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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.10.1921
Umfang: 8
betreffenden, Gerichtshofes eingetragen ist. Umgekehrt können die Advokaten der alten Provinzen ihren Beruf auch vor den Gerichten der neuen Provinzen ausüben, sofern« Ne sich der Assistenz eines Rechtsanwaltes, der in einer Advokaten liste der neuen Provinzen eingetragen ist, bedienen. Zur Ver tretung vor dem Kassationshofe und vor der 6. Sektion des Staatsrates bedürfen jedoch die Rechtsanwälte der neuen Pro vinzen einer solchen A s s i st e n z nicht, soferne es sich um Urteile

und Verfügungen handelt, welche im Gebiete der neuen Provinzen ergangen sind. (Art. 7, Absatz 1 und 5 und Art. Zur Vertretung vor dem Kassationshofe werden nur An wälte zugelassen, welche eine fünfjährige Praxis bei Oberlan- desgerichten oder Gerichtshöfen bezw. Appelgerichtshöfen der alten oder der neuen Provinzen Italiens bereits abgelegt haben. Diese Befugnis steht jedoch den in eine Advokatenliste der neuen Provinzen bereits eingetragenen Rechtsanwälten ohne weiters bei allen Gerichten des Königreiches

, einschließlich des Kassa- tionshofes zu; desgleichen denjenigen Rechtsanwälten, welche die Advokatenprüfung bei einem Oberlandesgerichte der neuen Provinzen nach dem 3. Rov. 1918 abgelegt haben und innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Inkrafttreten des vorliegendes Dekretes In eine Advokatenliste eingetragen wer den Ärt. 7, Abs. 2, 3 und 4). Die in einer Liste der alten Provinzen eingetragenen Rechts- anwälte, welche in den neuen Provinzen geboren sind, die seit 1. Jänner 1921 aus Gründen

des öffentlichen Dienstes dort wohnhaften Anwälte der alten Provinzen und diejenigen, deren ffan'ile feit 1. Jänner 1921 dort ihren Wohnsitz hat. können die Eintragung in die Advokatenlkfte der neuen Provinzen mit der Befugnis, ihren Beruf in denjenigen Provinzen, in denen ihr Geburtsort liegt oder der Wohnsitz ihrer Familie ist, aus- zuüben, ohne weiters erlangen, werden jedoch in diesem Falle aus der Advokatenliste des Ortes des Königreiches, in der sie bisher eingetragen waren, gestrichen (Art

haben. In diese vierjährige Advo- katufavraxis wird die Ausübung der Advokatur in den alten Provinzen eingerechnet (Art. 13). ^Wir werden auf diese Verordnung nach näher zurückkommen.) Der österreichische Privatbesih in Südtirol wird nicht angetastel. Unser römischer Hw.-Korrespondent meldet: Die in Südtirol verbreiteten Gerüchte, als ob die durch den Friedensvertrag von St. Germain gewährleistete Unantastbarkeit des österrei chischen Privatbesitzes in der« neuen Provinzen Italiens be droht fei, können» auf Grrind

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 19.12.1924
Umfang: 8
in keinem Derhältms steht. Bei dielen Dorschreibungen handelt es sich um die E i n- tommensteuer. also um jene Steuer im italienischen Steuersystem, deren maßlose Steuersätze wir seit ihrer Einführung kriti siert und als unzweckmäßig, schädigend sür Sie Steuermoral und Hauptquelle der gröb sten Sieuerungerechtigkeiten bekämpft haben. Wir haben zwar schon stets darauf hingewie sen. daß gerade die Einkommensteuer in den neuen Provinzen bei ihrer Einführung m viel schärferer Weise als in den alten Provin zen

der Steuerung'.eichheit zwischen den Äten und neuen Provinzen die Aufmerksam keit der Behörden und der Oeffentlichksit lenken. Die Steuerreform zdes gegenwärtigen Fi nanzministers De Stefam, wÄche mit 1. Jän ner 1925 in Kraft tritt, hat sich — wie wir m unseren Besprechungen der Reform im „Landsmann' <24. Oktober. 8. und 22. No vember) hervorgehoben haben — zum beson deren Ziele die Ausgleichung der Steuer lasten in territorialer wie in persönlicher Be ziehung gesetzt. In der Begründung der Steuerreform

hat die Regierung festgestellt, daß die Steuerlasten in den neuen Prvoin- M erheblich höher find als in den alten Pro vinzen- die Gebäudesteuerlast der neuen Pro vinzen verhält sich zu jener der alten Pro vinzen wie 1:14-, d'e Einkommensteuerlast 1:23! Italien zählt aber 74 Provinzen. Durch die Reform der Gebäudesteuer wird nun das horrende Mißverhältnis verbessert, und zwar zum Derhältms von 1:35. Be züglich der Einkommensteuer-Verminderung in den neuen Provinzen schweigt aber die Begründung der Steuerreform

ganz. Wir haben daher anläßlich unserer Besprechung der Steuerreform die Hoffnung ausgedruckt, dast die vom Ananzminisler angekündigte Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens sich nur auf die allen Provinzen erstrecken möge, damit aus diese Weise das Mißverhält nis in der Einkommensteuerlast der neuen und allen Provinzen sich zugunsten der erske- ren verändere. Das war eine Hoffnung, die angesichts der tatsächlichen und bekanrnen Steuermehrleistung der neuen Provinzen während des Jahres 1924 mehr

war eine natürliche FeHengrotte wit vicien Nischen artigen Einschnitten und -^rtnfungen. Hier und dort war durch ^«rscheichand der Natur nachgeholpen und fertigt war. Leider erweist sich nun diese Hoffnung als trügerisch und die Steuerträ ger der neuen Provinzen werden sich veran laßt sehen, diese Hoffnung in eine Forderung an die Regierung umzuwandeln. Daß in den alten Provinzen eine Erhöhung der steuer pflichtigen Grundlagen und noch mehr die Erfassung des großen Heeres der Steusr- deserteure eine Notwendigkeit

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 10
Datum: 09.11.1924
Umfang: 10
- enrägnisses) besprochen. Nun wollen wir noch das drille Ziel der Reform: die Aus gleichung der Steuerlasten, einer kurze» Be trachtung unterziehen mit besonderer Be rücksichtigung der Rückwirkungen aus die Steuerlast der neuen Provinzen. I». Ausgleichung der Steuer lasten. Es ist ein selbstverständlicher Grundsatz in einem gerecht sein sollenden Steuersystem, daß die Steuerlasten nicht willkürlich aus die Steuerträger verteilt werden, sondern dich diese Verteilung gleichmäßig und mit Be rücksichtigung

