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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.10.1921
Umfang: 8
betreffenden, Gerichtshofes eingetragen ist. Umgekehrt können die Advokaten der alten Provinzen ihren Beruf auch vor den Gerichten der neuen Provinzen ausüben, sofern« Ne sich der Assistenz eines Rechtsanwaltes, der in einer Advokaten liste der neuen Provinzen eingetragen ist, bedienen. Zur Ver tretung vor dem Kassationshofe und vor der 6. Sektion des Staatsrates bedürfen jedoch die Rechtsanwälte der neuen Pro vinzen einer solchen A s s i st e n z nicht, soferne es sich um Urteile

und Verfügungen handelt, welche im Gebiete der neuen Provinzen ergangen sind. (Art. 7, Absatz 1 und 5 und Art. Zur Vertretung vor dem Kassationshofe werden nur An wälte zugelassen, welche eine fünfjährige Praxis bei Oberlan- desgerichten oder Gerichtshöfen bezw. Appelgerichtshöfen der alten oder der neuen Provinzen Italiens bereits abgelegt haben. Diese Befugnis steht jedoch den in eine Advokatenliste der neuen Provinzen bereits eingetragenen Rechtsanwälten ohne weiters bei allen Gerichten des Königreiches

, einschließlich des Kassa- tionshofes zu; desgleichen denjenigen Rechtsanwälten, welche die Advokatenprüfung bei einem Oberlandesgerichte der neuen Provinzen nach dem 3. Rov. 1918 abgelegt haben und innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Inkrafttreten des vorliegendes Dekretes In eine Advokatenliste eingetragen wer den Ärt. 7, Abs. 2, 3 und 4). Die in einer Liste der alten Provinzen eingetragenen Rechts- anwälte, welche in den neuen Provinzen geboren sind, die seit 1. Jänner 1921 aus Gründen

des öffentlichen Dienstes dort wohnhaften Anwälte der alten Provinzen und diejenigen, deren ffan'ile feit 1. Jänner 1921 dort ihren Wohnsitz hat. können die Eintragung in die Advokatenlkfte der neuen Provinzen mit der Befugnis, ihren Beruf in denjenigen Provinzen, in denen ihr Geburtsort liegt oder der Wohnsitz ihrer Familie ist, aus- zuüben, ohne weiters erlangen, werden jedoch in diesem Falle aus der Advokatenliste des Ortes des Königreiches, in der sie bisher eingetragen waren, gestrichen (Art

haben. In diese vierjährige Advo- katufavraxis wird die Ausübung der Advokatur in den alten Provinzen eingerechnet (Art. 13). ^Wir werden auf diese Verordnung nach näher zurückkommen.) Der österreichische Privatbesih in Südtirol wird nicht angetastel. Unser römischer Hw.-Korrespondent meldet: Die in Südtirol verbreiteten Gerüchte, als ob die durch den Friedensvertrag von St. Germain gewährleistete Unantastbarkeit des österrei chischen Privatbesitzes in der« neuen Provinzen Italiens be droht fei, können» auf Grrind

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 09.02.1923
Umfang: 8
Freitag, den 9. Februar 192Z. Der Tiroler' s««« s Bollswirtschaftlicher Zeil. Zahlreiche Finanzgesetze ausgedehnt zje betreffen: Strasbeftimmungen in Sachen der dms der Monopolwaren: Zündhölzchenmonopol: Zloaopokvaren; TZ erkauf des Siaatschinins: Der- vchüische Zlaaazämin: Verzehrungsstcnern-. Zleuordnnng der Ainanzverivalwng: Lotto. Die Ungleichung der Finanzzesetzgebung der ,eu«n Provinzen an die der alten geht rüstig vor- „är!s. Neuerlich veröffentlicht die „Gazzetta Us- stiale'. Nummer

30 vom S.. Feber ISN eine Z!«jhe von Dekreten, welche zahlreiche bisher nur i, den alten Provinzen geltend- Gesetze in Fi- «slHachen auf die neuen Provinzen ausdehnen. Sir bemühen uns. die wichtigsten Bestimmungen - zunächst der AuSdehnungsdekrete — unseren Äsern mitzuteilen. Raummangel aber hindert WZ, die Gesetze im vollen Wortlaute zu ver mutlichen. Wir müssen daher für ein genaueres Sudiwn auf die Gesetzsammlung selbst ver- vchen. !. verzehnulgsfleuern. Sgl. Dekret Nr. gl vom 11. Jänner 1S2Z. Ausgedehnt

: Sta^chaLerdekret vom 31. August 191S, Num- -i« l0S0, Anlage E: Statrhalterdekret vom 2S. Dezember 1916, Summer 1771: Kzl. Dekret vom 21. November 1AZ0, Nr. IS20. Der vom Artikel 9 des Statrhalterdekretes Nr. IM ex 1916 vorgesehene Termin von einem Nonat, innerhalb welchen die Zünder, die sich «och in den neuen Provinzen befinden, frei — d. h, ohne Berüsichtigunq der Monopolvorschris ten — verkauft werden können, läuft vom Tage der Veröffentlichung des vor liegenden Dekretes an. (Also vom 6. Feber

bis'ö. März.) Hinsichtlich der Anwendung der Strafbestim munzen gelten die Vorschriften bezüglich des Salz- und Tabakmonopols. Die Tarife für den Ver tauf von Zünd hölzchen sind dieselben wie in den alren Provinzen. Dekrets des Finanzministers wer. den die Dienstvorschriften und anSern Verwal- rungsvorschrifren für die Geschäftsführung des Zündhölzcheninonopols auf die neuen Provinzen ausdehnen. III. Sleinoerschleiß von Monopolwaren. Sgl. Dekret Nr. 7S vom 11. Jänner ISZZ. Mit kgl. Dekret Nummer

1764 vom 15. Okto ber 1922 waren, wie wir im „Tiroler' vom 20. Jänner ausführten, die meisten Bestimmun gen über die italienische Gesetzgebung in Sachen des Salz- und Tabakmonopols aus die neüen Provinzen ausgedehnt worden. Nur die Bestim mungen über die Errichtung, Verleihung usw. der Kleinverkaussstellen von Monopolwaren wa ren ausdrücklich von der Ausdehnung ausgenom men worden. Das neue Dekret Nummer 79 ex 1923 dehnt nun im Artikel 1 alle die in den allen Provinzen geltenden Bestimmungen

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 13.02.1931
Umfang: 8
brasilianischen Bundesstaaten die ÄcM'eter der revolutionären Militär- und Zi- vilbehörden am Nuder. Auch in Argentinien ist noch vorläufig kein Termin für die Neuwahlen festgesetzt Worden. Lie amtlichen Stellen machen die Ausschreibung der Wahlen von den Fortschritten im Wieder aufbau der Provi.izialregierungen abhängig. Wie es heiszt, sollen die Wahlen fiir die Gesetz- Abende Versammlung verschiedener Provinzen bereits im kommenden April stattfinden, diese Nachricht wurde aber bisher noch nicht amtlich

bestätigt. ^ In politischen Kreisen will man wissen, daß die provisorische Regierung die ersten Wahlen in den am dichteste» bevölkerten Provinzen ab- ballen lassen wird. Diesem Plan entsprechend, sollte mit den Wahlen in der Provinz von Bue- Nos Aires begonnen werden. Die nächsten Pro vinzen in der Reihenfolge 'wären dann Santa Fe und Cordoba. Das Wahlergebnis in diesen drei Provinzen könnte als Prognose fiir das Er gebnis der kommenden Bundesparlan.ents- i.nd Präsidentschastswahlen gewertet

werden. Da die Amtszeit der gesetzgebenden Versamm lung in den einzelnen Provinzen »erschieden lang ist, und die Stabilisierung der Verhältnisse in den. verschiedenen Provinzen nicht gleichmä ßige Fortschritte gemacht hat, will man die Wahle» nicht gleichzeitig in allen Provinzen ausschreiben, und es werden wohl mehrere Mo» vergehen, bevor die gesetzgebenden Ver sammlungen aller Provinzen mit ihrer Arbeit /vgàen können. Da die Bundesfenatoren von de» gesetzgebenden Versammlungen der Provin zen gewählt werden, dürfte

