Zwey Untertßanen des Richters Vonifazius fiengen auf einer Straffe in dein Gerichtbezirke des Richters Simplizius unter sich einen Rauf« Handel an, schlugen sich wacker herum, und kehrten, nachdem sie- sich die Köpfe mürbe ge nug geklopfet hatten, in ihr Wohnort, nämlich in dem Gerichtsbezirke ihres Richters Bonifazius, nach Hause zurück. Nun belangte der Richter Simplizius den Hrn. Amtsnachbar Bonifazius, daß dieser die zwey Bauern, welche gerauft hatten, ihm aus- liesern, und zur Bestrafung
übergeben solle, weil sie auf der Straffe in seinem des Simpli- »ius Bezirke die Schlagerey verübet, und dem nach Richter Simplizins als kompetenter Richter einzuschreiten hätte. Der Richter Bonifazius erwiederte zwar: er könne in dieses Ansinnen keineswegs willigen, und muffe die geforderte Auslieferung der Rau fer Ein- für Allemal verweigern, weil ihm in Hinsicht des Ortes, wo die Thätcr betreten worden, und welcher zugleich der Wohnort sey, offenbar in diesem Falle die Gerichtsbarkeit, und um so mehr
zustande, da die Raufer ihre blutigen Köpfe als das dorpu5 Delitti richtig in den Wohn« und Detretungsort zurückgebracht hätten; allein der Richter Simplizius bestund hartnäckig darauf, daß das Vergehen aus der öffentlichen Straffe in seinem Bezirke geschehen, also er gewiffermaffen selbst in der ihm unter stehenden -Straffe beleidiget sey, und folglich allerdings der Gerichtsstand des verübten Ver brechens Platz greife. Da der Richter Bonifazius mit dem Richter Simplizius nicht fertig werden konnte
, und gleich wohl die Auslieferung nicht zugeben wollte, da mit er einerseits von seinen Rechten nichs ver geben, und damit er andererseits die Raufer, die ohnehin schon mürbe Köpfe hatten, nicht auch noch der Gefahr aussetzcn möchte, a po- fteriori das nämliche harte Schicksal erfahren zu muffen — denn die Bestrafung s posterior! war des Simplizius seine Lieblingsstrafe — so berathschlagte er sich über diesen Gegenstand mit dem Richter Severus. Bey dieser Berath- schlagung entdeckte ihm der Richter
Severus, daß eine seinige Unterihaninu an den Richter Simplizius eine beträchtliche Zeche zu begehren habe, deren Betrag, obwohl sie ihn schon öf ter deßivegen angegangen hatte, sie nicht erhal ten könne. Nun machten der Richter Bonifazius, und Severus gemeinschästliche Sache, und bedienten sich eine# ähnliche» Bccksfprunges, wie der Rich ter Simplizius; sie eröffucten nämlich diesem geradezu, daß die z'.vey Raufer aue dem Be zirke des Richters Bonifazius in so lang nicht werden ausgeliesert