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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 12
Datum: 14.10.1911
Umfang: 12
wir ihnen mit dem griechischen Philosophen antworten: „Du hast unrecht, Freund, denn du bist grob!" Aber der Justizminifter hat sich nicht be- gnügt, grob zu fein, er hat mit versteckten, hämi schen Angriffen gegen uns gearbeitet. Er hat sich bemüht, die Richter gegen uns aufzuhetzen, indem er generalisierte, was wir über einzelne Richter sagten. Nicht wir beleidigen alle Richter, sondern er, der behauptet, alle Richter seien so, wie sene von uns kritisierten. (Pernerstorfer: Holzinqer-Natu- ren! Winter: Eine Schande

, solche Richter, die 14- sahrige Buben in den Kerker warfen!) Was wir be haupten, ist, daß in Wien seder Richter eines Straf senates, der der Regierung nicht gefügig ist, zum Zivilgericht versetzt wird. (Pernerstorfer: ,-Ein hoher Richter hat mir gesagt: Diese Richter sind Verbrecher im Talar!) Das empfinden auch die anderen Richter und sie empfinden, daß nicht der die Richter beleidigt, der verlangt, daß diese Richter aus der Justiz verschwin den! Es gibt keine Beeinflussung der Justiz, sagt Herr

v. Hochenburger. Erinnern Sie sich nicht an den Fall des Senatspräsidenten Flesch, der in dem Zivilprozesse eines Kaufmannes gegen den Grasen Aehrenthal zu entscheiden hatte? Damals erschien Hofrat Schauer vom Justizministerium beim Ge richtspräsidenten; dieser ließ den Senatspräsidenten Flesch holen, und da dieser sich weigert, die Klage ohne Verhandlung abzuweiseu, wird ihm die Sache abgenommen. Das ist unbeeinflußte Justiz! Und die Vereinigung der österreichischen Richter hat sich an das Parlament

um Schutz gewendet, daß die ses endlich die Unabhängigkeit der Richter sicher stelle. Ammenmärchen! sagt Hochenburger. Aber der Richterstand selbst hat Kenntnis davon, daß er Volks-Zeitung nicht unabhängig ist und daß man ihn beeinflussen will! Der Redner erinnert dann an die Vorfälle in Graz von 1897, wo auch „gesetzlich verbotene un- qualifizierbare" Handlungen begangen wurden. Als ein Arbeiter dabei erschossen wurde, da gingen bei dem Begräbnisse des „Staatsverbrechers" u. a. der Bürgermeister

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Tiroler Wastl
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Seite 5 von 16
Datum: 10.04.1910
Umfang: 16
in ihrer Schlafkammer g'schaut und dort den T e u f e l g'sehen. Zum arbeiten sei sie brav, das Gschrattelmensch, weil ihr der Teufel auch arbeiten hilft; aber wer wird den Teufel ins Haus nehmen wollen? So und ähnlich sagen eine Reihe von Zeugen aus. Kein einziger bestreitet, daß die Liesl vom Teufl „besessen is". Die Liesl beteuert weinend und heu lend, daß das nicht wahr ist; sie gehe alle Sonntage zur Kirche und alle Wochen zur Beichte und Kommu nion. Ter Richter glaubt ihr ja, aber die Bauern

nicht, und dem Mädel wäre es lieber, es wäre umgekehrt. Ter Richter versucht, die Bauern aufzuklären, und dringt in den jetzigen Dienstgeber ein, daß er die Liesl in seinen Diensten behalte. „Bis sie was andres kriegt", meint der Bauer zaudernd; „aber wenn es irgend einmal nicht richtig wird, wann i nur a bißt was vom Tenf'l g'spür', muaß sie aussi aus mein' Haus," erklärt er feierlichst und mit Nachdruck, und beifällig nicken ihm seine Nachbarn zu. „Tann", sagte der Richter tröstend zur Kläge rin, „dann kommen

, denn wenn wir an menschlichen Geschöpfen christka tholischer Verblödung auch wahrlich köan Mangel haben, gibts in ganz Tirol ganz gewiß koan Hof und noch viel weniger an geschlossenen Ort, wo so was wär, und darum werden die immergrünen Steiermärker schon erlauben müssen, daß wir ihnen den gewissen Revolver, mit dem dessen rechtmäßiger Inhaber jeden dümmeren ungestraft niederschießen darf, hiemit feierlich abtreten, mit der ausdrücklichen Bemerkung, daß wir vor dem wirklich gerechten Richter, der das freisprechende Urteil

werden, denn wenn sie die Möglichkeit ghabt hätten, vom schweren Vorwurf auch nur ein J-Tüpfl wegzu leugnen oder zu verdrehen, so hätten sie das um so gewisser getan, als sie vor Veröffentlichung des nie derschmetternden Beweises weder Schimpf noch Lug gespart haben, ihre Verbrecherköpfe aus der Schlinge zu ziehen, die ihnen Nummer für Nummer kunstgerecht um die hochwürdigen Hälse gelegt worden ist. Sie zuzuziehen ist Sache des Gerichtes, und das Volk er wartet, daß die Richter als treue Diener der strafenden Gerechtigkeit

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Neueste Zeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 07.09.1924
Umfang: 6
schließlich mit Zustimmung der Vertreter von Alfa-Romeo das Ren nen verschoben. — Nicht verlegt wurde dagegen die Europameister schaft im Motorradfahren, für die 87 Meldungen eingelaufen sind. «Richter überreichte ihm die Hunderttausendkronennote, die der Gz sMann, tief errötend und verlegen, «steckt. Der Angüla>^ j wurde zu einer Geldstrafe von 300.000 Kronen verurteilt, die < ! gl'Liich erlegt. Die 100.000 Kronen scheinen den Schale! sehr v e r sähnlich gegen LukowHitz gestimmt zu haben, denn e r vcr

beugte sich vor ihm, als der Richter ihm den Betrag über reichte. Mnchen.Pasing gegen ATV. Innsbruck. Sonntag spiell der Bru derverein aus Bayern um halb 5 Ubr nachmittags am Tivolisport platze gegen den sehr spielstarken ADV. Die Münchner vermochten die Pradler vor drei Wochen auf ihrem Platze einwandfrei 4:1 zu schlagen und dieser Kampf wird zwei ebenbürtige Gegner im Felde sehen. 2Nünchen-Pasing gegen ATV. Pradl. Die Sportfreunde Pasing tragen ihr zweites Spiel am Montag um 4 Uhr

bei Ihnen nicht, versteh'n S'." Worauf Lukowitz auf Schalek stürzte, ihn packte, zu Boden warf, wobei Schalek mit dem Gesicht auf 'einen Stein fiel und sich verletzte. Schalek ist ein alter Mann hoch ■ in den Sechzig, ein kleiims, weißhaariges Männchen. Gegen jj Lukowitz wunde die Anklage erhoben, worüber gestern vor dem Bezirksgericht Fünfhaus Ae BerhanidLunq stattgefunden hat. — ! Richter (zu Schalek): „Was wnlangen Sie denn Schadenersatz?" j— Schalek: „Herr Richter! Sie werden's eh wissen, i Beim Fallen

