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Tiroler Grenzbote
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Seite 5 von 12
Datum: 16.04.1904
Umfang: 12
des roten Kreuzes im geschäft lichen Berkehre. Auf Grund der §§ 3, 7, 8 und 9 des Gesetzes vom 14. April 1903. R. G. Bl. Nr. 85, betreffend den Schutz des Zeichens und Namens des roten Kreuzes, wird verordnet, wie folgt: 8 l. Die Erteilung der in 8 3 des vorangeführten Ge setzes vorgesehenen Bewilligung zum Gebrauche des Zeichens oder des Namens des roten Kreuzes steht jener politischen Landesbehörde zu, in deren Verwal- tungsgebiete der Standort der Unternehmung, welche diese Bewilligung anstrebt

, gelegen ist. Wird die Be willigung nur für eine einzelne Betriebsstätte ange- fucht, so ist zur Erteilung derselben jene politische Landesbehörde berufen, in deren Verwaltungsgebiete die Betriebsstätte sich befindet. 8 2 . Die in 8 3 des Gesetzes vom 14. April 1903 vorgesehene Bewilligung zum Feilhalten, Zurschau stellen oder Jnverkehrsetzen von Waren, die mit dem Zeichen oder dem Namen des roten Kreuzes versehen sind, ist dann erforderlich, wenn nicht bereits die Be zeichnung

der Waren mit diesem Zeichen oder diesem Namen genehmigt worden ist. 8 3. Die in 8 1 dieser Verordnung erwähnte Bewilli gung zum Gebrauche des Zeichens oder des Namens des roten Kreuzes ist in der Regel nur zu erteilen, wenn es sich um solche Unternehmungen oder Waren handelt, welche für die Krankenpflege im allgemeinen von Bedeutung sind. Hiebei werden jene Unterneh mungen vorzugsweise zu berücksichtigen sein, welche mit einer der in 8 1 des Gesetzes vom 14. April 1963 bezeichneten Korporationen

oder mit einem solchen Vereine in geschäftlicher Verbinduung stehen. Die Bewilligung kann ferner, soweit es sich um die Bezeichnung von Waren oder um das Feilhalten, Zurschaustellen oder Jnverkehrsetzen derselben handelt, auch für solche Waren erteilt werden, welche den Zwecken der vorerwähnten Korporationen oder Vereine dienen. Für solche Waren, deren Verbindung mit dem Zeichen oder dem Namen des roten Kreuzes dem An sehen desselben, als internationalen, humanitären Zwecken dienenden Neutralitätszeichen nicht entspricht

, ist die Bewilligung in keinem Falle zu erteilen. 8 4. Bei Erteilung der in 8 1 dieser Verordnung er wähnten Bewilligung ist der Umfang derselben be stimmt zu umschreiben. Hiebei ist insbesondere zum Ausdrucke zu bringen, welche Art des Gebrauches des Namens oder des Zeichens des rot«n Kreuzes gestattet sein soll und ob die Bewilligung für die ganze Unter nehmung oder nur für einzelne Betriebsstätten oder nur für eine bestimmte Gattung von Waren zu gelten hat. (Schluß folgt). Knudwachung. Mit Eintritt

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 14
Datum: 18.04.1903
Umfang: 14
berechnet. Die Äeträge für den Bezug und die Ankündigungen müssen postfrei Telepliun-u»r. ' eingesendet werden. — Jedes solide Anuoncen-Burcau nimmt Annoncen entgegen. Telephon-Nr Amtlicher Teil. Gesetz vom April betreffend den Schutz des Zeichens und Namens des roten Kreuzes. Mit Zustimmung beider Häuser des Rcichsrates finde Ich anzuordnen, wie folgt: Zum Gebrauche des' durch die Genfer Kon vention vom 22. August 1864, R. G. Bl. Nr. 97 sx 1366, als Neutralitätszcichen eingeführten ro ten Kreuzes

-Mini- sterium auch anderen dem militärischen Sanitäts dienste gewidmeten Vereinen gestatten, das rote jkreiH in bestimmter Art als Abzeichen zu ge brauchen^ Z 2. Zur Aufnahme der Worte: „Rotes Kreuz' in den Namen der Vereinigung sind nur die Österreichische Gesellschaft vom roten Kreuze und de^ren Hilss- und Zweigvereiue berechtigt. - Ebenso dürsen nur diese Vereine den Namen des roten Kreuzes zur Anrufung der öffentlichen Wohltätigkeit im Wege von Sammlungen oder «nderen Veranstaltungen gebrauchen

