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Unterinntaler Bote
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Seite 2 von 8
Datum: 13.08.1897
Umfang: 8
; Einzelpreis 20 kr.). Wie man „Vagabund" wird. Daß man nicht in jedem „Vagabunden", der uns auf Weg und Steg nnterkommt, einen Lumpen von Haus aus zu sehen hat, sondern daß oft arge Schicksalsschläge und mehr oder weniger verschuldetes Unglück den Menschen zu dem gemacht haben, was er ist, das erzählt uns der nach stehende Bericht aus dem Gerichtssaal. Vor dem Richter des Bezirksgerichts Favoriten in Wien stand kürzlich ein Häftling, der trotz seiner fadenscheinigen Kleidung sofort auffiel. Rock, Hose

und Gilet des Mannes waren vom Zahne der Zeit stark mitgenommen, aber Hemd brust, Kragen und Manschetten strahlten in blendendem Weiß. Dazu trug er vornehme Manieren zur Schau und sprach ein korrektes Hochdeutsch. Die Anklage gegen ihn lautete auf Uebertretung des § 1 des Vagabundengesetzes, weil er nicht in der Lage war, sich vor der Polizei mit einem ständigen rechtschaffenen Verdienste auszuweisen. Der Mann heißt Carl Riva, ist 55 Jahre alt und bisher unbescholten. Richter: Was ist Ihr Beruf

? — Angekl.: Schreiber. — Richter: Was schreiben Sie? — Angekl.: Ich übernehme Gesuchs- Politische Rundschau. MeftewercH-Wngcrvn. Se. Majestät der Kaiser hat zur Linderung der Roth in den vom Hochwasser geschädigten Kronländern ganz bedeutende Summen aus der Allerhöchsten Privatkasse gespendet und hat in eigener Person die Unglücksstellen in der Umgebung von Wien besichtigt. — Der Kaiser ernannte den Erzherzog Franz Ferdinand zum Protektor für die BetheUigung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche

österreichischen Arbeiterverbandes Hagedorn aus Wels zum ersten und Gesellenvereinsmitglied Preiß aus Salzburg zum zweiten Vizepräsidenten gewählt. Landeshauptmann Kanonikus Winkler begrüßte die Versammlung im Namen des Landes. Professor Gratl aus Bilin hielt sodann die Festrede und be- und Offertausfertigungen, wodurch ich mir ab und zu etwas verdiene. — Richter: Haben Sie Studien gemacht? — Angekl.: Ich absolvirte die Realschule. — Richter: Welchem Berufe widmeten Sie sich dann? — Angekl.: Dann kam

ich zum Militär, wo ich sechs Jahre diente. Als Feldwebel trat ich im Jahre 1866 aus dem Dienste. — Richter: Und nachher? — Angekl.: Dann gelang es mir, zur Kaschau- Oderberger Bahn als Controlbeamter zu kommen. — Richter: Welche Bezüge hatten Sie als solcher? — Angekl.: 1000 fl. Gehalt und 450 fl. Quartiergeld. — Richter: Weshalb blieben Sie nicht dort? Wurden Sie entlassen? — Angekl.: Nein, ich schied freiwillig aus dem Dienste. — Richter: Aus welchem Grunde? — Angekl.: Ich war unglücklich ver- heirathet

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 15 von 18
Datum: 20.08.1898
Umfang: 18
, in welchen es sich um die Schlichtung wirklicher Rechts streite handelt. Da ist es nun vor allem der Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit der Verhandlung, welcher im neuen Prozesse verwirklicht worden ist. Vor dem erkennenden Richter soll sich die ganze Streitsache, die Streitverhandlung und auch die Beweisaufnahme abspielm, und der Richter soll nach Schluß der Beweis aufnahme, wenn irgend möglich, sofort mündlich das Urtheil verkünden. Nur in Ausnahmsfällen, für schwierigere Rechtssachen ist vorgesehen, daß das Urtheil

schriftlich, immer aber innerhalb einer kurzen, achttägigen Frist den Parteien zugestellt werde. Diese Grundsätze stehen im entschiedenen Gegensätze zum Grundsätze des bisherigen schriftlichen Verfahrens, nach welchem der Richter während des Ganges des Prozesses in der Regel auf denselben keinen Einfluß nahm, insbesondere dann nicht, wenn die Parteien durch Advokaten ver treten waren; solchen Rechtssachen trat der Richter in der .Regel erst dann näher, wenn dieselben nach allen Seiten spruchreif geworden

von dem Eide der Partei abhängig gemacht werden muß. Während bisher der Richter im Urtheile den Wortlaut des Eides zu bezeichnen und die Partei zu bestimmen hatte, welche denselben ablegen mußte, wobei es vorkam und Vorkommen mußte, daß er mit der Möglichkeit der Ablegung und Nichtablegung seitens der einen und andern Partei zu rechnen hatte, wird in Zukunft der Parteieneid in die Zeit vor das Urtheil eingeschoben; er ist ferner nicht mehr ein Eid über eine bestimmt vom Richter vorgeschriebene Formel

