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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik , Wirtschaft
Jahr:
1905
¬Das¬ Rodwesen Bayerns und Tirols im Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit
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Seite 102 von 134
Autor: Müller, Johannes / von Johannes Müller
Ort: Leipzig
Umfang: S. [362] - 420, S. [556] - 626
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ; 3. - Xerokopie
Schlagwort: g.Tirol ; s.Güterverkehr ; s.Privileg ; <br />g.Bayern ; s.Güterverkehr ; s.Privileg
Signatur: II A-6.192
Intern-ID: 171273
gebracht, d. h. die Zollgebühren, die die Kaufleute bisher zur Bestreitung der auf das Rodwesen aufgehenden Un kosten am Roten Tor in Augsburg erheben durften, vereinfacht. Bis dahin wurde nämlich von jedem Zentner Wolle, die aus Venedig eingeführt wurde, als Zoll 1 kr. und von jedem Zentner' Gutes, das von Bozen heraus und nach dorthin ausgeführt wurde, 1 ^ Zoll erhoben. Durch ein Ratsdekret vom 15. Nov. 1597 wurde bestimmt, daß diese beiden Zollauflagen von nun an weg fallen, dafür von jedem Zentner

ein-und ausgeführten Gutes am Roten Tor 2 Zoll gezahlt werden sollten. Gegen diesen allgemeinen Sotentorzoll von 2 ^ pro Zentner protestierte im Jahre 1598 eine Anzahl Nürnberger Kaufleute, die nach Bozen Handelsehaft trieben, mit der Begründung, daß sie, da sie ihre Güter auf eigener Achse nach Bozen hinbrächten und ebenso herausführten, zur Bestreitung der auf das Rodwesen gehenden Un kosten der Augsburger Kaufleute nicht angehalten werden könnten. Nachdem jedoch durch Kundschaftseinziehung bei den Schon gau era

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