. '- H Z. Der Gebrauch des roten Kreuzes auf > »veißem Grunde oder die Worte „rotes Kreuz' Kur Bezeichnung von geschäftlichen Unteruehmuu- - gen oder Betriebsstätten, zur Bezeichnung feil gehaltener, zur Schau gestellter oder in Verkehr gesetzter Waren, auf deren Verpackung, Umhül lung oder Gefäßen, in Ankündigungen, Zirkn- larien, Preislisten u. dgl , sowie als Bestandteil von Firmen, ferner das Feilhalten, Znrschan- - stellen odür Jnvevkchrfetzen von Waren,, die mit diesem Zeichen oder Namen versehen

des roten Kreuzes auf weißem Grunde als Abzeichen auf Arm binden oder Fahnen und der gegen die Vorschrift des Z 2 verstoßende unbefugte Ge- ' brauch des Namens des roten Kreuzes; d. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Z 3, 1. Absatz; o. jeder andere unbefugte Gebrauch des rote» Kreuzes auf weißem Grunde, wenn der Ge brauch des Abzeichens den Schein zu erwecken geeignet ist, daß jemand Organ eines der gemäß Z 1 zur Führung des roten Kreuzes befugten Vereine und Körperschaften

ist, oder I daß es sich um Gegenstände oder Veranstal tungen dieser Vereine und Körperschaften handelt. Im Falle der Verurteilung ist auüc^dätti auf die Beseitigung der unbefugten Bezeichnung, wenn aber diese Beseitigung nicht mehr möglich ist, auf deu Verfall der diese Bezeichnung tragen den Gegenstände zu erkennen, soweit dem Ver urteilten noch das Recht zur Verfügung über diese Gegenstände zusteht. Z 5. Die Anwendung der Bestimmungen der ZZ 3 innd 4 wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß das Zeichen des roten Kreuzes

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 10.03.1904
Umfang: 10
der !>iiiit)rii<ti, im Eisen varen-Ä>->ckiNl,' dcs Herrn HanS v. P e i s s e r i.Vtiei ^ci <riuinvhpfortc ,tn< in Anger in airs Annoncen-Aurcau, Höttingcr^asse '^ir. Die Redaktion und Perwallunn ves .Volc kü, Tirol und Vorarlvcrg'. Teil. Verordnung der Ministerien des Innern» des Handels, der Jnftiz und für Landes- Verteidigung von» 2. Ältürz betreffend den Gebrauch des Zeichens od,r des Namens des roten Kreuzes im geschäftlichen Verkehre. Auf Gründ der ZZ 3, 7, 8 und 9 des Geseves vom 14. April

19<>3, N. G. Bl. Nr. 85, betreffend den Schutz des Zeicheiis und Namens des rot n Kreuzes wird verordnet, wie folgt: . Z l. Die Erteilung der in Z 3 des vorangesührten Geseves vorgesehenen Vewilligung zum Gebrauche des Zeichens oder des Namens des roten Kreuzes steht jeder politischen Landcsbehvrde zu, iu deren Verwal- tniigsgebiete der Standort der Unternehmung, welche diese Bewilligung anstrebt, gelegen ist. Wird die Bewilligung nur für eine einzelne Betriebsstätte angesucht, so ist zur Erteilung derselben jene poli tische

oder des Namens des roten Kreuzes ist in der Negel nur zu erteilen, wenn es sich nm solche Unteruelimungen oder Waren handelt, welche für die Krankenpflege im allgemeinen von Bedeutung find. Hieb,i werden jene Unternehmungen vorzugsweise zn berücksichtigen sein, welche mit einer der im § 1 des Gesetzes vom 14. April 1303 bezeichneten Korporationen oder mit einein solchen Vereine in geschäftlicher Verbindung fteheii.j Die Bewilligung kaun ferner, soweit es sich um die Bezeichnung

