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Der Südtiroler
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Seite 1 von 4
Datum: 03.03.1924
Umfang: 4
, Gebräuche und Rechte, welche in der historischen Verbindung mit Österreich ihren Grund hatten, in Wegfall kommen wer den. Niemand im Lande war so utopistisch veranlagt, daß er etwa ihre Fortdauer für ein politisches Problem gehalten hätte. Eines aber hätte man erwarten können: die Anerken nung aller jener Rechte, di» in Italien bei günstiger Fort entwicklung auch in den allen Provinzen anstrebenswert ge« lvesen wären. Denn es stand außer Zweifel, daß sowohl

in den alten Provinzen, es will sie umso weniger in den neuen. Dem Bewohner in den alten Provinzen mag bei der doch ganz andern sozialen Schichtung der Abstrich an Freiheit weniger Eindruck machen; denn er kannte diese Freiheit ja kaum dem Namen nach. Der Italiener ist der großen Masse nach weder Soldat noch Politiker — ick verstehe darunter die Anlage zum Soldaten, zum Politiker, nicht uniformierte Paradesiguren und Politikaster! — Gewiß zählt die Nation in ihrer Ge schichte große Feldherren und große

Eigentums in Südtirol. Die italienische Regierung hat vor einigen Wochen in den neuen Provinzen Italiens, in der Venetia Tridentina und der Venezia Giulia, rcichsdeutsches Eigentum zu kon fiszieren begonnen. Die Konfistauon erfolgt durch die Opera Nazionale per i Combattanti. Der Vorgang hiebei ist folgender: Eine Kommiss u der Overs National« per i Com battanti erscheint bei den b» reffeuoen Reichsdeutschen, sperrt ihnen alle Einnahmen aus dem Besitz (Zinsen. MietzinS, Pachtzins usw.), erklärt

der Gebiete, die ihnen durch den gegenwärtigen Vertrag abgetreten werden, zurückzuzahlen und zu liquidieren. Die neuen Provinzen Italiens, die Venezia Tridentina und die Venezia Giulia sind an das Königreich Italien nicht durch den Friedensvertrag von Versailles (gegenwärtigen Ver trag), sondern durch den Vertrag von S. Germain abgetreten worden. Der Vertrag von S. Germain ist in Italien erst durch das Gesetz vom 26. September 1920, das am 15. Ok tober 1920 in Kraft getreten ist, wirksam geworden

. Bis zu diesem Zeitpunkte bildeten die neuen Provinzen Italiens nicht einen Bestandteil des Königreiches Italien, sondern waren militärisch okkupiertes Territorium. Es ist klar, daß die Be stimmungen 297 b solche Gebiete nicht umfaßt, die an Ita lien nicht durch den Vertrag von Versailles, sondern durch den Vertrag von S. Germain abgetreten wurden. Der Frie densvertrag von S. Germain andererseits, der zwischen Öster reich, beziehungsweise den Sukzessionsstaaten und den alliier ten Mächten abgeschlossen wurde, enthält

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Alpenland
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Seite 9 von 12
Datum: 11.03.1922
Umfang: 12
feVbswerstänEch diesen Einw-and. jedoch hat eine Kommission von Ententejuristen bekanntlich entschieden, daß „der ©ei ft des Fr i e d e n s v e r t r cr ge s" die italienische . Rechtsanfsassuncg bestätige. A. d. R.) II- Das übrige deutsche Eigentum in den alten Provinzen. Die Derhcmdlun-gen Anfang 1921 zur Freigabe auch des übrigen deutschen Eigentums nahmen"kernen günstigen Verlauf. Sie wurden zwar nicht abgebrochen, zeitigten aber auch kein postt ini 8 Ergebnis. So erschien das Dekret

zu) deutschen und österreichischen Eigentums in den alten, sowie des deutschen in den neuen Provinzen an; diese An meldung bvzicht stch aus «Devlnögensaktiven", Teilnahme an der Ge schäftsführung an den VermSgensaktiven" und «Beteiligungsn". Die Anmeldung mußte binnen 30 Tagen nach der Veröffentlichung des Dekretes, also bis zum 16. Feber 1922, bei den Präfekturen, resv. für Güdtirol beim Generalkommisfariat^ erfolgen. Das Gene-. ralrommiffariat muß dann > bis 16. März die AmneDungen und eoen- tuelke

wird. Da mit ist eine Rückgewinnung jedenfalls sehr erschwert. IN. Da« deutsche Eigentum i« den neuen Provinzen. Zum erftenmale wurde in einem Artikel des Popolariführers und ehemaligen Finanzministers Philipp Meda («Eorriere d'Jtalia") vom 30. September 1921) die Tatsache öffentlich behandelt, daß Italien auch das Recht in Anspruch nehme, das deutsche Privateigentum in den neuen Provinzen einzuziehen. Meda führte dabei aus, daß schon im Februar 1920 die Juristenkommisston beim Pariser Wieder gutmachungsausschuß ein Gutachten

abgegeben habe, auf Grund desten die Reparationskommifsion erklärte : es. stehe dem interessierten Staate zu, zu erklären, ob er die in den n e u e r w o r b e n e n Gebieten liegende deutschen Güter einziehen wolle odtzr nicht. Tat- sächlich hat sich auch die zuständige römische Stelle, der «Ausschuß für die Regelung der aus den Friedensverträgen entspringenden wirt schaftlichen Verhältniste" für die Einziehung des deutschen Eigen- tu ms in den neuen Provinzen ausgesprochen. In welchen Gesetzen

ist nun die Beschlagnahme des deutschen Eigentums in den neuen Provinzen ausgesprochen? Meda behaup. U;' tu seinem bereits zitterten Aufsatze, daß dies bereits in dem Dekret? Nr. 470 ex 1921, geschehen sei, denn «es wurde nach den ArmerionSgesctzeu promulgiert und legt das ReM zur Einziehung der Güter fest, welche im «Gebiete des Regno ul der Kolonien" vorhanden sind." Diese Meinung ist unseres Erachtens nach unrichtig, denn nach den Derfafsungsgrundsätzen gilt ein für Italien erlassenes Gesetz nur dann für die neuen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 23.03.1922
Umfang: 8
führen könnten, deren Folgen nicht abzusehen wären. Das Steuerkompromiß wird von meh reren Blättern durch die Entscheidung der Re- parationskommission als in Frage gestellt be trachtet. * * Die Me'ckLkLige italiruische Politik in Len neuen Provinzen. AnfrMe des Abg. Gen. Flvr in der Kammer. Am 20. März brachte der Abg. Gen. Flor in der italienischen Kammer eine Anfrage des In haltes ein, welche Vorkehrungen die Regierung zu treffen gedenke, um die zweideutige Politik, die bis jetzt in den neuen