nach den Provili- zinlmahlen ein weiterer Monat vergehen, bevor mit den Wahlen für das Bundespcirlament be- »vnnen werden kann. 12 der 14 Provinzen werden gegenwärtig unmittelbar von der Zentralregierung durch Vermittlung von Regierungskommissaren ver waltet. In diesen Provinzen wird daher die àtralregierung eine unmittelbare Kontrolle àr die Wahlen ausüben können. Nur in den Provinzen Enlre Rios und San Luis werden u>e Staatsgeschäste von parlamentarischen Ne uerungen verwaltet. Auszer den Provinzen gibt

es in Argentinien ^ Lundesteile, die -unmittelbar von der Bun» Oksregierung verwaltet werden. Die Cinivoh- dieser Landesteile haben keine Gelegenheit, >yr Wahlrecht auszuüben. Da einige dieser Ge- , te einen starken Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen haben, beschäftigt man sich mit dem i'en ' - àum Range von Provinzen zu eche- Die argentinischen Präsidentschaftswahlen erst stattfinden, nachdem das Bundes- tnriaxkent gewählt und zusammengetreten ist, .».z-A* Hrlament die Mahlherechtigten der vrasidemschaft

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 27.10.1928
Umfang: 6
die leicht sinnige Bahn, die mein eigener Sohn einge schlagen hat. Das Schlimmste ist. daß wir vielleicht alle für seine Unbesonnenheit und Un- klnghcit zu büßen haben worden. auk àie neuen Provinzen Afghanische Kinder in der Türkei konsianilnopel, 26. — Während seiner An wesenheit in Konstantinopel widmete Amanul- lah dem türkischen Schulwesen besondere Auf merksamkeit. Cr traf Verabredungen über die Erziehung einer großen Anzahl afghanischer Kinder in türkischen Lehranstalten. Diese für den kulturellen

des Luftschiffes nach Deutschland wird am Mittwoch oder Donnerstag nächster Woche erfolgen. Bisher haben sich 124 Personen gemeldet, die als Fahrgäste des „Graf Zeppelin' die Reise nach Europa machen wollen, doch sind nur 12 Plätze an Bord des Luftschiffes frei. Der Fahr preis beträgt 3l>0V Dollar. In den nächsten Tagen wird das Dekret, kroft welchem die Ausdehnung des italienischen Zivilrechtes-, Handelsrechts- und Prozeßrechts tes auf die neuen Provinzen angeordnet wird. S. M. dein König zur Unterzeichnung

«unter breitet werden. Niemanden wird die Bedeu tung dieses Erreignisses, das zehn Jahre nach dem Siege von Vittorio Veneto vor sich geht und dje letzte Etappe des Prozesses der legis» lativen P:relicheitlichung der alten uns der neuen Provinzen bedeutet, entgehen. Diese ihres praktischen Inhaltes und der mo ralischen Bedeutung wegen bemerkenswerte Arbeit wurde unter der Leitung des Justizmini sters S. E. Rocco durchgeführt, der als der au toritativste Dolmetsch der Direktiven und Wil lens des Duce

der Gesetzesresorm und der For mulierung der neuen Legislation des fascisti- fchen Staates anzusehen ist. Sie Tragweite der Maßnahme Anläßlich der Ausdehnung .der vaterländi schen Gesetzbücher auf die neuen Provinzen muß hervorgehoben werden, daß im Laufe der Jahre bereits verschiedene gesetzliche Einrich tungen des Königsreiches a»ch auf die neuen Provinzen ausgedehnt worden waren. Der glänzende Beweis, den die bisher eingeführten Institutionen erbracht haben, war die wirksam ste Vorbereitung des Terrains sür

Gesetzbücher auf auf die neuen Provinzen angeordnet. Trimsilarische Normen Weiters verdient hervorgehoben zu werden, mìe in dem das Dekret begleitendem Bericht ausgeführt ist, daß durch die Ausdehnung der neuen Gesetzbücher auf die neuen Provinzen die Mängel des alten österreichischen Rechtes be sonders auf dem Gebiete der Vertrags- und Wechselrechtes, ausgeschaltet werden. Denn nicht selten waren es gerade diese Mängel, die das Kreditwesen beeinträchtigen und den Handel zwischen den alten und neuen Provin

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.06.1921
Umfang: 8
, Motor- räder und Motokarrossetten (Motorräder mit Beiwagens. Jedoch ist diese Begünstigung auch aus solche Automobile an wendbar, welche aus der Fabrik neu erzeugt gelangen und im laufenden Jahre als solche kollabiert werden, ohne Unter schied des Zweckes-/ denen sie bestimmt werden. Zweifellos! werden obige Begünstig-ungen auch auf die einverleibten Ge biete analoge Anwendung finden. Zur Frage der österreichischen Vorkriegs renken und Kriegsanleihen in den neuen Provinzen Italiens. Zu unseren

hat Italien etwa 6 Prozent der Gesamtschulden Oesterreichs zu übernehmen, also einen Betrag in der Höhe von 180 Millionen, so daß Italien 176 Millionen Lire Elisahtitres auSznge'bcn hätte, die cs der Wiedergutmachungskommission zur Verteilung an die übrigen Sukzessionsstaaten zu Übermitteln hätte. Diese guten italienischen Ersatztitres würden nicht der Bevölkerung der neuen Provinzen, sondern jener der österreichischen Nach»- folgcstaatcn zugutekomMen. Im Interesse Italiens liegt es, 'oie Zahl

der von ihnr cinznlösendcn Vorkriegsrenten minde stens auf 'die Summe von 480 Millionen ju ergänzen. Das Memorandum der sechs Handelskammern der neuen Provinzen fordert infolgedessen die nachträgliche Abstempe lung folgender Gruppen dieser Wertpapiere: 1. Jener Pa piere, welche sich, im Zeitpunkte der Abstempelung/, und zwar im Gebiete der neuen Propinzen sich befunden haben, aber nicht abgestempelt worden sind, weil die Inhaber hier nicht heimatsberechtigt waren; 2. jener Papiere (Renten

des Friedensvertrages, also nach dem '16. Juni 1920 fällig geworden sind. Dadurch wür den den Rentenbesitzern wenigstens vier Kupons verloren gehen: das Promemoria stellt die Forderung, daß auch diese vier Kupons einzulösen wären. , Im Hinblick auf die Kriegsanleihen dürften sich in den neuen Provinzen, einschließlich der noch nicht abgestempelten, aber Bewohnern der Gebiete gehörigen Papiere 900 Millionen 'befinden, wovon auf Südtirol 326 Millionen entfallen. Die Statistik, welche vom Deutschen Verbände

begründet und von dem Vertreter der Kammer, Herrn Tr. Willi von Walther, anläßlich der Audienz beim Schatzminister besonders betont worden. Ernennung. Der bei der hiesigen Staatsanwaltschaft ein geteilte Konrad Ritter von Menz wurde zum Landesgerichts rat ernannt. Für die nicht bestäklgken Beamten. In Erledigung seiner Eingabe hat der Deutsche Verband die Verständigung erhalten, daß der „Premio di Cointeressanza' mit Erlaß des Zentral amtes für die neuen Provinzen vom 27. Mai. Nr. 8851

