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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 09.02.1923
Umfang: 8
Freitag, den 9. Februar 192Z. Der Tiroler' s««« s Bollswirtschaftlicher Zeil. Zahlreiche Finanzgesetze ausgedehnt zje betreffen: Strasbeftimmungen in Sachen der dms der Monopolwaren: Zündhölzchenmonopol: Zloaopokvaren; TZ erkauf des Siaatschinins: Der- vchüische Zlaaazämin: Verzehrungsstcnern-. Zleuordnnng der Ainanzverivalwng: Lotto. Die Ungleichung der Finanzzesetzgebung der ,eu«n Provinzen an die der alten geht rüstig vor- „är!s. Neuerlich veröffentlicht die „Gazzetta Us- stiale'. Nummer

30 vom S.. Feber ISN eine Z!«jhe von Dekreten, welche zahlreiche bisher nur i, den alten Provinzen geltend- Gesetze in Fi- «slHachen auf die neuen Provinzen ausdehnen. Sir bemühen uns. die wichtigsten Bestimmungen - zunächst der AuSdehnungsdekrete — unseren Äsern mitzuteilen. Raummangel aber hindert WZ, die Gesetze im vollen Wortlaute zu ver mutlichen. Wir müssen daher für ein genaueres Sudiwn auf die Gesetzsammlung selbst ver- vchen. !. verzehnulgsfleuern. Sgl. Dekret Nr. gl vom 11. Jänner 1S2Z. Ausgedehnt

: Sta^chaLerdekret vom 31. August 191S, Num- -i« l0S0, Anlage E: Statrhalterdekret vom 2S. Dezember 1916, Summer 1771: Kzl. Dekret vom 21. November 1AZ0, Nr. IS20. Der vom Artikel 9 des Statrhalterdekretes Nr. IM ex 1916 vorgesehene Termin von einem Nonat, innerhalb welchen die Zünder, die sich «och in den neuen Provinzen befinden, frei — d. h, ohne Berüsichtigunq der Monopolvorschris ten — verkauft werden können, läuft vom Tage der Veröffentlichung des vor liegenden Dekretes an. (Also vom 6. Feber

bis'ö. März.) Hinsichtlich der Anwendung der Strafbestim munzen gelten die Vorschriften bezüglich des Salz- und Tabakmonopols. Die Tarife für den Ver tauf von Zünd hölzchen sind dieselben wie in den alren Provinzen. Dekrets des Finanzministers wer. den die Dienstvorschriften und anSern Verwal- rungsvorschrifren für die Geschäftsführung des Zündhölzcheninonopols auf die neuen Provinzen ausdehnen. III. Sleinoerschleiß von Monopolwaren. Sgl. Dekret Nr. 7S vom 11. Jänner ISZZ. Mit kgl. Dekret Nummer

1764 vom 15. Okto ber 1922 waren, wie wir im „Tiroler' vom 20. Jänner ausführten, die meisten Bestimmun gen über die italienische Gesetzgebung in Sachen des Salz- und Tabakmonopols aus die neüen Provinzen ausgedehnt worden. Nur die Bestim mungen über die Errichtung, Verleihung usw. der Kleinverkaussstellen von Monopolwaren wa ren ausdrücklich von der Ausdehnung ausgenom men worden. Das neue Dekret Nummer 79 ex 1923 dehnt nun im Artikel 1 alle die in den allen Provinzen geltenden Bestimmungen

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 13.02.1931
Umfang: 8
brasilianischen Bundesstaaten die ÄcM'eter der revolutionären Militär- und Zi- vilbehörden am Nuder. Auch in Argentinien ist noch vorläufig kein Termin für die Neuwahlen festgesetzt Worden. Lie amtlichen Stellen machen die Ausschreibung der Wahlen von den Fortschritten im Wieder aufbau der Provi.izialregierungen abhängig. Wie es heiszt, sollen die Wahlen fiir die Gesetz- Abende Versammlung verschiedener Provinzen bereits im kommenden April stattfinden, diese Nachricht wurde aber bisher noch nicht amtlich

bestätigt. ^ In politischen Kreisen will man wissen, daß die provisorische Regierung die ersten Wahlen in den am dichteste» bevölkerten Provinzen ab- ballen lassen wird. Diesem Plan entsprechend, sollte mit den Wahlen in der Provinz von Bue- Nos Aires begonnen werden. Die nächsten Pro vinzen in der Reihenfolge 'wären dann Santa Fe und Cordoba. Das Wahlergebnis in diesen drei Provinzen könnte als Prognose fiir das Er gebnis der kommenden Bundesparlan.ents- i.nd Präsidentschastswahlen gewertet

werden. Da die Amtszeit der gesetzgebenden Versamm lung in den einzelnen Provinzen »erschieden lang ist, und die Stabilisierung der Verhältnisse in den. verschiedenen Provinzen nicht gleichmä ßige Fortschritte gemacht hat, will man die Wahle» nicht gleichzeitig in allen Provinzen ausschreiben, und es werden wohl mehrere Mo» vergehen, bevor die gesetzgebenden Ver sammlungen aller Provinzen mit ihrer Arbeit /vgàen können. Da die Bundesfenatoren von de» gesetzgebenden Versammlungen der Provin zen gewählt werden, dürfte

nach den Provili- zinlmahlen ein weiterer Monat vergehen, bevor mit den Wahlen für das Bundespcirlament be- »vnnen werden kann. 12 der 14 Provinzen werden gegenwärtig unmittelbar von der Zentralregierung durch Vermittlung von Regierungskommissaren ver waltet. In diesen Provinzen wird daher die àtralregierung eine unmittelbare Kontrolle àr die Wahlen ausüben können. Nur in den Provinzen Enlre Rios und San Luis werden u>e Staatsgeschäste von parlamentarischen Ne uerungen verwaltet. Auszer den Provinzen gibt

es in Argentinien ^ Lundesteile, die -unmittelbar von der Bun» Oksregierung verwaltet werden. Die Cinivoh- dieser Landesteile haben keine Gelegenheit, >yr Wahlrecht auszuüben. Da einige dieser Ge- , te einen starken Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen haben, beschäftigt man sich mit dem i'en ' - àum Range von Provinzen zu eche- Die argentinischen Präsidentschaftswahlen erst stattfinden, nachdem das Bundes- tnriaxkent gewählt und zusammengetreten ist, .».z-A* Hrlament die Mahlherechtigten der vrasidemschaft

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
. '^ Ausdehnung wichtiger Gesetze auf die neuen Provinzen. R o m. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung von kgl. Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des st aatlichen Personals des alten Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt

. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzgebung aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines' Schiedsgerichtes und eineh. technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionäle Infortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Nicht er amtsprüfungen der Am nächsten Tag -— es ist der 30. Juli — er fahre ich zufällig auf meiner neuerlichen Fahrt

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehend 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinen Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, kurch das die Neuernennung der Kom mission für allgemeine Jndustriesteüer und der Schätzungskommission für Ei nkommen- steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonifiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von Entwässerungs arbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len auf die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo n o pole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die'Vorkehrungen zugunsten der Erzeugüng u. Ausnützung der e l e k t rischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. 12.. Dekret, das die Bestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
hat eine Anzahl Millio nen für die Wiederherstellung der zum Teil baufälligen Kirche gespendet. Ausdehnung wichtiger Metze auf die ueuen Provinzen. ' Rom. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung, von kgl, Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des staatlichen Personals des alten

Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzge b u n g aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionale Insortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Richteramtsprüfungen der Gerichtsauditoren

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehen. . 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinem Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, durch das die Neuernennüng der Kom mission für allgemeine Industriesteuer und der Schätzungskommission für Ei nkommen steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonisiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von En twässerungsarbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len aus die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo nopole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeugung u. Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt, wird. 12. Dekret, das die Pestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 16.08.1922
Umfang: 6
Seite 8 ,SÄVS«G« CwftmtWWBt* Mttt»sch. den IS. vm. Tageschronik. Die Einführung alkitalienifcher Gefehesnormen in den neuen Provinzen. Rom, 16. August. Der Ministerral hielt vor gestern eine Sitzung ab, der auch der Leiter des Zentraiamtes der irsuen Provinzen, Salada, boi wohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, welche die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur- den. Für Süldüwl sind von besonderem Inter esse: Me _ Genehmvgumg von Dekreten, betreffend die wirtschaftliche Assimilierung

des Staatsper- fonals des alten Regimes unter dem Vorbehalt, daß >auch das Schatz-ministerium dazu seine Ge nehmigung gibt. Die AuÄxchmmg der allgemeinen Zollgesetz gebung auf die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Deränderungen verfügt worben stich. Die Gonchmtgung eines Dekretes, daß die Wiedereinfetzung eines Schiedsgerichtes und eines tochndschen Ausschusses bet der Calla nazio. nale ilnfortuni, WteÄung Venezia Tndentina, Vorsicht. Die Genehmigung eines Dekretes mit Bestim- mungen

für die Richterprüfungen der Gerichts- auskultamten, die gegenwärtig bei den Gerichten der neuen Provinzen in Dienst stehen. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel- ches das Inkrafttreten der Kommission für all gemeine lJndustriesteuer und der Schatzungs- kommifsion für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft stehenden Ordnung verfügt wird. Die Genehmigung eines Dekretes, bas einige Teile des allgemeinen Stsmpeltavifes, betreffend strafwürdige Vergehen, auf die neuen Provinzen ausdchnt

. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel ches das Inkrafttreten der Neuerungen der Kom mission für allgemein« Jnbustriesteuer und der Schätzungskommission für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft stehenden Ordnung verfügt wird. Die Ausdehnung der in den allen Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag zu den Spesen der Entwässerungsarbei» ten uNd für die Auffindung uud Ausnützung unterirdischer Masserquellen auch auf die neuen Provinzen. Die Ausdehnung der in den alten

Provinzen geltenden Bestimmungen, betreffend die an die Privvtinduftrien übergebenen Eisenbahnen, Trambahnen und Autolinien Es die neuen Pro. vinzen. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel ches mit WeiLnderungen von Ansätzen die Ge. fetze und Reglements für die Jndustriemonopole des Staates in den neuen Provinzen veröffent licht werden. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel- ches die Vorkehrungen gu gunften der Erzeugung und Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 06.12.1921
Umfang: 8
für die neuen Provinzen statt. Zur ersten Sitzung- waren -viele Abgeordnete, Senatoren, die Generalzivilkomm-issäre von Triest und Trient, der Ztoilkonttnissär von Zara erschienen. Der Präsident Sat-a -t a «begrüßte -die Erschienenen mit einer Rede, in der er daraus hinwies, daß die Negierung immer auf die Erhaltung der regionalen und provinzialen Autonomien ge sehen habe. Bevor man mit der Diskussion begann, sprach Se nator R t n a l d i n t -über eine Tagesordnung, daß bei den kommenden Gsmeindewahlen iin

den neuen Provinzen das Pro- vorzfystem verwendet werden soll. Die Frage wird in einer der nächsten Sitzungen beraten werden. Deg asperi schlug vor, vor allem anderen die Fragen der regionalen Wirtschaft einer Kommission zum sofortigen Studium vorzulegen. Es folgte eine längere Debatte. F o s c a r t betonte auch, daß diese Frage möglichst schnell erledigt werden müsse, weil sie sä auch mit einer anderen «sehr wichtigen Frage, der Teilung der annek tierten Gebiete, in engstem Zusammenhang steht

. Der Vor schlag des Präsidenten, das Zentral-amt möge in kürzester Zeit diese Fragen sowie andere wichtige, wie Autonomie, Teilung der Machtbefugnisse zwischen Provinz und Parlament, «Abgren zung der Provinzen, «beraten und spätestens Mitte Februar über seine Arbeiten Bericht erstatten, wurde beifällig ausge nommen. Der Vorsitzende, Exzellenz Scckata, Letter de« Zentralamte» für di« neuen Provinzen, hielt eine Eröffnungsansprache, in der er ausführte: Seine Cxz. der Ministerpräsident hätte selbst gerne

di« Mitglieder der Zentralberatungskommiffion begrüßt, di« nun das erstemal zusammentreten. Da er verhindert ist, der Eröff nungssitzung berzuwohnen, hat er mich «beauftragt, ihnen mit seinem herzlichen Gruß auch die innigsten Wünsche fiir eine fruchtbare Arbeit und die Dersichenmg seines Interesses an Ihren Arbeiten auszudrücken. Der Sprecher übernahm den Vorsitz in der Zentrallberatungskommisfion als Leiter des Zen- trolomtes für di.' neuen Provinzen. Die Zusammenlegung des Vorsitzes

in die der Zentralkommission mit seinem Amte ent spricht ganz und gar den Kriterien, nrelche bei anderen beraten den Stellen des Staates innehalten werden, und außerdem der größeren Möglichkeit, die Betätigung dieser Körperschaften fiir die praktischen Notwendigkeiten geeigneter zu gestalten. Er lauben Sie mir, daß ich Ihnen meinen leb lüften Beifall fiir die Bildung der Bevatungskonnnisslonen aurdrücke und die besten Wünsche für die definitive Systemisierm«; der nerren Provinzen des Königreiches entbiete. Rur

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 10
Datum: 09.11.1924
Umfang: 10
- enrägnisses) besprochen. Nun wollen wir noch das drille Ziel der Reform: die Aus gleichung der Steuerlasten, einer kurze» Be trachtung unterziehen mit besonderer Be rücksichtigung der Rückwirkungen aus die Steuerlast der neuen Provinzen. I». Ausgleichung der Steuer lasten. Es ist ein selbstverständlicher Grundsatz in einem gerecht sein sollenden Steuersystem, daß die Steuerlasten nicht willkürlich aus die Steuerträger verteilt werden, sondern dich diese Verteilung gleichmäßig und mit Be rücksichtigung

', grö ßere. als durch die allgemeine menschliche Ilnoollkomm.'nheit gerechtfertigt waren. Diese Sleucrungerechtigkeilen machen sich in zweifacher Beziehung bemerkbar: 1. Verteilung der Steuerlast verschiedener Gebiete des Staates: 2. Verteilung der Steuerlast auf die einzel nen Steuerträger. 1. Steuerlast verschiedener Gebiete. a> Grundsteuer. Bis jeizi wurde die Grund steuer auf Grund dreier verschiedener Kata ster eingehoben: in 21 alten Provinzen be stand der neue Kataster, i» de:> übrigen

allen Provinzen dcr alte und in den neuen Pro- vin;en der österreichische Kataster. Durch die Katasterresorm, welche in den beiden Iahren 1kW und 1921 durchgeführt wurde, ist mm ein einheitlicher Kataster justandegekoininen: sür jede einzelne Provinz sind die bisherigen Katästralreinerträge nach bestimmten Richt linien gleichmäßig erhöht worden. Die jetzi gen Katasterreinerträge sind in Goldlire zu oerstehen: aber die Steuer wird in Goldtn» und zwar im Ausmaß oon 10 Prozent vom Katastraloernertrag

