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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.10.1921
Umfang: 8
betreffenden, Gerichtshofes eingetragen ist. Umgekehrt können die Advokaten der alten Provinzen ihren Beruf auch vor den Gerichten der neuen Provinzen ausüben, sofern« Ne sich der Assistenz eines Rechtsanwaltes, der in einer Advokaten liste der neuen Provinzen eingetragen ist, bedienen. Zur Ver tretung vor dem Kassationshofe und vor der 6. Sektion des Staatsrates bedürfen jedoch die Rechtsanwälte der neuen Pro vinzen einer solchen A s s i st e n z nicht, soferne es sich um Urteile

und Verfügungen handelt, welche im Gebiete der neuen Provinzen ergangen sind. (Art. 7, Absatz 1 und 5 und Art. Zur Vertretung vor dem Kassationshofe werden nur An wälte zugelassen, welche eine fünfjährige Praxis bei Oberlan- desgerichten oder Gerichtshöfen bezw. Appelgerichtshöfen der alten oder der neuen Provinzen Italiens bereits abgelegt haben. Diese Befugnis steht jedoch den in eine Advokatenliste der neuen Provinzen bereits eingetragenen Rechtsanwälten ohne weiters bei allen Gerichten des Königreiches

, einschließlich des Kassa- tionshofes zu; desgleichen denjenigen Rechtsanwälten, welche die Advokatenprüfung bei einem Oberlandesgerichte der neuen Provinzen nach dem 3. Rov. 1918 abgelegt haben und innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Inkrafttreten des vorliegendes Dekretes In eine Advokatenliste eingetragen wer den Ärt. 7, Abs. 2, 3 und 4). Die in einer Liste der alten Provinzen eingetragenen Rechts- anwälte, welche in den neuen Provinzen geboren sind, die seit 1. Jänner 1921 aus Gründen

des öffentlichen Dienstes dort wohnhaften Anwälte der alten Provinzen und diejenigen, deren ffan'ile feit 1. Jänner 1921 dort ihren Wohnsitz hat. können die Eintragung in die Advokatenlkfte der neuen Provinzen mit der Befugnis, ihren Beruf in denjenigen Provinzen, in denen ihr Geburtsort liegt oder der Wohnsitz ihrer Familie ist, aus- zuüben, ohne weiters erlangen, werden jedoch in diesem Falle aus der Advokatenliste des Ortes des Königreiches, in der sie bisher eingetragen waren, gestrichen (Art

haben. In diese vierjährige Advo- katufavraxis wird die Ausübung der Advokatur in den alten Provinzen eingerechnet (Art. 13). ^Wir werden auf diese Verordnung nach näher zurückkommen.) Der österreichische Privatbesih in Südtirol wird nicht angetastel. Unser römischer Hw.-Korrespondent meldet: Die in Südtirol verbreiteten Gerüchte, als ob die durch den Friedensvertrag von St. Germain gewährleistete Unantastbarkeit des österrei chischen Privatbesitzes in der« neuen Provinzen Italiens be droht fei, können» auf Grrind

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 19.12.1924
Umfang: 8
in keinem Derhältms steht. Bei dielen Dorschreibungen handelt es sich um die E i n- tommensteuer. also um jene Steuer im italienischen Steuersystem, deren maßlose Steuersätze wir seit ihrer Einführung kriti siert und als unzweckmäßig, schädigend sür Sie Steuermoral und Hauptquelle der gröb sten Sieuerungerechtigkeiten bekämpft haben. Wir haben zwar schon stets darauf hingewie sen. daß gerade die Einkommensteuer in den neuen Provinzen bei ihrer Einführung m viel schärferer Weise als in den alten Provin zen

der Steuerung'.eichheit zwischen den Äten und neuen Provinzen die Aufmerksam keit der Behörden und der Oeffentlichksit lenken. Die Steuerreform zdes gegenwärtigen Fi nanzministers De Stefam, wÄche mit 1. Jän ner 1925 in Kraft tritt, hat sich — wie wir m unseren Besprechungen der Reform im „Landsmann' <24. Oktober. 8. und 22. No vember) hervorgehoben haben — zum beson deren Ziele die Ausgleichung der Steuer lasten in territorialer wie in persönlicher Be ziehung gesetzt. In der Begründung der Steuerreform

