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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 06.03.1923
Umfang: 6
'! T«it» » vi«BaG. b« S. MikH IS». Ausdehnung der Gesetze über die direkten Steuern. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 49 vom 28. Feber bringt das tgl. Dekret vom 11. Jänner 1S2S. Nr. 148, wonach die ita lienischen > Gesetze über die Einhebung der direkten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden, u. zw. sind ab 1. Jän ner 1924 folgende Steuern -einzuhebtzn: 1. Einkommensteuer, 2. Gebäudesteuer, 3. die Grundsteuer, 4. die Steuer auf das Einkommen der Leiter und Prokuristen

der Handelsgesellschaften und der Verwaltungs- rate der Aktiengesellschaften, 5. die außer ordentliche Kriegspersonalsteuer. 6. die Er- gänzungsstsuer auf das Einkommen, 7. eine außerordentliche Steuer auf die Dividen den, Zinsen und Prämien der von Gesell schaften und anderen öffentl. Körperschaften aus gegebenen Titres, S. eine -Kriegszinssteuer. Die derzeit in den neuen Provinzen gel tenden direkten Staatsftouern, sowie' die Verpflichtung der juridischen und physischen Personen zur Einhaltung der diesbezügli chen Bestimmungen, bleiben

A, B und C in Be tracht kommenden Steuern ein Zuschlag von IS Prozent für die Kriogsinvaliden und Witwen eingehoben. Auf die oben ange führten Steuern ldürfen sonst nur jene Zu schläge umgelegt werden, welche durch die im Reiche geltenden Beftinünungen geneh migt und auf die neuen Provinzen ausge dehnt sind. Laut Artikel 7 werden folgende bisher eingehobenen direkten Steuern in den neuen Provinzen aufgehoben: 1. Die allgemeine und besondere Erwerbssteuer. 2. die Per- sonaleinkommenstsuer, 3. die Rentensteuer

, 4. die Besoldungsstouer, 5. die Hauszins - steuer, 6. die Hausklassensteuer. 7. die fünf- prozentige Gebäudesteuer, 8. die Grmid- steuer, 9. die Tantiemensteuer und 1l). die Dividendenstsuer. An Stelle dieser Steuern treten eben ab 1. Jäner '1924 die oben ge nannten Steuern. Der Artikel 8 bestimmt, daß auch alle in den alten Provinzen vor gesehenen Nachlässe oder Befreiungen der eingangs «genannten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Ueber Nach lässe oder Befreiung von Steuern zugun sten

von öffentlichen Körperschaften oder Anstalten, welche in den neuen Provinzen anders geordnet sind als in den alten Pro vinzen, entscheidet der Finanzminister, des sen Entscheidung durch einen Rekurs an das Zuständige Gericht angefochten werden kann. Im Anhange A ziu diesem Dekrete ist wohl der wichtigste Artikel der Art. 9, der ver fügt, daß hinsichtlich der Steuerpflicht ab 1. Jänner 1924 die Steuererklärungen be reits in der Zeit vom 1. April bis 3V. Juni 1923 einzubringen find. Die öffentlichen

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 03.02.1923
Umfang: 8
lichkeit einer Herabsetzung des Zolles für Düngemittel, um die Landwirtschaft zu, heben. Der Vorschlag des Finanzmimsters, daß die Haus- und Grundsteuerzuschläge der Gemein den und Provinzen im yahre 1983 nicht höher sein dürfe» als im Jahre ISL2, wurde einstim mig angenommen. Ebenfalls über Vorschlag des Finanzmimsters «erden die Strafmaßnahmcn der Steuerbe- stimmungen für Aufschriften verschärft und diese Steuer erhöht mit 'besonderer Rücksicht auf die fremdsprachigen Aufschristen

, die mit einer be sonderen Steuer belegt werden. Ueber Vorschlag des Ministerpräsidenten wurde der Finanzminister, sowie der Handels minister beauftragt, die Möglichkeit einer Her absetzung oder Beseitigung des Zolles für Zei tungspapier zu studieren. Das Kabinett beschloß dann, vom Parlament die Bewilligung zur Reform des Handelsgesetz buche» und des bürgerlichen Strafgesetzbuches zu erlangen, wobei besonders den gegenwärti gen Verhältnissen in den neuen Provinzen Rech nung zu tragen sei. Der Siegelwäckter referierte

kurz über die Notwendigkeit, diese Vorkehrung vor der Ein führung aller italienischen Gesetze in den neuen, Provinzen durchzuführen. Das italienische Pri- vatreä>t, das ZiMstrafgesetz und das Handels gesetz find zum Teile ganz überholt. Schon vor dem Kriege mochte sich die Notwendigkeit einer mündlichen Reform geltend. Oesterreich, dessen Gesetze in den neuen Provinzen durch die italie- nischen ersetzt'werden müssen, hatte in gesetz licher Hinsicht viel die besseren Bestimmungen was allgemein

anerkannt wird. Angesehene Personen und Körperschaften der neuen Provin zen haben deshalb auch ihrer Besorgnis darüber Ausdruck gegeben, baß man Einrichtungen treffen wolle, die den gegenwärtigen Rechtsbe- grffseN vollständig entgegen find.. Weil man aber in einem Reiche nicht zwei verschiedene Gesetze hoben 'kann, wird man eben eines schaf fen, und zwar mit Zugrundelegung des gegen wärtig' in den neuen Provinzen in Kraft stehen den/ Diese legislative Vorkehrung, muß ohne Zögern durchgeführt

werden schon mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der legislative» Unglei chung der neuem Provinzen. Die Reform tann aber nicht Sache des Parlamentes sein. Die Ver gangenheit hat diesbezüglich gute Lehren ge geben. Die Dringlichkeit der Vorkehrung zwingt dazu, diese schwierige Arbeit nicht einer politi schen Versammlung zu übergeben. Die Regie rung maßt sich aber nicht an, ohne weiteres vor zugehen, weshalb sie vom Parlament die Be willigung einholen werde, die neuen Gesetze dann vor der Veröffentlichung

