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Meraner Zeitung
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Seite 9 von 16
Datum: 12.04.1879
Umfang: 16
hat mir mein aeues Beinkleid voll Bouillon gegosse»!' — „Beruhigen Sie sich nur', ent- g'goUe der Wirth gelassen, „uud besehen sie sich den Fall genau: Meine Bouillon macht niemals Flecken.' * (Der gepreßte Zeuge.) Scene i» einer bayerischen Gerichtsstube Richter: Gensdarm, führen Sie den nächste» Zeu ge» vor! (Gensdarm gebt ab und gleich darauf deutet er unter der Thür nach dem Richter, worauf ein Mann aus denselben zutritt.) Richter: Wie heiße» Sie? — Jikob: Jakob Lorch. Nichter: Wie alt sind Sie? Jakob

: Ich meine, daS gehört g-r nicht hieher. Richter: Wollen sie augenblicklich sagen, wie alt Sie sind? — Jakob: Dreiunddreißig Zahre. Richter: Sind Sie lutherisch oder katholisch? Jakob: Aber Herr Richter! Rickter: Wenn Sie sich noch einmal untersteh n, mirzu widersprechen, so lass« ich Sie einstecken bei Wasser und Brod. — ^akob: Ich bin lutherisch. Richter: SindSie mit den Angeklagten verwandt, verschwägert oder in Diensten? Jakob: Ich? mit Denen? Fällt mir gar nicht ein, wo denken Lie hin, Herr Richter! (Steigendes

Gelächter im Publikum ) Richter: Einhalt,n Sie sich der unpassende» Be merkungen! Erhebe» Sie dieHand und schwöre» Sie — Jakob: Ich meine aber wirklich, Herr Richter, daS wäre unnöthig. (Gelächter im Publikum.) Richter: (erhebt sich wüthend und schreit): Ich lasse Sie arretire», wenn Sie sich noch einmal eidreisten, eine Gegenrede zu machen. Heben Sie die Hand in die Höhe, schwören Siel (Jakob erhebt die Hand. Der Richter lieSt ihir den Eid vor und Jakob spricht nach.) Richter: Ich schwöre! Jakob: Zch

schwöre! Richter: Alles zu berichten, was ich weiß. Jakob: Alles zu berichten was ich weiß. Richier: Nichts zu verschweigen, waS zur Aufhel lung des Thatbestandes dienen kann. Jakob: Nichts zu verschweigen, w-S zur Aufhel lung deS Thatbestandes dieaen kann Richter: Und nichts als reine Wahrheit zu sagen! Jakob: Und nichts als reine Wahrheit zu sagen! Richter: Nun, was haben Sie zu lagen? — Jakob: Eine schöne Empfehlung vom Herrn Oberst und er ließeSie auf heute Abends acht Uhr zum Souper einladen

. DaS R h, daS er gester» geschoben sei ango komm?» (Schallendes Gelächter im Publikum.) Richter: W—a—a—a—S? Sind Sie denn kein Zeuge? — Jakob: Nein, Herr Richter, ich bin der Ve diente des Herr» Oberst und sollte Sie einladen, und da ich Sie n'cht zu Haui'e fand, bin ich hiebergekoiumeu AlS ich nach ihnen fragte, hat mich ein GenSdarm da herein gewiesen. (Allgemeine Heiterkeit.) * (Zur Weiiibehandimia.) Aus dem Rbeingau, 31. März. Ueber die richtige Behandlung der Wein fässer sind noch manche Küfer im Unklaren

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 12
Datum: 11.06.1873
Umfang: 12
zu verkündigen. Das geänderte Klagebegehren ist in dem VerhandlungS- protokolle auszuzeichnen. 8. 26. Zede Partei kann zur Aufklärung deö Sachver haltes an die anwesende Gegenpartei Fragen durch den Richter stellen lassen oder mit d ssen Zustimmung un mittelbar stellen. Fragen, welche dein Richter unange messen erscheinen, hat er zurückzuweisen- §. 27. Wird eine Tagkatzung erstreckt, so hat der Nichier die neuerliche Tagsatzung den Parteien, wenn thunlich, sofort mündlich bekannt zu geben. Einer schrift

eine der Parteien nicht erscheint und der Gegner nicht freiwillig eine Erstreckung der Tagsatzung zugesteht, so sind vie that sächlichen Angaben des letzteren über den Gegenstand der Klage, so ferne sie durch die dem Richter vorliegenden Be weismittel nicht wiederlegt sind, für wahr zu halten und es ist auf dieser Grundlage durch Urtheil zu entscheiden. Auf schriftliche Aufsätze, welche die ausgebliebene Partei etwa eingesendet hat, ist kein Bedacht zu nehmen. 8» 29^'Gesuche zur Rechtfertigung deö Ausbleibens

wird die Execution des Urtheiles nicht gehemmt: der Richter kann jedoch, wenn der Partei ein unersetzlicher Nachtheil droht/auf Antrag verfügen. 'daß die Execution nur zur Sicherstellung' stattfinde. Offenbar verspätete Gesuche sind von Amts wegen zu rückzuweisen. 8. 30. Ergibt sich aus der Verhandlung die Unzu lässigreit deö Bagatellverfahrenö oder eine durch Unter lassung der Einwendung nicht beseitigte Unzuständigkeit des Gerichte? (8. 43 der JuriSdictionSnorm), so hat der Richter das Verfahren auf Antrag

oder von Amts wegen mittelst Bescheides einzustellen. Außer diesem Falle ist über Einwendungen gegen die Zulässigkeit des BagatellversahrenS oder die Zuständigkeit deS Gerichtes so wie über andere prozeßhindernde Ein wendungen zugleich mit der Hauptsache ' zu> verhandeln und zu entscheiden. IN. Beweis. Aufnahme der Beweise. 8- 31. Die Beweise, welche der Richter für erheblich ält, hat derselbe imLaufederDerhandlung selbst aufzunehmen sss Wird die Aufnahme eines Beweises außerhalb derVer- handlungStagfatzung

oder durch ein anderes Gericht noth wendig. so hat der Richter das Erforderliche zu verfügen und nach dem Einlangen der über die Beweisaufnahme errichteten Protokolle die Verhandlung fortzusetzen. Hiebei ist der Znbalt der Protokolle den Parteien bekannt zu geben. Werde» die BeweiSaufnahmoprotokolle unvoll ständig befunden, so kann deren Ergänzung verfügt werden. Der Nichter kann die Aufnadme von Beweise», in An- sehmig, welcher er die Ueberzeugung gewinnt, daß sie aus schließlich zur Verschleppung angeboten

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 17.01.1879
Umfang: 6
er unter der Thüre nach dem Nichter; worauf ein Mann auf den selben zutritt.) — Richter-. „W>e heißen Sie?' — Jakob: „Jako5 Lorch.' — Nichter: „Wie alt sind Sie?' — Jakob: „Ich meine, das gehört gar nicht hierher.' — Nichter: „Wollen Sie augenblicklich sagen, wie alt Sie sind?' — Jakob: „Dreiunddreißig Jahre.' — Richter: „Sind Sie lutherisch oder katholisch?' — Jakob: „Aber Herr Nichter!' — Richter: „Wenn Sie sich noch einmal unterstehen, mir zu widersprechen, so lasse ich Sie einstecken bei Wasser und Brod

.' Jakob: „Ich bin lutherisch.' — Nichter: „Sind Sie mit den Angeklagten verwandt, verschwägert oder in Diensten?' — Jakob: „Ich? — mit denen? Fällt mir gar nicht ein! Wo denken Sie hin, Herr Richter?' — (Steigendes Gelächter im Publikum.) — Richter: „Enthalten Sie sich der unpas senden Bemerkungen! Erheben Sie die Hand und schwören Sie.' Jakob : „Ich meine aber wirklich, Herr Richter, das wäre unnöthig!' — (Gelächter im Publi kum.) — Richter (erhebt sich wüthend und schreit): „Ich lasse Sie arretiren

