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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 21.03.1922
Umfang: 6
werden nicht zurückgestellt. Rümmer 66 Dienstag, den 21. März 1922 Heftige Angriffe gegen die Regierungs- Politik in den neuen Provinzen. Rom, 21. März. Die Kammer beschäftigte sich gestern mit den von den Abgeordneten Flor und Degasperi eilrgebrachten» e ragen der neuen Provinzen behandelnden Interpellationen. n der Kammer waren nur gegen fünfzig Abgeordnete und auf der Regierungsbank bloß zwei Unterstaatssekretäre zu gegen: Auch der vom Leiter des Zentralamtes der neuen Provinzen. Salata, bei der Behandlung von Fragen

der neuen Provinzen in der Kammer gewöhnlich belegte Platz auf der Tribüne der Senatoren blieb leer. Nachdem eine längere Aussprache über die Reform des Gerichtswesens erledigt war, brachte der Abg. Flor eine In terpellation ein des Inhaltes, welche Vorkehrungen die Regie rung zu treffen gedenke, um bi« zweideutige Politik, die bis jetzt in Len neuen Provinzen gehandhabt wurde, enden zu lassen. Er bemerkte, daß die ganze Politik verrate, daß man an den verantwortlichen Stellen von der ethnischen

, geographi schen und psychologischen «Lage der neuen Provinzen keine Kenntnis habe. Die Wiederausbauarbeiten seien sogar dort noch nicht durchgeführt, wo die sofort notwendige Durchführung non der österreichischen Regierung anerkannt wurde. Ein anderer Fehler wurde bei der Einwechslung der österreichischen Valuta gemacht, wodurch eine wirtschaftliche Systemlsierung des Lan des unmöglich wurde. Die Lage der Keinen Spar- und der Kriegsanleihebesitzer sei verzweifelt. Andererseits müsse auch anerkannt

, den neuen Provinzen angehörenden Soldaten gegen über den Eltern und Waisen italienischer Soldaten bei der Bemessung der Pensionen sei ungerecht und sicher nicht dazu angetan, Italien besondere Sympathien zu erwerben. Cs wäre auch gerecht gewesen, wenn die Bewohner der neuen Provinzen-einige Jahre vom Militärdienst befreit geblieben wären. • Die Regionalberatungskommisslon entspricht nicht dem Wunsche der Regierung. Cs wird stark daran gezweifelt. ob es unter der Diktatur des Senators Eoncl eine freie

Verwaltung gäbe. Redner beklagt es. daß gegen das Gutachten der Regio- nalkommifsion das italienische Strafgesetzbuch und die Straf- prozeßordnung in den neuen Provinzen schon eingeführt werden soll. Aus dem neuen Strafgesetzbuchs. Selten ist eine Maßnahme der Regierung in den neuen Provinzen auf einen jo einmütigen Widerstand gestoßen, wie die von ihr für den 1. Avril -d. I. verfügte Einführung der italienischen Strafgesetze. Alle berufenen Faktoren haben eine Verschiebung des Einführungstermines

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.10.1921
Umfang: 8
betreffenden, Gerichtshofes eingetragen ist. Umgekehrt können die Advokaten der alten Provinzen ihren Beruf auch vor den Gerichten der neuen Provinzen ausüben, sofern« Ne sich der Assistenz eines Rechtsanwaltes, der in einer Advokaten liste der neuen Provinzen eingetragen ist, bedienen. Zur Ver tretung vor dem Kassationshofe und vor der 6. Sektion des Staatsrates bedürfen jedoch die Rechtsanwälte der neuen Pro vinzen einer solchen A s s i st e n z nicht, soferne es sich um Urteile

und Verfügungen handelt, welche im Gebiete der neuen Provinzen ergangen sind. (Art. 7, Absatz 1 und 5 und Art. Zur Vertretung vor dem Kassationshofe werden nur An wälte zugelassen, welche eine fünfjährige Praxis bei Oberlan- desgerichten oder Gerichtshöfen bezw. Appelgerichtshöfen der alten oder der neuen Provinzen Italiens bereits abgelegt haben. Diese Befugnis steht jedoch den in eine Advokatenliste der neuen Provinzen bereits eingetragenen Rechtsanwälten ohne weiters bei allen Gerichten des Königreiches

, einschließlich des Kassa- tionshofes zu; desgleichen denjenigen Rechtsanwälten, welche die Advokatenprüfung bei einem Oberlandesgerichte der neuen Provinzen nach dem 3. Rov. 1918 abgelegt haben und innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Inkrafttreten des vorliegendes Dekretes In eine Advokatenliste eingetragen wer den Ärt. 7, Abs. 2, 3 und 4). Die in einer Liste der alten Provinzen eingetragenen Rechts- anwälte, welche in den neuen Provinzen geboren sind, die seit 1. Jänner 1921 aus Gründen

des öffentlichen Dienstes dort wohnhaften Anwälte der alten Provinzen und diejenigen, deren ffan'ile feit 1. Jänner 1921 dort ihren Wohnsitz hat. können die Eintragung in die Advokatenlkfte der neuen Provinzen mit der Befugnis, ihren Beruf in denjenigen Provinzen, in denen ihr Geburtsort liegt oder der Wohnsitz ihrer Familie ist, aus- zuüben, ohne weiters erlangen, werden jedoch in diesem Falle aus der Advokatenliste des Ortes des Königreiches, in der sie bisher eingetragen waren, gestrichen (Art

haben. In diese vierjährige Advo- katufavraxis wird die Ausübung der Advokatur in den alten Provinzen eingerechnet (Art. 13). ^Wir werden auf diese Verordnung nach näher zurückkommen.) Der österreichische Privatbesih in Südtirol wird nicht angetastel. Unser römischer Hw.-Korrespondent meldet: Die in Südtirol verbreiteten Gerüchte, als ob die durch den Friedensvertrag von St. Germain gewährleistete Unantastbarkeit des österrei chischen Privatbesitzes in der« neuen Provinzen Italiens be droht fei, können» auf Grrind

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Alpenzeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 14.02.1937
Umfang: 8
trotz der größeren Bevölkerungsziffer aus 372.000 zurückgegangen. In der Darlegung der demographischen Lage Italiens bringt die „Agenzia d'Italia' interessan te Charakteristiken über die Situation iu den ein zelnen Provinzen des Königreiches hinsichtlich der Eheschließungen. Die einzelnen Provinzen werden in der Reihenfolge des Prozentsatzes angeordnet und es ergibt jich ein Minimum von 5.2 Eheschlie ßungen auf IlM Bewohner in der Provinz Bol zano und ein Maximum von 1V.5 Eheschließungen aus tausend

Bewohner in der Provinz Trieste. Das besagt, daß im Bevölkerungsverhältnis in der Provinz Trieste doppelt so viel Ehen geschlossen worden sind als in der Provinz Bolzano. Zwischen diesen zwei Extremen teilen sich die Koeffizienten der übrigen 92 Provinzen in verschiedener Weie auf. 64 Provinzen des Reiches weisen den Mittel stand der Eheschließungen auf, der im Jahre 1936 auf ItM Bewohner 6.7 betrug. Die Provinzen mit 6 bis 7 .4 Eheschließungen auf 1MV Einwoh ner stellen die typischen der italienischen