Hab' ich mir zwei Z ä h n d a u s g's ch l a g'n, blllat ? Hab' ich Ms 'n Mäul. 's hat ka End' g'nommen, und dann — bin r i a Hund, Syest Mchter? Und was i für Schmerzen g'habt rhab', nicht zum sagen." — Richter: „Also nennen Sie einen Vetixrg." — Angeklagter: „Herr Richter, das werd'n Sie besser wissen und verstehen, was man da verlangen kann, was Sie halt glaube n." — Richter: „Nein, S i e müssen einen bestimmten Betrog nennen, nickst ich." — Angeklagter: i „Wenn Sie's nicht wissen, Herr Richter

, wie soll i ch das wissen." »— Richter: „Wenn Sie keinen Betnög nennen, kann ich Ihnen ! ! nichts zu sprechen." — Schalek: „Also meinetwegen, zählen mas ' Hz'samm': die zwa Zähnd, das viele Bluat aus dem Mäul. dis r Schmerzen (verschämt), Herr Richter! 100.000 Kronen werden ftdoch nicht zu viel sein, was glaub'n S'?" — Noch ehe ! der Rickster antwortet, legt Lukowitz sine Hun^dertiNusendkvonennate sauf den Tisch und bemerkt: „Mel Schmerzen kann er nicht gehabt i haben, denn er hat net a Arbeitsstunde versäumt

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Neueste Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 31.08.1929
Umfang: 6
sich mit einem Regen schirm und begab sich so zu Otmar, von dem sie energisch die Herausgabe der Schlüssel verlangte. In ihrer Aufregung versetzte sie dem jungen Manne auch noch mit dem Regenschirm einen kräftigen Hieb über den Hinterkopf und nun hatte sie sich wegen leichter Körperverletzung vor dem Bezirksgerichte Fünfhaus zu verantworten. — Richter: Wie kommt Herr Otmar zu seiner Verletzung? — Angekl.: Vielleicht habe ich ihn in der Aufregung getroffen, jedenfalls kann es nur ein ganz leichter Hieb

gewesen sein. — Otmar als Zeuge: Die Angeklagte hat ihre Wohnungs schlüssel bei mir abgeholt und mich dabei aus den Kopf geschlagen. — Verteidiger: Sie wissen ganz gut, daß dies seinen be sonderen Grund hatte. — Der Zeuge schweigt und der Angeklag tenvertreter verlangt noch die Requirierung eines Strafaktes. Es handle sich nämlich darum, daß die Angeklagte als Großmutter des minderjährigen Mädchens den Privatbeteiligten in gerecht fertigter Empörung gezüchtigt habe. — Richter: Soll das eine Abwehr gegen die Anklage

sein? — Verteidiger: Nein, aber die ganze Affäre wird dadurch geklärt werden. — Richter: Ich lehne den Antrag ab und verurteile die Angeklagte zu zwanzig Schilling Geldstrafe. Die Strafe wird bedingt aus gesprochen. , Religion? — Konfekttonslos. Wien, 30. Aug. Bei einer Verhandlung, in der sich der Haus besorger Viktor Krainz wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu verantworten hatte, kam es zu einigen heiteren Szenen. Richter: Sie sollen dem Installationsgehilfen Hermann Lipal im Hofe Ihres Hauses

mit einem Besenstiel einen Stoß in die Brust und gegen das linke Auge versetzt haben, während er sich mit einem Mädchen unterhielt. A n g e k l.: Bitt schön, es war so, Herr Richter: Die Frau Hof- rätin hat mich gefragt, was da für ein Krawall unter ihrer Wohnung ist, ich soll Ordnung machen. Wie ich näher hinschau, Hab ich bemerkt, daß der Lipal und ein Arbeitskollege von ihm sich im Hofe mit dem Dienstmädel von der Frau Professor unter halten. Um. 6 Uhr waren die beiden mit ihrer Arbeit fertig und um 7 Uhr

haben sie noch immer mit dem Mädel getratscht. Dabei ist der eine von ihnen, der Herr K a n o w. sogar verheiratet. Zeuge Lipal: Ich Hab nur auf meinen Arbeitskollegen ge wartet, der gerade dem Mädchen einige Einzelheiten über die Installation erklärt hat. Richter (lächelnd): Und das hat eine ganze Stunde gedauert? Eine wirklich erschöpfende Auskunft. Jetzt werden wir ein mal Herrn Kanow einvernehmen. (Zu Kanow): Sie sind 26 Fahre alt; welches Religionsbekenntnis haben Sie? — Zeuge: Ich bin konfektionslos

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Innsbrucker Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.03.1934
Umfang: 8
Die Unabhängigkeit der Richter Kundesmimster für Justiz Dr. Schuschnigg hielt jg Wien m einer von öer Fachgruppe Justiz der Va- terlänölschen Front abgehauenen Versammlung vor W Spitzen der Justizverwaltung einen elnstündigen xortrag zur Frage der Richter im neuen Staate, wobei ^ nach emem Rückblick auf die vergangenen Jahre und dlö durch das Parteienjystem hervorgerufene V e r- trauenskrife gegenüber der Justiz unter anderem aussührte: Es zeigte sich im Verlaufe der letzten fünfzehn Jahre, Laß

machen können, als bisher. Es wird selbstverständlich in der neuen Verfasiung eine grundsätzliche Trennung der Justiz von der Verwal tung in allen Instanzen verankert sein. Ebenso selbst verständlich ist die Unabhängigkeit der Rechts sprechung und daher die Unabhängigkeit der Richter in Ausübung ihres richterlichen Amtes und alles, was damit zusammenhängt, in die Verfassung aufzimehmeru Zch gehe hiemit von der klaren Voraussetzung aus, daß der Smat, der die Gewaltentrennung im Prinzip bejaht, die Unabhängigkeit

der Richter und der Rechts sprechung in seiner Verfassung bestimmen mutz. Zur Unabhängigkeit der Rechtssprechung gehört die Unab setzbarkeit und grundsätzliche Unversetzbarkeit der Rich ter. Der Minister sprach weiter von der selbstverständ lichen intellektuellen und moralischen Voraussetzungen des Richters und von der Notwendigkeit eines ausgeprägten Charaktertrainings, dessen heute besonders jeder Richter und Staatsanwalt bei der Ausübung seines schweren Berufes bedarf. Die Freiheit der Meinungen

vorzubeugen. Helfen Sie mir durch möglichst enge Schließung ihrer Reihen und appellieren Sie an die Solidarität, insbesondere auch der Herren, die auf dem besonders heißen Boden verschiedener Bezirksgerichts ihren schweren Dienst tun, die oft viel mehr im Brennpunkte, des Interesses ste hen als etwa die Wiener Gerichte, und überzeugen Sie alle, daß größte Zurückhaltung heute am Platze ist. Die Justizverwaltung wird für sich in Anspruch nehmen, daß sie Bedacht darauf genommen hat, daß der Richter- berus

bodenständig bleibt. Ich glaube mich frei von irgend einer überspitzten einseitigen Auffassung, bin aber der Meinung, daß gerade für den Richter volksnahe Bodenständigkeit eine gewaltige Erleichte rung seiner schwierigen Aufgabe bedeutet und der Heimatschein eine wichtige Rolle spielt. Zur Frage der Vaterländischen Front führte der Minister u. a. aus: Auch hier soll es kei nen Zwang geben, der uns Oesterreichern absolut nicht liegt. Daß wir aber unter der Vaterländischen Front uns die Dachgemeinschaft

