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Der Südtiroler
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Seite 5 von 8
Datum: 01.09.1929
Umfang: 8
Verschiedenheiten der Interessen, die familiäre Gemeinsamkeit, die sich in Heiraten zwischen den beiden Rassen bildeten, der individuelle Besitz zweier Kulturen, der großenteils verzeichnet werben kann, haben glücklicherweise eine Sphäre geschaffen, in der die Per sonen verschiedenster Abstammung sich hineinlebten, ohne daß der einzelne seinen ursprünglichen Charakter einbüßen mußte. Dies beweist die Tatsache, daß trotz der deutschen oder slawischen Betonung der betroffenen Provinzen unter Oesterreich

selbst; sie sind eine Lebensfrage Italiens und der von Anderssprachigen bewohnten Provinzen, so daß dieses Problem unter dem Titel „Problem der neuen Provinzen" oder „Problem der Grenzen Italiens und ihrer Bewohner" behandelt und gelöst werden müßte. Verstehen wir uns gut. Darunter darf man keine Ab- leugnung des nationalen Minderheitenproblems erblicken. Dieses ist hingegen auf seine wahre Dimension eingeschränkt und auf den Platz gesetzt, der ihm innerhalb der großen italienischen Probleme gebührt. Die bewußte und gewollte

Unkenntnis dieses Punktes hat eben den großen Schaden für jene Provinzen gezeitigt. Zugleich hat es vielleicht i zum gegenwärtigen Stand der Unordnung in Italien bei getragen, deshalb, weil eine fleißige und fortgeschrittene Nation die Fortdauer einer derartigen Situation nicht wünschen kann. Der Faschismus, der von der damaligen Gemütsver fassung der überall verbreiteten Unzufriedenheit profitiert hatte, hat natürlich nichts wissen und nichts begreifen wollen. Nein! Er hat in der schärfsten Form

Verfassung für null und nichtig erklärte. Eine klarere Verleugnung des angeblichen Selbstbestim mungsrechtes ist kaum denkbar als dieses Verbot des fast vom einmütigen Wunsche des österreichischen Volkes getragenen An schlusses an Deutschland. Seite 168/169. . . . Durch die im Pakt vereinbarte Grenze wurden Italien gewisse wichtige Inseln und Häfen an der dalmatinischen Küste samt dem österreichischen (Süd-)Tirol und den italienischen Provinzen der Doppelmonarchie am Nordende der Adria zuge sprochen

. Als dieses Uebereinkommen unterzeichnet wurde, plante man noch nicht die Auslösung Oesterreich-Ungarns, oder wenigstens schien, wenn diese in Betracht gezogen wurde, die Möglichkeit der Ausführung sehr entfernt zu sein. Es wurde angenommen, daß das dalmatinische Gebiet, das durch den in Uebereinstim- mung mit dem Pakt zu schließenden Vertrag erlangt werden sollte, beim Heimfall der italienischen Provinzen Italien die Seeherrschaft über die Adria geben und die hafenlose Ostküste der italienischen Halbinsel

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.10.1921
Umfang: 8
betreffenden, Gerichtshofes eingetragen ist. Umgekehrt können die Advokaten der alten Provinzen ihren Beruf auch vor den Gerichten der neuen Provinzen ausüben, sofern« Ne sich der Assistenz eines Rechtsanwaltes, der in einer Advokaten liste der neuen Provinzen eingetragen ist, bedienen. Zur Ver tretung vor dem Kassationshofe und vor der 6. Sektion des Staatsrates bedürfen jedoch die Rechtsanwälte der neuen Pro vinzen einer solchen A s s i st e n z nicht, soferne es sich um Urteile

und Verfügungen handelt, welche im Gebiete der neuen Provinzen ergangen sind. (Art. 7, Absatz 1 und 5 und Art. Zur Vertretung vor dem Kassationshofe werden nur An wälte zugelassen, welche eine fünfjährige Praxis bei Oberlan- desgerichten oder Gerichtshöfen bezw. Appelgerichtshöfen der alten oder der neuen Provinzen Italiens bereits abgelegt haben. Diese Befugnis steht jedoch den in eine Advokatenliste der neuen Provinzen bereits eingetragenen Rechtsanwälten ohne weiters bei allen Gerichten des Königreiches

, einschließlich des Kassa- tionshofes zu; desgleichen denjenigen Rechtsanwälten, welche die Advokatenprüfung bei einem Oberlandesgerichte der neuen Provinzen nach dem 3. Rov. 1918 abgelegt haben und innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Inkrafttreten des vorliegendes Dekretes In eine Advokatenliste eingetragen wer den Ärt. 7, Abs. 2, 3 und 4). Die in einer Liste der alten Provinzen eingetragenen Rechts- anwälte, welche in den neuen Provinzen geboren sind, die seit 1. Jänner 1921 aus Gründen

des öffentlichen Dienstes dort wohnhaften Anwälte der alten Provinzen und diejenigen, deren ffan'ile feit 1. Jänner 1921 dort ihren Wohnsitz hat. können die Eintragung in die Advokatenlkfte der neuen Provinzen mit der Befugnis, ihren Beruf in denjenigen Provinzen, in denen ihr Geburtsort liegt oder der Wohnsitz ihrer Familie ist, aus- zuüben, ohne weiters erlangen, werden jedoch in diesem Falle aus der Advokatenliste des Ortes des Königreiches, in der sie bisher eingetragen waren, gestrichen (Art

haben. In diese vierjährige Advo- katufavraxis wird die Ausübung der Advokatur in den alten Provinzen eingerechnet (Art. 13). ^Wir werden auf diese Verordnung nach näher zurückkommen.) Der österreichische Privatbesih in Südtirol wird nicht angetastel. Unser römischer Hw.-Korrespondent meldet: Die in Südtirol verbreiteten Gerüchte, als ob die durch den Friedensvertrag von St. Germain gewährleistete Unantastbarkeit des österrei chischen Privatbesitzes in der« neuen Provinzen Italiens be droht fei, können» auf Grrind

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 07.02.1923
Umfang: 4
werden. Die Kammer genehmigte dann die Ab kommen über die Beschrankungen der Rüstungen, den Schutz der Neutralen auf dem Meere, das Verbot der Verwendung giftiger Gase, sowie die Verträge über die Unabhängigkeit Chinas und die Gleichheit der? wirtschaftlichen Behandlung aller Natio nen in China. Wichtige Dekrete für'die neuen Provinzen. Rom. 7. Februar. Eigenbericht. Der König unterfertigte ein Dekret, womit die Bestimmung über die Zuständigkeit in Streitfragen mit der Elsenbahnverwalkung auf die neuen Provinzen

ausgedehnt wird. — Die „Gazzetta Ufficiale' verlautbart die königl. Dekrete vom 11. Jänner 192Z bezüg lich der Ausdehnung Ver Normen hinfichtt- des Verkaufes des staatlichen Chinins Im Königreiche, sowie die im Königreiche in Kraft stehenden Bestimmungen über den Wiederverkauf von Monopolartlkeln. ferner über die Verzehrungssteuer und die gesetz lichen Bestimmungen über das Lottospiel auf die neuen Provinzen und verlautbart schließ lich die Dekrete über die Errichtung der tech- Nischen Finanzämter

