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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 12
Datum: 08.07.1911
Umfang: 12
der Bundesleitung vom Noten Kreuze ausüben. Zur Aufnahme in diese Kurse können sich unbe scholtene, geistig und körperlich vollkommen gesunde Frauen und Mädchen ini Alter von ^0 bis ^5 Jahren melden, welche sich verpflichten, nach gut bestandener Prüfung mindestens fünf Jahre einfchliejjlich des Probejahres im Dienste des Roten Kreuzes sich ver wenden zu lassen. Während des Kurses, welcher unentgeltlich ist, erhalten die Schülerinnen freie Wohnung nnd Ver pflegung. Stach bestandener Prüfung haben sie ein Probe

- und Jnvaliditätsversorgung und erhalten für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit, oder auch ohne solche, vom 50. Lebensjahre angefangen, eine Jahres- rente von 300 IL. Ueberdies werden sie bei einer nach dem Krankenversichernngsgesetze eingerichteten Kran kenkasse versichert. Die Ausnahmsbewerberinnen haben bis 15. Au gust d. I. das eigenhändig geschriebene Gesuch an den Frauenhilfsverein des Roten Kreuzes in Tirol > Inns bruck, Landhaus) zu richten und haben dem Gesuche beizulegen: I. Den Taufschein und Heimatschein

>1.«. ^ Zohann > - St. --St. t!l N - 1-1 S> - -Tisenl - Aufruf! Der Frauenhilfsvercii: voni Noten Kreuze für Tirol beabsichtigt in Innsbruck und an einem näher zu bestimmenden Orte in Jtalienisch-Tirol in ganz jährigen Kursen Krankenpflegerinnen ausbilden zu lassen, welche nach einjähriger Probedienstleistung als Schwestern vom Roten Kreuze mit fixen Bezügen und Pensionsfähigkeit angestellt werden sollen und ihre Tätigkeit im Frieden nach den Weisungen des Zweig- Vereines, im Kriege aber nach Bestimmungen

jahr abznlegen, während welchem sie ein Wartegeld von 320 Iv erhalten. Nack) zufriedenstellender Vollendung des Probe jahres werden die Krankenpflegerinnen als „Schwe stern vom Roten Kreuze in Tirol' dauernd angestellt und erhalten sohin nebst dem oben erwähnten Warte- gelde, das bis auf 72V X erhöht werden kann, ein vollständiges Dienstkleid und das Dienstzeichen vom Noten Kreuze. Nach fünfjähriger, definitiver, zufriedenstellender Verwendung haben die Schwestern Anspruch auf Alters

, wenn dieser vorher vielleicht ^von einem Erkrankten gebraucht worden ist. Auch auf der Reise sollte man sich stets mit einer genügen den Anzahl von Papierbechern versehen, um gar nicht in die Gesahr zu kommen, ein verdächtiges Ge fäß an den Mund zu führen. 6. Ein amtsärztliches Zeugnis über die Eignung zur Krankenpflege. Innsbruck, im Juni 1l>11. Präsidium des Frauenhilfsverein es vom Roten Kreuze in Tirol. Kirchliche Nachrichten. Tourlfleumesse. Schon vielfach wurde in hiesigen Touristenkreisen der Wunsch

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