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 13.08.1921
Umfang: 10
hat. Das Blatt ivirft hm vor, daß er sich jetzt die Stellung eines Generalkommis- lärs für die neuen Provinzen mit dem Range eines Ministers chaffen wolle. Tie Regierung behandle die neuen Provin zen gleich, wie irgendeine Kolonie. Italiens Anteile an den „Wlrderigutnralch-ungen'. N o m, 13. August. Ter Sonderanteik an den 132 Mil- Dle Konfrenz unserer Abgeordneten mit dem ürlegsminlster. Rom. 11. August. (Verspätet eingelangt.) Heute um 12 Uhr wurden die Abgeordneten Dr. v. Walther, Reul- TeVisen

für 'deutsche Zahlungen künftig von den Notenbanken der Entente besorgt werden, dirni.it nicht wieder die Entente- Tevisen stürzen. Jtifolufli und TInzt vom Krlegsmlnlfker zu der von demselben angesehten Konferenz über die Bltlllärdlen' lenstfrage empfangen. Anger dem Kriegsminlsler Sasparokto waren noch anwesend: der Leiter des' Jentralamles für die neuen Provinzen Lxz. Salata, der General Vaccarl, Chef des Generalslabes, die Kom- mendatoren Torsi, Balbonl und der Generaldirektor der Ab teilung

im kriegsministerlum für Truppenaushebungen. Der Kriegsminister Gasparotto erläuterte den Entwurf über die Ausdehnung des Gesetzes der INilitärdienstleistung des König reiches auf sie neuen Provinzen. Derselbe wurde vom.Minister rat noch nicht genehmigt. Der Abgeordnete Dr. Reuk-NikoluM erstattete einen längeren und genauen Bericht über den Stand punkt der Südtiroler in dieser Frage. Lxz. Salata unterbrach die Ausführungen mit der Bemerkung, -atz die für Südtirol ge währten Erleichterungen auf alte neuen Provinzen

Verwaltung zwecks Infor mation über die Lage in den Provinzen zur Sprache kommen werden Es ist möglich, büß auch die Friage der Durchführung, der administrativen Wahlen in den neuen Provinzen einer Prüfung unterzogen wird, da diese schon seit.zwei Tagten den Gegenstand von Beratungen im Zentvalamt für die neuen Provinzen bilden. — Ter Senat hat gestern seine Ferien an- getreien. Tie Konferenz des Noten Kverizes. Nom, 13. August. Tic in Genf tagen'de Konferenz des Noten Kreuzes hat an den Papst

sind im Begriffe eine Arbeiterkammer zu gründen. Sie wollen die diesbezüglichen Instruktionen auf sämtliche Faschisten verbände Italiens aus'dehnen. Die blutigen Konflikte zwischen Fa schisten Ml'd Kommunisten nehmen in allen Provinzen Ita liens ihren Fortgang. Tie Polizei nimmt Überall, zahlreiche Verhaftungen vor. Blutiger Kampf. Nom, 12. August. In Lugo kam'es zu schweren Kämp fen zlvischen Faschisten und Kommunisten; fünf Personell wurden getütet und zahlreiche verletzt. Die Personalelnkommensteuer. Rom

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 16.03.1849
Umfang: 12
, theldigten, od?r wenn die Lombard!? und Venedig, sei eS durch auswärtige Intervention, sei eö durch Kriegszufälle, aus ihren einheitlichen Verhältnissen zum Kaiferlyum her auskämen, oder wenn andere groß« Provinzen zur Macht kä men, ivre Vereinigung mit der übrigen Monarchie aufzu heben, so müßte Oesterreich aufhören der einheitliche Staat zu sein, welcher «S heute ist. Oesterreich müßte ein Fö- derativstaat werden. Die verfügbare Kraft, was immer für eines Staates, ist «ine um so größere

, um so zentralisirter die Staatsge walt ist. Je mehr die Staatsgewalt auseinander gestreut ist, je mehr sie auf Bezirken ruht, um so weniger verfüg bare Kraft hat der Staat im Verhältniß zu seiner Aus» dehnung. Im unilarischen Oesterreich können die nicht deutschen Provinzen den deutschen die Wage yaltcn. Sobald aber Oesterreich Föderativstaat würde, fiele der ganze Schwer punkt feiner Macht auf die deutschen Provinzen. Die deut schen Provinzen machten einen großen Körper aus, wäh rend die übrigen Provinzen

, jede auf sich beschränkt, da stünden, ungerechnet, daß sie an und für sich an Kraft- cntwicklunz Deutsch-Oesterreich nachstehen. Der Zusammenhang der deutschen Provinzen mit der übrigen Monarchie käme im Föderativstaate einer Perso nalunion nahe. Die Bestrebungen der deutschen Provin zen, in den deutschen BundeSstaat einzutreten, könnten ZeilenS der nicht deutschen Provinzen keinem Hindernisse begegnen. Der Anwendung der LZ. 2, Z und 4 des deutschen V-rfassungSentwurfeS auf Deutsch - Oesterreich stünde nichts im Wege

Mehrzahl seiner Bürger höher stehen, als der Wille der deutschen Nation. Der unilarische Staat Oester reich kann in den deutschen BundeSstaat eintreten, aber nur vorbehaltlich der Autonomie über alle seine Länder, vorbehaltlich der staatlichen Einheit der deutschen mit den nicht deutschen Provinzen, vorbehaltlich endlich der Leitung der deutschen Angelegenheiten, entweder allein, oder concur rirend mit Preußen, was sich später ergeben würde. Die Leitung Deutschlands gcbührt Oesterreich mit Rück licht

, noch für alle Zu» tunkt ablehnen. Die Sache der Oesterreicher ist, dahin zu wir ken, daß die Frage rücksichtlich der Art und Weise des Ein trittes der deutsch österreichischen Provinzen in den deutschen BundeSstaat offen bleibe. Dieses Offenbleiben ist durch die Ausstoßung der LL. L, 3 und ) auA den, drUtschrn V«»- fassungS-Entwurfe bedingt. Die Stelle der beseitigten Pa ragraphen hätten folgende Sätze einzunehmen: »Die Vereinigung deutscher Bezirke mit nicht deutschen Län dern hat aus das Verhältniß dieser Bezirke

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 12.08.1921
Umfang: 4
Anwesenheit in Hieran dem Kurvorsteher M.-R. Dr. Huber gegenüber öflj eine diesbezügliche Anfrage, daß die Einreiseverhältziisse für die alten und neuen Pro vinzen vollkommen gleich seien and Ue Einreisevorschrtsten demnach für Sübtirol vollkommen gleich gehandhabt würden, wie für das übrige Italien. Die administrativen Wahlen in den neuen Provinzen. Im Zentralamt für die neuen Provinzen haben interministerielle Konferenzen für die Annahme der Landesvoranschläge für die neuen Provinzen stattgefunden

. An diesen Konferenzen nah men auch die Delegierten der General-Zivilkommiffariate von Triest, Trient und Zara teil. Die Verhandlungen wurden vom Senator Salata geleitet, welcher bereits mit dem Schatzminister De Rava über die Erhöhung der notwendigen Kredite, beson ders für dringende öffentliche Arbeiten» Vereinbarungen ge troffen hat. — In diesen Tcmen wird das Zentralamt für die neuen Provinzen auch eine Konferenz mit den Delegierten der General-Zivilkommiffariate und der Landesausschüffe von Trient, Görz, Triest

und Parenzo haben, um die Modalitäten für die Durchführung der administrattven Wahlen in den annektierten Provinzen festzusetzen. Die Wahlen sollen sofort nach der Rückkehr des Ministerpräsidenten Bonom aus Paris 'chrieben werden und innerhalb der tattfinden. Im Laufe des Monats durch ein Dekret ausge nächsten sechs Monate August sollen außerdem von seiten der Zentralregierung noch weiters bedeutende Vorkehrungen für die neuen Provinzen erfolgen. Der Militärdienst ln den neuen provtmen. Die Trientner

„Libertä' bringt ein Interview mit dem Knegsminister Gaspa- rotto, in dem derselbe die Einberufung der Rekruten der neuen Provinzen zum Militärdienst für den Monat April nächsten Jahres In Aussicht stellt. Dies bestätigt die vor einigen Tagen gebrachte Meldung unseres römischen Berichterstatters über die Absichten der Regierung in der Militärdienstsrage. Befreiungen vom Amsahstempek. Nach Artikel 11 de» Luxu»- fteuer-Dekretes sind von dem für Warenumsätze zwischen Kauf-' leuten festgesetzten

über die Um sätze der genannten Waren zwischen Produzenten, Kaufleuten und Gewerbetreibenden zu unterziehen sind. Die Handels- und Gewerbekaminer Bozen hat jedoch in Erfahrung gebracht, daß in den alten Provinzen Italien« auf derartigen Fakturen fol gende Stemvelgebühren angewendet werden; bi« 5 Lire frei; von 5—10 Lire Gebühr 5 Ets.; von 10—100 Lire Gebühr 10 Ets.; von 100—1000 Lire Gebühr 20 Ets.; von 1000 bla 5000 Lire Gebühr 30 Cts.; von 5000—10.000 Lire Gebühr 40 Ets.; über 10.000 Lire Gebühr ö0 Ets