Provinzen gehandhabt wurde, im besonderen gegen die Ar beiterklasse, zu ändern. Er bemerkte, daß die ganze Politik verrate, daß man an den verant wortlichen' Stellen von der ethnischen, geographi schen und psychologischen Lage der neuen Provin zen keine Kenntnis habe. Die Wiederausbau arbeiten seien sogar dort noch nicht durchgeführt, wo deren sofort notwendige Durchführung von der österreichischen Regierung anerkannt wurde. Ein anderer Fehler wurde bei der Einwechslung der österreichischen Valuta

bis jetzt, nachdem vier Jahre seit der Besetzung vergangen sind, noch nicht gewährt worden. Dringende Reformen müssen bald Abhilfe schaffen. Die verschiedene Behandlung der Eltern und Waisen gefallener Soldaten von den Eltern und Waisen italieni scher Soldaten im Ausmaß der Pensionen sei ungerecht und sicher nicht dazu angetan, Italien besondere Sympathien zu erwerben. Gerecht, wäre auch gewesen, wenn die Bewohner der neuen Provinzen einige Jahre vom Militärdienst be freit geblieben wären. Die Regional-Beratungs

- kommission entspricht nicht dem Wunsche der Be völkerung und wird stark daran gezweifelt, ob es unter der Diktatur des Senators Conci eine freie Vertretung gebe. Redner beklagt es, daß gegen das Gutachten der Regionalkommission das italienische Strafgesetzbuch und die Stras- prozeßordnung in den neuen Provinzen schon eingeführt werden soll. Er erklärt weiter, daß man entweder der Beratungskommission grö ßere Machtbefugnisse einräumen oder aber ein wirkliches Ministerium für die erlösten Gebiete

einrichten soll, das Zentralamt für die neuen Provinzen ist nichts anderes, als eine bürokra tische Maschine, die unnütz ist. Die zweideutige Politik in den neuen Provinzen ist überdies für die Interessen Italiens auch sehr schädlich. Die Bevölkerung Südtirols wünsche nichts anderes als den Frieden im eigenen Lande. Diese Bevöl kerung hat die gleichen Rechte zu genießen, wie die anderen und in der Entwicklung nach ihren Traditionen ist ihr die weiteste Freiheit zu geben. Nachdem der Uuterstaatssekretär

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 8 von 16
Datum: 08.07.1921
Umfang: 16
- re«te« «ud KriegsarrkAhe». In Anbetracht der wichtigen Frage der österreichischen Borkriegsrenten und Kriegsanleihen in den neuen Pro vinzen Italiens haben die Handels- und Gewerbekammern von Bozen, Triest, Rovigno, Zara, Görz und Rovereto dem italienischen Schatzminister Bonomi und dem Vor stand des -Zentralamtes für die neuen Provinzen, Senator Salata, eine Denkschrift über die Behandlung dieser Frage überreicht. Besonders wird daraus hingewiesen, daß die seiner zeit durchgesnhrte Abstempelung der Vorkriegsrenten

Provinzen lebenden Personen vorgöschtagen wird, während die Umwechslung fstr die im Auslande 'Wohnenden zu einem Satze von 40 ?/o erfolgen sollte. Auch wurde die Frage der Kriegsanleihen in ein gehender Weise behandelt und die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer raschen Losung dieser für die neuen Provinzen besonders wichtigen Frage hervorgehoben. Anläßlich der offiziellen Abstempelung der österrei chischen Wertpapiere (Vorkriegsrenten n. Kriegsanleihen) wurden insgesamt 304 Millionen an Wertpapieren

'würden nicht der Bevölkerung der neuen Pro vinzen, sondern: jener der österreichischen Nachfolgestaaten zugute kommen. In: Interesse Italiens liegt es, die Zahl der von ihm einzulösenden Vorkriegsrenten mindestens auf die Sunrme von 480 Millionen zu ergünzerl. Das Memorandum der sechs Handelskammern der neuen Provinzen fordert infolgedessen die nachträgliche Abstempelung folgender Gruppen dieser Wertpapiere: jener Papiere, welche sich im Zeitpunkte der Abstempe- i-g zwar im Gebiete der neuen Provinzen sich befunden ben

, aber nicht abgestempelt worden sind, weil die Jn- ber hier nicht heimatberechtigt waren ; 2. jener Papiere, ienten und Kriegsanleihen)/ die tatsächlich Bewohnern r neuen Provinzen gehören, auch wenn sie in dem .iresfenden ausländischen Staate abaestempelt worden ind und schließlich; 3. jener Papiere, die seinerzeit irr tümlich nicht abgestempelt wurden. Bezüglich der Coupons dieser Borkriegsschulden, die von Italien eingelöst wer den. müssen, bestimmt der Friedensdertrag. nur solche Coupons sind einznlösen

, welche nach dem Inkrafttreten des -Friedensvertrages, also nach dem 16. Juni 1920 fällig geworden sind. Dadurch, würden den Rentenbesitzern we nigstens vier Coupons verloren gehen; das „Pro memo- ria" stellt die Forderung, daß auch diese vier Coupons eÜHnlösen wären. Im Hinblick aus die Kriegsanleihen dürften sich in den uciteu Provinzen einschließlich der noch nicht abge stempelten aber Bewohnern der Gebiete gehörigen Papiere 900 Millionen befinden, ivovon aus Südtirol 326 Milli onen entfielen. Das Pro memoria

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Der Südtiroler
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Seite 3 von 4
Datum: 01.09.1924
Umfang: 4
Innsbruck, 1. September 1924 'Gleiches Recht für alle! In den alten Provinzen gesetzlicher Schutz gegen jede Eigentnmsdeschränknng, vei «ns Enteignung. Di Stefano, der Führer der italienischen Delegation auf der interparlamentarischen Konferenz, erklärte, die Minderheiten in Italien würden gut behandelt wie die übrigen Staatsbürger. Die nachfolgenden Ausführungen werden den Beweis für das Gegenteil erbringen. Um uns einen Einblick über die in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen

über Eigentumsbeschränkungen aus Rücksichtnahme der Landesverteidigung zu verschaffen, haben wir uns mit Rechtskundigen in Verbindung gesetzt und im Gegenstände folgende Auskunft erhalten: In den alten Provinzen sind zum Schutze der militäri schen Werke und der Grenzen verschiedene Gesetze in Geltung (19. Oktober 1859, Nr. 3748; 10. Dezember 1886, Num mer" 3820; 10. Dezember 1899, Nr. 458). Alle diese Gesetze sind in einem einzigen Texte vom 16 . Mai I960, Nr. 401, zusammengefaßt. Zu diesem ist die Durchführungsverordnung vom 11. Jänner

ab hat, gibt es in den alten Provinzen keine Eigentumsbeschräukungen irgendwelcher Art aus militärischen Rücksichten. In diesem Raum ist die Anlage von Straßen, Wegen unb Graben, von Erdaushebungen und Anschüttungen ohne vorherige Mitteilung an die Militärbehörde nicht gestattet. Es dürfen in diesem Raume keine Depots bestehen, höchstens darf Dünger in einer Höhe bis zu 1.20 Metern angesammelt werden. Verboten ist auch jede Terrainaufnahme. In der dritten Zone ist der Bau einfacher Flugdächer

mit niederster Geschützstellung gelegen sind. Der Verbotsraum um Festungen ist also in den allen Provinzen durchaus kein geschlossener Grundstreifen, ja er braucht nicht einmal von allen Punkten des Werkes drei Zonen zu enthalten. Er kann nach dem Erfordernis nur zwei oder auch nur eine Zone umfassen und selbst diese braucht nicht einmal 250 Meter breit zu sein!! In diesen von dem unbedingten Erfordernis des Ver teidigungs-Zweckes festgesetzten Zonen dürfen aber alle Arten von Erhaltungs

werden dürfen. Eine Bestrafung wegen Übertretung und zwar höchstens mit 500 Lire und Wiederherstellung des früheren Zustandes tritt erst dann ein, wenn der Übertreter einer gütlichen schrift lichen Aufforderung binnen bestimmter Zeit nicht Folge leistete. Wir sehen aus diesen Darlegungen den gewaltigen Unter schied zwischen den Bestimmungen über den Grenzschutz in den alten und neuen Provinzen. Der Testo Unico von 1900 beruht auf Gesetzen, die vom Parlament beschlossen wurden, die als einzige Richtlinie

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Alpenland
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Seite 3 von 20
Datum: 24.12.1920
Umfang: 20
, daß daS Zentraiamt für die neLlen Provinzen demnächst aufgelöst werden soll. Der Grrurd hiefür lievjt ln der angeblichen Unuoüoeadtgkeit, die- ses Amt muh der Einverleibung Südtirols und der Venezia Grulia in das italienische Königreich noch weiter bestellen zu lassen. Erzellenz Salata wird natürlich scheiden und nach Infonnarionen aus verläßlicher Quelle für einen Abgeordne- tewPosten kandidieresr. Wir stehen nicht an. unserem lebhaften Bedauern über die Auflösung deS Zontralamtes für die neurn Provinzen Rrus

- druck zu verleih«;. LlS »n Augltsl dieses Irchres das Gene- rulkommisiariat m Trient mit allen Mitteln den Erufluß des Zeutralcmrtes in Nom auf die Verwalsimg der neuen Provinzen befestigen wollte um in der ^Venezia Lriden- tma" nach eigenem Gutdünken sck-olien urrd walten zu können, herrfäfte allerorts Entrüstung. Es war dsrn Gecw- ralkornmisiariat bereits gelungen, das Dekret, das seine Wünsche venvirNiä)en sollte, in aller Heiaulichkeit im Mini- stermt zur Annahme zu bringen und vcnn König

unter- zeickmen zu lassen. AIS dieser Gemalt streich bekannt wurde, setzte sowohl in Atom, als in den neiderr Provinzen selbst, ein lebhafter Widersta-nd gegen diese Pläne ein und sie erfuhren eine fast emhellßze Verrrrteilung. Die Vertreter des Deut schen Verbandes, die in diesen kritischen Tagen zufällig in Nom weilten, intervenierten sofort bei allen maßgebenden Faktoren und ließen die Negierurrg darüber nicht im Zwei fel. daß die Btwwirklichung der Absicksten TnerrtS von der Bevölkerung SndtirolS

als offene Herausforderung empsim- deo werden müßte und die schwerwiegendsten Folgen nach sich ziehen würde. Dem entschiedenen Auftmten des Derrtschen Verbandes ge lang es damals, daß iene Pläne, deren Durchführung nicht nur für Südtirol, sondern für alle neuen Provinzen, eine schwere Gefahr bederstet hätten, gescheitert sind. Die Lösung, die damals gesunden wurde, trug den einhelligen Forderun gen der Bevölkerung der besetzten Gebiete Rechnung. Die Lösimg der damaligen Krise im Zentralamte für die neuen

Provinzen empfanden wir als große Genirgtmmg und müssen nur nochruals mit Bedmrern konstatieren, daß die geplante Auflosimg des Zentralamtes und da? mithin verbundene Scheiden Erzellenz SalntaZ für uns Südtirvler sehr unangenehm empfunden werben wirb. Exzellenz Salckta zc'-gte seit ieher ein großes Verständnis für uns Deutschs und kam den Wünschen deS Derrtschen DeröandeS, soweit eS in seiner Macht stand, stets entgegen- Seine Lage war uw endlich schrmerig — hatte er ja doch Mvei Nationaliraten

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 17.10.1912
Umfang: 8
-Nummer der „Volks-Zeitung" 893d. > viertelst K 6.—. halbst K 12.—. — Schweiz u. übr. Ausland: m. K 2.50, vj. K 7.50, Hst K 15.—. dtr. 241 Innsbruck, Donnerstag, 17. Oktober 1912 20. Zahrg. Friedensschluss zwischen Italien und der Türkei. Innsbruck, 17. Oktober. Zwischen Italien und der Türkei wurde gestern ein Friedensvertrag abgeschlossen, der — leider! — das Morden in Tripolis nicht beenden wird. Wohl verzichtet die Türkei auf ihre nordafrikanischen Provinzen: aber dieser Verzicht