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 01.03.1923
Umfang: 6
s»tt« I vo,«ner»tag, dm 1. MSrz IVA > SoMkerBaS, t Die Bekanntmachung der neuen Gesetze. !Es vergeht kaum ein Dag, daß das Amts blatt nicht irgendein neues Gesetz für die neuen Provinzen verlautbart, und die Un gleichung der neuen Provinzen an iiie alten in der Gesetzgebung geht mit Volldampf von statten.)Die „Lrbertä' in Trient führt nun über die Art und Weise der Bekannt machung der verschiedenen Gesetze und Ver ordnungen in den neuen Provinzen berech tigte Klage, die wir ohne weiteres

auch zur unseren machen müssen. Die „Gazzetta Ussi-, ciale' beschränkt sich nämlich nur darauf, das kgl. Dekret, mit welchem dieses oder jenes Gesetz, mit diesem oder jenem anderen Dekrete wieder abgeändert oder vervollstän digt, auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird, in seinem Wortlaute zu verlautbaren. Was aber eigentlich der Inhalt dieser Ge setze ist, weiß oft niemand und wird auch nirgends gesagt. Bei allem guten Willen der interessierten Kreise und auch bei Aufwand vieler Zeit ist es kaum möglich

, möglich, sich die gesamte Gesetzessammlung des Königreiches anzuschaffen^'Es wäre daher unbedingt not wendig, daß' der Staat für eine möglichst weitgehende Bekanntmachung aller Gesetze und Verordnungen, welche auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Vorsorge treffe. Als eine einfache Selbstverständlich keit müßte man es dabei wohl halten, daß die Gesetze und Verordnungen, welche auf die neuen Provinzen aiusgÄehnt werden, noch vor ihrem Inkrafttreten auch ins Deutsche und Slowenische übersetzt

werdet da der Zentralregieriung doch heute schon zur Genüge bekannt sein dürfte, daß Italien seit der Annexion der neuen Provinzen nicht mehr ein reiner Nationalstaat ist, sondern sich dadurch zu einem Nationalitätenstaat umgeformt hat und der Staat daher die Pflicht übernommen hat, die fremdsprachi gen Staatsbürger in ihrer Sprache und Kul tur zu achten und zu berücksichtigen, wie dies ja auch wiederholt und sogar von aller höchster Stelle versprochen wurde. Dazu ge hört nun wohl an erster Stelle

, daß die ftöindspriachigen Staatsbürger in die Mög- Mehrheit, in Uebersetzung in die betreffende Sprache. Es würde dies dem Staate selbst verständlich Kosten verursachen, aber auch hier wäre das Wort Mussolinis bei der Er öffnung des Parlamentes nach der faschisti schen Revolution anzuwenden: „Nichts für Nichts!'. Wenn nämlich die Regie rung dem Volke nichts gibt, kann es vom Volke auch nichts verlangen^ Und wenn heute mit Gesetzesdekreten die alten Gesetze auf die neuen Provinzen ausgedehnt wer den, wo nur Zitierungen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 07.09.1921
Umfang: 8
worden. Für den Rat wäre es, im Falle er dieser Auffassung beigeflichtet Tratte, außerdem sehr schwierig gewesen, auf die Bestimmung 'der Grenzen Albaniens einzugehen. Der italienische Delegiert^ Imperial! bekämpfte sofort energisch die südslawische These, und der albanische Delegierte bewies die rein fiktive Beiteju- tung des sagenhaften Miriditenreiches. Süöfitotee TagessragenMeMkeUen Die Syslemisierung der nmen Provinzen. Der Leiter des Zentralamtes der neuen Provinzen, Cxz

. S a l a t a, hat gelegentlich seiner Anwesenheit in Trient den Senatoren und Abgeordneten, welche ihn bezüglich der Systems sierung der neuen Provinzen interpellierten, erschöpfende Auf klärungen gegeben, die folgendermaßen zusammengefaßt wer den können. Es werden demnächst zwei Dekrete erscheinen, deren eines ein Gesetzesdekret ist und di« Landesvenvaltung betrifft, wäh rend das zweite, ein Ministerialdekret, die Bildung beratender Kommissionen vorsieht. Das Gesetzesdekret bestimmt hinsichtlich der Landesverwal tung

, daß auch nach einem eventuellen UK-ergang der Besiig- nisse des Zentralamtes der neuen Provinzen auf die einzelnen Fachministerien, in Trient und Triest die Generalkommissariate bestehen bleiben werden. Di« Generalkommissäre werden auch weiterhin die der politischen Provinzbehörde zukommenden Flinktionen ausüben, sowie jene, welche durch die Gesetzgebung des früheren Staates, insoferne dieselbe noch in Kraft besteht, den Statthaltern zukamen. Ein kgl. Dekret wird die Beziehun gen der verschiedenen Provinzbehörden

werden von der Re- gienmg ernannt. Ihre Zusammensetzung und ihre Geschäfts ordnung wird durch ein Dekret bestimmt. Die Gemeindewahlen haben innerhalb'von vier Monaten nach Erlaß dieses Dekretes (tattzusinden. Die Negierung ist ermächtigt, provisorisch mit den entsprechenden Aenderungen die in den alten Provinzen geltende Cemelndewahlordnung auf die neuen Provinzen aus zudehnen. Die Grundsätze dieses Wahlrechtes sind: Allgemeines gleiches Wahlrecht und daher Aufhebung der W-ahlkörper, Pro- portianalivablrecht

auf Bestimmung des eigenen Wahlrechtes gewahrt. Bozen, Triest ulw. können, wenn sie wollen, in diesem letzten Augenblicke noch einen ent sprechenden Vorschlag machen. Am Schlüsse dieses Dekretes wlrd -die wichtige Bestimmung getroffen, daß die im Zentralparlament beschlossenen Gesetze auch welterhln In den neuen Provinzen nicht -an und für sich Wirksamkeit erlangen, sondern erst wenn sie in den neuen Pro vinzen unter Rücksichtnahme auf die Rechtsangletchung auf Grund- des Artikel 14 des Annepionsgesetzes

