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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 12
Datum: 04.07.1822
Umfang: 12
2l2 An h a n g. Geschichte. Historische Notizen zur vaterländischen Rechtspflege hauptsächlich a u ö Unter- ^ in»thals nördliche» Gerichte». (Fortsetzung.) So wurde, wie wir lese», verfahren, alö Wilhelm der Miinichaner, des vornialS laudesfürstlichen Gerichtes von Kitzbühel Richter, ini Jahre an» N)?ontage nach Ersindnng des heil. KrenyeS zu Kirch dorf ***) an den Schrannen fast. Da kam nämlich vor ihm der ehrsame Herr, Hans Ranastà trer, Pfarr- vikariuS von dorr, mit angedingtem Redner, lind

klagte rnir vollmächtigen Gewalt seines KirchherrnS Hansen E hinger, nnd seiner selbst ivegen wider Hansen an per Hau statt: »es sitze dieser eigenmächtig aus einen Widenglitlein, und könne ihn ohne GerichtShilfe daraus nickt entsetzen; er müsse nun vom Richter begehre», dem Amtmanne zu gebieten, das: er anöruse, ob HanS oder Jemand anderer für ihn die Klag und daö Recht wolle verantivorteuMit lanrer Stimme machte diesen AnS- rnf auf des Richters Geboth der ^nitiuailn, und es kam hierüber in Antlvort

deo Hausen eheliche Hausfrau, die redete: «es sey ihrem Manne die Klage nicht knnd gethan worden, er wäre auch nicht anheim, und sie müße begeh re» , daö Recht bis zn den nächsten Rechten zu vertage», t>uf daß ihr Manu sich möge verantworten.« Also geschah such, nnd der Richter versagte über der Frauen Begeh ren daö Recht auf Ercl^ag vor unsers Herr» Frobnleick- tiam. Da erschien Herr HanS R a n a si a t t e r ader- mahl mit seinem Redner, nnd brachte die Klage in Maß, wie oben, mir dein Begehreu

» zn beschehen harieHierüber fragte der Richter an die Sckraiinen, nud Frag, Urtheil, Folg nnv Mca>t gaben: 'Herr HanS solle ei» Wärter seyn des Rechtens» so lange der Richter des Ta.^es hinvurch, mit dem ì^tabe in der Hand, saß an den Rechten, vieUeicht HanS noch käme, nud das Rechl ^veranrworre», oder ei» anderer für ihn ehebafte Noth bereden wollte, wo sodann zwis.oe» .«lag und Widerred, was Rechtens beschehen wurde.» lind nachdem endlich der Richter von de» Siech ten aufgestanden, trat Herr HanS

sprechend durch sei nen Redner vor: ^-er höre Niemanden, der ibiu in Ant wort käme, lind da er lange genug gewartet z» haben glaube, so solle der Richter u'un^ was Rechtens, fragen.5 Diese Frage geschah, nudavo» der Schranne erfolgte hierüber der Ansspruch: »^internale» àrr >l>an6 qe> wartet, wie Urtheil nnd Recht gaben, nnd ihm Niemand in Antwort kommen wolle, so wäre ibiu fein Wideugürlein nach Recht müssig und ledig, und der Richter solle ih» auch haudbaben, auf Vasi eS ihm von Hansen

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 10
Datum: 01.07.1822
Umfang: 10
, das Rechtöbuch vor sich, und den gewaltigen Stab *) in der Hand, öf fentlich vordem Volke der Nichter, wie ein griö- gr»mmender Löwe, den rechten Fuß geschla gen über den linken, an der Spitze von zwölf geschwornen Rechtssprechern — Männern aus der Gemeinde gewählt, die zwar ungelehrt, aber als achtbar an Sitten, und schlicht vom Verstände erkannt waren **). Als so der Kloster Rot tisch e Richter AS- m » s Pirkuer neben seinem gnädigen Herrn Abte» iHbk, am Montage nach Allerheiligen in der Hosmark Pillersee