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 02.12.1904
Umfang: 4
, daß sich nach Beseitigung des Alkohols auch andere Ursachen menschlichen Elends leichter werden unterdrücken lassen, daß die Enthaltsamkeit wesent lich beitragen wird zur Lösung der großen sozialen Ausgaben. Der Sstenkilhische Strafrichter unter ssaats- anivattschastticher Aufsicht. (Charakteristik unserer Strafrechtspflege.) (Von einem Juristen.) Daß nach Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 1867 der Richter in Ausübung seines richterlichen Amtes selbständig und unabhängig sei, bekundet die in Oesterreich

theoretisch als richtig anerkannte Ausnahmsstellung der Diener der Themis. Ich sage „theoretisch", denn praktisch bedeutet die Betätigung dieses gewährleisteten Rechtes wohl nicht selten ungewollten Stillstand im Vorwärtskommen. Die praktische Anwendung dieses Artikels, genannt „richter liche Unabhängigkeit", wird besonders klargestellt durch das In stitut der Gerichtsinspektoren (eine Art Spitzel) und durch die Tatsache, daß sich Aufsichtsorgane gesetzwidrig in die Beratungs zimmer eindrängen

, um die Richter bei der Beratung und Ab stimmung zu kontrollieren. Allein die Richter — viele Ausnahmen gebe ich gerne zu — werden wohl eine solche Behandlung verdienen: wie können zum Beispiel Beirichter, die bei der Durchführung der „Eckenntnis"(!?)verhandlung, wenn nicht schlafen, doch Zeitung lesen oder ihre Referatsarbeit abtun, richtig urteilen? Wie können Richter, denen unter allen Umständen Sachverständigen- urteile allein und ausschließlich maßgebend sind — ohne daß sie sich nebenbei auch manchmal

die Sachverständigen etwas näher anschauen — noch Anspruch auf Vertrauen in ihr Gerechtigkeits gefühl beanspruchen? Und endlich, wie können Richter, denen Volkskenntnis, Verständnis für Wesen und Zweck der Strafe fremd ist, individuell richtig urteilen? Wie aber schauen Richter aus, die das Gesetz, dessen An wendung in ihre Hände gelangt, nicht einmal gehörig kennen, geschweige denn vollständig beherrschen, denen die Grundprinzipien der Art der Rechtssprechung vollkommen fremd find? Es sind schwere Behauptungen

, die ich hier aufstelle, um so schwerer, als sie tief einschneiden in jenes soziale Gebiet, auf dem die Strafrechtspflege tätig ist, auf dem gerade der Richter die Rolle des Arztes in des Wortes edelster Bedeutung zu spielen hätte. Es ist zweifellos, daß unserem Richterstand für das Strafrichteramt die nötige Vorbildung fehlt, nämlich vor allem die Kenntnis der Bevölkerung, seines Wirkungskreises und eben sosehr die Wirkung der von ihm vorzuschreibenden Medizin, ge nannt Strafe. Jeder Strafrichter soll vorher

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Neueste Zeitung
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Seite 4 von 4
Datum: 24.04.1940
Umfang: 4
als „ganz rabiater, arbeitsscheuer, asozialer Mensch" bezeichnet wird, haarscharf vorbeigekommen. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu neun Monaten schweren verschärften Kerkers und lehnte dessen Bitte auf Auslieferung an eine Strafanstalt des Altreiches ab. Ob er sich in den Zuchthäusern draußen heimischer gefühlt hätte als in denen der Ostmark? So ziemlich der gleichen Gruppe untüchtiger, haltloser Menschen gehört die 45jährige Marie W. an, die in moralisch-sittlicher Bezie hung den denkbar

bei der Mentalität der Angeklagten niemanden, und daß sie auch einen Schal mitgehen ließ, den sie gerade erwischen konnte, geht auch schon in einem. Der Richter ver urteilt die wegen Bettels und Landstreicherei, wegen Veruntreuung und Diebstahls bereits vorbestrafte Angeklagte wegen Verbrechens des Diebstahls zusechsWochenKerkers. Kaum 21 Jahre ist Helene P. alt, und doch scheint sie der mensch lichen Gesellschaft schon halb verloren, muß sie doch schon zum zwetten Male wegen schwerer Eigentumsvergehen

auf die Kleiderkarte und will auch schon mit einer Flut von Entschuldigungen und Rechtfertigungen einsetzen. Der Richter be deutet ihr kurz, daß es kaum ein gemeineres Verbrechen gibt als das ihre und verurteiü Helene P. wegen Verbrechens des Diebstahls, Urkundenfälschung und Vergehens gegen die Verordnung über den Verbrauch lebenswichtiger Erzeugnisse zu sechs Monaten schweren verschärften Kerkers. „Er hat Verdruß mit dem Richter.. Es gibt schon so Leute, denen ewig „Unrecht" geschieht, die mit aller Welt

unzufrieden find, nur an sich selbst nicht das geringste zu verbessern finden. Aus einer solchen Denkungsart heraus schrieb wohl der 54jährige Joses Sch., nachdem er wieder einmal einen Prozeß verloren hatte, an das Präsidium des Landgerichtes Inns bruck die Anzeige, er werde vom Amtsrichter schikaniert, zu Unrecht bestraft, man möge doch endlich einmal Gerechtigkeit walten lassen. Bei der mündlichen Einvernahme hielt Sch. die Anschuldigung des Amtsmißbrauches gegen den Richter voll aufrecht

. Die Untersuchung ergab, daß Sch. sich in den letzten Jahren in eine Reihe von Pro zessen verwickelt hatte, die darüber von ihm selbst gemachten An gaben in keiner Weise den Tatsachen entsprechen und er an all seinem Verdruß mit dem Richter nur selbst schuld ist. So hat Sch. nach Ab weisung seiner Räumungsklage sämtliche Fenster eines ihm ge- hörigen, aber verpachteten Hotels einzuschlagen versucht, und als er Werde Mitglied der RSB.! an der Ausführung dieses Vorsatzes gehindert wurde, in der Fest nahme

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Neueste Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 24.09.1927
Umfang: 4
und Varieteeleute, daneben gut gesehene Gaunertypen geben eine Anzahl sehr wirksamer Rollen. Das Stück ist echt amerikanisch; selbstverständlich wird viel geschossen und es gibt auch zwei Tote. Insgesamt eine Mischung von- Kabarett. Kino, Drama und Revue, bei der sich das Publikum recht gut unterhält. G«ßMBZsßiASH Die griechische Haremsdame. Wen, 33. Sept. Vor dem Bezirksgericht Fünfhaus standen sich gestern ein Bursche und ein junges Mädchen als erbitterte Gegner gegenüber. Richter: Fritz Berger, Sie sollen

, weil ich eine Anstellung in der Konditorei Hab', das ist das Ganze. — Richter: Davon hat er doch nichts, er ist doch Schuhoberteilmacher. Sie wollen also, daß er bestraft wird? — Klägerin: Unbedingt, ich gleich mich nicht aus. — Angeklagter: Ihr Chef hat ge sagt, er schmeißt den Burschen vom ersten Stock herunter, muß ich mir das gefallen lasten? — Richter: Hat er Sie schon her untergeworfen? — Angeklagter: Nein. — Richter: Das wird er auch nicht, wenn er kern Athlet ist. Hierauf wird der Chef als Zeuge einvernommen

