es sich mit den Bürgen für die Einhaltung der Ordenspflichten durch Hans Trapp. Sie mußten — für sich und ihre Erben — erklären, den Aufzunehmenden, für den Fall, daß er sich „unordentlich und ungehorsam“ ver halte, oder gar aus dem Orden austreten wolle, „in Strafe zu nehmen“ und zu ihren Lebzeiten für die Einhaltung der Ordensregeln durch den künftigen Ritter zu sorgen. Für die Übernahme solcher Pflichten war es naturgemäß Voraussetzung, daß die Bürgen der Generation des Aufzunehmenden angehörten
seine Aufwartung gemacht hat, ist angesichts des Gewichtes, das dem Kaiserlichen Rat zuzumessen war, zu vermuten. Alles war vorbereitet, und am 26. November 1597 erfolgte — wie üblich, im Rahmen einer Kapitelsitzung der Ballei — die Aufnahme. Zahlreich waren die Ritter nicht 17 ), begrenzt auch die Anzahl der verfügbaren Stellen, nämlich der fünf Kommenden und möglicher Expektanzen. Neben der Landkomturei in Bozen gab es noch Kommenden in Lengmoos am Ritten, in Schlanders, in Sterzing und — als letzte Gründung
Hans Trapp vom Statthalter des Ordens, Marqward Freiherr von Egg und Hungersbach 2 “), eine wohl sehr bescheidene Dotation von 100 hfl als Existenzzuschuß(U' 4 ). Die Ordensreform von 1606 durch Maximilian, nach der jeder junge Ritter drei Jahre militärischen Dienst in einer „Grenzburg“ zu leisten hatte, hat Hans Trapp offenbar nicht mehr betroffen, denn 1608 finden wir ihn schon in Trient. Es entsprach der Regel, daß die erste Komturposition im Rahmen der Ballei diejenige in Trient