', grö ßere. als durch die allgemeine menschliche Ilnoollkomm.'nheit gerechtfertigt waren. Diese Sleucrungerechtigkeilen machen sich in zweifacher Beziehung bemerkbar: 1. Verteilung der Steuerlast verschiedener Gebiete des Staates: 2. Verteilung der Steuerlast auf die einzel nen Steuerträger. 1. Steuerlast verschiedener Gebiete. a> Grundsteuer. Bis jeizi wurde die Grund steuer auf Grund dreier verschiedener Kata ster eingehoben: in 21 alten Provinzen be stand der neue Kataster, i» de:> übrigen

allen Provinzen dcr alte und in den neuen Pro- vin;en der österreichische Kataster. Durch die Katasterresorm, welche in den beiden Iahren 1kW und 1921 durchgeführt wurde, ist mm ein einheitlicher Kataster justandegekoininen: sür jede einzelne Provinz sind die bisherigen Katästralreinerträge nach bestimmten Richt linien gleichmäßig erhöht worden. Die jetzi gen Katasterreinerträge sind in Goldlire zu oerstehen: aber die Steuer wird in Goldtn» und zwar im Ausmaß oon 10 Prozent vom Katastraloernertrag

. Durch die Reform ist die Verteilung der Steuerlast zwischen den neuen und don allen Provinzen nicht oer ändert worden. Im Jahre 1N25 beträgt die Grundsteuer gegviniber dem Jahre 1924 in Millionen: 1925 192« in den neuen Provinzen 3L Z .6 in den alten Provinzen 1-tk 14g Di? Steuerlast der neuen Proomzw zu jener der alten steht also im Jahr 1925 «m Verhältnis von l: 40L. b) Gebäudesteuer. Die größte Steuerung«» vechtigkeit bezüglich der Verteilung der Steuerlast zwischen den alten und neuen Pro vinzen bestand

bisher hinsichtlich der Gebäude- steuer. 'Aber auch zwischen den alten Pro vinzen gab es große Stenerlastenunterschiode: denn die Gebäudesteuertntaster sind nicht in allen alten Provinzen gleichzeitig und gleich mäßig revidiert worden. In sehr melen Pro vinzen bestanden ?«ch die Ziffern aus dem Jahrzehnt 1890—l9t>l)! In den neuen Pro vinzen hingegen wurden die Gebäudesteuer- kataster mit den Zinswerten der Jahre 1920 und 1921 angelegt und die Steuer domvch be messen. Wir haben ja wiederholt

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 30.08.1935
Umfang: 6
wird ein eigenes Ko mitee Sorge tragen. Die Teilnehmer am Kongresse werden im Verlaufs der Dauer Trento, Rovereto und den Brennero besuchen. Ermäßigle Preise für Warenbeförderung Die fasc. Union der Kaufleute hat auf Grund des Ministerialdekretes vom 6. August 1935 eine Preisermäßigung für Warenbeförderungen er langt, und zwar: a) Reis, Reismehl, Nebenprodukte, versandt von den Stationen der Provinzen: Vercelli, Novara, Alessandria, Pavia. Milano, Verona, Bologna, Rovigo, Mantova, Ravenna, Ferrara, Cremona

, Modena, Venezia für Ermäßigungen für einen Umkreis von 700 Kilometern von der Abfahrts station; b) Auch für Reis, der von den obgencinnten Provinzen auf den Linien Napoli, Caserta. Bene vento, Foggici, Manfredonia und südlich davon befördert wird. Die Ermäßigung dauert vom 10. August 1S35 bis 31. Jänner 1936. Mit dem oben angeführten Dekret wurden auch Frachtermäßigungen für andere Waren gewährt. Sommerpostamk Carboni» Es wird bekannt gegeben, daß am 31. August das Sommertelegraphenamt von Carbonin

ge schlossen wird. Für Jäger Jagdkalcnder für das vierte kompartiment Der Ministerialkommissär für die Durchführung der Jagdbestimmungen in den neuen Provinzen hat folgenden Jagdkalender für die Sommer- und Herbstzeit im vierten Kompartiment (Trento und Bolzano) festgesetzt. Nach den Verfügungen des Art. 1 des Mini» sterialdekrets vom 15. Juli 1932 über die Geneh migung der geographischen saunistischen Karten und über die Wildtiere, die in den einzelnen Zo nen gejagt werden können, wurde für das Jahr 1935

' veröffentlicht nachstehende vergleichende Statistik über die Volksbewegung in den einzelnen Provinzen Italiens der Jahre 1934 und 1933. Von 1933 auf 1934 hat Italien eine Zunahme der Eheschließungen um 22.747, eine Abnahme der Lebendgeburten um 3004, sowie der Todes fälle um 10.767 zu verzeichnen. Hinsichtlich der Verteilung dieser Ziffern auf die einzelnen Regio nen bezw. Provinzen des Reiches bringt die Sta tistik folgende Daten: .In allen Kompartiments war die Zahl der Eheschließungen höher als im Jahre

, Sizilien und Sardinien. Die Verteilung dieer Ziffern der Volksbewegung auf die einzelnen Provinzen stellt sich folgender maßen dar: Eheschließungen: In 87 Provinzen eine Zunahme, nur in 5 Provinzen ein Rückgang, nämlich in Bologna, Modena, Ravenna, Pesaro» Urbino, Nuoro. Geburten: Eine Zunahme war in nach stehenden 47 Provinzen zu verzeichnen: Aosta, Cuneo, Vercelli, Spezia, Savona, Bergamo, Como, Brescia, Cremona, Mantova, Milano, Sondrio, Varese, Padova, Treviso, Udine, Venezia. Verona, Vicenza

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 24.01.1923
Umfang: 8
. Kartenvorverkauf im Gesellenhause. Neue Prüfungsvorschriften für die Mttelschulen. Das letzte Verordnungsblatt des Unterrichtsministe riums vom 5. Jänner enthält die Verfügung, daß die bisher in den neuen Provinzen geltenden Vor schriften über die Schluß- und Reifeprüfungen in den Mittelschulen, enthaltend in den Verordnungen vom 7: Oktober 1920 (Art. 9 und 10), und 15. Sept. 1921 (Art. 2, Abs. 8 und 9), abgeschafft sind. Mit Beginn der Juli-Session des Schuljahres 1922/23 werden neue Vorschriften in Anwendung

hat die Trienter Präfektur ermächtigt, zur Un terstützung der Abbrändler-Familien von Cari. solo 10.000 Lire auszuwerfen. M?imnMst W niM PiM'liW. In einem kürzlich herausgegebenen Buchs, betitelt „Für die neuen Provinzen und für Ita lien' spricht Exz. Salata. der seit dem Zu sammenbruche von der ital. Regierung sozusagen zum Lenker der Geschicke, insbesonders der Ver waltung der annektierten Gebiete bestellt war. ausführlich über alle Fragen, die mit den neuen Provinzen in Zusammenhang stehen, gibt

einen Ueberblick über die Geschichte der neuen Pro vinzen seit dem November 1918 bis zur Auflö sung des Zentralamtes, dessen Leiter er selbst war und nach dessen Auflösung er von den neu zur Macht gelangten' nationalistisch-zentralM- schen Regierungsmännern sang- und klang los aus der politischen Tätigkeit ausgeschaltet wurde. Zur f i n a n z i e l l e n Sei te, die das Pro blem der neuen Provinzen für Italien bietet, nimmt nun der Volkswirtfchaftlrer Senator Achille Loria, in seiner Zeitschrift „Echi Com