, sondern nur mehr der allgemeine Wahrheitseid, unter dem die betreffende Partei, wie jeder andere Zeuge, ihre Aus sage zu machen hat. Besondere Erwähnung verdient dann der in der neuen Prozeßordnung angenommene Grundsatz der freien Beweiswürdigung, welcher schon im Bagatellverfahren des Jahres 1873, dann im Anfechtungsprozesse, im Eisenbahn-Haftpflichtgesetze und in mehreren andern neueren Gesetzen angenommen worden ist. Der Richter ist nicht mehr an die vom Gesetzgeber bis ins Detail ausgearbeiteten

Vorschriften über die Würdigung der Beweise gebunden, er entscheidet nach freier Über zeugung, wie der Geschworene oder der Richter in Strafsachen. Ich glaube, über die Grundsätze, welche in der Zivilprozeßordnung verwirklicht sind, nichts weiter mehr beifügen zu sollen, einerseits weil ich die Hauptgesichts punkte der Reform Ihnen schon vorgeführt habe, andererseits weil mich ein tieferes Eingehen in die Einzelbestimmungen des Gesetzes zu lange aufhalten würde. Ich möchte nur noch zum Schluffe

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 12 von 18
Datum: 18.06.1898
Umfang: 18
Unter einem Zivilprozesse verstehe ich in erster Linie nicht etwa nur die wirklichen Rechtsstreite, also jene Rechtfälle, in welchen ein zwischen den Parteien streitig gewordenes Recht vor den Richter gebracht und von ihm entschieden wird — diese Rechtsstreite machen ja weitaus die Minderheit aus in der großen Masse der anhängig werdenden Rechtssachen —, ich verstehe vielmehr unter Zivilprozeß alle diejenigen Rechtsansprüche, welche ohne richterliche Hilfe nicht durchsetzbar sind, und deren

durchgesetzt werden kann. Denn es ist ein allgemeiner Grundsatz des Prozeßrechtes, daß der Richter seine Zwangsgewalt nur zur Durchsetzung jener Ansprüche leiht, die durch Richterspruch außer Zweifel gesetzt sind. Im gericht lichen Verfahren gilt vor allem der Grundsatz „audi atur et altera pars“, oder, wenn Sie ein deutsches Rechtssprichwort dafür wollen, der Grundsatz „eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man muß sie hören alle beede". Allerdings gibt es im gerichtlichen Verfahren scheinbare

Ausnahmen dieses Grundsatzes, z. B. im Wechselverfahren, wo auf Grund des dem Richter vorgelegten Wechsels, ohne den Wechselschuldner vorher einzuvernehmen, ein Zahlungsauftrag an ihn erlassen wird. Aber diese Ausnahme ist nur eine scheinbare, denn dieser richterliche Zahlungsbefehl wird nur unter der Voraussetzung erlassen, daß der Schuldner die ihm nach dem Gesetze offenstehende dreitägige Frist zur Geltendmachung seiner Einwendungen unbenützt verstreichen läßt. Sobald eine solche Einwendung

von seiner Seite zur Kenntniß des Gerichtes gebracht wird, tritt wieder die allgemeine Regel, nämlich die Verneh mung beider Theile, die Streitverhandlung und das richterliche Urtheil auf Grund einer vor dem Richter durchgeführten Verhandlung in Geltung. Die erste Frage, welche der Gläubiger entscheiden muß, der irgendeinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen genöthigt ist, ist die, vor welchen Richter aus der großen Menge der bestehenden Gerichte er die Sache zu bringen habe. Es möchte diese Frage

auf den ersten Blick ziemlich bedeutungslos erscheinen, weil ja alle Richter Oester reichs nach demselben Rechte Recht sprechen. Allein die Wichtigkeit dieser Frage wird Ihnen sofort klar, wenn Sie sich gegenwärtig halten, daß es sich um Parteien handelt, welche vielfach nicht im gleichen Gerichtssprengel wohnen. Schon die Rücksicht auf die verschiedenen Wohnorte der Parteien, dann aber auch Rücksichten auf die sachliche Eignung der Gerichte und auf den Jnstanzenzug zwingen den Gesetzgeber, ganz genaue

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Unterinntaler Bote
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Seite 3 von 8
Datum: 13.08.1897
Umfang: 8
wollen, um für den christlichen Gewerbe- und Arbeiterstand die so dringend nothwendigen Reformen zum Schutze gegen Kapitalismus und Sozialdemokratie ins Leben zu rufen. In der Erklärung der Regierung, welche Statt halter Gras Merveldt gegenüber den italienischen Abgeordneten in Sachen der Selb st verwaltungs frage Wälschtirols abgab, wird ausgeführt, die Stellung. — Richter: Und dann? — Angekl.: Es gelang mir wieder eine Beamtenstelle zu erlangen. Ich kam zur Eisenbahn Wien—Aspang und wurde Stationschef in der Station Erlach