hat die Regierung festgestellt, daß die Steuerlasten in den neuen Prvoin- M erheblich höher find als in den alten Pro vinzen- die Gebäudesteuerlast der neuen Pro vinzen verhält sich zu jener der alten Pro vinzen wie 1:14-, d'e Einkommensteuerlast 1:23! Italien zählt aber 74 Provinzen. Durch die Reform der Gebäudesteuer wird nun das horrende Mißverhältnis verbessert, und zwar zum Derhältms von 1:35. Be züglich der Einkommensteuer-Verminderung in den neuen Provinzen schweigt aber die Begründung der Steuerreform

ganz. Wir haben daher anläßlich unserer Besprechung der Steuerreform die Hoffnung ausgedruckt, dast die vom Ananzminisler angekündigte Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens sich nur auf die allen Provinzen erstrecken möge, damit aus diese Weise das Mißverhält nis in der Einkommensteuerlast der neuen und allen Provinzen sich zugunsten der erske- ren verändere. Das war eine Hoffnung, die angesichts der tatsächlichen und bekanrnen Steuermehrleistung der neuen Provinzen während des Jahres 1924 mehr

war eine natürliche FeHengrotte wit vicien Nischen artigen Einschnitten und -^rtnfungen. Hier und dort war durch ^«rscheichand der Natur nachgeholpen und fertigt war. Leider erweist sich nun diese Hoffnung als trügerisch und die Steuerträ ger der neuen Provinzen werden sich veran laßt sehen, diese Hoffnung in eine Forderung an die Regierung umzuwandeln. Daß in den alten Provinzen eine Erhöhung der steuer pflichtigen Grundlagen und noch mehr die Erfassung des großen Heeres der Steusr- deserteure eine Notwendigkeit

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
hat eine Anzahl Millio nen für die Wiederherstellung der zum Teil baufälligen Kirche gespendet. Ausdehnung wichtiger Metze auf die ueuen Provinzen. ' Rom. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung, von kgl, Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des staatlichen Personals des alten

Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzge b u n g aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionale Insortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Richteramtsprüfungen der Gerichtsauditoren

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehen. . 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinem Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, durch das die Neuernennüng der Kom mission für allgemeine Industriesteuer und der Schätzungskommission für Ei nkommen steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonisiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von En twässerungsarbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len aus die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo nopole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeugung u. Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt, wird. 12. Dekret, das die Pestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 16.08.1922
Umfang: 6
Seite 8 ,SÄVS«G« CwftmtWWBt* Mttt»sch. den IS. vm. Tageschronik. Die Einführung alkitalienifcher Gefehesnormen in den neuen Provinzen. Rom, 16. August. Der Ministerral hielt vor gestern eine Sitzung ab, der auch der Leiter des Zentraiamtes der irsuen Provinzen, Salada, boi wohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, welche die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur- den. Für Süldüwl sind von besonderem Inter esse: Me _ Genehmvgumg von Dekreten, betreffend die wirtschaftliche Assimilierung

des Staatsper- fonals des alten Regimes unter dem Vorbehalt, daß >auch das Schatz-ministerium dazu seine Ge nehmigung gibt. Die AuÄxchmmg der allgemeinen Zollgesetz gebung auf die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Deränderungen verfügt worben stich. Die Gonchmtgung eines Dekretes, daß die Wiedereinfetzung eines Schiedsgerichtes und eines tochndschen Ausschusses bet der Calla nazio. nale ilnfortuni, WteÄung Venezia Tndentina, Vorsicht. Die Genehmigung eines Dekretes mit Bestim- mungen

für die Richterprüfungen der Gerichts- auskultamten, die gegenwärtig bei den Gerichten der neuen Provinzen in Dienst stehen. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel- ches das Inkrafttreten der Kommission für all gemeine lJndustriesteuer und der Schatzungs- kommifsion für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft stehenden Ordnung verfügt wird. Die Genehmigung eines Dekretes, bas einige Teile des allgemeinen Stsmpeltavifes, betreffend strafwürdige Vergehen, auf die neuen Provinzen ausdchnt

. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel ches das Inkrafttreten der Neuerungen der Kom mission für allgemein« Jnbustriesteuer und der Schätzungskommission für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft stehenden Ordnung verfügt wird. Die Ausdehnung der in den allen Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag zu den Spesen der Entwässerungsarbei» ten uNd für die Auffindung uud Ausnützung unterirdischer Masserquellen auch auf die neuen Provinzen. Die Ausdehnung der in den alten

Provinzen geltenden Bestimmungen, betreffend die an die Privvtinduftrien übergebenen Eisenbahnen, Trambahnen und Autolinien Es die neuen Pro. vinzen. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel ches mit WeiLnderungen von Ansätzen die Ge. fetze und Reglements für die Jndustriemonopole des Staates in den neuen Provinzen veröffent licht werden. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel- ches die Vorkehrungen gu gunften der Erzeugung und Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 06.12.1921
Umfang: 8
für die neuen Provinzen statt. Zur ersten Sitzung- waren -viele Abgeordnete, Senatoren, die Generalzivilkomm-issäre von Triest und Trient, der Ztoilkonttnissär von Zara erschienen. Der Präsident Sat-a -t a «begrüßte -die Erschienenen mit einer Rede, in der er daraus hinwies, daß die Negierung immer auf die Erhaltung der regionalen und provinzialen Autonomien ge sehen habe. Bevor man mit der Diskussion begann, sprach Se nator R t n a l d i n t -über eine Tagesordnung, daß bei den kommenden Gsmeindewahlen iin

den neuen Provinzen das Pro- vorzfystem verwendet werden soll. Die Frage wird in einer der nächsten Sitzungen beraten werden. Deg asperi schlug vor, vor allem anderen die Fragen der regionalen Wirtschaft einer Kommission zum sofortigen Studium vorzulegen. Es folgte eine längere Debatte. F o s c a r t betonte auch, daß diese Frage möglichst schnell erledigt werden müsse, weil sie sä auch mit einer anderen «sehr wichtigen Frage, der Teilung der annek tierten Gebiete, in engstem Zusammenhang steht

. Der Vor schlag des Präsidenten, das Zentral-amt möge in kürzester Zeit diese Fragen sowie andere wichtige, wie Autonomie, Teilung der Machtbefugnisse zwischen Provinz und Parlament, «Abgren zung der Provinzen, «beraten und spätestens Mitte Februar über seine Arbeiten Bericht erstatten, wurde beifällig ausge nommen. Der Vorsitzende, Exzellenz Scckata, Letter de« Zentralamte» für di« neuen Provinzen, hielt eine Eröffnungsansprache, in der er ausführte: Seine Cxz. der Ministerpräsident hätte selbst gerne

di« Mitglieder der Zentralberatungskommiffion begrüßt, di« nun das erstemal zusammentreten. Da er verhindert ist, der Eröff nungssitzung berzuwohnen, hat er mich «beauftragt, ihnen mit seinem herzlichen Gruß auch die innigsten Wünsche fiir eine fruchtbare Arbeit und die Dersichenmg seines Interesses an Ihren Arbeiten auszudrücken. Der Sprecher übernahm den Vorsitz in der Zentrallberatungskommisfion als Leiter des Zen- trolomtes für di.' neuen Provinzen. Die Zusammenlegung des Vorsitzes

in die der Zentralkommission mit seinem Amte ent spricht ganz und gar den Kriterien, nrelche bei anderen beraten den Stellen des Staates innehalten werden, und außerdem der größeren Möglichkeit, die Betätigung dieser Körperschaften fiir die praktischen Notwendigkeiten geeigneter zu gestalten. Er lauben Sie mir, daß ich Ihnen meinen leb lüften Beifall fiir die Bildung der Bevatungskonnnisslonen aurdrücke und die besten Wünsche für die definitive Systemisierm«; der nerren Provinzen des Königreiches entbiete. Rur