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 14.06.1921
Umfang: 8
Provinzen nicht recht, was Autonomie sei, und müsse es erst von den neu er worbenen altösterrelchischen Provinzen, besonders vom Tren- tino und von Südtirol, lernen, die im Rahmen des Kronlandes Tirol ja eine weitgehende Autonomie besaßen. Im Frieden seien die Machtbefugnisse des Landes so große gewesen, daß z. B. der Landesverteidigungsminister um jede Erhöhung des Rekrutenkontingents schwer habe kämpfen müssen. Autonomie des Landes sei nichts ariden-, als was Im kleineren Rahmen Autonomie der Gemeinde

wird. Dr. W. v. Walther führte aus: „Wir werden vorerst in den politischen Kreisen Italiens Fuß zu fassen haben. Es sind so viele unrichtige Auffassungen der Italiener über unser Land und unsere Bestrebungen zu korrigieren. Insbesondere gilt das von dem Thema Autonomie, deren staatsrechtliche Wirkungen auf den Zentralstaat ganz falsch gewertet werden. Die Autonomie der Provinzen ist ja eine spezifisch österreichische Einrichtung, die auch in Deutschland als solche nicht genügend bekannt ist, obschon

verschiedener Rationen in ein autonomes staatsrechtliches Gebilde niemals gut ausgegan gen ist (Böhmen, Galizien, Istrien, Tirol usw.), während nur die wenigen Kronländer mit nationaler Einheit der Bürger immer vorbildlich gearbeitet haben, für sich selbst wie für den Gesamtstaat. Ich zweifle nicht daran, daß die überwiegende Mehrzahl der Kollegen aus den alten Provinzen Italiens diese Dinge gleich uns ansehen, und Ich bin daher überzeugt, daß das Verhältnis der deutschsüdtiroler Abgeordneten

zu den italieni schen ein gutes sein wird. Die Italienische Oeffentlichkeit wird sich ja bei Ihrer impulsiven Feinfühligkeit lehr bald davon über zeugt haben, daß sowohl das deutschsüdtiroler Volk, als auch seine deutschen Abgeordneten von den friedlichsten Absichten beseelt sind und zum Nutzen ihres Landes und damit auch des Gesamtstaates arbeiten wollen.' Zur Thronrede. Wer erwartete, daß die Thronrede irgendwelche Anhalts punkte für die künftige Politik der Regierung gegenüber den neuen Provinzen bringen

, hat versucht, das Verständnis für diesen rätselhaften Satz durch folgenden Kommentar wachzurufen. „Im Programm für unsere nächste Zukunft lebt die glor reiche Tradition unseres Stammes wieder auf, daß, wenn er herrscht, er durch Freiheit und Gerechtigkeit überzeugt und sich als Wohltäter erweist'. Uns scheint die Sache dadurch nicht klarer zu werden. Man wird weitere Aeuherungen abwarten müssen, ehe man sehen kann, wie die Regierung die neuen Provinzen im allgemeinen, Südtirol im besonderen zu behan deln

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 15.04.1930
Umfang: 6
, aus der von S. E. dem Herrn Generalprokurator Gr. Uff. Umberto Castellani am v. Februar 1930 anläßlich der feierlichen Eröffnung des Gerichstjahres vor dem Appellationsgerichtshof in Venezia gehal tenen meisterlichen Rede den uns näher be rührenden Teil, betreffend die Vereinheit lichung der Gesetze in den neuen Provinzen. Schon durch die außergewöhnliche Wichtig keit des Gegenstandes geboten, ermöglicht die ungekürzte Wiedergabe der betreffenden Aus führungen des Redners die richtige Würdigung àes hervorragenden

gangenen Jahre km Rechtsleben der neuen Provinzen ereignet: die Vereinheitlichung der Zivilgesetzgebung. Wie ich bereits in meiner vorjährigen An sprache erwähnte, hatte die Regierung anfäng lich beabsichtigt, diese Vereinheitlichung gleich zeitig mit der Reform der Gesetzbücher durch zuführen, um in den neuen Gebieten einen in kurzem Abstand wiederholten Wechsel der Ge setze und des gerichtlichen Verfahrens zu ver meiden. Nun ist aber eine Reform der Gesetzbücher kein Werk von heute auf morgen

und Wandel in den anderen Provinzen des König reiches bereits unlösbar verschlungenen bür gerlichen und geschäftlichen Lebens den neuen Gebieten noch immer die alien Gesetz« der ehe maligen Monarchie in Geltung blieben. Während somit einerseits ein derartiger Zu stand eine empfindliche Verletzung des Natio nalgefühls bedeutete, erschien andererseits das Nebeneinanderbesteheil verschiedener Gesetze auf privatrechtlichem Gebiete innerhalb derfel- ben Reichsgrenzen als ein wahrer Anachronis mus, angesichts

, geistige Umstelluil!- g«n zu erzielen, unter dem früheren Rechts system herangereiste Zustände zu verdrängen u. berufliche Erfahrungen zu ersetzen, wozu vor allem eine geeignete Vorbereitung de? gericht lichen Organe erforderlich war. Soweit durch gebotene Rücksichten zulässig, hatte die Regierung zum Teil bereits für eine allmähliche Auswechselung der aus dem frühe ren Regime übernommenen Richter und Kanz- leibeamtsn vorgesorgt, wobei diese behufs gei stiger Angleichung in den anderen Provinzen

. Die Zahl ter von ihnen im verflossenen ersten Halbjahr be handelten Fälle beträgt 2107, wovon 13iZ gütlich beigelegt und 237 durch Urteil erledigt wurden, wahrend nur wenige noch anhängig verblieben. Ueberdies wurden 289 Zahlung-)', auftrage erlassen. Die Zahl der gütlichenBeilegungen hat die der Urteile in viel höherem Grade überstiegen als dies bei den Friedensgerichten der alten Pro vinzen der Fall war: ist doch das Verhältnis sechseinhalb zu «ins, lvährend es in den ande ren Provinzen kaum zwei zìi

