9.000 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SLZ/1921/21_10_1921/MEZ_1921_10_21_3_object_635805.png
Seite 3 von 8
Datum: 21.10.1921
Umfang: 8
betreffenden, Gerichtshofes eingetragen ist. Umgekehrt können die Advokaten der alten Provinzen ihren Beruf auch vor den Gerichten der neuen Provinzen ausüben, sofern« Ne sich der Assistenz eines Rechtsanwaltes, der in einer Advokaten liste der neuen Provinzen eingetragen ist, bedienen. Zur Ver tretung vor dem Kassationshofe und vor der 6. Sektion des Staatsrates bedürfen jedoch die Rechtsanwälte der neuen Pro vinzen einer solchen A s s i st e n z nicht, soferne es sich um Urteile

und Verfügungen handelt, welche im Gebiete der neuen Provinzen ergangen sind. (Art. 7, Absatz 1 und 5 und Art. Zur Vertretung vor dem Kassationshofe werden nur An wälte zugelassen, welche eine fünfjährige Praxis bei Oberlan- desgerichten oder Gerichtshöfen bezw. Appelgerichtshöfen der alten oder der neuen Provinzen Italiens bereits abgelegt haben. Diese Befugnis steht jedoch den in eine Advokatenliste der neuen Provinzen bereits eingetragenen Rechtsanwälten ohne weiters bei allen Gerichten des Königreiches

, einschließlich des Kassa- tionshofes zu; desgleichen denjenigen Rechtsanwälten, welche die Advokatenprüfung bei einem Oberlandesgerichte der neuen Provinzen nach dem 3. Rov. 1918 abgelegt haben und innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Inkrafttreten des vorliegendes Dekretes In eine Advokatenliste eingetragen wer den Ärt. 7, Abs. 2, 3 und 4). Die in einer Liste der alten Provinzen eingetragenen Rechts- anwälte, welche in den neuen Provinzen geboren sind, die seit 1. Jänner 1921 aus Gründen

des öffentlichen Dienstes dort wohnhaften Anwälte der alten Provinzen und diejenigen, deren ffan'ile feit 1. Jänner 1921 dort ihren Wohnsitz hat. können die Eintragung in die Advokatenlkfte der neuen Provinzen mit der Befugnis, ihren Beruf in denjenigen Provinzen, in denen ihr Geburtsort liegt oder der Wohnsitz ihrer Familie ist, aus- zuüben, ohne weiters erlangen, werden jedoch in diesem Falle aus der Advokatenliste des Ortes des Königreiches, in der sie bisher eingetragen waren, gestrichen (Art

haben. In diese vierjährige Advo- katufavraxis wird die Ausübung der Advokatur in den alten Provinzen eingerechnet (Art. 13). ^Wir werden auf diese Verordnung nach näher zurückkommen.) Der österreichische Privatbesih in Südtirol wird nicht angetastel. Unser römischer Hw.-Korrespondent meldet: Die in Südtirol verbreiteten Gerüchte, als ob die durch den Friedensvertrag von St. Germain gewährleistete Unantastbarkeit des österrei chischen Privatbesitzes in der« neuen Provinzen Italiens be droht fei, können» auf Grrind

1
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1922/16_08_1922/SVB_1922_08_16_6_object_2532295.png
Seite 6 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
hat eine Anzahl Millio nen für die Wiederherstellung der zum Teil baufälligen Kirche gespendet. Ausdehnung wichtiger Metze auf die ueuen Provinzen. ' Rom. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung, von kgl, Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des staatlichen Personals des alten

Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzge b u n g aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionale Insortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Richteramtsprüfungen der Gerichtsauditoren

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehen. . 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinem Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, durch das die Neuernennüng der Kom mission für allgemeine Industriesteuer und der Schätzungskommission für Ei nkommen steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonisiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von En twässerungsarbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len aus die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo nopole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeugung u. Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt, wird. 12. Dekret, das die Pestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

2
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SLZ/1921/06_12_1921/MEZ_1921_12_06_3_object_639738.png
Seite 3 von 8
Datum: 06.12.1921
Umfang: 8
für die neuen Provinzen statt. Zur ersten Sitzung- waren -viele Abgeordnete, Senatoren, die Generalzivilkomm-issäre von Triest und Trient, der Ztoilkonttnissär von Zara erschienen. Der Präsident Sat-a -t a «begrüßte -die Erschienenen mit einer Rede, in der er daraus hinwies, daß die Negierung immer auf die Erhaltung der regionalen und provinzialen Autonomien ge sehen habe. Bevor man mit der Diskussion begann, sprach Se nator R t n a l d i n t -über eine Tagesordnung, daß bei den kommenden Gsmeindewahlen iin

den neuen Provinzen das Pro- vorzfystem verwendet werden soll. Die Frage wird in einer der nächsten Sitzungen beraten werden. Deg asperi schlug vor, vor allem anderen die Fragen der regionalen Wirtschaft einer Kommission zum sofortigen Studium vorzulegen. Es folgte eine längere Debatte. F o s c a r t betonte auch, daß diese Frage möglichst schnell erledigt werden müsse, weil sie sä auch mit einer anderen «sehr wichtigen Frage, der Teilung der annek tierten Gebiete, in engstem Zusammenhang steht

. Der Vor schlag des Präsidenten, das Zentral-amt möge in kürzester Zeit diese Fragen sowie andere wichtige, wie Autonomie, Teilung der Machtbefugnisse zwischen Provinz und Parlament, «Abgren zung der Provinzen, «beraten und spätestens Mitte Februar über seine Arbeiten Bericht erstatten, wurde beifällig ausge nommen. Der Vorsitzende, Exzellenz Scckata, Letter de« Zentralamte» für di« neuen Provinzen, hielt eine Eröffnungsansprache, in der er ausführte: Seine Cxz. der Ministerpräsident hätte selbst gerne

di« Mitglieder der Zentralberatungskommiffion begrüßt, di« nun das erstemal zusammentreten. Da er verhindert ist, der Eröff nungssitzung berzuwohnen, hat er mich «beauftragt, ihnen mit seinem herzlichen Gruß auch die innigsten Wünsche fiir eine fruchtbare Arbeit und die Dersichenmg seines Interesses an Ihren Arbeiten auszudrücken. Der Sprecher übernahm den Vorsitz in der Zentrallberatungskommisfion als Leiter des Zen- trolomtes für di.' neuen Provinzen. Die Zusammenlegung des Vorsitzes

in die der Zentralkommission mit seinem Amte ent spricht ganz und gar den Kriterien, nrelche bei anderen beraten den Stellen des Staates innehalten werden, und außerdem der größeren Möglichkeit, die Betätigung dieser Körperschaften fiir die praktischen Notwendigkeiten geeigneter zu gestalten. Er lauben Sie mir, daß ich Ihnen meinen leb lüften Beifall fiir die Bildung der Bevatungskonnnisslonen aurdrücke und die besten Wünsche für die definitive Systemisierm«; der nerren Provinzen des Königreiches entbiete. Rur