Heirats freudigkeit dar. Es befinden sich Provinzen aus allen Teilen des Reiches darunter. Interessanter sind die Charakteristiken der anderen 30 Provin zen, welche über dem Mittelmaße stehen und das Mittelmaß nicht erreichen', darunter sind 14. wel sche, eine hohe, Zahl von Eheschließungen aufzuwei sen haben, darunter sind sieben Kompartements der 18 des Königreiches vertreten. Veneto und Ve nezia Giulia an erster Stelle (Venezia, Friuli, Triefte, Carnaro, Istria), dann Emilia und die Toscana (Reggio

und Ferrara, Massa Carrara n. Pistoia): Lazio mit der jüngsten Provinz Littoria; Abruzzo mit Chieti und Pescara, Sardegna mit Cagliari und Sassari. An der Spitze dieser, Grup pe steht, wie bereits angeführt, Trieste. Auf der anderen Seite stehün die Provinzen mit Eheschlie ßungen unter dem Mittelmaße: elf davon gehören den Kompartiment? Oberitaliens an: Venezia Tridentina (Bolzano und Trento), Lombardia (Bergamo, Como, Cremona, Pavia). Piemonte mir Alessandria, Asti, Cuneo, weiters Imperia u Piacenza

, Viterbo und Macerata, Salerno nnd brindisi und Agrigento. Leben Menschen im höchsten Dimoiano ? GàMeWhl ;n ben mMen ZW« Aus Grund der Statistik über die Volksbewegung tni Königreiche im Jahre 1935. stellt die „Agen zia d'Italia' einige interessante Betrachtungen über die Geburtenzahl in den einzelnen Provinzen an. Nach der Höhe der Geburtenziffern geordnet, ergibt sich, daß die Durchschnittszahl auf tausend Einwohner 23 Geburten ausmacht. Eine weitere Betrachtung ergibt, daß sich die Provinzen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 09.02.1923
Umfang: 8
Freitag, den 9. Februar 192Z. Der Tiroler' s««« s Bollswirtschaftlicher Zeil. Zahlreiche Finanzgesetze ausgedehnt zje betreffen: Strasbeftimmungen in Sachen der dms der Monopolwaren: Zündhölzchenmonopol: Zloaopokvaren; TZ erkauf des Siaatschinins: Der- vchüische Zlaaazämin: Verzehrungsstcnern-. Zleuordnnng der Ainanzverivalwng: Lotto. Die Ungleichung der Finanzzesetzgebung der ,eu«n Provinzen an die der alten geht rüstig vor- „är!s. Neuerlich veröffentlicht die „Gazzetta Us- stiale'. Nummer

30 vom S.. Feber ISN eine Z!«jhe von Dekreten, welche zahlreiche bisher nur i, den alten Provinzen geltend- Gesetze in Fi- «slHachen auf die neuen Provinzen ausdehnen. Sir bemühen uns. die wichtigsten Bestimmungen - zunächst der AuSdehnungsdekrete — unseren Äsern mitzuteilen. Raummangel aber hindert WZ, die Gesetze im vollen Wortlaute zu ver mutlichen. Wir müssen daher für ein genaueres Sudiwn auf die Gesetzsammlung selbst ver- vchen. !. verzehnulgsfleuern. Sgl. Dekret Nr. gl vom 11. Jänner 1S2Z. Ausgedehnt

: Sta^chaLerdekret vom 31. August 191S, Num- -i« l0S0, Anlage E: Statrhalterdekret vom 2S. Dezember 1916, Summer 1771: Kzl. Dekret vom 21. November 1AZ0, Nr. IS20. Der vom Artikel 9 des Statrhalterdekretes Nr. IM ex 1916 vorgesehene Termin von einem Nonat, innerhalb welchen die Zünder, die sich «och in den neuen Provinzen befinden, frei — d. h, ohne Berüsichtigunq der Monopolvorschris ten — verkauft werden können, läuft vom Tage der Veröffentlichung des vor liegenden Dekretes an. (Also vom 6. Feber

bis'ö. März.) Hinsichtlich der Anwendung der Strafbestim munzen gelten die Vorschriften bezüglich des Salz- und Tabakmonopols. Die Tarife für den Ver tauf von Zünd hölzchen sind dieselben wie in den alren Provinzen. Dekrets des Finanzministers wer. den die Dienstvorschriften und anSern Verwal- rungsvorschrifren für die Geschäftsführung des Zündhölzcheninonopols auf die neuen Provinzen ausdehnen. III. Sleinoerschleiß von Monopolwaren. Sgl. Dekret Nr. 7S vom 11. Jänner ISZZ. Mit kgl. Dekret Nummer

1764 vom 15. Okto ber 1922 waren, wie wir im „Tiroler' vom 20. Jänner ausführten, die meisten Bestimmun gen über die italienische Gesetzgebung in Sachen des Salz- und Tabakmonopols aus die neüen Provinzen ausgedehnt worden. Nur die Bestim mungen über die Errichtung, Verleihung usw. der Kleinverkaussstellen von Monopolwaren wa ren ausdrücklich von der Ausdehnung ausgenom men worden. Das neue Dekret Nummer 79 ex 1923 dehnt nun im Artikel 1 alle die in den allen Provinzen geltenden Bestimmungen

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 13.02.1931
Umfang: 8
brasilianischen Bundesstaaten die ÄcM'eter der revolutionären Militär- und Zi- vilbehörden am Nuder. Auch in Argentinien ist noch vorläufig kein Termin für die Neuwahlen festgesetzt Worden. Lie amtlichen Stellen machen die Ausschreibung der Wahlen von den Fortschritten im Wieder aufbau der Provi.izialregierungen abhängig. Wie es heiszt, sollen die Wahlen fiir die Gesetz- Abende Versammlung verschiedener Provinzen bereits im kommenden April stattfinden, diese Nachricht wurde aber bisher noch nicht amtlich

bestätigt. ^ In politischen Kreisen will man wissen, daß die provisorische Regierung die ersten Wahlen in den am dichteste» bevölkerten Provinzen ab- ballen lassen wird. Diesem Plan entsprechend, sollte mit den Wahlen in der Provinz von Bue- Nos Aires begonnen werden. Die nächsten Pro vinzen in der Reihenfolge 'wären dann Santa Fe und Cordoba. Das Wahlergebnis in diesen drei Provinzen könnte als Prognose fiir das Er gebnis der kommenden Bundesparlan.ents- i.nd Präsidentschastswahlen gewertet

werden. Da die Amtszeit der gesetzgebenden Versamm lung in den einzelnen Provinzen »erschieden lang ist, und die Stabilisierung der Verhältnisse in den. verschiedenen Provinzen nicht gleichmä ßige Fortschritte gemacht hat, will man die Wahle» nicht gleichzeitig in allen Provinzen ausschreiben, und es werden wohl mehrere Mo» vergehen, bevor die gesetzgebenden Ver sammlungen aller Provinzen mit ihrer Arbeit /vgàen können. Da die Bundesfenatoren von de» gesetzgebenden Versammlungen der Provin zen gewählt werden, dürfte

nach den Provili- zinlmahlen ein weiterer Monat vergehen, bevor mit den Wahlen für das Bundespcirlament be- »vnnen werden kann. 12 der 14 Provinzen werden gegenwärtig unmittelbar von der Zentralregierung durch Vermittlung von Regierungskommissaren ver waltet. In diesen Provinzen wird daher die àtralregierung eine unmittelbare Kontrolle àr die Wahlen ausüben können. Nur in den Provinzen Enlre Rios und San Luis werden u>e Staatsgeschäste von parlamentarischen Ne uerungen verwaltet. Auszer den Provinzen gibt

es in Argentinien ^ Lundesteile, die -unmittelbar von der Bun» Oksregierung verwaltet werden. Die Cinivoh- dieser Landesteile haben keine Gelegenheit, >yr Wahlrecht auszuüben. Da einige dieser Ge- , te einen starken Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen haben, beschäftigt man sich mit dem i'en ' - àum Range von Provinzen zu eche- Die argentinischen Präsidentschaftswahlen erst stattfinden, nachdem das Bundes- tnriaxkent gewählt und zusammengetreten ist, .».z-A* Hrlament die Mahlherechtigten der vrasidemschaft