. Durch die Reform ist die Verteilung der Steuerlast zwischen den neuen und don allen Provinzen nicht oer ändert worden. Im Jahre 1N25 beträgt die Grundsteuer gegviniber dem Jahre 1924 in Millionen: 1925 192« in den neuen Provinzen 3L Z .6 in den alten Provinzen 1-tk 14g Di? Steuerlast der neuen Proomzw zu jener der alten steht also im Jahr 1925 «m Verhältnis von l: 40L. b) Gebäudesteuer. Die größte Steuerung«» vechtigkeit bezüglich der Verteilung der Steuerlast zwischen den alten und neuen Pro vinzen bestand

bisher hinsichtlich der Gebäude- steuer. 'Aber auch zwischen den alten Pro vinzen gab es große Stenerlastenunterschiode: denn die Gebäudesteuertntaster sind nicht in allen alten Provinzen gleichzeitig und gleich mäßig revidiert worden. In sehr melen Pro vinzen bestanden ?«ch die Ziffern aus dem Jahrzehnt 1890—l9t>l)! In den neuen Pro vinzen hingegen wurden die Gebäudesteuer- kataster mit den Zinswerten der Jahre 1920 und 1921 angelegt und die Steuer domvch be messen. Wir haben ja wiederholt

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 30.08.1935
Umfang: 6
wird ein eigenes Ko mitee Sorge tragen. Die Teilnehmer am Kongresse werden im Verlaufs der Dauer Trento, Rovereto und den Brennero besuchen. Ermäßigle Preise für Warenbeförderung Die fasc. Union der Kaufleute hat auf Grund des Ministerialdekretes vom 6. August 1935 eine Preisermäßigung für Warenbeförderungen er langt, und zwar: a) Reis, Reismehl, Nebenprodukte, versandt von den Stationen der Provinzen: Vercelli, Novara, Alessandria, Pavia. Milano, Verona, Bologna, Rovigo, Mantova, Ravenna, Ferrara, Cremona

, Modena, Venezia für Ermäßigungen für einen Umkreis von 700 Kilometern von der Abfahrts station; b) Auch für Reis, der von den obgencinnten Provinzen auf den Linien Napoli, Caserta. Bene vento, Foggici, Manfredonia und südlich davon befördert wird. Die Ermäßigung dauert vom 10. August 1S35 bis 31. Jänner 1936. Mit dem oben angeführten Dekret wurden auch Frachtermäßigungen für andere Waren gewährt. Sommerpostamk Carboni» Es wird bekannt gegeben, daß am 31. August das Sommertelegraphenamt von Carbonin

ge schlossen wird. Für Jäger Jagdkalcnder für das vierte kompartiment Der Ministerialkommissär für die Durchführung der Jagdbestimmungen in den neuen Provinzen hat folgenden Jagdkalender für die Sommer- und Herbstzeit im vierten Kompartiment (Trento und Bolzano) festgesetzt. Nach den Verfügungen des Art. 1 des Mini» sterialdekrets vom 15. Juli 1932 über die Geneh migung der geographischen saunistischen Karten und über die Wildtiere, die in den einzelnen Zo nen gejagt werden können, wurde für das Jahr 1935

' veröffentlicht nachstehende vergleichende Statistik über die Volksbewegung in den einzelnen Provinzen Italiens der Jahre 1934 und 1933. Von 1933 auf 1934 hat Italien eine Zunahme der Eheschließungen um 22.747, eine Abnahme der Lebendgeburten um 3004, sowie der Todes fälle um 10.767 zu verzeichnen. Hinsichtlich der Verteilung dieser Ziffern auf die einzelnen Regio nen bezw. Provinzen des Reiches bringt die Sta tistik folgende Daten: .In allen Kompartiments war die Zahl der Eheschließungen höher als im Jahre

, Sizilien und Sardinien. Die Verteilung dieer Ziffern der Volksbewegung auf die einzelnen Provinzen stellt sich folgender maßen dar: Eheschließungen: In 87 Provinzen eine Zunahme, nur in 5 Provinzen ein Rückgang, nämlich in Bologna, Modena, Ravenna, Pesaro» Urbino, Nuoro. Geburten: Eine Zunahme war in nach stehenden 47 Provinzen zu verzeichnen: Aosta, Cuneo, Vercelli, Spezia, Savona, Bergamo, Como, Brescia, Cremona, Mantova, Milano, Sondrio, Varese, Padova, Treviso, Udine, Venezia. Verona, Vicenza

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
, daß auch der Schatzministei dazu seine Genehmigung gibt. 2. Ausdehnung der allgemeinen Zollgesetz- gcbuiig aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfüg: wurden. 3. (Genehmigung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nczionale Infortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. Genehmigung eines Dekretes mit De- stimmungev. für die Richterprüfungen der Gcrichtsaud'itoren, die gegenwärtig bei den Gerichten der neuen Provinzen

in Dienst Itel>cu. 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinen Stempeltarifes be- trefsend stiasnüidige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Neurrnennung der Kommission für allgemeine Induslriesteuer und der Schät- zungekommission für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befind lichen Ordnung angeordnet wird. 7. (c.enclimigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden

Bestimmungen über die Konzession der Lpere di bonifica e sistemazione aus die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provin zen geltenden Bestimmungen über staatliclzen Konkurs für die Spesen sür Entwässerung?- arbeiten und Aussindung und Ausnützung ! unterirdischer Wassercsuellen auf die neuen Provinzen. ! g. Ausdehnung der in den alten Provin- ! zen geltenden Bestimmuiigen betreffend die s an die Privatindustrie übergebenen Eisen- ! bahnen, Trambahnen und Äutolinien

auf ! die neuen Provinzen. ! 10. Genehmigung eines Dekretes, durch j das mit Veränderungen und Zusätzen die z Gesetze und Neglements sür die Industrie- ! Monopole des italienischen.Staates in den ! neuen Provinzen veröffentlicht werden. ! 11. Genehmigung eines Dekretes, durch j das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeu- ^ gung und Ausnützung der elektrischen Ener- - gic auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. 12. Dekret, das die Bestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie auf die neuen

Provinzen ausdehnt. 13. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Testimmungen für die Anlagen, in denen fossile Vrennstofse für die Produktion und Verteilung von elektrische: und mecha- nischr Energie erzeugt werden, aus die neuen Provinzen ausdehnt. 14. Genehmigung eines Dekretes bezüglich des System? der Änn-ullierung der Stempel marken für Verkäufe und Käufe von Luxus waren. Tagesneuigteiten. Lord Northcliffc gestorben. London. 1-- August, heule starb hier Lord Norkhclisse, Herausgeber der „Times