3
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1924/09_11_1924/TIR_1924_11_09_7_object_1995157.png
Seite 7 von 10
Datum: 09.11.1924
Umfang: 10
- enrägnisses) besprochen. Nun wollen wir noch das drille Ziel der Reform: die Aus gleichung der Steuerlasten, einer kurze» Be trachtung unterziehen mit besonderer Be rücksichtigung der Rückwirkungen aus die Steuerlast der neuen Provinzen. I». Ausgleichung der Steuer lasten. Es ist ein selbstverständlicher Grundsatz in einem gerecht sein sollenden Steuersystem, daß die Steuerlasten nicht willkürlich aus die Steuerträger verteilt werden, sondern dich diese Verteilung gleichmäßig und mit Be rücksichtigung

', grö ßere. als durch die allgemeine menschliche Ilnoollkomm.'nheit gerechtfertigt waren. Diese Sleucrungerechtigkeilen machen sich in zweifacher Beziehung bemerkbar: 1. Verteilung der Steuerlast verschiedener Gebiete des Staates: 2. Verteilung der Steuerlast auf die einzel nen Steuerträger. 1. Steuerlast verschiedener Gebiete. a> Grundsteuer. Bis jeizi wurde die Grund steuer auf Grund dreier verschiedener Kata ster eingehoben: in 21 alten Provinzen be stand der neue Kataster, i» de:> übrigen

allen Provinzen dcr alte und in den neuen Pro- vin;en der österreichische Kataster. Durch die Katasterresorm, welche in den beiden Iahren 1kW und 1921 durchgeführt wurde, ist mm ein einheitlicher Kataster justandegekoininen: sür jede einzelne Provinz sind die bisherigen Katästralreinerträge nach bestimmten Richt linien gleichmäßig erhöht worden. Die jetzi gen Katasterreinerträge sind in Goldlire zu oerstehen: aber die Steuer wird in Goldtn» und zwar im Ausmaß oon 10 Prozent vom Katastraloernertrag

. Durch die Reform ist die Verteilung der Steuerlast zwischen den neuen und don allen Provinzen nicht oer ändert worden. Im Jahre 1N25 beträgt die Grundsteuer gegviniber dem Jahre 1924 in Millionen: 1925 192« in den neuen Provinzen 3L Z .6 in den alten Provinzen 1-tk 14g Di? Steuerlast der neuen Proomzw zu jener der alten steht also im Jahr 1925 «m Verhältnis von l: 40L. b) Gebäudesteuer. Die größte Steuerung«» vechtigkeit bezüglich der Verteilung der Steuerlast zwischen den alten und neuen Pro vinzen bestand

bisher hinsichtlich der Gebäude- steuer. 'Aber auch zwischen den alten Pro vinzen gab es große Stenerlastenunterschiode: denn die Gebäudesteuertntaster sind nicht in allen alten Provinzen gleichzeitig und gleich mäßig revidiert worden. In sehr melen Pro vinzen bestanden ?«ch die Ziffern aus dem Jahrzehnt 1890—l9t>l)! In den neuen Pro vinzen hingegen wurden die Gebäudesteuer- kataster mit den Zinswerten der Jahre 1920 und 1921 angelegt und die Steuer domvch be messen. Wir haben ja wiederholt

4
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1922/21_06_1922/SVB_1922_06_21_5_object_2532036.png
Seite 5 von 8
Datum: 21.06.1922
Umfang: 8
, daß der Landesschulrat in den neuen Provinzen aufge lassen wurde, da der neu eingesetzte Landesaus schuß schlechterdings die Aufgaben der Schulbe hörde nicht bewältigen könne. An zweiter Stelle spricht Tamanini über die Schulpflicht. Die achtjährige Schulpflicht werde mit Nachdruck durchgeführt und widerspenstige Eltern werden bestrast. Diesem Umstände sei es zu verdanken, daß in den neuen Provinzen bloß drei Prozent Analphabeten erscheinen und auch diese rührten von Zugewanderten her. Bei uns dro ben, sagt Tamanini

ist nach dem fünften Schuljahre eine drei jährige Bürgerschule angegliedert mit erweiter tem Lehrplane; diese sogenannte Bürgerschule entspricht ungefähr der Leuola teokniea in den alten Provinzen. Zur Mittelschule übergehend betont Tama nini, daß der auffälligste Unterschied Zwischen den alten und den neuen Provinzen in den Leh rerbildungsanstalten zu finden sei. In den neuen Provinzen werden die Zöglinge erst nach vollendetem 15. Lebensjahre aufgenommen und müssen durch volle vier Jahre die Anstalt besu chen

. Das Reifezeugnis, das sie sich durch eine strenge Prüfung erwerben, befähigt aber die Zöglinge bloß zu einer provisorischen Anstel lung; wer definitw bestellt werden will, kann nach befriedigender Zweijähriger Dienstleistung die Lehrbesähigungsprüsung ablegen, auf weiche er sich durch fleißiges Studium vorbereiten muß. Demnach kann die Lehrerbildung als eine sechs jährige angesehen werden, während sie in den alten Provinzen dreijährig ist. Es sei einleuch tend, daß die neuen Provinzen gegenüber den alten

einen weiten Vorsprung haben und darum wäre es wünschenswert, ja notwendig, daß in den alten Provinzen eine Schulreform durchge führt würde, die das Schulwesen in den neuen Provinzen zum Vorbilde zu nehmen hätte. Mit Rücksicht auf die Bildungsstufe der Lehrkräfte in den neuen Provinzen möge die Regierung dafür Sorge tragen, daß sie auch entsprechend entlohnt werden. Eine Übungsschule, wie sie bei uns den Lehrerbildungsanstalten angeglie dert ist, scheint man in den alten Provinzen nicht Zu kennen

, denn Tamanini weist mit Nachdruck auf diese hin. Die übrigen Mittelschulen weichen hüben u. drüben nicht sonderlich voneinander ab. Schließlich weist der Abgeordnete auf die eingehend ausgearbeiteten Lehrpläne für alle Schulgattungen in den neuen Provinzen hin u. verspricht sich bei Einhaltung derselben große Erfolge. Tamanini soll für seine Ausführungen reichen Beifall erhalten haben, insbesondere im Zentrum, wo seine Parteigenossen, die Popo- lari. sitzen. Mögen seine Anregungen nur auf fruchtbaren Boden