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
. '^ Ausdehnung wichtiger Gesetze auf die neuen Provinzen. R o m. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung von kgl. Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des st aatlichen Personals des alten Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt

. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzgebung aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines' Schiedsgerichtes und eineh. technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionäle Infortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Nicht er amtsprüfungen der Am nächsten Tag -— es ist der 30. Juli — er fahre ich zufällig auf meiner neuerlichen Fahrt

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehend 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinen Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, kurch das die Neuernennung der Kom mission für allgemeine Jndustriesteüer und der Schätzungskommission für Ei nkommen- steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonifiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von Entwässerungs arbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len auf die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo n o pole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die'Vorkehrungen zugunsten der Erzeugüng u. Ausnützung der e l e k t rischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. 12.. Dekret, das die Bestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 05.11.1924
Umfang: 6
machen, wie das während de« letzten Kriege» in Oesterreich geschah, wo die slawischen Trup pen des österreichisch-ungarischen Heeres sich zu zehn» und Hunderttausenden dem Feinds erga ben, um dann ihre Waffen gegen das Doppel- königreich zu kehren. In, jedem Falle steht In Europa das Gespenst nationaler Kriege neben dem rein imperialistischer. Italien. Die Übersteuerung der neuen Provinzen. Die MbeHü' vom SV. Ottober 1S24 veröf fentlicht zu diesem höchst interessanten Gegen» stand einen offetten Brief an den Abgeord neten

sich auf 222 Millionen für die alten Provinzen «und 1v Millionen Nr die neuen Pro- vdngen belieif, während nach der Neuordnung ein Steuerevgsbnis von 236 Millionen aus die alten Provinzen und 8 Millionen auf die neuen Provinzen oorgeisehen erlscheint. Das wM besagen, dcch die neuen Provinzen im Jahre i924 ew Füniftel (?) der gesamten Steu- evsumme gezahlt Habens während ihnen gemäß der Revision bloß ein SechGmMreißigstel der gesamten Steiuerswnme zu zahlen obliegt. Die neuen Provinzen haben daher eins

Ueberbe- steuenmg von 1S2 Prozent zu tragen gehabt. Während sie gerechteriweise L. S,Sö0.vlX> (das ist gleich ein Hlwsuniddreißigstel von 222 Mil lionen als der Steuersumme der alten Provin zen) hätten zahlen sollen, haben sie in Wirklich keit 16 Millionen gezahlt, d. h. um 1V Millio nen zu viel. Die Sachs hat übrigens nur die Voraussicht jener bestätigt, welche in Kenntnis der großen Verschiedenheit in der Abschätzung des besteuer baren Einkommens in den alten und neuen Provinzen die Anwendung

der in den alten Provinzen geltenden Bemessungsmethoden aus die neuen Provinzen für ungerecht hielten. Ich bin nun der Wnlsicht, dah man solche Vor- tvlNmnW nicht unberücksichtigt lassen darf und daß da unbedingt Abhilfe aeischaffen werden muß. Es handelt isich tatsächlicy nicht bloß um einen Einzelfall ungleicher Steuerbemessung, die wohl vork«nmen tann und unvermeidlich ist, sondern um die Ungleichbehandl-ung ganzer Provinzen, welche »M da« 2X fache im Ver hältnis mehr Steuer gezahlt haben al» die an» deren

Provinzen, und die» nur infolge falscher Anwendung «in«» <S«s«tz»»: man Wird doch nicht «m>KnO«> dttchm, daß die so auffällig ver> f schieden? Anziehung der Steuerschraube aus- ' drücklich beabsichtigt war. Abgesehen davon, daß diese Belastung umso 'drückender erlscheint, als die davon betroffenen Steuerträger zum guten Teil Gebieten angehö ren, welche schon vom Krieg hart heimgesucht wurden, kann man ruhig sagen, daß wir da einer «ungebührlichen Steuereinforberung des Fiskus gegenüberstehen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 16.08.1922
Umfang: 6
Seite 8 ,SÄVS«G« CwftmtWWBt* Mttt»sch. den IS. vm. Tageschronik. Die Einführung alkitalienifcher Gefehesnormen in den neuen Provinzen. Rom, 16. August. Der Ministerral hielt vor gestern eine Sitzung ab, der auch der Leiter des Zentraiamtes der irsuen Provinzen, Salada, boi wohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, welche die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur- den. Für Süldüwl sind von besonderem Inter esse: Me _ Genehmvgumg von Dekreten, betreffend die wirtschaftliche Assimilierung

des Staatsper- fonals des alten Regimes unter dem Vorbehalt, daß >auch das Schatz-ministerium dazu seine Ge nehmigung gibt. Die AuÄxchmmg der allgemeinen Zollgesetz gebung auf die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Deränderungen verfügt worben stich. Die Gonchmtgung eines Dekretes, daß die Wiedereinfetzung eines Schiedsgerichtes und eines tochndschen Ausschusses bet der Calla nazio. nale ilnfortuni, WteÄung Venezia Tndentina, Vorsicht. Die Genehmigung eines Dekretes mit Bestim- mungen

für die Richterprüfungen der Gerichts- auskultamten, die gegenwärtig bei den Gerichten der neuen Provinzen in Dienst stehen. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel- ches das Inkrafttreten der Kommission für all gemeine lJndustriesteuer und der Schatzungs- kommifsion für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft stehenden Ordnung verfügt wird. Die Genehmigung eines Dekretes, bas einige Teile des allgemeinen Stsmpeltavifes, betreffend strafwürdige Vergehen, auf die neuen Provinzen ausdchnt

. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel ches das Inkrafttreten der Neuerungen der Kom mission für allgemein« Jnbustriesteuer und der Schätzungskommission für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft stehenden Ordnung verfügt wird. Die Ausdehnung der in den allen Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag zu den Spesen der Entwässerungsarbei» ten uNd für die Auffindung uud Ausnützung unterirdischer Masserquellen auch auf die neuen Provinzen. Die Ausdehnung der in den alten

Provinzen geltenden Bestimmungen, betreffend die an die Privvtinduftrien übergebenen Eisenbahnen, Trambahnen und Autolinien Es die neuen Pro. vinzen. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel ches mit WeiLnderungen von Ansätzen die Ge. fetze und Reglements für die Jndustriemonopole des Staates in den neuen Provinzen veröffent licht werden. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel- ches die Vorkehrungen gu gunften der Erzeugung und Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 07.02.1923
Umfang: 4
werden. Die Kammer genehmigte dann die Ab kommen über die Beschrankungen der Rüstungen, den Schutz der Neutralen auf dem Meere, das Verbot der Verwendung giftiger Gase, sowie die Verträge über die Unabhängigkeit Chinas und die Gleichheit der? wirtschaftlichen Behandlung aller Natio nen in China. Wichtige Dekrete für'die neuen Provinzen. Rom. 7. Februar. Eigenbericht. Der König unterfertigte ein Dekret, womit die Bestimmung über die Zuständigkeit in Streitfragen mit der Elsenbahnverwalkung auf die neuen Provinzen

ausgedehnt wird. — Die „Gazzetta Ufficiale' verlautbart die königl. Dekrete vom 11. Jänner 192Z bezüg lich der Ausdehnung Ver Normen hinfichtt- des Verkaufes des staatlichen Chinins Im Königreiche, sowie die im Königreiche in Kraft stehenden Bestimmungen über den Wiederverkauf von Monopolartlkeln. ferner über die Verzehrungssteuer und die gesetz lichen Bestimmungen über das Lottospiel auf die neuen Provinzen und verlautbart schließ lich die Dekrete über die Errichtung der tech- Nischen Finanzämter