- menti' Stellung. Loria sagt, in Rom mache sich ein höherer Beamter des (aufgelösten) Schatz- minister iüms gerne darüber lustig, daß Italien von den neuen Provinzen, das „Fleisch von den Knochen gezogen', also ausgesaugt wurde. An dere sagen gar, die neuen Provinzen seien für Italien ein Finanz-Caporetto Hewesen, o^er nennen die annektierten Gebiete gesalzene lsslate!) Provinzen, oder anstatt reäsnti (er löste) besser roöenti (nagende) Provinzen. Jedoch zerstört Salata in seinem Buche

diese gründlich. Der Wert der neuen Provinzen ist hinsichtlich seines steuerfaßbaren Volksvermö gens aus 30 Milliarden Lire einzuschätzen, das alte Italien auf 580 Milliarden (Lire nach heu tigem Werte gerechnet). Somit hat Italien eine ganz beträchtliche Neueerwerbung gemacht. Die. staatl. Einnahmen aus den neuen Provinzen kann man auf jährliche 500 Millionen Lire schätzen, so daß die Steuerleistung per Kopf etwa 32'/« Lire beträgt. Weniger begreiflich scheint uns die Bemer- kung, daß die neuen Provinzen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 13.12.1921
Umfang: 8
Seite 4 Südkiroker Landeszeikung'. Die Lehrbcfähigungrükplome. Dom Pressedienst des Ge- neralkommissariates wird verlautbart: In der „Gazzetta Uffi- ciale' wurde das erst jüngst vom Ministerium für Unterricht (Spezialamt für die neuen Provinzen) eriassene Dekret, be- lresfend die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Lehrbefähi- gungsdiplome, die van Bürgern der neuen Provinzen an öfter- reichlichen Universitäten erworben wurden, veröffentlicht. Durch diese Vorkehrung wird eine sehr verwickelte

und bisher strittige Materie aufgeklärt. Es werden die G'uppsn jener Gegenstände angegeben, für die die Lehrbefähigungszeugnisse gültig sind, desgleichen in Zusammenhang mit der verschiedenen schul- administrativen Einrichtung der alten Provinzen, die praktiscben Wirkungen für welche die Gültigkeit der Doktorate (Wissenschaft- liche Doktorgrade anerkannt wird. Besuchers wichtige Bestim mungen enthält dieses Dekret, betreffend die Lehrbefähigung an Mädchcnlyzeen und Normalfchulen

(Lehrerbildungsanstalten) sowie betreffend die Anerkennung des Privatdozentenrechtes, dos an österreichischen Universitäten vor den» Waffenstillstände erworben wurde. Das Dekret regelt ferner mit kluger Vorsicht und Einschränkung die Anerkennung der jenseits der Grenze vollendeten Universitätsstudien solcher Studenten, die die Gyni- nasialstndien bereits vor dein Waffenstillstand in den neuen Provinzen vollendet haben. Dieses Dekret regelt auch die Er- langnng von Lehrbefähignngszengnisscn an den Universitäten

Grundbesitze, die durch den Krieg Schaden gelitten haben, auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. Die Verwaltungen von Provinzen, Gemeinden, Kirchen und öffentlichen Wohltätigkeitsanscalten, die durch den. Krieg Schaden erlitten haben, mögen, wenn noch nicht geschehen, innerhalb 6 Monaten nach der Veröffentlichung des Dekretes in der „Gazzetta llfficiafc', also vor dem 24. Mni 1922, die erlittenen Schäden beim Beratungsausschnß des Generalzivil- kommifsariatcs in Trient, nach den Vorschriften

(' Molle) oder 150 Lire (bei Seide) übersteigt. Anmeldung jugoslawischer Kronen. Der Pressedienst ver- lautbort: Die Besitzer jugoslawischer Noten werden dringend gebeten, dieselben beim Generalzivilkommissariat in Trient an- zumelden, damit dieses die Anmeldungen an das Zentralamt für die neuen Provinzen weltergeben kann. Die Anmeldungen müssen vor dem 31. Dezember 1921 geschehen. Freigabe beschlagnahmter Güter in Amerika. Die ameri- kcmisch Negierung hat erklärt, daß sie den italienischen Staats

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Dolomiten
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Seite 9 von 14
Datum: 19.01.1927
Umfang: 14
MzilklPlWWW» Mül-MM-UWMMllW, Kcgeiung der privaten versicherungsgesell- sthcflen in den neuen Provinzen. Im 'Art. 277 des FneVensvencages von 5. Aermain ist bestimmt, daß die Versiche rungsanstalten. die Mkcit .^ntrptiüi in Gcbie- ten ha:tr.i, welche früher einen Teil der österreichisch-mmarischen Monarchie bilderen, während eine-? Zeilranmes von reim Jahren nach Inkrnktlreicn des Fricdensvertragco. das ist Ins ,511111 Ifi. Juli 1031 lorkiahren können, ohnewciieres ihre Tntigkc'i

aus österreichischem Gebiete ausznüben. Diese Begünstigung ist an dst Boraiic-sctznng ge bunden. daß den österreichischen Ver- sicherungsansialien. welche bis zum Friedens schlüsse ihre Geschäftstätigkeit in den abgetre tenen Gebieten (neuen Provinzen) ansübten m recipraker Weile das gleiche Recht ein- g-ernumt wird, ihre Tätigkeit in diesen Gebieten auch weiterhin ausznüben. ohne Rücksicht, daß ihr Hauptsitz nuninehr außer halb des Staates liegt. Durch ein Geseßdckret vom 29. April 1923. Nr. 666 . wurden

nun die Rechte und Pflich ten der privaten Versicherungsanstalten in Italien genau geregelt und insbesondere bestimmt, welche 'Bedingungen für die Zu lassung und die Geschäftstätigkeit von aus ländischen Versicherungsgesellschaften in Ita lien erfüllt werden müssen. Da Unklarheit bestand, ob die ehemals österreichischen oder ungarischen Versicherungsgesellschaften, welche in den neuen Provinzen ihre Tätigkeit aus- übien, trotz der Bestiinmuiigen des Friedens- Vertrages den Vorschriften des Versicherungs

- dekrctes unterliegen müssen, Hai die Regie rung ein eigenes kgl. Dekret erlassen, welches hierin Klarheit schafft. Dieses Dekret vom l. Dezember 1926, Nr. 22-19, ist in der Gaz- zetta Ussleiale vom 13. Jänner 1927. Rr. 8 . enthalten und bestimmt folgendes: 1. Jene ausländischen Versicherungsgesell schaften, die eine gesetzliche Vertretung in den neuen Provinzen haben, welchen aus Grund uitcrnationalcr Verträge (Friedcnsveriräge) das Recht eingeräumt wurde, den Geschäfts betrieb in den neuen Provinzen

des Gesetzdckretes über die Versicherungen angepaßt habe», und zwar auch dann, wenn sic ihren Geschäftsbetrieb auf die Fortführung des schon bestehenden Portefeuilles beschränken. 2. Die ausländischen Unternehmungen, welche nicht unter jene sollen, die unter 1 genannt sind, und auch keine gesetzliche Ver tretung in den allen Provinzen dos Reiches haben, dürfen ihre Geschäftstätigkeit nur dann weiterführen, wenn sie im Sinne des Gesetzdekrclcs über die Versicherungen die Ermächtigung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 05.10.1922
Umfang: 8
des Zentralaintes der neuen Provinzen herausgegeben wird, ist im Vorwort weitherzig genug dahin gezeichnet. „Sie will die Tribüne für eine weitgreiseirde und eingehende Prüsung jeder Seite des ver gangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Lebens des erlösten Venetiens sein.' Eigent lich ist diesen Gebieten, neue Provinzen ge nannt, wenig oder gar nichts Organi sches gemeinsam. Gewiß, die Tatsache der gleichzeitigen Loslösung von einem ge meinsamen Rechts-, Wirtschaft?- und Ver- lvaltungsgebiete