. Aus diesem Posten blieb ich fünf Viertel jahre. — Richter: Schieden Sie da freiwillig? •—Angekl.: Nein, ich wurde entlassen. — Richter: Wie kam das? — Angekl.: Ein Verwandter von mir, der heute wegen unheil baren Wahnsinns in einer Irrenanstalt internirt ist, verfolgte mich. Er wußte es durchzusetzen, daß ich die Entlassung erhielt. Run war ich wieder brodlos. — Richter: Dann? — Angekl.: Nach langem vergeblichem Suchen nach einer Stellung lernte ich eine Geschäftsfrau in Währing kennen. Ich trat

. Das war im Jahre 1894. — Richter: Und seit dieser Zeit? — Angekl.: Seither ist es mir nicht mehr gelungen, eine stän dige Arbeit zu erhalten. Ich war schon zu alt. Nicht einmal auf einem Baue wollte man mich als Taglöhner ausnehmen, da ich zur Verrichtung schwerer manueller Arbeiten unfähig bin. — Richter: Und von was leben Sie seit Jahren? — Angekl.: Ich machte von einer verstorbenen Schwester eine Erbschaft von 526 fl. Dieses Geld reichte für längere Zeit. Dann beziehe ich eine kleine Rente

von 18 fl. jährlich. Auch verdiene ich hie und da eine Kleinigkeit mit Schreibarbeiten. — Richter: Weßhalb sahen Sie sich nicht nach was immer für einer Arbeit um? — Angekl.: Das that ich ja. Im Winter war ich Schneeschaufler, im Sommer Straßenkehrer. Aber diese Arbeit war immer nur für kurze Zeit, zu einer festen Anstellung brachte ich es nicht. Meine Bedürfniffe sind ja so wie so die allerbescheidensten. Ich lebe oft mit 5 kr. den ganzen Tag. Ich würde gerne jede Arbeit am nehmen, wenn ich sie bekäme

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 3 von 18
Datum: 23.03.1901
Umfang: 18
sich den ganzen Besitz seines Vaters aneignete. Es blieb der Witwe, wenn sie nicht Hungers sterben wollte, nichts übrig, als die Weisung ihres Gatten zu befolgen. Sie nahm das Aquarrllportrail, begab sich damit zu Ting Sing und bat ihn, ihr zu ihrem Rechte zu verhelfen. Da die Familie und deren Geschichte im ganzen Orte bekannt war, fühlte der Richter, daß sein Ruf als weiser UrtheilSoerkünder gefährdet sei, wenn er nicht Rath schaffte. Er nahm das Bild entgegen, schickte die Anklägerin heim und setzte

in Südafrika viel ungünstiger jet, als offiziell zugegeben wird. Der interessante Brief eines Offiziers wird im staben schimmerten durch die bemalte Oberfläche. Der Richter riß dir obere Papierschichte ab und fand zwischen ! dieser und der Pappe, auf welche das Bild geklebt ! war, ein zusammengefaltetes Dokument: den letzten Willen deS Verstorbenen, mit dem Kodizill, daß Ting Sing als Belohnung für die Hilfe, die er der armen Witwe angedeihen lassen werde, 2000 Unzen Silber, die nebst einem großen Schatz

an einem genau be- ! zeichneten Orte verborgen lagen, behalten dürfe, i Der Richter memorirte das Testament, bis es sich ! Wort für Wort seinem Gedächtniß eingeprägt halte, j dann zerstörte er es und ließ dem Angeklagten sagen, \ daß er ihm wichtige Mittheilungen zu machen habe, j Als dieser bei ihm eintrat, lud er ihn ein, auf dem ' Divan Platz zu nehmen. Der Richter aber that, als - ob er einen unsichtbaren Gast auf's ehrerbietigste be- ! grüßte. Ec ging ihm fast bis zur Thüre entgegen, ! reichte

ihm herzlichst die Hand und führte den unsicht- ! baren Jemand auf den Ehrenplatz und schien sich angelegentlich mit ihm zu unterhalten. Der angeklagte Sohn glaubte, daß der Richter plötzlich den Verstand i verloren habe. Ting Sing verfiel in eine Art Ver- ! zückung und wandte sich mit den Worten an ihn: „Mein Sohn, nach meinem Tode hast Du mein I Weib aus dem Hause gejagt, Dir mem ganzes Eigen- ; thum angeeignet und meinem Jüngsten den ihm ge- \ bührenden Antheil vorenthalten. Du hast mich im ' Grabe

beleidigt und meinen Zorn wachgerufen! Wenn \ Du Deine Sünde bereust und mein Vermögen sofort * meiner Anordnung gemäß theilst, will ich Dir ver geben; aber wenn Du Dich weigerst, sollst Du nie mals erfahren, wo ich meinen werthvollften Besitz ver steckt habe." Der Sohn konnte sich nun nicht länger enthalten, dem Richter zu sagen, daß er von einem Dämon be sessen sein müsse und daß er seinen Worten keinen „Daily Chronicle" veröffentlicht, in dem folgende Einzelnheiten über die Vereitelung des Planes