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 12.09.1922
Umfang: 6
der Chef des ^entralamtes der neuen Provinzen, Erz. Sa- lata, einem Schriftleiter der „Libevtö' eine Un terredung) in deren Verlaus er über eine Reihe, die neuen Provinzen im allgemeinen und Süd tirol Im besonderen betreffenden Fragen inter essante Aufschlüsse erteilte. Salata sprach! sich zuerst über die allgemeine politische Lage in Südtirol aus, die er von sei nem, bzw. vom Standpunkte der Regierung aus als durchaus günstig bezetcknete. sJüenn mag — so erklärte er — von einzelnen Zwi- chensällen

in den neuen Provinzen allgemein und in definitiver Weise erledigen werde. Diese Regelung werde das ganze Gebiet der Spra chensrage in särntlichen Zweigen der öffentlichen Verwaltung umfassen. Hierbei würden die ge setzlichen, hierzu berufenen Faktoren um ihre Mitarbeit angegangen werden. Er glaube, daß vor einer definitiven Regelung die Wünsche und 8 ! er- l klärte Exz. Salata zu diesem Punkte, daß die bisher von der Neuerung befolgten Richtlinien I der Toleranz, 'der Freihemichkeit und der Ver

den, ohne welche die Verwaltung in den neuen Provinzen überhaupt nicht Hätte funktionieren können. Die neue Regelung stellt allerdings ein Kompromiß dar, doch sei ein solches unver meidbar gewesen. Immerhin glaube er, daß Vorteile und Opfer in gerechter Weise zwischen dem Staat und seine Beamten verteilt worden seien, ^Salata ging dann über zur Besprechung der Vereinheitlichung der Gesetze. Auf diesem Gebiete bleibe noch viel zu tun übriHs er habe anläßlich der letzten Sitzung bcr beratenden Zenittalkommission erklärt

des itälteni- fchen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit auf die neuen Provinzen, wobei auf die Wünsche der Bevölkerung bezüglich des Gewerberegimes und des Hausierhandels entsprechend Bedacht ge nommen .worden sei. Auf die bevorstehende Ausdehnung einer Reihe von Gesetzen wirt schaftlichen! Charakters, auf das neue Dekret über die RichterprüfungeN und! ein demnächst zur Veröffentlichung gelangendes Dekret Mer das schiedsgerichtliche Verfahren zur Regelung von Streitigkeiten bei der Unfallversicherung

. Zum iSchlusse besprach Exz. Salata noch die finanzielle Lage der neuen Provinzen. Die Feststellung der Vor anschläge für die neuen Provinzen für das Jahr 1922/23 habe sich bisher aus dem Grunde ver zögert, weil das Schatzamt statt der angespro chenen 430 Millionen nur 300 Millionen bewil ligen wolle. Eine Erhöhung dieser Ziffer -sei unbedingt notwendig und er werde sich im Die ersten Stundenschlage des Wettkrieges. Wenigs Tage find in der Weltgeschichte in ollen Einzelheiten so igenmi bekannt

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 03.06.1926
Umfang: 8
Sette 2 »Vlpenzeüung* Vonnerstag» d«n S. SM ISA. Kongreß der Provinzen Italiens in Trento Wk wir bsreits kurz berichteten, beffami am letzten àmàg der Kongreß der Provinzen JtaNens, der von Sr. Exzellenz Federzoni selbst eröffnet wurde und dessen Eröffmingsrede wir bereits am Dienstag brachton. Me Kongreslsisten waren zum Gwhteil be- roits am Samstag in Trento «iingstrosfen und nckh dem Empfange des Innenministers im RaHause àgoben sie sich in das Mite Schloß del Wirwn Consiglio

der Re» gìerung, Exz. Federzoni, und den Vertretern -aller -Provinzen Italiens, die isich in der denk« würdigen Stadt Trento zur Behandlung wich tiger Fragen der Provinz eingefunden hatten, den Herzlichsten Willkommensgmß. Mit beweg ten Morton gedachte er auch der Brüder jen seits unlseres Meeres, die gezwungen ferne blei ben müislsen, de rem wir >aber niemals vergessen wsrÄM. Mit ergreifenden Worden gedachte er dann der Heiligkeit des Ortes, wo der Kon greß seine Arbeiten beginnt. Hier, sagte er, sprechen

der Präsident der Vereini gung der Provinzen, Gr. Uff. Fabbri, welcher nach Begnüßtlmg dos Mm,iste w und der Behör den erklärte, daß dieser -Kongreß eiigsntll-ch in Trieste geHalden werden sollte die plötzliche Entscheidung ifür Trento durch einen nördlichen Hauch veranlaßt >rourde, der unser Recht >cmf dieses Gebiet -itn Zweifel ziehen woMte. Italien will ruhig in seinem Hause leben, beschützt von seinen natürlichen Grenzm. Heute ist hier, Hagte der Redner, -gang Italien vertreten und betont