, sondern auch an dern Völkern gemein, wie Johannes Müller in den Ge- durch daS Mehr der Stimmen erhielten ihre auf Eid gethanen Anöfprüche sogleich wirkende Kraft, die nicht vor Appellhöfe gezogen wurden *), weil man glaubte, was einmal ehrlich verständige Leute für Recht erkennet hätten, könnte nicht mehr Unrecht werden. Dem Richter selbst gebührte kein Urtheil; er mußte dem AuSspruche der Ge schwornen folgen; ihm lag blos ob, das Verfahren zu leiten, die Formen aufrecht, und den Hauptzweck, wor auf eS anzukommen

hatte, fest zu halten. So gestaltete Gerichte nannte man Sch rannen*'), und man kann nicht b»rgen, daß sie würdevoll und achtungerregend waren. s. Vom gerichtlichen Verfahren. In allen bürgerlichen nnd peinlichen Sachen, um Ehre und Gut, Leib und Leben durfte nur über freiwil lige, und vor besetztem Gerichte angebrachte Klagen, nicht von AmtSwegen, verfahren werden. Damit aber partheiloö verfahren, und Armen wie Reichen gleiches endliches Recht wnrde, ward heilsam verordnet, nur solche als Richter

hiezn jeden ans der Schranne, oder aus dem umstehenden Aolke,' in so weit man ihn erschreien konnte, aii>sordern. Diesem hatte der Richter bei fünf Pfund Pfennige Strafe zu gebie ten, daß er deS Klägers Sache, wie feine eigene be rede 5). Ueber vorgebrachte Klage wurde der Ge klagte, er mochte edel oder unedel seyn, durch den Frohn» bothen zu den ersten Rechten mit Bei:am/iing des Klägers und der Klage fürgebothen. Erschien Geklagter da nicht, so wurde er auf den nächsten Gerichtstag zum zweiten

. ?zli5 conztitliztiir ili6ox , izlii xl.is /»«Ilii'ain, «lunri» heißt es schon in liaiv.ii. II. I/. Das 1<!>wäb. Landrecht 'Art. ?Z forderte von einem Richter: ,, er soll nicht lahm sein an Henden noch Füssen; Lr se!l anch nicht blind sein, noch ein Tor.' So bicsien damals die heutigen Gerichtsdieiier rem Worte fcherren, plagen, französisch . Der . ?!ame Scberge, heut zn Tage verächtlich, scheinet in ! 'c Vorzeit ehrenvoll gewesen zu sey», weil e6 in Luld^rs biblischer llebcrleyung «Dan

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 12
Datum: 05.01.1826
Umfang: 12
der Stadtmauern von Brixen soll jedermann, der Frem de smvohl als der Einwohner, sein Schwert, seine Mes ser oder andere Waffen in dem Gasthause zurück lassen: thut er dieses auf Ermahnung des Wirthes nicht, soll er dem Richter S Psnnd bezahlen; crmahnt ihn aber der Wirth nicht, so hat dieser die Strafe zu erlegen. Wer immer zu Brixen Nachts bewaffnet ergriffen wird, oder etwas gewaltthätig entfremdet, hat den Frieden verletzt. Wer einem andern die Haare ausrauft, ihn schlägt, ab- prügelt

, oder sonst ohne-Blutvergießen mißhandelt, soll dem Richter »o Pfund bezahlen. Jeder Richter soll in seinem Bezirke die besagte Geldstrafe einfordern. Wer immer den Frieden beschworen hat, und doch einem et was mit Gewalt wegnimmt, der soll dem Beschädigten das Zweifache rückerstatten, und dem Richter so viel, als er erhalten hat. Doch soll der Beschädigte sich sein Recht nicht selbst verschalen, sondern das Gericht und den Rich ter darum ersuchen. Jeder waffenfähige Mann soll den Frieden beschwören, und alle, sowohl Männer

ein gesatteltes Pferd einstellen, oder in die nämliche Strafe, wie vor, verfallen. Wenn ein Ritter oder Knecht sein Pferd verkauft, soll er sich innerhalb ,2 Ta gen ein anderes einstellen. Dieser Friedcnsvertrag ist also errichtet, beschworen und bestätigt worden, damit alle Menschen, Reiche und Arme, Geistliche und Welt liche. Junge und Alte Ruhe haben mögen. Wer immer denselben verletzt, soll als ein Meineidiger angesehen, als ein solcher mit dem Kirchenbanns belegt, und von jenem Richter, in dessen Bezirke

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 18
Datum: 29.12.1825
Umfang: 18
hat, auch künftig nach Vorschrift det Gerechtigkeit besitzen. Wird er von iemand angefochten , so Ioli il,n dieser vor dem Richter belangen, sonst hat er den Frieden verletzt. Wenn einer jemand ermordet hat, ohne sich darüber recht und gesetzmäßig verantworten zu könne», so soll er enthauptet werden. Hat einer jemand verwundet, soll ihm die Hand abgehauen werden, wenn er sich gleichfalls nicht verantworten kann. Entzieht sich jemand wegen solcher Händel dem Gerichte, nachdem er ordentlich dazu vorbernfen worden