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 11.07.1891
Umfang: 8
. Frankreich hat es leicht, hier anzusetzen. Was es auf dem Gebiete der Zoll- und Finanzpolitik gethan hat und in der letzten Zeit thut, um dem italienischen Markte Schwierigkeiten zu bereiten, bedarf keiner Auseinandersetzung. Findet Italien dabei keine „Genannt der Klachel-Schneider!" „Iessas, der Klachel-Schneider!" rief der Seppel, „den hätt' ich bald vergessen." „Der hat Ihnen ja das Messer in den Leib gesteckt!" rief der Richter. „Aber sie haben's ja wieder herausgezogen

." „Sind Sie mit ihm in Feindschaft gewesen?" „Ah beileib' nit", sagte der Bursche. „Der Mirzl wegen ift's halt Hergängen. Wir haben sie halt jeder haben wollen." „Der Schneider und Sie?" „Ah nein, ich und der Simmerl. Und die Mirzl hat g'sagt: Den Stärkeren nehm' ich. Also haben wir halt wissen wollen, welcher der Stärkere ist." „Wie kam aber der Schneider dazu?" „Ja, der ist halt auch dabei gewesen!" „Mit dem Schneider sollen Sie ja gar nicht ge rauft haben", sprach der Richter. „Na freilich nit", entgegnete der Seppel schmun

werde man einwenden, die Erntezeit sei die beste Zeit zur Abrichtung. Wenn dies der Fall ist, so be urlaube man 10 Percent der bereits ansge bildeten Mannschaft. Der Bauernstand verdiene die größte Berücksichtigung; der Bauer leidet „Wie hat er ihm geholfen?" fragte der Richter. „Halt aushelsen hat er ihm wollen, weil ich den Simmerl so aus dem Bauch bin gekniet und der Simmerl alleweil schreit: Du Gimpel, du druckst mir ja das ganze Bäusche! heraus!" „Und was hat der Schneider gemacht?" „Ich Hab' nichts gesehen

. Wie wir nachher auf- gestanden und brav gelacht haben, schreit auf einmal ein Weibsbild: Jesses Maria, Seppel, Dir steckt ja ein Messer im Buckel! Ich drah mich um, seh' noch alleweil nix. Teuxel! sag ich, Hab' schon a Weil was beißen gespürt! Hab' nachher hinüber'griffen mit der Hand und steckt richtig das Messer drin!" „Soll ja gute zwei Zoll tief gesteckt sein", sagte der Richter. „Kann schon sein", antwortete der Bursche ruhig, „weil es gar nicht heraus hat wollen. Ich awiglatz' (hin- und herziehen

) eine Weil, g'schaff' aber nichts. Simmerl, sag ich, sei so gut, zieh' mir das Messer heraus. Der Simmerl gwiglay' auch eine Weil g'schafft auch nichts. Geht der Teuxel denn nit ausser! sagt der Simmerl, schon damisch hat es sich verklemmt zwischen den Knochen und das Heft ist blutschlatzig. — Probier du's, Natz! sagt der Simmerl. Müßt doch a Schand sein! sagt der Natz und gwig- latzt und gwiglatzt und endlich hat er's heraußen." Nun fragt der Richter den Burschen: „Was haben Sie nachher gemacht?" „Wer

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Unterinntaler Bote
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Seite 7 von 12
Datum: 30.10.1892
Umfang: 12
in der Stadt Hall wurde nämlich von beiden Gemeinden Clemens Kripp Richter in Hall, als Schiedsrichter und Obmann erwählt. Von Seite der Gemeinde Mils wurden dann Ambros Hammerspacher und Oswald Laubinger, beide Bürger von Hall und Hans von Nagenbach als „Sprecher" von Seite der Gemeinde Banm- kirchen dagegen Hans Fieger und Hans Sachs beide Bürger von Hall Wilhelm der Volderer, Pfleger zu Dratzberg, als „Sprecher" ernannt. Beide Gemeinden gaben das Wort, sich dem Ausspruche des Richters zu unterwerfen

. Nachdem der Richter die Sprecher der beiden Gemeinden vernommen, unb „ihre Klage und Gegenklage, ihre Rede und Widerrede" angehört hatte, that er den Ausspruch: Beide Theile sollen, der gefähr lichen Läufe wegen, so jetzt im Lande seien, Friede schließen und künftig gute Nachbarn sein. Alle Wege und Stege, sowohl in Mils, als auch in Baumkirchen, sollen wie es von Alters her gebräuchlich war beiden Theilen zu ihren Nothdürften offen stehen. Da beide Theile in Schaden gerathen seien, so soll Schaden

gegen Schaden aus sein." Am Schlüsse der darüber ausgestellten Urkunde heißt es: „Wir Obmann und Sprecher haben gesprochen diesen Spruch, den beide Theile und ihre Erben ewig lich, fest und stets zu halten haben. Welcher Theil ihn nicht hält, der soll so oft das geschieht der allergrößte' Pön des Gerichtssaales verfallen, die Pön gefalle oder nicht; demnach soll der Spruch bei Kraft und Macht bleiben und von beiden Theilen und ihren Erben gehalten werden. Also geb ich, obgenannter Richter als Obmann, denen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 09.06.1894
Umfang: 6
in anderen Ländern Berufsrichter über Pressvergehen urtheilen, muss ich erwidern: Wir haben in Oesterreich gewiss vortreffliche Richter, als Personen ausgezeichnete Menschen, aber die Einflußnahme, welche bei uns von Oben auf die Richter geübt wird, scheint in an deren Ländern nicht geübt zu werden. In einzelnen Orten hat man für gewisse Vergehen, wie für Majestätsbeleidigung und Pressvergehen, bestimmte Senate. (Sehr richtig! auf der äußersten Linken und bei den Jungczechen.) Abg. Dr. Brzorad: Ourriere Senats

