der strafenden Gerechtigkeit anheimfiel. Da die Schlußverhandlung im Interesse der öffent lichen Sittlichkeit bei verschlossenen Thüren durchge führt wurde, müssen wir uns darauf beschränken mit zutheilen. daß Hell, de. zufolge seiner Profession als Schneider bald auf diesem bald auf jenem Bauern hofe arbeitete, die sich ihm hiebet darbietende Gele genheit benutzte, die armen Kinder zu verführen und auf die schändlichste haarsträubendste Weise zu miß brauchen. 27 Fälle, welche sich sämmtlich
zu den Verbrechen der Nothzucht und der Schändung quali- ficiren, sind in objectiver und subjektiver Richtung festgestellt und mußten ihm deßhalb zur Last gelegt werden, darunter Unzuchtshandlungen der empörend sten raffinirtesten Art. Lange munkelten schon die Bewohner von St. Mar tin über das unsittliche Treiben des Hell, jedoch wurde demselben erst Einhalt gethan, als der OrtSfeelsorger, der Anfangs hi-zu angeblich aus Pastoralklugheit ge schwiegen. aus der Kanzet unter Nennung des Bei namens Hell
(Bachschneider) die Eltern davon warnte, ihn ferners auf die Störe zu nehmen, da er ihre Kinder verführe- Auf diese Warnung hin ließ Hell dem Seelsorger sagen, er werde sich mit einer Pistole versehen und ihn schon treffen, ahnte jedoch nicht, daß er sich hiemit selbst die Grube gegraben, da er daS Gericht veranlaßte, sich über sein Thun und Treiben etwas näher zu insormiren, wobei seine Schändlich» keiten ans Tageslicht kamen. Das Urtheil gegen Josef Hell lautete auf Schuldig der iVerbrechen der Nothzucht
und der Schändung nach den W. 127, 128 St. G. »nd auf neun Jahre schweren und verschärften Kerkers. Hell, über das Berufungsrecht belehrt, fand diese Strafe zu strenge und meldete die Berufung gegen das Urtheil an. (Notiz.) Die Ausstellung d-S Defreggei'schen Bildes „Die Künstler auf der Alm' sowie des Früch tenstückes von Frl Maria Mayr trug d-e artige Summe von 63 fl. 7!) kr ein, die nun vielen armen Kindern zu einer Weihnachtsfreude verhelfen wird. Ein weiterer Kunstq-nuß steht uns, wie wir ver nehmen