. — Richter: Das also ist der Herr» der Sie Herunterwersen will, das ist doch wirklich kein Athlet. — Zeuge: Der Angeklagte hat das Fräu lein Rotzmensch und Hatschen genannt. — Angeklagter: Das erste gib ich zu, aber Hatschen Hab' ich nicht gesagt, so ein Wort nehme ich nicht in den Mund. — Richter: Na, meinen Sie viel leicht, daß das erste feiner ist? — Zeuge: Ich Hab' ihn mit Ge walt Zurückhalten müssen, weil er das Fräulein in meinem Lokal hat mißhandeln wollen. Ein anderer Zeuge gab

an: Er hat sie Schlampen und Hetäre genannt. — Richter: Jetzt sagen Sie mir einmal, was ist das eine Hetäre? — Zeuge (stolz): Das waren griechische Harems damen. — R i ch t e r: Da sieht man, was für Fortschritte die Leute schon gemacht haben in Ottakring! (Zur Klägerin:) Ihr seid miteinander im gleichen Hause ausgewachsen und kennt euch Jeit Kindheit. Sie können sich wirklich ausgleichen. — Die jugendliche Klägerin blieb aber beharrlich bei ihrer Forderung nach Ver geltung. Der Richter verurteilte den Angeklagten

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Neueste Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 09.01.1930
Umfang: 6
v. I. stieß wre erinnerlich, das Feuer wehrauto mit einem Lastauto des Lebensmittelmagazins des Arbriter-Konsumveremes an der Ecke des Karl-Ludwig-Platzes- Tteinerstraße zusammen, wobei beide Autos nicht unerheblich be schädigt wurden. Heute fand dieser Zusammenstoß ein oericht- liches Nachspiel vor dem Bezirksgerichte Innsbruck Der Richter» L<V Dr. May r, sprach beide Chauffeure von der gegen sie er hobenen Anklage frei, weil „nach Zeit und Ort die Verhältnisse .derart waren, daß ein Verschulden

, Perikles vor dem Bezirksgerichk. Wien, 8. Jänner. „Bitte, rusen Sie die nächste Sache aus, Herr Kollege!" bat der Bezirksrichter den Schriftführer. Dieser begalb^sich aus den Gang und rief einlen Namen. Unmittelbar daraus betrat in stlbstblewußter Haltung ein mit etwas abgetra gener Eleganz gekleideter Herr in mittleren Jahren den^Der- handiungssaall des Bezirksaerichtes Fünfhaus. Gravitätischen Schrittes ging er auf den Richter tisch zu. — Richter: Wie heißen Sie? — Angekl.: Perikles. — Richter

: Wie?! — Angekl.: Romany Perikles. — Richter: Wie kommen Sie zu dem Namen? — Angekl. (stolz):'Jawohl. Herr Richter, ich bin. ein Perikles! — Richter: Wohin sind Sie denn zuständig? — Angekl.: 450 vor Christi Geburt waren wir griechische Staatsbürger. — Richter: Reden Sie keinen Unsinn, sonst bekommen Sie eine spartanisch strenge Disziplinarstrafe. — Angekl.: Ich bitte um Entschuldigung, aber mein Urahn war der berühmte Perikles. — Richter: Jedenfalls haben Sie sich ein anderes Betätigungsfeld ausgesucht

als er Perikles war ein großer Staatsmann in Athen und befaßtes sich nur mit Staots- gefchäfien. Sie hingegen befassen sich mit der Veruntreuung von Kommissionsware. (Heiterkeit.) Deshalb haben Sie auch be- reits einmal bedingt 24 Ctund>en Arrest erhalten. Diesmal er hielten Sie einen Musterkoffer mit Ware im Werte von 206 '8 anvertraut, den sollen Sie versetzt haben. Ist das wahr?' — Angekl.: Ich habe es aus Not getan. Die Versa kleine habe ich dem Eigentümer Übergeben. — Richter: Ihre Bewährungsfrist

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Neueste Zeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 19.06.1927
Umfang: 8
dieselben verkäuflichen Wohnungen in Evidenz führen. In prinzipieller Hinsicht bestritt der Beklagte den Rechtsanspruch überhaupt, da es sich um die Provision von einer im Sinne des Mietengefetzes unerlaubten Ablösesumme handle. Ueberdies stehe die vom Vermittler geleistete Arbeit in keinem Verhältnis zu dem Klagebegehren, das den gesetzlich erlaubten Jahresztns für eine Wohnung in den meisten Fällen übersteige. Der Richter behielt sich die Entscheidung noch vor. bis er Zeugen darüber gehört

die kürzlich erflossene Entscheidung des Ober sten Gerichtshofes, wonach Wohnungsablösen als unzulässig und rückforderbar bezeichnet wurden, zum Anlaß, die 1000 8 auch von Frau Wörthmann zu verlangen. Als sie die Rückzahlung ablehnte, schritt er zur Klage. Der Vertreter der Beklagten behauptete vor Gericht, es handle sich um keine Ablöse, sondern um ein Geschenk, das nicht rückgefordert werden könne. Der Richter regte einen Vergleich an, und der Klageanwalt er klärte sich dazu bereit, da die Beklagte

eine keineswegs gutsituierte Hausfrau sei. Frau Wörthmann lehnte jedoch jeden Vergleich ab. Hierauf trat der Richter den Akt nach Paragraph 43 des Mieten gesetzes an das Strafgericht ab. Frau Wörthmann wird sich also wegen der Wohnungsablöse, die sie in Empfang genommen hat, zu verantworten haben. Der Richter begründete seinen Beschluß damit, er wolle vermeiden, daß die Gerichte künftig mit der artigen Klagen überschwemmt werden. * § Die feindlichen Schwägerinnen. Wien, 18. Juni. Trotzdem Frau Pepi Lanzer

sich heftigst dagegen wehrte, daß ihr Bruder die Mimi Weiler heirate, wurde aus den beiden ein Paar. „Weil ich weiß, daß sich die Mmi an meinen Bruder so anghängt hat, grad deshalb kann ich sie nicht schmecken," erklärte Frau Pepi. vom Favoritner Strafrichter über den Ursprung des Fami lienhasses befragt. — Richter: Seids doch gscheit, die Schwägerin zitiert man doch nicht vors Gericht. — Die Klägerin Frau Pepi: Nein, ich Hab sie wieder klagen müssen. Zwischen uns gibts keinen Frieden mehr. — Angeklagte

: Das letztemal Hab ich geklagt ge habt, und da hat mir der Herr Richter recht gegeben. Eie haben noch die heutige Klägerin fest zusammengeschimpft. — Richter: Dagegen muß ich Einspruch erheben. Ich schimpfe nickst. — An geklagte: Ja, aber diesmal hat sie mich zuerst geschimpft. Und zwar hat sie zu mir gesagt . . . (verlegenes Stillschweigen). — Richter: Ja, seien Sie nur still. Ich weiß schon, wie das Sprichwort lautet. — Angeklagte: Schaun S', Herr Richter, sie lacht schon HS Proka Kölnerwasserseife