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 07.09.1921
Umfang: 8
worden. Für den Rat wäre es, im Falle er dieser Auffassung beigeflichtet Tratte, außerdem sehr schwierig gewesen, auf die Bestimmung 'der Grenzen Albaniens einzugehen. Der italienische Delegiert^ Imperial! bekämpfte sofort energisch die südslawische These, und der albanische Delegierte bewies die rein fiktive Beiteju- tung des sagenhaften Miriditenreiches. Süöfitotee TagessragenMeMkeUen Die Syslemisierung der nmen Provinzen. Der Leiter des Zentralamtes der neuen Provinzen, Cxz

. S a l a t a, hat gelegentlich seiner Anwesenheit in Trient den Senatoren und Abgeordneten, welche ihn bezüglich der Systems sierung der neuen Provinzen interpellierten, erschöpfende Auf klärungen gegeben, die folgendermaßen zusammengefaßt wer den können. Es werden demnächst zwei Dekrete erscheinen, deren eines ein Gesetzesdekret ist und di« Landesvenvaltung betrifft, wäh rend das zweite, ein Ministerialdekret, die Bildung beratender Kommissionen vorsieht. Das Gesetzesdekret bestimmt hinsichtlich der Landesverwal tung

, daß auch nach einem eventuellen UK-ergang der Besiig- nisse des Zentralamtes der neuen Provinzen auf die einzelnen Fachministerien, in Trient und Triest die Generalkommissariate bestehen bleiben werden. Di« Generalkommissäre werden auch weiterhin die der politischen Provinzbehörde zukommenden Flinktionen ausüben, sowie jene, welche durch die Gesetzgebung des früheren Staates, insoferne dieselbe noch in Kraft besteht, den Statthaltern zukamen. Ein kgl. Dekret wird die Beziehun gen der verschiedenen Provinzbehörden

werden von der Re- gienmg ernannt. Ihre Zusammensetzung und ihre Geschäfts ordnung wird durch ein Dekret bestimmt. Die Gemeindewahlen haben innerhalb'von vier Monaten nach Erlaß dieses Dekretes (tattzusinden. Die Negierung ist ermächtigt, provisorisch mit den entsprechenden Aenderungen die in den alten Provinzen geltende Cemelndewahlordnung auf die neuen Provinzen aus zudehnen. Die Grundsätze dieses Wahlrechtes sind: Allgemeines gleiches Wahlrecht und daher Aufhebung der W-ahlkörper, Pro- portianalivablrecht

auf Bestimmung des eigenen Wahlrechtes gewahrt. Bozen, Triest ulw. können, wenn sie wollen, in diesem letzten Augenblicke noch einen ent sprechenden Vorschlag machen. Am Schlüsse dieses Dekretes wlrd -die wichtige Bestimmung getroffen, daß die im Zentralparlament beschlossenen Gesetze auch welterhln In den neuen Provinzen nicht -an und für sich Wirksamkeit erlangen, sondern erst wenn sie in den neuen Pro vinzen unter Rücksichtnahme auf die Rechtsangletchung auf Grund- des Artikel 14 des Annepionsgesetzes

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 19.06.1923
Umfang: 8
dem aber nicht so zu sein, denn die Entfernung fleißi ger und tüchtiger Bediensteter kann unmög lich weder dem Staate noch der Bevöl.'e- rung. die ja beide das größte Interesse am guten Gedeihen des EisenbabnbstriTbes ha ben, von Vorteil sein. Sie StaetMrgerschastsgesetzs ausgedehnt. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 140 vom 1ö. Juni 1S23 veröffentlicht das kgl. Dekret Nr. 124o vom 7. Juni 1923. durch welches auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden: Das Gesetz Nr. SS5 vom 13. Juni 1912 über die Staatsbürgerschaft sowie das ent sprechende

Durchführungsgefetz, kgl. Dekret Nr- 949 vom 2. August 1912. Durch diese Gesetze werden aber die Be stimmungen des Friedensvertrages sowie der Optionsgesetze nicht berührt. Aus dem Ausdehnungsgesetz heben wir folgende Bestimmungen hervor: 1. Geburt und Aufenthalt in den neuen Provinzen haben — auch wenn sie vor der Annexion erfolgten — ganz dieselbe Wir kung hinsichtlich der Staatsbürgerschaft wie in den alten Provinzen, immer natürlich vorbehaltlich der Bestimmungen des Frie densvertrages und der Optionsgesetze

. 2. Hinsichtlich der Matrikenführung und der ganzen sonstigen Regelung des Personen standes bestehen bekanntlich noch tiefgreifen de Unterschiede zwischen den neuen und alten Provinzen. Solange nun die diesbezüglichen italienischen Vorschriften nicht auf die neuen Provinzen ausgedehnt sind, Kot das Innen ministerium das Recht, Uebergangsbestim- mungen darüber zu treffen, vor welchen Be-« Hörden die verschiedenen in dem Staatsbür- gerschaftsgesetze genannten Akt: auszuführen sind (Schwur. Erklärungen usw

.) » « « a Die Zahl der syslemmaßigen Richter, kanzleibesmieu. Sekrelar'atsb-amtsa. Se- richksoffiziale mid Gerichlsdiener für die Ge richte der alten Provinzen wird durch das kgl. Dekret Nr. 1165 vom 3. Mai 1S23 (Gaz- Zetta Ufficiale 1139 vom 14. Juni 1923) fest gesetzt. Das Dekret erklärt im Artikel 11 aus drücklich, daß „durch andere folgende Dekret« ....Maßnehmen hinsichtlich des Personals der Gerichte der neuen Provinzen getrof fen werden.' Die Festsetzung der Zahl der systemisierten Stellen für die Gerichte

der neuen Provinzen erfolgt also erst in späterer Zeit. Bozen md Umgebung. b Enthebungen beim Sleueramte ia Bo zen. Am 1V. Juni wurden beim Steueramte beziehungsweise StcAsrreferate mehrere langjährige Beamte, die Familienväkr sind, mittels kurzfristige!! Dekretes enthoben. Es sind dies Nomulus Wenighofer 'oin Sisueramte und SÄeueroerwalter Alois Amossr, Finanzfekreitär Häusler und Kanzleioffizial Anton Mauerlechnsr vom Steuerveferate. b Die I-rhlungs«niskräge für die Fremde n- vTrkehrsorSiM'.sation

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 24
Datum: 27.06.1833
Umfang: 24
sich ein feuriger Lavastrom gegen Torre del Greco, welcher jedoch bisher noch keinen Schaden angerichtet hat, sondern bloß ein interessantes Schauspiel gewährt. Griechenland. Unterm IS. April ist folgende königl. Verordnung über die Eintheilung des Königreichs Griechenland und dessen Verwal tung erschienen: „Art. 1. Das Königreich Griechenland ist in ld Departements und 47 Provinzen getheilt. In jeder Pro vinz sollen sofort Gemeinden errichtet und deren Bezirke be stimmt werden, lieber Anzahl und Benennung

der Gemein den wird seinerZeit eine besondereVerordnung erscheinen. — Art. g. Die Departements des Königreichs sind folgende: 1. Arga lis und Korimh. 2. Achaja und Elis. S. Messenien. 4. Ar kadien. s. Lakonien. k. Akarnanien nnd Aerolien. 7. Phokis und Lokris. 8. Attika und Böotien. g. Euböa. IN. Die Ky- kladen. — Art. 3. Das Departement ArgoliS umfaßt die bis herigen Provinzen Nauplia, Arges, Nieder-Nakaje' und Ko- rinth nebst den Inseln Hvdra, Spezzia undPoros; es zerfallt in sechs Bezirke; Hauptstadt

des Departements ist Nauplia.— , Art. 4. Das Departement Achaja undEliS umfaßt die bishe rigen Provinzen Aostizza , Kalavrita, Gastuni und Pyrgo, mit Ausschluß der auf dem linken llfer des AlpheuS liegenden Theile der letzteren Provinz; es zerfällt in vier Bezirke; Haupt stadt ist Patras. — Art. s. Das Departement Messenien um faßt anßer dem auf dem linken llfer des AlpheuS gelegenen Theile der Provinz Pyrgo die bisherigen Provinzen Phanari, Arkadia, Methone, Navarino, Koron, Kalamata, Nist, An- drussa