6
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SLZ/1921/23_12_1921/MEZ_1921_12_23_1_object_641153.png
Seite 1 von 6
Datum: 23.12.1921
Umfang: 6
Landeszeitung'.) Die Patzvija für Ausländer. Auf mehrfache Anfragen beauftragten wlr unseren rö mischen Vertreter nochmals im Ministerium des Aeufzern in Nom Erkundigungen über die Erteilung von Patzvisa an hier ansässige Ausländer etnzuholen und erholen wir darüber nun folgende Depesche: Rom 23. Dezember. Das Ministerium des Aeutzern er- teilt keinerlei direkte Patzvisa oder Rückreiseerlaubnisse an irgend jemand. Die in den neuen Provinzen ansässigen Aus länder, wclcke sich vorübergehend ins Ausland

und Angestellten getroffen wurden. S&t die provisorischen Slaaksangestellten der neuen Provinzen. Rom, 23. Dezember. Die Äboeordneten der neuen Rrö- vinzen überreichten dem Leister des Zentralamtes für die neuen Provinzen, Exz. Salata, ein Memoriale, betreffs der Syllemi- sterung der nicht definitiven Staatsangestellten des früheren Regimes. Sie verlangten die Gleichstellung in den Teuerungs zulagen auch für die Witwen und Waisen der Staatsangestellten der neuen Provinzen. Die Vorkehrungen für da» Dozner

Telqchonamt. Rom. 23. Dezember. Der Unterstaatssekretar vrezzi ver- sicherte dent Abg. Graf Toggenburg. der heule abends nach Bo zen abreiste, datz das Postministertum bereits den Vertrag mit der betreffenden Firma über die Erweiterung und den Aus bau des Dozner Telephonamtes unterfertigt habe. Dertbe- lreffenden Firma wurde zur Beendigung dieser Arbeiten ein Termin von 200 Tagen gesetzt. Der Miederaufbau-Skandal in den befreiten Provinzen. Rom, 23. Dezember. Die parlamentarische Untersuchunn? kommission

für die befreiten Gebiete setzt ihre Arbeiten mit Eifer fort. Inzwischen wurden dem Gerichte zahlreiche Firmen und Privatpersonen aus dem Trentino wegen Unterschleifen' und Unregelmäßigkeiten angezeigt. Zum Gebührensystem in den neuen Provinzen. Rom, 23. Dezember. Das technische Finanzkomttee be schloß dahin zu wirken, daß das Gebühren- und Steuersnftem ln den annektierten Gebieten jenem in den alten Provinzen analog gestaltet werde. Es werden immerbin auf die besonderen Umstände in den neuen Provinzen Bedacht

eine Tagesordnung des Abg. Chiesa nicht annehme, da dieselbe ein HJtißhrauenspotum für die Regierung sein würde. Bei der Abstimmung wird dieselbe mit 220 gegen 86 Stimmen ab- gelehnt. — In der Rachmlttagssitzung legte der Abg. Degaspert eine Tagesordnung vor, die eine gerechte und weife Politik für die neuen Provinzen und die Einwechslung der österret- . chlschen Guthaben verlangt. Er erklärt, mit den Erkläningen des Abg. Graf Toggenburg einverstanden zu sein, daß auch die Bewohner Südtirols

7
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1923/28_06_1923/MEZ_1923_06_28_2_object_680064.png
Seite 2 von 6
Datum: 28.06.1923
Umfang: 6
sich verwirklichen werden. Das für die Beratung der Regckmff der «For derungen und Sclpilden, zwischen den neuen Provinzen und Oesterreich seinerzeit durch Wahl der Interessenten eingesetzte Komitee hat nach Beendigung dieser Arbeiten ein Memoranduni ülvr alle anderen noch schwebenden finanziellen Fragen ausgearbeitet, das in der nächsten Zeit der Regierung durch eine Abordnung überreicht werden wird. Die Kammer ist bei der Regierung vorstellig geworden, daß die Begünstigungen der Re- expedition

für Holzsendungen, vie bisher mir für Sendungen galt, die aus dem Ausland« kamen und nach Stationen der alten Provinzen ge richtet waren, auch ans Sendungen ausgedehnt rverde, die in den neuen Provinzen aufgegeben werden unv in den Sammelstationen der Bene- zur Tridentina Aur Wiederaufgabe nach den alten Provinzen gelangen. Än letzter Zeit war der Kammerbezirk an ver schiedenen Ausstellungen beteiligt, besonder» auf der Aufstellung für dekorative Kunst in Menza, rvo ein eigener Raum für die Aussteller ans

Berücksichtigung des Umstan des, daß namentlich in den neuen Provinzen der Uebergang aus der bisherigen Einschränkung des Hausierhandels In dessen vollkommene Frei- gäbe ein« Uebcrflutung von Hausierern zum be deutenden Nachteile des ansässigen Handels mit sich gebracht hat, beschließt die Kammer: Das Präsidium wird beauftragt, im Einvernehmen mit den Schwesterkammern der alten Provinzen an die Regierung mit dem Ersuchen heranzu treten, eine Regelung des Hausler- und Wander handels in der Richtung

bleibt, da sonst eine jede Steuerzah lung unmöglich gemacht wird. Von den Vertre tern aus den nouen Provinzen wurde die berech, tigende Befürchtung ausgesprochen, daß diese Steuer auch auf diese ausgedehnt werden könne, und betonte besonders der Präsident des Ge werbeverbandes Trieft, daß es katastrophale Fol gen nach sich ziehen müßte, wenn die Steuerbe- hörtden in dieser Art die neue Steuer auf Grund der alten Erwerbssteuer- und Einkommensteuer. listen feststellen sollten. Man müsse rechtzeitig

Königreiche das in ven neuen Provinzen unter der früheren österreichischen Wirtschaft bewahrte System der Steuerkommissionen, welche zur Hälfte von der Regierung ernannt und zur Hälfte von den Interessenten gewählt wurden, einzuführen. Der Präsident des Gewerbegenossen' schastsverbandes Triest betonte bei dieser Gele genheit wiederum die Notwendigkeit der obliga torischen Genossenschaften, da ja gerade diese da zu berufen seien, durch ihre Vertreter in den Steuerkommissionen aufklärend und mäßigend

8
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SLZ/1921/21_06_1921/MEZ_1921_06_21_3_object_626372.png
Seite 3 von 8
Datum: 21.06.1921
Umfang: 8
, Motor- räder und Motokarrossetten (Motorräder mit Beiwagens. Jedoch ist diese Begünstigung auch aus solche Automobile an wendbar, welche aus der Fabrik neu erzeugt gelangen und im laufenden Jahre als solche kollabiert werden, ohne Unter schied des Zweckes-/ denen sie bestimmt werden. Zweifellos! werden obige Begünstig-ungen auch auf die einverleibten Ge biete analoge Anwendung finden. Zur Frage der österreichischen Vorkriegs renken und Kriegsanleihen in den neuen Provinzen Italiens. Zu unseren

hat Italien etwa 6 Prozent der Gesamtschulden Oesterreichs zu übernehmen, also einen Betrag in der Höhe von 180 Millionen, so daß Italien 176 Millionen Lire Elisahtitres auSznge'bcn hätte, die cs der Wiedergutmachungskommission zur Verteilung an die übrigen Sukzessionsstaaten zu Übermitteln hätte. Diese guten italienischen Ersatztitres würden nicht der Bevölkerung der neuen Provinzen, sondern jener der österreichischen Nach»- folgcstaatcn zugutekomMen. Im Interesse Italiens liegt es, 'oie Zahl