des italienischen Zivilprozesses, der viel mehr zu nächst reformiert werden müsse. Er findet anerkennende Worte für „die Ordnung und die Disziplin der Verwaltungsorgane und der Bürger' in den neuerworbenen Gebie ten, oder dcr Auszug aus der Ansprache Ex zellenz Salatas bei der Eröffnung der zwei' ten Session der Zentralberatungskommis- sion: „Vereinheitlichung und Autonomien m den neuen Provinzen'. Oder: „Einkommen und Reichtum in den neuen Provinzen' von Franca Savorgnan: ein Aufsatz, der freilich wertvoller

wäre, wenn er sich auf die Dar stellung der entsprechenden Zahlen aus der Vorkriegszeit beschränkt hätte, denn diese Zahlen einjach mit dem Lirakurs der Vor kriegszeit zu multiplizieren und das Ergeb nis als den heutigen Reichtum der neuen Provinzen hinzustellen, geht angesichts der völlig veränderten Wirtschaftsverhältnisse viel zu wert. Es ist doch ganz klar, daß ein Stück Weinland heut« in Südtirol einen geringeren Gold wert als vor dem Kriege hat, denn heute sind wir einem weinreichen Lande

eingegliedert, vordem einem wein- armen : mutctis mutandis gilt auch dies für Trieft. Der gute Wille — den Altitalie- nern zu beweisen, daß der Erwerb der neu:n Provinzen auch ein materieller Vorteil ge wesen sei — darf nicht so weit führen. Daneben finden sich auch historische Erin nerungen an Irredentismus, die für den Geschichtssorsci)er recht wertvoll sind. Dar- unter «ine bisher unveröffentlichte Verteidi gungsrede Crispis in einem irredentistischen Prozesse. Den Tri est er Problemen sind Me! Aussätze

gewidmet. Armin Brunn er schreibt über „Das östliche Piemont: Das Gebiet des Isonzo', Renzo Largo „Die Phantasmen der Dolomiten'. Kurz« historische, kunstgeschichtliche Noti zen. einzelne Rezensionen. Auszüge aus o:r „Deutschen Rundschau' und ein Verzeichnis der Presse in den neuen Provinzen schließen das 108 Seiten starke Heft, das auch mehrer? gute Wiedergaben von Kunstwerken schmückt. Die Zeitschrift will in erster Linie die An gehörigen der alten Provinzen mit den neuen vertraut

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 06.05.1922
Umfang: 8
Mißwirtschaft in allen öffentlichen Diensten leider in den alten u. neuen Provinzen herrscht. Das geben auch die Nationalisten zu, aber die von ihnen angegebenen Gegenmittel sind nur undeutliche Hinweise auf theoretische Re formen, die in Vergessenheit geraten werden, kaum daß einmal die gewünschte Ausdehnung der italienischen Gesetzgebung auf die neuen Provinzen erreicht ist, und die für immer die so notwendige gründliche Verwaltungsreform ver- schwinden machen würden. Wir haben hier in den neuen Provinzen

ein ganzes Aut 0 n 0 - mie syst ein, das ctn und für sich gut funktio niert. Unter der österreichischen Herrschaft war es in den gemischtnationalen Provinzen /ein mächtiges Instrument nationaler Willkür- Gewalt, aber in Provinzen mit einheitlich na tionaler Bevölkerung ein vorzügliches Verwal tungsorgan: Wckrum jetzt diesen Organismus zerstören, lder in allen seinen Teilen gut entwik- kelt, in seiner Anwendung gründlich erprobt ist 1. und als Muster dienen hynhMr jene Reformen» dis in den Wünschen

des ganzen Gebietes gele gen find? . ^ ^ ' Mchr spricht von Heimweh nach Österreich! Das ist es nicht, es ist rein nur der Gedanke an die rech t s ch a sf e ne. - ud w eis.e Ver waltung, es ist der patriotische Eifer, das alte System des Zentralismus zu ändern, der in ganz Italien in Mißkredit geraten ist und nur noch von einzelnen Elementen, die ihn Mr ihre persönlichen oder Kasteninteressen, ausbeu- ten, verzweifelt verteidigt wird'^es ist die Über zeugung der erlösten Provinzen von ihrer Mis sion

, die sie unter ihren neuen Bruders auszu- üben haben, nämlich anginem großen Werke teilzunehmen, das bei konsequenter und unpar teiischer Durchführung auch die alten Provinzen zu neuer Blüte bringen wird.. u ^ Glaubt man vielleicht» daß 'dies dem GMqe und der Größe Italiens schaden könnte? — Ge stellt denn seine Einheit im Weiterverbleiben der Unordnung? Liegt die Macht !des Staates in der andauernden Schlamperei, liegt sie in .Her Weiterwirtschaft einer abgehausten Bureaükrcc- tie, die schwach gegenüber den Starken

und un nahbar für die Schwachen ist? Verlieren viel leicht 'die ewig unabänderlichen Funktionen Äes Staates etwas, wenn sie, anstatt sich verwirrmck> auf die Provinzen zu werfen, mehr mit Mn Staatsgeschäften im Zentrum abgeben? Kirchliches. 5 Der 3VV. Todestag de« Nsrarlberger Km»despatr»«O. Aus Feldkirch wird berichtet: Ja der vergangenen Woche fände» hier anläßlich der 300. Wiederkehr des Todestages des LandespatrouS Fidelis, deS ErstlingsmärtyrersianS dem Kapuziner oiden und deS ersten Blutzeugen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 10.11.1921
Umfang: 8
erfolgt voraussichtli' 1. Jänner 1922 Im Einvernehmen mit der Landesverwaltung durch ein Bankinstitut. Weiters wurden nachstehende Anträge zum Beschlüsse er hoben: 1. Das auf die neuen Provinzen ausgedehnte Militärgesetz räumt das EInjährlg-Freiwilligen-Recht auf Gnind einer Mittelschulbildung und Erlag von 1500 bis 2000 Lire ein. Die Delegiertenversammlung beauftragt die Leitung der Standes organisation, ehestens festzustellen, ob die Absolvierung der Lehrerbildungsanstalt der Mittelschulbildung

in dieser Hinsicht gleichgehalten wird, und im Falle nicht anerkannter lerrvimmn für die Erwirkung der bezeichneten Begünstigung in der Erfüllung der Wehrpflicht auch für oie Absolventen der Lehrerbildungsanstalt mit Nachdruck hinzuwirken. 2. Die Delegiertenversammlung beschließt: Die für die neuen Provinzen zur Anwendung kommende Gemeinde-Wahl ordnung reiht die Lehrer der Volks- und Bürgerschulen »»'<”■ jene Gruppen der Angestellten ein, denen das passive Walü- re t kür ine Gemeinde ni-bt znkommt

hat unter den Angehörigen der neuen italienischen Provinzen große Beunruhigung hervorgerufen und wurde dann die österreichische Negierung über Intervention Italiens ge nötigt, den Termin für die Abstempelung dieser Papiere bis 30. November 1921 zu verlängern. Cs ist bisher nicht bekannt geworden, daß die Italienische Regierung irgendwelche weitere Schritte für die Sicherung der Interessen seiner neuen Untertanen in dieser Hinsichr unter nommen hätte. Es handelt sich unter anderem vor allem um die Lombardierung