und geht dann am dag Stnaßenpwblem über, das noch der Losung Harrt. Di eise Unsicherheit trifft in erster àie die Provinzenisehr schwer. Dieses Problem be- jd«rf einsri dringenden Lösung in unserer Zol-i dös rögen Auto Verkehres. Die heutigen Auto straßen genügen NM mehr. Nachdem er den WeWand der Provinzen fiir die armen Mütter -und Kinder beihandelt hatte, bricht er eine Lanze Ur die DezenitrMsierung, -wozu dmì Staate die Provinzen zur-Verfügung stünden. Werschie- dene Funktionen des Stiaates

von rechtmvegen einen Sitz im ReMsdlrektvàim innebat. Sekr interessant und lehrreich waren die AugMMngen Mer die Irrenanstalten, welche böümilNch «Vn tisn Provinzen wer« don. Der Berichte sbatter verwies auch ttuf die Beliotstungen der Provinzen fiir die Möblierung der Präfekturen im dUnterprüifekturen und der Wohnungen dev Präsekten und UnverprÄfekten. Der Präsident Gr. Uff. Fabbri berichtet hier» «ms unter stürmischen Beifallsbezeigungen Wer das finanzielle Problem der Provinzen und der »anwesenden

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 13.12.1921
Umfang: 8
Seite 4 Südkiroker Landeszeikung'. Die Lehrbcfähigungrükplome. Dom Pressedienst des Ge- neralkommissariates wird verlautbart: In der „Gazzetta Uffi- ciale' wurde das erst jüngst vom Ministerium für Unterricht (Spezialamt für die neuen Provinzen) eriassene Dekret, be- lresfend die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Lehrbefähi- gungsdiplome, die van Bürgern der neuen Provinzen an öfter- reichlichen Universitäten erworben wurden, veröffentlicht. Durch diese Vorkehrung wird eine sehr verwickelte

und bisher strittige Materie aufgeklärt. Es werden die G'uppsn jener Gegenstände angegeben, für die die Lehrbefähigungszeugnisse gültig sind, desgleichen in Zusammenhang mit der verschiedenen schul- administrativen Einrichtung der alten Provinzen, die praktiscben Wirkungen für welche die Gültigkeit der Doktorate (Wissenschaft- liche Doktorgrade anerkannt wird. Besuchers wichtige Bestim mungen enthält dieses Dekret, betreffend die Lehrbefähigung an Mädchcnlyzeen und Normalfchulen

(Lehrerbildungsanstalten) sowie betreffend die Anerkennung des Privatdozentenrechtes, dos an österreichischen Universitäten vor den» Waffenstillstände erworben wurde. Das Dekret regelt ferner mit kluger Vorsicht und Einschränkung die Anerkennung der jenseits der Grenze vollendeten Universitätsstudien solcher Studenten, die die Gyni- nasialstndien bereits vor dein Waffenstillstand in den neuen Provinzen vollendet haben. Dieses Dekret regelt auch die Er- langnng von Lehrbefähignngszengnisscn an den Universitäten

Grundbesitze, die durch den Krieg Schaden gelitten haben, auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. Die Verwaltungen von Provinzen, Gemeinden, Kirchen und öffentlichen Wohltätigkeitsanscalten, die durch den. Krieg Schaden erlitten haben, mögen, wenn noch nicht geschehen, innerhalb 6 Monaten nach der Veröffentlichung des Dekretes in der „Gazzetta llfficiafc', also vor dem 24. Mni 1922, die erlittenen Schäden beim Beratungsausschnß des Generalzivil- kommifsariatcs in Trient, nach den Vorschriften

(' Molle) oder 150 Lire (bei Seide) übersteigt. Anmeldung jugoslawischer Kronen. Der Pressedienst ver- lautbort: Die Besitzer jugoslawischer Noten werden dringend gebeten, dieselben beim Generalzivilkommissariat in Trient an- zumelden, damit dieses die Anmeldungen an das Zentralamt für die neuen Provinzen weltergeben kann. Die Anmeldungen müssen vor dem 31. Dezember 1921 geschehen. Freigabe beschlagnahmter Güter in Amerika. Die ameri- kcmisch Negierung hat erklärt, daß sie den italienischen Staats