, Jinplachika und Mikromani, Gränze gegen EliS ist der Alpheus, Gränze gegen das westliche Lakonien die „Verga' genannte Kette des Taygetus; es zerfällt in fünf Bezirke; Hauptstadt ist Arkadia. — Art. 6. Das Departement Arka dien enthält die bisherigen Provinzen Leontari, Karitene, Tri polis , San Pietro und Prasto; es zerfällt in vier Bezirke; Hauptstadt Tripclizza. — Art. 7. Das Departement Lako nien umfaßt die bisherigen Provinzen Mistra, Malvasia und Mani und zerfällt in vier Bezirke ; Hauptstadt Mistra

(Sparta). — Art. 8. Das Departement Akarnanien und Aerolien um faßt die bisherigen Provinzen Z5eromcro, Vonizza, Valto, Zigo, Naupaktos, Kravari, Apokuro, Karpenissi und Agrafa; eS zerfällt in fünf Bezirke; Hauptstadt Vrachori. — Art. v. Das Departement Lokris nnd PhokiS enthält die frühern Provinzen Zeitnni, Patrassiki, Liboriki, Malandrino, Talati, Budo- nizza, Salona und Gala^idi; zerfällt in vier Bezirke; Haupt stadt Salona. — Art. 10. DaS Departement Atlika und Bö otien umfaßt diese Provinzen

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 4
Datum: 28.10.1920
Umfang: 4
' -»e und der iAdriaftage. Giolitti erklärte in Be- sp.echlulg der gegenwärtiger Lage, daß die Achtung vor den Gesetzen des Staates unbedingt notwendig lei. Ilm die gesetzgebenden Körperschaften über die ,sichtlich der öffentlichen Ordnung und Ruhe in letz ter Zeit getroffenen Vorkehrungen nicht ununterrich- tet zu lassen,, hat der Mmisterpräsidicüt das Parla ment auf 10. November einblelrufen. Das Arbeits programm werde.noch festgsstellt werden. .. Für die neuen Provinzen wurden folgende Maßnahnren getroffen

: Das Dekret, .mittels desseü die Anwendung der italienischen Verfassung auf die nchren Provinzen er folgen soll, wurde genehmigt. Da zwischen der ita lienischen kund österreichischen Verfassung in einigen Punkten ivesentliche Unterschiede bestehen, die insbe sondere die administrative Organisation betreffen, die Oesterreich seisteN Provinzen auf Grund der lokalen Autonomien erteilen mußte, so wird dem Dekrete eins Begleitnote beigetzeben. In dieser werden, um dieses Zustand 'und die wohlerworbenen Reichte

der neuen Bürger nicht zu ändern, Vorkehrungen getroffen, ,um die administrativen Verhältnisse der ehemaligen öster reichischen Provinzen mit der italienischen Verfassung in Einklang zu bringen. Ferner wurde vom Ministerrat die Erlassung einer finanziellen Amnestie, für die neuen Provinzen ge nehmigt. Dieselbe besteht darin, daß die diesbezüg lichen, bereits inr Königreich in Gleitung stehenden :krete angetvleindet werden. , Weiters wurde brschtoWn, den DoßTrento der Stadt Trient zum Geschenke

zu machen. Der Ministerrat beschloß weiters auch, die Be stimmungen für die Beamten und Staatsangestellten . des Königreiches auch auf die rtelueti Provinzen aus zudehnen. Die Festlegung des Programnitzs für die Ver handlungen mit Jugoslawien wurde auf den nächsten Ministcrrat verschoben, da Giolitti zuerst noch mit Admiral Millo, dem ital. Komnmndanten in Dalma tien Besprechungen vorhat. Der nächste Ministerrat findet am Mittwoch sta t. Rom, 26. Okt. Comm. Rossano wurde wegen seiner Verdienst: um die Erwerbung

aller Italien und die neuen Provinzen betreffenden Archivalien und Do kumente aus Oesterrjctch zum Staatsrat ernannt. Süvtirol. I« Sachen der Schadenvergütung wegen erfolgter Anforderungen. Die Fiuauz-Laudrs-Dlrektlou Trlrut teilt mit Erlaß vom 23. Okt. 1920 mit: Das Zevtralamt für die neuen Provinzen hat mit Er laß vom 2. Oktober 1920 R. 3920/8/4 angeordnet, daß die seitens der gewesenen Monarchie erfolgten Anforderungen, sei es von Immobilien oder Mobilien, sowohl ordentliche als auch außerordentliche

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 18.10.1830
Umfang: 10
auS Antwerpen vom 6. Okt. ist der Prinz von Oranien dort angekommen, um die zeitliche Regierung der belgischen Antheile, welche die königliche Authorität anerkennen, in Folge nächste» hender Verordnung zu übernehmen : „Wir Wilhelm, durch Gottes Gnaden König der Niederlande, Fürst von Oranien-Nassau, Großherzog von Luxemburg ?c. In Erwägung, daß in der dermaligen Lage der südlichen Provinzen deS Königreichs die Wirksamkeit der Regie rung auf die Theile dieser Provinzen, wo Ordnung und Ruhe bisher erhalten

worden sind, in der Residenz zu Haag nur mit Schwierigkeit ausgeübt werden kann; im Äerlangen, dieser Nachtheile abzuhelfen, und zu glei cher Zeit die Gelegenheit herbeizuführen, die Bemühun gen der gutgesinnten Einwohner dieser Provinzen zur Herstellung der Ordnung und Ruhe dort, wo sie gestört worden sind, unmittelbarer zu unterstützen: in Anse hung der uns am i. d.M. von inehrern angesehenen Ein wohnern dieser Provinzen «vergebenen Adresse, haben wir verordnet und verordnen: Art

. ». Unser vielgeliebte Sohn, der Prinz von Oranien, wird von uns beauf ?> tragt, in unserm Warnen temporär alle südlichen Pro viazen zu regieren, in welchen die gesetzliche Authorität anerkannt wird. s. Er wird seine Residenz in der Stadt Antwerpen aufschlagen. Ä. Er wird, so viel als mög lich , die Bemühungen der gutg»sinntrn Einwohner zur Herstellung der Ordnung in den Theilen der Provinzen, wo sie gestört worden ist, durch Mittel der Aussöhnung unterstützen und befördern. 3. Unser StaaiSminister, der Herzog

V. Okt. folgende Proklamation erlassen: ,»Wir WilhtlM, Prinz von OranieN-Nassau, an die Einwoh- ner der südlichen Provinzen des Königreich«. Von dem Könige, unsern erlauchten Vater, temporär mit vir Re gierung dir südlichen Provinzen beauftragt, kommen wir in eure Mitte zurück, mit der Hoffnung, dort zur Wiederherstellung der Ordnung, zur Wohlfahrt des Va terlands mitzuwirken. Unser Herz blutet ob den Leiden, welche ihr erduldet habt. Mögen wir, unterstützt von den Bemühungen aller guten Bürger

werden können, haben Se. Majestät schon pro visorisch den südlichen Provinzen eine besondere Admini stration bewilligt, deren Haupt ich bin, und die ganz aus Belgiern besteht. Die Geschäfte sollen dort mit den Administrationen und den Privaten in der Sprache, welche sie wählen, verhandelt werden. Alle von dieser Regierung abhängigen Stellen werden an die Einwoh ner der Provinzen, welche es bilden, verliehen werden« Im Bezug auf den Unterricht der Jugend wird die größte Freiheit gelassen werden. Auch noch andere Ver besserungen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 4
Datum: 06.04.1860
Umfang: 4
. Bologna 1. März, womit die Bevölkerung der Provinzen, der sogenannten Emilia, einberufen wird zur Erklärung ihres Willens bezüglich der zwei Vorschlüge über daS Schicksal der selben Provinzen, ob nämlich Anschluß an die kon stitutionelle Monarchie deS Königs Victor Emanuel, oder ob abgesondertes Reich; über die darin enthaltene Berufung auf die Abstimmung der Kammern, welche bereilS früher angeblich einstimmig die Vereinigung mit dem konstitutionellen Reiche deS HaufeS Savoyen ausgesprochen