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 28.11.1931
Umfang: 6
dieLebensfrageOesterreichs seien sieben Romanen, ein Pole, ein Belgier, zwei Germanen, zwei Angelsachsen und zwei Ostasiaten zu Gericht gesessen, aber Oesterreich sei der nationale Richter, den es satzungsgemätz verlangt habe, nicht gewährt worden. Nach dreimonatiger eifriger Arbeit habe dann das Richter kollegium des Völkerbundes auf die Frage: „Ist der deutsch österreichische Zollunionspakt auf der Grundlage und im Rahmen, wie er am 19. März 1931 in Wien beschlossen wurde, mit dem Paragraphen 88 des Friedensoertrages

in haltliche Mängel auf, die es anfechtbar erscheinen lassen. Bei den Formfehlern müsse betont werden, daß sich die Antwort des Haager Gerichtshofes wohl auf das Genfer Protokoll, nicht aber auf den Artikel 88 des Friedensvertrages beziehe. Auch sei der Ausspruch der Haager Richter ohne jede Be gründung — denn ein einziger Satz, dem solche Gel tung zugesprochen werden könne, vermöge wohl nicht als solche zu gelten — gefällt worden, was gegen die Satzun gen des internationalen Gerichtshofes verstoße

des internationalen Gerichtes verzeichnet werden, so dah man auss neue die Fehlerquellen dieses Ver fahrens aufsuchen und verbessern soll. So wäre der Z u s a m m e n s e tz u n g des Gerichtshofes noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Hätte Oesterreich seinen nationalen Richter in diesem Falle gehabt, so wäre die Frage mit acht zu acht, also positiv, entschieden worden. Viel leicht wäre aber in einem solchen Falle zu erwägen, ob nicht die Richter der streitenden Parteien überhaupt ihres Stimm- Wien

über das Gutachten herrschte, wird wohl in Zukunft einen solchen Sprung unmöglich machen. Auch haben die durch ein Minderheitsootum der sieben bejahenden Richter befestigten Ansprüche Deutschlands und Oesterreichs eine bedeutende Grundlage erhal ten und in dem Verzicht der beiden Staaten sei keinesfalls das Zustandekommen einer Zollunion in späterer Zeit ver boten. „Wir dürfen nicht verzagen, sondern wir brauchen vor allem Optimismus, um an eine glückliche Verwirk lichung unserer Pläne glauben

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Neueste Zeitung
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Seite 4 von 10
Datum: 06.09.1936
Umfang: 10
Uebergabe des Kindes an die Mutter erbat. Für den Fall einer zustimmenden Aeußerung des Gerichtes werde auf den Namen des Kleinen ein Sparkassebuch über einen Betrag von vorläufig tausend Schilling erlegt. Nach sorgfältigen Erhebungen hat der Richter dem Begehren stattgegeben und die probeweise Uebergabe des kleinen Egon in die Hände seiner Mutter bewilligt. In den ausführlichen Ent scheidungsgründen weist der Richter auf die zweijährigen Be mühungen der ehemaligen Tänzerin um ihr Kind

nerstagabend zugleich die erste Weltmeisterschaftsrevanche der Flieger, bei der allerdings der Finalist Gerardin fehlte. Das Rennen umfaßte zehn Dreierläufe und einen Lauf zu sechs. Nachstehend die Ergebnisse: 1. Laus: 1. Richter, 2. Merkens, 3. Engel. 2. Lauf: 1. Scherens, 2. Falck-Hansen, 3. Michard. 3. Lauf: 1. Merkens, 2. Engel, 3. Michard. 4. Lauf: 1. Scherens, 2. Richter, 3. Falck-Hansen. 5. Lauf: 1. Scherens, 2. Merkens, 3. Falck-Hansen. 6. Laus: 1. Richter, 2. Engel, 3. Michard. 7. Lauf: 1. Merkens

, 2. Michard, 3. Falck-Hansen. 8. Laus: 1. Richter, 2. Engel, 3. Scherens. 9. Lauf: 1. Scherens, 2. Merkens, 3. Richter. 10. Lauf: 1. Engel, 2. Falck-Hansen, 3. Michard. 11. Lauf: 1. Falck-Hansen, 2. Scherens, 3. Engel, 4. Merkens, 5. Richter, 6. Michard. Gesamtwertung: 1. Scherens 18 Punkte, 2. Mer kens 15 Punkte, 3. Engel 14 Punkte, 4. Richter 14 Punkte, 5. Falck- Hansen 13 Punkte, 6. Michard 7 Punkte. Radball-Weltmeister disqualifiziert. Die Radballspieler des R. V. Wanderlust-Frankfurt, zu denen

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Alpenland
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Seite 12 von 12
Datum: 08.06.1922
Umfang: 12
von Lebensmittel, wie 6 Kilo Schweinefett, 5 Maschen Kognak, 1 Kistel Marmelade, mehrere Kilo Schokolade, Meischkonserven, Schweine- und Kalbsbraten, Rollschinken usw. gestohlen, bei welcher Arbeit chm sein Bruder Franz Brügger brav geholfen und bei der — Beute auch tüchtig mitgegeffen und mitgetrunken hatte. Bei einem chrer letzten Besuche wurden sie ertappt, aller Diebstähle überwiesen und dem Landesgerichte eingeliefert. Gestern standen mm beide vor dem Richter und gaben die ihnen zur Last gelegten Vergehen

? — wieder ins Gefangen haus und hatte sich gestern ob seines Tuns zu verantworten. Don Reue konnte man an ihm schon gar nichts merken, er gab ferne Der- gehen zu und erzählte — als üb es sich um alltägliche Dinge han deln würde. Der Richter erkannte ihn schuldig und verurteilte chn zu 4 Monaten schweren Kerkers, verschärft durch hartes Lager? Nichts dringenderes bedarf unser junger Staat — denn ein Jugend gesetz! Würde dem Burschen etwas anderes vielleicht nicht doch sicherer einer Besserung gusühren

— als ein schwerer Kerker, durch -welchen er Gelegenheit findet — mit noch größeren Verbrechern zu- sammenzukonrmen? Vom Richter erkannt. Ein noch nicht 20 Jahre alter Bursche stand gestern vor dem Richter; er heißt Johann Wffler, ist auS Wien und wegen Dieb stahl angeklagt, da er in Klamm am Brenner einem Bauern 16 200 Kronen gestohlen hatte, ein Vergehen, das er ohne weiteres ernbe- kannte. Während der Verhandlung aber erkannte der Richter.^daß er den jugendlichen Dieb vor kurzer Zeit ebenfalls wegen Diebstahl

als Taschendieb. Der Monteur Alexander Hauer stand gestern vor dem Richter, angeklagt wegen Diebstahl und Veruntreuung. Am 19. Februar hatte er im Gasthaus „Breinößl" in Innsbruck dem angeheiterten Pfurt- scheller die Brieftasche im Werte von 10.000 K mit einem Inhalt von 100 Lire und 114.000 K gestohlen. Fünf Tage später soll er einem Rechtsanwalt 12.000 L und dem betrunkenen Kellner Franz Lehner die Brieftasche mit 40.000 K gestohlen haben. Am 24. Fe bruar lieh er sich von dem Chauffeur Teuschl

eine Benzinkanne;* Werte von 25.000 K und versetzte sie bald daraus bei dem 3W; Händler Gaßler um 10.000 K, weiter hat er sich verschiedenen Sä gegenüber als ein Organ des Kriegswucheramtes ausgegeben m mußte sich nun all dieser Vergehen wegen gestern verantworten Hauer war geständig, doch will er das Geld des Rechtsanwaltes wj die Brieftasche des Kellners nicht genommen haben. Nach dem %, weisversahren erkannte der Richter den Angeklagten wegen DichstM und Veruntreuung schuldig und verurteilte