von Waren oder nm das Feilh.ilten, Zürschanstellen oder Jnverkehrsetzen derselben han delt, auch für solche Waren erteilt werden, welche den Zwecken der vorerwähnten Korporationen oder Vereine dienen. Für solche Waren, deren Verbindung mit dem Zeichen oder dem Namen des roten Kreuzes dem Ansehen desselben, als iiiternatwualen, Humanitären j Zwecken dienenden Neutralitätszeichens nicht entspricht, ist die Bewilligung in keinem ^alle zn erteilen. 8 4. Bei E teilnug der im H 1 dieser Verordnung erwähnten Bewilligung

ist der Umfang derselben bestimmt zn umschreiben. Hiebei ist insbesondere zum Ausdruck zn bringe», welche Art des Gebrauches des Namens vder des Zeichens des roten Kreuzes ge statt« t sein soll, und ob die Beivillignng für die ganze Unlernehmung oder nur für einzelne Betriebs- siät.en .der nur für eine bestimmte Gattung von War n zu gelten hat. Z 5. Wen« der Gebrauch des Zeichens oder des Namens des roten Kreuzes einer Unternehmung gi inän Z l dieser Ver'rduung bewilligt wurde, so gilt die erteilte

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 28.02.1906
Umfang: 8
eine Mozartseier, bei welcher mir Pieren ans Mozarts Opern nnd zwar sämtlich mit Beglei tung des Orchesters zn Gehör gebracht werden. Landwirtschaftliches, Gewerbe» Handel, und Verkehr. (Führung des roten Kreuzes im ge schäftlichen Verkehr.) Das k. k. Ministerium des Innern hat an alle politischen Landessletten den nachstehenden Erlaß vom 23. Jänner 1906 betref fend die Führung des Zeichens des Roten Kreuzes im geschäftlichen Verkehre erlassen: Nach einer dem Ministerin»! des Innern zugekommenen Mitteilung

der Bnndesleitung der Österreichischen Gesellschaft vom Raten Kreuze bedient sich ungeachtet der seit dem l. Jänner 1905 in Kraft getretenen Bestim mungen der 3 nnd 4, Ut. d deS Gesetzes vom 14. April 1903, welche den Gebrauch des durch die Genfer Konvention als Nentralitätszeichen einge führten roten Kreuzes ans weißem Grunde im ge schäftlichen Berkehr nur mit besonderer Bewilligung der politischen Landesbehörde gestatten nnd einen unbefugten derartigen Gebrauch als strafbar erklären, eine große Zahl

von Gewerbetreibenden nach wie vor des Zeichens des Roten Kreuzes ohne die vor geschriebene Bewilligung und zwar vielfach für Waren, deren Verwendung mit dem Zeichen des Roten Kreuzes dem Ansehen des letzteren nicht ent spricht nnd für welche daher die Bewilliguug zur Führung des erwähnten Zeichens gemäß H 3 Schluß absatz der Miilisterial-Verordnuiig vom 2. März 1904 in keinem Falle zu erteilen ist. Die k. k. Statthalterei wird eingeladen, die Behörden erster Instanz hierauf aufmerksam zu machen nnd

ihnen die sorgsame Handhabung der zitierten Gesetzesbestim mungen behufs Abstellung derartiger Uuzukvmmlich^ keiten einzuschärfen. Weiter wird der k. k. Statt halterei znr Erzieluug eines gleichmäßigen Vorgehens in der Behandlung einlangender Gesuche um bie Bewilliguug zur Führuug des Zeichens des Roten Kreuzes im Einvernehmen mit dem Handelsmini sterium nachstehendes eröffnet: Die im Zusammen hange stehenden Anordnungen der ZH 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 14. April 1903 sind zufolge ihres Wortlautes nnd

gegenteiligen Vor schrift auch in abweichender Darstellung zu führen. Die Bestimmung des 8 5 des Gesetzes vom l4. April 1903 ist demuach nur aus deu Fall des Mangels einer solchen Bewilligung anwendbar. Wird also bei Abgang einer nach H 3 des zitierten Gesetzes erteilten Bewilligung ein bei gewöhnlicher Aufmerk samkeit mit dem Äilde des Roten Kreuzes ver- we.l,slu»gsf^!>ige? Zeichen geführt, so erscheint die Voranss.^uil-i der ^tinfbarleit nach Z 4 oit. gegeben. Ais eine derartige, bei geivölmlicher