. Zahlungen jeder Art nach Oesterreich zu leisten, sei es auch, weil die Zahlung dieser Titres laut Kursfestsetzung des Vertrages von Saint- Germa-in viele Angehörige der neuen Provinzen einfach zu Bettlern machen und die Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften furchtbar fchädigen würde. Tatsache ist aber, daß alle diese seinerzeit deponierten Titres noch bei den ver schiedenen Kreditinstituten hinterlegt sink, und v'ele der Be sitzer dieser Titres wissen heute nicht einmal, wo dieselben er liegen

haben. Vor allem ist die Frage zu beantworten, ob sie zur Abstempelung auch die Optionserklärungen vorzulegen, bzw. die Staatsangehörigkeit nachzuweifen haben. Wenn dies nicht der Fall ist, was wird überhaupt das Los dieser Papiere sein? Es wäre Sache der zuständigen Behörden, der Bevölkerung hier klaren Aufschluß zu geben. Es wäre wohl an der Zeit, daß die Angehörigen der ireuen Provinzen endlich müßten, wie sie sich gegenüber den Verfügungen der österreichischen Regierung zu verhalten haben, die ja nur darauf hinzielen

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Volksrecht
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Seite 3 von 6
Datum: 29.07.1921
Umfang: 6
Kleine politische Nachrichten. Daö neue Pressgesetz. DaS römische Amtsblatt verlaut bart ein Dekret, womit daS italienische Prepgesey, wie schon seinerzeit gemeldet, .auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. Dieses Gesetz wird mit 1. Jänner 1922. in Wirksamkeit treten. Generalstreik gegen den Fascistenterror. Al8 Protest gegen die fascistlschen Strafe.xpeditionen sind die Arbeiter der ganzen Provinz Rom in den Generalstreik getreten. Volks- sturmleute haben daS Weingeschäft öeS

und den Beistand anKriegs- waisen in seinerWirksamkeit.aus die neuen Provinzen ausdehnt. Für die Wirkung des Beistandes hört die Minderjährigkeit, der in den anneklierlen Gebielen zu ständigen Kriegswaisen mit der Erreichung des 21. Lebens jahres auf. Zugleich wurde die Giltigkeit der dazuge hörigen Durchführungsverordnung auf die neuen Provinzen erstreckt. Amlsbesörderung beider Posl. AusPosiangesielllen- kreisen wird uns geschrieben: Wie wir aus Trieni ver nehmen, hat der Personalreserent der Post- und Tele

und wollen die Angehörigen dieser Kinder dieselben um 1.52 Uhr nachmittags am Bahnhof erwarten. Gebühren-Zuschlag. Amtlich wird verlaulbarl: Es wird zur Kenntnis gebracht, dast der fünfzehnprozcntige Zuschlag auf die Gebühren für slaalliche Bewilligungen aus die neuen Provinzen ausgedehnk wird. Die durch Postanweisungen aii die in Betracht kommenden Be hörden zu übermittelnden Beträge für Waffenpässe (Degenslock, Jagdgewehr, Revolver) werden einschliestllch der Quittungsgebühr wie folgt festgesetzt

zu informieren Und bei be- gründelcr Vermutung einer unrichtigen Zollberechnnng, die bei der komplizierten Warenklassifikalion des neuen Jolllarifes immerhin möglich ist, die Annahme zu ver weigern imd die Aeberprüsung zu-verlangen.' Stipendien für Sindierende. Der Pressedienst leilt mit, dast das Ministerium für die befreiten Provinzen mit Dekret vom 19. Juni 1921 zugunsten bedttrsliger und berllckstchligungswürdiger Sludenlen aus den befreiten Provinzen und aus den neuen Provinzen, beziehungs weise

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 6
Datum: 15.09.1922
Umfang: 6
: Buchdruckerei Tqrolia Bozeo D für Gries, lientsch. Lo^nerboden «ZV Cent. Poa'Kontv'Konent. Bozen, Freitag, den 15. September 1822. Sie Autonomie-Frage. Im .Corriere d'Jtalia', dem Zentral- crgan der Popolaripartei, beklagt sich der Abg. Degafperi bitter über den Mangel einer festen und geradlinigen Regierungz- politik bezüglich der Verwaltung der neuen Provinzen und besonders jener Südtirols. Er verweist in seinem längeren Artikel auf die ständige Verschleppung der Lösung der Lutoiwmiefrage

und auf die Schwierigkeiten, welche der Bildung eines eigenen Ministe- rkans oder Oberkommiffariates für die neuen Provinzen gegenüberstanden und schließlich dieselbe verhinderten. Weitsrhin »richtet der gestrige .N. Trentino' von einer Lmidesparteileikungssitzung der Trientiner Popolari, in welcher die baldige Lösung des Lerwaltungsproblems des Trentino und südtirols gefordert wurde. Der „N. T.' stellt dann fest, daß die Popolari als erste die Errichtung eines für das Trentino und Süd tirol in allgemeiner, geheimer

, sondern durch die Regierung ernannt wurden, und es sei Zeit, daß das Lutonomieprablem bald gelöst würde, da mit die Landtagswahlen stattfinden könnten. Der „N. T.' betont neuerdings, daß zunächst die autonome Provinz des Trentino und Südtirol umfaffen und erst nachher die Frage der eigenen Autonomie Südtirols behandelt werden soll. Den vorstehenden Aeußerungen pflichten wir vollständig in jenen Punkten bei, in welchen die baldige Lösung des Verwaltungs- problems der neuen Provinzen gefordert wird. Wir haben in unferem

Blatte wieder holt daraus hingewiesen, daß das jetzige Ver- , waltimgssystem aus verschiedenen Gründen abzulehnen ist. Im Jwn hat di« Zentral- beradmgskonmnssion das Zentralamt für die neuen Provinzen beauftragt, einen Entwurf über die Regelung der Autonomiefragen bis zmn herbst fertigzustellen. Wir erwarten, daß das Zentralamt den Entwurf bald der Zentralberatungskommission und der Oeffent- lichkeit zur Diskussion und Stellungnahme vorlegen wird. Es wird gründlich darüber beraten und verhandelt

werden müssen-, denn die Frage, wie künftig aus längere Zeit wenigstens, die neuen Provinzen verwaltet 5 wsden sollen, ist einschneidend. > Der Kampf um die Verwaltungsart der > neuen Provinzen wird kein leichter fein: denn drei Hauptgruppen stehen sich mit entgegen gesetzten Forderungen gegenüber. Die Fas- ^ cisten und Nationalisten verlangen dieselbe Verwaltung für die neuen Provinzen, wie sie in den alten besteht, also Beseitigung jeder Art von Autonomie; die Trientiner kämpfen sür di« einheitliche