, wenn Sie sich noch einmal erdrei sten, eine Gegenrede zu machen. Heben Sie die Hand in die Höhe, schwören Sie!' — Jakob erhebt die Hand. — (Der Nichter liest ihm den Eid vor und Jakob spricht nach). — Richter : „Ich schwöre» so wahr mir Gott helfe!' — Jakob : „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe!' — Richter: „Alles zu berichten, was ich weiß:' — Jakob: „Alles zu berichten was ich weiß:' — Richter: „Nichts zu verschweigen^ was zur Aufhellung deZ Thatbestandes dienen kann!' — Jakob: „Nichts zu verschweigen, was zur Aufhel lung

des Thatbestandes dienen kann! — Richter: Und nichts als die reine Wahrheit zu sagen!' — Jakob: „Und nichts als die reine Wahrheit zu sagen!' „Richter Amen!' — Jakob: „Amen— Richter: „Nun was haben Sie zu sagen?' — Jakob: Eine schöne Empfehlung vom Herrn Oberst und er ließe Sie auf heute Abends 3 Uhr zum Souper ein« laden. Das Reh,.das er gestern geschossen, sei ange kommen!/' .(Schallendes Gelächter im Publikum.) — Nichter: „W—a—a—s? Sind Si« demr kein Zeilge?' — Jakob: „Nein Herr Richter, ich bin der Bevieiue

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 12
Datum: 11.06.1873
Umfang: 12
überlassen. Augenschein. 8- 52. Zur Aufklärung der Sacke kann der Richter auf Antrag oder von AmtSwegen die Vornahme eines Augenscheines nötbigenkallö mit Zuziehung eincS oder mehrerer Sachverständigen anordnen. Handelt es sich nm die Besichtigung eincS Gegenstandes, welker sich nach den Angaben des BeweiSführerö in d.m Besitze der Gegen partei oder in der Verwahrung einer öffcnilichen Behörde befindet, so kommen die Bestimmungen der 88 W und und 39 zur Anwendung. Daö Ergebniß d,'S Augenscheins

durch die von den Parteien sonst angebotenen Beweismittel nicht herge stellt ist. 8. 54. Parteien, in Ansehung deren Vernehmung oder Beeidigung einer der AuöschließungSgründe des 8- 41, Ziffer 1 bis 3, oder des 8- 43, Absatz 1 vorliegt, dürfen vicht' abgehört werden. 8. 55. Die Partei, welcher der Beweis über die strei tige Thatsache obliegt, ist in der Regel zuerst als Zeuge abzuhören. Der Richter kann aber beschließen, daß zuerst die Gegen partei abzuhören sei, wenn dies von den Parteien über einstimmend beantragt

nach den Bestimmungen des » 5 ''6 dem Grunde ausgeschlossen ch , Weil der Richter diä Ueberzeugung gewonnen hat, daß diese Partei von. der streitigen Thatsache keine Kenntniß haben könne, die Beweisführung durch Abhörung von Parteien als Zeugen ganz auszuschließen, oder die Gegenpartei zur Ablegnug der Aussage als Zeuge z» verpflichten sei, hat der Richter unter sorgfältiger Würdigung aller Umstände zu beurtheilen. 8 53. Die von einer Partei als Zeuge abgelegte Aus sage ist. wenn sie falsch ist, als ein vor Gericht

soll, zu verfügen. - Ist daö Erscheinen der Partei wegen größerer Ent- ernung ibreS Aufenthaltsortes mit besonderer Beschwerde verbunden, so ist deren Abbörung durch daS Gericht deö Aufenthaltsortes zu veranlassen. 8 6V. Der Partei ist vor ihrer Vernehmung als Zeuge unter Hin-oeikung auf die strafrechtlichen Folgen (8- 53) ausdrücklich anzukündigen, daß sie nunmebr in der Eigen schaft cineö Zeugen auszusagen haben werde. Vor dieser Ankündigung kann jedoch der Richter zur Ausklärung dcS SachverhalteS

eine vorläufige Befragung vornehmen, wobei auch die Bestimmungen dcS 8- 26 zur Anwendung kommen. 8- 61. Die Partei ist vor ihrer Abhörung als Zeuge zu beeidigen. Wenn der Richter nach erfolgter eidlicher At-Hörung der einen Partei in Gemäßbeit deS 8- 56 die Abhörung des Gegners als Zeugen beschließt, so kann er sich vor- bebalten, über dessen Beeidigung nach erfolgier Abhörung B.schluß zu fass n, und kann sobin die Beeidigung unter lassen, wenn sich die abgelegte Aussage als ganz unwahr- cheinlich darstellt

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 08.01.1874
Umfang: 6
begeben. Als sie auf dem See waren brach das Eis und beide fanden im Wasser ihren Tod. Das Mädchen fand nian gleich, den Bruder aber erst nach drei Tagen, trotz alles eifrigen Sucheus. Suotirot. Trotz aller Warnungsstimmen gegen die Auswanderung nach Brasilien rüsten sich, nach dem vor wenigen Tagen erst mehrere hundert Wälsch- tiroler von Trient aus einem ungewissen Schicksale I mit allen Umständen bekannt hat, soll der Richter SS nen die dem auf sie gefaÄenen Verdacht angemessene Marter überstanden

hätten, sind sie bis auf daS Ein treffen weiterer Jndicien loszulassen; Die Tortur soll nicht zu lang und nicht leicht auf Eine Stunde sich erstrecken, und Niemand soll öfter als dreimal „gemartert' werden; deßglelchen sollen die während der Marter gemachten Aussagen nicht auf geschrieben werden, sondern nnr diejenigen, welche nach der Marter abgelegt worden sind. Siebenter Punkt. Wenn die angeklagte Person die zauberischen Thaten sammt den Umständen mit oder ohne Marter bekannt hat, soll der Richter

fleißig nach den Umständen forschen, besonders wenn die Per son bekannt hat, daß sie Zanbermittel eingegraben oder zurückbehalten habe. Da soll der Richter sorgsam nachsuchen lassen, und weun die Umstände nicht wahr erfunden wercen, soll er solches der Gefange nen vorhalten und sie ermähnen, die Wahrheit zu sagen und „nach Gelegenheit der Sache' zum andern Male die Tortur anwenden. Achler Punkt. Wenn die gefangene Person die vorbekannte Missethat vor dem Uril (Verurtheilnng) widerruft

, soll man sie wieder in'S Gefängniß zurückführen und Weiler torturiren lassen; es wäre denn, daß die Person solche GKnde des LaugnenS vorbringt, daß der Richter glauben muß, daß der Gefangene sein Gesländniß ans „Kleinmüthigkeit' gemachl und sich dadurch selbst Unrecht gethan habe; alsdann niag der Richter diesen Gefangenen zum Be weise dieser Gründe und seiner Entschuldigung zu lassen. — Item wenn Jemand die während der Tor tur gemachte Aussage widerruft, scll man die. Mar ter nochmals androhen

be richtet, durch die Plakate, welche ein von der kom- petemen Behörde uicht einmal antorisirter sogenannter Agent anschlagen und verbreiten ließ. Sie werden ihre Reise im nächsten Frühjahre unternehmen. Tirolische Menschenfreunde. (Sor.jeyung.) Der 4. Punkt befaßt sich mit dem, was die Rich ter bezüglich des „bösen Geschreh's,' d. i. des üble» Nnses verdächtiger Personen zu beobachten haben. Es heißt da: es soll die Ursache des bösen Ge,chrei's erwogen werten. Der Richter soll den bösen Leu mund

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 12.06.1874
Umfang: 8
zugestehe, so hat der Richter ziit sorgfältiger Erwägung aller Umstände über das Fristgefuch zu entscheiden. Erklärt die Gegenpartei die angesuchte Verlänge rung zum letzten Male zuzugestehen, so . hat der Richter zwar die zugestandene Frist zu bewilligen, m dem Bescheide aber die Fristbewilligung als die letzte zu bezeichnen. In allen Fällen einer bewilligten Fristverlänge rung muß in dem Bescheide der Kalendertag, mit Alchem dieselbe abläuft, bezeichnet werden. s. 10. Jedes Gesuch um eine weitere