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Neueste Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 17.03.1929
Umfang: 8
als IKMillionenMensche» fast ohne Lebensmittel. Ueber die Vorschläge, die der Minister der Regier rnng znr Abhilfe der Katastrophe ans Grnnd seiner Reise machen will, ist noch nichts bekannt. Ein Arzt vergiftet seine Geliebte. Bonn am Rhein, 16. März. (Priv.) In der nächsten Woche beginnt hier ein großer Sen sationsprozeß. Der praktische Arzt Dr. Peter Richter aus Bingen wird beschuldigt, seine Geliebte, die 28jäh- rige Krankenpflegerin Käthe Mertens ver- giftet zu haben. Frau Mertens war früher mit einem Juwelen

Händler verheiratet und lernte Richter vor ein paar Jahren kennen, als sie ihm in dem Ge schäfte ihres früheren Mannes einen Ring verkaufte. Sie ließ sich dann scheiden, nachdem sie schon vorher mit Richter in nähere Beziehungen getreten war. Nach der Scheidung ergriff sie den Beruf einer Kranken pflegerin in der Frauenklinik. Die Frau hoffte, daß Richter sie heiraten werde. Zwischen den beiden kam es wiederholt wegen Eifer sucht zu Zerwürfnissen. Am 1. März v. I. ertönten plötzlich aus der Wohnung

gellende Hilferufe der Frau Mertens. Als die Leute eindrangen, suchte Dr. Richter sie gewaltsam zurückzuhalten. Frau Mer tens gelang es aber noch die Straße zu erreichen. Dr. Richter brachte es Zuwege, daß Frau Mertens nicht einer Behandlung, die zur Beseitigung der zweifellos vorhandenen Bergiftungserscheinungen notwendig ge wesen wäre, unterzogen wurde, sondern daß sie in eine Nervenklinik gebracht wurde. In dem Krankenwagen fand man später einen Zettel, aus dem die Worte standen: „Lieber Otto

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 14.03.1921
Umfang: 8
an die Bundesangestell ten auf Rechnung einer Bezugsregulierung in Zweiter und dritter Lesung mit einigen vom i'Abg. Miklas gestellten Zusatzanträgen an. ; Hierauf referiert in fortgesetzter Spezialdebatte über das Budget -Berichterstatter Dr. B u r e f ch über das Kavitel '„Justiz". ; Abg. Frank (großd.) unterbreitet eine Re solution nach Schaffung einer besonderen Be- ^oldungsorduung für die Richter. ^Die Sozialdemokraten gegen den Mutterschafts- z. zwang. ; Abg. Adelheid Popp (Sozd.) verlangt na- ,mens

stattfindeuden Enquete werde übrigens Gelegenheit geboten sein, .zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Der Minister gibt schließlich dem lebhaften Danke für die anerken nenden Worte Ausdruck, die seitens des Bericht- erstatters und im Berichte selbst dem Richter- stände zuteil geworden sind. Er begrüßt die Re solution Frank betreffend die Schaffung einer besonderen Besoldungsresorm für die Richter. Die Arbeiterfeindlichkeit der Richter. Abg. Eisler (Soz.) tritt für eine Ausdeh nung und Popularisierung

des Gedankens der Schiedsgerichtstätigkeit auch in Zivilrechtsstrei tigkeiten ein und wendet sich gegen die passive Resistenz seitens der Gerichte gegenüber der Ein richtung der bedingten Verurteilungen. Redner fordert eine Aenderung des Stpdicnbetriebes im Interesse einer besseren wissenschaftlichen Aus- bildung der Richter, beklagt sich aber über den reaktionären Geist der Arbeiterfeindlich- k e i t bei den Richtern in den Ländern. Nach dem Schlußworte des Berichterstatters Buresch wird das Kapitel

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Neueste Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 13.12.1929
Umfang: 6
. Alle drei Angeklagten fielen bei ihrer Einvernahme durch ihre genauen und anscheinend auch wahrheitsgetreuen Angaben aus. Eine Verleumdung. Geisler hatte sich dann noch wegen einer Verleumdung zu ver antworten, da er bei der Einvernahme vor dem Untersuchungs richter den Schiefermeir und einen gewissen Kuvzmann der Täterschaft an diesem letzteren Einbruch bezichtigte. Er habe dies nur getan, um den Verdacht von sich abzulenken da Schiefermeir ohnehin schon wegen des Automatendiebstahls singe- Lin heller

werde. Unter allgemeiner Heiterkeit stellte der Vorsitzende eine gestohlene Zigarettendose zurück. Die Verhandlung wurde hierauf unterbrochen und deren Fort setzung auf 3 Uhr nachmittags anberaumt. Anonyme Briefe Adolf Hofrichiers. Wien. 12. Dez. Gestern hatte sich der 49jährige Privatbeamte Adolf Richter wegen Verbrechens der falschen Zeugenaussage zu verantworten. In einem Kündigungsprozeß gegen eine gewisse Frau Olga B. wurde deren angeblicher unsittlicher Lebenswandel als Kündigungsgrund geltend gemacht

. In diesem Prozeß spielten zwei Briefe eine Rolle, in denen Frau B. um ein Rendez vous gebieten wurde. Frau B. behauptete beim Bezirksgericht, diese Briefe hätte Adolf Richter geschrieben, um sie in falschen Verdacht zu bringen. Richter bestritt die Briefe geschrieben zu haben. Da aber die Schriftsachverständigen in diesen Briefen die Schriftzüge Richters mit Bestimmtheit zu erkennen glaubten, wurde gegen Richter die Anklage wegen falscher Zeugenaussage erhoben. Dieser Privatbeamte Adolf Richter

ist nun kein anderer, als der dem Eeneralstab zugeteilt gewesene Oberleutnant Adolf Hofrichter, der im Jahre 1910 nach einem sensationellen Prozeß vor dem Militärgericht wegen Giftmordes zu 29 Jahren schweren Kerkers verurteilt worden war. Nach seiner Begnadigung nahm Hofrichter den Namen Richter an und brachte sich in Wien als Vertreter fort. Anläßlich der Vertagung der ersten Perhandlung wurde be schlossen, eine Schriftprobe, die vor kurzem mit Hofrichter ausge nommen wurde, mit seinen eigenhändig geschriebenen Eingaben

aus dem Giftmovdprozeß zu vergleichen. Zu diesem Zwecke wurde nun der umfangreiche Akt requiriert. Der Verteidiger machte den Vorschlag, zum Vergleich das eigenhändig geschriebene Wieder aufnahmsgesuch Hosrichters heranzuziehen, in dem er immer noch ' seine Unschuld beteuert hatte. Bei dieser Gelegenheit bemerkte der Verteidiger, daß Hof- richter nach wie vor die Wiederaufnahme des Giftmordprozefles verreibe. In der gestrigen Verhandlung hat Hofrichter das Gestand- :: i s abgelegt, daß er die beiden anonymen Briefe