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 27.10.1928
Umfang: 6
die leicht sinnige Bahn, die mein eigener Sohn einge schlagen hat. Das Schlimmste ist. daß wir vielleicht alle für seine Unbesonnenheit und Un- klnghcit zu büßen haben worden. auk àie neuen Provinzen Afghanische Kinder in der Türkei konsianilnopel, 26. — Während seiner An wesenheit in Konstantinopel widmete Amanul- lah dem türkischen Schulwesen besondere Auf merksamkeit. Cr traf Verabredungen über die Erziehung einer großen Anzahl afghanischer Kinder in türkischen Lehranstalten. Diese für den kulturellen

des Luftschiffes nach Deutschland wird am Mittwoch oder Donnerstag nächster Woche erfolgen. Bisher haben sich 124 Personen gemeldet, die als Fahrgäste des „Graf Zeppelin' die Reise nach Europa machen wollen, doch sind nur 12 Plätze an Bord des Luftschiffes frei. Der Fahr preis beträgt 3l>0V Dollar. In den nächsten Tagen wird das Dekret, kroft welchem die Ausdehnung des italienischen Zivilrechtes-, Handelsrechts- und Prozeßrechts tes auf die neuen Provinzen angeordnet wird. S. M. dein König zur Unterzeichnung

«unter breitet werden. Niemanden wird die Bedeu tung dieses Erreignisses, das zehn Jahre nach dem Siege von Vittorio Veneto vor sich geht und dje letzte Etappe des Prozesses der legis» lativen P:relicheitlichung der alten uns der neuen Provinzen bedeutet, entgehen. Diese ihres praktischen Inhaltes und der mo ralischen Bedeutung wegen bemerkenswerte Arbeit wurde unter der Leitung des Justizmini sters S. E. Rocco durchgeführt, der als der au toritativste Dolmetsch der Direktiven und Wil lens des Duce

der Gesetzesresorm und der For mulierung der neuen Legislation des fascisti- fchen Staates anzusehen ist. Sie Tragweite der Maßnahme Anläßlich der Ausdehnung .der vaterländi schen Gesetzbücher auf die neuen Provinzen muß hervorgehoben werden, daß im Laufe der Jahre bereits verschiedene gesetzliche Einrich tungen des Königsreiches a»ch auf die neuen Provinzen ausgedehnt worden waren. Der glänzende Beweis, den die bisher eingeführten Institutionen erbracht haben, war die wirksam ste Vorbereitung des Terrains sür

Gesetzbücher auf auf die neuen Provinzen angeordnet. Trimsilarische Normen Weiters verdient hervorgehoben zu werden, mìe in dem das Dekret begleitendem Bericht ausgeführt ist, daß durch die Ausdehnung der neuen Gesetzbücher auf die neuen Provinzen die Mängel des alten österreichischen Rechtes be sonders auf dem Gebiete der Vertrags- und Wechselrechtes, ausgeschaltet werden. Denn nicht selten waren es gerade diese Mängel, die das Kreditwesen beeinträchtigen und den Handel zwischen den alten und neuen Provin

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 25.01.1922
Umfang: 8
die Pzrtofrciheil ausgehoben. Es entstehen Mü zwei Fragens Ist diese Ausdehnung des De- dar- eui die neuen Provinzen versassunzsrech:- !:ch b^nindet? Und wie ist die gegeivvärtige Ptuxis? Duz die erster? Frage aninngt, so nmß hier dn Ärundzes-zJ liber die verfassungsrechtliche Neugestaltung der neuen Provinzen, das kgl. De- !« sm» Zl. August lMl herangezogen werden. Es ermächtigt znxir die Ncgicrung, l<e in den n«en Provinzen noch geltenden österr. Geseke adzitäitdern od« aufzuheben, bostimnü alx? rni Art

. 6 hinsichtlich der für dis asten Provinzen er- stiebende» Gesetze ausdrückLch: ..Falls m den Ge setzen und Dekreten, die nach d:r Annexion der neuen Provinzen erlassen worden sind oder er- lcssen werden, nicht ausdrücklich ihre Wirk samkeit für die Provinzen erklärt wird, ist die Airniettdrmg solcher Gesetze mU> Dekrete in den neuesl Provinzen so lange suspendiert, bis die Angleichungs- und Durchführungsbestimmungen gemäß Art. i des Gesetzes vom 26. S-pr. lg20 tAnn.exionsgesejz) erlasim morden

sind.' Also kurz gesagt: Gesch.e >md Dekrete, d>e sür die alten Provinzen erlassen werden, gelten sür uns nur, wenn sie ausdrücklich auch auf uns ausge dehnt werden. Waren so die beiden ErÄs>c !x:s Trieniner Post- kommissor-'ares ungesetzlich, so ist auch die V-rösfentlichimg des Dekrets vom IL. Nov. 1921. Ar. 1S2Z überflüssig, da es nach dem be stehenden versassuügsrcchtlichen Bestimmunzen sür die neuen Provin^n nicht gellen kann, denn » cntkM keine Ausdc.'xningskl!iusel. Gelt-ing könnte es in den neuen

Provinzen erst erlangen, wenn an eigenes kg!. Dekret erscheinen würde, das dieses Dekret Nr. in er UM aus ^.--talien ausdehnt. Die Gründe sür Siei.» tr^enmachiigkeit des Trienrner Postkominisiarwls sind wol^ sis'alisäier und bürokratischer Natur, Die uolicnische Büro krat^ wil! ihre Acr»i'.h^ii'.i^,un^^d^str?bu.-.^en anscheinend ^un auch gegen d.?? klare, pizsicuie Reo)t durchfu.)ren. Ä!ir wo!l:n !.ie politische Tragll«te dieser Fr^e nur Ivrz streifen is>d darauf hiiiwe-'sn. daß die Tätigkeit

, das aus solchen Maßregeln entstehen, üurchaus nichl zur Li.-dttnq des Verkehrs ;w'kchen Ämt und Viirqer bei. Rasche .Ä'iärmig qr d»tl)er dringend geboren. SöllswWschMiche Nachnck ten. — Ausdehnung ücs ital. weiagejeßes auf di« neuen Provinzen. Der angekündigte Vortrag und Lcis>7echiu!g ü^?cr die Ziclluü-^io^.N'^ ;:ir Aus- l-c^inung des na!. Wemge'^eizes a:>s neuen Provinzen (Lnz. v. Ä7<üiia:!c>,» sind« am Don nerstag, den 2v. Jän!,-? uni hc:lb la Uhr vormit tags M! Ätzungssa<!!? der ,»>2ndelskummer Bozen statt

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 12.09.1922
Umfang: 6
der Chef des ^entralamtes der neuen Provinzen, Erz. Sa- lata, einem Schriftleiter der „Libevtö' eine Un terredung) in deren Verlaus er über eine Reihe, die neuen Provinzen im allgemeinen und Süd tirol Im besonderen betreffenden Fragen inter essante Aufschlüsse erteilte. Salata sprach! sich zuerst über die allgemeine politische Lage in Südtirol aus, die er von sei nem, bzw. vom Standpunkte der Regierung aus als durchaus günstig bezetcknete. sJüenn mag — so erklärte er — von einzelnen Zwi- chensällen

in den neuen Provinzen allgemein und in definitiver Weise erledigen werde. Diese Regelung werde das ganze Gebiet der Spra chensrage in särntlichen Zweigen der öffentlichen Verwaltung umfassen. Hierbei würden die ge setzlichen, hierzu berufenen Faktoren um ihre Mitarbeit angegangen werden. Er glaube, daß vor einer definitiven Regelung die Wünsche und 8 ! er- l klärte Exz. Salata zu diesem Punkte, daß die bisher von der Neuerung befolgten Richtlinien I der Toleranz, 'der Freihemichkeit und der Ver

den, ohne welche die Verwaltung in den neuen Provinzen überhaupt nicht Hätte funktionieren können. Die neue Regelung stellt allerdings ein Kompromiß dar, doch sei ein solches unver meidbar gewesen. Immerhin glaube er, daß Vorteile und Opfer in gerechter Weise zwischen dem Staat und seine Beamten verteilt worden seien, ^Salata ging dann über zur Besprechung der Vereinheitlichung der Gesetze. Auf diesem Gebiete bleibe noch viel zu tun übriHs er habe anläßlich der letzten Sitzung bcr beratenden Zenittalkommission erklärt

des itälteni- fchen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit auf die neuen Provinzen, wobei auf die Wünsche der Bevölkerung bezüglich des Gewerberegimes und des Hausierhandels entsprechend Bedacht ge nommen .worden sei. Auf die bevorstehende Ausdehnung einer Reihe von Gesetzen wirt schaftlichen! Charakters, auf das neue Dekret über die RichterprüfungeN und! ein demnächst zur Veröffentlichung gelangendes Dekret Mer das schiedsgerichtliche Verfahren zur Regelung von Streitigkeiten bei der Unfallversicherung

