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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1902
Kundl : Geschichte eines Dorfes im Unterinnthal
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Seite 281 von 349
Autor: Juffinger, Michael / Michael Juffinger
Ort: München
Verlag: Manz
Umfang: 342 S. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Kundl ; z.Geschichte
Signatur: II 59.087
Intern-ID: 270429
— 277 selbs genzlichen correspondiere", konfirmierte der Erzherzog die vorgewiesene Oeffnung, welche lerntet: 1 ) „Vermerkht die Oeffnung der von Kundtl und Lies- felden. Zum Ersten öffnet Sy, das aller Wildtpann der Herr schafft zuegehört. Auch öffnet Sy, das der Richter zwür im Jahr, auf der Landtschran zu Khundtl Ehehafft Tading besizen soll mit zwayen vorspröchu unnd soll Fronpoth, iedes Ehehafft Tading vorhin an offener Schrann zu drehen Vierzehen Tagen bieten. Auch Oeffent

Sy, das man Ihn einen Ambtmann zu Khundtl soll haben, da mag ein Jeder einen Gast wo! verclagen oder ein Gast den andern, mit demselben Fron- potten davon hat die Herr schasst Achtzehen Kreizer? Auch Oeffent Sy, wann ein Gerichtsman ein Pneß ver schuldet, so soll Ihn der Richter darumben nit sachen. Er sey dann nit Pfandtmessig, oder der sich Pfandt Wöhren wolt. Hier ist ausgeschrieben die Oeffnung der Kundler und Liesselder. 1. Oeffnet sie, daß alle Jagdgerechtsamkeit der Herr schaft (Gericht Rattenberg) zu gehöre

?) 2. Oeffnet sie, daß der Richter (von Rattenberg) zwei- mal im Jahre ans der Land schranne zu Kundl rechtlich regelmüßige Tagsatzung halten solle, wobei zwei Fürsprecher anwesend sein sollen. Der Gerichtsdiener soll jedes ehe haste Tading zuvor dreimal mit jedesmaliger Zwischen zeit von 14 Tagen auf dem Gerichtsplatz verkünden. 3. Oeffnet sie, daß man zu Kundl einen Amtmann haben soll, vor den jeder Nachbar einen Fremden oder ein Frem der den andern mit dem ge nannten Gerichtsdiener ver klagen kann. Davon

bezieht die Herrschaft 18 Kreuzer. 4. Oeffnet sie: Wenn ein Einheimischer eine Strafe ver schuldet hat, soll ihn der Richter deswegen nicht ge fangen nehmen, außer der Strafbare habe keine pfand mäßige Sache, oder wollte sich gegen die Pfändung wehren. y K.G.A, zwei Exemplare. ®) Gegenwärtig hat das Jagdrecht die Gemeinde.

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1835
Tyrol, vom Glockner zum Orteles, und vom Garda- zum Bodensee : 1833 - 34
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Seite 462 von 513
Autor: Lewald, August / von August Lewald
Ort: München
Verlag: Literarisch-artistische Anst.
Umfang: Getr. Zählung : Notenbeisp.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Bd. 1 + 2 geb. in 1 Bd.
Schlagwort: g.Tirol ; s.Landeskunde
Signatur: I A-3.878
Intern-ID: 159870
gemacht würfle, ' lautete : „Anno Domini 15 Î 9 am St. Ursula-Tag > st ^ Wilhelm von Hafslingen, Nicht er n. zu Glurns ® ® Mals kommen Simon Flifs ob Stilfs, und hat zeigt, wie er von wegen der Gemeinzl. Stîlf® e,ÏI Hecht zu fuhren willens §ey, gegen den Mäusen,- 5 genannt sind Lutmäuse, wie Hecht scy. Und da dieselbigen Lutmause in solcher Rechtfertigung ® 3 Ordnung ihre Nothdürft fürbringen mögen, so &ßff n sie eines Procurators x nothdürftig. Begehren s,c ’ dafs der .Richter ihnen c nen

Procuratoren sct* e ® soll von Obrigkeit wegen,, auf dafs sie sich nR 17,11 beklagen. haben.“ ' „Auf solches'Fürbringen hat der Richter gei Lutmäusen' auf Stilft nach Ordnung Hechtens eil Procuratoren-gesetsst 9 al» Hannsen Grinebner, 1 ■.gern zu Glurns, dem er. ■■ solche■ Gewalt geben'-, ®® nach Ordnung' des Gerichts bestattet,' auch ist ul ® das Siegel, gebeten worden in Gegenwart-. munden von. Tärtsch,- Hansen Hafners und. Bonrade® Spergsers.“ - - „Hernach, hat' gemelter- Simon Flifs

von weg*® der Gemeinen Stilfs wider die Lutmäuse auch ein 1 ®® .procnrator gesetzt,, nämlich, den. Schwarz Minig * u Tärtsch- , .und haben darum' den Richter um das I®' siege! gebeten im Beiseyn der Zeügen, darauf'

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1896
Edelweiss und Lorbeer : neue Bilder aus Tirol
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Seite 232 von 328
Autor: Noë, Heinrich / von Heinrich Noë
Ort: München
Verlag: Lindauer
Umfang: 320 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Landeskunde
Signatur: II 59.826
Intern-ID: 580822
schwersten Kämpfe auszuhalten. Diese wollten sich durchaus nicht fügen. Die Richter plagten sich ab, aber nur die ein sichtigen Leute erkannten ihr Urteil an, die Bauern aber wandten sich kopfschüttelnd ab und wollten mißtrauisch, wie sie schon sind, durchaus nicht an die Unschuld oder gar an die unbescholtene Herkunft des Angeklagten glauben. „Wer anders" sagen sie, „kann dort mitten auf die ebene Alm hin den Block geworfen haben, den wir den Teufelsstein nennen, als der Teufel selber?" „Weit

gefehlt", entgegnete der Richter, vom Höllen wirb kann da gar nicht die Rede sein. Aber Riesen waren ein mal in der Welt, ein gewaltiges Geschlecht. Wenn die zornig wurden, dann rissen sie gleich einen halben Berg ab und schleuderten ihn gegen den Feind. Wer weiß, ob sie nicht aus dem ganzen Gebirge eine Kegelbahn gemacht hätten, wenn nicht zeitweilig der alte Gott Donar, von dem freilich zn Eurer Zeit nicht mehr die Rede war, sich mit seinem Hammer Hinter sie her gemacht hätte. Laßt also dm armen

Teufel lausen, er ist ganz unschuldig an dem Block, der Euren Kühen so viel Futter wegnimmt!" „Aber wie könnte man es denn dort aus der Teufels kanzel heißen, wenn der Schwarze nicht gepredigt hätte?" Der Richter besann sich eine Weile, er räusperte sich - es war offenbar eine heickelige Sache, mit welcher er sich hnr den Zeugen gegenüber auseinanderzusetzen hatte. „Hm", sagte er nach einer Weile, „es ist halt einmal in ganz anderer Art Vesper und Litanei gehalten worden, wie es heutzutage der Brauch

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