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 6
Datum: 25.01.1923
Umfang: 6
^0,Mzicherla»grk»».—,AllUaadrik»4^«»«MP iiBBiiBsimimiBiiiHimiii im Nr 11 Donnerstag, den 23. Jänner 1923 Me llwzUchm «mMlile» w Wkietzlrle. neuen Provinzen, die seinerzeit infolge Nichteinbrin- düngen aus London, Amerika und Rom über Mi! güng der geforderten Erklärungen aus den Listen stimmung gegen Frankreich sind mit größter Borste Immer neues Unrecht häufen die Franzosen im gestrichen wurden, behandelt. Diese können nun, ohne-zu genießen und bezwecken bas Eine, Kankreich vor Ruhrgebiet und die Pariser

, die einmal die „Men» rechtes verlustig gingen. Die Wahlkommission hat in I Selbsttäuschung. schenrechte' verkündet hat. ; solchen Fällen die Gemeinden in den alten Provinzen,! «WM Amerika vermittelnd Ju den 14 Großindustriellen und Generaldirektoren' wo die Wiebereingetragenen früher ihren Wohnsitz Eine dalbamtlicbe Rote au» dem Wetüen SSoirfe gurten tun M. 68. weitere 23 Jenen: Beamte und hatten und in den Setzhastigkeitsregistern eingetragen j in Wachington erklärt. die «Äe^ig d^Dereinig. Kechendirektoren

in Ge fahr und Not. - Politische Rundschau. Zur Ausreichung der neuen Provinzen an die ^ r alten wurde durch einen kgl.. Gesetzeserlaß im Gesetzeserlaß über die Neuordnung der neuen Provinzen vom 21, August 1921 Artikel 6. welcher bestimmte, daß alle Gesetze und Gesetzeserläffe, wenn nicht ausdrücklich be merkt ist, daß sie auch für öle neuen Provinzen gilttg sind, für diese solange aufgeschoben bleiben, bis sie auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden, aufgehoben, so baß künftig alle Gesetze

und Gesetzeserläffe auch für die neuen Provinzen gelten, wenn nicht ausdrück lich erklärt ist, daß sie für diese nicht gelten. Rück wirkende Kraft hat der Gesetzeserlaß nicht. Daher sind die bisher erflossenen Gesetze und Gesetzeserläffe, wenn sie noch nicht auf die neuen Provinzen ausgedehnt wurden, für diese auch weiterhin ohne Geltung, so u. a. auch die jüngst erfloflene Aufhebung der Mieter schutzverordnung. Wieber-Eintragung in die Wählerlisten. Am 19. d. trat ein kgl. Dekret vom 24. Dezember 1922, Zl. 1748

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 30.09.1921
Umfang: 6
, der von der öfter- i Freitag, den SO. September 1921. reichifchen Regierung und öffentlichen Meinung vollauf geteilt werde. Dis für Oesterreich hier kundgegebene Sympathie werde das Vertrauen gewiß starken. ZUdliroler Drgesfragen Memgkeiken Das Geseh über die Tteusystemisierung der ^ neuen Provinzen. iDie „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzes- deknst vom 31. August, Nr. 1296, betreffs Neufyftemisierung der neuen Provinzen, das folgenden Wortlaut hat: Artikel 1. » Die in Trient und Triest mit kgl

wird, werden die Befugnisse der verschiedenen Landesbehörden zu den vorgenannten Kommissären fast diejenigen vorgenannter zil den Ministerien, welche die Geschäftsführung der neuen Provinzen übernommen haben oder übernehmen werden, ge regelt werden.'/ Unter Vorbehalt einer späteren Ausübung der gesetzgeben den Gewalt im konstitutionellen Wege und durch die kgl. Re gierung, wird in den von den Gesetzen vom 26. November 1920, Nr. 1322, und vom 19. Dezember 1920, Nr. 1778, sowie den Art. 3 und 5 des vorliegenden Dekretes

einer in die Kompetenz der Landtage fallenden Maß nahme legislativer Natur dringlich lein, so wird über Vor- schlag des zuständigen Landtages durch ein kgl. Dekret Vorsorge getroffen werden. - Artikel -1. Innerhalb des Zeitrmcmes von 4 Monaten nach Bekannt machung des gegenwärtigen Dekretes werden in den neuen Provinzen die GemeinAewahlen stattfinden. Zum Zwecke der Durchführung dieser Wahlen kann die kgl. Regierung nach An hörung der im vorhergehenden Artikel erwähnten Landesver tretungen oder — im Fall

, daß dieselben noch nicht gebildet sein sollten — nach Anhörung der Sonderkommifsion 'für die autonome Landesveriwaltung die nötigen Korrekturen und die Bestimmungen über die im mit königl. Dekrete vom 4. Fe bruar 1915, Nr. 148, genehmigten Einheitstexte des Gemeinde- und Provlnzialgefetzes auf die neuen Provinzen ausdchnen, sowie, falls es das öffentliche Interesse erfordert, Uebergangs- vestimmungen zwecks Modifizierung des Gsmeindewahlrechtes treffen. In bezug auf die Stadt Trient und die anderen Städte mit 'eigenem Statut

von den ehe maligen Gouvernatoren, den Gensral-Zivilkommiffären und dem Zivilkommiffär von Zara erlassenen Dekreten und Verord nungen in den neuen Provinzen treffen. Wenn möglich, sollen jedoch die für die Verwaltung der neuen Provinzen eingesetzten Beratungskommissionen zuvor gehört werden. Artikel 6. (Dieser liegt uns derzeit nur verstümmelt vor, so daß wir denselben erst nach.Eintreffen des amtlichen Textes nachholen können.) Artikel?. Das vorliegende Dekret tritt mit. dem Tage der Kund machung

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 22.02.1922
Umfang: 8
Abgeordneten geführte Depula- kion hat. wie wir berichtet haben, tn der Opllons- und Skaaks- bürgerschaftsfrage beim Ministerpräsidenten und beim Chef des Ienlralamkes für die neuen Provinzen vorgesprochen. Alle Optanten, bzw. Gefuchsteller um die Verleihung der italieni schen Slaalobürgerfchast. welche über das Ergebnis dieser wich tigen Konferenz u. den derzeitigen Stand dieser Fragen nahem Auskünfte wünschen, wollen sich an das Sekretariat des Deut schen Verbandes. Dr. Slreiiergäsie IS, wenden, woselbst