der von ihnr cinznlösendcn Vorkriegsrenten minde stens auf 'die Summe von 480 Millionen ju ergänzen. Das Memorandum der sechs Handelskammern der neuen Provinzen fordert infolgedessen die nachträgliche Abstempe lung folgender Gruppen dieser Wertpapiere: 1. Jener Pa piere, welche sich, im Zeitpunkte der Abstempelung/, und zwar im Gebiete der neuen Propinzen sich befunden haben, aber nicht abgestempelt worden sind, weil die Inhaber hier nicht heimatsberechtigt waren; 2. jener Papiere (Renten

des Friedensvertrages, also nach dem '16. Juni 1920 fällig geworden sind. Dadurch wür den den Rentenbesitzern wenigstens vier Kupons verloren gehen: das Promemoria stellt die Forderung, daß auch diese vier Kupons einzulösen wären. , Im Hinblick auf die Kriegsanleihen dürften sich in den neuen Provinzen, einschließlich der noch nicht abgestempelten, aber Bewohnern der Gebiete gehörigen Papiere 900 Millionen 'befinden, wovon auf Südtirol 326 Millionen entfallen. Die Statistik, welche vom Deutschen Verbände

begründet und von dem Vertreter der Kammer, Herrn Tr. Willi von Walther, anläßlich der Audienz beim Schatzminister besonders betont worden. Ernennung. Der bei der hiesigen Staatsanwaltschaft ein geteilte Konrad Ritter von Menz wurde zum Landesgerichts rat ernannt. Für die nicht bestäklgken Beamten. In Erledigung seiner Eingabe hat der Deutsche Verband die Verständigung erhalten, daß der „Premio di Cointeressanza' mit Erlaß des Zentral amtes für die neuen Provinzen vom 27. Mai. Nr. 8851

10
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SLZ/1921/13_12_1921/MEZ_1921_12_13_4_object_640244.png
Seite 4 von 8
Datum: 13.12.1921
Umfang: 8
Seite 4 Südkiroker Landeszeikung'. Die Lehrbcfähigungrükplome. Dom Pressedienst des Ge- neralkommissariates wird verlautbart: In der „Gazzetta Uffi- ciale' wurde das erst jüngst vom Ministerium für Unterricht (Spezialamt für die neuen Provinzen) eriassene Dekret, be- lresfend die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Lehrbefähi- gungsdiplome, die van Bürgern der neuen Provinzen an öfter- reichlichen Universitäten erworben wurden, veröffentlicht. Durch diese Vorkehrung wird eine sehr verwickelte

und bisher strittige Materie aufgeklärt. Es werden die G'uppsn jener Gegenstände angegeben, für die die Lehrbefähigungszeugnisse gültig sind, desgleichen in Zusammenhang mit der verschiedenen schul- administrativen Einrichtung der alten Provinzen, die praktiscben Wirkungen für welche die Gültigkeit der Doktorate (Wissenschaft- liche Doktorgrade anerkannt wird. Besuchers wichtige Bestim mungen enthält dieses Dekret, betreffend die Lehrbefähigung an Mädchcnlyzeen und Normalfchulen

(Lehrerbildungsanstalten) sowie betreffend die Anerkennung des Privatdozentenrechtes, dos an österreichischen Universitäten vor den» Waffenstillstände erworben wurde. Das Dekret regelt ferner mit kluger Vorsicht und Einschränkung die Anerkennung der jenseits der Grenze vollendeten Universitätsstudien solcher Studenten, die die Gyni- nasialstndien bereits vor dein Waffenstillstand in den neuen Provinzen vollendet haben. Dieses Dekret regelt auch die Er- langnng von Lehrbefähignngszengnisscn an den Universitäten

Grundbesitze, die durch den Krieg Schaden gelitten haben, auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. Die Verwaltungen von Provinzen, Gemeinden, Kirchen und öffentlichen Wohltätigkeitsanscalten, die durch den. Krieg Schaden erlitten haben, mögen, wenn noch nicht geschehen, innerhalb 6 Monaten nach der Veröffentlichung des Dekretes in der „Gazzetta llfficiafc', also vor dem 24. Mni 1922, die erlittenen Schäden beim Beratungsausschnß des Generalzivil- kommifsariatcs in Trient, nach den Vorschriften

(' Molle) oder 150 Lire (bei Seide) übersteigt. Anmeldung jugoslawischer Kronen. Der Pressedienst ver- lautbort: Die Besitzer jugoslawischer Noten werden dringend gebeten, dieselben beim Generalzivilkommissariat in Trient an- zumelden, damit dieses die Anmeldungen an das Zentralamt für die neuen Provinzen weltergeben kann. Die Anmeldungen müssen vor dem 31. Dezember 1921 geschehen. Freigabe beschlagnahmter Güter in Amerika. Die ameri- kcmisch Negierung hat erklärt, daß sie den italienischen Staats

11
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SLZ/1922/18_03_1922/MEZ_1922_03_18_2_object_648857.png
Seite 2 von 12
Datum: 18.03.1922
Umfang: 12
Kammersitzung soll auch «ine Tagesord nung «ingebracht werden, in welcher die politische und admini strative Hystemisierung der neuen Provinzen, die Besserung der wirtschaftlichen Lage der Staatsbeamten, die schärfere In angriffnahme des wirtschaftlichen Wiederaufbaues und eine radikale Abänderung der den politischen und wirtschaftlichen Interessen der neuen Provinzen zuwiderlaufenden politischen Richtlinien sowie ein« Mehrung der Machtbefugnisse des Zen tralamtes der neuen Provinzen gefordert

werden. Der Senatsbenchl. Rom, 18. März. Im Senat wurden gestern verschieden« Anfragen erledigt. Handelsminister Rossini sprach über bi« Handelspropa- ganda Italiens im Ausland unb legt einen Plan fest, wie die selbe durchgeführt weiden solle. Rach Erledigung der Anfragen wurde di« Diskussion über di« Reform der Bürokratie und über Len Gesetzentwurf bezüglich der Teuerungszulagen der Beamten der Provinzen und Gemeinden fortgesetzt. Es wurden auch mehrere Tagesordnungen vorgelegt, die icdock nicht angenommen wurden