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 01.08.1921
Umfang: 4
der Stefani. Graf Toggenburg beleuchtete nach dem „Secolo' unter allgemeiner großer Aufmerksamkeit die folgende Tagesord nung: .Angesichts der besonderen wirtschaftlichen Gchwierig- ich durch den Wechsel ihrer ehunaen ergeben, vertraut esen» umständen Rechnung IV ■II. .! : u ketten der neuen Provinzen, wie sie , kommerziellen und finanziellen Bez > die Kammer, daß die Regierung bl<. tragen wird und geht zur Tagesordnung über.- Der' Abg. Graf Toggenburg erinnert daran, wie Südtirol vor dem Krieg

! der Fremdenverkehr aus Deutschland beinahe vollständig unterbunden ist. Dies beweist dieser Som mer mit all seinen fehlgeschlagenen Hoffnungen und großen Enttäuschungen vollständig klar. Es wirkt um so befremdender, weil die Regierung bezüglich der Einreise die neuen Provinzen anders behandelt wie die alten Provinzen. Jeder italienische Konsul in Deutschland ist ermächtigt, Paßvisa nach den alten Provinzen Italiens ohne weiteres zu erteilen, während solche nach den neuen Provinzen nur unter Borlage

bei Beibehaltung dieses Systems unabwendbar sind. Der Militärdienst ln den netten Provinzen. Das „Gior- nale d'Jtalia' bringt ein Dementi über die von mehreren Blättern gemeldete demnächftige Ausdehnung des Militär dienstes auf die neuen Provinzen. Der „Ruovo Trentino', also gewiß nicht ein Blatt, besten Jtaltenttat angezweifelt wer den könnte, lehnt die Ausdehnung des Militärdienstes auf die neuen Provinzen unter den gegebenen Umständen sehr scharf ab. Tr sagt, daß eine Rekrutierung in den neuen Provinzen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 21.04.1922
Umfang: 8
wurde, voller Kinder war, weil eben d r Gottesdienst abgehalten wurde. 30.000 Familien sind obdachlos. Es explodier- icn 4L9 TIaggon .ArMerien.unition der ehe maligen Orieniarmee. Die Stadl brennt noch in vielen Teilen. » O t. lsl) Millionen sür neue Sirahen in den neuen Provinzen. Die ital. Regierung er kennt die Notwendigkeit der Erbauung nener Straßen in den neuen Provinzen an und will 15(1 Millionen Lire dafür answerfen. t. Osisrc?aben des Papstes i:n arme Buda- peflcr Kinder. Ai-s Budapest

zu dürfen, da er ein llr.M fürchte. Alle Winkel waren schon durM ben worden, ohne Valenti zu find?»! Schließlich schaute man auch in den Aeon hinein, wo Valenti — sich erhäng: banc. Tk: Grund der unseligen Tat liegt in einer h-m- vielvecbreiteten Leidenf^?ast. dem kokai».- genuß, der gerne Geistesstörungen besick Aus Stadt UAd! Land. Bozen und Umgebung.! Die Regelung des Bolksschnlwefcns in bi, I neuen Provinzen. Der „Nnovo Trellünz'! weiß aus Rom zu melden, daß die im Herii! 1921

vom Ilnterrichtslninistcr ernanWl Kommission, welche die Frage der Ä.-, I regelung des Volkc-schulwesens in den. nc-^il Provinzen zu studieren und diesdez^ü?:! Vorschläge zu ei statten haue, ih ee Ä rlWi I beendete. Sie hat dem Unt?rrich:sm:.i:stc:I Anile auch bereits ihren Bericht, iawie ei'^I Ges^tzesentwürfe vorgelegt. Tie habe sich bewogen gesel/cn. insbesondere ftrl Beibehaltung jenes Teiles der b-sichc!^^! Cchn!gcseng>.!.'!!'!g ein^ureien, der 'ich e.il die Daner der Schnlpslichi bezie.):. ?ie I wähnten Vorschläge finden