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 8
Datum: 26.05.1909
Umfang: 8
hochverdiente Präsidentin des Stammvereins in Innsbruck Ihre Exzellenz Frau v. K ö v e s das große In teresse, das sie von jeher für die Bestrebungen des Roten Kreuzes an den Tage gelegt hat, auch dadurch bekundete, daß sie zur heurigen Generalversammlung erschienen war. Lei der war die hohe Protektorin des Vereins Frau Fürstin Campofranco durch «ein leichtes Unwohlsein am Erscheinen verhindert, und hatte sich durch ihren Gemahl entschuldigen lassen. Unter Dankesbezeugungen an Herrn Bürgermeister

Dr. Perathoner für die Überlassung des Ratssaales ging Frau v. Brakenberg zur Erstattung des Tätigkeitsberichtes für -das Jahr 1908 über und erwähnte zuerst, daß der Aus schuß im vorigen Herbste zwei sehr schätzenswerte Kräfte in Frau Elsa Baronin Salis-Seewis und in Frau Ma rie O>ettl - Chr i st o f gewonnen hat, -die ihren Sammel eifer aufs lobenswerteste betätigten und für die Bestrebun gen des Roten Kreuzes wärmstenA eingetreten sind. Frau v. Brakenberg betonte weiters im Verlause ihrer Rede

, daß die im Sommer 1908 ins Seehospiz Grado aus Mitteln des Roten Kreuzes entsendeten Kinder in bedeutend^ gebes sertem Zustande von dort zurückgekehrt sind, was sehr erfreu lich sei. Auch auf die Vermehrung der Wäschevorräte wurde Bedacht genommen, Was um so notwendiger erschien, als im Verflosseiren Spätherbste der politische Horizont sich um- düsterte und man auf den Ausbruch kriegerischer Ereignisse gefaßt sein mußte. Herzlichsten Dank sprach sie schließlich den mit seltener Pflichttreue ihrer Aufgabe

nachkommenden Ver einsausschußdamen und dem Beirate und Sekretär des Ro- ' ten Kreuzes Herrn Oberlandesgerichtsrat v. Trentini aus, der Heuer sein 25jähviges Jubiläum im Dienste des Ro ten Kreuzes feiert, und gab schließlich bekannt, daß die hoch verdiente 2. Vizepräsidentin Frau Dr. Schmid infolge ihrer Übersiedlung nach Innsbruck aus dem' Ausschusse ge treten sei. Ihrem unablässigen stets erfolgreichen Wirken im Interesse des Roten Kreuzes gebühre der wärmste Dank des Präsidiums, den sie der verdienten

ist. über Antrag des Herrn v. Trentini wurde beschlossen, im Sommer 1909 eben- MSoH, W. Mm'19VN ' Nr. 118 falls vier skrophulöse Kinder und zwar drei aus Bozen und eines aus Margreid, aus Mitteln des Roten Kreuzes ins Seehospiz Grado zu entsenden, was Wohl zu den schönsten Aufgaben und Zwecken der Jugendfürsorge und hiemit der Friedenstätigkeit des Roten Kreuzes gehört. Die gewöhn liche Spende von 200 Kronen wurde den hiesigen Kreuz schwestern zum Zwecke der unentgeltlichen Krankenpflege

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 29.05.1909
Umfang: 10
- wis und in! Frau Marie: Oettl-Eh'ristof gewon nen hat, di^e ihren Sammeleifer aufs lobens werteste betätigen: und für die Bestrebungen des Roten Kreuzes! Wärmstens eingetreten sind. Frau v. BraiLHiberg betonte weiter int Ver laufe ihrer Rede, daß die im! Sommer 1908 ins Seehospiz Grado aus Mitteln des Roten Kreu zes entsendeten Kinder in bedeute«!) gebesserten:! Zustande, von dort zurückgekehrt sind, was sehr erfreulich' sei. lAuch auf die Vermehrung der Wäschevorrät«! wurde Bedacht genommen