als von der Türkei unabhängige Provinzen. Womit stch natürlich die Türkei ihrer bisherigen Rechte be gibt, womit aber auch einbekannt ist, daß die Türkei auf die braunen Wüstensöhne, die bisher das Land verteidigten, keinen so bestimmenden Einfluß hat, um verlangen zu können, daß sie ihre Waffen strecken und sich der italienischen Fremdherrschaft er geben. Wohl nimmt durch den Vertrag die Türkei die Pflicht auf sich, die Araber mit einer Proklama tion aufzufordern, von weiteren Kämpfen abzu stehen

und die regulären türkischen Truppen aus beiden Provinzen zurückzuziehen, aber was bedeutet dies? Die türkischen Truppen in Tripolis sind keine Macht: sie zählen nach zuverlässigen Schätzun gen höchstens 10.000 Mann und wenn diese Truppen einen bedeutenden Teil der türkischen Streitkräfte gebildet hätten, wäre der Krieg schon längst been det. Nicht die türkischen Truppen, die von der bo denständigen arabischen Bevölkerung gebildete Miliz hat die italienischen Streikräfte bisher in Schach gehalten. Diese Araber

die beiden Provinzen erobert hat, bis der italienische Kapitalismus die Beute einsacken kann, werden noch tausende Söhne des italienischen Vol kes in den lybischen Sandwüsten verbluten. Der „Spaziergang nach Tripolis", wie die nationalisti sche Presse Italiens den Raubzug zu nennen be liebte, wird dem Eroberer, trotz des scheinbaren Friedensschlusies, noch schwere Wunden schlagen. Lybien kann zum Sudan für Italien werden. Daß die Türkei die Friedensbedingungen an nahm, die für sie den Perlust beider

nordafrikani schen Provinzen bedeuten, ist freilich begreiflich. Was hätte sie sin den dunklen Stunden, wo ihr vier Balkanstaaten, hinter denen Rußland steht, an die Gurgel fahren und wo fast alle europäischen Mächte auf den Tag warten, an dem ihre europäischen Pro vinzen aufgeteilt werden können, tun sollen, als sich den Rücken frei zu machen? Sollte sie, währen^ sie an der ganzen Nordgrenze um ihre europäische Exi stenz kämpfen muß, sich der Gefahr aussetzen, daß plötzlich im Rücken die italienischen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 21.03.1922
Umfang: 6
werden nicht zurückgestellt. Rümmer 66 Dienstag, den 21. März 1922 Heftige Angriffe gegen die Regierungs- Politik in den neuen Provinzen. Rom, 21. März. Die Kammer beschäftigte sich gestern mit den von den Abgeordneten Flor und Degasperi eilrgebrachten» e ragen der neuen Provinzen behandelnden Interpellationen. n der Kammer waren nur gegen fünfzig Abgeordnete und auf der Regierungsbank bloß zwei Unterstaatssekretäre zu gegen: Auch der vom Leiter des Zentralamtes der neuen Provinzen. Salata, bei der Behandlung von Fragen

der neuen Provinzen in der Kammer gewöhnlich belegte Platz auf der Tribüne der Senatoren blieb leer. Nachdem eine längere Aussprache über die Reform des Gerichtswesens erledigt war, brachte der Abg. Flor eine In terpellation ein des Inhaltes, welche Vorkehrungen die Regie rung zu treffen gedenke, um bi« zweideutige Politik, die bis jetzt in Len neuen Provinzen gehandhabt wurde, enden zu lassen. Er bemerkte, daß die ganze Politik verrate, daß man an den verantwortlichen Stellen von der ethnischen

, geographi schen und psychologischen «Lage der neuen Provinzen keine Kenntnis habe. Die Wiederausbauarbeiten seien sogar dort noch nicht durchgeführt, wo die sofort notwendige Durchführung non der österreichischen Regierung anerkannt wurde. Ein anderer Fehler wurde bei der Einwechslung der österreichischen Valuta gemacht, wodurch eine wirtschaftliche Systemlsierung des Lan des unmöglich wurde. Die Lage der Keinen Spar- und der Kriegsanleihebesitzer sei verzweifelt. Andererseits müsse auch anerkannt

, den neuen Provinzen angehörenden Soldaten gegen über den Eltern und Waisen italienischer Soldaten bei der Bemessung der Pensionen sei ungerecht und sicher nicht dazu angetan, Italien besondere Sympathien zu erwerben. Cs wäre auch gerecht gewesen, wenn die Bewohner der neuen Provinzen-einige Jahre vom Militärdienst befreit geblieben wären. • Die Regionalberatungskommisslon entspricht nicht dem Wunsche der Regierung. Cs wird stark daran gezweifelt. ob es unter der Diktatur des Senators Eoncl eine freie

Verwaltung gäbe. Redner beklagt es. daß gegen das Gutachten der Regio- nalkommifsion das italienische Strafgesetzbuch und die Straf- prozeßordnung in den neuen Provinzen schon eingeführt werden soll. Aus dem neuen Strafgesetzbuchs. Selten ist eine Maßnahme der Regierung in den neuen Provinzen auf einen jo einmütigen Widerstand gestoßen, wie die von ihr für den 1. Avril -d. I. verfügte Einführung der italienischen Strafgesetze. Alle berufenen Faktoren haben eine Verschiebung des Einführungstermines

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenland
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Seite 3 von 12
Datum: 22.06.1921
Umfang: 12
geschmückte früheren Bundespräsidenten lGustav Ador; in Rom fitzt Herr Georg Wagntere, dessen Großvater seKfftverständlich noch Wagner hieß, der nach dem Zu?amn«nbruche des italienischen Heeres in 'der 12. Jsonzoschtvcht im .Journal de Genebe schrieb, ^>te teutoni schen HowSÄ verunreinigten wieder wie vor Jahrhunderten Zur Frage der SfterreichWe» Borkriesrreute» und Kriesrauleihe». In Anbeatracht der wichtigen Frage der, österreichischen Bor- krieasrenten und Kriegsanleihen in den neuen Provinzen Italiens

haben die Handels- und Gewerbekammern von Bozen. Triest, Rovigno, Zara. Görz und Rovereto dem ita lienischen Schatzminister Bonomi und dem Vorstand des Zentralamtes für die neuen Provinzen, Senator Salata, eine Denkschrift über die Behandlung dieser Frage über reicht. Dieselbe wurde von allen sechs Kammern angenom men und enthält eine übersichtliche Darstellung der finanziel len Bestimmungen des Friedensvertrages. Besonders wird daraus hingewiesen, daß die seinerzeit durchgeführte Abstempelung

für die in den neuen Provinzen lebenden Personen vor geschlagen wird, während die Umwechslung für die im Aus lande 'Wohnenden zu einem Satze von 46 Prozent erfolgen wurde die Frage der .Kriegsanleihen wird in eingehender Weise behandelt und die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer raschen Lösung dieser für die neuen Provinzen beson ders wichtigen Frage hervorgehoben. Anläßlich der offiziellen Abstempelung der österreichischen Wertpapiere (Vorkriegsrenten und Kriegsanleihen) wurden insgesamt 304 Millionen