in Trieft und Trient und die Neuordnung der Finanzbehörden in den ueüen Provinzen. Aortsetzyng des Berichtes über den vorgestrigen Ministerrat. Ueber Vorschlag des Unterrichts Ministers Gentll-e wurde ein Dekretentwurf über die AfstmMerung der Lehrpersonen der Pro vinzen Trient und Trieft angenommen. Die Assimilierung betrifft das Personal der Mittelschulen, der Lehrerbildungsanstalten, der Fach-, Handels- und nautischen Schulen der neuen Provinzen. Weiters wurde ein mit vorgenanntem Dekret

in die Abonnsmentskategorie C. Der Mini ster berichtete dann, daß die 'Einnahmen aus dem Postverkehre feit 1. Jänner um rund 8 Millionen Lire gestiegen sind, also nicht sanken, wie wegen der Tarifererhöhung von manchen Seiten vorausgesagt wurde. Bezüglich der Justiz- und Kuktusverwal- tung nahm der Ministerrat ebenfalls meh rere Dekrete an, darunter u. a. eines, bein haltend Normen für die Eintragung der Staatsdomänen in den neuen Provinzen in die Grundbücher^ dann eines betreffend die Erstreckimg der zeitweiligen

monatlichen Zu- läge auf die Rechnungs- und Kanzleibeam ten'(impiegati di ragioneria e cancelleria) und die den Gerichtsorganen beigegebenen Diener der neuen Provinzen: dann eines betreffend die Aufhebung der Anwendung de» Art. 4 der vfterr. Verordnung vom 28. Oktober 1865: ferner» eines betreffend die Ausdehnung des Gesetzes und der Ver» ordnung über die Ausübung des Buch führerberufes (efercizio della profefsione vi vaaioniere) auf die Treuen Provinzen. Nach Annahme einer Menge von Ver ordnungen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 22.02.1922
Umfang: 8
Mittwoch, den 22. Feber 1922 De?Tir«ler- Seite 5 Slontobank. Die Ausgleichsgejetze. Im „Tiroler' vom 8. Feber gaben wir ein« M:auU>entische Uebersetzung des Gesetzes über >i, Ausgleich, das nach Artikel 6 auch sür die neuen Provinzen gilt. Dieses kgl, Gefetzes- Iekrei?!r. 27 vom 2. Feber 1S22 ist in der „Taz- zcüa Ilisiciale' Nr. M vom ö. Feber verösfenilicht oordcu. 2m .^Tiroler' vom IS. Feber brachten mir dann die Uebersetzung eine- Abänderung s-- dekttcs zu obigem Ausgleichsdedete

. Das Ab- ä-lÄeru!i?sg«5«tz ist als kgl. Geseyes-Detret Nr. 32 vom 5. Feber 1322 in der „Gazzetta Ussicisie' Nr. Zl vom 7. Jänner erschienen. Es enthält leine Allsdchnungsklausel auf die neuen Provinzen: es xmMe daher nach streng formellen Grundsätzen solii angenommen werden, daß es für uns nicht gilt. Da es anstelle der Gläubigerversammlung dezw. deren Zustimmung zum Ausgleich die Ver öffentlichung in der „Gazzerta Ussieiale' und die Möglichkeit eines schristlichen Einspruches setzt, wäre es — gerade

in Angelegenheit der Skonto- — wichtig, daß eine klare Entscheidimg dar- üde: zejällt wird, ob dieses Abänderungsde'ret ratsöchlich nicht sür uns gilt, oder ob es etwa nicht im Tege einer — allerdings unberechtigten — Interpretation in der Praris ani uns ausgedehnt wird. Her HMemeis. vie Dekrete über den Zuckerpreis auf die neuen Provinzen ausgedehnt. „Ba^zena Usficiale' Nr, 19 vom 17. Feber ent halt folgendes Dekret des Finanzministeriums vom 1Z, Feber 1922: Artikel 1: Die Minijterialdekrere

über den Zuckerpreis vom 30. Oktober 1921 und vom 39. Rnner !922 sind am die neuen Provinzen aus- >gedekn:. Das Dekret vom 30. Zänner 1SZZ verzeichnet vom Finanzminister Soleri. erschien ri der „Sazzerta Uffieiale' Nr. 25 vom 3l. Jän-- »er 1922i obwohl wir es bereits einmal im „Ti roler' veröffentlichten, geben wir es doch des Zu- jim^enhan-ges wegen noch einmal wieder. Es dcsagn Artikel 1. Der Verkaufspreis einichueßlich Fa- drikissteuer, zu welchem die einheimischen Zucker» nze^cr den Kristallzucker, Produktion

für Ernährurig und Kon sum gebührende Vergünmg wird im einheitlichen Ausnlzh von 8 L. per Zentner Kristallzucker sest- zisexi-. der mir Lire 589 per Zenmer festgesetzte Zuckcrpreis sür den Verkauf seitens der Lager bleibt ebenso wie die übrigen im genannten De kret enthaltenen Verfügungen aufrechterhalten. Neue Msenbeftimumngeü. Ausdehuag einiger börsenrccht',icher Bestimmungen Altitaliens auf die neuen Provinzen. „Gazzetta Ufficiaie' Nr. i9 vom l7. Feber 1S22 veröffentlicht das kgl. Dekret

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Alpenland
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Seite 3 von 12
Datum: 23.06.1921
Umfang: 12
, b&hct kann Tirol in der Verletzung des Prinzips des Selbstbestmnnrmgsrechtes nichts anderes schm, als eine Unterdrückung. Die A«ts«s»ierrasr ssr der KAMM, Bozen, 31. Jmn. Unter allen den dringenden Arbeiten, welche der neuen Kammer zur Erledigung Vorlagen, hatte nie Negierung selbst die der Autouonriebestrebungen in einzelnen Provinzen des Königreiches in voller Würdigung ihrer Wichtigkeit mit an die erste Stelle gerückt nnd so sprach der Abgeordnete Orano als Vertreter Sardiniens und des dortigen

Aktionskomitees als erster Redner über die Bedeutung und Wichtigkeit der Autonomiebestrebnngen im allgemeinen und jener der nicht italienischen Provinzen im besonderen. In längeren Ausführungen verlangte er eine weitgehende Dezentralisierung der Verwaltung und begründete diese For derung in eingehender Werse. Italien könne sich nie und nimmer der Verpflichtung entziehen, die nur Recht und Gerechtigkeit fordernden Äutonomiebeftrebungen der Deut schen und flämischen Mmderheiten zu berücksichtigen nnd

und es sei daher begreiflich, wenn nicht nur in Sardinien, das seit Jahrhunderten für Italic sein Blut vorgoß, sondern auch in den anderen nichtitalieni- schen Provinzen eine starke Autonomiebewegung herrsche. Italien aber werde erst dann wahrhaft groß und einig sein, wenn die Autonomie der Provinzen eine Herrschaft größeren Wohlstandes und größerer Gerechtigkeit verbürge- Herr Orano hat da in kurzen Worten all das zusam- mengesaßt, was auch »mser Südtirol in erster Linie betrifft. Immer

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 06.03.1923
Umfang: 6
'! T«it» » vi«BaG. b« S. MikH IS». Ausdehnung der Gesetze über die direkten Steuern. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 49 vom 28. Feber bringt das tgl. Dekret vom 11. Jänner 1S2S. Nr. 148, wonach die ita lienischen > Gesetze über die Einhebung der direkten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden, u. zw. sind ab 1. Jän ner 1924 folgende Steuern -einzuhebtzn: 1. Einkommensteuer, 2. Gebäudesteuer, 3. die Grundsteuer, 4. die Steuer auf das Einkommen der Leiter und Prokuristen

der Handelsgesellschaften und der Verwaltungs- rate der Aktiengesellschaften, 5. die außer ordentliche Kriegspersonalsteuer. 6. die Er- gänzungsstsuer auf das Einkommen, 7. eine außerordentliche Steuer auf die Dividen den, Zinsen und Prämien der von Gesell schaften und anderen öffentl. Körperschaften aus gegebenen Titres, S. eine -Kriegszinssteuer. Die derzeit in den neuen Provinzen gel tenden direkten Staatsftouern, sowie' die Verpflichtung der juridischen und physischen Personen zur Einhaltung der diesbezügli chen Bestimmungen, bleiben