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 22.10.1912
Umfang: 8
und schließlich sogar, aller dings in betrunkenem Zustande, Biergläser nach denselben geworfen hatte. Der Richter sprach die Tischlergehilfen, welche durch unfern Anwalt, Herrn Dr. Franz Gruener verteidigt wurden, frei, dagegen wurde der Sicherheitswachmann schuldig erkannt, aber nur wegen seiner Trunkenheit zu einer gerin gen Strafe verurteilt. Diesmal war er's nicht. Der wegen Wilddieb stahls schon dreimal vorbestrafte Taglöhner Josef Hauswurz aus Terfens geriet neuerdings in Ver dacht, dieses Delikt verübt

Delikte frei. Innsbruck und Umgebung. Pfaff oder Richter? Von dem Bezirksrichter von Zingerle werden mancherlei Stückchen bekannt, die scharfen Protest verlangen. Wir haben uns bisher zurückgehalten, wollen unsere Mäßigung jedoch in Zukunft hintanlassen. Als Probe über das Verhal ten des Richters Zingerle, von dem man wirklich nicht weiß, ob er als Pfaffe beim Bezirksgerichte an gestellt und bezahlt wird oder als objektiv denken der Richter amtieren soll, möge folgender uns von beteiligten Seiten

verbürgt zugekommener Vorfall gelten: Ein Fräulein, das katholisch ist, will einen protestantischen Arbeiter heiraten und bedarf als Minderjährige hiezu die Einwilligung des Vor mundschaftsgerichtes. Der Richter Zingerle fragt nun nach der Religion und nach der Gesinnung des Bräutigams. Als er hört, daß derselbe protestan tisch und nach seiner politischen Gesinnung Sozial demokrat sei, stellte Zingerle das ungeheure Ansin nen an die Braut, sie möchte ihren Bräutigam be einflussen

entgegenstellen. Er müsse erst nach dem seit einem Jahrzehnt verschollenen natür lichen Vater forschen und erst dessen Einwilligung zu erlangen suchen, wofür eine lange Zeit verstrei chen werde. Wir wollen einstweilen keinen Kom mentar daran knüpfen, da diese Behauptungen so kraß sind, daß man die Frage aufwerfen muß, ob die Staatsbürgerin, statt bei einem objektiven Rich ter, bei einem römischen Pfaffen gewesen ist. Es beschweren sich seit längerer Zeit schon manche Leute über diesen Richter

und seine im Amte zur Schau getragene klerikale Gesinnung und Unhöflichkeit. Wir hoffen, daß der Gerichtsvorsteher des hiesigen Gerichtes und der Landesgerichtspräsident der Sache nachgehen und diesen Richter in seine Schranken wei sen, oder noch besser, wenn er wirklich krank ist, von seinem Posten entheben, damit er nicht mehr Un heil in der vertrauensvoll Recht suchenden Bevölke rung anrichten kann. Wir werden, falls diese Notiz nichts hilft und Herr Bezirksrichter Zingerle sein Benehmen fortsetzt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 24.11.1950
Umfang: 4
, da Passanten herbei eilten. Die PQlizei hofft nun, den Räuber auf Grund des Hutes, in dem die Firmenmarke eingeprägt ist, ausfindig machen zu können. Einer, der zu bedauern ist! Nicht jede Verhandlung vor dem Straf richter muß unbedingt streng ernsten Cha rakter haben; es gibt auch solche, die — al lerdings nur scheinbar — heiter verlaufen. Zu einer solchen gehörte auch eine Verhand lung gegen einen 21jährigen Landarbeiter aus Ellmau. Schon als der etwas beschränkt scheinende Bursche den Saal betrat

, stellten Richter und Staatsanwalt fest, daß es sich hier um einen „alten Bekannten“ handle. Richter: „Was ist es denn mit Ihnen, daß Sie schon wieder hier sind? Gefällt es Ihnen denn bei uns so gut?“ Angeklagter (lachend): „Freili, freili, mir geht's ja do recht guat.“ Richter: „Jetzt sind Sie schon dreimal ab gestraft und haben von früher her noch drei Monate gut, die Sie erst absitzen müssen, und nun haben Sie schon wieder einen Ein bruch begangen, für den Sie erst betraft werden müssen.“ Angeklagter

: „Woas i schun, woas i schun.“ Richter: „Also geben Sie zu, daß Sie in Ellmau einen Koffer aufgebrochen und dar aus Kleider entwendet haben?“ Angeklagter: „Seil wohl, i hun dös Zuig halt gebraucht.“ Richter: „Aber Sie wissen doch, daß man nicht stehlen oder jemanden umbringen darf?“ Angeklagter: „Seil hun i a nia getun, wem umbracht!“ Richter: „Also wegen des Einbruches in den versperrten Koffer werden Sie heute we gen Rückfalldiebstahls zu fünf Monaten schweren Kerkers verurteilt

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Neueste Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 28.02.1928
Umfang: 6
- d ? LS Richter sprach beide Angeklagte frei und hob PH WM°egründung hervor, daß von den Angeklagten Allel! '"°mre Handlung begangen worden sei. LeS" ir W Der verweigerte Doktorhut. A . Universttätsstattttsn aus dem Jahre 1389. Der 35jährige Stanislaus W entstammt einer 1 in Galizien, studierte schon vor dem» Kriege in ttfen rvi? 0 ^ dem Kriege seine Studien an der Wiener rf in Eät fort. Er war mit seiner Lebensgefährtin k C n geraten, die zu gegenseitigen Strafanzeigen L jr^pSptteten Strafverfahren wurden

, bis er ausgeforscht werden konnte. Gestern stand er nun vor dem Jugendrichter. Er bezeichnete sich als durchs aus unschuldig, denn er habe nichts weiter getan, als den Auf passer gemacht, danlit die Kollegen ungestört mit der Schablone ihre Pinselarbeit verrichten konnten. Der Student müsse ihn verkannt haben und der Wachmann nicht minder. Richter: Schau', sag' doch lieber die Wahrheit, das ist viel gescheiter. Ein Geständnis ist ein -Milderungsgrund. Emil: Ich kann aber nichts gestehen. Ich bin nur an der Ecke

gestanden. Richter: Du hast aufgepaßt. also gewußt, daß etwas Ver botenes geschieht. Emil: Das haben doch alle, Parteien bei den Wahlen gemacht. Richter: Deshalb ist es nicht weniger verboten. Die Mutter des Angeklagten setzt sich flehentlich für ihren Sohn ein. Sie habe ihn oft und oft beschworen, wenigstens ihr, der Mutter, die Wahrheit zu sagen. Emil sei aber dabeigeblieben, er habe mit der Farbe nichts zu tun gehabt. Auf Grund der Zeugenaussage findet der Richter den Ange klagten für überführt

und verurteilt ihn zu vierzehn Tagen Arrest und zum Ersatz von 13 8 für die befleckte Montur des Wachmannes. Als erschwerend wurde das starre Leugnen des Angeklagten angenommen. Die Mutter: Iesias, der Bua will nach Amerika fahren, jetzt werden sie ihn nicht hinüberlassen. Richter: Da muß man eben vorher auf der Hut sein. Junge Leute sollen die Politik bleiben lassen. Der Rausch des Negers. Wien, 27. Febr. Gestern kam eine Strafsache zum Abschluß, in der der Artist Charles Thompson, ein Neger aus Nord

eines Psychiaters über die Frage, ob hier ein pathologischer Nauschzustand Vorgelegen ^ sei, einzu holen. In der gestern fortgesetzten Derhandlung richtete der staatsanwaltschaftliche Funktionär an den Angeklagten die Frage, ob er tatsächlich trotz seinem langjährigen Beruf als Barsänger keinen Alkohol genieße und auch nicht Kokain schnupfe. Der An geklagte verneinte beides entschieden, woraus der staatsanwalt- schaftliche Funktionär bemerkte, daß dles wohl unglaubwürdig fei. Der Richter sprach schließlich