Evsatztetres würden nicht der Bevölkerung der neuen Provinzen, sondern jener der österreichischen Nach folgestaaten zugute kommen. Im Jnteresie Italiens liegt es, die Zahl der von ihm einzülösenden Vorkriegsrenten mrnde- destens auf die Summe von 480 Millionen zu ergänzen. Das Memorandunm der sechs Handelskammern der neuen" Provinzen fordert insolgedeffen die nachträgliche Mstempe- lung folgender Gruppen dieser Wertpapiere: 1. jener Pa piere, welche sich im Zeitpunkte der Wstempelung zwar im (Müßte

der neuen Provinzen sich befunden haben, aber nicht abgestempelt worden sind, weil die Inhaber hier nicht her matberechtigt waren, 2. jener Papiere, (Renten und Kriegs- den geheiligten Boden Italiens^. Man kann sich unschwer vorstellen, von welchem Geiste ^aufrichtiger NentvaWat^ eine von diesen Herren geleitete Politik getvagen ist. Da man aber an den maßgeb-rDeu Stellen sehr wohl das unbegrenzte und begründete Mißtrauen kennt, mit dem weite Kreise der deutschen Schweiz heute mehr denn je dem Verfail

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Der Südtiroler
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Seite 4 von 4
Datum: 15.03.1925
Umfang: 4
Provinzen in den schwierigsten Zeiten verwalten durfte, dem gewiß das Wohl Italiens am Herzen liegt und der wahrlich keine Zeichen von Schwäche gegen die Slowenen gegeben hat, in der Schule mit der Muttersprache als Unterrichtssprache keine Gefahr zu erblicken vermag, so kann diese in Wirklichkeit nicht jenes Schreckge spenst sein, das sie manchen zu sein scheint. Möchten Mosconis und Montis Worte auf fruchtbaren Boden fallen! Glijse» M TMgcsWle. Quanto vi costa? Quanto vi rende? Oesters

Volk wohl umsonst auf seine Wiederaufrichtung warten müssen! Enorme Stenern in den neuen italienischen Provinzen. Die Handelskammern der neuen italienischen Provinzen, die von Oesterreich an Italien gefallen sind, haben bei der Regierung Vorstellungen gegen die enormen Steuern in den neuen Provinzen erhoben. Aus dem Protest geht hervor, daß beispielsweise Südtirol und das Trentino — eine von den 74 Provinzen Italiens — ein Dreiundzwanzigstel der Steuern ganz Italiens aufbringen müssen

die Steuerbehörde einen Bruttonutzen von 30 bis 40 Prozent an. Den Umsatz selbst berechnet sie oft auch aus der Anzahl der Leute, die bei der Inspektion durch den Steueragenten gerade zufällig im Geschäft anwesend sind. Daß oft ein Kunde mit sechs Freundinnen mehreremale im Geschäft sich Berge von Stoffen zeigen läßt, um schließlich nichts oder ein paar Meter billigen Stoffes zu kaufen, wird, wie es im Protest heißt, nicht in Betracht gezogen. Die kaufmännischen Vereini gungen in den neuen Provinzen geben

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Alpenland
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Seite 8 von 12
Datum: 11.03.1922
Umfang: 12
Täglich abends 7 und 9 Uhr: Ladq Hamilton, 5 Akte D llpoRo-stngfiiieie u. Bat dltufenmme 20) Täglich Vorstellung (Beginn 9 Uhr) SüMolec Mlnskuöe (SMstoMateit oon MsbnM i Museumstraße Nr. 31 Täglich ab 8 Uhr abends: » Fremden-Konzerte — Knnstler-Duo (Stelzer) Bolksnnrtschast. 3«r Fkkge des deutschen Eigentums in Italien. Die noch nicht gelöste Frage des -deutschen Privateigentum? in Italien hat auch für die Staatsbürger der neuen italieni schen Provinzen einschneidende wirtschaftliche Bedeutung

in Italien unangetastet bleiben wird, da aber große wirtschaftliche Interessen der Be völkerung der neuen Provinzen dabei mitberührt werden, der italienische Staat also ein Interesse an. der Erhaltung und Erhöhung der Steuerkraft -der betressenden Gebiete hat, darj man doch die Hoffnung hegen, daß sich eine Mäßigung des nackten Appetites erreichen lassen wird. Darüber ist sich ja jeder wirtschaftlich denkende und tätige Italiener vollkommen klar, daß jedes Unternehmen, namentlich auf dem Gebiete

> satze darauf zu sprechen. Nur das eine wollen wir, um von vornherein alle Zweifel auszuschalten, gleich hier seststellen: Von einer Beschlag nahme des österreichischen Eigentums in den neuen Provinzen kann nie die Rede sein. Dies bestimmt ausdrücklich Artikel 297 des Ver trages von St. Germaiu: auch die Fassung des Artikels 1 des Dekre tes Nr. 1962 ex 1921 bestätigt dies klar und deutlich. Nach der Materie läßt sich die zu behandelnde Frage iS fünf Untergruppen einteilen, nnd zwar: I. Das deutsche

Kleineigentum. II. Das deutsche Eigentum in den alten Provinzen. III. Das deutsche Eigentum in den neuen Provinzen. IV- Eventuelle Entschädigung der Reichsdeutschen durch die deutsche Regierung für den Verlust ihres Eigentums. V- Zusammenfassung. I. Das Kleineigentum. Schon unter Nitti waren deutsch-italienische Verhandlungen wegen des Verzichtes Italiens auf das Recht der Beschlagnahme ge führt worden. Nach dem Sturze Nittis führte das Kabinett Gwlirti die Besprechungen fort. Das Ergebnis

auf dem — von Deutschland angefochtenen — Standpunkte, daß sie das Recht habe, auch das deutsche Eigentum in den neuen Provinzen zu be- schlaanabwen. Wenn Ron: dies nun tatsächlich tun sollte — die Ver handlungen zwischen Deutschland-Italien sind wegen der Regierungs krise verzögert worden — so entspräche es doch wenigstens der Gerech tigkeit, daß das Dekret über die Freigabe des Kleineigentums auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt werde. (Nach allgemeinrechtlichen Anschauungen hat Italien zwei fellos kein Recht