, darunter auch jene, in welcher das Zugeständnis einer zweiten Teuerungszulage für die Muni, zipalbeamten gefordert wird. Eine Anfrage betreffend die Demolierung des Schlacht schiffes „Tegetthoff'. beantwortet« der Marineminister De Dito dahin, daß sich die Regierung mit Rücksicht 'auf die von der Presse in dieser Frage eingenommene Stellung hierzu ge zwungen sehe. MEerrat. Der Gehctllsvorschuß an die Beamten der neuen Provinzen. R o m, 18. März. Im gestrigen Ministerrat gelangte die parlamentarische

urd außenpolitische Lage zur Ueberprüsung. Auch die aus Fi-unre aingölangten Nachrichten wurden über prüft. Die Diskussion der Vorlage betreffend die Bewilligung des GehaltsvorsctMsses von 1000 Lire an die Staatsbeamten der neue« Provinzen wurde auf einen späteren Zeitpunkt ver tagt. Die AusschreUunosen der Faschisten. Rom, 18. März. Die Regierung ist wegen der letzthin stattgehvbten Zusammenstöße zwischen Faschisten und Sozia listen sehr besorgt. An die Präfekten wurden strenge Weisungen

zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit yinausgegeben. In den Provinzen, in welchen Ausschreitungen vorkamen, wurden 800 Faschisten verhaftet und 1000 zur An zeige gebracht. Die Nachricht bestätigt sich, baß die Regierung fest entschlossen ist, bei weiteren Ausschreitungen mit den schärfsten Mitteln vorzugehen. Militärdiktatur in Fiume. Die Rückkehr D'Annunzio» bevorstehend. Wien, 18. März. Aus Fiume wird 'hierher gemeldet, daß die Faschisten die Militärdiktatur in der Stabt und -Umgebung

12
Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1924/25_02_1924/MEZ_1924_02_25_3_object_620600.png
Seite 3 von 4
Datum: 25.02.1924
Umfang: 4
in erster Jnjstanz, in zweiter Instanz der Generalstaats- i anwalt und in letzter Instanz das Justizmini- 'terium. Aber diese Behörden können nur von einen 'Ehehindernissen Dispens erteilen, welche m italienischen Gesetz vorgesehen sind. Wenn nun ein Ghehindevnis nach österreichischem Ge setz auftritt,, wer erteilt in diesem Falle dle Dis pens? Der zweite Punkt des Fragebogens handelt von der Anwendung des italienischen -Gherechtes (auch des materiellen) in den neuen Provinzen!. Wenn jemand

aus den alten Provinzen! eine Ehe in den neuen Provinzen eingeht, so ist er nach den Bsstiimmiuingen, !d!es italienischen Eherechts zu behandeln. Dies kommt auch zum Wusdvuck bei der Namensgebung unehelicher Kinder. Z. B. ein Mädchen aus den alten Provinzen gebiert in den neuen Pywinizen ein außereheliches Kind, dessen Water bekannt Ist. Mach italieni» fchem Gesetz erhält das uneheliche Kind nicht den Namen der Mutter, sondern den Namen des Vaters. «Und fo erhält auch bereits jetzt ein außereheliches Kind

eines Mädchens aus den Morr Provinzen, das >i>n den neuen Provinzen geboren wird, auch wenn der Water des Kindes in den neuen Provinzen zuständig ist, den Na men des Vaters. iDer dritte Punkt behandelt den umgekehrten Fall. Wenn Italiener,aus den neuen Provin zen in den alten Provinzen eine Ehe eingehen, so mÄssen sie nach den WestimjmunHen d>es öfter» reichffchen Gesetzes behandelt werden, weil w den neuen Provinzen noch das öistererchischs Recht w Geltung steht. ' Msan ficht daraus, daß die Ehegesetzgebung

13
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1924/15_02_1924/TIR_1924_02_15_6_object_1991539.png
Seite 6 von 8
Datum: 15.02.1924
Umfang: 8
Seite k ..Der Landsmann* Freitag, de« IS. Februar ISA. Dic Begünstigungen, welche für den Wem- Ausschank gelten, gelten in den Gemeinden i>c? angeführten Bezirke auch fürbasBicr. Di^c Aerordn^ing tnÄ 15. Februar '924 m 5irost. AnMrllng der Gewerbefreihett. tTelezramm unseres Korrespondenten.) Rom. IS. 2. (AB.) Die Vertreter der Handelskammern der neuen Provinzen beendigten ihre Beratungen mit dem Ministerium für Nationalökonomie über die Einführung der italienischen Ge werbegesehe in die neuen

Provinzen. Das Gesetz fürdicllÄicrgangsordnuvglu Industrie und Handel in den neuen Provinzen wurde vorbereitet. Damit wird die vollständige Gewerbes r e i h e i t eingeführt. Jas Wirtschaftsjahr 1823. (Entnommen den „Mitteilungen der Handels- und Gewerbckammer Bozen'-) Wenn wir die allgenieüie finanzielle Loge unseres Bezirkes einer Betrachtung unterziehen, muß zunächst, um jeder Mißdeutung zu begeg nen, daran festgehalten werde«, daß tein Gebi«. das in den Weltkrieg hineingezogen worden

allerdings in den. zwei dem ersten November 1L1K voran gehenden Mvnalen in Zürich einen Kurs von -durchichnittlich 72.7 aufgewiesen, während jener der Krone auf .W.K sxmd. Allein dieses Ver hältnis konnte nicht für die Uinwechslung der Krone in einein Gebierr in Betraäit kommen, das einem Reilt>' inil anderer Valuta angeglieden wurde und sich auf dessen Geldwirtscha» cin- stellen inußie. Wenn sich auch dic zwei ersten Jahre nach dem Kriege in den neuen Provinzen die Warenpreise niedriger als m den alten

Pro- vinzen Iiielten, so haben sie sich doch bald aus geglichen und differieren >>cuic nicht von jenen der alten Provinzen. Es müssen die Bürger der neuen Provinzen derselben Lira wie jene der alten Provinzen bezahlen. Ein Bürger der alten Pr^ vinzen, der vor dem Kriege ein Vermögen von Mi.tXM Lire bejah, hat dieses Vermögen unge ichinälerr erhallen und nur die Dä'mindcrung dcr Kaufkra» der Lira zu tragen gehabt. Ein Bürger der neuen Provinzen, der 1<X>.»W Kro nen. also mehr als 1W.«»W Lire besaß

und der dadurch be. dingen Noteninflarion entsprechend Wie lehr leidere aus den Stand der Spareinlagen von Ein- fluß ist, beweist der Umstand, das- d e Einlagen bei den Sparkassen in den alten Provinzen nach dem Krieg« außerordentlich gewachsen sind. So ist z. B.. mn eine große m.d kleine Sparkasjc, nämlich jene von Turin und Pesarir zum B:r-< gleiche heranzuziehen, der Stand dcr Einlagen :n folgender Weis« gqtiegrn: 1914 ZSlS 1922 Turm 19ÖSM.«t« 455.99S.W0 782.1S8.00N L. Pesaro S.10S.000 7,120.000 1SL0S.000