. Zum iSchlusse besprach Exz. Salata noch die finanzielle Lage der neuen Provinzen. Die Feststellung der Vor anschläge für die neuen Provinzen für das Jahr 1922/23 habe sich bisher aus dem Grunde ver zögert, weil das Schatzamt statt der angespro chenen 430 Millionen nur 300 Millionen bewil ligen wolle. Eine Erhöhung dieser Ziffer -sei unbedingt notwendig und er werde sich im Die ersten Stundenschlage des Wettkrieges. Wenigs Tage find in der Weltgeschichte in ollen Einzelheiten so igenmi bekannt

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 10
Datum: 10.12.1921
Umfang: 10
die Regiening die Strafgesetze anwenden. Der Minister präsident erwähnte, daß seit Oktober nicht weniger als 25.000 Waffenpässe abgcnommen wurden, daß sich in fast allen Tellen Italiens die Zusammenstöße vermindert haben und daß heute kaum mehr ein Fünftel aller Provinzen von Konflikten heim gesucht sei. Es handelt sich dabei um 11 Provinzen zwischen Piacenza und dem Meere und vier'uder fünf Provinzen Tos kanas. Die Kammer um das Vertrauen bittend, wies Bonomi noch auf das vom Kabinett bereits positiv

der Zentralberatungskommisston und die Eröffnungsrede anläßlich der ersten Sitzung durch den Leiten des Zentralamtes der neuen Provinzen, Exz. Salata, berichtet. Nach der Eröffnungsrede durch Exz. Salata brachte Daran Rinaldini eine Tagesordnung ein, wonach bei den bevorstehen den Gemeindewahlen in den neuen Provinzen das Proporz- fyftem zur Anwendung gelange. Die Kommission hat sich dann auch dieser Anschauung voll und ganz angeschlossen. Der Bor- sitzende der Kommission hat dann den Vorschlag unterbreitet, daß mit Ausnahme von sehr dringenden

Vorschlag in möglichst kurzer Zeit unterbreitet werde. Zu diesem Zwecke wurden die Pro» vinzkomnüssionen aufgefordert, b>s spätestens 15. Februar ihren Bericht über diese Frage an die Zentralberatungskommission zu erstatten. Zugleich mit der Frage der Prooinzautonomle wurde, als damit eng verbunden, auch jene der Abgrenzung der einzelnen Provinzen aufgeworfen und eine lebhafte Debatte darüber abgeführt. Auf Vorschlag des Vorsitzenden der Zentral- beratungskommission wurde beschlossen, daß das Zentralamt

für die neuen Provinzen schleunigst einen Entwurf für die Provinz- autonomien und die Provinzabgrenzungen ausarbelte, den selben dann sofort den Provinzkommissionen zugehen lasse, welche wie schon ermähnt, bezüglich der Autonomiefrage bis spätestens 15. Februar und betreffs der Provinzabgrenzungen bis Ende März nächstens Jahres Bericht zu erstatten haben. Diefeben sollen sich gleichzeitig über die Aufteilung der Gesetz gebung zwischen Provinzen und Zentralparlament äußern. Der Vorsitzende

, ln der sich viele Angehörige der neuen Provinzen durch die große Cntwertuna der österreichischen Krone befinden, da dieselben vielfach im Besitze ölterreichiscber Wertpapiere sind, oder wenigstens Kredite gegenüber dem früheren österreichisch- ungarischen Staat haben. lieber dieses Thema sprach ausführ» ich auch der Industricminister Bertolint, sowie der Sen. EoncI aus Trient, der auch die Frage der Lebensversicherungen be rührte. Es wurde beschlossen, eine genaue Aufstellung der Schulden, und Forderungen

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 06.03.1923
Umfang: 6
'! T«it» » vi«BaG. b« S. MikH IS». Ausdehnung der Gesetze über die direkten Steuern. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 49 vom 28. Feber bringt das tgl. Dekret vom 11. Jänner 1S2S. Nr. 148, wonach die ita lienischen > Gesetze über die Einhebung der direkten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden, u. zw. sind ab 1. Jän ner 1924 folgende Steuern -einzuhebtzn: 1. Einkommensteuer, 2. Gebäudesteuer, 3. die Grundsteuer, 4. die Steuer auf das Einkommen der Leiter und Prokuristen

der Handelsgesellschaften und der Verwaltungs- rate der Aktiengesellschaften, 5. die außer ordentliche Kriegspersonalsteuer. 6. die Er- gänzungsstsuer auf das Einkommen, 7. eine außerordentliche Steuer auf die Dividen den, Zinsen und Prämien der von Gesell schaften und anderen öffentl. Körperschaften aus gegebenen Titres, S. eine -Kriegszinssteuer. Die derzeit in den neuen Provinzen gel tenden direkten Staatsftouern, sowie' die Verpflichtung der juridischen und physischen Personen zur Einhaltung der diesbezügli chen Bestimmungen, bleiben

A, B und C in Be tracht kommenden Steuern ein Zuschlag von IS Prozent für die Kriogsinvaliden und Witwen eingehoben. Auf die oben ange führten Steuern ldürfen sonst nur jene Zu schläge umgelegt werden, welche durch die im Reiche geltenden Beftinünungen geneh migt und auf die neuen Provinzen ausge dehnt sind. Laut Artikel 7 werden folgende bisher eingehobenen direkten Steuern in den neuen Provinzen aufgehoben: 1. Die allgemeine und besondere Erwerbssteuer. 2. die Per- sonaleinkommenstsuer, 3. die Rentensteuer

, 4. die Besoldungsstouer, 5. die Hauszins - steuer, 6. die Hausklassensteuer. 7. die fünf- prozentige Gebäudesteuer, 8. die Grmid- steuer, 9. die Tantiemensteuer und 1l). die Dividendenstsuer. An Stelle dieser Steuern treten eben ab 1. Jäner '1924 die oben ge nannten Steuern. Der Artikel 8 bestimmt, daß auch alle in den alten Provinzen vor gesehenen Nachlässe oder Befreiungen der eingangs «genannten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Ueber Nach lässe oder Befreiung von Steuern zugun sten

von öffentlichen Körperschaften oder Anstalten, welche in den neuen Provinzen anders geordnet sind als in den alten Pro vinzen, entscheidet der Finanzminister, des sen Entscheidung durch einen Rekurs an das Zuständige Gericht angefochten werden kann. Im Anhange A ziu diesem Dekrete ist wohl der wichtigste Artikel der Art. 9, der ver fügt, daß hinsichtlich der Steuerpflicht ab 1. Jänner 1924 die Steuererklärungen be reits in der Zeit vom 1. April bis 3V. Juni 1923 einzubringen find. Die öffentlichen