. (Lebhafte Unterbrechung und Lärm auf der äußersten Linken und bei den Jung czechen. Rufe: Warum denn nicht? Das sind ja Thatsachen! Das ist ja Alles wahr! Geradeso ist der Prager Krczmarz! Wir haben in Prag auch solche Richter!) Ich halte es nicht für zulässig, Personen, die sich hier nicht vertheidigen xönnen, derartig anzugreifen. Reingewinn Name der Gesellschaft in °o des Actien-Capitals Alpine Montan-Gesellschaft 73 Nadragen Eisen-Judustrie-Gesellschaft 21'— Prager Eisen-Jndustrie-Gesellschaft

, weil es einmal ausgesprochen werden muss, was dieser Mann ist, und werde für das, was ich sage, den Beweis erbringen. Dieser Mann ist bei allen Advocaten und bei allen seinen Kollegen bekannt; ein Mann, der seit Jahren beinahe alle diese Rechtssachen hat. Ueber diesen Richter wurde in der Wiener Arbeiter-Zeitung vom 9. Januar ein vernichtendes Urtheil gesprochen. Es wurde ihm vorgeworfen, was für einen Richter der allerschrecklichste Vorwurf ist: Gewohnheitsmäßiger Justizmord. Eonfisciert wurde das Blatt, angeklagt wurde

aber Niemand, obwohl der betreffende Artikel signiert war, weil man wusste, dass man keine Richter finden wird, die in diesem Falle eine Verurtheilung vornehmen würden, weil man wusste, wie der Mann in Wien bekannt ist. Und der einzige Mensch in Wien, der das nicht weiß — ist der Justizminister. (Sehr gut! auf der äußersten Linken und bei den Jungczechen.) Abg. Brzeznovsky: Er kennt den Prager Krczmarz auch nicht! Abg. Pernrrstorser: Sorgen Sie also dafür, dass eine solche Reform der Gerichtsordnung

bei uns endlich eintrete, welche es ermöglicht, dass wirklich unabhängige Richter nach und nach heranwachsen oder dass die gewiss in großer Zahl in diesem Stande befindlichen unabhängigen Richter sich mehr bethätigen können und nicht durch streber hafte Naturen zurückgedrängt werden, welche nur um des eigenen Vortheils willen sich zu Allem missbrauchen lassen. — Redner wendet sich zu den Aeußerungen des Ministers über die pornographische Presse und bemerkt: Der Minister mag immerhin Beispiele

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Neue Inn-Zeitung
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Seite 3 von 12
Datum: 20.12.1891
Umfang: 12
und wünschen ihm ferneres Gelingen seines still ^be scheidenen, aber großen und edlen Wirkens. (T. St.) Heffentkiche Anstandsorte. In keiner Stadt giebt es im Verhältnis zu Innsbruck so wenig An standsorte wie hier. Die Folge davon sind ver schiedene ekelhafte Unreinlichkeiten in Hausgüngen, Hofräumen und Straßen. Im Gemeinderathe wurde schon vor Jahr und Tag die Aufstellung solcher be- „Der hat Ihnen ja das Messer in den Leib ge steckt!" rief der Richter. „Aber sie haben's ja wieder herausgezogen

." „Sind Sie mit ihm in Feindschaft gewesen?" „Ah, beileib' nit", sagte der Bursche. „Der Mirzl wegen iffs halt Hergängen. Wir haben sie halt jeder haben wollen." „Der Schneider und Sie?" „Ah nein, ich und der Simmerl. Und die Mirzl hat g'sagt: Den Stärkeren nehm' ich. Also haben wir wissen wollen, welcher der Stärkere ist." „Wie kam aber der Schneider dazu?" „Ja, der ist halt auch dabei gewesen!" „Mit dem Schneider sollen Sie ja gar nicht ge rauft haben", sprach der Richter. „Na freilich nit", entgegnete der Seppel schmun zelnd

, nachher, wie er gesehen hat, der Schweighofer-Simmerl liegt untenauf, da hat er ihm geholfen, weil er sein Kamerad ist." „Wie hat er ihm geholfen," fragte der Richter. „Halt aushelfen hat er ihm wollen, weil ich dem Simmerl so auf dem Bauch bin gekniet und der — 3 — sprachen, ja sogar genehmigt, wann wird es dazu kommen. Heffentl'iche Anerkennung. Herr Ingenieur Altiuauu erhielt vom Herrii Bürgermeister Dr. Falk folgendes Anerkennungsschreiben: „Der gefertigte Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck

und steckt richtig das Messer drin!" „Soll ja gute zwei Zoll tief gesteckt sein", sagte der Richter. „Kann schon sein", antwortete der Bursche ruhig, „weil es gar nicht heraus hat wollen. Ich gwiglatz (hin- und herziehen) eine Weil', g'schaff' aber nix. Simmerl, sagt ich, sei so gut, zieh' mir das Messer heraus. Der Simmerl gwiglatzt auch eine Weil, g'schafft auch nix. Geht der Teufel denn nit außer! sagt der Simmerl, schon damisch hat es sich ver klemmt zwischen den Knochen und das Heft ist blut

