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Schlern
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Seite 84 von 129
Datum: 01.08.1979
Umfang: 129
Auch 1629 gab es die schon üblichen Weigerungen, worüber der Berg richter am 21. August die Kammer informierte. Damals lehnten einige Pas- seirer Samer den Erztransport ab, weil er ihnen von der dortigen Obrigkeit verboten wurde. Die Kammer schickte daraufhin dem Bergrichter am 1. September den Befehl für den Passeirer Richter, den er diesem senden mußte "). Diesem Befehl ist zu entnehmen, daß neben anderen Personen auch dem Peter Gstrein und dem Jakob Etl das Erzführen verboten worden sei

, weshalb sie sich geweigert hatten- Die Kammer wollte nun den Grund des Verbotes wissen. Weil mehr Erz als in anderen Jahren am Schneeberg lagerte, sollte der Richter die beiden Genannten und andere bald zum Führen des Erzes veranlassen, wofür sie dann die gebührende Entlohnung erhalten würden **). Am 10. September schrieb die Kammer wiederum dem Bergrichter. Einige Erzführer hatten bei der Fuhrverteilung absichtlich weniger Pferde gemeldet und dementsprechend wenig zugeteilt bekommen

soll M ). Auf Grund einer Information wurde dem Passeirer Richter, dessen Bericht noch nicht eingetroffen war, am 10. September vorgehalten, daß er gar nicht die Absicht haben soll, den Auftrag vom 1. September auszuführen, weshalb der Befehl wiederholt werde, die genannten und andere Samer, die Pferde besitzen, ohne weiteres Zögern zu beordern und den verlangten Bericht einzüsenden * 84 ). Wie die Kammer dem Bergrichter am 16. September mitteilte, hatte der Passeirer Richter sich über nachteilige Eingriffe

des Bergrichters in seine Jurisdiktion und über die Zumutung betreffend den Abtransport der Erze durch die Samer beschwert und um Abstellung ersucht. Der Bergrichter sollte dazu Stellung nehmen 85 * ). Der Richter Hans Gadner beteuerte, daß es an ihm nicht liege, er aber Nachricht habe, daß es beim Erztransport mehr an den Sterzinger als an den Passeirer Samern fehle, besonders an Valtin Zurckh, der anderthalb Fuhren angenommen und bisher noch nicht verführt haben soll. Das schrieb die Kammer am 6. Oktober

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Schlern
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Seite 52 von 129
Datum: 01.08.1979
Umfang: 129
•) August (in) Täntsch (Tantsch, Tantschner, Tentscher) war 1464—1469 und 1472 Landrichter in Sterzing 2M ), 1470 Richter auf Rodenegg M1 ). 7 ) Die Sterzinger Bürgerfamilie Pock * 202 * 204 ) stellte mit Hanns Pokch 1462 den Kirchpropst 2M ) und 1465 den Bürgermeister von Sterzing !0< ). Johann Baptist Pock, Zöllner am Lueg/Brenner 205 * ) und Pflegsverwalter von Straßberg und Sterzing , wurde in den Adelsstand erhoben. Er erbaute sich” 7 ) in der Schönau 208 * ) einen eindrucksvollen

sind 222 ). Sie sind wahrscheinlich von Passeier 223 ) in die Sterzinger Gegend gekommen 22 ‘). JOOt cto n-iy q qn *»') AB 2, 3247. 1472—1474 folgte Hein rich Tenntsch als Landrichter in Sterzing (SIS 232, S. 90); dieser siegelte 1477 als Richter zu Täufers (AB 3, 1724; er besaß den Peißerho* in der Oberau bei Franzensfeste, d£r 1343 von Markgraf Ludwig dem Sterzinger Richter Tegno von Vil- landers (SIS 232, S. 89) verliehen worden war, SIS 122, S. 28 f., 38). „Niklaus der Taentsch“, ein wohl habender

Bürger von Bruneck (ge nannt 1377, AB 3, 955; 957, 1380, AB 3, 962) ist vielleicht ein Vorfahre der Richter Täntsch; zum Namen s. Finsterwalder, S. 229 (Danz). 202 ) S. SIS 174, S. 19 f.; zum Namen s. Finsterwalder, S. 211 f. (Pock, Bock, Böckl). 2M ) SIS 232, S. 92. 204 ) Ebd., S. 91; vgl. SIS 220, S. 25. 205 ) Sein vom alten Friedhof herstam mendes Epitaph steht im Sterzin ger Rathaus (Weingartner I, S. 254). “•) SIS 174, S. 19. !07 ) Nach dem Wappenfresko im Fen sterbogen des obersten

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Seite 71 von 129
Datum: 01.08.1979
Umfang: 129
auch ein Vertreter beordert werde. Weil die Passeirer Samer ihm (Fuchs) unterstehen und früher stets in seinem Beisein verhandelt wurde, soll er an obigem Tag im Berggerichtshaus in Sterzing erscheinen oder seinen Richter als Vertreter senden. Er soll auch die Schnee berger Samer verständigen und zusammen mit allen anderen wegen des Erz-, Kohle- und Holzführens verhandeln helfen 20 ). Am 16. Mai wurde dem Richter von Steinach am Brenner mitgeteilt, daß er bei der Versammlung als Vertreter der Regierung

und Kammer fungieren soll”). Die nicht ganz nach Wunsch der Unternehmer verlaufene Zusammen kunft wurde vom Steinacher Pflegsverwalter und Richter Melchior Happ im Beisein des Richters von Passeier geleitet- Ein Teil der Samer wollte den Vertrag nicht mehr erneuern. In der Folge ließen die Gewerken eine Bitt schrift Vorbringen, in der die Verhandlung geschildert wurde, mit dem Er suchen, weiteres Einsehen zu tun und eine Verordnung zu erlassen. Weil nicht nur den Bittstellern, sondern auch dem König

haben und viele Pferde mit Futter erhalten können, ob sie geführt haben oder nicht, auf den 25. Juli abends in die Herberge nach Sterzing bestellen soll. Auch sie selbst sollten nicht aus- bleiben, und wenn Fuchs nicht kommen möchte, soll er seinen Sohn oder den Richter schicken. 15 ) Degen Fuchs war Gerichtsherr im Passeier. “) TLA, Gemeine Missiven 1536, fol. 241’. ”) TLA, Handschrift 3242, fol. 197’. 18 ) Wie vorher, fol. 198. 1# ) Wie vorher, fol. 197’. 20 ) TLA, Gemeine Missiven 1542, fol. 171

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