Verlän gerung der vom Richter in den Fällen des Z. 9, Ksatz 2 und 3 bewilligten Frist hat der Richter ÄS unstatthaft von Amts wegen zurückzuweisen, wenn nicht zugleich mit Überreichung des Gesuches die Zustimmung der Gegenpartei urkundlich nachgewie sen wird. s. 11. Hat der Richter eine Fristverlängerung rerweigert, so kommen der Partei zur Vornahme derjenigen Prozeßverhandlung, wofür die Fristver längerung angesucht worden war, noch so viele Tage son der Zustellung des abweisenden Bescheides

der schließlich- Erfolg eines früheren, der Gegenpartei jur Aeußerung zugefertigten Fristgesuches noch nicht feststeht, so ist mit jeder Erledigung des späteren TesucheS so lange innezuhalten, bis der Richter in der Lage ist, den Erfolg der früheren Fristwerbung j« beurtheilen und der Erledigung des späteren Gesuches zu Grunde zu legen. §. 13. Wenn eine Partei bei der Tagsatzung die Erstreckung derselbe» begehrt, die. Gegenpartei aber diesem Begehren sich widersetzt und die Fortsetzung der Verhandlung

beantragt, so ist über die begehrte Erstreckung sofort zu entscheiden. Ist der Richter, welcher die Verhandlung bei der Tagsatzung leitet, nicht selbst zur Entscheidung be- rufen, so hat er ohne Verzug den Beschluß des Ge richte« einzuholen und die Parteien aufzufordern, zur Vermeidung der Rechtsfolgen des Ausbleibens die Eröffnung der Entscheidung abzuwarten. Die erfolgte Entscheidung ist den Parteien münd- lich bekannt zu geben, und daß dies geschehen sei, in, Protokolle zu bemerken

. - Ist die Erstreckung der Tagsatzung verweigert wor den, so ist sofort in der Sache selbst zu verhandeln. Wenn eine Partei vor der Eröffnung der richter- lichen Entscheidung, womit die Erstreckung abgewiesen Kurde, sich, entfernt hat oder wenn fie nach dieser Eröffnung sich weigert, zur Sache zu verhandeln, so ist mit der anderen Partei allein die Verhandlung zu pflegen und es treten gegen denjenigen, welcher sich entfernt oder die weitere Verhandlung verweigert hat, die Rechtsfolgen des Ausbleibens

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Tiroler Stimmen
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Seite 3 von 6
Datum: 23.02.1878
Umfang: 6
sei und daß zu seinem Pfarrbezirke auch Bozen gehöre! Msgr. Wirser erwiderte: Vor mir, in meinen Augen sind Sie nichts. Das ist auch natürlich; es könnte ja sonst schließlich jeder daher kommen und behaupten er sei Pfarrer. Richter fragte nun, waS denn mit der Leiche geschehen solle. Msgr. Mieser antwortete: Die werden schon wir besorgen; aber der Herr Richter muffe ab treten, er lasse den Friedhof nicht öffnen, bevor er nicht gehe. Da wollte ein Offizier interveniren und meinte, Herr Richter

könnte hier noch zuvor seine Funktionen vornehmen, dann brauche er den Friedhof nicht zu betreten. Msgr. Mieser entgegnete, er könne es auch hier nicht gestatten, denn der Grund sei Eigen thum der Kirche. Richter fragte nun an, wo denn nicht mehr Kircheneigenthum sei. Msgr. Mieser antwortete: Draußen auf dem Platze (Johannesplatz) da kann ich's nicht verhindern, daß Sie funktioniren. Also ging der Zug zurück bis vor den Ein gang zum Friedhofswege. Dort wurde die Bahre niedergestellt und Herr Richter machte

seine Zeremonien brevi modo (kürzer als gewöhnlich) und — ging dann fort. Nun ging der Zug erst in den Friedhof hinein und die Leiche wurde dort an dem für Nichtkatholiken bestimmten Platz beerdiget. Dies die That sache, welche uns ein sehr verläßlicher Augenzeuge mittheilt. Mir bemerken dazu noch, daß auch voriges Jahr im April, während der Abwesenheit Msgr. Miesers, Herr Richter sich herausnahm zu funktioniren; damals protestirte der diensthabende Stadtpfarr- kooperator mündlich; aber Richter kehrte

sich nicht daran. Der Vorwurf, man habe Herrn Richter nicht aufmerksam gemacht, ist also unwahr und ungerecht. Der Stadtpfarrkooperator war beide Male erschienen, nicht allein um gegen die etwaige Anmaßung eines Unberechtigten zu protestiren, sondern um den Zug zu füh ren. Ueberhaupt hatte Niemand etwas gegen eine anständige Beerdigung, sondern nur gegen die Amtsanmaßung des Herrn Richter. Daß die Mutter des Verstorbeneu das Alles mit an sehen und anhören mußte ist wirklich bedauerlich Allein das hat gewiß

nicht Msgr. Mieser zu verantworten, der als Stadt pfarrer die Verpflichtung hatte, die Rechte dieser Kirche zu wah ren — diese Verpflichtung steht entschieden höher als eine Liebes pflicht. Uebrigens theilt man uns als sicher mit, daß die Mutter des Verstorbenen Herrn Richter warnte: es könnte vielleicht Spek takel geben und in diesem Falle wäre ihr lieber, wenn er ganz wegbliebe. Es scheinen einige liberale Herren sich eifriger um die Berufung des Herrn Richter gekümmert zu haben als die eigenen

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Tiroler Stimmen
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Seite 4 von 6
Datum: 09.02.1875
Umfang: 6
Rinaldini und Komp. Der k. Richter: Vossignora sind angeklagt bei der Beraubung eine« Eisenbahnzuges mitgewirkt zu haben. — Ang. Ich be greife nicht, wesbalb ich allein angeklagt bin; wir waren unser 56 an der Expedition betheiligt, wo sind die Anderen? Rch:er: Die werben theilweise als unbe^idete Zeugen vorgeführt werden, übrigens haben Sie danach auch nicht zu fragen. Antworten Sie aus uniere Fragen. Sie geben also zu, daß Sie sämmt liche Passagiere ihrer Werthsachen beraubten? — Ang. Aber ich bitte

. Herr Richter! Die Gensdarmen haben uns ja ruhig zugesehen .... — Richter: Die Gensdannen konnten nicht- sehen, da sie 10 Schritte weil vom Schauplatze entiernt stan den. Sie haben von dem geraubten Gute ein 56stel als An theil an der Beute bekommen? — Ang. Das war der mir rechtlich gebührende Erwerbsgewinn. Sie scheinen mit unseren Geschäfts-Maximen schlecht vertraut zu sein. — Richter. Wie wollen Sie diesen Raubanlhe l rechtfertigen? — Ang (laut lachend). DaS ist so „Usance" bei allen Räuberbanden

. Fra gen Sie bei den Gesellschaften Aballino und Komp., Fra Dia- volo und bei allen anderen Banden in Sizilien und in den Abbruzzen nach. Sie können meinetwegen auch den Herrn Rinal- dini — eine unbestreitbare Autorität in unserem Fache — als Sachverständigen vorladen. — Richter. Das werben wir wohl j bleiben lassen. Sie haben auch einige Passagiere ermordet? — Ang. Ich dachte gleich, daß man aus diesem unbedeutenden Nebenumstande Kapital schlagen werde. — Richter. Sie geben also zu. mehrere

Menschen getövtel zu habe»? — Ang. (die . Achsel zuckend.) DaS geschah blos aus Nothwehr. — Richter. 3BaS haben Sie mit dem geraubten Geloe angefangen? — l Ang. (stolz) Ich habe, dem Spruche des Evangeliums fol- « -end: „Geben ist seliger als nehmen!" das Gelo an die Armen : verschenkt. Ich sah einen Beiteljungen i» Aquila barfuß lauf n. Mein großmüthiges Herz war gerührt, ich reichte demselben ein Fünf-Soldi-Stück! (Rührung im Auditorium.) — Richter. I Ein Fünf-Soldi-Stück l iie haben aber vom .Raub