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Volksbote
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Seite 11 von 12
Datum: 24.05.1923
Umfang: 12
w- Donnerstag, den 24. ffltot 1923. Nr. 21. Bauern-Zeitung Dos italienische Steuersystem In der „B.-Z.' vom 8. März l. I. berichte ten wir, daß durch Verfügung des kgl. Dekre tes vom 11. Jänner 1923, Nr. 148 (Gazzettck Ufficiale Nr. 49 vom 28. Februar) die ital. direkten Steuem am 1. Jänner 1924 in den neuen Provinzen in Kraft treten und damit das jetzt geltende österreichische Steuersystem ersetzen. Wir haben die wesentlichsten Be stimmungen der neuen Steuern bereits In der „B.-Z.' kurz

den wir noch ausführlich auf diese neue Steuer, welche auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt wurde, zu sprechen kommen. Wir werden-nun in einigen Aufsätzen der Reihe nach die einzelnen ordentlichen direkten Staatssteuern besprechen. Summe Millionen Lire 1793 Die beiden Realsteuern warfen also nur 16% des Ertrages der ordentlichen direkten Staatssteuern ab. Wir deinen nochmals, daß die Einkom men, welche durch die Boden« und durch die Gebäudesteuer getroffen werden, nicht mehr auch durch die Einkommensteuer ersaßt

der österreichischen Grundsteuer. Wir ziehen jedoch deshalb dje Bezeichnung Bodensteuer vor, weil in Italien vielfach der Ausdruck Grundsteuer für die Ge bäude- und für die Bodensteuer verwendet wird. Die Bodensteuer ist in den Provinzen mit altem Kataster **) eine Kontingentsteuer, d. h. es wird schon von vornherein der Ertrag der Steuer mit einer bestimmten Summe fest gesetzt, welche dann auf di« einzelnen Grund besitzer aufgeteilt wird. In den Provinzen mit neuen Grundkataster und in den neuen Provinzen

-, Ptooinzial- und Gemeinde- straßen, Plätze und überhaupt alle jene Bodenflächen des Staates, welches zum unentgeltlichen öffentlichen Gebrauch die nen. b) relative Befreiung von der Boden steuer findet statt bei Grundstücken, welche vorübergehend aus höherer Gewalt keinen Ertrag oder einen geringeren Ertrag, als bei der Katastrierung angenommen wurde, ab- werfen. 4. Die Sähe der Bodensteuer. Es wurde bereits erwähnt, daß es in Italien Provinzen mit neuem und solche mit alten Kataster gibt

; selbstverständlich gelten für diese beiden Gruppen auch verschiedene Steuersätze. .Dis zur Bildung eines neuen Katasters in den neuen Provinzen, .^Wsep,. Vorarbeiten im Marz 1924 beginnen sollen, sind durch den Anhang 6 des kgl. Dekretes vom 11. Jänner 1923, Nr. 148 folgende Steuersätze festgelegt-worden, wobei der der zeit eingetragene kakastralreinerkrag als De- mesfungsgrundlage gilt: Bei einen Katastralreinertrag von Lire ' beträgt der Steuersatz Prozent 1. bis 51.81 21.23 2. 51.82 bis 207.25 24.125

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 10
Datum: 09.07.1921
Umfang: 10
des Ministeriums auch, wie e s j n ihre Pflicht war, der Auto nomiefrage der neuen Provinzen Erwähnung taten. Wir haben verlangt, daß man nunmehr ehestens an die Wiederherstellung der Provinz- und Gemeinde-Autonomien schreite und daß man endlich auch' zur Lösung der mit dem Valutaproblem zusam menhängenden Fragen und der Liquidierung der finanziellen und wirtschaftlichen Beziehungen mit den Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Monarchie. Nach meiner Ansicht ist es nicht notwendig, daß die Kammer

, w e n i g ft e n s v o r e r st n i ch t, d a- m i t b e s ch ä f t i g t w e r d e. ' Die Regierung ist yus Grund des Artikels 4 des Annexionsdekreteg ermächtigt, die Gesetze des Königreiches unseren örtlichen Autonomien anzupassen. Es genügt daher, daß die Negierung mit der Vertretung der neuen Provinzen verhandle, sich mit dieser wegen Ausschreibung der administrativen Wahlen ins Einvernehmen setze und endlich von Worten zu Taten schreite. Im tridentinischen Benetton ist die Sache ja einfach. Es kann ja das im Königreich geltende Gesetz für alle Gemeinden elngeführt werden: mir wünschen

nur, daß die Städte mit eignem Statut sich ein eigenes Wahl- recht geben können. Trient hat sich bereits für ein Verhältnis wahlrecht entschieden und Rovereto hat eines bereit. Die übri gen können, wenn sie wollen, ähnlich vorgehen, und so können wir im Herbste zu den Gemeindewahlen kommen. In derselben Zeit muß man an die Wahl der Provinzial- verwaltungen schreiten und die Landtage einberufen. Ich denke, daß zwei Kommissionen zu ernennen sind, die aus den Abge- ordneten und Senatoren der neuen Provinzen

und einigen anderen Vertretern zu bestehen haben werden, und zwar je eine für das julische und tridentlnische Venetien. Beide könnten einen engeren Ausschuß für beide Provinzen wählen, die den Umfang der Autonomien und die Beziehungen mit den Zen tralstellen genau zu bestimmen hätten; was aber die Provinz einteilung und die Beziehungen mit den fremdrassigen Be wohnern derselben betrifft, müßten die beiden Kommissionen gleichartig vorgehen und sich nicht Schwierigkeiten ln den Weg legen. Ich meine, daß man an diese Lösung

sofort herantreten soll, ohneerst die Sommerferien abzuwarten. Es ist nicht mehr Zeit für Verzögerungen. Man hat bereits zu lange zugewartet. Daraus können Sie auch entnehmen, daß ich nicht für die Ab schaffung des Zentralamtes für die neuen Provinzen bin. Auch-in den finanziellen und wirtschaftlichen Fragen ist es notwendig, ehestens zu einer Lösung derselben zu schreiten, oder wenigstens Verfiigungen provisorischer Natur zu treffen. Alle diese und noch andere Probleme bildeten den Gegen stand

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 8 von 12
Datum: 04.03.1922
Umfang: 12
. Dies dürfte wohl die schwerste Tour überhaupt sein, die wir kennen, und wäre jedem Hochtouristen dringendst zu empsehlen Deutsches Privateigen tum in Italien. III. Das deutsch« Eigentum In den neuen Provinzen. Zum erstenmal« wurde in einem Artikel des Popolariführcrs und ehemaligen Finanzministers Philipp Meda („Corriere d'Jtnlia') vom Ai September ISA) die Tatsache öffentlich behan delt, daß Jtajien auch das Recht in Anspruch nehme, das . deutsche Privateigentum in den neuen Provinzen einzuziehen. Meda