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 03.08.1940
Umfang: 4
der vbstproduzenten und Exporteure unter dem Vorsitz des Nal.- Rates Boc capifuoco. interessierten Provinzen in Fühlung zu Unter dem Vorsitze des Nationalrates Boccadifuoco, der vom Präfekten für eine Aussprache über den Obstexport eingela den worden war. und im Beisein des Na tionalrates Miori und anderer Vertreter der interessierten syndikalen Organisatio nen, fand im Provinzialrat der Korpora tionen eine wichtige Versammlung der Obstproduzenten und Obsthändler der Provinzen Bolzano und Trento statt

hin, daß die Zentralbehörden recht zeitig von der Revision der einzelnen Obstpreise informiert werden. Nat.-Rat Boccadifuoco befaßte sich dann mit der Tätigkeit, die bis jetzt von der Kommission für die Provinzen Bol zano und Trento entfaltet wurde, und wies darauf hin, daß es angezeigt ist, die Interessen der cnderen Provinzen, die für den Obstexport in Betracht kommen, mit denen der Dolomitenprovinzen in Einklang zu bringen. Zum Zwecke des Zusammenwirkens zwischen den einzel nen Provinzen wird am kommenden Montag

in Roma eine Versammlung ab gehalten. Nat.-Rat Miori berichtete dann über die von der interprovinzialen Kommis sion entfalteten Tätigkeit und über die Preise. An der Diskussion beteiligten sich ver schiedene Produzenten und Exporteure der beiden Provinzen. Erleichterungen für die Pachlzahlung bei Gaslbetrieben Der fascistiche Nationalverband für Gasthofwesen und Reiseverkehr und der Nationalverband der Hausbesitzer haben den bezüglichen Prooinzialfyndikaten ein interföderales Rundschreiben übermittelt

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 17.03.1923
Umfang: 8
17. März 1923 . <r>ie Vorschriften über den Schutz des seßhaften ^ oeaen den Warenhandel, den Hausierhandel Auswüchse der Tätigkeit der Neis-udm. ' Ordnung des Lehrlings- und Gehilfen- eine entsprechende Aus- uno Fortbildung ^-gewerblichen und kaufmännischen V^achwuchses gcwahMstct UoNd^sch^^.^^ Organisation des Han- ^nd 'Gewerbestandes, die die Wahrung der Slandcsiiltercssen und die gewerbliche Ordnung über- hau^^rburgt.chung Gesetzgebung in den neuen Provinzen an jene der alten

der Ge setzgebung im Reiche zu verwenden. Taraus darf wohl die Hoffnung geschöpft wer den, daß die Regierung den außerordentlichen Wert der in unserer bisherigen Gewerbeordnung nieder gelegten oben angedeuteten Grundsätze richtig ein schätzen und den Weg finden werde, in einer Reform der einschlägigen Gesetzgebung der alten Provinzen ein neues Gewerberecht für ganz Italien zu schaffen, dessen wohltätige Wirkungen sich auch in den alten Provinzen bald bemerkbar machen würden. Sind doch schon jetzt in den alten

Provinzen Bestrebungen im Zuge, namentlich auf dem Gebiete der Ausbil dung des gewerblichen Nachwuchss das erprobte Vor bild unserer Gewerbeordnung nachzuahmen. Tie Kammer verkennt nicht die Schwierigkeiten, die einer so gruiidlegenden Änderung des Gewerbe rechtes im ganzen Reiche gegenüberstehen, die nicht von heute auf morgen durchgeführt werden kann, sie muß aber auch andererseits die Aufmerksamkeit der Negierung auf die äußerst schwerwiegenden wirt schaftlichen Gefahren lenken, die eine einfache

Auf hebung der Gewerbeordnung in den neuen Provin zen iind die Einführung der in den alten Provinzen nahezu schrankenlos bestehenden Gewerbefreiheit 'mit sich brächte. Die Kammer bemerkt erläuternd, das; es in ihrem Bezirke etwa 17.000 Handels- und Gewerbebetriebe gibt, von denen zirka 6000 als handwerksmäßige, 700 als konzessionierte Erzeu- Zungsgewerbe und 1000 als Handelsgewerbe an den Befähigungsnachweis geknüpft sind. Im Kammerbezirke bestehen mehr als 80 Hand

Hüterin der ^lrtlchastlichen Interessen des Handels- und Ge- ^roeftandes in voller Übereinstimmung mit den engenannten Organisationen an die Regierung i ^'gende Ersuchen: sei? k ^ Assimilierung der wirtschaftlichen Ge- ^ W^ung die gegenwärtig in den neuen Provinzen «mende Gewerbeordnung solange in Kraft zu -, 6 ? len, bis eine das ganze Reich umfas - ^ 'de... Reform des Gewerberechtes ^-^öefuhrt ist, in der die oben angeführten Prinzi pien weitestgehende Aufnahme finden; ?- ^inmern der neuen Provinzen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 02.03.1923
Umfang: 8
Nr. 23) '>.'!!'elet;icn Bedlnsungen der Wer! r.erglltet werden wird. Bei Jnc.nipruch- nähme der Nirgü'ung mu?> die Anmelder'? der berrefsenden ' Zündstei^e mil der den Einlauis- preis dzrjelben aukioeijenden Or>iiialiat!urL bc- legi sein. AM ANfrschtkchÄL'Mg de? Gewerbe Die Einjührung aller in den alicn Provinzen geltenden Eeici.ic in dcn noi^n Provinzen erjolnl derzeit in sehr rascher Foi?c. es ist daher bereits die Zeit abzu-eheu wo !><> uns nur in-'dr die alt- italieni'chen Zeilen. Einzelne Gejci

^c, die für unser ganzes Wirllchast'. leben von grösitcr l Bsdoutun? sind, und die erst nzch judr ^hntelau- I pen Bemühungen erreich! wurden, dürsten w'!>! ! auch verschwinden, ivenn es niäz! l^linüt, die be sten Teile dieser Geseize, die sich gliin,end bewährt haben, und d/ir von anderen »uro^äischen Staaten als muslerciiltig anerkannt sind, auch in den clten Provinzen einzu'ühren. Ein solch gutes Gesetz, das für uns von ein schneidendster Bedeutung ist, ist unzweiselhÄt ^ uitserc belvährte Gewerbeordnung, die wohl

Mittelstandes, wie er jetzt ist, und nur durch die Geeoerseordn-ung wurde, auf das aiier- iinaünsrMc beeinflusjin und auf das schwerst« schädigen. Bestrebungen zur Aufrechlerhaitung der Sc- Werbeordnung. Der Verband der Gewerbegenossenschaften für den Sprengel der 5>an^.els. und Gewerbekam- mer Do»en, der ja auch au! Grund der Dvwerbe- o-rdnung errichtet ist, hat sich bereit» mit dcn ver schiedensten Korporationen, E«nol !<nsch >rf !en llsw. in den anderen neuen Provinzen in» Eiiiserneh- m«i gesetzt