14
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1927/19_01_1927/DOL_1927_01_19_9_object_1199561.png
Seite 9 von 14
Datum: 19.01.1927
Umfang: 14
MzilklPlWWW» Mül-MM-UWMMllW, Kcgeiung der privaten versicherungsgesell- sthcflen in den neuen Provinzen. Im 'Art. 277 des FneVensvencages von 5. Aermain ist bestimmt, daß die Versiche rungsanstalten. die Mkcit .^ntrptiüi in Gcbie- ten ha:tr.i, welche früher einen Teil der österreichisch-mmarischen Monarchie bilderen, während eine-? Zeilranmes von reim Jahren nach Inkrnktlreicn des Fricdensvertragco. das ist Ins ,511111 Ifi. Juli 1031 lorkiahren können, ohnewciieres ihre Tntigkc'i

aus österreichischem Gebiete ausznüben. Diese Begünstigung ist an dst Boraiic-sctznng ge bunden. daß den österreichischen Ver- sicherungsansialien. welche bis zum Friedens schlüsse ihre Geschäftstätigkeit in den abgetre tenen Gebieten (neuen Provinzen) ansübten m recipraker Weile das gleiche Recht ein- g-ernumt wird, ihre Tätigkeit in diesen Gebieten auch weiterhin ausznüben. ohne Rücksicht, daß ihr Hauptsitz nuninehr außer halb des Staates liegt. Durch ein Geseßdckret vom 29. April 1923. Nr. 666 . wurden

nun die Rechte und Pflich ten der privaten Versicherungsanstalten in Italien genau geregelt und insbesondere bestimmt, welche 'Bedingungen für die Zu lassung und die Geschäftstätigkeit von aus ländischen Versicherungsgesellschaften in Ita lien erfüllt werden müssen. Da Unklarheit bestand, ob die ehemals österreichischen oder ungarischen Versicherungsgesellschaften, welche in den neuen Provinzen ihre Tätigkeit aus- übien, trotz der Bestiinmuiigen des Friedens- Vertrages den Vorschriften des Versicherungs

- dekrctes unterliegen müssen, Hai die Regie rung ein eigenes kgl. Dekret erlassen, welches hierin Klarheit schafft. Dieses Dekret vom l. Dezember 1926, Nr. 22-19, ist in der Gaz- zetta Ussleiale vom 13. Jänner 1927. Rr. 8 . enthalten und bestimmt folgendes: 1. Jene ausländischen Versicherungsgesell schaften, die eine gesetzliche Vertretung in den neuen Provinzen haben, welchen aus Grund uitcrnationalcr Verträge (Friedcnsveriräge) das Recht eingeräumt wurde, den Geschäfts betrieb in den neuen Provinzen

des Gesetzdckretes über die Versicherungen angepaßt habe», und zwar auch dann, wenn sic ihren Geschäftsbetrieb auf die Fortführung des schon bestehenden Portefeuilles beschränken. 2. Die ausländischen Unternehmungen, welche nicht unter jene sollen, die unter 1 genannt sind, und auch keine gesetzliche Ver tretung in den allen Provinzen dos Reiches haben, dürfen ihre Geschäftstätigkeit nur dann weiterführen, wenn sie im Sinne des Gesetzdekrclcs über die Versicherungen die Ermächtigung

15
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SLZ/1922/25_02_1922/MEZ_1922_02_25_2_object_647255.png
Seite 2 von 12
Datum: 25.02.1922
Umfang: 12
, die wirtschaftliche Gleichstellung der staatlichen Funktionäre der neuen Provinzen mitjenenderaltenProoinzensofortguoeran- laffen und die Bereinigung hier juridischen Fragen bis zu einem günfttgeren Zeihnmkt zu vertagen. D!e Lage der Flnanzangeflellten. Wie uns «in Freund unseres Blattes aus Trient schreibt, hat ein Mitglied der Minlsterialkommission für die Asfimilierung der Beamten der neuen Provinzen dem .Fi-nanzkongepts. beamtenverein in Trient Bericht über den Stand der Arbeiten erstattet. Aus demselben geht

supe- riori, worunter auch dlie der 6. Rcmgklasse eingereiht. werden, Der vierte Teil dier Funktionäre der 6. -Rangskl-asse käme unter die Jntendenti eingereiht. • n- Aus einem einschlägigen Artikel in der „üibertö' sind fol gende Bemerkungen besonders erwähnenswert: , ; „Die Finanzbeamten der alten Provinzen, von denen ein großer T-e-il keine höheren Studten hat, erreichen dieselben Grade in kürzerer Zeit, als jene der neuen Provinzen infolge der Asfi« misierung, so d!ah es einkveten aölrtit

, daß im selben Amte best klassifizierte Beamte der neuen Provinzen viel jüngeren Beam ten aus den alten Provinzen unterstehen, welche keine höheren Studien und nur die nämliche eventuell noch mindere Quali fikation' besitzen. Cime solche Behandlung wirkt auf die Funktionäre. der neuen Provinzen gewiß nicht ^ermutigend, noch bildet sie eine entsprechende ,Entlohnung dafür, daß sie bisher mit unzursi. chendem Personal die Finanzverwaltung in den neuen Pro vinzen geführt habenl' Die Einlösung österreichischer

Vorkriegs renten. Die Proteste gegen österreichische Abstempelung. Trient, 28. Februar- Infolge des Schreibens des Mlnl- sterrates an das Zentralamt für die neuen Provinzen in Rom vom 17. Februar 1922, Rr. 1756, 9b, Punkt 2, >wird den Inter- -rssenten zur Kenntnlis gebracht, daß den österreiichifchen Dan ken, bei welchen österreichische, im Besitze italienischer Staats- bürger stehende Dorkviegsrenien deponiert find, innerhalb des festgesetzten Termins (bis 31. Jänner) nominelle uw indi viduelle

16
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1922/06_12_1922/TIR_1922_12_06_2_object_1985928.png
Seite 2 von 8
Datum: 06.12.1922
Umfang: 8
. In allen anderen Oxteir des König reiches herrscht volle Ruhe. WMWM Tas Gefasgenhlmspersonal de? neuen Provinzen. Auf eine entsprechende Anfrage des Abg. Tinzl an den Innenminister antwortete dieser: Das Gefangenenhausperfcmal der neuen Provinzen ist hinsichtlich der wirt schaftlichen Lage bereits assimiliert worden. Die entsprechenden Dekrete liegen beim Schatzministerium. Die Verzögerung de: Veröffentlichung dieser Dekrete ist in dem Umstände zu suchen, dytz die alten Gehalts tabellen mit den Tabellen für die alten

Pro vinzen, wie sie das kgl. Dekret vom 30. Sep tember 1S22 in Kraft fetzt, in Übereinstim mung gebracht werden. Was die juristische Stellung dieses Personals anlangt, so be findet sich die Frage im Vcrhandlungs- stadium. Für die Pensionisten. Die Abgeordneten Südtirols haben der Regierung empfohlen, sich besonders warm der Pensionisten der neuen Provinzen an zunehmen. Nunmehr ist auch die „Fedcra- zionc italiana' der Pensionisten für diese unsere Pensionisten eingetreten. Anfangs dieser Woche

überreichte sie ein Memoran dum, in welchem ausführliche Vorschläge über dringende Maßnabmen zugunsten der Staats- und anderen Pensionisten der öf fentlichen Verwaltungen gemacht werden Das Memorandum befaßt sich auch aus führlich mit den Pensionisten der neuen Pro vinzen. Es wird u. a. gesagt, daß die Pensionistenfrage in den neuen Provinzen sehr verwickelt ist, da sowohl Pensionisten, die nach den österreichischen Gesetzen, wie solche, die nach den italienischen Gesetzen ' pensioniert wurden, existieren