, was um so Notwendiger erschien, als im verflossenen Spätherbst«. der politische Horizont sich, um- düsterte .nnd !m«r auf den Ausbruch kriegerischer Ereignisse gefaßt sein Mußte. Herzlichsten Dank sprach siA schließlich Ken Mit seltener Pflicht treue ihrer WufgaLe nachkommenden Vereins- ausschüßdotmier« vnd dem Beirate nnd Sekretär des Roten! AjveuLeS Herrn Oberlandesgerichtsrat v. Trentini aus, der Heuer fein LSjährigcs^. Ju biläum im Dienste des Roten Kreuzes feiert, und gab. schließlich bekannt, k»aß die hochver

der Krankenpflege für den Kriegsfall wurde errich tet uud bald darauf durch Veraustaltuug von Vortragskurseu über Kraukenpflege im hiesigen .Stadtspitale aktiviert, wobei Herr Primararzt Dr. Peter v. Hepperger dein Roten Kreuz in liebenswürdigster Weise entgegengekommen ist. Über Antrag des Herrn v. Trentini wnrde be schlossen, inr Sommer 1909 ebenfalls vier skro- Phnlöse Kinder, nnd zwar drei ans Bozen nnd eines ans Margreid, ans Mitteln des Noten Kreuzes ius Seehospiz Grado zu cutseudeu, was wohl

zu den schönsten Aufgaben uud Zwecken der Jugendfürsorge und hiemit der Friedeus- tätigkeit des Roten Kreuzes gehört. Die ge wöhnliche Spende von 200 Kro«e« wurde de« hiesigen Kreuzschwestern zum Zwecke der uueut- gxltlichen Krankenpflege dnrch sie an unbemit telte Leidende wieder bewilligt, wobei bemerkt .wird, das; die Kreuzschwestern sich ausdrücklich bereit erklärt haben, diese Krankeupslege zu lei sten, wenn bedürftige Krauke sich an 'sie wen den werden. Nuu wnrden einige interne Ange legenheiten erledigt

Kreuz in Bozen statt. Zahlreich! waren die Damen des Vereins- ansschusses dazu erschienen nnd wurden von der Präfidelttin! Frau Josefa v. Braiteuberg herzlichst begrüßt, die gleichzeitig auch ihrer Freude darüber Ausdruck verlieh, das; die frü here hochverdiente Präsidentin des Stammver eins in Innsbruck, Ihr« .Exzellenz Frau von Köves, das große Juteresse, das sie von jeher für die Bestrebungen des Roteu Kreuzes an den Tag gelegt hat, auch! dadurch bekundete, daß sie zur Generalversammlung erschien

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 15.02.1906
Umfang: 8
bei der hiesigen Sparkasse fruchtbringend ange legt ist. Eine besonders eifrige Tätigkeit bei Wiederbelebung der Filiale Neumarkt entwickelte deren Präsidentin Frau Enriea Marquise Mereghi-Rasmo in Neumarkt, der es gelang, dem Vereine in Neumarkt, Vill und Montan 43 neue Mitglieder zu gewinnen. Ebenso ver dient Fräulein Auguste v. Gelmini in Salurn lobend erwähnt zu werden, welche sich ebenfalls nm die Interessen des Roten Kreuzes im Unter lande aufs umsichtigst? und erfolgreichste an genommen hat. Der Frau

von 5V Kro nen aus Vereinsmitteln zugewendet. Nach Er schöpfung der Tagesordnung sprach die Präsi dentin den. erschienenen Damen den herzlichsten Dank für ihre große Pflichttreue und Qpfer- wiNigkeit aus. und bat sie unter Hinweis dar auf, daß Se. Majestät der Kaiser beim Em pfange der Vereinsabordnung die Tätigkeit des Roten Kreuzes in Bozen ausdrücklich als eine sehr verdienstliche und ersprießliche bezeichnet hat, auch in Zukunft der guten Sache des Roten Kreuzes ihre schätzenswerten Dienste wid men

Fürstin Campofranco und der Frau Auguste Baronin Widinan wurde für ihre .seit einer langen Reihe von Jahren dem Roten Kreuz in Bozen gewidmeten groß mütigen. und namhaften Spenden der wärmste Dank ausgesprochen. Anschließend an den Tä- tigkeitsberi^ wurde der Antrag gestellt, auch im heurigen Jahre der Friedenslärigkeit des Vereines besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, nm der Bevölkerung zu zeige«, daß dieses Feld der Vereinsausgaben vom hiesigen Roten Kreuz- vcrcin nie außer . Acht gelassen

be schlossen, im kommenden Sommer abermals zwei skrophulöse Kinder zur Kur ins Seehospiz nach Grado aus Mitteln des Bereines zu ent senden und zwar eines derselben aus Bozen und das andere ans dem Unterlands zu neh men» um aus diese Weise die Erkenntlichkeit des Vereines für das große Entgegenkommen der Bewohner des Unterlandes gegenüber dem Roten Kreuze zu beweisen. Der durch de» Tod ihres Gatten und Vaters in eine bedrängte Lage gekommenen Familie des Lehrers Zöggeler in Unterinn wurde eine Unterstützung