, ist auch an die Handel«, und Ne- werbikammer herangstreien mil der Bitte, im Benein mir den üi>rig«n Kammern miizu-irbeitcn <m dem Bestreben, die Geiucrbeordnung sür uns aufreäit zu erhalten, u. wenn nur irgend möglich. sich dafür einzusetzen, das? die wichtigsten Bestim mungen unserer bewährten Gewerbeordnung auch in dcn alten Provinzen eingeMrt wecden, da ja doch auch andere gute, gesetzliche Bestimmungen, die wir bisher hatten, übernom men werden sollen. Die Gewerbeordnung als Rückgrat des ganzen Gewerbe

richten. — Ausdehnung d?r Gese-ze über die Äsrmal- lür.g des L!a:ts2'm5gcns aus die neuen Pro- vwzen. lSazzetta U'iie'ole Nr. 47 vom AZ. Febr. <?n;häl: dr>.s kgl. Delret vom ll. Jänner Nr. ll>-!, durch welches aus di> neuen Provinzen mi! Wirk samkeit vom 26. Aiärz I9Z3 folgende Gesetze über die Venvaltung des Slciatsvennözcns ausgedehnt werden? An. I bis ZK des tgl. Dekretes vom 17. Februar 168!, Nr. WIK. mit dcn Abänderungen der Gesctzc vim I-l. Juli 4713, 3. Juli 1902 Nr. LL5 und lg. Juli ISUl

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Dolomiten
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Seite 9 von 12
Datum: 22.01.1927
Umfang: 12
Lose und ähnliche. Oie Grundentlnstungsobligaüonen jedoch sind staalliche Wertpapiere. Aktien und An teilscheine fallen ebenfalls nicht darunter. Wie an mehreren Stellen des finanziellen Abkommens, so wurden auch bei den privaten Wertpapieren die Interesse» der Wertpnpier- besitzer in den neuen Provinzen bedeutend ungünstiger behandelt als jene der Besitzer aus den alten Provinzen. Während de» letz- leren das Recht auf Einlösung der bis zum '26. Juli 1921 verfallenen Kupons und ver losten

Wertpapiere zun, mittlere» Börsen kurse des dem Kriegsausbrüche mit Italien vorhergehenden Monates, also annähernd al pari zugesprochen wurde, sind die Titel- bcsitzer der neuen Provinzen von dieser Ein lösung ausgeschlossen. Bezüglich ihrer wnrde ein besonderes Znsatzübereinkommen ge schlossen, nach welchem Ungarn der italieni schen Regierung de» einmaligen Betrag von einer halben Million Lire anszahlt, um sie — wie cs im Znsatzübereinkommen heißt —■ wegen des Ausschlusses van der Valori sierung

, die den Besitzern au? den alten Pro vinzen gemährt wurde, zu entschädigen. Die italienische Regierenng ist ermächtigt wor den, diesen Betrag nach ihrem Gutdünken zu verteilen. Die halbe Million Lire mußte der italienische» Regierung bis zum 15. Jän ner 1925 übergeben sein. Da die Angehörigen der neuen Provinzen bis zum Waffenstillstände (Roveinber 1918) die Kupons der ungarischen privaten Wert papiere ohne weiteres einlösen konnten und auch die allenfalls verlosten Papiere bis dorthin noch anstandslos

von Angehörige» der neuen Pro vinzen befindliche» privaten ungarischen Wertpapiere ist bisher angeordnet worden, was umso bedauerlicher ist, als es von Jahr zu Jahr schwerer wird, nachzuiveiseii, daß sich diese Wertpapiere vorn 3. November 1918 im Besitze von itnl. Staatsbürgern der neuen befunden haben. lAnsIäuder, die in den neuen Provinzen nur den Wohnsitz haben, genießen keinen Anspruch auf eine Einlösung ihrer Kupons aus dieser Summe). Jetzt endlich scheiin es, daß an die Ver teilung dieser Summe

gegangen wird. In der Gazzelta Ufficiale vom 20. Jänner ist ein Dekret des Finanzministeriums verlant- bart, nach welchem die Verwendung des Be trages von einer halben Million Lire zur Entschädigung der Besitzer ungarischer pri vater Wertpapiere in den neuen Provinzen dem Ausgleichsamte Triefte übertragen wird, das sich bei der Durchführung eine? Bank institutes seines Vertrauens bedienen kann. Auf diese Weise ist wohl zu hoffen, daß die Verteilung in absehbarer Zeit erfolgen

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Volksrecht
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Seite 2 von 4
Datum: 22.06.1921
Umfang: 4
wird verlautbarl: Nach Prüfung eitles vom Generalzlvilkommissariale einge reichten Entwurfes hat das Zenlralamt für die neuen Provinzen mit Dekret vom 10. Mai angeordnet, daß ein Gesetz geschaffen werde, welches die Gemeinden der neuen Provinzen der Pflicht enthebt, für An geh örige ihrer Gemeinden, welche im Auslande spitals ärztliche Kilfe in Anspruch nehmen müssen, die Spilalskosten zu tragen. (Ein derartiges Gesetz müssen wir als sozial rückständig bezeichnen und würde zum Nachteil deutscher Volksgenossen

der Zentralkommission erhalten, die bereits gewährt worden sind,- bezw. gewährt werden sollen. Iagdkaxe und Iagdrechk. Amtlich wird milgekeilt: Die Einführung der neuen Taxe für Iadgewehre steht in absolut keinem Zusammenhang mit einer eventuellen Abschaffung des Iagdröchtes. Dasselbe bleibt in allen seinen Teilen weiter ln Geltung. Für Besitzer -von Jagd- gewehrpässen aus den alten Provinzen des Königreiches ist es unzulässig, das Iagdrecht in den neuen Provinzen auszüüben. Die von den Präfekturen des alten König

reiches ausgestellten Iagdgewehrpässe berechtigen ihre Besitzer lediglich zum Tragen eines Jagdgewehres, ohne ihnen jedoch das Recht zu geben, Hamit in den neuen Provinzen das Iagdrecht auszuüben. Gleich verhält es sich natürlich ° auch mit Iägdgewährpässen, die in einer der-neuen Provinzen ausgestellt wurden. Wichtig für Exporteure. Wie uns die Kandels- und Gewerbekammer Bozen mltteilt, wurde durch ein in der „Gazella Ilfficlale' vom 17. Juni verlautbartes Gesetzes- Dekret der Verkehr mit Devisen