50U.000 Skudi bekommen. Wo haben Sie oas übrige Gelo angebracht? — Ang. (schelmisch lächelnd). Ich habe auch einem armen, f hübschen Mädchen in Ascoli, das sehr gefällig war, einen Skudo als Douceur geg den. Ich hatte das Recht dazu! — \ Richter. ES erübrigt noch imnur eine Summe von mehr als 499.997 Skudi. die Sie gar n chl verrechnet haben. Ist . das nicht kolossal? — Ang. (geringstätzend). Das mag für Sie und für Leute Ihresgleichen, die das ganze Jahr lang mit einer gewissen Summe auskommen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 12
Datum: 02.06.1877
Umfang: 12
um 9 Uhr Vormittags wider Josef Fuchs, auch „Reiter' genannt, von Großarl Bezirk St. Johann im Salzburgischen, 41 Jahre alt, katholisch, ledig, Müllergeselle, wezen Verbrechens des DiebstahlS nach ZZ. 171, 173, 176 ll »), 179 St. G. B., Richter die Herren Landesgerichtsrath Trafojer und LandeSgerichtSfekretär Ritter v. Lach müller, Staatsanwalt Herr StaatSanwalt» Sustitut Dr. Ritter v. Reinifch, Vertheidiger Dr. Wackernell 2. Am nämlichen Tage um 4 Uhr Nachmittag wl der AloiS Mettler von Hall, 17 Jahre

alt, katholisch ledig, ohne Beschäftigung, wegen Nachmachung össent licher Kreditspapiere nach ZZ. 106, 103, Abs. II St. G. B., Richter die Herren LandeSgerichtSrath Trafojer und LandeSgerichtSsekretSr Ritter v. Lach müller. StaatSanwalt Linser, Vertheidiger Dr. Walter. 3. Am 12. Juni um 9 Uhr Vormittag«: ». wider Johann Unterer von Kelchsau, 26 Jahre alt, katho» lisch, ledig, Bauernsohn und Landesschütze, d. wider David Unlerer von Kelch Sau, 28 Jahre alt, katholisch, verehelicht.^Pächter

in Oberleif am GlanterSberge, Gemeinde Höpfgarten, wegen Verbrechens der öffent lichen Gewaltthätigkeit durch Entführung «ach Zs. 96 und 97, Abs. I. St. G. B., Richter die Herren Lan deSgerichtSrath Trafojer und LandeSgerichtSsekrelär Ritler v. Lachmüller, StaatSanwalt Linser, Verthei diger Dr. Praxmarer. 4. Am 12. Juni um 4 Uhr Nachmittag wider Johann Ganahl von Bludenz, k. k. Postassistent in Kusstein. 30 Jahre alt, katholisch, verehelicht, wegen Verbrechens der Amisveruntreuung nach ZZ. 131 und 132

. Abs. ll, Richter die Herren LandeSgerichtSrath Trafojer und LandeSgerichtSsekrelär Ritter v. Lachmüller, StaatSanwalt Herr StaatSanwalt - Substitut Dr. Ritter v. Reinifch, Vertheidiger Dr. Witsch. 5. Am 13. Juni um 9 Uhr Vormittag: 1. wider Dr. Vigil Zatelli von Trient, 23 Jahre alt, katholisch, ledig, bis zum 19. September 1376 Direktor der Trientner Zeilschrift »II l'rLutiuo«, wegen Ver brechens des Hochverraths nach Z. 53 o, d. wegen Störung der öffentlichen Ruhe nach Z. 65 a>, o. we gen

Aufwiegelung nach Z. 300, ü. wegen Wache beleidigung nach Z. 312 St. B„ Richter die Her ren LandeSgerichtSräthe v. Gasteiger und Ritter von Ziernfeld, Oberstaatsanwalt Herr Dr. Ritter von Kindinger, Vertheidiger Dr. v. Dordi; 2. wider Jo hann Scotoni von Trient, 23 Jahre alt, katholisch, ledig, Privatlehrer, italienischer Unterthan, ». wegen Verbrechens deS Hochverraths nach H. 58 o. d. we gen Störung der öffentlichen Ruhe nach Z. 65 n, o. wegen Wachebeleidigung nach Z. 312 St. G. B., Richter die Herren

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 12
Datum: 11.06.1873
Umfang: 12
in derselben Zilage ^e- stellten Änsprüchcn einzelne zur Entscheidung reis sind, in Ansehung anderer aber die Erstreckung der Tagsatzung zur Fonjevung d^r Verhandlung a>o nolhwenvig erjcheint, so kann der Richter üb^r die zur Enticheidung reifen An sprüche jolvll die Verhandlung schließen, das Unheil fällen und verkündigen; er har aber, wenn er nicht in der Lage ist, zugleich über die Nedengcbühien oder Gerichtokosten welche auf solche Ansprüche entfallen, zu eittscheiden, in dem Urcheil« auovrücktich

auozusprechen, inwieweit die Ent- scheionng darüber noch einem weiteren Urtheile vorbe halten bleibt. In ähnlicher Weise kann der Siichter sofort zum Schlüsse der Aerhaudliing nnd zur Fällung und Verkündigung des Urtheiles auch in Ansehung eines Theiles vcösetben An spruches schreien, wenn dieser Theil durch ausdrückliche Anerkennung cer Schuld von Seite des (Beklagten außer Streit gestellt ist. Jedes der von dem Richter in derselben Streitsache ge fällten Urtheile ist in Beiresf der ekechloinittcl

der Parteien und ihrer Bevollmächtigten und die kurze Bezeichnung dcS Streitgegenstandes; L. die Benennung der Personen, welche als Parteien oder in deren Vertretung in der Tagsatzung erschienen sind; die in den 88- 9/ 1», ^'ä, 2d, 43, bU, 52 und 63 angeordneten Auszeichnungen; 5. die von dem Richter im Laufe der Verhandlung ge faßten nnd verkündeten Beschlüsse; ö. die Zeit des Schlusses der Verhandlung und der Verkündigung des Urtheiles mit der Bemerkung, ob bei derselben beide Parteien anwesend

ein von dem Bcklagien gegen die der Klage zu Grunde liegenden Behauptungen ausdrücklich eingelegter Widerspruch in der von dem Nichter zu be stimmenden kurzen Fassung durch daS VerhandluiigSpro- tokoll zu beurkunden. Die Einsicht des Protokolles steht den Parteien jeder zeit offen- Einc Uiitersertigung dcS VcrhautluiigSprotokolles von Seite der Parteien, Zeugen oder Sachver/iändigen findet nicht statt; die Vorlesung desselben nur in den in diesem Gesetze ausdrücklich bezeichneten Fällen oder wenn es der Richter

für nothiv.ndig erachtet. Vlll. Rechtsmittel. NullitätSbeschwerde. 8. 78- Die in dem Aagatellverfahren erlassenen Urtheile können nur durch daü Rechtsmittel der NullitätSbeschwerde aus einein der folgenden Gründe angefochten w.rdcn: 1. weil daS Bagatellrerkahren nach den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zulässig war; 2. weil daS Ultheil von einem nicht zuständigen Ge lichte (88- 1 bis 7) gefällt wurde; Z. well dasselbe von einem Richter gefällt wurde, wel> cher zu dem Nichteramte im Bagatcllverfahren

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 14.10.1876
Umfang: 6
oder bei Gott, ich er zähle ganz England die Geschichte Deiner Heiralh.' Die Ueberraschung derZ »Hörer war unbeschreib lich bei dieser Angabe. Richter: „Was hörten sie weiter?' Zeuge: „Milady war lehr erregt und entgeguete: „DaS wagen Sie nicht, Sie sind ein Feigling uud Sir Victor hat Sie in der Gewalt. Wiederholen Sie nur einmal die Lüge und Sie sollten im Zucht« Hause verstummen. Gehen Sie, Juan Catheron, ich fürchte Sie nicht. Ich werde bestimmt, daß sie ihm diese» Namen g»b, übrigens war» nur unheim

lich bei der Sache und ich schlich davo«. Boa dem Erltdulß hab' ich außer dem Richter Ferrik Nie mand etwa« gesagt.' James Dicksey wurde mit Kreuzfragen bestürmt, ließ aber an seiner Aussage teiu Titel.chen ändern. Er könne den Namen, den die Lady genannt, be schwören, ebenso die angegebenen Reden. Tiefe Sensation bemächtigte sich der Anwesenden, als JameS Dickjey abtrat. Die Lerhaodluug wurde bis zum nächsten Mor» gen vertagt. Trotz des unfreundlichen Wetter« füllte sich der Saal. Todtenslille

herrschte, als William Hooper wieder vor die Schranken gerufen wurde. Richter: „Erinnern Sie sich des Abends, wo Sir Victor seine Frau heimbrachte?' Zeuge: „Ja.' Richter: „An dem Abend kam noch ein Besuch; wer war eS?' Zeuge: „Mr. Juan Catheron.' Richter: „Besachte Mr. Juan Catheron seine Verwandten regelmäßig?' Zeuge: „Nein.' Richter: „Wie lange Zeit war seit seinem letzten Besuche verstrichen?' Zeuge: ,Bier Jahre. Er stand schlecht mit Sir Victor.' Richter: „Auch mit seiner eigenen Schwester?' Zeuge