in Trieft und Trient und die Neuordnung der Finanzbehörden in den ueüen Provinzen. Aortsetzyng des Berichtes über den vorgestrigen Ministerrat. Ueber Vorschlag des Unterrichts Ministers Gentll-e wurde ein Dekretentwurf über die AfstmMerung der Lehrpersonen der Pro vinzen Trient und Trieft angenommen. Die Assimilierung betrifft das Personal der Mittelschulen, der Lehrerbildungsanstalten, der Fach-, Handels- und nautischen Schulen der neuen Provinzen. Weiters wurde ein mit vorgenanntem Dekret

in die Abonnsmentskategorie C. Der Mini ster berichtete dann, daß die 'Einnahmen aus dem Postverkehre feit 1. Jänner um rund 8 Millionen Lire gestiegen sind, also nicht sanken, wie wegen der Tarifererhöhung von manchen Seiten vorausgesagt wurde. Bezüglich der Justiz- und Kuktusverwal- tung nahm der Ministerrat ebenfalls meh rere Dekrete an, darunter u. a. eines, bein haltend Normen für die Eintragung der Staatsdomänen in den neuen Provinzen in die Grundbücher^ dann eines betreffend die Erstreckimg der zeitweiligen

monatlichen Zu- läge auf die Rechnungs- und Kanzleibeam ten'(impiegati di ragioneria e cancelleria) und die den Gerichtsorganen beigegebenen Diener der neuen Provinzen: dann eines betreffend die Aufhebung der Anwendung de» Art. 4 der vfterr. Verordnung vom 28. Oktober 1865: ferner» eines betreffend die Ausdehnung des Gesetzes und der Ver» ordnung über die Ausübung des Buch führerberufes (efercizio della profefsione vi vaaioniere) auf die Treuen Provinzen. Nach Annahme einer Menge von Ver ordnungen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 06.12.1921
Umfang: 8
für die neuen Provinzen statt. Zur ersten Sitzung- waren -viele Abgeordnete, Senatoren, die Generalzivilkomm-issäre von Triest und Trient, der Ztoilkonttnissär von Zara erschienen. Der Präsident Sat-a -t a «begrüßte -die Erschienenen mit einer Rede, in der er daraus hinwies, daß die Negierung immer auf die Erhaltung der regionalen und provinzialen Autonomien ge sehen habe. Bevor man mit der Diskussion begann, sprach Se nator R t n a l d i n t -über eine Tagesordnung, daß bei den kommenden Gsmeindewahlen iin

den neuen Provinzen das Pro- vorzfystem verwendet werden soll. Die Frage wird in einer der nächsten Sitzungen beraten werden. Deg asperi schlug vor, vor allem anderen die Fragen der regionalen Wirtschaft einer Kommission zum sofortigen Studium vorzulegen. Es folgte eine längere Debatte. F o s c a r t betonte auch, daß diese Frage möglichst schnell erledigt werden müsse, weil sie sä auch mit einer anderen «sehr wichtigen Frage, der Teilung der annek tierten Gebiete, in engstem Zusammenhang steht

. Der Vor schlag des Präsidenten, das Zentral-amt möge in kürzester Zeit diese Fragen sowie andere wichtige, wie Autonomie, Teilung der Machtbefugnisse zwischen Provinz und Parlament, «Abgren zung der Provinzen, «beraten und spätestens Mitte Februar über seine Arbeiten Bericht erstatten, wurde beifällig ausge nommen. Der Vorsitzende, Exzellenz Scckata, Letter de« Zentralamte» für di« neuen Provinzen, hielt eine Eröffnungsansprache, in der er ausführte: Seine Cxz. der Ministerpräsident hätte selbst gerne

di« Mitglieder der Zentralberatungskommiffion begrüßt, di« nun das erstemal zusammentreten. Da er verhindert ist, der Eröff nungssitzung berzuwohnen, hat er mich «beauftragt, ihnen mit seinem herzlichen Gruß auch die innigsten Wünsche fiir eine fruchtbare Arbeit und die Dersichenmg seines Interesses an Ihren Arbeiten auszudrücken. Der Sprecher übernahm den Vorsitz in der Zentrallberatungskommisfion als Leiter des Zen- trolomtes für di.' neuen Provinzen. Die Zusammenlegung des Vorsitzes

in die der Zentralkommission mit seinem Amte ent spricht ganz und gar den Kriterien, nrelche bei anderen beraten den Stellen des Staates innehalten werden, und außerdem der größeren Möglichkeit, die Betätigung dieser Körperschaften fiir die praktischen Notwendigkeiten geeigneter zu gestalten. Er lauben Sie mir, daß ich Ihnen meinen leb lüften Beifall fiir die Bildung der Bevatungskonnnisslonen aurdrücke und die besten Wünsche für die definitive Systemisierm«; der nerren Provinzen des Königreiches entbiete. Rur

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 16.05.1924
Umfang: 8
einiges richtiggestellt werden. Wenn Ihr römischer Berichterstatter der Ansicht ist, daß die vor dem Zusammenbruche an jetzige Staatsbürger der neuen Provinzen verliehenen österreichischen oder ungarischen Adelstitel „eigentlich nicht mehr berechtigt' sind, so irrt er sich. Denn das kgl. De kret vom 20. März 1S24, Nr. 442, bezieht sich nur auf die alten Provinzen des Königreiches und sind alle dort getroffenen Strafsanktionen, die erst ab 1923 gelten werden, nur auf die alten Pro vinzen anwendbar. Denn mit den kgl

. Dieses Verzeichnis und seine Nachträge bildet die (Grundlage für die eoent. Bestrafung der nicht eingetragenen Adelstitelführendsn. Nun ist es aber ganz ausgeschlossen, daß die Titelführenden der neuen Provinzen, ohne daß auch hier eine Prüfung stattgefunden hätte, einfach den Stras- sanktionen des Dekretes vom März l. I. ausgesetzt würden. Denn auch in den neuen Provinzen werden einmal die Regionollommifsionen errichtet werden müssen, welche die Angelegenheiten genau prüfen, ehe die Oberbehörde definitiv

entscheidet. Hätte das Dekret über den Adelsmißbrauch auch in den neuen Provinzen Keltung haben sollen, so müßten eben vorerst alle kgl. Dekrete vom Jahre 189k on bis zur Jetztzeit (ca. 1v an der Zahl), so weit sie die Heraldische Ratsversammlung und die Adelsgeseizgebung im allgemeinen betreffen, a»f die neuen Provinzen ausgedehnt worden sein Dies ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil! Auf Grund des Märzdekretes l. I. wurde vor wenigen Tagen die Durchführungsverordnung vom kgl. daran, ihn zu pflegen

infolge eines Bisses. Die Gefahr erhöht der Umstand, daß tollwütige Tiere durchaus bißlustig erscheinen. Der Ansteckungsstoff fin det sich hauptsächlich im Speichel, aber auch in all« anderen Teilen des Körpers. Ist er durch den Biß eines tollen Hundes auf einen andere« Hund, eine Katze, ein Rind, ein Ministerratspräsidium <bezw. der Heraldischen Ratsgefellschost) veröffentlicht und wird dort sk die alten Provinzen die neuerliche Ueberprüsun, des 1921 approbierten Adelsoerzeichniffes und die Aufnahme

der sehr zahlreichen Nichteingetrogl^ angeordnet. Hiebei wird auf die neuen Prsoi^ zen nicht Bezug genommen und auch keine A,. gionalkominissionen in denselben errichtet, ital. Regierung hat sich um eine Registrierung Kz Adels der neuen Provinzen bisher nicht bekü«. mert und wird diese Ansicht der Nichtgeltwig d« obigen Dekrete bei uns auch von der zuständig?, Stelle'der Trienter Präfektur geteilt. Wie >«. richtig die Ansicht Ihres römischen Korresxondi». ten ist, daß die alten Adelstitel nicht mehr i, > Geltung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 10
Datum: 09.11.1924
Umfang: 10
- enrägnisses) besprochen. Nun wollen wir noch das drille Ziel der Reform: die Aus gleichung der Steuerlasten, einer kurze» Be trachtung unterziehen mit besonderer Be rücksichtigung der Rückwirkungen aus die Steuerlast der neuen Provinzen. I». Ausgleichung der Steuer lasten. Es ist ein selbstverständlicher Grundsatz in einem gerecht sein sollenden Steuersystem, daß die Steuerlasten nicht willkürlich aus die Steuerträger verteilt werden, sondern dich diese Verteilung gleichmäßig und mit Be rücksichtigung