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Gardasee-Post
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Seite 7 von 12
Datum: 04.09.1909
Umfang: 12
: einige Detachements waren längs dem linken Ufer des Mincio und in Stellungen ge genüber Peschiera und Goito vorgeschoben. Dem Manöver wohnt eine große Anzahl fremd ländischer Offiziere bei. Das Kommando der Blauen ließ gegen die Ope rationslinie der Roten Vorgehen. Das Kommando der Roten hatte Befehl erhalten, in den Frühstunden des 26. mit seinen zwei Divisionen gegen die Blauen vorzurücken, die zwischen Mantua und Ortiglia standen und schon auf dem Vormarsch waren, und erhält die Nachricht, daß in Piacenza

und Brescia starke feindliche Kräfte stehen. Bei der Wahrschein lichkeit, daß andere Kommandos den Po überschreiten und sich gegen den Mincio wenden, um den Roten den Rückzug abzuschneiden, hatte es den Auftrag, sich dem Gegner sofort entgegenzuwerfen. Am Nachmittag des vorhergehenden Tages hatten einige kleine Detachements Roter, die auf dem Marsche waren, die Stellungen um Peschiera zu besetzen, ein kleines Treffen mit einigen Abteilun gen Blauer, wobei Letztere im Vorteil blieben. Am 25. früh griff

eine Schwadron Blauer Ponte Pozzolo an, das von einer Schwadron Roter besetzt war, und nahm die Brücke im Sturm, die jedoch bald durch ein Fabrrad-Battaillon der Roten wieder genommen wuide. Bewegung der Blauen. Die Blauen, die in Piacenza konzentriert waren, marschierten am 24. von dort ab. Ihre Aufgabe ist, Peschiera zu Hilfe zu kommen, welches von den Roten bedroht wird. Bewegung der Roten. Die Roten haben am 24. die Feindseligkeiten damit begonnen, daß sie, von Verona abmarschierend, sich von zwei Seiten

gegen Peschiera wenden, und eine Division Kaval lerie mit Artillerie und Radfahrern durch Volta, dessen Tramstation sie rasch nehmen konnten, bis Medola vorschieben, wo die Division lagert. Der König. Am 26. früh fuhr der König im Automobil von Villa Gonzaga bei Volta Mantovana, seinem Hauptquartier, nach Peschiera, wo er die Bewegungen der Roten beobachtete. Hernach machte er einen Ausflug nach Sirmione und fuhr bis zur Spitze der Halbinsel, wobei Gäste und Bevölkerung ihm große Ovationen darbrachten

. Die Operationen um Peschiera. Die Ka vallerie-Divisionen der Loten marschierten am 27. früh gegen Nord zur Unterstützung ihres Korps, das die Feindseligkeiten gegen Peschiera eröffnet. Der Platz widersteht den ganzen Vormittag. Dann verlieren die Blauen die äußeren Stellringen und müssen sich ins Innere zurückziehen, worauf die Manöver-Oberleitung weiteres Vorgehen um Pes chiera herum einstellt. Peschiera war in die Hände der Roten gefallen, nachdem es bis zur äußersten Möglichkeit widerstanden

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 12
Datum: 19.11.1904
Umfang: 12
dem an sie ergangenen Aufrufe folgten; viele sind ins kühle Grab gesunken, viele anders wohin gezogen, weshalb es dringende Pflicht der VereinSoorstehung geworden ist, neue Mitglieder ihrem Bunde zu werben und sie für die Ziele und Zwecke des Roten Kreuzes zu begeistern. Dies dürfte umfomehr gelingen, wenk wir daran erinnern, daß alle Kreise der Bevölkerung, hoch und nieder, reich und arm an dem Blühen und Gedeihen des Roten Kreuzes in gleicher Weise interessiert find Alle sehen in ewem Kriegsfalle ihre Gatten

zu betätigen und für den Kriegsfall gerüstet dazustehen. Möchte also den edelmütigen Damen, Frauen pnd Fraulein, die sich in den Dienst der guten Sache des Roten Kreuzes gestellt haben, und ihre Werbung von Mitgliedern demnächst beginnen wenden, überall eine freundliche Aufnahme zu teil werden. Z>ie Errichtung einer Schute durch die Tertiar schwestern. Wir werden um Aufnahme folgender Zu schrift gebeten:'Das „Marianische' Bozen wird in kurzer Zeit eine neue Bestätigung erhalten, daß Maria, die Gottesmutter

