auS Antwerpen vom 6. Okt. ist der Prinz von Oranien dort angekommen, um die zeitliche Regierung der belgischen Antheile, welche die königliche Authorität anerkennen, in Folge nächste» hender Verordnung zu übernehmen : „Wir Wilhelm, durch Gottes Gnaden König der Niederlande, Fürst von Oranien-Nassau, Großherzog von Luxemburg ?c. In Erwägung, daß in der dermaligen Lage der südlichen Provinzen deS Königreichs die Wirksamkeit der Regie rung auf die Theile dieser Provinzen, wo Ordnung und Ruhe bisher erhalten
worden sind, in der Residenz zu Haag nur mit Schwierigkeit ausgeübt werden kann; im Äerlangen, dieser Nachtheile abzuhelfen, und zu glei cher Zeit die Gelegenheit herbeizuführen, die Bemühun gen der gutgesinnten Einwohner dieser Provinzen zur Herstellung der Ordnung und Ruhe dort, wo sie gestört worden sind, unmittelbarer zu unterstützen: in Anse hung der uns am i. d.M. von inehrern angesehenen Ein wohnern dieser Provinzen «vergebenen Adresse, haben wir verordnet und verordnen: Art
. ». Unser vielgeliebte Sohn, der Prinz von Oranien, wird von uns beauf ?> tragt, in unserm Warnen temporär alle südlichen Pro viazen zu regieren, in welchen die gesetzliche Authorität anerkannt wird. s. Er wird seine Residenz in der Stadt Antwerpen aufschlagen. Ä. Er wird, so viel als mög lich , die Bemühungen der gutg»sinntrn Einwohner zur Herstellung der Ordnung in den Theilen der Provinzen, wo sie gestört worden ist, durch Mittel der Aussöhnung unterstützen und befördern. 3. Unser StaaiSminister, der Herzog
V. Okt. folgende Proklamation erlassen: ,»Wir WilhtlM, Prinz von OranieN-Nassau, an die Einwoh- ner der südlichen Provinzen des Königreich«. Von dem Könige, unsern erlauchten Vater, temporär mit vir Re gierung dir südlichen Provinzen beauftragt, kommen wir in eure Mitte zurück, mit der Hoffnung, dort zur Wiederherstellung der Ordnung, zur Wohlfahrt des Va terlands mitzuwirken. Unser Herz blutet ob den Leiden, welche ihr erduldet habt. Mögen wir, unterstützt von den Bemühungen aller guten Bürger
werden können, haben Se. Majestät schon pro visorisch den südlichen Provinzen eine besondere Admini stration bewilligt, deren Haupt ich bin, und die ganz aus Belgiern besteht. Die Geschäfte sollen dort mit den Administrationen und den Privaten in der Sprache, welche sie wählen, verhandelt werden. Alle von dieser Regierung abhängigen Stellen werden an die Einwoh ner der Provinzen, welche es bilden, verliehen werden« Im Bezug auf den Unterricht der Jugend wird die größte Freiheit gelassen werden. Auch noch andere Ver besserungen