, so soll der Richter all sein Hab und Gut in Beschlag nehmen, davon dem unbillig Beschädigten Genugthuung leisten, uud alle, die den Frieden beschworen haben, sollen ihn verfolgen, und wer Um ergreift, soll ihn vor das Gericht steilen. Alle Kaufleute und Wanderer sollen auf offener Straße Frieden nnd Sicherheit genießen. Wer sie beleidigt, ih nen etwas nimmt, oder verpfändet, ohne den Richter darüber befragt zn haben, der soll als Friedenstörer an gesehen und als Straßenräubcr bestraft werden. Jeder soll fci'n

Eigen, sein Lehen, seine Güter, seine^Ehrc rui,,^ besitzen; wird er aber von jemand hierin wider Recht nnd Billigkeit beschwert, so soll er seine Klage vor dem Richter anbringen, und wenn der Beschuldigte, von dein Richter erinnert, innerhalb fünfzehn Tagen dem Beleidigten keine Genugthuung leistet > sohàterden Frieden gestört. Hat jemand gegen den andern Feind schaft, so sott er ihn doch auf keine Weise beleidigen, be schweren oder gefangen nehmen, als Mit Bewilligung des Richters. Thut er's

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 28.03.1822
Umfang: 10
>>^chen c folgt» allerhöchste Entschliesuing rcm August wodurä, die Vorschriften des 5). ZZ ter yalizischen Geriri)töordnung wegrn der Velhanoliiiig und Enlicheiduug über die Einwendung des nichr gehörigen EerichiSstandeS für das lombardisch - venezianische KSnig- rcic!' ad.iräiidrrr wurde», auch in delì übrigen Provinzen» iro die galizische Gerichtsordnnng eingeführt ist» zur An- Ivelidung aebraclit »'e-ve. Diele Abänderungen sind folgende! I. Die Einwendung, das! dem Richter in der aiiz

häil.i'genRechtssa^c vie Gerichtsbarkeit Nicht zustehe, must alleni, und ohne die Hauptsache zu berühren, angebracht lr.ideu. . „ ^ . In den Hallen des tnündlichett Verfahrens ist die Einivendiing des nicht gehörige,» GerichlLiianveü bei de» «rsleu übcr die Klage angeordneten Tagsayuug an,u- bringe». Dasselbe gilt, wenn in cmer nac!) veni Gesryo dem sch'islli^eu Vc.f'hren zugewiesenen AìechtS,ache v il d.i» Richter eine Tagsahuug augecìdiiet worden wäre. Ist sbt>. die >Nanx ohiic Zluordnung einer Tagsal^uug deut

der ersten Frist zur Ein- i>:<, weder die Einivenduug des nicht gehörigen rLerichlS- I- s.lvst auqebracht, ii> cl> zur Ausführung desselben r..> ^ine Ersirecknng oder Fristverlängerung ausdrücklic» an- ?!'»gr; so ist er niir dieser Einwendung nicht mehr zn h:icn. !> Z. Die in gehöriger Zeit angebrachte Einwendung te? nick l pehörigcn GerichtSssandeS hat der Richter erster IusiZi-z cuiwcder sogleich, oder in so ferne die Lache einer n^ein ^rölterung bedarf, »ach Vernehmung beider Theile tnil

von dem Richter verworfen, so lauft den» Beklagten im Falle des vorhin bereits eingeleiteten schrifts lichen Verfahrens die Frist zur Einìede in der Hauptsachs von dein Tage an» mit welchen, der abschlägige Bescheid Rechtskräftig geworden ist. Wàre dem Beklagten keine ^christliche Eiuiede abgefordert worden, so hat der Richter, >cbald dèr Bescheid rechiskràftig geworden ist» eine neue Tagsahunz zur Verhandlung der Hauptsache anzuordnen. 7. Die hier ertheilten Vorschriften gelten auch für den Fall