- schlatzig. — Probir' Du's, Ratz! sagt der Simmerl. Müßt doch a Scham sein! sagt der Ratz und gwiglatzt und endlich hat er's heraußen". Nun fragte der Richter den Burschen: „Was haben Sie nachher gemacht?" „Wer ich?" fragte der Seppel entgegen. „Das Messer Hab' ich angeschaut. Ist ein langes Brot messer gewesen, aber weiter nit abgebrochen." „Und das Loch?", „Das Loch in meiner Jacken hat der Schneider ja wieder zugeflickt." „Ich meine die Wunde, die er Ihnen gestochen hat." „Ja so, die Wunden

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Tiroler Post
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Seite 9 von 12
Datum: 23.09.1899
Umfang: 12
den Wahrheitsbeweis zu erbringen." Jetzt, geehrter Korrespondent, hätten Sie uns nicht gleich sagen können, wie viel Hr. Messner an Gerichts- und Zeugen kosten bezahlen musste? Weil Sie es uns nicht sagten, will ich Ihnen etwas sagen: Der Richter sagte, u. zw. nicht zu Messner, sondern zu Waldvogel, als sich dieser weigern wollte, zu zahlen: „Wer die Suppe eingebrockt, muss sie auch ausessen!" Ist das wahr oder nicht? — Waldvogel zog dann vor dem Richter und den Zeugen eme Fünfguldennote heraus und hielt

sie dem Zeugen Mauracher vor (dieser hatte nämlich 1 fl. 50 kr. beansprucht), ist das wahr oder nicht? — Mauracher sagte, er könne nicht wechseln und setzte hinzu: „Ach was, trinken wir mitsammen eine Halbe und lassen wir es gut sein!" Der Richter aber beharrte darauf, dass Mauracher das Geld annehmen solle, was denn auch später Mauracher that. dem Waldvogel aber von den 1 fl. 50 kr. eine Krone.wieder zurückschob, also schenkte. Ist das so, Herr Korrespondent der „Volkszeitung? — Was die Zeugin Frl. Lina

getheilt worden, und hat müssen Messner letztere bestreiten? Herr Korrespondent! Für jeden Kreuzer, zu welchem Messner in der bewussten Sache vom Richter verurtheilt wurde, sei es als Gerichts- oder Zeugenbezahlung, bekommen Sie von Messner eine Zehner banknote! Also nur ausweisen und dann zu greifen!! Erinnern Sie sich aber dabei nur immer wieder an das Wort, das der Richter an Waldvogel richtete: „Wer die Suppe ein gebrockt hat" rc. Was ist also „mithin er wiesen", „dass es Waldvogel gelang

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Neue Inn-Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 18.03.1893
Umfang: 8
, daß Sie sich mit uns zum Polizeirichter begeben", meinte die Dame. „Aber Sie bringen mich in die größte Verlegen heit" flehte der unglückliche Dragoner. Man parlamentirte noch ein Weniges, aber die Dame blieb unerbittlich und drohte mit Verhaftung; der Lieutenant mußte den Weg zum Gerichtssaal antreten. Der Richter entschied kurz und bündig: „Der Lieutenant muß zahlen oder in Schuldhaft wandern." Sofort zahlen ist mir unmöglich", versicherte der Lieutenant," und ist der Preis nicht ein sehr hoher?" „Jeder kann den Preis

für sein Eigenthum be stimmen," sprach der Richter, „doch kann ich den Klägern rathen menschlich zu handeln und den Offi zier nicht unglücklich zu machen." „Ein Beifallsgemurmel ertönte von den Bänken des zahlreich versammelten Publicums. Der Kaufmann flüsterte mit seiner Frau, er schien zur Milde geneigt zu sein, aber sein Zureden wurde mit energischem Kopfschütteln zurückgewiesen. „Das Recht möge seinen Lauf nehmen," rief die Frau. „Herr Richter, ich bitte das Weitere zu veranlassen." „Einen Augenblick! klang

er, die Cassenscheine der Dame überreichend. Dieselbe wollte, ihrem Gemahl den Arm ge bend, den Gerichtssaal verlassen. „Nur eine Kleinigkeit noch," rief der Offizier. „Ich bitte den Herrn Richter, mir jetzt zu meinem Eigentum zu verhelfen." „Wieso?" fragte der Polizeirichter. „Das Kleid dort gehört jetzt mir, ich habe es bezahlt," bemerkte wegwerfend die Frau, „da Ihnen an dem Fetzen zu liegen scheint." „Nicht doch, meine Gnädige, auch ich bin jetzt zu dem Verlangen berechtigt, daß die Sache sofort abgemacht

nicht im Geringsten", versicherte der Offizier „und bitte den Herrn Richter, jetzt meinerseits das Weitere zu veranlassen." „Das Verlangen ist berechtigt," sprach der Richter trocken, „der Offizier kann die sofortige Entgegen nahme seines Eigentums beanspruchen. Weigern Sie sich dessen?"