A, B und C in Be tracht kommenden Steuern ein Zuschlag von IS Prozent für die Kriogsinvaliden und Witwen eingehoben. Auf die oben ange führten Steuern ldürfen sonst nur jene Zu schläge umgelegt werden, welche durch die im Reiche geltenden Beftinünungen geneh migt und auf die neuen Provinzen ausge dehnt sind. Laut Artikel 7 werden folgende bisher eingehobenen direkten Steuern in den neuen Provinzen aufgehoben: 1. Die allgemeine und besondere Erwerbssteuer. 2. die Per- sonaleinkommenstsuer, 3. die Rentensteuer

, 4. die Besoldungsstouer, 5. die Hauszins - steuer, 6. die Hausklassensteuer. 7. die fünf- prozentige Gebäudesteuer, 8. die Grmid- steuer, 9. die Tantiemensteuer und 1l). die Dividendenstsuer. An Stelle dieser Steuern treten eben ab 1. Jäner '1924 die oben ge nannten Steuern. Der Artikel 8 bestimmt, daß auch alle in den alten Provinzen vor gesehenen Nachlässe oder Befreiungen der eingangs «genannten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Ueber Nach lässe oder Befreiung von Steuern zugun sten

von öffentlichen Körperschaften oder Anstalten, welche in den neuen Provinzen anders geordnet sind als in den alten Pro vinzen, entscheidet der Finanzminister, des sen Entscheidung durch einen Rekurs an das Zuständige Gericht angefochten werden kann. Im Anhange A ziu diesem Dekrete ist wohl der wichtigste Artikel der Art. 9, der ver fügt, daß hinsichtlich der Steuerpflicht ab 1. Jänner 1924 die Steuererklärungen be reits in der Zeit vom 1. April bis 3V. Juni 1923 einzubringen find. Die öffentlichen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.06.1921
Umfang: 8
, Motor- räder und Motokarrossetten (Motorräder mit Beiwagens. Jedoch ist diese Begünstigung auch aus solche Automobile an wendbar, welche aus der Fabrik neu erzeugt gelangen und im laufenden Jahre als solche kollabiert werden, ohne Unter schied des Zweckes-/ denen sie bestimmt werden. Zweifellos! werden obige Begünstig-ungen auch auf die einverleibten Ge biete analoge Anwendung finden. Zur Frage der österreichischen Vorkriegs renken und Kriegsanleihen in den neuen Provinzen Italiens. Zu unseren

hat Italien etwa 6 Prozent der Gesamtschulden Oesterreichs zu übernehmen, also einen Betrag in der Höhe von 180 Millionen, so daß Italien 176 Millionen Lire Elisahtitres auSznge'bcn hätte, die cs der Wiedergutmachungskommission zur Verteilung an die übrigen Sukzessionsstaaten zu Übermitteln hätte. Diese guten italienischen Ersatztitres würden nicht der Bevölkerung der neuen Provinzen, sondern jener der österreichischen Nach»- folgcstaatcn zugutekomMen. Im Interesse Italiens liegt es, 'oie Zahl

der von ihnr cinznlösendcn Vorkriegsrenten minde stens auf 'die Summe von 480 Millionen ju ergänzen. Das Memorandum der sechs Handelskammern der neuen Provinzen fordert infolgedessen die nachträgliche Abstempe lung folgender Gruppen dieser Wertpapiere: 1. Jener Pa piere, welche sich, im Zeitpunkte der Abstempelung/, und zwar im Gebiete der neuen Propinzen sich befunden haben, aber nicht abgestempelt worden sind, weil die Inhaber hier nicht heimatsberechtigt waren; 2. jener Papiere (Renten

des Friedensvertrages, also nach dem '16. Juni 1920 fällig geworden sind. Dadurch wür den den Rentenbesitzern wenigstens vier Kupons verloren gehen: das Promemoria stellt die Forderung, daß auch diese vier Kupons einzulösen wären. , Im Hinblick auf die Kriegsanleihen dürften sich in den neuen Provinzen, einschließlich der noch nicht abgestempelten, aber Bewohnern der Gebiete gehörigen Papiere 900 Millionen 'befinden, wovon auf Südtirol 326 Millionen entfallen. Die Statistik, welche vom Deutschen Verbände

begründet und von dem Vertreter der Kammer, Herrn Tr. Willi von Walther, anläßlich der Audienz beim Schatzminister besonders betont worden. Ernennung. Der bei der hiesigen Staatsanwaltschaft ein geteilte Konrad Ritter von Menz wurde zum Landesgerichts rat ernannt. Für die nicht bestäklgken Beamten. In Erledigung seiner Eingabe hat der Deutsche Verband die Verständigung erhalten, daß der „Premio di Cointeressanza' mit Erlaß des Zentral amtes für die neuen Provinzen vom 27. Mai. Nr. 8851

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 15.03.1923
Umfang: 6
ist. Gegen die Art der Einführung neuer Gesetze. Anläßlich der bevorstehenden grundsätz lichen Regelung der Sperrstunden für die Gastaewerbebetriebe! und der Festsetzung der Stunden für den Ausschank starker alkoho lischer Getränke wurde die Kammer von der Präfektur eingeladen, ein Gutachten abzu geben, das nach Anhörung der interessierten- Faktoren erstattet wurde. In letzter Zeit wurde eine Reibe italieni scher Gesetze und Verordnungen, meist steuer- und gebührenrechtlicher Natur, auf die neuen Provinzen

haften Handels gegen den Warenhandel, den Hausierhandeil und gegen Auswüchse der Tätige keit der Reisenden. Die Ordnung des Lehrlings, und Gehilfen- wesens, die eine entsprechende Aus- und Fort bildung des gewerblichen und kaufmännischen Nachwuchses gewährleistet! und 4. die genossenschaftliche Organisation deis Handels- und Gewerbefkandes. die die Wahrung der Standesinteressen und die gewerbliche Ord nung überhaupt verbürgt. Die Angle ichnng der Gesetzgebung in den neuen Provinzen an jene der alten

der Gesetzgebung im Reichs zu verwenden. Daraus darf wohl die Hoffnung geschöpft werden, daß die Regierung den außerordent lichen Wert der in unserer bisherigen Gewerbe ordnung niedergelegten, oben angedeuteten Grundsätze richtig einschätzen und den Weg fin den werde, in einer Reform der einschlägigen Gesetzgebung der alten Provinzen ein neues Ge werberecht! für ganz Mallen zn schassen, dessen wohltätige Wirkungen sich auch in den alten Provinzen bald bemerkbar machen! würden. Sind doch schon Hetzt

in den alten Provinzen Be strebungen im Zuge, namentlich auf dein Ge biete der Ausbildung des gewerblichen Nach wuchses das erprobte VordM unserer Gewerbe ordnung nachzuahmen. Die Kammer verkennt nicht die Schwierig keiten, die einer grundlegenden Aenderung des Gewerberochtes im ganzen Reichs gegenuber- tehen^ die nicht von heute aus morgen durchge-- llhrt werdenl kann, sie muß aber auch ander- ei-js die Aufmerksamkeit der Negierung auf die iuherst schwerwiegenden wirtschaftlichen Gefah ren lenken

