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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 07.09.1921
Umfang: 8
worden. Für den Rat wäre es, im Falle er dieser Auffassung beigeflichtet Tratte, außerdem sehr schwierig gewesen, auf die Bestimmung 'der Grenzen Albaniens einzugehen. Der italienische Delegiert^ Imperial! bekämpfte sofort energisch die südslawische These, und der albanische Delegierte bewies die rein fiktive Beiteju- tung des sagenhaften Miriditenreiches. Süöfitotee TagessragenMeMkeUen Die Syslemisierung der nmen Provinzen. Der Leiter des Zentralamtes der neuen Provinzen, Cxz

. S a l a t a, hat gelegentlich seiner Anwesenheit in Trient den Senatoren und Abgeordneten, welche ihn bezüglich der Systems sierung der neuen Provinzen interpellierten, erschöpfende Auf klärungen gegeben, die folgendermaßen zusammengefaßt wer den können. Es werden demnächst zwei Dekrete erscheinen, deren eines ein Gesetzesdekret ist und di« Landesvenvaltung betrifft, wäh rend das zweite, ein Ministerialdekret, die Bildung beratender Kommissionen vorsieht. Das Gesetzesdekret bestimmt hinsichtlich der Landesverwal tung

, daß auch nach einem eventuellen UK-ergang der Besiig- nisse des Zentralamtes der neuen Provinzen auf die einzelnen Fachministerien, in Trient und Triest die Generalkommissariate bestehen bleiben werden. Di« Generalkommissäre werden auch weiterhin die der politischen Provinzbehörde zukommenden Flinktionen ausüben, sowie jene, welche durch die Gesetzgebung des früheren Staates, insoferne dieselbe noch in Kraft besteht, den Statthaltern zukamen. Ein kgl. Dekret wird die Beziehun gen der verschiedenen Provinzbehörden

werden von der Re- gienmg ernannt. Ihre Zusammensetzung und ihre Geschäfts ordnung wird durch ein Dekret bestimmt. Die Gemeindewahlen haben innerhalb'von vier Monaten nach Erlaß dieses Dekretes (tattzusinden. Die Negierung ist ermächtigt, provisorisch mit den entsprechenden Aenderungen die in den alten Provinzen geltende Cemelndewahlordnung auf die neuen Provinzen aus zudehnen. Die Grundsätze dieses Wahlrechtes sind: Allgemeines gleiches Wahlrecht und daher Aufhebung der W-ahlkörper, Pro- portianalivablrecht

auf Bestimmung des eigenen Wahlrechtes gewahrt. Bozen, Triest ulw. können, wenn sie wollen, in diesem letzten Augenblicke noch einen ent sprechenden Vorschlag machen. Am Schlüsse dieses Dekretes wlrd -die wichtige Bestimmung getroffen, daß die im Zentralparlament beschlossenen Gesetze auch welterhln In den neuen Provinzen nicht -an und für sich Wirksamkeit erlangen, sondern erst wenn sie in den neuen Pro vinzen unter Rücksichtnahme auf die Rechtsangletchung auf Grund- des Artikel 14 des Annepionsgesetzes

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