hinsichtlich der Anstiftung des Aufruhrs nicht als eitle An klage vbne Beweise, gerügt werden sollen. Die hohe Pforte hat ihrer SeitS, slclS mit größter Sorgfalt ge gen Rußland alle möcilichen Rücksichten nnd Ausmcrklam- leiten, welche die Traktate und die Aufrechthaltung frenndiiachbarlicherNjerhältnisse mit einer angränzenden Macht von ihr erheischten, beobachtet. Der russische Hof hatdieß nieanerkennen »vollen; im Gegentheile, jesorg- samer die hohe Pforte die Freundschaft dieses HvseS
Befehlshabern auf den Grän zen gemachten Rüstungen, ist es klar, daß sie nur eine unerläßliche Vorsichts-Maßregel waren ,^die, wenn zwei Mächte Krieg mit einander führen, von einer dritten be nachbarten Macht immer ergriffen zu werden pflegt. Die Voraussetzung, daß diese Maßregel eine feindselige Ab sicht gegen Rußland enthalte, ist eine Beschuldigung , die durchaus keinen vernt'iiiftigen Grund hat, und auf glei che Linie mit allen Uebrigen gesetzt werden muß. WaS den angeblichen Schutz betriyt
, oder gequält werden ; sie hat es sich stets angelegen seyn lassen , den Bewohnern der beiden Für- stenthümer, unter ihrem gerechten Scepter, den Genuß eines vollkommenen Wohlstandes angedeihen zu lassen. Der Divan kannte seit langer Zeit die Rüstungen , wel che Rußland machte» um seinen Plan, die Gränzen zu überschreiten, in'SWerkzn setzen, undes würde der ho hen Pforte eben so leicht als vvrtheilhaft gewesen seyn, ihrer SeitS gleichfalls Truppen in die Fürstenthümer ein rücken zu lassen ; allein sie bat
sich nicht erlaubt, dieß zu thun, bloß um den armen Bewohnern dieser Provinzen die Leiden des Kriege» zu ersparen. Rußland ist es also, welches, ohne im Mindesten aus diese Rücksichten zn ach ten , zu diesem feindlichen Angriffe schreitend, offenbar ganz allein alle die Unglücksfälie und Drangsale veranlaßt hat, in welcl,e die Einwohner der Fürstenthümer, in Folge der Ereignis, gestürzt werden dürften. In letzter In stanz , wewi man Alles mit billigem nnd gerechten Sinne beurtheilt ; weun man erwägt, daß Rußland
, so viele son nenklare Siechte, und so viele gegründete Beschwerden, welche die hohe Pforte geltend zn machen hätte, verken nend und zurückstoßend, der redlichen Politik und dem guten Rechte der ottomannischen Regierung, nichts als cine nnnnterbrochene Reihe böswilliger Schritte, verkehr ter Interpretationen und durchaus ungegründeter Be- ickuldigungen entgegenstellt, so wird man erkennen, wie ungerecht der ^ìricg ist, welchen Rußland der hohen Pforle erklärt hat ; und wahrlich, manwirvNiemanden finden