Provinzen «erden der darin enthaltenen Vorteile teilhaftig werden. Die Assimitterung der ehemals österreichischen Staatsbeamten. Rom, 22. Februar. Der interministerielle Ausschuß für die Bereinigung der Frage der Assimitterung der ehemals österrei chischen Staatsbeamten nimmt heute seine Beratungen wieder aus. Das einheitliche Generalkommissariat der neuen Provinzen. Trte st, 22. Februar. Die Nachricht von der möglichen Be trauung des Abg. Degasvert mit 6er Leitung des geplanten ein heitlichen

Generalkommissariates der neuen Provinzen hat in ganz Istrien schärfsten Widerspruch ausgelöst. Zeugnis, daß die Betreffend« geistig normal fei. Die Befürch tungen des Mädchens wurden in der zweiten LSnneryälfte schreckliche Wahrheit. An einem Morgen erschienen vor seinem Bette Wohlfahrtsbeamte, die sich all« als „Aerzte' ausgaben und die junge Dame veranlaßten, sich in ihrer Gegenwart an» ^ikleiden. Dann fuhren die drei in einem, Wagen, auf dessen lock neben dem Kutscher di« Mutter des Mädchens faß, in die Irrenanstalt

des Ministeriums für Heerwesen über die gestellte Forderung des Nationalrates als Vorarbeiten für einen ge planten Uebergang zum Milizsystem zu bezeichnen. Der Erzbischof von karkhago gestorben. Aus Tunis, 22. d., wind ims telegraphiert: Gestern starb hier Mons. Co mb es, Erzbischof von Karthago und Primas von Afrika. Die Leichen feierlichkeiten finden am Freitag in der Metropolttentirche in Karthago statt. Kleinwohnungen ln den neuen Provinzen. Aus Rom, 22. d>, wird uns telegraphiert: Das Handels

- und JNdultrie'Ministerium nimmt Anträge, betreffend Beiträge für den Bau von Klein wohnungen tn den neuen Provinzen, entgegen. Verlängerung der Geltungsdauer des Slrafhausreglemenks. Ans Rom, 22. d., wird uns telegraphiert: Das Amtsblatt ver öffentlicht ein Dekret, durch welches die Geltungsdauer des Sträshausreglementg der neuen Provinzen verlängert wird. Aufforderung! Da ützr vorbsreitende Ausschluß für 'Me Errichtung eines KakksalpeitarwerkO ia,nf fccfr TM die Ver rechnungen mit Ende, dieses Monates abschließen will, gibt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 6
Datum: 15.09.1922
Umfang: 6
: Buchdruckerei Tqrolia Bozeo D für Gries, lientsch. Lo^nerboden «ZV Cent. Poa'Kontv'Konent. Bozen, Freitag, den 15. September 1822. Sie Autonomie-Frage. Im .Corriere d'Jtalia', dem Zentral- crgan der Popolaripartei, beklagt sich der Abg. Degafperi bitter über den Mangel einer festen und geradlinigen Regierungz- politik bezüglich der Verwaltung der neuen Provinzen und besonders jener Südtirols. Er verweist in seinem längeren Artikel auf die ständige Verschleppung der Lösung der Lutoiwmiefrage

und auf die Schwierigkeiten, welche der Bildung eines eigenen Ministe- rkans oder Oberkommiffariates für die neuen Provinzen gegenüberstanden und schließlich dieselbe verhinderten. Weitsrhin »richtet der gestrige .N. Trentino' von einer Lmidesparteileikungssitzung der Trientiner Popolari, in welcher die baldige Lösung des Lerwaltungsproblems des Trentino und südtirols gefordert wurde. Der „N. T.' stellt dann fest, daß die Popolari als erste die Errichtung eines für das Trentino und Süd tirol in allgemeiner, geheimer

, sondern durch die Regierung ernannt wurden, und es sei Zeit, daß das Lutonomieprablem bald gelöst würde, da mit die Landtagswahlen stattfinden könnten. Der „N. T.' betont neuerdings, daß zunächst die autonome Provinz des Trentino und Südtirol umfaffen und erst nachher die Frage der eigenen Autonomie Südtirols behandelt werden soll. Den vorstehenden Aeußerungen pflichten wir vollständig in jenen Punkten bei, in welchen die baldige Lösung des Verwaltungs- problems der neuen Provinzen gefordert wird. Wir haben in unferem

Blatte wieder holt daraus hingewiesen, daß das jetzige Ver- , waltimgssystem aus verschiedenen Gründen abzulehnen ist. Im Jwn hat di« Zentral- beradmgskonmnssion das Zentralamt für die neuen Provinzen beauftragt, einen Entwurf über die Regelung der Autonomiefragen bis zmn herbst fertigzustellen. Wir erwarten, daß das Zentralamt den Entwurf bald der Zentralberatungskommission und der Oeffent- lichkeit zur Diskussion und Stellungnahme vorlegen wird. Es wird gründlich darüber beraten und verhandelt

werden müssen-, denn die Frage, wie künftig aus längere Zeit wenigstens, die neuen Provinzen verwaltet 5 wsden sollen, ist einschneidend. > Der Kampf um die Verwaltungsart der > neuen Provinzen wird kein leichter fein: denn drei Hauptgruppen stehen sich mit entgegen gesetzten Forderungen gegenüber. Die Fas- ^ cisten und Nationalisten verlangen dieselbe Verwaltung für die neuen Provinzen, wie sie in den alten besteht, also Beseitigung jeder Art von Autonomie; die Trientiner kämpfen sür di« einheitliche

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 4
Datum: 05.06.1923
Umfang: 4
entspricht, sicherlich nicht schwierig. Der weitere Prozehverlauf. „Gemäß dem Vorschläge der Kommiffion würde der wesentliche Inhalt des gegenwärtig in den alten. Provinzen geltenden Prozeßverfahrens weiterhin auf recht erhalten bleiben. Man möchte also die Zwei teilung aufrecht erhallen, welche den Richter, der die Beweise aufnimmt, von dem Richter trennt, der in der Sache entscheidet; es würde der besondere Mecha nismus des gegenwärtigen Prozesses mit seinem lang samen Vorwäctsschreiten von einem Akt

