keine von denen im Verschleiß den werden, daß die-dießsälligen Bedingnisse vor Beginn führenden Eß- und Trinkwaren (um di« bürgerlichen Ge ber Absteigerung werden eröffnet werden. werbe nicht zu verkurzen) an daS Civile verkaufen, aus. K. Ä. Landgericht Hall, den 2. März lk3l». kochen «der auöschanken, auch Niemanden vom Civile Attlmayr, Landrichter. Unterstand geben. S. Hat de^ Kontrahent hauptsächlich über Ordnung » V erste i g eru n g s . Ed i kt. /und Reinlichkeit zu wachen , und besorgt zu seyn
in folgenden Theilend , ferne ein Zimincr, eine Hammer, eine ètiche, ein Kel- Nr. Kar. bs. ?lus einem Drittel ^>uS dem Nitzlna- ler, ein kleines Holzbehältniß und «in Depot aus dem dergut am Kolsaßberg. Dachboden übergeben. Im AuàrusSpreis ,vo» fl. R- W. 7. Wird dem Kontrahenten zugesichert, daß Nie- Aus einem halben Drittel aus abgezeichnetem Gute. mand weder vom Civile noch vom Militär in diesen Ka- Jm AusrufSpreis >/,c,o st. R. W. fernen, nämlich in der obern und untern Schloß.Kaser- Die VeräußeruugS