, den 27. März 1922 3. Jahrgang Die Regierungspolitik in den neuen Provinzen. Budgetdebatte. Gelegentlich der Debatte über das Budget des Ministerin anns des Innern hat «m Freitag auch Dr. Tinzl eingegriffen und die durch planlos überstürzte Selbscherrlichkeit des Generalkommist» t, Unorientiertheit und »tes Trient tn »Me ne* Er streifte kurz die Aufgabe der Derwaltungso rgane irr den neuen Provinzen und bemerkte, daß dieselben nicht nur admini strative Funktionen, sondern auch sehr große gesetzgeberische
Vollmachten haben. Vosonders die Generalzwukommistäre eien mit Befugnissen >ausgeskattet, die manchmal unbegrenzt cheinen. aber von denselben nicht immer in richtiger Weife zebraucht würden. Er bedauerte, daß Man Dekrete auf me neuen Provinzen »ausgedehnt habe, die jeder genauen Richt linie entbehren und manchmal auch anderen Gesetzen gerade entgegengesetzt s«Kn. Oft seien deine Organe für die Durchfüh- sell ' ~ ~ rung derselben vorhanden. Die Politik des Triienttner Genewl- kommistärs sei
. Der -Redner forderte ein Regime der Gesetzlichkeit und »Unparteilich- «eit, dalmit eine Versöhnung der verschiedenen Völler möglich wäre. Die Ausführungen des Abg. Dr. Tinzl fanden den Beifall der Kammer. Nachstehend bringen Mir die Rede des Abg. Dr Tinzl im Wortlaut. ede des Abg . Die Rede des Abgeordneten Dr. Tinzl. Für uns Angehörige der neum Provinzen haben die Pro bleme der Verwaltung eine größere Bedeutung als für die An gehörigen der alten . . , . rovinzen, weil fle bei uns einerseits
nicht nur die Gebiete umfassen, ole in den allen Provinzen chrer Exekutivgewalt zugewiesen find, sondern weil eine ge rische Gewalt dazukommt, andererseits aber, weil den General kommissären in der Verwaltung ihrer Gebiete weitgehende Be fugnisse eingeräumt sind, Befugnisse, die wenigstens zeitweUig anscheinend für unbegrenzt gehalten werden. Ich will mich zuerst beim ersten Punkte, beim Absolutis mus, aufhalteN, welcher für die neuen Gebiete nicht nur der tatsächliche, sondern der absolute Derfassungszustand
ist. Wir anerkennen gewiß, daß der Absolutismus in dieser Form für .1., _ *ff . »♦ ./ Ii r • * , ...*•« ^ w i.. • 16 i systemisierun eine gewisse Uebergangszelt bis zur endgültigen Provinzen Berechtigung hatte, aber ein derar ene Schranken auferlege, die sonst durch die ge uferlegr der neuen Provinzen Berechtigung hatte, aber selbst hier muL die Notwendigkeit betont werden, daß ein derartiger Absolutis- die mns letzgeberischen Körperschaften auferlegt werden, und daß er bei Ausübung feiner Funktionen