zu gewähren. So,kann jeder, auch der Minderbemittelte, in diesen Tagen der Not. und der Bedrängnis unserem teuren Vaterlande und dessen heldenmütig kämpfen den. Söhnen unschätzbare Dienste leisten. Um dis Uebernahine zu erleichtern und zu ver einfachen, werden jene, die Wiedergenesende und Verwundete, wobei es sich naturgmäß nur um Fälle leichteren Grades handeln kann, in volle Pflege übernehmen.wollen, gebeten, dies der Kanzlei des Roten Kreuzes (Adresse: RotesKreuz in Innsbruck, Landhaus. 1. Swck
sonen des Roten Kreuzes abgeholt werden können. Wer geliehene Stücke nach FriedensMs wieder zu erhalten wünscht, wolle dies eigens deutlich v e r m e r k e n. In vielen GenreiM wird es sich empfehlen, zu diesem Zwecke eine Sani- melstelle für derartige Spenden zu errichten, teit Verwalter alles Zweckdienliche zur Uebergabe m die Kanzlei des Roten Kreuzes in Innsbruck zu veranlassen hätte. Alle Sendungen an das Rote Kreuz, die den Vermerk: „Portofrei, amtliche Mi- litär-Sanitätssache" tragen, find
, an euch die herzliche Bitte, neuerdings eure Hand zu. öffnen und alles das, was zur Pflege' und War tung, von Verwundeten und Kranken gehört, dem „Roten Kreuze" zu spenden oder, wenn es sich dazu eignet, doch wenigstens leihweise zu überlassen. Vorzüglich denke man aber dabei, um von Geldspenden nicht weiter zu sprechen, an die Widmung von Bettstellen, Drahteinsätzen und Matratzen, Kissen, Bettdecken und Federbetten, Bett- und Leibwäsche, Schlafröcke, Taschentücher und Hausschuhe, Spazierstöcke, kurz an alles, ivas