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 08.07.1920
Umfang: 8
, noch die Möglichkeit annehmen, «andere Gesetzesdekrete ergehen zu lassen; und ^hauptsächlich auf da^. letztere lenke ich Ihre Auf- «merksamkeit und jene der Kammer, auf jene s nämlich, welche die Verfügungen für die erlösten ^Provinzen betreffen, so lange diese nicht dem ) italienischen Reiche rechtlich angeschlossen sind. Ich werfe nun die Frage auf: Haben Sie. wahr- ^genommen — ynd sicher wird es der Herr Mi nisterpräsident wahrgenommen haben —, daß eine von diesen Provinzen schon bereit ist, defj- j-nitib

unseres Lebens zu vergessen. (Aber, wie immer es fei, sorgen Sie wenigstens «dafür, die Lage jener Provinzen zu regeln und jihnen die Unabhängigkeit und die neue ‘ ' i m e, politische und admini- iveVertretung zu geben. Dies muß en. Und Ihre Zeichen der Zustimmung, Herr Giolitti, 'nehme ich wie eine Versicherung auf, welche mir Areude bereitet. Es ist ein Ver dienst hauptsächlich der Sozialisten jener zwei Provinzen, wenn dort bis beute nicht die gefähr de g t, strat geschch DokkS.^Htung lichsten

, in welcher nicht nur die Jugoslawen wohnen, sondern auch die d'Annunzios, die Millos und die hundert anderen Aufwiegler zum nationalen Krieg. Das Parlament muß wissen, was dort vorgeht, und Sie haben als Regierungschef Ihre Aufgabe sehr schlecht erfüllt mit ihren Vorbehalten. Unsere Gruppe wird dem nicht zustimmen. Giolitti: Jene Provinzen haben keine Vertretung im Parlament. M a t t e o t t i : Vollkommen richtig! Aber es ist notwendig, daß sie diese erhalten! Modigliani <Soz.): Die Vertreter

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Der Südtiroler
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Seite 4 von 8
Datum: 15.05.1933
Umfang: 8
und Schulden, die zwischen den Angehörigen der neuen Provinzen Italiens und Oesterreichs vor dem Kriege eingegangen worden sind, regelt. Es wurde ein eigenes Amt, has Ausgleichsamt Triest, errichtet, das einerseits Guthaben einkassieren, andererseits den Gläubigern ihre Quoten zur Auszahlung bringen sollle. Die Umrechnung erfolgte zum Kurse von 56.58 Prozent in Lire. Dieses Amt in Triest hat nun einen Zweig seiner Tätigkeit mit ganzer Gewissenhaftigkeit besorgt, die Eintreibung der Schulden

hat sich auch in den neuen Provinzen niemand aufgeregt, weil eine rasche Erledigung solcher Angelegenheiten nur im Inter esse aller ist. Worüber man aber in den neuen Provinzen mit Recht schwer verstimmt ist, das ist die Untätigkeit des T r i e st i n e r A u s g l e i ch s a m t e s auf der anderen Seite, nämlich in der Auszahlung der Gläubi ger. Seit der Schaffung des Amtes sind nun neun Jahre verstrichen uUd niemand weiß heute, wann endlich mit der Auszahlung der Gläubiger begonnen wird und welche Quote sie erhalten

. Die Gläubiger haben sich in unzähligen Zu schriften an das Amt gewendet, sie wurden aber mit Ver tröstungen auf die Zukunft abgespeist. Das Ausgleichsamt hat es nicht der Mühe wert gefunden, die Oeffentlichkeit über den Stand der Angelegenheiten zu unterrichten, und gerade aus diesem Grunde ist die Unzufriedenheit und die Erregung nur größer geworden. Es handelt sich um nicht unbedeutende Beträge: Die anerkannten Schulden der Angehörigen der neuen Provinzen Haben im Jahre 1927 die Höhe von 12 Millionen Lire

angelegt worden sind. Die Südtiroler sind der Ansicht, daß diese Gelder sehr geeignet siNd, die Süd tiroler Wirtschaft zu befruchten und daß das Ausgleichsamt kein Recht hat, den Gläubigern ihre Gelder so lange vorzuent halten. In den neuen Provinzen sind rund 11.400 Parteien als Gläubiger Jin den Ausgleich einbezogen worden, deren Forderungen sich insgesamt auf 187 Millionen Kronen be zifferten. Diese 11,400 Gläubiger warten nun seit einem Jahrzehnt auf ihre Gelder, die ihnen im Friedensvertrag

von St. Germain im Jahre 1920 zugesprochen wurden. Die Abrechnung zwischen den Angehörigen der alten Provinzen und Oesterreich ist seil geraumer Zeit beendet, Nur die neuen Provinzen Italiens warten noch immer auf die Auszahlung der Gläubiger und wissen heute noch nicht, wann und in welchem Ausmaße eine solche Auszahlung endlich er folgen wird. Reform -es Kin-erschutzes. In der letzten Zeit wunde in der Abgeordnetenkammer eine Reform des Kinderschutzes durchberaten, die sich als Unumgänglich notwendig erwies

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Alpenland
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Seite 3 von 14
Datum: 10.05.1922
Umfang: 14
sich auf die Rege lung wirtschaislicher Fragen in Kleingsierr. «Alpeul^nd* « Morgenblatt Deutsch-Südtirol. Rüher der A«t»n»mie. Noch nicht der sogenannten „deutschen", d. h. der, durch die Dentsch^Südtirol als geschlossener Selbstverwaltungskörper mit eigenem Landtage im Rahmen des italienischen König reiches systemisiert wird, aber doch dem Autonomiegedanken im Allgenieinen. Vor kurzem hat bereits die Regionalkom- mission in Görz, eine Art beratender Negierungsbeirat für die Neuverfassung der Provinzen

aus seinem kranken Körper entfernt sehen will? Die schlechte staatliche Verwaltung, die leider Gottes sowohl in den alten als auch in den neuen Provinzen in Kraft steht, wegen der ungeord neten Konzentration aller möglichen Befugnisse, wegen der unseligen Produktionswirtschaft, die ihr anhafter, wegen ihrer Schwäche gegenüber gewalttätigen Parteien, wegen der ge radezu fabelhaften Mißwirtschaft in fast allen Zweiger der öffentlichen Verwaltung. Das alles wird ja auch von den Nationalisten zugegeben