, die eine einfache Aulshebung der Ge werbeordnung in den neuen Provinzen und die Einführung der in den alten Provinzen nahezu schrankenlos bestehenden Gewerbesreiheit mit sich brachte. Die Kammer bemerkt erläuternd, daß es in ihrem Bezirke etwa 17.0YV Handels- und Ge werbebetriebe gibt, von denen zirka 6vlX) als handwerksmäßige, 7M als konzessionierte Er- zeugungsgewerbe und 1W0 als lhande-lsgewerbe an den Befähigungsinachiwela geknüpft sind. Am Kammerbezirke bestehen mehr

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Der Südtiroler
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Seite 3 von 8
Datum: 01.02.1927
Umfang: 8
Sicherheitsgesetzes gegangen sind. Wir nröchten die Schrecknisse irur andeuten, die der OpferZ. der faschistischen Fehme harren. Die Internierten sind keineswegs immer Personen, die sich öffentlich im re- qiermlgsseindtichen Sinne betätigt haben. In zahlreichen Fällen hat faschistischer Parteiterror in den Provinzen diese gesetzliche Handhabe dazu verwandt, um vielfach persönliche Rachegelüste zu befriedigen. Die Namen der Verbau nungsorte. sind in den Liedern der Galeerensträflinge zu finden. Es sind dies Namen

steht im Äußeren Zusammenhänge mit der kürz lich vollzogenen Errichtung mehrerer neuer Provinzen. Das Rundschreiben ist das getreue Spiegelbild gewisser innerpolitischer Strömungen, die den Beginn ein s neuen Abschnittes im Ausbau des faschistischen Staates vermuten lassen. Die Forderung des Faschismus, na h, Abschluß der revolutionären Kampfperiode Staat und Partei, zu einer Einheit zu verschmelzen, hat sich, in der Staatsver waltung bisher kaum verwirklichen lassen. — Der am nächsten liegende

- teiströnmngen in den einzelnen Provinzen auszus.stal- ten, oder ob sie weiterhin den Einflüssen starker Pa - teipersönlichkeiten außjerhälb der Beamtenschaft unter liegen werden, bleibt abzuwarten. Mussolini selbst sch xitf die Fortsetzung des harten Kampes zwischen Staats- itub Parteimacht zu erwarten. Er hat die Präfekten mit den nach dem vierten Anschläge geschaffenen Macht mitteln des Gesetzes über den Schutz des Staates und über die öffentliche Sicherheit ansgestattet. Es sind dies d'e vornehmlichsten

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Volksbote
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Seite 7 von 8
Datum: 29.11.1945
Umfang: 8
. •Ich riet Huber, mit mir den Raum zu verlassen, doch horchte er nicht auf mich und bat mich nur. bald wieder zu ihm zurückzükehren. Dies Versprechen gab ich ihm und tappte mich auf demselben Weg wieder zurück ins Freie, ohne dem Wirtschaft und Kompensationen Nach dem Zusammenbruch der deut schen Streitkräfte in Italien und der Be setzung unserer Provinz durch alliierte Truppen, sah sich unser Handel vor ernste Schwierigkeiten gestellt. Von den alten Provinzen durch die schon seit mehreren Monaten

sowie mit den alten Provinzen Italiens Kompensationsge schäfte durchzuführen. Kompensationsgeschäfte sind Tausch geschäfte, Geschäfte, wobei der Gegenwert für gelieferte Ware nicht in Barmitteln Unwillen der Soldaten Beachtung za schenken. Draußen rieselte leichter Regen hernieder und ich legte mich etwa hun dert Schritte vom Haus entfernt in eine Bodenmulde. Ich hatte mich noch kauift ausgestreckt, als plölzlich eine schwere Granate daher sauste und mitten in das Haus einschlug, das ich soeben

. Was aber dennoch nach Südtirol eingeführt werden konnte, ist vor allen Dingen Zuchtvieh aus dem Oberinntal, Viehsalz, Speisesalz, Kupfervitriol, Zigaretten papier und Altpapier. Weits steht eine größere Lieferung von Sensen, Sicheln, Werkzeug, Zellulose. Hufeisennägeln uns dergleichen in Aussicht. ‘ Mit den alten Provinzen Italiens sind Kompensationsgeschäfte größeren Stils nicht durchführbar. Jeder Versuch sei tens des Kompensationsamtes der Han delskammer stieß in 'Italien auf große Schwierigkeiten

^er Peter schnitzte so jeden Sonn tag nachmittags einen Leffellotter, so daß wir niit der Zeit eine ganze Sammlung von Pupnen und Fratz' , nge' ; chter unser eigenes Spielzeug nannten. Vieles ist in den langen friedlosen Jahren verloren gegangen. auch die geschnitzten Leffellot ter, nur Erinnerungen aus der guten lie ben Kinderzeit sind uns geblieben. L. G. G. aus Südtirol in die alten Provinzen ab gegangen. Diese waren jedoch in erster Linie zur Versorgung der alliierten Be satzungstruppen bestimmt

. Was an Kom pensationswaren von den alten Provinzen m Südtirol eingeführt wurde, gehört hauptsächlich zur Baubranche (Zement, Bauziegel usw.). Zur Versorgung der Be völkerung wurden nur Gemüse (Zwiebel) und Verschnittwein heraufgeliefert. Die Kompensationen mit den italienischen Provinzen hörten sehr schnell auf und der Handel wurde frei. Eine besondere Art des Kompensations handels sind die sogenannten Dreiecks kompensationen, das ist die Einfuhr von Waren auf dem Kompensationswege

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 31.03.1923
Umfang: 8
ebenfalls mit seinem Besuche, was auch darauf schliefen läßt, daß die amerikanische Hochfinanz den Ereignissen in Europa nicht mehr so interesselos gogenlüberstoht und in Italien zweifellos die Brücke für Verhand lungen zwischen Deutschland und Frank reich erblickt. Die italienisch-jugoslawische Konferenz in Mbazia hat sich wiederum ergebnislos bis Mitte April vertagt. Die neuen Provinzen wurden in dieser Woche wiederum mit einer ganzen Reihe neuer GMihrenivorschristen überschüttet. Der oon

in der Lage sein wer- dm, den bisher bestandenen Kontalt zwi schen der «deutschen! Bevölkerung und den Regierungsbehörden aufrecht zu erhalten, da sie einerseits die Verhältnisse in den neuen Provinzen überhaupt nicht kennen und anscheinend auch der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Es ist im Interesse des galten Zusammenlebens der beiden Nationen in Südtirol höchst bi!i<merlich, da» die Re gierung alls bi»s? Berührungspunkte mit Absicht zu unterbrechen bestrebt zu sein scheint. Fall? Ostern

Luxusgegenstände aufgezählt wurden und die einer Gebühr von 2 Prozent unterliegen. Umtausch der Stempelmarken. Die Besitzer von Umsatz- und Lur.ussle pel narken im Werte von nicht unter 1 Lin? und im Betrage von nicht unter 1000 Lux können auf verlangen den Umlausch n >i anderen Marken gleichen Vetraqes erhalten, »renn sie den Umtausch bis spätestens hcu!,.' Abend. ZI. März, beim zuständigen Steuer imlc verlangen. Die Zicgistergebiihren auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Die „Gazzetta «Ufficiale' vom 20. März