er scheinen : unter der Regierung Sr. Majestät Victor Emanuel II., nunaiehr die Berathung, ob diese Provinzen ihm sich unterwerfen oder ein be sonderes Reich bilden sollen, nicht bloS lächerlich, sondern sogar ein Akt von Rebellion, und Farini selbst deS HochverrathS im höchsten Grad- schuldig wäre, wenn man nicht wüßie, daß alles verab redeter Weis- geschehe; in Anbetracht, daß die Legitimität der entthronten Fürsten bis zum Augen blicke ihrer Entfernung von Allen anerkannt ist, daß später erfolgte

gestattet war, weil endlich '5. alles unter dem Drucke jener Herrschenden geschah, welche die Vertreibung der Fürsten veranlaßt hatten, und unter dem Drucke jener sremden Truppen, welche einzig von diesen Gewalthabern abhingen. In Erwägung, daß bei dieser zweiten Abstimmung, zu welcher dermalen die Bewohner dieser Provinzen be rufen sind, denselben keineswegs die freie Willensäuße rung gestattet ist, da man ihnen (während unläugbar Viele die Rückkehr ihrer Fürsten wünschen und wollen) einzig

sind, welchen Eid man ihnen schon früher ab verlangte, vor noch dessen wirkliche Ernennung zu unserm König einer Abstimmung unterzogen wurde; in Er wägung, daß die Zulassung aller aktiven Soldaten zur Abstimmung (abgesehen von der obenrähnten Unzu- kömmlichkeit wegen deS aufhabenden Eides, dessen Bruch man doch nicht verlangen wird, und wodurch sie offenbar im Zustande deS Aufruhrs sich versetzen würden), eine Gleichstellung von so vielen Fremden, welche kein In teresse für das Wohl dieser Provinzen

gegen jene, welche Theile d-S Kirchenstaates an sich reißen, nicht vermieden werden könnten. Erheben Wir Bürger von Modena und estensische Unterthanen, damit Stillschweigen nicht als Beiüimmung angesehen werde, Einsprache gegen die ungerechte Absetzung deS rechtmäßigen Souveräns, und als Kaiholiken gegen die Usurpation der zum Kirchenstaate gehörigen Provinzen nunmehr der sogenannten Emilia einverleibt. Wir er heben Einsprache und protestiren gegen die angeblich einhellige Abstimmung der Versammlung im Monat August

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 01.10.1860
Umfang: 8
mir den Vorschlag zu machen, den Antrag des Comitö's anzunehmen und die Debatte darüber zu schließen.« , xReichsralh Freiherr v. Schaguna erklärte sich, zwar mir dem Gatze, daß die Subventionirung ein-- zelner Provinzen eine Unbilligkeit gegenüber den anderen involvire, vollkommen einverstanden, jkonnie sich aber mit der daraus gezogenen Folgerung, daß darauf hinzuwirken sein werde, den Staatsschatz all mälig von dieser Last zu befreien,, nicht zufrieden stellen. Vom Standpunkte eines'Patriolcn könne

er nicht umbin, zu beantragen , es möge gesagt werden, daß dieselbe» Wohlthaten,, welche den drei Provinzen Oesterreich unter der Enns, Tirol- mit Vorarlberg und Dalmatien aus dem Staatsschatze bisher zu geflossen stnv, nach Maßgabe der Bedürfnisse, der- Zeitumständc und der Möglichkeit auch allen anderen Ländern z» Gute kommen, sollen. Sollte dieser Antrag keiner-Unterstützung gewürdigt werden, so stimme er für, die gänzliche Streichung des Absatzes im Comitvberichte. Reichsralh Graf Hartig fand

, daß die Debatte eine sehr gefährliche Wendung nehme, indem der der Grundsatz aufgestellt /werden solle, daß jedes Kronland bezüglich aller seiner inneren Bedürfnisse unmittelbar auf sich selbst beschränkt werde und es unthunlich sei, einzelnen Provinzen aus Staats mitteln irgend eine.Subvention zuzuführen. Dieser Grundsatz sei gefährlich, weil er alle Länder, welche in der Civilisation nicht genügend weit fortgeschritten, und deren Lage nicht so günstig sei, daß stc aus dem Boden und der Industrie bedeutenden

mit der österreichischen Monarchie oder vielleicht auch noch Schlimmeres hervorgerufen würde. Nach der Meinung des Red ners wäre daher die bezügliche Stelle aus dem Cvmitv-Antrage ganz wegzulassen und diese Debatte ihrer möglichen gefährlichen Folgerungen wegen zu schließen. , ? Reichsrath Bischof Stroßmayer erkannte zwar die Gerechtigkeit des Satzes, daß jedes Land für seine eigenen Bedürfnisse selbst zu sorgen habe, an, glaubte jedoch > daß von diesem Principe wegen der eigenthümlichen Verhältnisse einiger Provinzen

! aus höheren Rücksichten Ausnahmen stattfinden müssen. Der Redner faßt schließlich seine Ansicht dahin zu sammen, «6 solle alS Regel anerkannt w-rden, daß jedes Land sür seine eigenen Bedürfnisse aus eigenen Mitteln zu sorgen habe, wobei einerseits jeder Willkür- lichen Behandlung begegnet werden müsse, und anderer, seitS doch die in der Eigenthümlichkeit einiger Provinzen gegründeten und durch höhere Rücksichten gebotenen Ausnahmen berücksichtigt werden sollen. Indem der Revner beifügt

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Seite 2 von 4
Datum: 05.04.1852
Umfang: 4
war, aller seiner Kron- rechte und machten den Palatin zum factischen König. Die Polen verlangten einen unabhängigen Landtag, mit einem unabhängigen LandeSministerium und sogar Herstellung des alten Polens; die Böhmen hatten sogar schon von dem bekannten MinisteriumPillers- dorf die Zusage eines unabhängigen Ministeriums, einer factischen Trennung erhalten; die Italiener standen in Waffen und riefen: Tod den Deutschen; aus allen Provinzen ertönte aus dem Munde der Revolutionspartei und der von ihr Geblendeten

sich wie Helden deine Söhne in der kaiserlichen Armee? War es für die Autonomie, die Unabhängigkeit der einzelnen Provinzen des Reiches . oder war es nicht — für dessen Einheit, die kaiserliche Macht, das kaiserliche Recht? — Die Revolution wollte Zertrümmerung des Ganzen durch Unabhängigkeit der einzelnen Theile, durch Uebertragung der souve ränen Gewalt an die höchsten Behörden der Provinzen, an die Provinziallandtage, Provinzialständeversammlungen, durch Herab- drückung der kaiserlichen Macht

Selbst- ständigkeit der Provinzen mit einer hinreichenden kaiserlichen cen- tralen Macht nicht unvereinbar sei, und das Werk der Reorganr'sa- tion in einer beiderseitigen Ausgleichung hätte bestehen sollen. Wir wollen in Theorie diese Ansicht nicht bekämpfen, denn es handelt sich hier nicht um Theorien, sondern um praktische Mög lichkeit und Zuträglichkeit. Auf dem Boden der Wirklichkeit, der factischen Zustände stehend, behaupten wir aber, daß in Oesterreich eine Selbstständigkeit der Provinzen in Gesetzgebung

ihm in die Hände drückte, wegwerfen wollte? Was würde in Italien bei neu aufzustellenden Provinzial- behörden mit autonomer Gewalt, was in Böhmen, was in Polen geschehen? Bleibt in allen diesen Provinzen dem Monarchen eine andere Wahl, als die Zügel der Leitung deS Ganzen, die Gesetz gebung, die Regierung, Justizpflege unmittelbar in seine Hände zu nehmen, ist dieses nicht die einzige Bedingung, unter der diese großen Provinzen dem Kaiser erhalten werden können? Wir behaupten, daß vom ersten Augenblicke

an, wo diese Zügel der kaiserlichen Hand entfallen, alle diese Provinzen und mit ihnen noch andere in eine Bewegung gerathen werden, welche direct vom Centrum deS Reiches weggeht, und daß ihre Trennung unausbleiblich ist, wenn sie nicht mit Gewalt der Waffen verhindert wird. — Soll aber der Beruf der herrlichen österreichischen Armee nun darin liegen, die von einander wegstrebenden Theile mit Gewalt zusammenzuzwingen?! Soll nicht eine organische Einheit deS Reiches begründet werden, welche in sich schon