. Die von ihnen vorgeschlagenen Gegenmittel bestehen aber ^in nichts anderem als in vagen Hinweisen auf theoretische Re formen, aus die man sofort vergessen würde, wbald die Aus dehnung der italienischen Verwaltungsgesetzgebung, auf die neuen Provinzen zur Tat geworden wäre.... Wir haben hier in den neuen Provinzen ein System der Selbstverwaltung, das ganz ausgezeichnet funktioniert. Unter der österreichischen Herrschaft erwies sich dasselbe als ein ansgezeichnerer^ Ver waltungsmechanismus: warum soll dieser in allen Teilen

. Das ist der Ausdruck der Ueberzeugung der neuen Provinzen, daß sie eine Mission bei ihren Brüdern zu erfüllen gaben, die Mission, bei einem großen Werke mitzuwirken, das auch den alten Provinzen eine neue Blüte bringen wird.... Man glaubt vielleicht, daß das alles der GeschlosienhÄt und der Größe Italiens schaden könnre.^Mit nichten. Beruht die Einheit Italiens vielleicht aus der Fortsetzung einen un geordneten Wirtschaft? Beruht die Stärke des Staates aus der fortdauernden Blamage einer Bureaukratie

, die den Starken gegenüber schwach und den Schwachen gegenüber hart ist? Der Artikel schließt mit den Worten: „Eine der nötig sten Arbeiten, die zur wahren Vereinigung der alten mit derr neuen Provinzen führen wird, ist die gründliche Erneuerung der öffentlichen Verwaltung l^d. h. im autonomistischen Sinne), auf daß der Staat endlich jenes moralische Ansehen erlange, das heute sehr viel, zu wünschen übrig läßt." Mehr kann man für den Anfang nicht verlangen und wenn dieser Anfang gleichzeitig

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Alpenland
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Seite 7 von 8
Datum: 28.08.1922
Umfang: 8
auf die neuen Provinzen. Die »Berichte aus den yeuen Staaten" melden aus Trieft: In der Ministerrratssitzung vorn 14. und 15. August wurden unter anderem folgende Vorkehrungen beschlossen, die die neuen Provinzen betreffen: 1. Ausdehnung der allgemeinen Zollge- setzgebung auf die neuen Provinzen; 2. Ausdehnung der Wirksam keit der in -den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über staat lichen Konkurs für die Spesen für Entwäffevungsarbeiten und Auf findung- und Ausnützung unterirdischer Wasserquellen

auf die neuen Provinzen; 3. Ausdehnung der Wirksamkeit der in den alten Pro vinzen . geltenden Bestimmungen betreffend die cur die Privat- mdustrie übergebenen Eifenlbahnen, Tranrbahnen und Autolinien auf die neuen Provinzen; 4. Genehmigung sines Drkretes, durch das mit Veränderungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Jndustriemonopole des italienischen Staates in den neuen Provinzen veröffentlicht werden; 5. Genehmigung eines Dekretes, durch -das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeugung

und Ausnützung der elek trischen Energie aus die neuen Provinzen ausgedehnt wird; 6. Dekret, das die Bestimmungen über dre Mhilse bei Mangel an elektrischer Energie aus die neuen Provinzen cmsdehnt; 7. Genehmigung eir'es Dekretes, durch das die Bestimmungen für die Anlagen, in denen soffile Brennstoffe für die Produktion und Verteilung von elektri scher und mechanischer Energie erzeugt werden, aus die neuen Pro vinzen auSdehnt. Die tschechoslowakische Anleihe in Reuhork. Die »Ber. aus den neuen Staaten

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Der Südtiroler
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Seite 5 von 8
Datum: 01.09.1929
Umfang: 8
Verschiedenheiten der Interessen, die familiäre Gemeinsamkeit, die sich in Heiraten zwischen den beiden Rassen bildeten, der individuelle Besitz zweier Kulturen, der großenteils verzeichnet werben kann, haben glücklicherweise eine Sphäre geschaffen, in der die Per sonen verschiedenster Abstammung sich hineinlebten, ohne daß der einzelne seinen ursprünglichen Charakter einbüßen mußte. Dies beweist die Tatsache, daß trotz der deutschen oder slawischen Betonung der betroffenen Provinzen unter Oesterreich

selbst; sie sind eine Lebensfrage Italiens und der von Anderssprachigen bewohnten Provinzen, so daß dieses Problem unter dem Titel „Problem der neuen Provinzen" oder „Problem der Grenzen Italiens und ihrer Bewohner" behandelt und gelöst werden müßte. Verstehen wir uns gut. Darunter darf man keine Ab- leugnung des nationalen Minderheitenproblems erblicken. Dieses ist hingegen auf seine wahre Dimension eingeschränkt und auf den Platz gesetzt, der ihm innerhalb der großen italienischen Probleme gebührt. Die bewußte und gewollte

Unkenntnis dieses Punktes hat eben den großen Schaden für jene Provinzen gezeitigt. Zugleich hat es vielleicht i zum gegenwärtigen Stand der Unordnung in Italien bei getragen, deshalb, weil eine fleißige und fortgeschrittene Nation die Fortdauer einer derartigen Situation nicht wünschen kann. Der Faschismus, der von der damaligen Gemütsver fassung der überall verbreiteten Unzufriedenheit profitiert hatte, hat natürlich nichts wissen und nichts begreifen wollen. Nein! Er hat in der schärfsten Form

Verfassung für null und nichtig erklärte. Eine klarere Verleugnung des angeblichen Selbstbestim mungsrechtes ist kaum denkbar als dieses Verbot des fast vom einmütigen Wunsche des österreichischen Volkes getragenen An schlusses an Deutschland. Seite 168/169. . . . Durch die im Pakt vereinbarte Grenze wurden Italien gewisse wichtige Inseln und Häfen an der dalmatinischen Küste samt dem österreichischen (Süd-)Tirol und den italienischen Provinzen der Doppelmonarchie am Nordende der Adria zuge sprochen

. Als dieses Uebereinkommen unterzeichnet wurde, plante man noch nicht die Auslösung Oesterreich-Ungarns, oder wenigstens schien, wenn diese in Betracht gezogen wurde, die Möglichkeit der Ausführung sehr entfernt zu sein. Es wurde angenommen, daß das dalmatinische Gebiet, das durch den in Uebereinstim- mung mit dem Pakt zu schließenden Vertrag erlangt werden sollte, beim Heimfall der italienischen Provinzen Italien die Seeherrschaft über die Adria geben und die hafenlose Ostküste der italienischen Halbinsel