, mit der Igrößten Beschleunigung die Gesetzgebung der neuen lunö alten Provinzen vereinheitlicht zu sehen; ein iWunsch, der von der Anerkennung der Notwendigkeit »begleitet wird, daß in jedem Fall — wie der ministe- Irielle Bericht ausdrücklich bemerkt — die Raschheit »und Einfachheit in einem mindestens nicht geringerem ! Grade gewährleistet wird, als es bei der gegenwärtig !m den neuen Provinzen in Kraft stehenden Prozeß ordnung der Fall ist. Wir können nur mit Befriedi gung von dieser Anerkennung Kenntnis

nehmen, die wir als ein Versprechen und eine Verpflichtung be trachten, durch die Reform den legislativen Zustand der neuen Provinzen wenigstens nicht zu verschlechtern.' Nach dem ersten Eindruck des Kommissions« und Regierungsberichtes seien sowohl die Hoffnungen sehr vieler der alten Provinzen enttäuscht worben, welche nur eine mutige, wesentliche, fundamentale Reform als das Mittel für einen wahrhaften und ernsten Fortschritt ansahen, wie auch die der neuen Provinzen. Redner wolle

aus einer konkreten Anschauung der zivilpro zessualen Praxis in den neuen Provinzen die Ueber- zeugung gewinnen wird, daß es möglich ist, einen kombinierten Typus eines Prozesses zu schaffen, durch den ein guter Teil der Gerichtsgewohnheiten ungestört bleiben kann, an denen die italienischen Juristen be sonders zu hängen scheinen, ohne baß man doch auf die Vorzüge einer modernen Prozeßordnung zu ver zichten braucht.' Entwurf einer solchen Prozetzresorm. Redner will statt aller theorettschen Erörterungen lieber

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 2
Datum: 20.01.1922
Umfang: 2
ericst fand am Sonntag eine Tagung üer Fa- 1 daher wahrscheinlich die größte bisher abgehaltcne Zu- ichiften statt, in der vornehmlich zur Autonomiefrage in i fammenlnnft dieser Art sein. Wie verlautet, haben br- den neuen Provinzen Stellung genommen wurde. Ter ' reits die meisten der cingeladenen Länder eine Zusage Abg. Giuuta bezcichnete die Errichtung und Beibehaltung . erteilt. des Zcntraiamtes für die neuen Provinzen, insbesondere, Brüssel. 19. Jänner. Für die Konferenz von Ge- untcr der Leitung

von Erz. Salata, als einen Fehler, i nua hat die belgische Delegation eine wesentliche Bedln- Er hätte geglaubt, daß die Angriffe gegen Erz. Credaro gung gestellt: Rußland müsse sich nicht ,mr zur Rück- und Salata, die m Senat erhoben wurden, diese beiden zahlung der Schulden des Staates verpflichten, solider» Männer hätten stürzen sollen. Aber, nichtsdestoweniger \ auch die Schulden der Provinzen und Stadtbehörden zu- sein beide im Amt verblieben, ja Salata gedenke sogar: rüchahlen und die Rückgabe

der belgischen Fabriken, die den neuen Provinzen eine Selbstverwaltung (Autonomie) ; beschlagnahmt worden seien, garantiere», zu seien, deren SMunssfreis sich nicht nur <mf bau , Purin. 19. Sännet. Mg., «ne heworragende p°. SWtkesr. Die Faschisten gegen die Selbstverwaltung der neuen Provinzen. In alle dasselbe Rechr hätten, bei deren Systemisierung »üt-; ^nd Donomr^dies auch tun werden. Pontcartz würde me zmeden. Tie AutonoMre »er em verdächtiges Problem. , ^n Anschein erwecken wollen, als ob er das Wort

in China. ? London, 19. Jänner. Die Blätter melden aus j Schanghai, daß General Wu-Tei-Fu. Generalinspektvr der j Provinzen von Hn-Peh und Lu-Nan, ein Mimatum nach r Peking gesandt habe, worin er die Gesamtdemission bin- ! neu acht Tagen fordert. Falls Ministerpräsident Lmng- i Shih-B sich dieser Forderung nicht unterziehe, werde er | ihn mit Gewalt dazu zwingen. Die ganze Provinz Dang- j Tetz unterstützt das Altnnatun!.. und es ist, wahrscheinlich. ! daß. der General in Schanghai eine dritte Regienmg

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 29.09.1920
Umfang: 8
abgeändert) doch sind die beiden die Befugnisse der Eeneralkommissäre und des Zentral amtes festlegenden Dekrete erst jüngst erschienen. Wir geben sie im folgenden wieder: Die Befugnisse der Eeneralkommissäre Nr. 1233 der amtlichen Gesetzessammlung, ent halten in der „Gazzetta ufsiciale' Nr. 219 vom IS. September, regelt die Machtbefugnisse des General kommissariates und des Zentralamtes für die neuen Provinzen. Die wesentlichen Bestimmungen sind: Art. 1. Die Zivilverwaltung in der Venezia Eiulia

an die verschiedenen Aemter. Die Eeneralkom missäre können dem Ministerrat hinsichtlich jener Angelegenheiten, die sich auf ihre Provinzen be ziehen, beiwohnen. Art. 3. Die Ausgaben für die Zivildienste be lasten — soweit sie nicht von der Gemeinde oder dem Lande zu bezahlen sind — das Kapital 61, al. b des Voranschlages für das Kriegsministerium 1929—1921 und die entsprechenden Kapitel der Voranschläge für die folgenden Dienste. Der Mi nisterpräsident weist durch seine Dekrete die nöti gen Vorschüsse

bestehenden Gesetzen und N ^ ordnungen auf die beiden Venezien handelt. Eine solche Ausdehnung braucht die Zustimmung des Ministerpräsidenten und kann unter dieser Vor aussetzung von den Eeneralkommissären vorgenom men werden. Sei es, daß es sich um die politische, wirtschaftliche oder verwaltungstechnische Einrich tung der beiden Provinzen handelt, die von den Eeneralkommissären, besonders hinsichtlich des Ue-' berganges vom Zustand des Wassenstillstandes zu dem der Annexion, vorgenommen