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 30.09.1921
Umfang: 6
, der von der öfter- i Freitag, den SO. September 1921. reichifchen Regierung und öffentlichen Meinung vollauf geteilt werde. Dis für Oesterreich hier kundgegebene Sympathie werde das Vertrauen gewiß starken. ZUdliroler Drgesfragen Memgkeiken Das Geseh über die Tteusystemisierung der ^ neuen Provinzen. iDie „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzes- deknst vom 31. August, Nr. 1296, betreffs Neufyftemisierung der neuen Provinzen, das folgenden Wortlaut hat: Artikel 1. » Die in Trient und Triest mit kgl

wird, werden die Befugnisse der verschiedenen Landesbehörden zu den vorgenannten Kommissären fast diejenigen vorgenannter zil den Ministerien, welche die Geschäftsführung der neuen Provinzen übernommen haben oder übernehmen werden, ge regelt werden.'/ Unter Vorbehalt einer späteren Ausübung der gesetzgeben den Gewalt im konstitutionellen Wege und durch die kgl. Re gierung, wird in den von den Gesetzen vom 26. November 1920, Nr. 1322, und vom 19. Dezember 1920, Nr. 1778, sowie den Art. 3 und 5 des vorliegenden Dekretes

einer in die Kompetenz der Landtage fallenden Maß nahme legislativer Natur dringlich lein, so wird über Vor- schlag des zuständigen Landtages durch ein kgl. Dekret Vorsorge getroffen werden. - Artikel -1. Innerhalb des Zeitrmcmes von 4 Monaten nach Bekannt machung des gegenwärtigen Dekretes werden in den neuen Provinzen die GemeinAewahlen stattfinden. Zum Zwecke der Durchführung dieser Wahlen kann die kgl. Regierung nach An hörung der im vorhergehenden Artikel erwähnten Landesver tretungen oder — im Fall

, daß dieselben noch nicht gebildet sein sollten — nach Anhörung der Sonderkommifsion 'für die autonome Landesveriwaltung die nötigen Korrekturen und die Bestimmungen über die im mit königl. Dekrete vom 4. Fe bruar 1915, Nr. 148, genehmigten Einheitstexte des Gemeinde- und Provlnzialgefetzes auf die neuen Provinzen ausdchnen, sowie, falls es das öffentliche Interesse erfordert, Uebergangs- vestimmungen zwecks Modifizierung des Gsmeindewahlrechtes treffen. In bezug auf die Stadt Trient und die anderen Städte mit 'eigenem Statut

von den ehe maligen Gouvernatoren, den Gensral-Zivilkommiffären und dem Zivilkommiffär von Zara erlassenen Dekreten und Verord nungen in den neuen Provinzen treffen. Wenn möglich, sollen jedoch die für die Verwaltung der neuen Provinzen eingesetzten Beratungskommissionen zuvor gehört werden. Artikel 6. (Dieser liegt uns derzeit nur verstümmelt vor, so daß wir denselben erst nach.Eintreffen des amtlichen Textes nachholen können.) Artikel?. Das vorliegende Dekret tritt mit. dem Tage der Kund machung

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 18.09.1923
Umfang: 6
w?r fol gende neue Westimmungen: l. Ausdehnung der Gesetze über das gewerbliche Eigentum (Patente, Marken! und Alusier) auf die neuen Provinzen. Mit dem tgl. Dekret vom 19. Juli 1923, Nr. 1797, wurden die in den alten Provinzen geltenden Gesetze und Verordnungen über den Schutz des gewerblichen Eigentum» aus die neuen Provinzen ausgedehnt. Das Dekret ist am 25. August 1923 in Kraft getreten. Zur Information der Parteien wird mitge teilt. daß von diesem Tags an Gesuchs um Re gistrierung der Marken

oder bei der Handels- und Gewerbekammer Bozen Marken registriert oder Muster hinterlegt haben, diene folgendes zur Kenntnis: Diese Patente. Marken und Muster beHallen ihre Gültigkeit in den neuen Provinzen, wenn sie seinerzeit ordnungsmäßig registriert wurden und wenn der Inhaber binnm sechs Monaten bei dein Ufficio della proprietü intellettuale Rom sie eintragen läßt. Die gleiche Bohand- lnng genießen die Rechte, welche am A. Novem ber 1918 in Kraft waren und nur mangels Zahlung der Taxe verfallen sind. Die rück

erworbenen Patent- und Musterrechte wird nach dem österreichischen Rechte behandelt. Die Markenrechte werden ohne zeitliche Beschrän knng welter dauern, ohne daß sie erneuert werden müssen, doch werden vom Tage der nach österreichischein Recht erforderlich gewesenen Er neuerung an diese Rechte nach den italienischen Gesetzen behandelt. Wer die Einschreibung' seiner früheren Rechte innerhalb von sechs Mo naten verlangen kann, kann auf dem Gesuche >Kie Ausdehnung dieses Rechtes auf die alten Provinzen

auf seine Gefahr und unbeschadet bereits bestehender Rechte Dritter verlangen, wofür bei Patenten eine Gebühr von 50 Lire, bei Marken von AI Lire und bei Mustern von 10 Lire zu entrichten ist. II. Ausdehnung der Italicnischen Gesetz über das Urheberrecht an geistigem Eigentum auf die neuen Provinzen. Mit dein kgl. Dekret vom 19. Juli 1923, Nr. 1793, enthalten in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 200, vom 25. August 1923, und mit Wirk samkeit von «diesem Tage wurden die italieni schen Gesetze und Verordnungen Wer

das 'Ur heberrecht auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Der wesentliche Unterschied zwischen der ehe maligen österreichischen und der italienischen Gesetzgebung besteht darin, daß zur Erlangung des Urheberrechtes künftighin die Hinterlegung einer Erklärung nach einem bestimmten Muster bei der Präfektur erfooderlich ist. Auskunft hierüber erteilt die Handels- und Gewerbe kammer Bozen. III. Beilage von Poslerlagschelnen zu kaufmännischen Rechnungen. Die Handelskammer hat bei der Postdirektion Trient angesucht, Äaß

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 02.10.1860
Umfang: 6
, daß der von dem Comilö aufgestellte Grundsatz hinsichtlich der Subventio- nen nicht richtig, und daß von dem Ministerium bei der Subvention für Oesterreich uiiier der ErmS, Tirol mit Vorarlberg und Dalmalien richtigen Grundsätzen nicht entgegengehandelt worden ist. Bei dieser Ueberzeugung entfalle die ganze Beanstandung der Post von 6!5,9W fl. für Zuschüsse deS Staatsschatzes zu den WoblthütigkeitS- anstalten der erwähnten Provinzen und eS könnte daher der ganze zur Berathung vorliegende Theil des VomitS. Berichtes

Drittel deS früheren Betrages aucmache. HS wurde also anerkannt, daß durch diese Subvention die übrigen Provinzen mehr als billig belastet worden sind, und daß diele Belastung eist jetzt auf das gehörige Maß zurück geführt werden soll. „Weiter erlaube ich mir die Aufmerksamkeit der hohen Versammlung auf die Entstehung dieser Subventionen zu lenken. Bis zum Jadre 1843 und noch einige Jahre weiter hin wurden die WohlihüiigkeitSanstalten der mehr erwähnten drei Länder aus dem SiaaiS>chatze rotirt

und erst im Jahre 135V oder 1351 die LandeSionte errichtet, auf welche der Unterhalt einiger solcher Anstalten über, wiesen wurde. In mehreren Provinzen wurde aber hier, von «ine Ausnahme gemacht und dem Steuersäckel der übrigen Länder zugemuihet, die tSrhaliungekosten für jene zu tragen. Wenn ich nun auch anerkenne, daß dieser Borgang gegenüber einzelner Provinzen, wie Tirol und Dalmatien, vollkommen begründet sein mag, so kann ich doch nur im Allgemeinen dem AuSspruche beipflichten