: „Ich möchte die Frage lieber nicht beant worten.' Richter: „Und doch müssen wir wissen, auf wel chem Fuße Juan Catheron mit seiner Familie stand? Hat man ihm je das HauS verboten?' Zenge: „Ich glaube so.' Richter : „War sein Besuch an jenem Abend völlig unerwartet?' Zeuge: „Ich weiß es nicht.' Richter: »Wie lange blieb er?' Zeuge: „Höchsttos zwanzig Minuten, dann kam er lachend herunter und ich ließ ihn hinaus. Seit dem habe ich ihn nicht wiedergesehen.' 10. Capitel. Fortsetzung des Berichtes. Jane Pool

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 06.03.1875
Umfang: 4
1. SchwurgerichtSsession 1875 werden folgende Straffälle zur Haupt-Verhandlung vor den Geschwor nen kommen: 1. Am 8. März gegen Johann Bocher, ehemaliger Sagerbauer zu Rain, Bezirk TauferS, wegen des Ver brechens der schweren körperlichen Beschädigung. Vorsitzender: Herr Präsident Dr. Graf Melchiori. Richter: Die Herren Landesgerichts - Räthe Baron Ezörnig und Sevignavi. Oeffentlicher Ankläger: Herr StaatSanwalt Ritter v. Köpf. Vertheidiger: Herr Dr. Franz Perathoner. 2. Am 9. März um 3 Uhr Vormittags gegen Johann Neumann

, k. k. Postmeister in KaltenhauS, wegen de« Verbrechens der AmtSveruntreuuug. Vorsitzender: Hnr Präsident Dr. Graf Melchiori. Richter: Herr LandeSgerichtSrath Sevignani, Gerichts- Adjunkt Bergmeister. Oeffentlicher Ankläger: Herr StaatSanwalt Ritter v. Köpf. Vertheidiger: Herr Dr. Huber: 3 Am 9. März um 3 Uhr Nachmittags gegen Anton Lungkofler, Vagant von Bierschach, wegen des Verbrechens des Diebstahls. Vorsitzender, Richter und Vertreter der Staatsbe hörde wie aä 2. Vertheidiger: Herr Dr. Fritz von Zallinger

um sich. Im nächsten Augenblicke stürzte er ans den Secretär zu und uahm das verhSagnißvollePaquet, daS ihm vorhin eotfalleu bar» wieder vom Boden auf. »Das enthält meine Waffen!' rief er dann, „uud ich will sie benutz«» l' Eine einzige, schnelle Bewegung, und die Siegel waren gebrochen. (Fortsetzung folgt.) Richter: Herr LandeSgerichtSrath Sevignam, Rath»- Secretär Dr. v. Pfeiferaberg. Oeffentlicher Anklä ger: Herr StaatSanwalt Ritter v. Köpf. Vertheidiger: Herr Dr. Johann v. Grabmayr. 5. Am 11., 12. und IS. März

LandeSgerichtSrath Dr. Eccher. Richter: die Herren LandeSgerichtSräthe Dr. v. Stemtzer und Sevignani. Oeffentlicher Ankläger: Herr Staatsanwalt Ritter von Köpf. Vertheidiger: die Herren Dr. Huber, Dr. Rottensteiner, Dr. Mumelter, Dr. Franz v. Larcher und Dr. v. Grab mayr. 6 Am 15. März gegen Adolf Rainer, ehemaligen Postexpeditor beim k. k. Postamt- Lienz wegen des Verbrechens des Mißbrauch« der Amtsgewalt und der AmtSveruntreuuug. Vorsitzender: Herr Präsident Dr. Graf Melchiori. Richter: Herr LandeSgerichtSrath

Baron Czörnig und Gerichtsadjunkt Bergmeister. Oeffentlicher Ankläger: Herr StaatSanwaltsubstitut v. Trentiui. Vertheidiger: Herr Dr. v. Hrpperger. 7. Am 16. März gegen Johann Gasser, ehemali gen k. k. Postmeister und Lehrer zu St. Jacob in Deffereggen wegen des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt. Vorsitzender: Herr Präsident Dr. Graf Melchiori Richter: Herr LandeSgerichtSrath Baron CzSruig, Raths - Secretär Dr. v. PfeiferSberg. Oeffentlicher Ankläger: Herr StaatSanwalt Ritter ». Köpf. Ver

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Bozner Zeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 02.07.1877
Umfang: 6
am 17. Juli traf dann die Gerichtskommission, der I. k. Bezirksrichter von Glurns m Spondinig ein. Bez.-Richter Pult ersuchte den der fran zösischen Sprache kundigen Adolf Schmid als Dolmetsch zu snngiren, um die ersten Informationen von Tourville zu erhalten. Tonrville erzählte nun dem Dolmetsch in sran- . Mischer Sprache, seine Frau sei immer etwas von Schwindel befallen worden, auch habe sie hohe Absätze getragen. In einem Momente, wo er etwa 11 Schritte von ihr gewesen, sei sie ausgeglitscht

und eine kleine An höhe hinabgesallen. Nun mußte Tourville mit dem Richter an den Thatort, wo die Sachverständigen Dr. Flora und Dr. Zimmeter bereits waren. Dort schloffen sich Professor Dr. Adolf Putzler aus Gölitz und der Mediz. Dr. Poell der Commission an. Tourvillc bezeichnete genau den Punkt, wo seine Frau gestanden sei. Dort habe sie die Gegend bewundert, während er wenige Schritte von ihr gestanden sei. Er mü'se annehmen, so lauten seine Worte, daß unter seiner Frau ein Stein gewichen

hatte den Boden getränkt — Tour« ville wendete sich zur Seite. Hatte er eine Thräne für die Arme? Stein. Er fragte um Uhr und Pretiosen feiner Frau, im Werthe von 40(X> fl., jene Uhr, jene Pretiosen^ die er nach dem Berbrecheu auf die Kalkwendung getragen, und der Richter läßt vergeblich an der Leiche die Werthgegen- stände suchen. Die Leiche wurde nach Trafoi übertragen. Und zu welchem Schlüsse gelangt die Commission? Die Unmöglichkeit des Abfallens von der Straße, bis zum Fundorte der Leiche

im Hnnt'sche« Prozesse so intim verkehrt hatte? Nun kommt die Vorbereitung, die Einleitung zu einer neuen Vertheidigungsweise. Am 21. Juli sagte er plötz lich zu Golderer. daß er nach Glurns gehen und den Bez.-Richter in seinem Namen ersuchen solle, sogleich zu kommen, da er ihm etwas Wichtiges mitzutheilen habe. Es geschah, doch der Bez.- Richter lehnte eS mit dem Be merken ab, daß am nächsten Tage eine Gerichtskommission von Bozen eintreffen werde. Und worin bestand die wich tige Mittheilung

zu sein. Er hatte sich an der Beurtheilung des Terrains des Volkes und des Richters getäuscht. Diese Gewißheit was es auch, die ihn nach der Begehung der II. Absturzstelle am Fuße der Bergseite an der Thalsohle den Gedanken nahe legte, die Be hauptung des Selbstmordes anzubahnen, durch die Frage den Richter um die Pretiosen seiner Frau, die Ge wißheit, daß er mit der Behauptung des zufälligen Todes seiner Frau nicht mehr auskomme, war es wieder die ihn veranlagte am l9. Juli den Bez.- Richter Pult zu ersu che,'. 20 Männer abzuordnen