', grö ßere. als durch die allgemeine menschliche Ilnoollkomm.'nheit gerechtfertigt waren. Diese Sleucrungerechtigkeilen machen sich in zweifacher Beziehung bemerkbar: 1. Verteilung der Steuerlast verschiedener Gebiete des Staates: 2. Verteilung der Steuerlast auf die einzel nen Steuerträger. 1. Steuerlast verschiedener Gebiete. a> Grundsteuer. Bis jeizi wurde die Grund steuer auf Grund dreier verschiedener Kata ster eingehoben: in 21 alten Provinzen be stand der neue Kataster, i» de:> übrigen

allen Provinzen dcr alte und in den neuen Pro- vin;en der österreichische Kataster. Durch die Katasterresorm, welche in den beiden Iahren 1kW und 1921 durchgeführt wurde, ist mm ein einheitlicher Kataster justandegekoininen: sür jede einzelne Provinz sind die bisherigen Katästralreinerträge nach bestimmten Richt linien gleichmäßig erhöht worden. Die jetzi gen Katasterreinerträge sind in Goldlire zu oerstehen: aber die Steuer wird in Goldtn» und zwar im Ausmaß oon 10 Prozent vom Katastraloernertrag

. Durch die Reform ist die Verteilung der Steuerlast zwischen den neuen und don allen Provinzen nicht oer ändert worden. Im Jahre 1N25 beträgt die Grundsteuer gegviniber dem Jahre 1924 in Millionen: 1925 192« in den neuen Provinzen 3L Z .6 in den alten Provinzen 1-tk 14g Di? Steuerlast der neuen Proomzw zu jener der alten steht also im Jahr 1925 «m Verhältnis von l: 40L. b) Gebäudesteuer. Die größte Steuerung«» vechtigkeit bezüglich der Verteilung der Steuerlast zwischen den alten und neuen Pro vinzen bestand

bisher hinsichtlich der Gebäude- steuer. 'Aber auch zwischen den alten Pro vinzen gab es große Stenerlastenunterschiode: denn die Gebäudesteuertntaster sind nicht in allen alten Provinzen gleichzeitig und gleich mäßig revidiert worden. In sehr melen Pro vinzen bestanden ?«ch die Ziffern aus dem Jahrzehnt 1890—l9t>l)! In den neuen Pro vinzen hingegen wurden die Gebäudesteuer- kataster mit den Zinswerten der Jahre 1920 und 1921 angelegt und die Steuer domvch be messen. Wir haben ja wiederholt

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 30.08.1935
Umfang: 6
wird ein eigenes Ko mitee Sorge tragen. Die Teilnehmer am Kongresse werden im Verlaufs der Dauer Trento, Rovereto und den Brennero besuchen. Ermäßigle Preise für Warenbeförderung Die fasc. Union der Kaufleute hat auf Grund des Ministerialdekretes vom 6. August 1935 eine Preisermäßigung für Warenbeförderungen er langt, und zwar: a) Reis, Reismehl, Nebenprodukte, versandt von den Stationen der Provinzen: Vercelli, Novara, Alessandria, Pavia. Milano, Verona, Bologna, Rovigo, Mantova, Ravenna, Ferrara, Cremona

, Modena, Venezia für Ermäßigungen für einen Umkreis von 700 Kilometern von der Abfahrts station; b) Auch für Reis, der von den obgencinnten Provinzen auf den Linien Napoli, Caserta. Bene vento, Foggici, Manfredonia und südlich davon befördert wird. Die Ermäßigung dauert vom 10. August 1S35 bis 31. Jänner 1936. Mit dem oben angeführten Dekret wurden auch Frachtermäßigungen für andere Waren gewährt. Sommerpostamk Carboni» Es wird bekannt gegeben, daß am 31. August das Sommertelegraphenamt von Carbonin

ge schlossen wird. Für Jäger Jagdkalcnder für das vierte kompartiment Der Ministerialkommissär für die Durchführung der Jagdbestimmungen in den neuen Provinzen hat folgenden Jagdkalender für die Sommer- und Herbstzeit im vierten Kompartiment (Trento und Bolzano) festgesetzt. Nach den Verfügungen des Art. 1 des Mini» sterialdekrets vom 15. Juli 1932 über die Geneh migung der geographischen saunistischen Karten und über die Wildtiere, die in den einzelnen Zo nen gejagt werden können, wurde für das Jahr 1935

' veröffentlicht nachstehende vergleichende Statistik über die Volksbewegung in den einzelnen Provinzen Italiens der Jahre 1934 und 1933. Von 1933 auf 1934 hat Italien eine Zunahme der Eheschließungen um 22.747, eine Abnahme der Lebendgeburten um 3004, sowie der Todes fälle um 10.767 zu verzeichnen. Hinsichtlich der Verteilung dieser Ziffern auf die einzelnen Regio nen bezw. Provinzen des Reiches bringt die Sta tistik folgende Daten: .In allen Kompartiments war die Zahl der Eheschließungen höher als im Jahre

, Sizilien und Sardinien. Die Verteilung dieer Ziffern der Volksbewegung auf die einzelnen Provinzen stellt sich folgender maßen dar: Eheschließungen: In 87 Provinzen eine Zunahme, nur in 5 Provinzen ein Rückgang, nämlich in Bologna, Modena, Ravenna, Pesaro» Urbino, Nuoro. Geburten: Eine Zunahme war in nach stehenden 47 Provinzen zu verzeichnen: Aosta, Cuneo, Vercelli, Spezia, Savona, Bergamo, Como, Brescia, Cremona, Mantova, Milano, Sondrio, Varese, Padova, Treviso, Udine, Venezia. Verona, Vicenza

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 24.01.1923
Umfang: 8
. Kartenvorverkauf im Gesellenhause. Neue Prüfungsvorschriften für die Mttelschulen. Das letzte Verordnungsblatt des Unterrichtsministe riums vom 5. Jänner enthält die Verfügung, daß die bisher in den neuen Provinzen geltenden Vor schriften über die Schluß- und Reifeprüfungen in den Mittelschulen, enthaltend in den Verordnungen vom 7: Oktober 1920 (Art. 9 und 10), und 15. Sept. 1921 (Art. 2, Abs. 8 und 9), abgeschafft sind. Mit Beginn der Juli-Session des Schuljahres 1922/23 werden neue Vorschriften in Anwendung

hat die Trienter Präfektur ermächtigt, zur Un terstützung der Abbrändler-Familien von Cari. solo 10.000 Lire auszuwerfen. M?imnMst W niM PiM'liW. In einem kürzlich herausgegebenen Buchs, betitelt „Für die neuen Provinzen und für Ita lien' spricht Exz. Salata. der seit dem Zu sammenbruche von der ital. Regierung sozusagen zum Lenker der Geschicke, insbesonders der Ver waltung der annektierten Gebiete bestellt war. ausführlich über alle Fragen, die mit den neuen Provinzen in Zusammenhang stehen, gibt

einen Ueberblick über die Geschichte der neuen Pro vinzen seit dem November 1918 bis zur Auflö sung des Zentralamtes, dessen Leiter er selbst war und nach dessen Auflösung er von den neu zur Macht gelangten' nationalistisch-zentralM- schen Regierungsmännern sang- und klang los aus der politischen Tätigkeit ausgeschaltet wurde. Zur f i n a n z i e l l e n Sei te, die das Pro blem der neuen Provinzen für Italien bietet, nimmt nun der Volkswirtfchaftlrer Senator Achille Loria, in seiner Zeitschrift „Echi Com