, die dem vorliegenden Dekrete entgegenstehen, außer Kraft. Das Dekret selbst tritt am Tage seiner Ver öffentlichung in der „Gazzetta ufsiciale' (IS. Sep tember 192g) in Kraft. ' Die Aufgaben des Zentralamtes. ^ Nr. 1234 der amtlichen Gesetzessammlung, veröffentlicht in der „Gazzetta ufsiciale' Nr. 219 vom 13. September, enthält auch eineUmschreibung des Aufgabenkreifes des neuen Zentralamtes. Wir entnehmen daraus: Art. 1. Das Amt führt den Ti tel: Zentralamt für die neuen Provinzen des Kö nigreiches. (Ufficio

centrale per le nuove Provin- cie del Regno.) Der Vorstand wird durch k. Dekret über Vorschlag des Ministerpräsidenten ernannt. Er übt unmittelbar vom Ministerpräsidenten ab hängig und nach den Direktiven des letzteren die ihm im Art. 3 des vorhergehenden Dekretes zuge billigten Befugnisse aus. Der Ministerpräsident oder in seiner Vertretung der Unterstaatssekretär im Ministerpräsidium üben mittels des Vorstandes des Zentralamtes jede andere der Zentralregie rung in der Verwaltung der neuen Provinzen

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 29.07.1924
Umfang: 6
« Eigentumsrechte am '»rm^l'esitz an der Staatsgrenze unterworfen. >'<?lciv in den weuen Provinzen bestehen, 'ind ;mar in der durch Tabelle Zl bestimmten Zone. Diese Einschränkungen sind roeiters anwend bar «?f alles Grundeigentlrm, welches sich in diesen Provinzen in einer Höhe von mehr als 16V0 Metern besticket. Grotten und unterirdische Höhlen werden als in obiger Zone eingeschlos sen betrachtet, wenin sie sich in ihr erstrecken ohne Rücksicht aus den Ort, wo ihr Eingang ge legen ist. Artikel

die Führung an ital enische Staatsbürger und an nationale Gesell chaften und juridische Personen oergeben kann. Artikel 5. Mcher der Erbmmng Ist in den neuen Provinzen auch die Eröffnung i>es Be triebes von neuen Schutzhütten der Bewilligung der Militärbehörde unterworfen. Hn Ermangelung einer derartigen Bewilli gung kann jederzeit die Demolienmg oder die Schließung der SclMtzhütte angeordnet werden. Artikel 6. Die Militärbehörde ist aus nach träglich «intretenden Gründen des öffentlichen Interesses

nichts anderes, als daß der gesamte Verkehr mit Grund und Boden der Genehmigung der Militärbehörde und des Präfekten unterliegt. Damit find die neuen Provinzen, ist unser schönes Landl, also eigent lich nichts anderes gewovden, als was man im militärischen Sinne ein FeftungsvorseUd nennt, über das in erster Linie die Militärbehörden zu verfügen haben und Wer dlessen Schicksal die Ivweiligen „Verteidigungsinteressen' ent scheiden. Was soll in unserer Zeit diese ungeheuerliche Verfügung, die das neuitalienische Gebiet

ge wissermaßen unter das Damoklesschwert eines ständigen verschärften Kriegszustandes stellt? Was will die Regierung mit dieser sonderbaren Maßnahme? Welche Vorgänge spielen sich im Schoß der italienischen Legierung ab, die solche Schatten vorauswerfenss Die Abgeordneten der neuen Provinzen wer den schärfsten Protest gegen eine derartige Be schränkung in der Ausübung des Eigentums rechtes erheben. Man darf neugierig sein, welche Begründung die Regierung für diese ungewöhn liche, in ihren Auswirkungen

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 05.10.1921
Umfang: 6
derselben, wenn es nötig ist, um den Zweck besser zu erreichen. G e n f, 6. Oktober. Die Bölkerbundsversammlung hat das Budget für 1S22 angenommen, das sich auf 20,858.945 Franken gegen 21,250.000 Franken im Jahre 192i stellt. Men Slh des Völkerbundes? W t e n, 5. Oktober. In Wien ist eine Abordnung des Bolkerbundrvates oingetroffen, die studieren soll, ob sich Wien °ls permanenter Sitz des Völkerbundes eigne. Zur Neusyfkemtsierung der neuen Provinzen. Rom, 5. Oktober. Die Ernennung eines Vize-General» koinmissärs

für Südtirol steht unmittelbar bevor. Der Sitz der provisorischen Landesvertretung wird Trient sein. Die Ernen nung von Mitgliedern einer gemischten parlamentarischen Kom- Mission zum Studium der endgültigen 'politischen und verwal tungsrechtlichen Gestaltung der neuen Provinzen soll ebenfalls unmittelbar bevorstehen. — Der Ministerrat tritt Freitag zu sammen. Aenderung des neuen Schulgesetzes. . Rom, 6. Oktober. Der gestrige Ministerrat nahm eine kleine Aenderung des von Exz. Credaro ausgearbeiteten Schul

dekretes vor, irroem er bestimmte, daß zur Errichtung einer italienischen Schule das Vorhandensein von mindestens zwölf italienischen Schulkindern genüge. Der „paese' über Südtirol. Rom, 5. Oktober. Das römische Blatt „Paese' wendet sich in einem Artikel in scharfer Weise gegen Salata, daß er die.neuen Provinzen wie eroberte Gebiete behandle. Das ge nannte Blatt unterzieht das neue Gesetz über die Reusystemi- sierung der Werwaltung in den neuen Provinzen einer ver nichtenden Kritik und sagt