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Seite 3 von 6
Datum: 29.11.1930
Umfang: 6
Male setzte er sich erst. Dann erlaubte er mir, gleichfalls Platz zu nehmen. Heute rst es umgekehrt. Wieder war sie — trotz der sommerlicheü Hitze draußen — tief in Schwarz geklei det. Ihr e Züge wirkten grau und eingefallen. Der Richter lehnte sich zurück. Seine rechte Hand war ausgeb alt und klappte leise mit dem Bleistift aus die Schreibtischplatte. „Ich habe also Ihren Brief erhalten," sagte er. „Heute morgens. Nun gut, Sie schreiben, daß Sie ein Geständnis in der Sache Prokop machen wollten

des Unter suchungsrichters. Dieser Blick war unerträglich. Er durch glühte und durchdrang sie. Sie sah fort. Ihr Auge flackerte und ihre Stimme bebte. Dann war sie fertig. Es war gesagt, was sie zu sagen hatte. Virgo schwieg. Der Richter: „Wissen Sie, daß sich Ihr Gatte gleichfalls zu der Tat bekannt hat?" Virgo nickte: „Ja." „Können Sie mir diesen Widerspruch erklären?" „Nur dadurch, daß mein Mann mich von dem Schimpf lichen der Untersuchungs- und Gefängnishaft bewahren wollte." „Dann mußte er mit Ihrem Wissen

und mit Ihrem Willen handeln." Virgo schüttelte den Kopf. Der Richter sagte: „Sie zwei, Ihr Mann wie Sie. be zichtigen sich der Tat. Beide sind Sie zu der Stunde des Geschehens im Palast-Hotel gewesen. Sie waren beide nacheinander vor dem Zimmer Nr. 102. Wer war vorher dort? Ihr Mann. Wer betrat das Zimmer? Es ist an zunehmen, daß Sie beide in dem Zimmer waren. Sie sind auch kurze Zeit zugleich mit Ihrem Mann darin ge wesen. Nur — Sie kamen später. Als Sie kamen, war das Unglück schon geschehen." Virgos Oberkörper

und Wucht, daß ihm die Schädeldecke glatt zertrüm mert wurde. Sie sagen, Prokop habe Sie gewürgt — sie standen also Brust an Brust — dann hätten Sie nach rechts getastet, wahllos einen Gegenstand ergriffen, zu geschlagen. Das ist unglaubwürdig." „.... unglaubwiirdig," wiederholte Virgo und eine Angst, die jedes klare Bild in ihr verzerrte, krallte in ihr Herz. „Die Sache ist zunächst im Stadium der Untersuchung," sagte da der Richter tröstend. „Ihr Mann hat sich der Tat bezichtigt

sollte ich dies tun, wenn es nicht die Wahrheit wäre?" „Es ist möglich Warten Sie." Das Telephon fing an zu klingeln. Der Richter nahm den Hörer. Er lauschte in öen Apparat. Sprach zurück. Zeit verging. Virgo sann. Sie war weit fort. Ihr Herz lag in der Brust als schwerer ^tein. Der Richter bängte ab. Er sagte milde: „Es ist möglich, daß Sie es so sehen...daß die Bilder sich in Ihrer Erinnerung durcheinander schieben — daß Sie einer Zwangsvorstellung unterliegen. Sie haben in den letzten Wochen viel erleben

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Seite 7 von 8
Datum: 28.12.1927
Umfang: 8
mit Ingenieur Kodlinsky hatte sich aber auch dessen Stiefsohn Heinrich Radda wegen leichter Körperverletzung zu verantworterr, da er dem Vater, anläßlich der Abwehr dessen Angriffes, mehrere leichte Verletzungen beigebracht hat. Der Anwalt des Sohnes bat in seinem Namen den Richter, den Vater nur milde zu bestrafen, welchem Wunsche der Richter auch nachkam und Kodlinksky nur zu einer Geldstrafe von 15 8 vernrteilte. Radda wurde von der gegen ihn erhobenen Anklage in der Erwägung frerge- sprochen

eine neuerliche Verhandlung statt. Major Klimscha verantwortete sich damit, er sei von dem Zivilisten, dem Gastwirt Rößler, attackiert worden und habe sich nur in Not wehr befunden. Sonst aber seien keine Personen in der Nähe geivesen. die etwa gefährdet werden konnten. Der Richter sprach Major Franz Klimscha frei mit der Begründung daß eigentlich nur das Schlagen auf das Pflaster erwiesen sei, was noch keine Gefährdung bedeute. K Die Judikatur der Dlsyensshen. Wien. 27. Dez. Hofrat Dr Alfred Alexander

Vereinsfarbe, wenigstens vor der Rampe der Universität zu sehen, denn im Innern der Universität dürfen wir sie nicht zeigen. Wir dürfen nicht mit den deutschen Republikfarben in der Universität aufziehen!" Richter: Was für Kokarden waren auf den Kappen an gebracht? — Angeklagter: Ich glaube, die alten Armee- Kokarden mit dem ,,L"-Monogramm. — Richter: Eine der Kappen soll mit'einem rot-weiß-roten Streifen über der Kokarde versehen gewesen sein? — Angeklagter: Das ist schon möglich, ich kann mich nicht mehr

genau erinnern. Richter: Welche Trachten sind für die Pedelle vorgeschrieben? — Verteidiger: Federhut, Frack und Degen. Wenn hier die Anmaßung eines Amtscharakters vorliegen sollte, dann müßte man beweisen, daß die österreichische Amtstracht in einer Offi- zierskappe mit dem Kaiser-Karl-Emblern besteht. Die Kolporteure gaben an, sie seien mit den Kappen in der .Hand zur Rampe hingekommen. und hätten gerade die Flug zettel auf die Brüstung gelegt, als auch schon ein Pedell herunter- kam

rufen soll oder ob sie ihn freiwillig in die Kanzlei begleiten wollen, hätten die beiden erklärt, daß sie lieber selbst mitkommen. Der Richter sprach die drei Angeklagten frei. Es sei zwar festgestellt, hieß es in der Begründung, daß die Kappen geeignet waren, den Anschein von amtlichen Uniformstücken zu erwecken, da ja die alten Amtskappen auch heute noch vielfach von den Beamten getragen werden. Das Gericht habe aber nicht die Ueberzeugung gewonnen, daß sich die Angeklagten bewußt

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