Maßnahme?.! zugunsten der Pensionisten Altitalienz ni^I auf die neuen Provinzen ausgedehnt »^1 den. sondern diese Pensionisten nur pMi-I sorifchc Unterstützungen gewährt wurd-z.1 Daher sei es unbedingt nötig, diesem Zu-s stand ein Ende zu machen. Das Meinzmn I dum, an dem vor allem der unermüdliche! Comm. Minnecci mitarbeitete, schließ: «1 dem Vorschlag einer Art Gesetzentwurf,» welcher in Artikel 1 verlangt, daß Hinsel lich der Liquidierung der Pensionen jenel militärischen. Agenten- u. Arbe:ter

-Pznsioni>I sten der neuen Provinzen, dievor der Annen?» pensioniert wurden, dieselben Maßnahmen«,! gewendet werden, welche für die Pensum, s sten Altitaliens vorgeschlagen werden: u-vl zwar so, daß bei gleichem Rang. Anzahl von Dienstjahren und gleicher oi-:I ähnlicher Dienstleistung die Pensionen c I ser Pensionisten der neuen Provinzen gl-chl hoch seien wie die der Pensionisten der aü-z l Provinzen. Nach dem zweiten vorgschlez-.-I nen Artikel sollen die gleichen Maßnahm! auch für die Witwen

17
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SLZ/1922/11_01_1922/MEZ_1922_01_11_2_object_643930.png
Seite 2 von 6
Datum: 11.01.1922
Umfang: 6
sozialdemokra tischen Parteien erklärten im Steuerausschusse, auf die Repa- ratlonsfrage besonders in Hinsicht der Erfassung der Sachwerte mit vollem Nachdrucke einzugehen und eine Kommission zu diesem Zwecke zu bilden. Dies wird, als Kampfansage g die Regierung und die bürgerlichen Parteien aufgesaßt. Die Aushebungen in den neuen Provinzen. Rom, 10. Jänner. Der Wortlaut -des Gesetzes betreffend -die Aushebungen in -den neuen Provinzen gelangt, -wie «die Zei- . tungsagentur „Volta' berichtet, demnächst

zur Veröffentlichung. Es verdient bemerkt zu werden, daß die Abfassung des Textes außer in italienischer auch in deutscher Sprache vorgesehen, da gegen von der Uebersetzung des Textes ln die slowenische Sprache abgesehen wurde. Im kommenden Monate werden einige Funktionäre der Generaldirektion für Aushebungen beim Kriegsministerium In die verschiedenen Verkehrszentren der neuen Provinzen delegiert werden, zwecks Vorbereitung der Aushebungsakten und zwecks mündlicher Erteilung eventuell notwendiger Weisungen

. Be kanntlich sind' von der Regierung die in den neuen -Provinzen bereits existierenden, sogenannten fliegenden Aushebungskom missionen beibehalten worden. Den Vorsitzenden dieser Kommis sionen sind nun Instruktionen erteilt worden, durch welche sie ermächtigt werden, außer Mn bereits vorgesehenen Amtssitzen der Aushebungsräte nach Bedarf neue Amtssitze einzuschalten. Die für die alten Provinzen vorgesehene Norm, daß die Ein- becusungsdauer für Rekruten, deren Brüder im Kriege gefallen sind oMr invalid

wurMn, auf drei Monate zu beschränken ist, wird auch auf die neuen -Provinzen erstreckt. Tagung des beratenden Ienlralausschustes. Rom, 11. Jänner. Voraussichtlich am 30. d. M. wird Mr beratende Zentralausschuß für die neuen -Provinzen in 'Rom zu sammentreten. Die Sanierung der vauca Jtaliäna di Sconko. Rom, 11. Jänner. Es verlautet, daß für die Sanierung her Danca Jtaliana dt «Scon-to das «Interesse Ms amerikanischen Großkapitals gewonnen worden sei. Blutige Zusammenstöße zwischen Faschisten

und Kommunisten. R o m, 11. Jänner. In ganz Italien macht sich ein Wieder aufflammen des Kampfes zwischen Faschisten und Kommunisten bemerkbar. In «Mn verschiedenen Zentren der alten Provinzen häufen sich die von Faschisten und Kommunisten verübten ge- walitätigen Akt». Di« Frag« txs deutschen Dorkriegsdefltze». Rom, 11. Jänner. Ueber Einladung der Eonsulta hat di« «deutsche Regierung zwecks Anbahnung einer Lösung Mr Frage der Freigabe des deutschen Dorkriegsbesitzes in Italien eine aus zwei Delegierten

18
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1923/14_03_1923/TIR_1923_03_14_2_object_1987174.png
Seite 2 von 8
Datum: 14.03.1923
Umfang: 8
bei den komptenten Behörden in Rom vorstellt werde. damit bei den gegenwärtig in Rom sr?5tfindcndcn Be?hündlun'en über den Adschiun eines Hii^>elsvertra?os zwischen Jklien und Oesterreich 'ür d^ie n^en Provinzen wenig stens gü^tiqe Ausnahmebestimmungen Mißstän den werden, wie solche Elsaß-Lothringen seitens F:llnkrc«i>s zugestanden wurden. Den Wortlaut t-es neuen Wei7i^c>'el!?s sei so verklausuliert, daß sich fast niemand aus'enm. Wciters sehlt es cm den notwendigen n-orm'.i'cneii und Balletten, kurz

der Resvrm der Gesetzgebung im ' I wenden. ' Danaus darf wohl die Hoffnung gesckw^ dsn. daß die Regierung den aus-?ro7d'- Wert der m unserer bisherigen G?i 2?>I niedergelegten oö»n angedeuteten Grurd^.'^I tig eiiisckäisen und dsn Weg finden einer N?,'orm der einschlägiaen allen Provinzen ein neues Gewsrb.'rech! !ür Stcli«, zu schaffen, dessen wohltätiq- Nirlw^I sich auch in den a'ren Provinzen bald machen würden. Sind doch schon j?ht in den Provinzen Bestrebungen im Zu-?. auf dem Gebiete der Ausbilduni

«es-rd°»- I Nachwuchses das erprobte Vorbild unsere ^1 werbeoudnung nachzuahmen. Die Kammer verkennt nicht die Sckwieri Sie einer so grundlegenden Zlend^un, > inerbe^chtes im gonzen R»che gi-'Niüivyt-h?. I die nicht von heut« <ruj morgen dmcheefiHrt'^,1 den kann, sie muß aber auch andereres 5« Ms merkjamkeit der Neqlerung «rf d!« äußerst schz»>I wiegenden wirtschaftlichen Gefahren l?n!^ ^I eine einfach: Aufhebung der G?wirb»rdn«y den neuen Provinzen und die Einfübrim, den ölten Provinzen nah-zu schrankenlos b-steh

der Re?«»? I bereits vor längerer Zeit va^elegten DorlchL? ^ eine ge«^n?te Grirnd?«!« b«den könnten. Das Präsidium der Kammer wirld etrn-Äda. ! im Einvernehmen mit den übnqen Kammern!n ^ neuen Provinzen NÄ all^ Entfchieöend-it die Berücksichtigung des wesentlichen Inhal», de i GewerbeorÄnring bei der Neuregelung des E» j werbewesens im ganzen Reich« einzurretsn.' Reg.-Rat Dr. Siegl bemerkt« noch, daß de 5 i den neuen Provinzen befindlichen sechs I zu dieser Frage entschieden Stellung mehr

