Handbuch der Behörden, Institute, Vereine und Anstalten im Kronlande Tirol und Vorarlberg ; 1848
Frankfurt vom 10 . Marz 1840, welchem zufolge für die Zukunft die Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom 23. Junius J817 über die den llnterthanen der deutschen Bundesstaaten bei Der- mögens-Erportationen aus einem in den andern Bundesstaat zu stehende Freiheit von allen Nachsteuern .(jus detractus , gabeila emigrationis) auch auf die Provinzen des österreichischen Kaiser staates, welche nicht zum deutschen Bunde gehören, ihre Anwen dung finden sollen. Gubernialkundmachung vom 7. August 1840
. Anhalt-Bernburg. Staatsvertrag, vermöge welchem die k. k. österr. Regierung mit der Herzog«. Anhalt-Bernburgischen über eingekommen ist, daß die Bestimmung über die Vermögensfrei zügigkeit auch auf die österr. Provinzen, welche nicht zum deut schen Bund gehören, ausgedehnt werden. Hofkanzleidekret vom 20. Februar 1847, Zahl 4960. Hohenzell e r n - S i g m ar i n g e n und H o h e n z o l l e r n-H echin- g eu. Uebereinkommen zwischen der k. k. österr. Regierung und jener der genannten zwei
, welche vor den, durch den Prefrburger Frieden herbeige- führten Veränderungen des Besitzes verschiedener, hauptsächlich der ehemals vorderösterrcichischen Lander, bereits pensionirt waren. Modena. Staatsvertrag vom 22. Oktober ISIS. Parma. Staatsvertrag vom 9. Dezember 1822, eröffnet mit Ver ordnung vom 18. August 1823. Bayern. Staatsvertrag, geschlossen zu München am 5. und von Sr. Majestät dem Kaiser zu Wien ratifizirt am 12. November 1807, rücksichtlich der in den beiderseitig abgetretenen Provinzen zurückgeb liebenen
P e n si o n i sie n. Toskana, ix., x. und XI. Artikel des Staatsvertrages vom 31. . August 1821, eröffnet durch Verordnung vom 28. Hornung 1824. Allgemeine Norm vom 10 . August 1818. — Alle jene Pensioni sten , welche seit dem Jahre 1814 mit den zurückgefallenen Pro vinzen an Oesterreich übergegangen sind, und ihr Domizil im Auslände, sev es, wo es wolle, vor erfolgter Einverleibung der Provinzen, aus welcher sie ihre Pension beziehen, aufgeschlagen haben, sollen zur Uebersiedlung in die k. k. österreichischen Staa ten