- menti' Stellung. Loria sagt, in Rom mache sich ein höherer Beamter des (aufgelösten) Schatz- minister iüms gerne darüber lustig, daß Italien von den neuen Provinzen, das „Fleisch von den Knochen gezogen', also ausgesaugt wurde. An dere sagen gar, die neuen Provinzen seien für Italien ein Finanz-Caporetto Hewesen, o^er nennen die annektierten Gebiete gesalzene lsslate!) Provinzen, oder anstatt reäsnti (er löste) besser roöenti (nagende) Provinzen. Jedoch zerstört Salata in seinem Buche

diese gründlich. Der Wert der neuen Provinzen ist hinsichtlich seines steuerfaßbaren Volksvermö gens aus 30 Milliarden Lire einzuschätzen, das alte Italien auf 580 Milliarden (Lire nach heu tigem Werte gerechnet). Somit hat Italien eine ganz beträchtliche Neueerwerbung gemacht. Die. staatl. Einnahmen aus den neuen Provinzen kann man auf jährliche 500 Millionen Lire schätzen, so daß die Steuerleistung per Kopf etwa 32'/« Lire beträgt. Weniger begreiflich scheint uns die Bemer- kung, daß die neuen Provinzen

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Volksrecht
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Seite 2 von 8
Datum: 18.08.1922
Umfang: 8
beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die ncncn Provinzen betreffen, beschlossen wurden. Aus diesen sind für uns Südtiroler von Interesse: 1. Genehinigung von kgl. Dekreten betreffend die wirtschaftliche Assimiliernng des staatlichen Personals des alten Regimes unter Vor behalt, daß auch, der Schatzminister dazu seine Gcnch inignng gibt. 2. Ausdehnung der allgemeinen Zollgesetz gcbnng auf die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmigung eines Dekretes

, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionale Jnfortnni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehiiiigiing eines Dekretes mit Bestinunnngen für die Richtcrprüfnngen der Gcrichtsauditorcn, die gegenwärtig bei den Gerichten der ncncn Provinzen in Dienst stehen 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinen Stempeltarifes (betreffend strafwürdige Ver gehen) ans die ilcuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmi gung eines Dekretes

, durch das die Neiierneniuing der Kommission für allgemeine Jndnstriestener und der Schätznngskoininission für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ansdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über die K'onzessidll dev Opera di bonifica o sistemazione ans die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Konkurs für die Spesen

für Entwässerungsarbeiten und Auffindung und Ausniitznng unterirdischer Wasscrquelten ans die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen betreffend die an die Privat Industrie übergebenen Eisenbahnen, Trambahnen und Autolinien ans die neuen Provinzen. 10. Genehmigung eines Dekretes, durch das mit Veränderungen und Zu sätzen die Gesetze und Reglements für die Jndnstrie- monvpolc des italienischen Staates in den neuen Pro vinzen veröffentlicht werden. 11. Genehinigung eines De kretes

, durch das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeu gung und Alisnützniig der elektrischen Energie ans die neuen Provinzen ausgedehnt ivird. 12/ Dekret, das die Bestilninu'ngen über die Abhilfe bei Mangel an elek trischer Energie auf die neuen Provinzen ausdehnt 13. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Bestim mungen für die Anlagen, irr denen fossile Brennstoffe für die Produktion und Verteilung von elektrischer und mechanischer Energie erzeugt lverden, ans die neuen Pro- vinzeir ausgedehnt ivird. 14. Genehmigung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 22.02.1922
Umfang: 8
Mittwoch, den 22. Feber 1922 De?Tir«ler- Seite 5 Slontobank. Die Ausgleichsgejetze. Im „Tiroler' vom 8. Feber gaben wir ein« M:auU>entische Uebersetzung des Gesetzes über >i, Ausgleich, das nach Artikel 6 auch sür die neuen Provinzen gilt. Dieses kgl, Gefetzes- Iekrei?!r. 27 vom 2. Feber 1S22 ist in der „Taz- zcüa Ilisiciale' Nr. M vom ö. Feber verösfenilicht oordcu. 2m .^Tiroler' vom IS. Feber brachten mir dann die Uebersetzung eine- Abänderung s-- dekttcs zu obigem Ausgleichsdedete

. Das Ab- ä-lÄeru!i?sg«5«tz ist als kgl. Geseyes-Detret Nr. 32 vom 5. Feber 1322 in der „Gazzetta Ussicisie' Nr. Zl vom 7. Jänner erschienen. Es enthält leine Allsdchnungsklausel auf die neuen Provinzen: es xmMe daher nach streng formellen Grundsätzen solii angenommen werden, daß es für uns nicht gilt. Da es anstelle der Gläubigerversammlung dezw. deren Zustimmung zum Ausgleich die Ver öffentlichung in der „Gazzerta Ussieiale' und die Möglichkeit eines schristlichen Einspruches setzt, wäre es — gerade

in Angelegenheit der Skonto- — wichtig, daß eine klare Entscheidimg dar- üde: zejällt wird, ob dieses Abänderungsde'ret ratsöchlich nicht sür uns gilt, oder ob es etwa nicht im Tege einer — allerdings unberechtigten — Interpretation in der Praris ani uns ausgedehnt wird. Her HMemeis. vie Dekrete über den Zuckerpreis auf die neuen Provinzen ausgedehnt. „Ba^zena Usficiale' Nr, 19 vom 17. Feber ent halt folgendes Dekret des Finanzministeriums vom 1Z, Feber 1922: Artikel 1: Die Minijterialdekrere

über den Zuckerpreis vom 30. Oktober 1921 und vom 39. Rnner !922 sind am die neuen Provinzen aus- >gedekn:. Das Dekret vom 30. Zänner 1SZZ verzeichnet vom Finanzminister Soleri. erschien ri der „Sazzerta Uffieiale' Nr. 25 vom 3l. Jän-- »er 1922i obwohl wir es bereits einmal im „Ti roler' veröffentlichten, geben wir es doch des Zu- jim^enhan-ges wegen noch einmal wieder. Es dcsagn Artikel 1. Der Verkaufspreis einichueßlich Fa- drikissteuer, zu welchem die einheimischen Zucker» nze^cr den Kristallzucker, Produktion

für Ernährurig und Kon sum gebührende Vergünmg wird im einheitlichen Ausnlzh von 8 L. per Zentner Kristallzucker sest- zisexi-. der mir Lire 589 per Zenmer festgesetzte Zuckcrpreis sür den Verkauf seitens der Lager bleibt ebenso wie die übrigen im genannten De kret enthaltenen Verfügungen aufrechterhalten. Neue Msenbeftimumngeü. Ausdehuag einiger börsenrccht',icher Bestimmungen Altitaliens auf die neuen Provinzen. „Gazzetta Ufficiaie' Nr. i9 vom l7. Feber 1S22 veröffentlicht das kgl. Dekret