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 10
Datum: 25.11.1822
Umfang: 10
dieses Formelwesens damals schon veraltet und außer Uebung gelomiiien war. Wir schmeicheln uns, damit einen nicht un« löchrigen Beitrag zur Schilderung und Geschichte des ehe maligen vaterländischen, und wohl auch überhaupt des alten deullchen NechrszustandeS zu geben. Da das Ganze trot) der alten Sprache und Schreibart sehr klar und verständlich ist, fanden wir nicht nöthig, es mir einem Kommentar, oder mir Noten zu begleiten. Ehe man Eehafftrecht bernefft vnnd der Richter den sind in die Hanndr nimbr, inueß

er Nichter die zwen vor» sprecher vnnd anndere Rechtster anssdie Aid fragen, wie hernach vol^t. Richters erste frag. Ich frag Euch des rechtens auf den aid, ob daö Ee- hafftreding durch den Ambtnian zu rechter weil und zeit be- euer vnd geboten worden sey, ob Ich als Richter von àinigclicher Mayestet, vnnd meines gliedigen Herrn Graf Philipsen von Liechrensta» als HanbtiiianS zu Ratemzerg, Ob Ich an Ihrer Mayestet vnnd Gnaden wegen' de» stali in die Hanndt nemen mög, vnnd ob eö an Zeit, stund vnnd tag

zn S6)enna, Erbhosmaister in, Elsaß, Römischer Kün. Mayt. Rath vnnd Haubtman zu Ratemberg, Jiinanien Ihrer Mayt. vnnd gnade» mögt da niver sizen, den Stab i» die Hanndt ncmen, da hören Clag vnnd antwurt, red vnd widerred, vnd ergeen la»en was eehasst vnnd der schramitn recht ist, auch das eö ist au rechlein tag, stund vnnd zeit, vnnd an rechter stat wie von alter herkhomen ist, daS sprich Ich zu recht. Vnnd^wann sollicheS mit recht geurrhailt ist, so liem der Richter den stab in die Haudt, frag verrer

» solt Ihme dein Cläger seni Elag cinsclireibe», vnnd nachmals vom Pnech aufgebt vund das bei dem gericht außlragen werden, vund die heutig Elag mag anf heutigen tag für zway recht gerait werden, vnnd soll der Elager warten, biß der Richter den stab anß der Hanndt >vill lege», vnnd vom Rechte anssteen, soll er Elager dem Ambliiian beuelchen, daSEr dem Antivurter rüeffe vber die schraiinen, ob Er die Clog verantwnrten welle oder nit, vnd darnach geschehen >vaS eehasslS tadingS rechr ist, das sprich

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 12
Datum: 20.01.1823
Umfang: 12
oder doch scheinbarem Rech te , sich über Unwissenheit oder Parteilichkeit der Rich ter beschwerte, und daß das sogenannte Faustrecht in dieser mangelhaften Verfassung eine große Rechtfertigung für sich zu finden glaubte. Dieses sogenannte Recht regie sich zu Maximilians Zeiten noch gewaltig; es gab noch immer „Absager,' die jenen, welche sich „zu ere vnd Recht für vns (den Kaiser) vnser stathalter Rat vnd an- wäld zu Jnfprugg . oder seinem geordneten Richter' erbothen, mit Verschmähung dieses ordentlichen Weq.S

erhielt jener, der einen Absager zu Ver last brachte, /,c>o sl., und wer ihn wenigstens so aus- l undschaftete, daß er durch die Pfleger oder Richter er griffen wurde, 'vo si. rheinisch Belohnung. Zu dein Ende wurde eine eigene Kasse errichtet, in die der Kai ser 2000 ss., jeder der beiden Bischöfe zu Trient und Brixen mit ihren Unterthanen 100» fl., die Prälaten und der Adel von ihren Renten, Zinsen und Gülten den fünfzigsten Pfennig, folglich zwei von hundert, und die Städte und Gerichte

. dieselben auch nicht vnderhalten . noch furge- schoben werden» . bey der strass yleych dentättern.' Merkwürdig ist auch Maximilians Gesetz gegen muth willige Schuldenmacher. Wenn ein solcher Schuldner über 23 Pfund Berner schuldig war, und für seine Schuld ein Pfand zu geben, oder andere Sicherheit zu leisten nicht vermochte, wurde er auf Anlangen des Gläubigers in Verhaft genommen, und für nicht mehr als zwei Kreuzer des Tags verpflegt, „darumb der Richter jm zu essen vnd wasser zutrinken geben sol.' Fand er inner halb

einem Monat Mittel, seinen Gläubiger zufrieden zu stellen, so wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt; wo nicht, und wenn zugleich der Gläubiger eine Ver längerung des Arrestes nichr begehrte, „sol er leer Schuldner) nach monatz si ist auff den pranger gestellt . vnd jm darnach das landt vcrpoten werden vnd alßdann der schuld darumb er angenomen worden ist ledig vnd loß sein.' Wenn die Schuld, die ein solcher Schulden macher zu bezahlen nicht vermochte, unter 5>.S Pfund Werner betrug, „soll der Richter