Seite 4 »Der Tiroler* Samstags 19. November 1904 Wom Woten Kreuz. Binnen, kurzem werden 25 Jahre verflossen sein, seitdem der hier bestehende Frauenzweigverein des Landes- und FrauenhilfS- vereineS vom Roten Kreuz ins Leben gerufen wurde, welche Feier das Präsidium dieses Vereines nicht besser und würdiger begehen zu können glaubt, als wenn es eine Aktion zur Gewinnung neuer Mit glieder einleitet. Stark haben sich nämlich die Reihen jener Frauen und Mädchen gelichtet, welche vor 25 Jahren

und Söhne ^!s Feld ziehen, alle haben daher schon im Frieden die Verpflichtung, in ihrer Weise beizutragen, daß den im Felde Verwundeten Hilfe und Pflege nicht fehlen. Aber auch im Frieden ist in den letzten 25 Jahren, seit dem Bestehen des Frauenvereines vom Roten Kreuz, kein größerer Notstand über unser Land hereingebrochen, dessen Linderung sich das Rote Kreuz nicht mit allen Kräften hätte angelegen sein lassen. Wir brauchen nur an die Hochwasser katastrophen der achtziger Jahre, an Mißwachs

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Volksblatt
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Seite 5 von 10
Datum: 19.11.1904
Umfang: 10
des Roten Kreuzes zu begeistern. Drs dürste um so mehr gelingen, wenn wir daran «rinnern, daß alle Kreise der Bevölkerung, hoch un» nieder, arm und reich, an dem Blühen und Gedehen des Roten Kreuzes in gleicher Weise interessiert sind. Alle sehen im Kriegsfalle ihre Gatten uni Söhne ins Feld ziehen, alle haben daher schon imFrieden die Verpflichtung, in ihrer Weise beizutragen, daß den im Felde Verwundeten Hilfe und Pflqe nicht fehlen. Aber auch im Frieden ist in der letzten Jahren seit dem Bestehen

und die entstandene Not durchreiche Spenden zu lindern. Darum glaubt die Vereins- vorstehung auch diesmal auf zahlreichen ^Beitritt zu ihrem Zweigverein bestimmt rechnen zu dürsen, um in Zukunft noch Mehr als bisher in die Lage zu kommen, seine serneren Bestrebungen im Frieden zu beschützen, und für den Kriegsfall gerüstet da zustehen. Möchte also den edelmütigen Damen, Frauen und Fräulein, die sich in den Dienst der guten Sache des Roten Kreuzes gestellt haben, und ihre Werbung von Mitgliedern demnächst beginnen

' nach Haufe fuhren, infolge Scheuens des Pferdes aus dem Wagen geschleudert, wodurch ersterer bedeutende, jedoch nicht gefährliche Verletzungen erlit. - Sesttzwechfel. Das Bräuhaus Kiltenbrunn (Fontane fredde) ist bei der jüngst ii Cavalese stattgehabten Versteigerung von der Aktiengesell schaft Brauerei Kräutner in Blumau erworben worden. > Uom Kote« Kreuz. Binnen kurzen werden 25 Jahre verflossen sein^ seitdem der hier bestehende Frauenzweigverein des Landes- und Fnuenhilss- Vereines vom Roten Kreuz

des Frauenvereines vom Roten Kreuz kein größerer Notstand in lnserem Lande hereingebrochen, dessen Linderung sich das Rote Kreuz nicht mit allen Kräften hatte algelegen sein lassen. Wir brauchen nur an die verschiedenen Hochwasserkatastrophen in den achtziger Jahren, an Mißwachs im Eisaktale und im UnLrlande, an große Brandunglücke da und dort, an >ie un entgeltliche Krankenpflege für Arme und. an die Skrophulösen von Bozen zu erinnern, wwei das Rote Kreuz immer in erster Linie stand, nenn es galt zu helfen

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