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Tiroler Stimmen
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Seite 2 von 6
Datum: 23.02.1878
Umfang: 6
Richter von Meran, Pastor der bekanntlich gesetzwidrig konstituirten evangelischen Ge meinde von Meran, und zugleich der diensthabende Stadt- pfarr-Kooperator, jener um seine Funktion vorzunehmen, dieser um im Aufträge des Herrn Stadtpfarrers dagegen zu protestiren. Der Herr Kooperator erklärte sogleich, daß er im Namen und Aufträge des Pwbstes und Stadtpfarrers von Bozen gegen jede Funktionirung Einsprache erheben müffe und daß er beauftragt sei einen schriftlich abgefaßten Protest hier öffentlich

zu verlesen. Herr Richter erwiderte, solche Proteste seien ihm nicht mehr neu; er sei das schon gewohnt und kehre sich nicht daran. Das Vorlesen des Protestes werde nichts nützen, er werde doch nicht darauf hören. Der Herr Kooperator erklärte: Ich werde thun, was mir aufgetragen ist, und begann den Pro test zu verlesen; der Herr Richter aber begann seine Funktion. Der Herr Kooperator hielt nun inne, wartete, bis er damit fer tig war und gab den Leichenträgern die Weisung, nicht eher den Sarg aufzuheben

, bis er den Protest verlesen habe. Nach been digter Funktion (eine Art Einsegnung) schickte sich der Herr Rich ter an den Zug in Bewegung zu setzen; allein der Sarg wurde nicht aufgehoben und der Herr Kooperator verlas am Thore der Leichenkapelle vor dem Herrn Richter, der Mutter des Verstorbe nen und mehreren Herrn Offizieren, welche der Leiche das Ge leite gaben, laut und feierlich, ohne im Geringsten gestört zu werden, den Protest, welcher beiläufig folgenden Inhalt hatte: Der Gefertigte wiffe

Richter, der ihn auch willig» ohne ein Wort der Entgegnung, annahm und in die Tasche schob. Nun ging der Zug dem Friedhofe zu — der Herr Richter der Bahre voran, der hochw. Herr Stadtpfarrkoo- perator nach derselben. Also „die schwarze Kutte" ist nicht „ver duftet", wie die „Boz. Ztg." und das „Tagblatt" in ihrer jüdi schen Sprache erzählten, sondern der hochw. Herr Stadtpfarrkoo- perator blieb beim Sarge, bis sich das Grab über ihm geschloffen hatte. Msgr. I. Mieser, Probst und Stadtpfarrer von Bozen

hatte das Friedhofsgitter schließen lasten und erwartete vor dem selben mit zwei Zeugen den Zug. Als derselbe dorthin kam, befahl Msgr. Mieser den Trägern die Bahre niederzustellen und wendete sich an Herrn Richter mit den Worten: Mein Herr, mit welchem Rechte wollen sie hier funktioniren? Herr Richter berief sich auf Instruktionen der k. k. Statthalterei. Msgr. Wieser erwiderte: er habe noch nie eine diesbezügliche Anzeige erhalten. Herr Richter wollte einen analogen Fall von Brixen erzählen; Msgr. Wieser unterbrach

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 04.03.1875
Umfang: 6
Dienft- S4? knecht von Fügen, wegen Verbrechen» der Nothzucht; Vorsitzender LandeSgerichtS » Präsident Dr. Eruard Ferrari; Richter die Herren LandeSgerichtSrath Tra- sojer und LandeSgerichtS-Adjunlt Ritter v. Lachmüller; Bertheidiger Herr Dr. Dinter. 3. Am nämlichen Tage um 11 Uhr Vormittag wider Johann Knabl, 19 Jahre alt, Taglöhner von Fügenberg, wegen Verbrechens des Nothzucht».Ver suches; Vorsitzender Landesgerichts » Präsident Dr. Eduard Fsrrari; Richter die Herren LandeSgerichtS- rath Trasojer

Dr. Eccheli. 5. Am 11. März l. IS. nm 9 Uhr Vormittag wider Franz Burganza, 24 Jahre all, lediger Mau rer von Earbouara Provinz Mantua, Königreich Italien, wegen Verbrechens des Raubes; Vorsitzen der LandeSgerichtS - Präsident Dr. Eduard Ferrari; Richter die Herren LandeSgerichtSrath v. Gasteiger und LandeSgerichtS - Adjunkt Ritter v. Lach.i.üller; Vertheidiger Herr Dr. Onestinghel. 6. Am 12. MZr; l. Js. um 9 Uhr Vormittag wider Anton Pertile, 28 Jahre alt, lediger Tag- löhner von Gallio, Provinz Virenza

, Königreich Italien, wegen Verbrechens deS Raubes; Vorsitzen der LandeSgerichtS - Präsident Dr. Ecuard Ferrari; Richter die Herren LandeSgerichtSrath v. Gasteiger und LandeSgerichtS - Adjunkt Ritter v. Lachmüller; Vertheidiger Herr Dr. Falk. 7. Am 13. März l. Js. um 9 Uhr Vormittag wiver Franz Krabacher, 28 Jahre alt, lediger Mül lergeselle von Oetz, wegen Verbrechens des Gewohn-- heitsriebstahls; Borsitzender Oberlandesgerichtörath Dr. Johann v. Miller; Nichter die Herren Landes gerichtSräthe Weirather

und Trasojer; Vertheidiger Herr Dr. Felderer. 3. Am 15. und 16. März l. Js. um 9 Uhr Vormittag wider Theodor Rockstroh, 27 Jahre alt, evangelisch, lediger Kellner und Vagant von Hohenlohe in Preu ßen, und Stolz Georg, 36 Jahre alt, katholisch, lediger Maurer und Vagant von Hötting, wegen Verbrechens reS DiebslahlS; Vorsitzender LandeS- gerichtS-Präsident Dr. Ecuard Feirari; Richter die Herren Landesgerichtsräthe Trasojer und Ritter von Ziernfeld; Veriheiriger Dr. Köck für Rockstroy und Dr. Hammer für Stolz

. 9. Am 17. März l. Js. um 9 Uhr Vormittag wider die Eheleute Paul Geiger, 25 Jahre alt, Tischler von Schwaz. wegen Verbrechens des Be truges, und Maria Geiger, 23 Jahre alt, geborne Madl von Innsbruck, wegen Verbrechens des Dieb- stahlS; Vorsitzender LandeogerichtS - Präsident Dr. Eduard Ferra.i; Richter die Herren LandeSgsrichts- räthe Weirather und v. Gasteiger; Vertheidiger Dr. Praxmarer für Paul Geiger und Dr. Mörz für Maria Geiger. 10. Am 13. März l. Js. um 9 Uhr Vormittag wider Carl Peter, 34 Jahre alt

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 16.09.1879
Umfang: 8
und des Herrn Staatsanwaltssubstituten Ritter v. Reinisch zur Verhandlung gelangenden Straffälle. 1. Am 22. Sept. um 9 Uhr Vormittag wider Jos. Carl. Spielmauu von Innsbruck, zuständig nach Polling, 28 Jahre alt, katholisch, lediger Tag- löhner und Vagant, Kaiser - Jäger-Reservist, wegen: s. GewohnheitsbetrugeS, b. Falschmeldung, o. Land streichers! , Richter die Herren Landesgerichtsräthe Trasojer nnd v. Gasteiger, Vertheidiger Herr Dr. Dinter. 2. Am 22. Sept. um 11 Uhr Vormittags wider Anna Kogler

von Baumkirchen, zuständig nach Fritzens, 34 Jahre alt, katholisch, ledige Näherin, wegen Kindsmordes, Richter die Herren Trasojer und v. Gasteiger, Vertheidiger Herr Dr. Falk. 3. Am 22. Sept. um 4 Uhr Nachmittag wider Lorenz Hoppichler von Wattens, 47 Jahre alt, katholisch, verehelicht, ehemaliger Postmeister und Guts besitzer in Sellrain, wegen: a. Mißbrauch der Amts gewalt, b. Betrug, Richter die Herren Ritter von Ziernfeld und Dr. BlaaS, Vertheidiger Dr. Walter. 4. Am 22. Sept. um 6 Uhr Nachmittag wider