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 04.08.1823
Umfang: 12
heiter heiter Regen z: 1-6 Z x 26 ^ --0 Z 25 1» trüb H s heiter z 6 Vie,,. Do».L 7 trüb ^ V - N 27 27 7! -u '5 trüb heiter Wolken Wolke» - X 27 K 27 6 5, 4 2-' heiter heiter heiter heiter Litèratu r. (Beschluß der in der Beilage Nr. 4. vom ,0. Juli abgebrochenen Recension.) Z7—<,0. Diese H§. enthalten rein politische Ge^ Hinstande, und können daher unmöglich für AusnahNien des ersten Grundsatzes, der nur von bürgerlichen Streitsachen spricht, angenommen werden. Sey auch ihre Kenntniß dem Richter

. k) Das Hofdekret vom 14. März »Lob Nr. 7SS sprick)t nur von klagen» die Hr. Verfasser wider sein gegebenes Versprechen, beim ÄZorte deö Gesetzes stehen bleiben zu wollen, mit Beschwerden vermengt» Dürfen auch nicht Klagen über die Amtshandlungen der Richter — und Richter sind Staatsbeamte — beim Ci vilgerichte angebracht werden: so finden doch nach der klaren Bestimmung der Josephinischen und galizische» Gerichtsordnung H. 437 Und S7S, und des bürgert. G;b. ,34» Beschwerden gegen das Verschulden des Rich ters

-Untersuchung an. Das Hofdekret'vom 2g. Jänner >786 Nr. 774 spricht von dein Falle, daß eine Partei mit einem Rechtsvertreter, die andere aber ohne solchen auftritt, und schärst dein Richter auch iu diesem Falle ein, daß er sich genau an die Vorschrift des H. 20 der Jos. G. O. zu halten habe. Mit welchem Grunde kann nun Hr. Verfasser das Gegentheil behaupten? Wie würde sich mit dieser Behauptung sein vierter Grund satz 77 vertragen? Wie könnte sie mit dem Hofde krete vom S. Immer >7ö<) Nr. ^'17, vvm

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 14
Datum: 14.06.1827
Umfang: 14
in der Ver lautbarung zu bestimmen. §. 4- Sobald der Richter die Fragstücke erhallen hat, soll er, ohne den Ablauf der in der Verlautbarung festge setzten Frist abzuwarten, zur Vermehrung der Zeugen schrei ten, und dabei nach den Vorschriften der allgemeinen Ge richtsordnung vergehen. Nur liegt ihm ob, die eingelegten Fragstücke, wenn er es iMhig findet, auch während deS ZeugenverhüreS zu ver vollständigen, oder neue Fragen zu stellen, um alle entschei denden Umstände voll AmtSwegen genügsam aufzuklären

. F. Z. Die aufgenommenen Aussagen der Zeugen sink» sowohl dem Zeugeführer, als dem Kurator deS Vermißten, und dem Vertheidiger des Ehebandes mitzutheilen. Hiernächst har der Richter eine Tagsatznng, jedoch so, daß die in der Verl«utbarung anberaumte Frist vor dersel ben schon abgelaufeil ist, anzuordnen, und bei dieser den BeweiSsührer, uà die beiden Vertreter mit ihren Ein» Wendungen und Errnnerungen zum Protokolle zu vernehmen. Sollte sich aus derselben die Nothwendigkeit neuer Erhe bungen, oder Zeugenverhöre

dem AppellationSgerichte. und durch dieses dem obersten Gerichtshöfe vorzulegen. Fallen dem obern Richter in dem Verfahren wesentliche Gebrechen ans, so soll er vor Schöpfung des Urtheils die Verbesserung derselben von AmtSwegen anordnen. Z. 7. Eben so ist, jedoch bei der ordentlichen Gerichts« behörde, zn verfahren, wenn zu einem andern Zwecke, als der Wiederverehlichung wegen, in Ermanglung deS Todtenscheines, oder einer andern öffentlichen Urkunde die Aufnehinung der Zeugenaussagen über den Tod eineS Ver mißten

angesucht wird. Nur braucht in einem, solchen Falle weder ein Vertheidiger des Ehebandes ausgestellt, noch ein politischer Repräsentant zur Schöpfung des Urtheils zuge zogen , noci) daS Urtheil von AmtSwegen höheren Behör den vorgelegt zu werden. E i r e li l a r e betreffend die Richter - und AnSkultantcn-Prüfung. lieber die Prüfung derjenigen, welche das Amt eines Richters übernehmen, oder als Auskultanten bei Justizbe hörden in Dienste treten wollen, wird der a. h. Entschlie ßung vom 27. Febr. 1827