. Num mer 71. verlautbart das kgl. Dekret vom 11. Jan. ner 1!W. Nr. 156. womit die in den alten Pro viuzeu bestehenden Regiftergebühren auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Das Doha uuchißt !>l) Artikel und tritt am 1. Juli 192A in Kraft, mit welchem Datum alle in den neuen Provinzen bestehenden entgegenstehenden stimmungen ausgehoben werden. Wir werden noch näher darauf zurückkommen. Das Wahlgesetz auf die neuen Provinzen aus- gedehnt. Die „Ga,zzetto Ufficiale' vom 27. März, Nmn mer

72, verlautbart das kgl. Dekret vom 3. Fe> bruar 192Z. Nr. 286, womit der Testo 'Unico de?, politischen Wahlgesetzes vom 2. September 1Nl!>, Nr. 1495, abgeändert durch die Gesetze vom 5. 'April 1920, Nr. M, und vom 2K. September 1920, Nr. 13U2, auf die neuen Provinzen ausge- dehnt wird. Das Dekret trat am nächstfolgende,! Tage nach seiner Verlautbarung in der „Ga,^ zetta Ufficiale', das ist also am 28. März 192!!. in Kraft. Durch Art. 8 dieses Dekretes wird be stimmt, daß die Zahl dir Abgeordneten

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 18.09.1923
Umfang: 6
w?r fol gende neue Westimmungen: l. Ausdehnung der Gesetze über das gewerbliche Eigentum (Patente, Marken! und Alusier) auf die neuen Provinzen. Mit dem tgl. Dekret vom 19. Juli 1923, Nr. 1797, wurden die in den alten Provinzen geltenden Gesetze und Verordnungen über den Schutz des gewerblichen Eigentum» aus die neuen Provinzen ausgedehnt. Das Dekret ist am 25. August 1923 in Kraft getreten. Zur Information der Parteien wird mitge teilt. daß von diesem Tags an Gesuchs um Re gistrierung der Marken

oder bei der Handels- und Gewerbekammer Bozen Marken registriert oder Muster hinterlegt haben, diene folgendes zur Kenntnis: Diese Patente. Marken und Muster beHallen ihre Gültigkeit in den neuen Provinzen, wenn sie seinerzeit ordnungsmäßig registriert wurden und wenn der Inhaber binnm sechs Monaten bei dein Ufficio della proprietü intellettuale Rom sie eintragen läßt. Die gleiche Bohand- lnng genießen die Rechte, welche am A. Novem ber 1918 in Kraft waren und nur mangels Zahlung der Taxe verfallen sind. Die rück

erworbenen Patent- und Musterrechte wird nach dem österreichischen Rechte behandelt. Die Markenrechte werden ohne zeitliche Beschrän knng welter dauern, ohne daß sie erneuert werden müssen, doch werden vom Tage der nach österreichischein Recht erforderlich gewesenen Er neuerung an diese Rechte nach den italienischen Gesetzen behandelt. Wer die Einschreibung' seiner früheren Rechte innerhalb von sechs Mo naten verlangen kann, kann auf dem Gesuche >Kie Ausdehnung dieses Rechtes auf die alten Provinzen

auf seine Gefahr und unbeschadet bereits bestehender Rechte Dritter verlangen, wofür bei Patenten eine Gebühr von 50 Lire, bei Marken von AI Lire und bei Mustern von 10 Lire zu entrichten ist. II. Ausdehnung der Italicnischen Gesetz über das Urheberrecht an geistigem Eigentum auf die neuen Provinzen. Mit dein kgl. Dekret vom 19. Juli 1923, Nr. 1793, enthalten in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 200, vom 25. August 1923, und mit Wirk samkeit von «diesem Tage wurden die italieni schen Gesetze und Verordnungen Wer

das 'Ur heberrecht auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Der wesentliche Unterschied zwischen der ehe maligen österreichischen und der italienischen Gesetzgebung besteht darin, daß zur Erlangung des Urheberrechtes künftighin die Hinterlegung einer Erklärung nach einem bestimmten Muster bei der Präfektur erfooderlich ist. Auskunft hierüber erteilt die Handels- und Gewerbe kammer Bozen. III. Beilage von Poslerlagschelnen zu kaufmännischen Rechnungen. Die Handelskammer hat bei der Postdirektion Trient angesucht, Äaß

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Volksrecht
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Seite 3 von 6
Datum: 29.07.1921
Umfang: 6
Kleine politische Nachrichten. Daö neue Pressgesetz. DaS römische Amtsblatt verlaut bart ein Dekret, womit daS italienische Prepgesey, wie schon seinerzeit gemeldet, .auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. Dieses Gesetz wird mit 1. Jänner 1922. in Wirksamkeit treten. Generalstreik gegen den Fascistenterror. Al8 Protest gegen die fascistlschen Strafe.xpeditionen sind die Arbeiter der ganzen Provinz Rom in den Generalstreik getreten. Volks- sturmleute haben daS Weingeschäft öeS

und den Beistand anKriegs- waisen in seinerWirksamkeit.aus die neuen Provinzen ausdehnt. Für die Wirkung des Beistandes hört die Minderjährigkeit, der in den anneklierlen Gebielen zu ständigen Kriegswaisen mit der Erreichung des 21. Lebens jahres auf. Zugleich wurde die Giltigkeit der dazuge hörigen Durchführungsverordnung auf die neuen Provinzen erstreckt. Amlsbesörderung beider Posl. AusPosiangesielllen- kreisen wird uns geschrieben: Wie wir aus Trieni ver nehmen, hat der Personalreserent der Post- und Tele

und wollen die Angehörigen dieser Kinder dieselben um 1.52 Uhr nachmittags am Bahnhof erwarten. Gebühren-Zuschlag. Amtlich wird verlaulbarl: Es wird zur Kenntnis gebracht, dast der fünfzehnprozcntige Zuschlag auf die Gebühren für slaalliche Bewilligungen aus die neuen Provinzen ausgedehnk wird. Die durch Postanweisungen aii die in Betracht kommenden Be hörden zu übermittelnden Beträge für Waffenpässe (Degenslock, Jagdgewehr, Revolver) werden einschliestllch der Quittungsgebühr wie folgt festgesetzt

zu informieren Und bei be- gründelcr Vermutung einer unrichtigen Zollberechnnng, die bei der komplizierten Warenklassifikalion des neuen Jolllarifes immerhin möglich ist, die Annahme zu ver weigern imd die Aeberprüsung zu-verlangen.' Stipendien für Sindierende. Der Pressedienst leilt mit, dast das Ministerium für die befreiten Provinzen mit Dekret vom 19. Juni 1921 zugunsten bedttrsliger und berllckstchligungswürdiger Sludenlen aus den befreiten Provinzen und aus den neuen Provinzen, beziehungs weise

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Volksrecht
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Seite 2 von 8
Datum: 27.02.1921
Umfang: 8
« in der Gemeind« schon von Recht» wegen zuständigen Personen, d. h. si« müssen öaS HeimatSrecht in einer Gemeinde der neuen Provinzen vor dem 24. Mai 1912 erworben haben und in einer dieser Gemeinden geboren sein. Di« Erwerbung der Zuständigkeit durch Antritt eines AmleS wird für jene Personen nicht anerkannt, die früher in einer Gemeinde außerhalb der neuen Provinzen zuständig waren ober geboren sind. In den neuen Provinzen geboren« und zuständige Per sonen, di« infolge ihreS Amtssitzes «ine Zuständigkeit

außer halb der neuen Provinzen erlangt haben» jetzt aber wieder von den italienischen Behörden in Dienst genommen wurden, sind alS von Recht» wegen hier zuständig zu betrachten. Zu Punkt S. DaS Opttonörecht unterscheidet sich vom AufnahmSg«. suche nach Punk« 2 dadurch, daß die in Art. 71 und den fol genden erwähnten Personen durch Abgabe der Erklärung, daß si« für ben italienischen Staat op«ieren, die italienische Staats- bürgerschaft von selbst erwerben, falls sie nicht von ben itali- enischen