eine Erga-.-Ml in den vor kurzem ebenfalls dem lln^r:iä::--I minister vorgelegten Vorschlägen A>-i d::I ^lusoildnng de: Volksschnl!?i'rer in ^'1 neuen Provinzen und die Systemisierunz in Trient bestehenden Lehrerbitdunas-'.'.«!-! ien. Lehrplnn für den 7. Sprachenpcrs.'liisDl kurz für Miidchenliz-euiü. „Äa^,e:ia I riale' Sir. vom 1!. April vcröife-nN.1 das königliche Dekret Nr. lü. ck>I »einher !'.>2l. welches ..die Progr?.-::'n.' >-i'.»I Sprach-enperfe.'tionskurses sür die lyzeen in den neuen Provinzen

inigt'. Artilel 1 genehiuigt die eines 7. Sprachen-Persektionskurses, der den Alädchenlyzeen mit Lefs^nll'.ch!eltSi-:t:I siir die nenen Provinzen crrich:-.r kann. Nach Arrilcl 2 !;al>en die Schüler!-:^' des Kurses, unter der Vorausse:-,'.'.:'..?. ^'?I aus diesen .Kurs das Le;s'.'n:liänei!s:cÄl ausgedehnt wird, das Necht a:n Handlung mit den Schülern der lr^tr«! Kick der Obrrmi'.ttlschtrlen hinsichtlich der Z-- lasinng znr Lehrerdildungsabteilung »es.,! Dberinstilutes für ?>ande!'-siud<e>l' tuto

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Volksbote
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Seite 7 von 8
Datum: 29.11.1945
Umfang: 8
. •Ich riet Huber, mit mir den Raum zu verlassen, doch horchte er nicht auf mich und bat mich nur. bald wieder zu ihm zurückzükehren. Dies Versprechen gab ich ihm und tappte mich auf demselben Weg wieder zurück ins Freie, ohne dem Wirtschaft und Kompensationen Nach dem Zusammenbruch der deut schen Streitkräfte in Italien und der Be setzung unserer Provinz durch alliierte Truppen, sah sich unser Handel vor ernste Schwierigkeiten gestellt. Von den alten Provinzen durch die schon seit mehreren Monaten

sowie mit den alten Provinzen Italiens Kompensationsge schäfte durchzuführen. Kompensationsgeschäfte sind Tausch geschäfte, Geschäfte, wobei der Gegenwert für gelieferte Ware nicht in Barmitteln Unwillen der Soldaten Beachtung za schenken. Draußen rieselte leichter Regen hernieder und ich legte mich etwa hun dert Schritte vom Haus entfernt in eine Bodenmulde. Ich hatte mich noch kauift ausgestreckt, als plölzlich eine schwere Granate daher sauste und mitten in das Haus einschlug, das ich soeben

. Was aber dennoch nach Südtirol eingeführt werden konnte, ist vor allen Dingen Zuchtvieh aus dem Oberinntal, Viehsalz, Speisesalz, Kupfervitriol, Zigaretten papier und Altpapier. Weits steht eine größere Lieferung von Sensen, Sicheln, Werkzeug, Zellulose. Hufeisennägeln uns dergleichen in Aussicht. ‘ Mit den alten Provinzen Italiens sind Kompensationsgeschäfte größeren Stils nicht durchführbar. Jeder Versuch sei tens des Kompensationsamtes der Han delskammer stieß in 'Italien auf große Schwierigkeiten

^er Peter schnitzte so jeden Sonn tag nachmittags einen Leffellotter, so daß wir niit der Zeit eine ganze Sammlung von Pupnen und Fratz' , nge' ; chter unser eigenes Spielzeug nannten. Vieles ist in den langen friedlosen Jahren verloren gegangen. auch die geschnitzten Leffellot ter, nur Erinnerungen aus der guten lie ben Kinderzeit sind uns geblieben. L. G. G. aus Südtirol in die alten Provinzen ab gegangen. Diese waren jedoch in erster Linie zur Versorgung der alliierten Be satzungstruppen bestimmt

. Was an Kom pensationswaren von den alten Provinzen m Südtirol eingeführt wurde, gehört hauptsächlich zur Baubranche (Zement, Bauziegel usw.). Zur Versorgung der Be völkerung wurden nur Gemüse (Zwiebel) und Verschnittwein heraufgeliefert. Die Kompensationen mit den italienischen Provinzen hörten sehr schnell auf und der Handel wurde frei. Eine besondere Art des Kompensations handels sind die sogenannten Dreiecks kompensationen, das ist die Einfuhr von Waren auf dem Kompensationswege