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 04.04.1822
Umfang: 10
in Justiz-Gesehsachen «» folgte allerhöchste Eiilschliestung vom August 1820» wodurch die Vorschriften des Z. zz der galizischei» GcrichlSerdnung wegen der Verhandlung und Entscheidung über die Einwendung des nicht gehörigen GcrichtestandeS für das lombardisci> - venezia»tscl.>e Königs reiw abgeändert wurde», auch in den übrigen Provinzen» wo die galijuche Gerichtsordnung riugesührt ist» zur An wendung gebracht werde. Diese Abänderungen sind folgende! 1. Die Einwendung, das; den, Richter

in der an:- hängigcn Reclirssache die Gerià'tèbarkeit nicht zustehe, muv allein, uno ohne die Hauptsache zu berühren, angebracht werden. 2. In den Fällen deö mündlichen Verfahrens i>r die Einwendung des inchr gehörigen Gerichtsstandes bei der ersten über die .Mage angeordneten Tagsatzung anzu bringen. Dasselbe gilt, wenn i» einer »ach dem Gesetze dem schriftlichen Verfahren zugewiesenen Nechtsiochc von dem Richter eine Tagsatzuug a>gecrdnel worden ivàre. Ist aber die Klage ohne Anoroniü!-', einer Tagsatzung

der ersten Frist zur Ein rede, weder die Einwendung des nicht gehörigen Gerichts standes selbst angebracht, noch zur Ausfiihruug desselben um eine Erstreckung oder Fristverlangei ung ausdrücklich an gelangt; so ist cr mit dieser Einwendung nicht mehr zu hiren. A. Die In gehöriger Zeit angebrachte Einwendung tez nicht gehörigen Gerichtsstandes hat der Richter erster Instanz entweder sogleich, oder in so ferne die Sache einer näher» Erörterung bedarf, nach Vernehmung beider Theile Niic einem monvirten

von dem Nichter verwerfen, so läuft dem Beklagten iln Falie deS vorhin bereits eingeleiteten schrift lichen Verfahrens die Frist zur Einrede in der Hauptsache von dem Tage an. Mit welchem der abschlägige Bescheid rechtskräftig geworden ist. Wäre dem Beklagten keine schriftliche Einrede abgefordert worden, so hat der Richter, srbald der Bescheid rechtskräftig geworden ist» eine neue Tagsatzunz zur Verhandlung der Hauptsache anzuordnen. Z. 7. Die hier crry-Ue«,, Vorschriften gelten auch für den Fall

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 02.05.1822
Umfang: 12
Gesetzsachen erfolgte allerhöchste Entschliestung vom Äugust 182^, wodurch die Vorschriften deS zz der galizischen Gerichtsordnung wegen der Verhandlung und Enll.y.idnng über die Einwendung des nicht gehörigen Gerichtsstandes für das lombardisch - venezianische s?ünig- reich abgeändert wurden, auch in den übrigen Provinzen, wo die galizische Gerichtsordnung eingeführt Ist, 'zur An wendung gebracht werde. Diese Abänderungen sind folgende: Z. 1. Die Einwendung, dast dem Richter in der an? hängigen

Rechtssache die Gerichtsbarkeit nicht zustehe, must allein, und ohne die Hauptsache zu berühren, angebracht werden. Z. 2. In den Fällen des mündlichen Verfahrens ist die Einivendung des icht gehörigen Gerichtsstandes bei der ersten über die Klage angeordneten Tagsahung anzu bringen. Dasselbe gilt, wenn in einer nach dem Gesetze dem schriftlichen Verfahren zugewiesenen Rechtssache von dem Richter eine Tagsatzung angeordner worden wäre. Ist aber die àvlage ohne Anordnung einer Tagsatzuug dem Bei klagten

zur Ein rede, weder die Einwendung des nicht gehörigen Gerichts standes selbst angebracht, noch zur Aussuhrung desselben um eine Erstreckung oder Fristverlängerung ausdrücklich an- «tUngr; so ist er mit dieser Einwendung nicht Mehr zu höien. 55- Z. Die in gehöriger Zeit angebrachte Einwendung teil nicht gehörigen Gerichtsstandes har der Richter erster Znstan; entweder sogleich, oder in so ferne die Sache einer üähcrii Erörterung bedarf, nach Vernehmung beider Theile wir einem mori.'il lcn Bescheide