' für die Einziehung des deutschen Eigentums in den neuen Provinzen ausgesprochen. In welchen Gesetzen ist nun die Beschlagnahme des deutschen Eigentums in den neuen Provinzen ausgesprochen? Meda behauptete in seinem be reits zitierten Aufsätze, dah dies bereits in dem Dekrete Nr. 470 ex 1921, geschehen sei, denn ,^s wurde nach den Annexionsgesetzen promulgiert und legt das Recht zur Einziehung der Güter sest, welche im „Gebiete des Regno und der Kolonien' vorhanden sind.' Diese Meinung ist unseres Er achtens

nach unrichtig, denn nach den Dersas- sungsgrundsätzen gilt ein für Italien erlassenes Gesetz nur dann für die neuen Provinzen, wenn es eine ausdrückliche Ausdehnungs klausel enthält oder sich auf ein in den neuen Provinzen bereits bestehendes Gesetz beruft. We der das eine noch das andere ift in dem Dekrete Nr. 470 ex Z921 zu finden. Gegen Medas Aus lassung spricht auch die Tatsache, dah das Dekret Nr. 470 ex 19LI ganz unterschiedslos von Der- mögensakrwen spricht, „welche ... Untertanen Deutichlands

oder des alten Kaisertums Oester reich gehören.' Dieser Passus kann gar nicht sür die neuen Provinzen gelten, weil er sonst, wo- nigstens was die Oesterreich«-? anlangt, dem Ar tikel 2K7 des St. Germlkner Vertrages wider sprechen würde. Trotz dieser ganz klaren Rechtslage scheint lieh auch das Dekret Nr. IW? ex 1SZI die Auffassung Medas zu eigen zu machen: es erklärt nämlich in Artikel 1k: .^Hinsichtlich jener Güter, welche ehe mals deutschen Untertanen gehörten <gia appar- tenenti) und in den neuen

Provinzen liegen, ob liegt es ausschließlich dem Ministerium sür Indu strie und Handel... die Vorsorgen gemäß dem vorliegenden Dekret, gemäß dem Dekret« vom 1». April INZl, Nr. 470, und soweit die- nötig ist, auch gemäß dem kgl. Dekrete Nr. IkL9 vom 28. November 1S1K zu treffen.' ?ws diesem Wortlaute geht klar hervor, daß die Regierung auf dem Standpunkt« stehe, daß die Dekrete Nr. 47V und IRL ex 1921 auch sür die neuen Pro- rinzen gelten. Tatsächlich ordnci ja auch Artikel 1 des Dekretes Nr. 4VK2

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 27.08.1923
Umfang: 6
Touristen zog sich eine Fußvsrletzung. ein zweiter eine klaffende Handwunde zu. während der dritte mit einigen Schrammen im Gesichte und an den Händen davon kam. Mühsam schleppten sich die Bergfahr«- bei prasselndem Regen zu tal. Von diesen vier Bergfahrern waren zwei aus Innsbruck und zwei aus Wien. Volkswirtschaftlicher Teil. Die neuen Gemeindesteuern. Di« ital. Gem«indesteuergesehe treten mit 1. Jänner 1S24 w den neuen Provinzen in Kraft. Damit find die finan,rechtlichen Grund- KAM de» Haashalt

, und Lufschriftsrsteuer: 11. Steuer für Besetzung öffentlicher Platze: IS. Schanklizenzsteuer: IS. Slusenthältssteuer; 14. Baugrundsteuer. n. Die GemeindezuschlSge. ä. Zuschläge zu den staatlichen Grundsteuern. 1. Die ZuschlogsMMze. Das italienische direkte Steuersystem kevt .zwei Grundsteuern: die Bodensteuer ldiese ent spricht der österr. Grundsteuer) und die Gebäude- steuer (entspricht ungefähr der österr. Hauszins- und Hausklassensteuer). Auf diese beide Steuern können die Gemeinden und Provinzen auf Grund

mit neuem Kataster werden als Vemes- siwgsernndlage S5> des steuerbaren, in di« Steuerroll« de» Lorsichre» eingetragenen Ertra ges angenommen.*) Dieser Satz wurde durch das Dekret vom 7. April 1921. Nr. S74 verdoppelt, so daß jetzt 1V5 als Bemessungsgrundloge gelten. er 5er Zuschlag zur Bodenfleuer In den Pro vinzen mit altem Kataster wird auf der ln den Steuerrollen eingetragenen vollen staatlichen Steuersilimne erhoben. Die Gemeindezuschläge zur Vodensteuer könne« also in den neuen Provinzen auf Grund

des volle» Ausmaßes der staatlichen St«uer bemessen Verden. Z. B. ä hat 40 Sir« staatliche Boden steuer zu zahlen. Wenn die Gemeinde «inen Zu schlag voni SV?, (also den gesetzlichen Höchstsatz) erhebt, so werden di« öli?> vom vollen staatlichen Steuerbetrug berechnet: 4V Wre X LOH — 24 L. S. Zuschläge zur Einkommensteuer. Die Zuschläge zur Einkommensteuer zugunsten der Gemeinden (und Provinzen) wurden erst durch das Statthalterdeket vom IS. Febr. ISIS. Nr. 136, wieder eingeführt und durch verschiedene

Dekrete bisher verlängert (letztes kgl. Dekret vom 2Z. Oktober 1922, Nr. 13S8). Das erst« ital. Ge- meind«- und Provinzialgesetz vom 20. März 1SSS hatte den Gemeinden (und Provinzen) gestattet, zu allen staatlichen diretten Steuern Zuschläge zu erheben: allein durch das Besetz vom 11. Aug. - 167V. Nr. 5784, wurden die Zuschläge zur Ein- ! konunensteuer vollständig aufgehoben. Di« Fi- I nanznot der Gemeinden nach dem Kriege zwang > wieder zur Bewilligung der Zuschläge zur Ein- ^ konunensteuer. jedoch

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 02.01.1923
Umfang: 6
. Das neue Hahr beginnt also für die Menschheit mit einer neuen, zum so und so often Male wiederholten politischen Enttäu schung und damit mit einem Schritt 'dem Ab grunde näher, den? Europa und die ganze Welt seit den Novembertagen III8 unaus gesetzt zueilt. Der 2. Jänner 192I ist nur ein Meilenstein auf diesem Todeölauf. nc. Alinislerrak. Asslmilierung des Ainanzpersonals lui den neuen Provinzen. Rom, 2. Jänner. Der Ministerrat beschlob die Annahme eine Dekrelenlwurfetz der wirt schaftlichen

Zlssimillerung des Alnanzpersonales des alten Regimes in den neuen Provinzen. Skeuerbemessung in den neuen Provinzen. A om. 2. Jänner. Der Mnisterrat beschloß die neuen Normen für die Bemessung dÄ all- gempinen und lndir^ien Steuern der neuen Provinzen in den Iahren 1S22-23. Demonstrationen von kgl. Dachen anläßlich deren Fusion mit den karabinieri. Rom. 2. Jänner. Wie bekannt, wurde in einer der letzten Kabinettssitzunßen die Fusion der -kgl. Wachen (Guardia reggia) mit den Ka- rabimeris «beschlossen

zu können. Eine an beiden Orten sofort eingeleitete Untersuchung wird die Feststellung der Verant wortlichen ermöglichen. Dies ist die offizielle und wahre Darstellung der Vorfälle. Tenden ziöse Erweiterungen der Meldungen duldet die Regierung nicht. Italienischer Unierrichk in den Schulen der neuen Provinzen. Die zwischen einigen Gemeinden der neuen Provinzen und der Regierung schon seit einiger Zeit anhängige Streitfrage hinsichtlich des Un terrichtes der italienischen Sprache- in den deut schen Schulen