Anton Hecheuberger, genannt schwäbischer Toni, von Schwaz, 31 Jahre alt, katholisch, lediger Tag- löhner, wegen: s. Nothzucht, b. Schändung, o. Ver letzung der Sittlichkeit, Richter die Herren Ritter von Ziernfeld und Dr. Blaas, Vertheidiger Dr. Duregger. 5. Am 23. Sept. um 9 Uhr Vormittag wider Nothbnrga Kern von Trinö, 16 Jahre alt, katholisch, ledige Dienstmagd, wegen Brandlegung, Richter die Herren Dr. Blaas und Dr. Brunner, Vertheidiger Dr. Ebner. 6. Am 24. Sept. um 9 Uhr Vormittag wider Josef

Holz meist er von Finkenberg, 58 Jahre alt, verehelicht, Bauerngutbesitzer zu HaLlach in Watten berg, wegen Mißbrauch der Amtsgewalt, Richter die Herren v. Gasteiger und Dr. Brunner, Vertheidiger Herr Dr. Felderer 7. Am 25. und 26. Sept. um 9 Uhr Vormittag und 4 Uhr Nachmittag wider: 1. Josef Weber von Wien, 40 Jahre alt, katholisch, verehelichter Agent in Wilten, 2. Bertha Weber, geborne Kreibich von Prag, zuständig nach Wien, 35 Jahre alt, katholisch, Frau des Josef Weber, wegen Betruges, Richter

die Her ren Trafojer und Dr. Brunner, Vertheidiger für Er steren Herr Dr. Witsch gewählt, für Letztere noch nicht bekannt. 3. Am 27. Sept. um 9 Uhr Vormittag wider Johann Greiderer, Allenhaufer-Bauer in Kösfen, 33 Jahre alt, katholisch, verehelicht, wegen Brand legung, Richter die Herren Ritter v. Ziernfeld und Dr. Blaas, Vertheidiger Herr Dr. Hammer. 9. Am 29. und 30. Sept. und 1. Oct. um 9 Uhr Vormittag und 4 Uhr Nachmittag wider: 1. Adam Walter von Katharinenberg, zuständig nach Nencel- !au, Bezirk

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 17.09.1878
Umfang: 6
ObriO 173, 174 II. a und 179 St, G. B.. Richter die Herren Trafojer und Ritter v. Lachmüller, StaatS- anwalt Herr Linser, Vertheidiger Herr Dr. Witsch. 3. Am 24. September um 4 Uhr Nachmittags wi der Lechuer Johann von Brixlegg, 25 Jahre alt, lediger Hausknecht und Landesschütze, wegen Ver brechens des DiebstahlS nach ZZ. 171. 173, 174 II. «1, 176 II. I.. und 179 R. G. Bl., Richter die Herren Trafojer und Ritter v. Lachmüller, StaatS- anwalt Herr Ritter v. Neinisch, Vertheidiger Herr Dr. Dinter

. 4. Am 25. September nm 9 Uhr Vormittags wider Riedl Ulrich von Kirchberg, 24 Jahre alt, ledig, Schweizer, wegen: l. Verbrechens der Theilnahme an der Verfälschung öffentlicher Creditpapiere nach Z. 109, '2. Verbrechens der öffentlicher Gewaltthätigkeit nach Z. 87. 3. Verbrechens des Betruges nach ZZ. 197 und 200 St. G. B., Richter die Herren v. Gasteiger und Ritter v. Ziernfeld, Staatsanwalt Herr Linser, Vertheidiger nach Wahl des Angeklagten Herr Dr. Falk. 5. Am 26. September um 9 Uhr Vormittags wider: 1. Prem

Anton von Vögelsberg, 33 Jahre alt, ver ehelicht, Taglöhner, und 2. Prem Nothburg geborue Meixner, 37 Jahre alt, Frau des Vorgenannten, wegen Verbrechens des Betruges nach ZZ. 197, 199 a. k-, 200, 201 ct. und 203 St. G. B., Richter die Herren Ritter v Zirnseld und Ritter v. Lachmüller, StaatSanwalt Ritter v. Reinisch, Vertheidiger für Ersteren Herr Dr. Ebner, für Letztere Dr. Felderer. 6. Am 27. September um 9 Uhr Vormittags wider Benza Johann von Vipolzano bei Görz, 40 Jahre alt, verehelicht

, Früchtenhändler in Innsbruck, wegen Verbrechens des Betruges nach ZZ. 197, 199 k. und 203 St. G. B., Richter die Herren Trafojer und v. Gasteiger. Staatsanwalt Herr Linser, Vertheidiger Herr Dr. Hammer. 7. Am 27. September um 4 Uhr Nachmittags wider Kottat) Johann von Preßburg, 38 Jahre alt, ledig. Amtödiener beim k. k. Bergamte in Kitzbichl, wegen: l. Verbrechens der Amtsveruntreuung nach Z. 181. 2. Verbrechens des Betruges nach ZZ. 197 und 200 St. G. B., Richter die Herren Trafojer und Ritter v. Lachmüller

, StaatSanwalt Herr Ritter v. Reinisch, Vertheidiger Herr H)r. Haßlwanter. 8. Am 28. September um 9 Uhr Vormittags wider Rauch Margareth, geb. Ganper von Schwaz, 37 Jahre alt, ZimmermannSfran und Hebamme in Wörgl. und Delmanego Jsidor von Buchenstem, 35 Jahre alt, Witwer, Schuster in Wörgl, wegen Verbrechens des Betruges nach ZZ. 197, 199 f., 200 und 203 St. G. B., Richter die Herren Trafojer und Ritter von Zirnfeld, StaatSanwalt Ritter von Reinisch, Verthei diger für Ersteren Herr Dr. Köck, für Letzteren

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Volksblatt
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Seite 6 von 10
Datum: 16.03.1878
Umfang: 10
die Träger bestellt. Kurz, es geschah Alles, wie für die anstandige Beerdigung eines Katholiken zu geschehen pflegt, und der Herr Coop. Schund hatte den Austrag, die Leiche zu begletten,. und beiderBe- grabung derselben gegenwartig zu sein, was vonihmauch vollführt wurde. Von Seite des protestantifchm Geistlichen Richter aber wurde gar nichts angeordnet. Ich bin also, wie in dem vom Cooperator verlesenen Proteste deutlich enthalten, nur aufgetreten gegen die Amtsanmaßung des Herrn Richter

ohne irgend eine Äöldung ein fremdes Haus betreten und darin als Herrn sich geriren wollte, so wird doch Niemand, der Recht und Sitte achtiH gelernt, dein Eigenthümer es verargen können, wenn er der Arroganz des Eindringlings ein Ziel setzt. Da nun Herr Richter sich herausnehmen wollte, ohne irgend eine Anfrage und trotz des verlesenen Protestes mit völliger Mißachtung meinet pfarrlichen Mchte, sowie der Eigenthumsrechte der Bozner Pfarrkirche auf dem Gottesacker in demselben gerade so zU handeln

, als wenn er diese Rechte für sich in Anspruch nehmen könnte, so machte ich Nur von meiner kirchlichen Amtsgewalt Gebrauch, indem ich erklärte, auf dem der Kirche gehörigen Grunde einen solchen Uebergriff nicht zu gestatten. Weder der vont Magistrate bei den Haaren herbeigezogene § 364 allg. b. G. B. noch irgend ein Gesetz stellte dem Herrn Richter einen Freibrief für eine solche Rücksichtslosigkeit aus. Der Stadtmagistrat hat daher ein ganz gesetzwidriges Decret erlasseü. Er nennt dasselbe eine „Entscheidung.' Allein

desselben, wie Herr Richter gethan, auch im Sinne obiger Verordnung keines wegs beim Begräbnisse interveniren. Auch wenn er ordentlich berufen gewesen wäre, hätte er nur die Leiche zu begleiten gehabt. Daß er auch religiöse Funktionen vornehmen durste, ist in besagter Ver ordnung nicht gewährt uttd durch die Verordnungen vom 31. Dez. 1783 und 8. Jänner 1784 geradezu ausgeschlossen, da diese fest setzten: „Wo die Äkathöliken keine eigenen Beerdigungsplätze haben, ist ihnm die Beerdigung in dem katholischen