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 15 von 18
Datum: 06.08.1898
Umfang: 18
Beihilfe von Sachverständigen angewiesen. Im Richter kollegium des Handelsgerichtes oder Handelssenates wird diese Beihilfe sehr häufig entbehrlich durch den Laienrichter aus dem Handelsstande. Wenn also eine Partei ein in Handelssachen ergangenes Urtheil eines bezirksgerichtlichen Einzelrichters anfechten will, und wenn sie Werth darauf legt, daß die Berufung über dieses Urtheil vor einem Erkenntnißsenate verhandelt werde, dem der Vertreter des Handelsstandes, der fachmännische Laienrichter

, daß alle bei den Gerichten anhängig werdenden Rechts streite in zwei große Gruppen zerfallen, in solche, in welchen wirklich irgend ein Recht, irgend eine Rechts frage zwischen den Parteien streitig ist, worüber der Richter an der Hand des Gesetzes die Entscheidung fällen soll, und in solche Rechtsstreite, {bei welchen dies nicht der Fall ist, wo es sich nur darum handelt, den Geklagten zur Erfüllung irgend einer von ihm, sei es absichtlich oder aus Zahlungsunvermögenheit nicht erfüllten Verpflichtung zu verhalten

zur Leistung auf 4 Wochen bestimmt ist, während bisher dieselbe eine 14tägige war. Diese Verschlechterung zu Ungunsten des Gläubigers dürfte aber dadurch aufgehoben werden, daß das neue Gesetz im Abschnitte über die Sicherung von noch nicht rechtskräftigen Rechtsansprüchen dem Richter eine weit gehende Befugniß ertheilt, durch vorläufige Sicherstellungs maßregeln das Guthaben des Gläubigers über dessen Verlangen schon vor Rechtskraft des Urtheiles zu sichern. (Schluß folgt.) Axukrwkhp - § eitung

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 2 von 18
Datum: 16.09.1899
Umfang: 18
französischen Kriegsmmister und den gesammten französischen Generalstab bedeutet haben. Dieser Um stand führte die Richter des Renneser Kriegsgerichtes, also Offiziere, vor die Wahl, entweder gegen oder für ihre Vorgesetzten zu entscheiden, führte sie in ein Dilemma zwischen Disziplin und Gewissen. Und so ergab sich das Seltsame, daß diese Offiziere, Nichtjuristen, jenen Mann, der durch die hervor ragenden Juristen des Kassationshofes einstimmig freigesprochen wurde — denn die Genehmigung der Revision kam

an. In Gemäßheit dieses Erkenntnisses verurtheilte ; das Kriegsgericht Dreyfus mit einer Majorität von ! fünf gegen zwei Stimmen zu einer Strafe von ! zehn Jahren Haft. Schon das ganze Urtheil zeugt von der Un- \ sicherheit der Richter. Niemand wird glauben, daß ; zwei Offiziere einen Verräther freigesprochen hätten, ! wenn seine Schuld bewiesen worden wäre. Und auch j die übrigen fünf Offiziere zeigten ja den Zwiespalt , ihres Gewissens darin, daß sie mildernde Umstände j annahmen und für eine Strafe

plaidirten, die gegen die furchtbare Jnternirung auf der Teufelsinsel ja eine Bagatelle ist. Wären die als Richter auftreten den Offiziere ihrer Sache sicher gewesen, so hätten sie auch diesmal jedenfalls wieder eine sehr schwere Strafe eintreten lassen. Der „Deutsche Reichsanzeiger", das Organ des deutschen Reichskanzlers, hatte einige Tage vor der Urtheilsverkündigung in seinem amtlichen Theile folgende hochwichtige Erklärung gebracht: „Wir sind ermächtigt, nachstehend die Erklärungen zu wiederholen

". Thatsache aber ist, daß seitens der nichtfranzösischen Blätter mehr für Dreyfus als gegen ihn Partei genommen wird. In ziemlich scharfer Weise wendet sich die reichsdeutsche Presse gegen die Unaufrichtigkeit, die sich in der Abfassung des Richter spruches kundgiebt. „Das ist," sagt die „Kölnische Zeitung", „von welchem Gesichtspunkte aus man es auch betrachtet, das verhängnißvollste Urtheil. das nicht nach Wissen und Gewissen die Schuld des Angeklagten wägt, sondern einen Ausweg sucht, um politische