nur sin rein interner Verwaltungsakt war. Das «Geirer^izivilkbnrmissariat «war außerdem vollständig berechtigt, in der Angelegenheit zu entscheiden, da ihm mit kgl. Dekretgesetz vom 31. August 1921, Nr. 1L69, alle Funktionen der politischen Landesbehörde übertragen wur den, die auf «Grund des Gesetzes vom 19. Mai 1868. R.-G.-Bl. Nr. 44, auszuüben waren. Für die Kirchen in den befreiten und neuen Provinzen. Die Regierung hat beschlossen, drei Millionen Lire «für den Wiederausbau der «durch den Krieg

den Pfarrkirchen auch den anderen dem Publikum zugänglichen Kirchen, in denen Seelsorge «ausge übt wird, zu gewähren^ Die Reglerungvvollmachten in den neuen Provinzen. R o m, 2. Jänner. Der Ministerrat genehmigte einen Dekretentwurf, womit das «Gesetz vom 3. Dezember, betreffend die Generalvollmachten der Regierung, auf die neuen« Provinzen« ausge dehnt wird«. Die Zlssimillerung der Beamten. R o m. 2. Jänner. Der Ministerrat geneh migte einen Dekretentwurs, der die «juridische Assimilierung des Personals

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 03.02.1923
Umfang: 8
lichkeit einer Herabsetzung des Zolles für Düngemittel, um die Landwirtschaft zu, heben. Der Vorschlag des Finanzmimsters, daß die Haus- und Grundsteuerzuschläge der Gemein den und Provinzen im yahre 1983 nicht höher sein dürfe» als im Jahre ISL2, wurde einstim mig angenommen. Ebenfalls über Vorschlag des Finanzmimsters «erden die Strafmaßnahmcn der Steuerbe- stimmungen für Aufschriften verschärft und diese Steuer erhöht mit 'besonderer Rücksicht auf die fremdsprachigen Aufschristen

, die mit einer be sonderen Steuer belegt werden. Ueber Vorschlag des Ministerpräsidenten wurde der Finanzminister, sowie der Handels minister beauftragt, die Möglichkeit einer Her absetzung oder Beseitigung des Zolles für Zei tungspapier zu studieren. Das Kabinett beschloß dann, vom Parlament die Bewilligung zur Reform des Handelsgesetz buche» und des bürgerlichen Strafgesetzbuches zu erlangen, wobei besonders den gegenwärti gen Verhältnissen in den neuen Provinzen Rech nung zu tragen sei. Der Siegelwäckter referierte

kurz über die Notwendigkeit, diese Vorkehrung vor der Ein führung aller italienischen Gesetze in den neuen, Provinzen durchzuführen. Das italienische Pri- vatreä>t, das ZiMstrafgesetz und das Handels gesetz find zum Teile ganz überholt. Schon vor dem Kriege mochte sich die Notwendigkeit einer mündlichen Reform geltend. Oesterreich, dessen Gesetze in den neuen Provinzen durch die italie- nischen ersetzt'werden müssen, hatte in gesetz licher Hinsicht viel die besseren Bestimmungen was allgemein

anerkannt wird. Angesehene Personen und Körperschaften der neuen Provin zen haben deshalb auch ihrer Besorgnis darüber Ausdruck gegeben, baß man Einrichtungen treffen wolle, die den gegenwärtigen Rechtsbe- grffseN vollständig entgegen find.. Weil man aber in einem Reiche nicht zwei verschiedene Gesetze hoben 'kann, wird man eben eines schaf fen, und zwar mit Zugrundelegung des gegen wärtig' in den neuen Provinzen in Kraft stehen den/ Diese legislative Vorkehrung, muß ohne Zögern durchgeführt

werden schon mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der legislative» Unglei chung der neuem Provinzen. Die Reform tann aber nicht Sache des Parlamentes sein. Die Ver gangenheit hat diesbezüglich gute Lehren ge geben. Die Dringlichkeit der Vorkehrung zwingt dazu, diese schwierige Arbeit nicht einer politi schen Versammlung zu übergeben. Die Regie rung maßt sich aber nicht an, ohne weiteres vor zugehen, weshalb sie vom Parlament die Be willigung einholen werde, die neuen Gesetze dann vor der Veröffentlichung

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 03.09.1923
Umfang: 8
, wo er am Samstag um 5 Uhr früh seinen Verletzungen erlegen ist. Der Verblichene war .27 Jahre alt. An seiner Bahre trauern die Mutter Frau Toni Gröbner, zwei Bruder Ludwig und Wolfgang, so wie zwei Schwestern. - MusKehnvZlg des ital. Patent-unS Markenschutzes Die „Gazz. Uff.' Nr. 200 vom 25. August ver öffentlicht das kgl. Dekret Nr. 1797, womit die ital. Gesetzgebung betreffend des Schutzes des in dustriellen Eigentums auf die neuen Provinzen aus gedehnt hat. Diese tritt, insoweit nicht Ausnahms bestimmungen

im Dekret angeführt sind, am 25.' August in Kraft.' Die wichtigsten Bestimmungen des Dekretes sind: Art. 1. Zählt die in Betracht kommenden Ge setze und Dekrete auf, die nun in Kraft treten. Fer ner wird besagt, daß alle internationalen Verträge, die in Italien in dieser Sache dermalen in Kraft sind (über Schutz der Handels- und Fabrikmarken, Modelle, Zeichnungen und Jndustriepatente). Art. 2. Alle in den neuen Provinzen derzeit zurecht bestehenden Rechte bezüglich Patente, Mo delle, Fabriks

und ^ brauchen nicht erneuert zu werden; jedoch werden die Rechte von jenem Tage ab, an dem sie nach dem österr. Gesetze neuerlich registriert werden sollten, nach dem ital. Gesetze behandelt. 5. Hinsichtlich der öffentlichen Einsichtnahme und Abschriften der Re gistrierungen, Beschreibungen und Dokumente ist künftig ausschließlich das ital. Gesetz maßgebend. Art. 4. Die derzeit in den neuen Provinzen an hängenden (laufenden) Gesuche sind binnen 6 Mo naten kostenfrei gemäß den Bestimmungen des ital. Gesetzes

zu erneuern. Bewilligungen werden dann auf Grund der neuen Gesuche mit Gültigkeit für die alten und neuen Provinzen erlassen. Art. 5. Wer (nach Art. 2) die Registrierung seiner Rechte verlangt, kann auch die Ausdehnung deren Gültigkeit auf die alten Provinzen, jedoch auf sein Risiko und Gefahr und vorbehaltlich der vorbestehenden Rechte Dritter, verlangen. Hiefür ist eine feste Gebühr von 60 Lire für Patente, 30 L. für Markenschutz, 10 Lire für Modelle und Zeich nungen zu erlegen. Im Register

und Zertifikat wird der Vermerk eingetragen: „Auch in den neuen Pro vinzen gültig.' Die solchermaßen in den alten Provinzen (durch die Ausdehnungsforderung) er wachsenden Rechte werden nach den ital. besetzen geregelt. Die Ausdehnung ist jedoch ungültig bezw. wirkungslos, wenn der zum Schutze beantragte Ge genstand (Patent, Marke usw.) in den alten Provin zen bereits für den öffentlichen Gebrauch preisge geben ist. Für die Aufrechterhaltung solcher Rechte gelten die unter Punkt 1 im Art. 3 angeführten

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