» Zuständige aber nicht Geborene, oder Per sonen, die zwar hier geboren sind, die Zuständigkeit aber erst nach dem 24. Mai 1912 oder mit vermöge ihres Amtes erworben haben, haben das Recht auf Option, ferner an diejenigen, die früher in den neuen Provinzen zuständig waren, oder deren Vater oder — wenn der Vater nicht bekannt ist — deren Mutter die Zuständigkeit hier hatten; b) diejenigen, di« selbst ober deren Söhne während deS Krieges im italienischen Heere Kriegsdienst« geleistet haben. Art. 79 handelt

beigelegt zu werden. Die Zuständigkeit wird jedoch erst durch ausdrückliche Aufnahme erworben, die bis zum 22. Jänner 1S22 er- folgen kann. Beweisführung. Die DptionSgesuche sowie die Aufnahmsgesuche sind mit allen notwendigen Belegen zu versehen. Don besonderem Vor teil wird eS sein, wenn die Gesuchsteller darauf verweisen können, baß näher« Angehörige in den neuen Provinzen zu- ständig sind, daß Vorfahren hier ansässig waren etc. Pa jedoch die im Dekret in Aussicht gestellt« Durch- führungSverorönung

. Der Verband der „deutschen' Krankenkassen als Gegner der Krankenkassen und Arbeitslosen. Der „Verband der Krankenkassen für ben Sprengel der Handels- und Gewerbekammer Bozen' — so heisst er jetzt nach der Umtanfe — bat sich anläßlich der Ta gung am 11. Februar u. a. auch mit der Wahl eines Vertreters in die Kommission zur Prüfung der Aus dehnung der Versicherung gegen öle Arbeitslosigkeit auf die neuen Provinzen befaßt. Viele Krankenkassen klagen, daß sie unter der Arbeits losigkeit ihrer Mitglieder

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 20.10.1921
Umfang: 8
des Haufes Nr. 8 in der Erbsengasse falle, werden wir zur gestern unter «dizsr Spitzmarke veröffentlichten Ztotiz ersucht festzu» ftilrn, daß die Wanzen aus der Wohnung der Frau o Schuller auf vorübergehende Pasfanten herunter- xworjen wurden. Ausübung de« Advokaturspraxis. Das Dekret, womit die Ausübung der Advokaturspraxis in ien neue» Provinzen geregelt wird, bestimmt: Voraussetzung der Eintragung in die Advokaten- liste der neuen Provinzen ist die ital. Staats bürgerschaft. Wer in einer Gemeinde

. S, Vierjährige Praxis. Ein Jahr derselben mutz beim Cericht, drei Jahre bei einem Advokaten ab gedient werden. 4. Ablegung der Adookatursprü- sung. 5. Die Leistung des Eides. Die Praxis kann auch während zweier Jahre in einer Advokaturs- /wM der alten Provinzen erworben, zurückge legt werden. Zur Advotatenprüfung kann nur, wer die obengenannten Erfordernisse 1 und 2 be sitzt, zugelassen werden. Die Normen für die Advo tatenprüfung werden durch königliches Dekret fest gesetzt. Vis dahin gelten die bisher

bestehenden. Ein in die Liste der neuen Provinzen eingetrage ner Advokat kann auch vor den Gerichte» der ollen Provinzen auftrete». Jedoch bedarf er in solchem Falle der Beihilfe eines Advokaten, oder Prokurators, der bei dem betreffenden Gerichts hof als Advokat eingeschrieben ist. Dieses Recht haben auch die bisher in die Advokatenliste der «wen Provinzen Eingetragenen, jedoch nur info- veit es sich um Verteidigung vor den Gerichten «ller Instanzen handelt. Dies gilt

auch für jene, welche nach dem 3. November 1918 beim Ober landesgericht die Advokatenprüfung abgelegt ha ben und innerhalb zweier Monate nach Erlaß die ses? Dekretes die Eintragung in die Advokaten liste erreichen. Die früher genannte Assistenz ist nicht notwendig bei Verhandlungen vor dem Obersten Gerichtshof und dem Staatsgerichtshof, Ms es sich hiebei um Angelegenheiteil der neuen Provinzen handelt. Auf Erund des gegenwärtigen Mjetzes wird das an einer Universität der frühe ren Monarchie innerhalb eines Jahres nach Er laß

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 24.10.1923
Umfang: 8
. Infolge der durch das kgl. Dekret vom 14. Juni 1923 verfügten Abtrennung der Gerichts- bezirke Ampezzo, Livinalongo, Neu- markt und der Gemeinde Tramin sind die Han delskammerräte Josef Tapfer und Annibale Verzi ihrer Mandate verlustig gegangen. Ich spreche die sen Herren für ihre Mitarbeit den besten Dank der Kammer aus. ^ Am 19. Juli 1923 fand bei der Handels- und Gewerbekammer Venedig eine Besprechung statt, bei welcher die Handelskammern der neuen Provinzen über das künftig anzuwendende System

. Tie Frage der Regelung der Forderungen und Schulden zwischen den Angehörigen der Neuen Provinzen und Österreich ist nunmehr soweit gelöst, daß die Errichtung eines Abrechnungs- und Ausgleichsamtes in Trieft mit zwei den Handelskammern Novereto und Bozen anzugliedernden Sammelämtern in Vorbereitung steht. Ta die bisherigen Komitees der Gläubiger und Schuldner seinerzeit von den Interessenten als deren Vertrauensmänner gewählt wurden, werden sie auch die Wahl in den Verwaltungsrat

sämtliche bisher noch nicht ausgedehnten italienischen Steuern und Ge bühren auf die neuen Provinzen erstreckt. Der Handelskammer ist in der Aufklärung der Handels und Gewerbetreibenden über diese Vorschriften ein. neues ausgedehntes Wirkungsfeld erwachsen. Lei der ergeben sich bei der Anwendung der Gebühren vorschriften verschiedene.Unklarheiten, da diese sich manchmal auf Gesetze beziehen, die auf die neuen Provinzen noch nicht ausgedehnt sind. Zeitungsnachrichten zusolge hat der Unterstaats sekretär

gelangte in der Handelskammersitzung am Donnerstag eine Mitteilung des Volkswirtschaftsministeriums an die Kammer zur Besprechung, worin die Re gierung der Kammer «einige darauf bezügliche Fragen zur Beantwortung stellt. Die Kammer hat sich bereits in den ersten zwei Plenarsit zungen nach einer gründlichen Enquete der Gewerbegenossenschaften mit der Frage der Aus hebung der Gewerbeordnung befaßt und schon damals, wie alle anderen Handelskammern der neuen Provinzen der Regierung für diesen Fall gewisse

Rechte der Einzelposten schlägt die Kammer vor: Alle Gewerbeberechti gungen und Konzessionen sind aufrecht zu hal ten, auch wenn in den alten Provinzen andere Voraussetzungen hiefür bestehen, da die Ge- werbevechte doch als die ausschließliche Grund lage der Existenz angesehen werden müssen. Deshalb muß auch für die Fortbelassung der Konzessionen an die Witwen und minderjähri gen Waisen eingetreten werden. Speziell be rührt sind die Bau- und Maurermeister, denen die Eintragung in das Album

