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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 25.09.1897
Umfang: 12
zu gestatten, und ob ein krieg führender Staat das Recht habe, einem ueutraleu Vorarlberg' »R». Centrqlcomitv des rothen Kreuzes, welche« den, Gegner Hilfe bringen will, dep Durchweg zu verbieten, wenn sich da« neutrale Comits allen Anordnungen dieses kriegführenden Theile« uyterwirst. Graf Taverna (Italien) führte an, dass das Passierenlassen der eigenen ?rain« nicht auf dem Wege einer Conserenz geregelt werden könne, sondern Sache der militärischen Faetoren des einzelnen Staates sei. Was die An nahme

Gesellschaften deö rothen Kreuzes angewendet wurden, um den Mifs- bianch des Zeichens des rothen Kreuzes zu verhüten. Freiherr von Knesebeck (Deutschland) stellte den Antrag: „Die Conserenz spricht dem russischen Centralcomit6 sstr sein tpixksai„e? Eintreten zugunsten d,S des Abzeichnn» des rothen den Dank ftu» Md gibt dem Wunsch? PuSvrnch das? disseS Peispsel überall Ssachghinung finden möge, wo her Gebrauch des Abzeichens heS rothen Kreuzes noch nicht grfstzlsch geschützt ist.' Dr. Mftrkovic (Serbien

) erslq??e, dass in Serbien seit dem vorigen Jahre in diessr Richtung - durch ein Gesetz vorg«sorgt sei. Nur sine Gesellschaft dürfe das Abzeichen führen, gegen den Misybrquch des Abzeichens feien Freiheit«- p„d Geldstrafen sti- pussert; letztere verfallen zugunsten des rothsn Kreuzes. Graf Taverna (Italien) betonte, dass durch königliche Ordre die italienische rothe Kreuz-Gesellschaft das Privilegium erhielt, das Abzeichen des Mythen Areuz?s zn führen. Jeder Missbrauch werde geahndet. Leurs (Belgien

) bemerkte, dass das Abzeichen des rothen Kreuzes durch Verordnungen geschützt sei. Graf CsekonicS schloss sich dem Antrage Knesebeck an. In Ungarn sei seit drei Jahren durch eine Mini- sterial-Verordnnng das unbefugte Führen tzes.rothen Kreuzes verboten. Händler mit hygienischen Artikeln haben sür das Tragen deS rothfn Kreuz?« 20 hiS 50 sl. jährlich zu bezahlen, die in den PensionSfonhs der Pflegerinnen fließen. Dr. Locw (Oesterreich) führte aus, dass die öster reichische Gesellschaft in dex fraglichen

Angelegenheit zwischen Kriegs- und Friedenszeiten unterscheide. In KriegSzeiten sei sie absolut geschützt, da nur der Pro- tector-Stellvertreter und der Bundespräsident allein befngt seien, irgend welche Hilfeleistungen znzulasseu. Eine illegitime Astion sei daher ausgeschlossen. Abxr auch für Friedenszeiten sei Vorsorge gegossen, indem eine Ministerial?Verordnnng von« 5. März 1L83 ver biete, dass irgend ein Verein oder eine Gesellschaft das Abzeichen des rothen Kreuzes tragen dürfe, anßxr sie sei

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 01.06.1894
Umfang: 8
fand am Sonntag vormittags die 15. ordentliche Bundesversammlung der österreichischen Gesellschaft vom „Rothen Kreuze' im Sitzungssaal! des niederöster- reichischen Landtages statt, welche von den Bundcs- vereinen zahlreich beschickt war. Die Versammlung wurde durch die Anwesenheit des hohen Protector- Stellvertreters des „Rothen Kreuzes' Se. k. u. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn EizherzogS Karl Ludwig ausgezeichnet. Von ' Seite des deutschen Ritterordens war in Vertretung Sr. k. u. k. Hoheit

des hochwürdigst-durchlauchtigsten Herrn Hoch» und Deutschmeisters Erzherzog» Wilhelm der Spitler des Ordens Major Graf Rosenberg-Orsini erschienen. Das k. u. k. Reichs KrlegSministerlum und das k. k. Ministerium für Landesvertheidigung hatten gleichfalls über trgangcnc Einladung ihre Vertreter entsendet. Dem Generalberichte ist zu entnehmen, dass die Gesell schaft im Vorjahre eine größere Action zu dem Zwecke eingeleitet hat, um eine möglichst große Anzahl OrtS- gemeinden in den Verband des „Rothen Kreuzes

' als Mitglieder im Frieden und als Sammelstellen im Kriege heranzuziehen, in welchen Bestrebungen dieselbe von Seite des k. k. Ministeriums des Inner», der LandcSchefZ und der politischen Behörden in wirk samster Weise unterstützt worden ist. Die Zahl der Mitglieder des österreichischen „Rothen Kreuzes' hat sich gegen daS Vorjahr um 3323 vermehrt und be trägt gegenwärtig 51.143. Der Gesellschaft ist es neuerdings gelungen, zahlreiche neue Unter lüufee für verwundete uud kranke Militärs zu gewinnen, so dass

des HilsSvcreinöwesenS der Gesellschaft, ferner auf Er- wirlung eincS gesetzlichen Schutzes gegen den Miss brauch deS Namens und Zeichens des rothen Kreuzes wurden nach eingehender Begründung derselben von der Bundesversammlung angenommen. Bei den hierauf vorgenommenen Wahlen wurde Herr Friedrich Schlecht, k. u. k. Hofbandagist, als Ersatzmitglied des BundeS- AuSschussts, der Casseudireclor der k. k. priv. öster reichischen Länderbank Herr Eduard La Grange zum Mitglied?, der Oberinspektor der österreichisch-unga

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