19
Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1945/29_11_1945/VBS_1945_11_29_7_object_3140184.png
Seite 7 von 8
Datum: 29.11.1945
Umfang: 8
. •Ich riet Huber, mit mir den Raum zu verlassen, doch horchte er nicht auf mich und bat mich nur. bald wieder zu ihm zurückzükehren. Dies Versprechen gab ich ihm und tappte mich auf demselben Weg wieder zurück ins Freie, ohne dem Wirtschaft und Kompensationen Nach dem Zusammenbruch der deut schen Streitkräfte in Italien und der Be setzung unserer Provinz durch alliierte Truppen, sah sich unser Handel vor ernste Schwierigkeiten gestellt. Von den alten Provinzen durch die schon seit mehreren Monaten

sowie mit den alten Provinzen Italiens Kompensationsge schäfte durchzuführen. Kompensationsgeschäfte sind Tausch geschäfte, Geschäfte, wobei der Gegenwert für gelieferte Ware nicht in Barmitteln Unwillen der Soldaten Beachtung za schenken. Draußen rieselte leichter Regen hernieder und ich legte mich etwa hun dert Schritte vom Haus entfernt in eine Bodenmulde. Ich hatte mich noch kauift ausgestreckt, als plölzlich eine schwere Granate daher sauste und mitten in das Haus einschlug, das ich soeben

. Was aber dennoch nach Südtirol eingeführt werden konnte, ist vor allen Dingen Zuchtvieh aus dem Oberinntal, Viehsalz, Speisesalz, Kupfervitriol, Zigaretten papier und Altpapier. Weits steht eine größere Lieferung von Sensen, Sicheln, Werkzeug, Zellulose. Hufeisennägeln uns dergleichen in Aussicht. ‘ Mit den alten Provinzen Italiens sind Kompensationsgeschäfte größeren Stils nicht durchführbar. Jeder Versuch sei tens des Kompensationsamtes der Han delskammer stieß in 'Italien auf große Schwierigkeiten

^er Peter schnitzte so jeden Sonn tag nachmittags einen Leffellotter, so daß wir niit der Zeit eine ganze Sammlung von Pupnen und Fratz' , nge' ; chter unser eigenes Spielzeug nannten. Vieles ist in den langen friedlosen Jahren verloren gegangen. auch die geschnitzten Leffellot ter, nur Erinnerungen aus der guten lie ben Kinderzeit sind uns geblieben. L. G. G. aus Südtirol in die alten Provinzen ab gegangen. Diese waren jedoch in erster Linie zur Versorgung der alliierten Be satzungstruppen bestimmt

. Was an Kom pensationswaren von den alten Provinzen m Südtirol eingeführt wurde, gehört hauptsächlich zur Baubranche (Zement, Bauziegel usw.). Zur Versorgung der Be völkerung wurden nur Gemüse (Zwiebel) und Verschnittwein heraufgeliefert. Die Kompensationen mit den italienischen Provinzen hörten sehr schnell auf und der Handel wurde frei. Eine besondere Art des Kompensations handels sind die sogenannten Dreiecks kompensationen, das ist die Einfuhr von Waren auf dem Kompensationswege

20
Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1921/20_10_1921/BRG_1921_10_20_2_object_779377.png
Seite 2 von 4
Datum: 20.10.1921
Umfang: 4
Al WkWMe-MM« hat die Handels- und Gewerbekammer in Bozen laut „'S. Lztg.' folge,tde Eingabe an das Zentralamt für die neuen Provinzen in Rom gerichtet: ' Die verschiedenen in der letzten Zeit erflosienen Ver ordnungen der österreichischen Regierung, betreffend die Anmeldung von Forderungen einerseits, die Abstempelung von Vorkriegsschulden und Kriegsanleihen andrerseits ha ben in der hiesigen Bevölkerung eine''groß,e Beunru higung hcrvorgerufei^ die sich in unzähligen Anfragen j an die Kammer äußert

für ein Gebot der- Billigkeit nnd j Notwendigkeit in diesen Fragen Klarhett zu schaffen und ; gestattet sich deshalb das Ersuchen, das Zcntralamt wolle! eiuvcrnehmlich mtt den kompetenten Ministerien entspre- j chende Schritte in dieser Richtung unternehmen. - Die Kammer führt zu diesem Bchufc folgendes aus: I.A „Meldung von Forderungenünd Schulden ! Mtt einer .österreichischen Verordnung ist den in j Oesterreich wohnhaften Parteien, die gegenüber den neuen ] Provinzen Gläubiger oder Schuldner

sind, die Pflicht zur i Anmeldung ihrer Forderungen und Schulden bis zun, \ 20. Oktober 1921 vorgeschriebe,: worden. Das derreto i legge vom *21. Juli 1921 Rr. 1031 sieht eine analoge j Anmeldung in den neuen Provinzen nicht vor, weshalb \ die Kammer ihr am 6. September l. I. an das Gene- i ralhimmissariat Trient und am 28. September I. I. an: das Zentralamt der neuen Provinzen gerichtetes Ansu- i che». Zahl 4478. in gefällige Erinnerung bringt. Da in; den, zitierten Decreto legge das Tcrritorial-Prir^ip ent

aus Sicherheitsgründen oft. auch ohne ihr Wissen nach Oesterreich gebracht wurden. Eine Wie dereinfuhr nach dem 3. November 1918 ist seitens der damaligen italienischen Milttärmisiion in Wien'nnr zum Teile durchgeführt worden und das darauf erlassene Ein-- fuhrvcrbot hat eine Wiedereinfuhr ausgeschlossen. Ande rerseits hat die ttalicmsche Regierung entgegen den Vor schriften des Artikels 203 Anlage, Absatz 2, des Frie- dlrnsvctträges von St. Eermain nicht alle im Gebiete der neuen Provinzen erliegenden

Vorkriegsrenten abge- stempelt, sondern nur die jener Parteien, die hier hri- matsberechfigt waren. , Es gibt sonach in den neuen Provinzen folgende. Kategorien von Parteien im Besitze von Vorkriegsschulden., A) Hicr hcimatsberechfigie Parteien, deren Titres sich j im Zeitpunkte der Abstempelung in den neuen Provinzen j hier befanden und.abgestempelt wurden. ^ ! B) Hier hrimatsberechtigte Parteien, deren Titres sich - in diesem Zeitpunkte außerhalb des Landes , befanden und j nicht abgestcmpttt wurden

21