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 27.10.1928
Umfang: 6
die leicht sinnige Bahn, die mein eigener Sohn einge schlagen hat. Das Schlimmste ist. daß wir vielleicht alle für seine Unbesonnenheit und Un- klnghcit zu büßen haben worden. auk àie neuen Provinzen Afghanische Kinder in der Türkei konsianilnopel, 26. — Während seiner An wesenheit in Konstantinopel widmete Amanul- lah dem türkischen Schulwesen besondere Auf merksamkeit. Cr traf Verabredungen über die Erziehung einer großen Anzahl afghanischer Kinder in türkischen Lehranstalten. Diese für den kulturellen

des Luftschiffes nach Deutschland wird am Mittwoch oder Donnerstag nächster Woche erfolgen. Bisher haben sich 124 Personen gemeldet, die als Fahrgäste des „Graf Zeppelin' die Reise nach Europa machen wollen, doch sind nur 12 Plätze an Bord des Luftschiffes frei. Der Fahr preis beträgt 3l>0V Dollar. In den nächsten Tagen wird das Dekret, kroft welchem die Ausdehnung des italienischen Zivilrechtes-, Handelsrechts- und Prozeßrechts tes auf die neuen Provinzen angeordnet wird. S. M. dein König zur Unterzeichnung

«unter breitet werden. Niemanden wird die Bedeu tung dieses Erreignisses, das zehn Jahre nach dem Siege von Vittorio Veneto vor sich geht und dje letzte Etappe des Prozesses der legis» lativen P:relicheitlichung der alten uns der neuen Provinzen bedeutet, entgehen. Diese ihres praktischen Inhaltes und der mo ralischen Bedeutung wegen bemerkenswerte Arbeit wurde unter der Leitung des Justizmini sters S. E. Rocco durchgeführt, der als der au toritativste Dolmetsch der Direktiven und Wil lens des Duce

der Gesetzesresorm und der For mulierung der neuen Legislation des fascisti- fchen Staates anzusehen ist. Sie Tragweite der Maßnahme Anläßlich der Ausdehnung .der vaterländi schen Gesetzbücher auf die neuen Provinzen muß hervorgehoben werden, daß im Laufe der Jahre bereits verschiedene gesetzliche Einrich tungen des Königsreiches a»ch auf die neuen Provinzen ausgedehnt worden waren. Der glänzende Beweis, den die bisher eingeführten Institutionen erbracht haben, war die wirksam ste Vorbereitung des Terrains sür

Gesetzbücher auf auf die neuen Provinzen angeordnet. Trimsilarische Normen Weiters verdient hervorgehoben zu werden, mìe in dem das Dekret begleitendem Bericht ausgeführt ist, daß durch die Ausdehnung der neuen Gesetzbücher auf die neuen Provinzen die Mängel des alten österreichischen Rechtes be sonders auf dem Gebiete der Vertrags- und Wechselrechtes, ausgeschaltet werden. Denn nicht selten waren es gerade diese Mängel, die das Kreditwesen beeinträchtigen und den Handel zwischen den alten und neuen Provin

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 21.06.1922
Umfang: 8
, daß der Landesschulrat in den neuen Provinzen aufge lassen wurde, da der neu eingesetzte Landesaus schuß schlechterdings die Aufgaben der Schulbe hörde nicht bewältigen könne. An zweiter Stelle spricht Tamanini über die Schulpflicht. Die achtjährige Schulpflicht werde mit Nachdruck durchgeführt und widerspenstige Eltern werden bestrast. Diesem Umstände sei es zu verdanken, daß in den neuen Provinzen bloß drei Prozent Analphabeten erscheinen und auch diese rührten von Zugewanderten her. Bei uns dro ben, sagt Tamanini

ist nach dem fünften Schuljahre eine drei jährige Bürgerschule angegliedert mit erweiter tem Lehrplane; diese sogenannte Bürgerschule entspricht ungefähr der Leuola teokniea in den alten Provinzen. Zur Mittelschule übergehend betont Tama nini, daß der auffälligste Unterschied Zwischen den alten und den neuen Provinzen in den Leh rerbildungsanstalten zu finden sei. In den neuen Provinzen werden die Zöglinge erst nach vollendetem 15. Lebensjahre aufgenommen und müssen durch volle vier Jahre die Anstalt besu chen

. Das Reifezeugnis, das sie sich durch eine strenge Prüfung erwerben, befähigt aber die Zöglinge bloß zu einer provisorischen Anstel lung; wer definitw bestellt werden will, kann nach befriedigender Zweijähriger Dienstleistung die Lehrbesähigungsprüsung ablegen, auf weiche er sich durch fleißiges Studium vorbereiten muß. Demnach kann die Lehrerbildung als eine sechs jährige angesehen werden, während sie in den alten Provinzen dreijährig ist. Es sei einleuch tend, daß die neuen Provinzen gegenüber den alten

einen weiten Vorsprung haben und darum wäre es wünschenswert, ja notwendig, daß in den alten Provinzen eine Schulreform durchge führt würde, die das Schulwesen in den neuen Provinzen zum Vorbilde zu nehmen hätte. Mit Rücksicht auf die Bildungsstufe der Lehrkräfte in den neuen Provinzen möge die Regierung dafür Sorge tragen, daß sie auch entsprechend entlohnt werden. Eine Übungsschule, wie sie bei uns den Lehrerbildungsanstalten angeglie dert ist, scheint man in den alten Provinzen nicht Zu kennen

, denn Tamanini weist mit Nachdruck auf diese hin. Die übrigen Mittelschulen weichen hüben u. drüben nicht sonderlich voneinander ab. Schließlich weist der Abgeordnete auf die eingehend ausgearbeiteten Lehrpläne für alle Schulgattungen in den neuen Provinzen hin u. verspricht sich bei Einhaltung derselben große Erfolge. Tamanini soll für seine Ausführungen reichen Beifall erhalten haben, insbesondere im Zentrum, wo seine Parteigenossen, die Popo- lari. sitzen. Mögen seine Anregungen nur auf fruchtbaren Boden

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 15.10.1924
Umfang: 6
von 11.S9S Prozent bis 5» einem Marimuim van 1S.1K Progent. Aus dieifem Be- messungsgr-undlagen erMt sich inkluswe >der Zu- schlüge Grund der Kaichivalreineriräge für oie alten und neuen Provinzen zusammen eine Eteuevfumme von 1LS,405.000 «Are oder aufge teilt auf die alten Provinzen eine Summe von 14S.774.lXl0 Lire und für die neuen Provinzen «ine Summe von 3.631.000 Lire. Der Minister betönte» daß die Regierung nicht von dem Grundsätze ausgehe, die Steuer einzem Merlhöhen, «sondern sie verfolg»vielmehr

aus den neuen Provinzen LM).000 Lire. Der Aus fall an Grundsteuer au» den alten Provinzen be trügt sohin nach dieser Bemessung KH74.000 Lire und der Ausfall au» den neuen Provinzen 1S1.000 Lire. Die Steuer rvirh, wie schon erwähnt, ange wandt in Papterlire, während dieitd-ta- stral-Reinertviiye in Goldlive ausgedrückt Nachpem die Steuer in einem Ausmaße van nur 10 Proge-nt in Papierlire angewandt wird, so evgibt sich selbskieMndÜch dabvrfiir den Staat ein WuWll an Steuer. Durchschnitt- M ergibt

eine oberflächliche Berechnung daß Vi« Steuer «bettfald in Goldlire anMwandt minde rn« ws Vierfache von vor heutigen tailsikhlichen Steuer ergeben würde. Der Staat ist daher ge, zwungen, den Ausfall» dieser drei andern Viertel irgendwie zu decken^ und Vahev wird die Steuer von 10 Prozent als Grundlage um LL Prozent Zuschlag vermehrt, so M die urj^ünglichje Steuer — hoch war, so tritt durch diese Neuregelung der Eteuergebanmg für die neu«, Provinzen «in, Erniedrigung der GebÄitxpeuer um 50 ^ ev^ also von 10 auß