, so lä^ift dem Beklagten im Falle deS vorhin bereits eingeleiteten schrist« lichen Verfahrens die Frist zur Einrede in der Hauptsache voi» dèM Tage an, mit welchen» der abschlägige Bescheid rechtskräftig geworden ist. Wäre dem Beklagten keine schriftliche Einrede abgefordert worden, so hat der Richter, sobald der Bescheid rechtskräftig geworden ist, cine neue Tagsatzunz zur Verhandlung der Hauptsache anzuordnen. Z. 7. Die hier ertheilten Vorschriften gelten auch sàr den Fall, wenn bei Justiz-Behörden

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Der Bote für Tirol
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Seite 16 von 16
Datum: 10.04.1828
Umfang: 16
werden würde». ^ Ehrenberg. Zugleich wird zum Versuche einer gütlichen Auöglei- Marbèrger, k. k. L. u. K. U. Richter.' chung dieser KoukurSsache, und im NichterzieluugSsalle ^ — zur Bestätigung oder Wahl eineö VerniögenoverwalterS 3 Vorlad ungo-Edikt. und KreditöreuauSschusseS nnd zur Bestimmung anderer MàthiaS Schciber, Banernsvhn oou Höfen, wurde diese Masse betreffender Angelegenheiten eine Tagsatznng Vor 3U Jahren dem k. k. Militär einverleibt, aus den ?lpril »Lsä um q Uhr Vormittags in dieser Ä?eit dem konnte nnii

in die Kenntniß K. K. Landgericht Bnegenzerwald. seines Lebens setzt, zu seiner Todes ^ Erklärung geschritten I. K. Ratz, Landrichter. werden würde. - Rentte, den 3. März ,gskZ. 3 Vom k. k. Land - und Krim. Unt. Gerichte Ehrenberg . K. K. Land - und Kriminal - UnrerfnchnngS - Gericht wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen Ehrenberg. daran gelegen, bekannt gemacht: - Marberger, k. k. L. u. K. U. Richter. Es sey bon dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon- , - knrseS über das gesammte im Lande

. . den abwesenden Geklagten ein Kurator in der Person deS K. K. Land - nnd Kriminal-Untersuchnngs-Gericht Franz Joseph Kieber allda aufgestellt, uud die Verhand- Ehrenberg. luugötagfahrt auf den 2g. Juni d. I. lim y Uhr Vormil» . Marberger, k. k. L. u. K. U. Richter. tagS anberaunit worden. Der abwesende Geklagte wird hievon mit dem Bei- 3 T 0 d e S - E rk lär n n g. satze in Kenntniß gesetzt, daß er dem bestellten Vertreter Da die mit dießgerichllichem Edikte vom 3c>. Novem- seine in diese KlagSsach

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 14
Datum: 28.11.1822
Umfang: 14
, oder sein Volmächtiger Auwald, so soll der Elager behabt vnd erlangte Recht haben, ES bring dann der Antwnrrer hin- nach gnuegsain dar, wie Pnechs sag recht ist, daS Ihn eehaffte noth geirrt hab, des soll Er gemelle» vnnd hin- nach verrer geschehen waS recht ist, dvch daS man dein Antwurter rne>fe, er der Richter den stab auß der Haudt legt, darmit »iemandlS Hindter rliggS verrechtet werdt, das sprich Ich zu recht. Hernach volgen noch drey fragen, vnnd Ihre Vrtlen darauff, die man aber yet.iger zeit nie im Brauch

dein ^zochwirdigen Sacra- lnent Ehr erbiete», vnd so der Priester für khumbt, nuigc Ihr den stab wider in die hanndt neinen, van da er geen lauen was Pnechs sag recht ist, das sprich Ich zu recht. Richters zehende srag. Ich frag Euch deS Rechtens auf den aid, wie follS gehalten werde», ob ai» Prunst onß kham, ob Ich den Haupt-Redacteur: v. Mersi» stab auß der Hanndt mög legen, vnnd der Prunst mca znelaussen, vnnd retten helfen, vnv so die Prüust für ist, ob Ich als Richter mög den stab wider in die >l>aimdt

neinen, vnnd da ergeen lassen was BnechS sag recht ist oder wie soUS darmit gehalten werden. ^ Vrtl darauff. Herr StatundLandtrichter Ihr fragt mich des Reck', tenö ans mein aid, darauf sprich Ich zu recht, ob Prnnst auß khäm vnnd Ihr am rechten sizt, so mügt wol anfsteen, den stab auß der handt legen, vnud Prnnst znelalissen, vnnd daS retten helsse» , so aber Uc Prunst für ist, mögt Ihr als ain gewaltiger Richter din stab wider in die Hanndt »einen, vnd da auf Clag vnnd antivnrt, red vnnd widerred