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 17.03.1923
Umfang: 8
17. März 1923 . <r>ie Vorschriften über den Schutz des seßhaften ^ oeaen den Warenhandel, den Hausierhandel Auswüchse der Tätigkeit der Neis-udm. ' Ordnung des Lehrlings- und Gehilfen- eine entsprechende Aus- uno Fortbildung ^-gewerblichen und kaufmännischen V^achwuchses gcwahMstct UoNd^sch^^.^^ Organisation des Han- ^nd 'Gewerbestandes, die die Wahrung der Slandcsiiltercssen und die gewerbliche Ordnung über- hau^^rburgt.chung Gesetzgebung in den neuen Provinzen an jene der alten

der Ge setzgebung im Reiche zu verwenden. Taraus darf wohl die Hoffnung geschöpft wer den, daß die Regierung den außerordentlichen Wert der in unserer bisherigen Gewerbeordnung nieder gelegten oben angedeuteten Grundsätze richtig ein schätzen und den Weg finden werde, in einer Reform der einschlägigen Gesetzgebung der alten Provinzen ein neues Gewerberecht für ganz Italien zu schaffen, dessen wohltätige Wirkungen sich auch in den alten Provinzen bald bemerkbar machen würden. Sind doch schon jetzt in den alten

Provinzen Bestrebungen im Zuge, namentlich auf dem Gebiete der Ausbil dung des gewerblichen Nachwuchss das erprobte Vor bild unserer Gewerbeordnung nachzuahmen. Tie Kammer verkennt nicht die Schwierigkeiten, die einer so gruiidlegenden Änderung des Gewerbe rechtes im ganzen Reiche gegenüberstehen, die nicht von heute auf morgen durchgeführt werden kann, sie muß aber auch andererseits die Aufmerksamkeit der Negierung auf die äußerst schwerwiegenden wirt schaftlichen Gefahren lenken, die eine einfache

Auf hebung der Gewerbeordnung in den neuen Provin zen iind die Einführung der in den alten Provinzen nahezu schrankenlos bestehenden Gewerbefreiheit 'mit sich brächte. Die Kammer bemerkt erläuternd, das; es in ihrem Bezirke etwa 17.000 Handels- und Gewerbebetriebe gibt, von denen zirka 6000 als handwerksmäßige, 700 als konzessionierte Erzeu- Zungsgewerbe und 1000 als Handelsgewerbe an den Befähigungsnachweis geknüpft sind. Im Kammerbezirke bestehen mehr als 80 Hand

Hüterin der ^lrtlchastlichen Interessen des Handels- und Ge- ^roeftandes in voller Übereinstimmung mit den engenannten Organisationen an die Regierung i ^'gende Ersuchen: sei? k ^ Assimilierung der wirtschaftlichen Ge- ^ W^ung die gegenwärtig in den neuen Provinzen «mende Gewerbeordnung solange in Kraft zu -, 6 ? len, bis eine das ganze Reich umfas - ^ 'de... Reform des Gewerberechtes ^-^öefuhrt ist, in der die oben angeführten Prinzi pien weitestgehende Aufnahme finden; ?- ^inmern der neuen Provinzen

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Volksrecht
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Seite 4 von 4
Datum: 22.03.1922
Umfang: 4
auch gewesen, wenn die Betvohncr der neuen Provinzen einige ' Jahre vom Militärdienst befreit geblieben Ovaren. >Dic Regional-Bcratinlgskom Mission entspricht'' .nicht dent Wunsche der Bevölkernng, und wird stark daran gc- zweifelt, ob' es unter der Diktatür des Senators Co'nei eine freie.Vertretung gebe. Redner beklagt, cs, daß S das^ Gutachten der Negionalkommission das ita- he Strafgesetzbuch und die Strafprozestordnnng in den neuen_ Provinzen schon cingcführt werden soll. Er erklärt weiter, daß. man entweder

der Beratungskom- ' Mission größere Machtbefiignisse einrmtinen oder aber ein.^wirkliches Ministerium für. die erlösten Gebiete ein richten soll, das Zentralaistt für die neuen Provinzen ist nichts anderes, als eine lmrcaukratische Maschine, . die unnütz ist. Die zweideutige Politik in den.neuen Provinzeil ist überdies für die Interessen Italiens auch sehr schädlich. Die Bevölkerung Südtirols wünsche nichts anderes als. den Frieden _ int eigenen Lande, und das Natioitalgefühl jener Gebiete ist keine Politik

der Hef tigkeit. Diese Bevölkerung hat die gleichen Rechte'zu genießen, wie die anderen und'in. der Entwicklung nach ihren Traditionen ist 'ihnen die weiteste Freiheit zu . geben. . - , - . '...s De g a s p e r i fordert eilte gründliche Aussprache iiit Parlamente über die vcrwaltungsrcchtlichc Ordnung der nducn Proviitzen. Er markiert die Unhaltbarkeit der Tatsache, daß niemand der eigentliche. Chef der Vermal- tmtg der neuen Provinzen sei, daß dies auch auf die Verwaltung selbst. einen Einfluß

- habe, sei klar. Er verlangt eine gründliche Acndcrung des ganzen Systems, wenn man nicht ernstliche'Schlvicrigkciten in die Bczie- , Hungen zwischen den verschiedenen Nationen bringen oder dieselben, kompromittieren null. Die in letzter Zeit er- ' folgte neue Rechtsübertragung .an den Chef des Zcntral- mntcs für die neuen Provinzen stellt keine Lösmig. des - Problems. dar. Die Klärnirg der Kompetenz der Provin- ^ zialkandtage. sei höchst lvichtig. Die Shstemisicrung „BolksreKt' Nr, 35 der Beamten

. ' . ' Cascrtano, der-Untcrstaatssckrct.är für Inneres, a.ntlvortct auf die Juterpcllationen, schickt jedoch voraus, daß' er nicht eine, erschöpfende Antwort geben könne, da. die Redner iveit über die Interpellation hinauS- gcgangcn seien. Er erkennt die Wichtigkeit der zur Sprache gebrachten Probleme an, und bemerkt, daß dieselben nicht itnr die.Regtcrltntz, sottdertt das ganze Laitd interessieren. Er versichert, daß .die Regiermtg schon viel für die neuen Provinzen getan habe. Bezüglich der' Frage

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 4
Datum: 28.09.1921
Umfang: 4
schaftlichen Stellung der Lehrpersonen hält der Minister dafür, daß diese Frage mit allgemeinen und für Nss ganze Königreich gleich beschaffenen Maßnahmen gelöst werden müsse. Er erklärte, sich der gesamten Schulfrage in den neuen Provinzen annehmen und sie aufmerksam studieren und alle seine Fürsorge ihrer Lösung widmen zu wollen, wo bei er mit der Lehrerschaft stets in engster Fühlung blei ben wolle.' ■* Hiezu bemerkt wieder der „N. Trentino': „Die Erklärungen des Ministers ^-orbino scheinen uns, trotz

von Ministerpräsidenten in Hinsicht auf unser künftiges Ver- > waltungssystem feierlich gegeben haben. War ^-orbino ermächtigt, dermaßen zu sprechen? Und wenn ja, wie erklären 'Salata und Bonomi dieses . . . Phänomen? Es wäre ängezeigt. daß die Abgeordneten der neuen Provinzen dazu schauten, wie diese Dinge bereinigt und die Verantwortlichkeit festgestellt würde. Betreffs der Weigerung, die Dienstpragmatik aufrecht erhalten zu lassen, wollen wir hoffen, daß die Erklärung Sordinos nicht das letzte Wort