Gegensätze zu versöhnen, es ist ein Urtheil aus dem Rückstände barbarischen Mittelalters, wo die Richter, falls ihnen die Anklage den über zeugenden Beweis der Schuld nicht erbracht hatte, eine mildere Strafe verhängten; es ist ein Urtheil der Feigheit." Die „Münch. Allg. Ztg." schreibt: „Als ein Opfer der Phrase beziehungsweise einer durch tönende und drohende Worte geflissentlich ge übten Suggestion, der Millionen von Franzosen sich nicht zu entziehen vermochten und in deren Banne offenbar

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 2 von 18
Datum: 23.03.1901
Umfang: 18
646.591 729.921 83.330 12.9 128.572 102.251 527.426 591.597 „ 64.171 „ 12.2 3,577.341 5,538.252 23,895.413 26,107.304 mehr ‘ 2,211.891 mehr 9.3 Weife UrtheUe chinesischer Richter. Der Gezeichnete. Ein junger Chinese verließ sein Elternhaus und begab sich ins Ausland, um sein Glück zu suchen. Nach mehrjähriger Abwesenheit kehrte er heim, aber schon nach wenigen Tagen wurde ec erdrosselt in seinem Bette ausgefunden Man vermochte für diesen Mord keine plausible Erklärung zu ergründen

, hatte also auch keinen Anhaltspunkt für die Auffindung des Mörders. Die Eltern des Ermordeten beschworen den Richter, dem Räthsel auf die Spar zu kommen. Dieser ließ sieben Leute, auf die sein Verdacht fiel, verhaften, aber trotz der Torturen, denen man sie unterzog, er klärte sich keiner von ihnen für schuldig. Sie wurden nichtsdestoweniger in Haft behalten, während die Ge richte fick vergebens bemühten, Belastungsmomente, oder gar Beweise ihrer Schuld zu erbringen. Nach einiger Zeit besuchte ein berühmter Provinz richter

werden dann sofort in Freiheit gesetzt. Nun geht! Wir werden bald wissen, wer von euch das Verbrechen verübt hat." Noch an demselben Abende wurden die sieben Be schuldigten in eine ganz dunkle Zelle gebracht, in der sie nichts sehen konnten, als den mitten auf dem Boden thronenden Götzen. Passende Gebete wurden abgrsungen, worauf man die Männer mit dem furcht baren Gott über Nackt allein ließ. In der Morgen dämmerung kam der Richter mit seinen Untergeord neten in die Zelle und befahl den sieben Verdächtigen

, sich in einer Reih: mit dem Rücken zum Götzen ge wandt, ainzustellen. Er hatte, ehe die Leute in die Zelle gebracht wurden, die Wände derselben mit Ruß anftreichen lassen, und siehe da, der Rücken eines Mannes war ganz schwarz. In seinem Schuldbewußtsein hatte er sich fest an die Mauer gedrückt, um zu verhindern, daß der Götze seinen Rücken stemple. Nachdem der Richter ihn für den „Gezeichneten" erklärte, gestand er seine Schuld ein und wurde geköpft. Die unschuldig Verhafteten aber wurden sofort in Freiheit

oder zum mindesten anfechten könnte, wodurch sie erst recht von seiner Gnade abhängen müßte. „Nimm dieses mein Aquarellporträt und bewahre es bis nach meinem Tode gut auf," fuhr er liebreich fort „und solltest Du dann wirklich des Schutzes be dürfen, so suche meinen Freund, den Richter Ting

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Zeitungen & Zeitschriften
Tirol's Kunst- & Geistesleben
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Datum: 17.03.1901
Umfang: 4
ein vieraktiges Theater stück von O. Brieux, das unlängst am Hofburgtheater in Wien mit großem Erfolg zur Erstaufführung ge kommen ist und das Streberthum im französischen Richterstand scharf geißelt. Der Dichter stellt im Stück dar, daß die Richter zwar noch nicht so tief gesunken sind, daß sie sich von den rechtsuchenden Parteien mit Geld abschmieren lassen, daß sie aber, um sich nach obenhin angenehm bemerkbar und be förderungswürdig zu machen, in Strafsachen viel schärfer Vorgehen, als es das Vergehen

oder Ver brechen fordert. Jnsbesonders sind es die Staats anwälte, die sich durch ihre Scharfmacherei besonders Hervorthun und oft Menschen vor Gericht schleppen j und als abscheuliche Verbrecher hinstellen, von deren j Unschuld sie selber überzeugt sind. Die eigentlichen ! Richter wieder benützen ihre juridischen Kenntnisse und j Spitzfindigkeiten, um das vom braven Staatsanwalt : aufgegriffene Individuum durch allerhand quälende j Kreuz- und Querfragen in Verwirrung und zu | einander widersprechenden

Aussagen zu bringen, den durch das Verhör gefolterten Menschen so als Lügner hinzustellen und die Volksrichter gegen ihn ungünstig zu beeinflussen. Auf diese Weise muß jeder Mensch, der mit den Rechtskniffen nicht vertrant ist, fast noth- wendig zum Fall kommen. Alles dies würde nicht geschehen, wenn der Richterstand in Wahrheit voll kommen frei und unabhängig wäre, und der herrschende Klüngel es nicht in der Hand hätte, die ihm gefälligen | Richter durch Beförderung dafür zu belohnen

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