, dasselbe erdrossele 'jegliche Auto nomie. Die neuen Provinzen hatten seit dem Waffenstillstand noch keinen Frieden bekommen. Brezzls Eindrücke über Südtirol. Rom, 5. Oktober. Exzellenz Brezzi hob in einem Inter view mit einem Berichterstatter des „Messaggero' nach be geisterten Worten über die Schönheiten Südtirols die Diszi plin der ehemaligen österreichischen Beamten hervor. Er be absichtige, den Verkehr mit Südtirol in jeder Welse anszuge- stalten und das Projekt Hoffingott über eine Kanalverbinoung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 1 von 4
Datum: 06.08.1920
Umfang: 4
urggräfler Wöchentlich 2 malige Ausgabe: Zu in Rdholen monatlich , Lire l 25 Mil Boit ober Zuileltnng . .. t.40 AürS 'ktuSland .... . . .. 1.70 clephonruf: Verwaltung Nr. 47, Redaktion Nr. 156 :: Schluß der Inseraten-Annahme vormittags 8Uhr Freitag, cien tz. Uugust 1920 ZS. labrg. Das ergänzende Dekret Über die Lin- Antrag gestellt, daß der Richter Hintkrholzrr. welcher jeusettk ^ - des Brenners geboren und daher ein Ausländer ist. vow riehtung des Lentralamtes Mr die neuen Provinzen. Otit

. 1. Das im Rahmen De* Miilistcrpräfidiums mittele- rrfrci ti. 3uü errichierre 2ne,zicilamk iülyrt fielt Jitel „Zcnrralami für die neuen Provinzen des .'löiilg«» reidK*'- Der über Vorschlag des Ministerpräsidenten vom König eniannre uTjcf des Anttes übt in direkter vLbl>ä-rt-f gigtcii vorn Miiizsrerpräsidcnten und nach dessen Amvei-, sangen d'.e im Art. ■> des zitierten Dekretes angesührtöni Fiinknonen aus, sowie jegliche 'Amtsbesuguls, die der Zen- rralregierung in der Venvaliung der Gebiete allster!'alb

der allen Grenzen des Königreiches zukommt. 'Art. -. Der Ehef des Zeutralamies kamt in den Minisierral berufen werden, um in Angelegenhcitcn, die in den Wirkungskreis seines Amtes fallen. zu intervenie ren Dem Anitschvf komnien die Prärogative zu, die im Artikel G des köuigl. Dekretes vom l'.i. 'April 1668 Nr. 4;> 1 *t vorgesehen sind. Art. 3. Beim Zeiuralamle ist eine beratende Kommis sion eingesetzt. Dieser könncrn. die allgemeinen Maßnahmen, die sch ans die ileuen Provinzen bezsefen, vorgelcgt wer

- den. Die Kommission kann Wünsche vortragen und Bor-- schlüge, die sich ans die ireuen Provinzen beziehen, ein-, driirgetl. zu ln'.nlchien. bar es nicht bedastst. dan es feine vvlit.i ^ ' nntlialuche Tituaiivn an der Adlia 'adurch keineswegs ^ resttgen. wildern, ganz m Gegenieile, nur ve:'chPchteri» werde, Das konservative. Eiob. rungsgelüsten oulchalls abgeueigre alle Denerrelch. das mit woistwollendem Ja- - eher zugesehen Hai. nne d.e an de en Machte llldcereinait-^ lt austellen, ivar der denkbar e-mmste Naä

abgehalbn, die Versmntnlttngen der Sektionen in Trstnt und Triest unrer dem Vorsitze der Geueralkommissär^ Die M iuisterien können zu Versammlungein, in denen Angelegenheiten ihre-s Kompetcnzkreises zur Behandlung gelangen, eigene Vcr, treter entsendchr. * Zu diesem neuen Schritt der rönrischeu Zeu:ralregie- rung in der Frage der protnfforischen Verwaltung der neuen Provinzen werdet» wrr noch ausführlich Stellung zu uehnien haben. Für den Augchrblick bemerken nur nur, daß die Errichtung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 1 von 4
Datum: 16.06.1921
Umfang: 4
, so daß zu hoffen ist, daß in absehbarer Zett doch noch eine Lösung dieser so dringenden Notwendig kett gefunden werden wttd. Äe Vl. Sektion des Staatsrates für die neuen Provinzen. Der Minsslerrat genehmigte den Entwurf eines Ge setzdekretes in Ergänzung jenes vom! 24. November'1919, deri die Kompetenz der 6. Sektion des Staatsrates für die neuen Pwvmzen verfügte.-'In einzelnen Fällen wurde nämlich (angenommmr, daß das Gesetzdekret von,1919 der 6. Sektion nicht > erlaube, über Rekurse zn' entscheiden

, die Vorkehrungen und Entscheidungen der Berrvaltungtbehürde betrafen mit Bezug auf Gesetze und Normen, der ttalien. Verwaltung -nach dem! Waffenstillstand von 1918. Nach dem - eine' derarttge Interpretation des Gesetzdekretcs im Wesentlichen - die Ablehnung jeder Jurisdiktion: in den genannten - Fällen darstellte, war es notwendig, eine neue gesetzliche Vorkehrung zu trefftn, welche jeden Zweifel über die vorübergehende Zuweisung der verwaltungsrecht- gibt, sich an die Mertteter der neuen Provinzen

: ..Den lichen Kompetenz an die 6. Sektion behob. t | Kollegen Abgeordneten der neuen, nicht eroberten. a!), Konfornc dem Gutachten des Staaisraies wurde den ' '— v ——«■—v ,/m>— ——— «- — — konsulttven Sektionen jede korttultive Kompetenz, wie sie bereits für die neuen Provinzen der 6. Sektion mit dem Gesetzdekrcte vom 24. Nov. -.1919 zugewiesen wurde, zuge sprochen >und die Tätigkett der Sektion mir jener der Voll versammlung und mit der Institution des außerordsnilichen Rekurses an den Mnig koordiniert

»waren sie schon ein mal Provinzen des 'Königreiches Italien?) Provinzen Ita liens. entbiete ich namens des Hauses den bescheidenen Grüß der Solidarität und einen- glühenden Glückwunsch (Lebh. Beif.) Sie, die unter Berufung auf die glorreichen stleberkieferungen Roms vorgestern die allerhöchste Der» sicherung der eifrigsten Fürsorge und der höchsten Ach tung gegen alles, was mit der ntttionaken Go.siwnung der Völker anderer Rasse und Sprache in Zusammenhang steht, die durch das Schicksal an unseren natürlichen

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