ist. Der' Minister, der heute dem Unterrichtswesen vor steht. hat leicht reden von der „sehr liberalen Gesetzge bung'. die heute (angeblich) die Lehrerschaft der alten. Provinzen selig Macht. Aber wer es weiß, wie im Kö nigreich unten die Supplenten behandelt oder, besser gesagt, mißhandelt werden: wie die Zuerkennung der Lehrstellen erfolgt und wie man dort nach 40 Dienstjahren ‘ erst auf eine Teilpension Anspruch hat. der kann gewisse rhetorische Superlative nicht Ernst nehmen, die mit der Wirklichkeit

könnte, als sie die bisherige (österr.) .Eefehge- I bung gewährleistete. Solange die endgilfige Reform des italienischen Schulwesens nicht vollendete Tatsache ist. so lange die Lehrpersonen der alten Provinzen nicht eine bessere juridische Behandlung erfahren als gegenwärtig, muh die Dienstpragmatik ihren Wert voll und' ganz be halten. Wir hoffen, daß inzwischen. weiui die Länderautonomien ihre Rechte finden werden, für welche jetzt soviele Kräfte an der Arbeit sind, auch der 'Onorevole L-'orbrno sich zu einem Wechsel

seiner Anschauung entschließen wird.' So der „N. Trentino'. Die von diesem Blatte ge brachten Mitteilungen reden eine so beredte Sprache, daß es sich erübrigt, tmzu weftere Bemerkungen zu fügen. Südtirol. Zum neuen Gemeindewahlrechl. Die italienischen Blätter bringen einen Auszug aus dem Dekrete, betreffend des neue Gemeindewahlrecht in den Neuen Provinzen. Demnach ist die neue Gemeinde- Wahlordnung nur provisorisch. Die Landtage haben über eine Definitive zu entscheiden. Die Z e ns ns wähl kör - par

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 8
Datum: 05.11.1920
Umfang: 8
für die neuen Provinzen in Rom, eine Denkschrift über die wirtschaftlichen und rechtlichen Forderungen der Staatsan» gestellten. Die Abordnungen wmden der Exzellenz Salata von den Abgeordneten Dr. Wilhelm von Walther >und Dr. Alcide Degasperi vorgestellt. - Die Abordnungen betonten vor Seine Exz. Salata die -dringende Notwendigkeit einer sehr raschen Regelung der Wirtschaft- lichen und rechtlichen Verhältnisse der Staatsangestellten in den neuen Provinzen und wiesen ganz besonders auch auf die un- haltbare

Männern zum Tor hinaus. Die Leute starrten unterwegs aus die selt same Fuhre und wußten nicht, was sie durch- Nr. 2S3 den die Forderungen ungefähr in folgende Sätze zusammengezogen: ! 1. Sofortige Einberufung von Teilkom- Missionen, deren Hauptaufgabe es siein soll, die wirtschaftliche Gleichstellung der unte- ren Kategorien der Staatsangestellten in den neuen Provinzen mit den entsprechen den Kategorien in den alten Provinzen so bald als nur möglich herbeizuführen. (Die Einberufung wurde bereits

am 15. Oktober von Exz. Salata angeordne/.) 2. Die Teilkommissionen hätten die wirt- schaftlichen Verhälwisse der Staatsange stellten in den neuen und alten Provinzen zu vergleichen. Die aus diesem Vergleiche der wirtschaftlichen Verhältnisse hier und dort sich ergebenden' Unterschiede werden durch Gewährung von monatlichen Vor schüssen ausgeglichen, das heißt den Staats- angestellten in den neuen Wrovinzen, die in geringeren Bezügen stehen, als die Staatsangestellten in den alten Provinzen, sollen sofort

der Teuerungszulagen will das Zentralamt für die neuen Provinzen innerhalb des Monates November antivor- ten. - > ^ Det Verband der öffentlich Angestellten in Südtirol fühlt es als seine Pflicht, den Abgeordneten Dr. Wilhelm von Walthör und Dr. Alcide Degasperi für rhve tatkräs- Äge Unterstützung der ganzen Angelegen- heit wärmstens zu danken. Der Sternhimmel im Monat - November. ! Um die Mitte des Monats gegen 10 Uhr abends bietet der Fixsternhimmel folgenden An blick: Im westlichen und nordwestlichen Felde

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Der Burggräfler
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Seite 4 von 10
Datum: 24.10.1923
Umfang: 10
angetretcn. Infolge der durch das kgl. Dekret vom 14. Juni 1923 verfügten Abtrennung der Gerichts- b e z i r k e A m p e z z o, L i v i u a l o n g o, N e u - markt und der Gemeinde Tramin sind die Han- delskammcrräte Josef Tapfer und Annibale Verzi ihrer Mandate verlustig gegangen. Ich spreche die sen Herren für ihre Mitarbeit den besten Dank der Kammer aus. .Am 19. Juli 1923 fand bei der Handels- und Gewcrbckammcr Venedig eine Besprechung statt, bei welcher die Handelskammern der neuen Provinzen

, das; sich daraus keine nachteiligen Rückwir kungen auf das Wirtschaftsleben ergeben. Die Frage der Ztegelung der Forderungen und Schulden zwischen den Angehörigen der Neuen Provinzen und Ö st e r r e i ch ist nunmehr soweit gelöst, das; die Errichtung eines °Abrechnungs- und Ausgleichsamtes in Triest mit zwei den Handelskammern Rovereto und Bozen anzugliedernden Sammelämtern in Vorbereitung steht. Da die bisherigen Komitees der Gläubiger und Schuldner seinerzeit von den Jntercsientcn als deren Vertrauensmänner

, der Gemeinden und der Jnteresienten aufzu bringen wären. Mit 1. Juli 1923 wurden sämtliche bisher noch nicht ausgedehnten italienischen Steuern und Ge bühren auf die inuien Provinzen erstreckt. Der Handelskammer ist in der Aufklärung der Handels und Gewerbetreibenden über diese Vorschriften ein neues ausgedehntes Wirkungsfeld erwachsen. Lei der ergeben sich bei der Anwendung der Gebühren vorschriften verschiedene Unklarheiten, da diese sich manchmal auf Gesetze beziehen, die auf die neuen Provinzen

Enquete der Gewerbegenossenschaften mit der Frage der Aus hebung der Gewerbeordnung befaßt und schon damals, wie alle anderen Handelskammern der neuen Provinzen der Regierung für diesen Fall gewisse Wünsche der Interessenten unterbreitet. In ihrer letzten Mitteilung wünscht die Re gierung nun, die Kammer möge: 1. Alle jene (bisherigen) Gesetze anfühven, die durch die Aufhebung der Gewerbeordnung irgendwie be rührt werden. 2. Die Frage prüfen, wie und in wieweit die auf Grund der Gewerbeordnung bisher

in die dreißig. Die bedeutungsvollsten hievon sind: Baugewerbe- gesetz, Ausoerkaufsgesetz, Ladenschlußgesetz und Handlungsgehilsengesetz. 2. Bezüglich des Schutzes der bisher erwor benen gewerblichen Rechte der Einzelposten schlägt die Kammer vor: Alle Gewerbebevechti- gungen und Konzessionen sind aufrecht zu hal ten, auch wenn in den alten Provinzen andere Voraussetzungen hiefür bestehen, da die Ge- werbevechte doch als die ausschließliche Grund lage der Existenz angesehen werden müssen. Deshalb muß

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