Freithose zu gestatten, in diesem Falle soll aber das Sittgen akatholischer Lieder und die Haltung von Leichenreden auf dem katholischen Freithofe unterbleiben.' Also nach diesen Verordnungen war vom katholischen Pfarrer auf dem seiner Jurisdiktion unterworfenen katholischen Freithofe eventuell lediglich die Beerdigung eines AkatMiken zu gestatten, ohne Funktionirungen zuzulassen. HarauS folgt, daß Herr Richter auch nach diesen Verordnungen in zweifacher Hinsicht einen Uebergriff sich erlaubt hätte

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 3 von 4
Datum: 25.02.1878
Umfang: 4
, Probst und Stadtpfarrer von Bozen, hatte das Friedhofsgitter schließen lassen und erwartete vor demselben mit zwei Zeugen den Zug. Als derselbe dorthin kam, befahl Msgr. Wieser den Trä gern die Bare niederzustellen und wendete sich an Herrn Richter mit den Worten: Mein Herr, mit welchem Rechte wollen sie hier funktioniren? Herr Richter berief sich auf die Instruktionen der k. k. Statthalterei. Msg. Wieser erwiederte: er habe noch nie eine diesbezügliche Anzeige erhalten. Herr Richter

wollte einen analogen Fall von Brixen erzälen; Msg. Wi ser unter brach: Was in Brixen geschehen, geht mich nichts an. Herr Richter behauptete, daß er Pfarrer sei und daß zu seinem Psarrbezirke auch Bozen gehöre! Msgr. Wieser erwiederte: Vor mir, in meinen Augen sind Sie nichts. Das ist auch natürlich; es könnte ja sonst schließlich jeder daherkommen und behaupten er sei Pfarrer. Richter fragte nun, was denn mit der Leiche geschehen solle. Msgr. Wieser antwortete: Die wer den schon mir besorgen; aber der Herr

Richter müffe ab treten, er kaffe den Friedhof nicht öffnen, bevor er nicht gehe. Da wollte ein Offizier interveniren und meinte, Herr Richter könnte hier noch zuvor seine Funktionen vornemen, dann brauche er den Friedhof nicht zu betreten. Msgr. Wieser entgegnete, er könne es auch hier nicht gestatten, denn der Grund sei Eigentum der Kirche. Richter fragte nun an, wo denn nicht mer Kirchen eigentum sei. Msgr. Wieser antwortete: Draußen auf dem Platze (Johannsplatz) da kann ichs nicht verhindern

, daß Sie funktio niren. Also gieng der Zug zurück bis vor den Eingang zum Friedhofswege. Dort wurde die Bare niedergestellt und Herr Richter machte seine Zeremonien brevi modo (kürzer als ge- wönlich) und — gieng dann fort. Nun gieng der Zug erst in den Friedhof hinein und die Leiche wurde dort an dem für Nichtkatoliken bestimmten Pltz beerdigt." — Weitere Bemerkun gen hiezu sind für den klar Sehenden nicht von Nöten. Wer im Recht war, sagt der Art. XII des interkonfessionellen Gesetzes vom 25. Mai 1868

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Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 1 von 4
Datum: 11.05.1876
Umfang: 4
Satz in dem be treffenden Abschnitte des Entwurfes unsere volle Aufmerksamkeit. Derselbe lautet: „Die Ausnahme der Beweise erfolgt vor dem Proz ßgenchte." In dieser Bestimmung liegt ein vollständiger Bruch mit unfern gegenwärtigen Zuständen. Doch war dieser Bruch durch die Ausnahme der Prinzipien der Unmittelbarkeit und der freien Beweiswürdigung ein unbedingt gebotener. Der durch gesetzliche Beweiöregeln nicht mehr gebundene Richter wird nur dann voll ständig in der Lage sein, einen Beweis

. Nach unserer jetzigen Gesetzgebung ist hiesür bekanntlich gar keine Vorsorge getroffen und in der That wäre eine solche auch gar nicht am Platze gewesen, nachdem der Richter bei der Wür digung der Beweise an bestimmte Regeln gebunden und seine Thätigkeit darauf beschränkt ist, die im Vorhinein festgesetzten Werthziffern der einzelnen Beweismittel zu addiren und zu unter suchen, ob die erzielte Gesammtsumme die Höhe der juristischen Wahrheit erreiche oder nicht. Unter solchen Voraussetzungen hätte

die Anordnung der Beweisführung vor dem erkennenden Gerichts hof nur störend wirken und die Richter in der Ermittlung der juristischen Wahrheit in unerwünschter Weise durch Momente beeinflussen können, welchen vom Gesetze irgendwelches Gewicht nicht beigelegt wird, weshalb denn auch unsere Prozeßgesetzgebung an dem Grundsätze sestgehalten hat, daß die Beweisführung, mit Ausnahme des Urkundenbewcises, welchem seiner Natur nach die schriftliche Form zukömmt, von einem abgeordneten, dem Prozesse möglicherweise

ganz ferne stehenden Richter zu geschehen habe, und nur das in schriftliche Form gebrachte Resultat dieser Beweis führung dem erkennenden Gerichtshöfe vorgelegt werde. Auch der Entwurf konnte übrigens selbstverständlich die Mög lichkeit nicht ausschließen, daß die Aufnahme eines Beweises vor dem erkennenden Gerichtshöfe gar nicht oder nur mit unverhält- nißmäßig großen Schwierigkeiten oder Kosten erfolgen könne und es wurde daher im §. 316 auch die Bestimmung ausgenommen, daß das Gericht, jedoch

nur in den vom Gesetze bestimmten Fällen, auf Antrag oder auch von Amtswegen anordnen könne, daß die Beweisaufnahme ganz oder theilweise durch einen beauf tragten oder durch einen ersuchten Richter stattfinde. Was aber ( Morgen 12. Mai \ 1 Pankratius ) 1Ö4 0«. diese Fälle anbelangt, so sind sie der Natur der Sache nach nicht dieselben für die verschiedenen Arten der Beweisführung. Während beispielsweise ein solcher Fall für den Urkundenbeweis etwa mit Ausnahme des Beweises durch Handelsbücher, deren Verschickung

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 10
Datum: 02.11.1877
Umfang: 10
.) Vor dem Leopotdstädter Bezirksgerichte in Wien spielte sich dieser Tage eine eigenthümliche Scene ab. Ein sehr schwerhöriger Tag- löhner besuchte einen 'Aufseher, der eine silberne Spiel dose auf dem Tische stehen hatte. Beim Fortgehen nahm der Taglöhner die Dose, die uhm gefiel, mit, wurde aber auf der Treppe von zwei Männern ange halten und zu Gericht gebracht. Die Dose hatte näm lich in seiner Tasche zu spielen begonnen, ohne daß er es hörte. Zwischen dem Richter und dem Angeklag ten. welcher sich anfänglich

den Schein gab, als höre er ganz gut, entwickelte sich folgender Dialog: Richter: Wie heißen Sie ? 'lugell.: Dem werd' ich's schon zei gen. — Ter Richier wiederholt seine gestellte Frage. Angekl.: .'vraiiz Hartlinger. — Richter : Wo sind Sie gebürtig? Angekl.: Das kuiit ^eder sagen. — Der Richter informirr sich darüber ans der Anzeige. — Ritter: Wie alt sind Sie? Angekl.: Ich sch»upfe sehr gern. — Richter: Sind sie verheirathet? Angekl.: Oh, das wird sich schon finden. - Richter: Haben Sie dt'im

kein Sprachrohr bei sich 5 Angekl.: Ich hab' Sie in meinem Leben nicht gesehen. — Da vervollständige Leweis von der Schuld des Angeklagten erbracht ist, vernrtheilt ihn der Richter zu 48 Stunden Arrestes. — Richter (lant): Haben Sie daS Urtheil verstanden? Angekl.: Ich sehe ganz gut. nur schwerhörig bin ich. (Zwei Papierhändler.) Der Sachse Erlecke und sein Landsmann Mündlaaf, welcher vorgiebt Doctor und Professor der Stenographie zu sei», haben von Brüssel aus an den deutschen Botschafter in Wien geschrieben

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