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 10
Datum: 07.12.1922
Umfang: 10
des Malermeisters Karl Eisendle in Sterzing. Ein Memorandum zur Pensionistensrage. Die „Federazione italiana' der Pensionisten hat der Re gierung ein Memorandum überreicht, das sich aus führlich mit der Pensionisten frage in ven neuen Provinzen befaßt, die darum sehr ver wickelt ist, weil sowohl Pensionisten nach den öster reichischen wie nach den italienischen Gesetzen pen sioniert wurden. Die riesige Anzahl von Gesetzen, Verordnungen usw. hat ein wahres ChaoA_zur Folge. Es gibt Pensionistenwitwcn, die 15 Lire

im Monat und Arbeiter mit 40jähriger Dienstzeit, die 37 Lire Pension im Monat erhalten. Auch die Frage der Teuerungszulagen sei sehr verwickelt. Ferner wird das traurige Los der Pensionisten-Optanten geschil dert und auf die dringende Notwendigkeit hingewie sen, diesen Zuständen ein Ende zu machen. Das Memorandum schließt mit dem Vorschlag, daß Hin sichtlich der Liquidierung der Pensionen jener, mili tärischen, Agenten- und Arbeiter-Pensionisten der neuen Provinzen, die vor der Annexion pensioniert

wurden, dieselben Maßnahmen angewendet werden, welche sür die Pensionisten Altitaliens vorgeschlagen werden; und zwar so, daß bei gleichem Rang, gleicher Anzahl von Dienstjahren und gleicher oder ähn licher Dienstleistung die Pensionen dieser Pensio nisten der neuen Provinzen gleich hoch seien wie die der Pensionisten der alten Provinzen. Die gleichen Mäßnahmen sollen auch für die Witwen und minder jährigen Waisen der genannten Pensionisten an gewendet werden. Anzeigen wegen Nichtbeachtung

von Vorschriften. Am 4. ds. wurde ein Mann wegen Befahrens des Bürgcrsteiges mit einem Handwagen und am 5. ds. eine Frau wegen unbefugten Verkaufes von Drechs- lerwarcn am Obstmarkt zur Anzeige gebracht. Das Gefangenhauspersonal in den neuen Pro vinzen. Auf eine entsprechende Anfrage des Abg. Ttnzl an den JnnemnmLstcr antwortete dieser: Das Gefangenhauspersonal der neuen Provinzen ist Hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage bereits assi miliert worden. Die entsprechenden Dekrete liegen beim Schatzmimsterium

? Die Verzögerung der Ver öffentlichung dieser Dekrete ist in dem.Umstände zu o geh' ich Hin am Donnerstag Äm Sametag, Sonn- u. Feiertag? Doch nur, wo etwas kos ist Mo das Vergnügen groß ist: Im EathauskeNer Leim Aon;ert Ist guter Mein mir doppelt wert! Gozen, Vktoöer 1922. L- F. TK. suchen, daß die alten Gehaltstabellen mit den Ta bellen für die alten Provinzen, wie sie das königl. Dekret vom 30. September 1922 in Kraft setzt, in Übereinstimmung gebracht werden. Was die ju ristische Stellung dieses Personals

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 8 von 10
Datum: 15.03.1924
Umfang: 10
Seit« 8 «Der Landsmann' Vwmstig, den IS. März lSZ< Ausgleichsamt grvegslt werden. Meie Schul den wären ebenfalls aus dem Abkomn^n aus geschlossen. D«se Besttmimmg kaim sich höch stens aus gewisse Schulden und Forderungen, weiche zwischen MtitaSenorn und Tschccho- slowaien bestehen, beziehen. Für die Schulden und Folgerung«, der neuen Provinzen gegen die Tschechoslowakei ist aber jedenfalls nur da« Abkommen maßgebend. «rl. 2. Moratorium für die Schuldenrückzahlung. Die Zahlungen

Vr«: «onach kokten 100 Goldiir« ihm Papiers're, — k>«ndel «it Essenzen oon Südfrüchten «der «it Smnach. Auf Siiind des mit Wirksamkeit »oni 25 Mörz 1V24 auf Ve neuen Provinzen »usgedehnten Gesekes über den Schutz des reel len 5>nnt»e!» NT« Essenzen von Südfrüchten und mit Sirmach find olle jene Gewerbetreibend«, die Cf>en?en von Südfrüchten herstellen oder mit diesen oder mit irgendwie bearbeitetem Surnoch Handel treiben, verpflichtet, der Handels, und Vewerbekmmner folgende Daten mitzuteilen: Käme (Firma

. Bevorstehende Ausdehnung des italienischen Eherechtes. Die „Liberia' meldet aus Rom, daß die ital. Gesetzgebung über das Eherecht in ihrem ganzen Umfang auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden soll. Ms letzte Instanz für Ehestreitigkeiten soll nur mehr der ein zige Kassationshof in Betracht kommen, wäh rend bisher ein eigener Senat die letzte In stanz bildete. Bekanntlich ist bis jetzt nur das for melle Eherecht <M>sch5uß der Ehe, Aufge bot) zum Teil auf die neuen Provinzen aus gedehnt worden (Dekret

vom 24. Sept. 1323, Rr. A>18, Gazzetta Uff. Nr. 233 vom 4. Mt. 1923), während das materielle Eherecht des österr. allgemeinen bürgerlichen Gesetz buches in Kraft geblieben ist. Die' Unglei chung auch des materiellen Cherechtes ist eine fast notwendige Folge der Ausdehnung des formellen, da namentlich bei Eheschließungen von Angehörigen der alten Provinzen bei Standesämtern der neuen Provinzen die Verschiedenheit des Eherechtes als ganz un zweckmäßig erscheint. Fraglicher Erfolg der Frankenstühung

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 03.01.1922
Umfang: 6
naueit Bestimmungen über die Befreiung vom Militärdienste derjenigen enthalten seien, die im Kriege einen Angehörigen der Familie verloren hatten oder der als invalid aus demselben zuriickgekehrt ist. Die Angelegenheit steht nun derart: Wenn auch hinsichtlich dieser Fälle keine besonderen Verfügungen über die Rekrutierung in den neu-n Provinzen erlassen wurden, so kommt dafür das italienilche Rekrutierungsgesetz, welches auf die neuen Provinzen ausgedehnt wurde, in Anwendung

lenkt mit Schreiben vom 6. Dezember 1921, Rr. 55.480, die Aufmerksamkeit der interessierten Parteien auf das königl. Dekret vom 6. Oktober 1921, veröAntiicht in der „Gazzetta Ufficiale' vom 24. November 1921, Nr. 275, womit die nötigen Verfügung zur Ausdehnung der Vorschriften betreffend die Wie derherstellung und Wiederaufrichtung des durch den Krieg ge schädigten Immobiliarvermögens der Provinzen, der Gemeinden und der öffentlichen Wohltätigkeitsanstalten getroffen werden. Die betreffenden

Reklamationen gegen die ameri kanischen Behörden wegen Beschlagnahme von Vermögen der Staatsbürger der neuen Provinzen mit dem 2. 1. 1922 abläuft. Obwohl begründete Aussicht vorhanden ist, daß diese Frist ver- längert wird, wird es daher zweckmäßig fein, wenn gerichtliche Schritts gegen eventuell bereits ergangene Entscheidungen des „Jlalian property motodiam' binnen genannter Frist eingeleitet werden. Die Eingaben wegen Dessequestrierung des Vermögens in administrativem Wege können noch weiter überreicht

werden. Der Zivilkommissär. Die neuen Postkarife. Der Pressedienst teilt mit, daß die neuen Post-, Telephon- und Telegraphengebühren, di« am 1. ds. in Krast traten, auch für die neuen Provinzen gelten. Don die sen Bestimmungen ausgenommen sind jedoch die städtischen Te lephonnetz«, da in diesen die neuen Tarife erst mit 1. Juli In Krast treten. Bozen, 3. Jänner 1922. Die Gemeindewahlen und das „Volksrechk'. ' Das hiesige sozialdemokratische Organ leistete sich in seiner Freitagsnummer wieder einmal eine Notiz

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