S MMonen Li«. Die Bertet- kuny zwischen alten und neuen Provinzen wird dann suchende sein: «r die aven Provinzen trifft die G^Ädqstwer WS M Monen Li« und auf die neuen Provinzen nur 8 Millionen Lire. Einkommensteuer: Der PferVewß der Einkommensteuer ist immer die zu große Klasseneinteilung gewesen. Wir ha- bin nach dem bisherigen System bei der Einkom mensteuer IS verschiedene Steuerklassen. Das neue <Seis>etz ficht nur 5 verschiedene Einkommen- klassen vor, um» zwar wird das Einkommen ge» tem

Provinzen die Summe von 16M1.V00 Lire. Bei der Bemessung der GeÄäudeisteuer wird mit Kvatt vom 1. Uklnev ISSb eine einhett- l i ch e B«messunHsgrund«age MHMen zwischen «n alten und neuen Provinzen, und zwar soll auch hier die Steuer nicht mehr als 10 A der Ert räge ausmachen. Bei einer Gesomtschätzvng der Erträge von 8S60 MMonen Lire würde dt« 1ö^ ein. Da B«mG«g der «Ä, in den neuen Prootnym nach dem MWHM WIWMWtr 0M» MWU Gesamtsumme der Zuschläge: An Grund steuer 917 Millionen, an G«bSud«steuer 44S

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 10
Datum: 10.12.1921
Umfang: 10
die Regiening die Strafgesetze anwenden. Der Minister präsident erwähnte, daß seit Oktober nicht weniger als 25.000 Waffenpässe abgcnommen wurden, daß sich in fast allen Tellen Italiens die Zusammenstöße vermindert haben und daß heute kaum mehr ein Fünftel aller Provinzen von Konflikten heim gesucht sei. Es handelt sich dabei um 11 Provinzen zwischen Piacenza und dem Meere und vier'uder fünf Provinzen Tos kanas. Die Kammer um das Vertrauen bittend, wies Bonomi noch auf das vom Kabinett bereits positiv

der Zentralberatungskommisston und die Eröffnungsrede anläßlich der ersten Sitzung durch den Leiten des Zentralamtes der neuen Provinzen, Exz. Salata, berichtet. Nach der Eröffnungsrede durch Exz. Salata brachte Daran Rinaldini eine Tagesordnung ein, wonach bei den bevorstehen den Gemeindewahlen in den neuen Provinzen das Proporz- fyftem zur Anwendung gelange. Die Kommission hat sich dann auch dieser Anschauung voll und ganz angeschlossen. Der Bor- sitzende der Kommission hat dann den Vorschlag unterbreitet, daß mit Ausnahme von sehr dringenden

Vorschlag in möglichst kurzer Zeit unterbreitet werde. Zu diesem Zwecke wurden die Pro» vinzkomnüssionen aufgefordert, b>s spätestens 15. Februar ihren Bericht über diese Frage an die Zentralberatungskommission zu erstatten. Zugleich mit der Frage der Prooinzautonomle wurde, als damit eng verbunden, auch jene der Abgrenzung der einzelnen Provinzen aufgeworfen und eine lebhafte Debatte darüber abgeführt. Auf Vorschlag des Vorsitzenden der Zentral- beratungskommission wurde beschlossen, daß das Zentralamt

für die neuen Provinzen schleunigst einen Entwurf für die Provinz- autonomien und die Provinzabgrenzungen ausarbelte, den selben dann sofort den Provinzkommissionen zugehen lasse, welche wie schon ermähnt, bezüglich der Autonomiefrage bis spätestens 15. Februar und betreffs der Provinzabgrenzungen bis Ende März nächstens Jahres Bericht zu erstatten haben. Diefeben sollen sich gleichzeitig über die Aufteilung der Gesetz gebung zwischen Provinzen und Zentralparlament äußern. Der Vorsitzende

, ln der sich viele Angehörige der neuen Provinzen durch die große Cntwertuna der österreichischen Krone befinden, da dieselben vielfach im Besitze ölterreichiscber Wertpapiere sind, oder wenigstens Kredite gegenüber dem früheren österreichisch- ungarischen Staat haben. lieber dieses Thema sprach ausführ» ich auch der Industricminister Bertolint, sowie der Sen. EoncI aus Trient, der auch die Frage der Lebensversicherungen be rührte. Es wurde beschlossen, eine genaue Aufstellung der Schulden, und Forderungen

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 06.03.1923
Umfang: 6
'! T«it» » vi«BaG. b« S. MikH IS». Ausdehnung der Gesetze über die direkten Steuern. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 49 vom 28. Feber bringt das tgl. Dekret vom 11. Jänner 1S2S. Nr. 148, wonach die ita lienischen > Gesetze über die Einhebung der direkten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden, u. zw. sind ab 1. Jän ner 1924 folgende Steuern -einzuhebtzn: 1. Einkommensteuer, 2. Gebäudesteuer, 3. die Grundsteuer, 4. die Steuer auf das Einkommen der Leiter und Prokuristen

der Handelsgesellschaften und der Verwaltungs- rate der Aktiengesellschaften, 5. die außer ordentliche Kriegspersonalsteuer. 6. die Er- gänzungsstsuer auf das Einkommen, 7. eine außerordentliche Steuer auf die Dividen den, Zinsen und Prämien der von Gesell schaften und anderen öffentl. Körperschaften aus gegebenen Titres, S. eine -Kriegszinssteuer. Die derzeit in den neuen Provinzen gel tenden direkten Staatsftouern, sowie' die Verpflichtung der juridischen und physischen Personen zur Einhaltung der diesbezügli chen Bestimmungen, bleiben

A, B und C in Be tracht kommenden Steuern ein Zuschlag von IS Prozent für die Kriogsinvaliden und Witwen eingehoben. Auf die oben ange führten Steuern ldürfen sonst nur jene Zu schläge umgelegt werden, welche durch die im Reiche geltenden Beftinünungen geneh migt und auf die neuen Provinzen ausge dehnt sind. Laut Artikel 7 werden folgende bisher eingehobenen direkten Steuern in den neuen Provinzen aufgehoben: 1. Die allgemeine und besondere Erwerbssteuer. 2. die Per- sonaleinkommenstsuer, 3. die Rentensteuer

, 4. die Besoldungsstouer, 5. die Hauszins - steuer, 6. die Hausklassensteuer. 7. die fünf- prozentige Gebäudesteuer, 8. die Grmid- steuer, 9. die Tantiemensteuer und 1l). die Dividendenstsuer. An Stelle dieser Steuern treten eben ab 1. Jäner '1924 die oben ge nannten Steuern. Der Artikel 8 bestimmt, daß auch alle in den alten Provinzen vor gesehenen Nachlässe oder Befreiungen der eingangs «genannten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Ueber Nach lässe oder Befreiung von Steuern zugun sten

von öffentlichen Körperschaften oder Anstalten, welche in den neuen Provinzen anders geordnet sind als in den alten Pro vinzen, entscheidet der Finanzminister, des sen Entscheidung durch einen Rekurs an das Zuständige Gericht angefochten werden kann. Im Anhange A ziu diesem Dekrete ist wohl der wichtigste Artikel der Art. 9, der ver fügt, daß hinsichtlich der Steuerpflicht ab 1. Jänner 1924 die Steuererklärungen be reits in der Zeit vom 1. April bis 3V. Juni 1923 einzubringen find. Die öffentlichen

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