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Der Südtiroler
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Seite 1 von 4
Datum: 01.02.1925
Umfang: 4
nicht teilten, sondern ihre Klagen im Parlament vorbrachten. Diese Auffassung bestätigte ihrem Berichterstatter auch ein alter Parlamentarier, der erklärte, daß diese Haltung in radikalen Kreisen sehr viel Sympathien erweckte. Die von Dr. Tinzl vorgeschlagene Entschließung lautet: „Die Kammer fordert die Regierung auf, in den Schulen der anderssprachigen Minderheiten die Muttersprache als Un terrichtssprache festzusetzen." -je Meine Herren! Die Interessen der neuen Provinzen sind in all den Reden

über die Voranschläge wenig behandelt worden und tvohl sehr zu kurz gekommen. Wenn wir Vertreter der anders sprachigen Minderheiten Italiens erst heute uns zum Worte melden, beim Voranschlag über das öffentliche Unterrichts- tvesen, so geschieht das gewiß nicht deshalb, weil wir über die Tätigkeit der Regierung auf den anderen Gebieten nichts ju sagen gehabt hätten. Denn es herrschen auch in den neuen Provinzen dieselben schwerwiegenden Beschwerden, welche in Aderen Teilen Italiens erhoben

werden und die auch ein Tcho gefunden haben in den Wechselreden dieser Kammer beim Voranschläge des Justizministeriums. Zudem muß noch besonders betont werden, daß in den neuen Provinzen viele der allerwichtigsten Angelegenheiten H dem Gebiete der Verwaltung und des Finanzwesens noch Mig ungelöst sind, welche ihren Urgrund haben im Über gänge vom alten zum neuen Regime, weil die Regierung ^ größte Eile hatte, alles zu zerstören, was an Altherge brachtes erinnerte, während der Wiederaufbau des Zerstörten pm Großteil

, die teils ganz Italien gemein sind, oder zum wenigsten allen neuen Provinzen, haben wir unser Spezialproblem, nämlich das der fremdspra chigen Minderheiten und dieses Problem hat seinen Kern im Schulgebiete, wenn es auch nicht auf dieses Gebiet begrenzt ist. Das Urteil, welches man über die Regierungspolitik gegenüber den Minderheiten abzugeben hat, hängt von der Art und Weise ab, in welcher die Regierung Vorsorge trifft für die kulturellen Bedürfnisse der Minderheiten, für deren Erziehung, für deren

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Der Südtiroler
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Seite 1 von 4
Datum: 15.01.1925
Umfang: 4
werden können und eine schwere Schmach für Europas Kultur ausgetilgt werde. Der Herausgeber. Aue Rede des Abgeordneten Baron Sterndach im ital. Parlament. Die Tagesordnung, welche die Abgeordneten Baron Sternbach und Tinzl bei der Behandlung des Voranschlages ^ Finanzministeriums beantragten, lautete: „Die Kammer fordert die Regierung auf, in den neuen Provinzen bei der Anwendung der Steuergesetze mit Billigkeit vorzugehen. Sie fordert überdies die Regierung auf, den Steuer- Mern im Amtsverkehr den freien Gebrauch

ihrer Mutter sprache zu gestatten, die Auszahlung aller Gebühren, die der Staat schuldet, zu beschleunigen und endlich die finanziellen Fragen zu lösen, die bisher in den neuen Provinzen noch ungelöst blieben." Zur Begründung dieser Tagesordnung hielt Abgeordneter Freiherr von Sternbach folgende Rede: Meine Herren! Der Augenblick ist heute nicht der allergünstigste und die Zeit überdies schon zu sehr vorgerückt, um finanzielle Fragen allgemeiner Natur grundlegend zu behandeln. Ich Auß mich daher darauf

ausdrücklich die bisher bestehenden Ver- waltungsvorschristen aufgehoben worden wären. Und in einem solchen Zeitpunkte hat es die faszistische Regierung für gut befunden, das ganze ausgedehnte und komplizierte Steuersystem der alten Provinzen mit ganz wenigen Gesetzdekreten auf die neuen Provinzen auszudehnen. Ja, und wenn diese Gesetzdekrete wenigstens die Gesetzestexte selbst enthalten hätten, so wäre das wenigstens eine kleine Erleichterung gewesen. So aber enthalten sie nur das Datum und die Zahl

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 31.01.1940
Umfang: 4
Abgeordneken unkerslühen 140 die Regierung Sofia, 31. Jänner. Die gesetzlichen Wahlen, die am 24. De zember in den Provinzen begannen, wurden am Sonntag im ganzen Lande mit der letzten Wahl von 51 Abgeordneten in den Provinzen Sofia und Starazagora beendet. Von diesen 51 gewählten Abgeordneten der beiden letzten Provinzen unterstützen 42 die Regierungspolitik. Alle Wahlen haben in Ruhe und Ordnung stattgefunden, ohne daß der geringste Zwischenfall zu verzeichnen gewesen wäre. Von den 160 ge wählten

auf ihre Rechtmäßigkeit ge prüft werden. Die neue Nationalregierung strebe im übrigen eine Einheitswährung für ganz China an. Post, Telegraph, Eisenbahnen, Wehrmacht, Polizei und Zoll werden der neuen Nationalregierung unterstellt. Die Zölle sollen für ganz China einheitlich festgesetzt werden. Die Innenmongolei, d. h. die Provinzen Tschacbar und Suiyuan, werde autonom, während Nordchina, d. h. oie Pro vinzen Popei, Schansi und Schantung bis zur Lunghai-Bahn dem Nordchinesischen Rat für politische Angelegenheiten

der llniversalitätsanspruch der künftigen japanfreund lichen Regierung in China. Eine gegenseitige Anerkennung der Regierungen in Tschungking und Nanking scheint damit aus geschlossen. Ausdrücklich wird ferner erklärt, daß sowohl die zwei östlichen Provinzen der Inneren Mongolei wie auch Nord china Wangtschingwei unterstehen werden. Auf diese Weise vurde zwischen den ursprünglichen japanischen Plänen, Nord china aus dem chinesischen Staatsverband herauszulöfen, und den Ansprüchen Wangtfchingweis ein Kompromiß auf halbem Wege

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