, daß eS nur zu leicht zu Unbilligkeilen führen könnte, wenn derlei Gegenstände im Innern der Bureau'S ab gewickelt würden, wo niemand Anderer über die Art und Weise, wie die Auslagen zu decken seien, mitzusprechen hat. So kommt eS, daß Spitäler oder Irrenhäuser in einem Lande gegründet werden, deren Kosten dieses Land zu sehr belasten und dann allen ütrigen Provinzen aus- geduldet werden, so daß beispielsweise Dalmatien zu einem Irrenhause in Tirol beitragen mußte, ungeachtet Dalmalien sür seine eigenen Anstalten

des Comile'S ausge sprochen.' ReichSrath Wohlwend erkläite. daß der Eomitö- Antrog ganz im Sinne r?r Bevölkerung von Tirol und Vorarloeig liege, welcher die Förstereien nur aufge drungen woiden seien, dahcr er demselben beipflichte. ReichSrach Graf Hartig ist gleichfalls mit diesem Antiare einverstanden und weiset zugleich auf die Un- zwcckriiäßigkeit eineS für das ganze Reich geltenden ForstgesetzrS hin. Leider bestehe dasselbe bereits und sei in seiner Ausführung in vielen Provinzen eben unmög lich

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Volksrecht
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Seite 6 von 8
Datum: 26.01.1923
Umfang: 8
-Pensionisten, sind uiigenan und verfrüht. Branntweinsteuer. Amtlich wird bekanntge- geben: Aus Anlaß der Ausdehnung der italienischen Gesetze über die Fabrikationssteuer für Spirittls (Brannt wein) auf die neuen Provinzen wird darauf aufmerksam gemacht, daß nunmehr mit 11. Jänner 1923 auch die Bcstiiuiuuugen des Artikel 6 des Branutweinstcnerreg- lciucicts in Kraft getreten ist, wonach alle jene, welche Spiritus (Branntwein), der keiner tveitcreu Steuer unter liegt, auf warmen oder kaltenl Wege

werden mit Wirksam keit vom 15. Jänucr 1923 wie folgt abgeäudcrt: Jo'y- key Club von. 80 auf 60, Jaset von 60 auf 50, Cercle du. Bosphore von 50 auf 40, Nimct von 45 auf 30, Extra von -10 auf 25 Cent., alle per Stück. Ausdehnung aller Gesetze auf die neuen Provinzen. Die Gazzctta Ufficiale verlautbart ein Dekret, womit der Artikel 6 des Dekretes vom 31. Au gust 1921 übcr^ die Systeinisierung der neue:: Provinzen außer Kraft gesetzt wird. Der Artikel 6 des oberwähutcn Dekretes hat folgenden Wortlaut

: „Wenn in den Ge setzen und Dekreten, die nach der Annexion der neuen; Provinzen erlassen wurden und künftig erlassen, werden, incht ausdrücklich verftigt wurde, daß dieselben beim ... _ ... Inkrafttreten auch in jenen. Provinzen gültig sind, so j Landcskonsistorinm eÄickte in dem Artikel „eine öfserrt- ist die Anwendung dieser Gesetze und Dekrete in den jliche Aufforderung zum Ungehorsam gegen kirchliche^Ge lt n t e rgang eines norwegischen Fracht- da mp fers. In der Nacht zum 20. Jänner- ist der Frachtdampfer

nicht wieder erholeir wird, wenn miau ängstlich jeden Luftzug von; ihr fernhält. Unsere Kirche braucht frische _ Luft zum Leben. Da es in ihr aber so viele gibt, die ängstlich! Türen und Fenster Anstößen, damit nur nicht die ge weihte Luft des Mittelalters aus ihren Mauern ent weiche, so bleibt nirs nur eins übrig: Selbsthilfe.' Das genannten Provinzen so lange ailfgeschoben, bis die durch Art. 4 des Gesetzes vom 26. September 1920 und Art. 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 1920, fest gesetzten Normen betreffs

Gleichstellung uud Vollzuges nicht verlautbart wurden.' — In Hinkunft treten also alle Dekrete und Verordnungen ohne weiteres auch in der: neuen Provinzen tit Kraft, Aus aller Well. Wo bleibt die rote Internationale? Diese Frage kann man in unserer gottbegnadeten Südtiroler Presse jetzt alle Tage zwischen den Zeilen herauslesen. Die Herrschaften wisse:: natürlich sehr gut, daß die So zialisten aller Welt, auch die französischen und die bel gische::, gcgei: die Gewaltmaßnahmer: in: Ruhrgebiet pro testiert

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 6
Datum: 23.03.1922
Umfang: 6
sei die verschiedene Sämtliche Kokotten der Friedrichsladt sind eingeiragene Behandlung der Kriegsopfer (Eltern mtb Waisen gefallener Mitglieder des Verbandes und leisten ausgezeichnete Schlep- Soldaten) bei Bemessung der Pensionen in den neuen und Verdienste. Tie Geschäfte gehen so gut. daß Herr Reich, alten Provinzen; die Befreiung der neuen Provinze» für der doch nebenbei am Tage auch noch ..regieren' muy, einige Jahre vom Militärdienst wäre nur gerecht. Die derart überlastet

Teutscher Volksrechtshilfe einen großzügigen Raciit» Regierung um die Vorkehrungen zur Beendig!»^ der zwei- betrieb in Berlin organisiert. Tas „Delitsche Tageblatt' heutigen Regierungspolitik iu den neuen Provinzen. 'Diese erfährt hierzu: Politik verrate die völlige Unkenntnis der vercrntwortlicheri ..In den großen Nachtlokalen der Friedvichstadt ist Stellen mit der ethnischen, geographischen und psycholo- trotz Polizeistunde ein großzügiger Nachtbetrieb ocgaui- gischen Lage dieser Provinzen

Rechtc wie den anderen Bürgern. ! Der Trienter Popolari-Abgeordnete Dr. De gas per, verlangte eine gründliche Aussprache in der .Kammer über * Tie traurige finanzielle Lage vo» Kai- die verwaltungsrechtliche Ordnung deer neuen Provinzen; j c c Karl und seiner Familie. Sek'liouschef Sckia- daß niemand Chef der Verwaltung sei. sei unhaltbar und get D0U Eckartsau stellt dem ..9!. W. I.' eine» 'Brief beeinflusse die Verwaltung übel, das ganze Systenr müsse einer ehemalige» Hofdame der Kaiserin Zita

dä österreicKschle» Cristelns sei erst zu prüfen, doch dürste die Lösung be friedigend anssallen. Die BerwaltungSreform werde aic der Staatskonirolle festhalten, aber doch lokale Autonoinien bo achten. Die Anfrage wegen des Strafgesetzbuches werde dic Regierung berücksichtigen und alles tirir, die Wünsche der neuen Provinzen zu erfüllen. Abg. Flor erklärte sich von den Ausführungen nur halbbefriedigt, Abg. Dr. Degasperi hofft, daß den Wor ten nun auch die Taten folgen werdett. e 7 Ich betreue

, denn es ist ja keilt Geld vorhanden, und auf eigene Kosten können die Hebamme und die Aerzte nicht kommen, so gerne sie Für die neuen Provinzen mit Ausschluß Südtirols Infolge einer Unterredung mit Vertretern der Ga-»es sicher täten, meinden der bereiten Gebiete hat das SchatzmiiMerium Wir mußte . die Newilliglmg zur Erhöhung des seinerzoit igewährtenmen, denn wir können die Miete nicht bezahlen. Ganz Kredites aus 76 Millionen Lire sür die neuen Provinzen! am Berg oben fitzen wir in einem von einem Portn

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