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Der Bote für Tirol
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Seite 14 von 20
Datum: 12.04.1827
Umfang: 20
ist, wird hieiint aufgefor, dert, das unterfertigte Gericht yon seinem Leben und Auf enthalte innerhalb eineS Jahres in Kenntiiiß zu seve», ,vj. drigeuS er auf weiteres Anlangen der gesetzlichen Erben für tobt erklart, und ihnen das in 3t>3>» si. R. W. bestehende Vermögen eingeaniwortet werden würde. Feldkirch, den s<). März il!^. K. K. Land - und Kriminal ^ Gericht. v. Sterzinger^ k. k. L. u. K. Richter. » Edikt. Vom k. k. Land- und Kriminal-Gerichte Feldkirch Wird Johann Gnt von TistS, welcher schon seit mehr

als 40 Jahren abwesend und seit dieser Zeit vermißt ist, hie- mit vorgeladen, daß er sich innerhalb eines Jahres allhier stelle, oder VaS Gericht aus eine andere Art über sein Le. ben und Aufenthalt in Kenntniß sette, widrigenà er auf ferneres Anlangen seiner geschlichen Erben als todt erklärt, uud denselben das in circu 33ii fl. R^ W. bestehende Ver möge» > eingeantwortet werde» würde. Feldkirch, den S. April 1Ü27. K. K. Land- und Kriminal - Gericht. v. S-terzinger, k. k. L. u. K. Richter. 1 B e kan

diese durch die Angemeldeten, erschöpft wird, anßec in so ferne ihm ein Pfandrecht gebührt. Renkte, den März 1827. K. K. Land- uud Kriminal-Uiitersuchungs-Gericht Ehrenberg. Marberger, k. k. L. u. K. U. Richter. Auer, Adjunkt. 1 Bekanntmachung Hierinit wird zn Jedermanns Wissenschaft allgemein bekannt gemacht, daß man der ledigen Anna Katharina Gmeiuer von Bizan wegen Blödsinn den Schuh der Kura tel verlieben, und ihr in der Person des Leopold MenS- bnrger, Bauers von Bizan, einen Kurator, bestellt habe. Bezau

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Der Bote für Tirol
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Seite 14 von 16
Datum: 16.04.1827
Umfang: 16
aufgefor» dert, das unterfertigte Gericht von seinem Leben undAuf, ' enthalte innerhalb eines Jahres in Kenntniß zu setzen, wi- Übrigens .er auf iveitereS Anlangen der gesetzlichen Erben für Lodt erklärt, iind ihnen dàà in 3l»Z>, sl. R. W. bestehend^ àrmogen eingeantwortet werden würde. Feldkirch, den sq. März 1N27. K. K. Land - und Kriminal-Gericht. . v. Sterzinger, k. k. L. u. K. Richter. 2 Edikt. Dom k» k. Land- und'Kriniinal» Gerichte Feldkirch wird Johann Gnt von TistS, welcher schon seit mehr

als Ho jähret, abwesend und seit dieser Zeit vermißt ist, hie- mit vorgeladen,'daß er sich innerhalb eines Jahres allhieè stelle, oder däS Gericht ans eine andere Art über, sein Le ben und Aufenthalt in Kenntniß setze, widrigenS er äuf ferneres Anlangà feiner gesetzlichen Erben als todt erklärt, und denselben daS in circu 33à fl. R. W. bestehende Ver mögen «ingeantkvortet werden würde. Feldkirch, den S. April >32-/. K. K. Land- uud Kriminal - Gericht. v. Sterzinger, k. k. L. u. K. Richter» !» Bekanntmachung

diese durch die Augemeldeten erschöpft wird, außer in so ferne ihm ein Pfandrecht gebührt. Reutte, den sq. März »L27. K. K. Land - und Kriminal-Ulitersnchungs-Gericht Ehrenberg. Marberger, k. k. L. u. K. U. Richter. , Auer, Adjunkt. 2 Bekanntmachung Hiermit wird zu Jedermanns Wissenschaft allgemein bekannt geniacht, daß Man der ledigen Anna Katharina Gmeiner von Bizau wegen Blödsinn den S^iutz der Kura tel verliehen, nnd'ihr in der Person deS Leopold Meus- burger, Bauers von Bizau, einen Kurator bestellt habe. Bezau

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