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 19.06.1923
Umfang: 8
dem aber nicht so zu sein, denn die Entfernung fleißi ger und tüchtiger Bediensteter kann unmög lich weder dem Staate noch der Bevöl.'e- rung. die ja beide das größte Interesse am guten Gedeihen des EisenbabnbstriTbes ha ben, von Vorteil sein. Sie StaetMrgerschastsgesetzs ausgedehnt. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 140 vom 1ö. Juni 1S23 veröffentlicht das kgl. Dekret Nr. 124o vom 7. Juni 1923. durch welches auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden: Das Gesetz Nr. SS5 vom 13. Juni 1912 über die Staatsbürgerschaft sowie das ent sprechende

Durchführungsgefetz, kgl. Dekret Nr- 949 vom 2. August 1912. Durch diese Gesetze werden aber die Be stimmungen des Friedensvertrages sowie der Optionsgesetze nicht berührt. Aus dem Ausdehnungsgesetz heben wir folgende Bestimmungen hervor: 1. Geburt und Aufenthalt in den neuen Provinzen haben — auch wenn sie vor der Annexion erfolgten — ganz dieselbe Wir kung hinsichtlich der Staatsbürgerschaft wie in den alten Provinzen, immer natürlich vorbehaltlich der Bestimmungen des Frie densvertrages und der Optionsgesetze

. 2. Hinsichtlich der Matrikenführung und der ganzen sonstigen Regelung des Personen standes bestehen bekanntlich noch tiefgreifen de Unterschiede zwischen den neuen und alten Provinzen. Solange nun die diesbezüglichen italienischen Vorschriften nicht auf die neuen Provinzen ausgedehnt sind, Kot das Innen ministerium das Recht, Uebergangsbestim- mungen darüber zu treffen, vor welchen Be-« Hörden die verschiedenen in dem Staatsbür- gerschaftsgesetze genannten Akt: auszuführen sind (Schwur. Erklärungen usw

.) » « « a Die Zahl der syslemmaßigen Richter, kanzleibesmieu. Sekrelar'atsb-amtsa. Se- richksoffiziale mid Gerichlsdiener für die Ge richte der alten Provinzen wird durch das kgl. Dekret Nr. 1165 vom 3. Mai 1S23 (Gaz- Zetta Ufficiale 1139 vom 14. Juni 1923) fest gesetzt. Das Dekret erklärt im Artikel 11 aus drücklich, daß „durch andere folgende Dekret« ....Maßnehmen hinsichtlich des Personals der Gerichte der neuen Provinzen getrof fen werden.' Die Festsetzung der Zahl der systemisierten Stellen für die Gerichte

der neuen Provinzen erfolgt also erst in späterer Zeit. Bozen md Umgebung. b Enthebungen beim Sleueramte ia Bo zen. Am 1V. Juni wurden beim Steueramte beziehungsweise StcAsrreferate mehrere langjährige Beamte, die Familienväkr sind, mittels kurzfristige!! Dekretes enthoben. Es sind dies Nomulus Wenighofer 'oin Sisueramte und SÄeueroerwalter Alois Amossr, Finanzfekreitär Häusler und Kanzleioffizial Anton Mauerlechnsr vom Steuerveferate. b Die I-rhlungs«niskräge für die Fremde n- vTrkehrsorSiM'.sation

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Volksrecht
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Seite 1 von 4
Datum: 22.02.1922
Umfang: 4
Staatsbürgerschaft mit vollem Rechte: - an diejenigen;. :welche^.innerdalb der, neuen. Grenzen geboren sind und überdies in einer' Gemeinde der neuen Provinzen entweder seit ihrer Geburt-zuständig sind oder die Zuständigkeit dorlselbst vor dem 24. Mai 1915, und zwar nicht nur vermöge der Amtszuständigkeil erworben haben; - . • b) Personen,: welche, innerhalb bet neuen Grenzen des Königreiches geboren find, ursprünglich in einer Ge meinde der neuen-Provinzen originär (nicht nur auf Grund der Amtszuständigkeit

, wenn sie mit einem hier geborenen und zuständigen Mann ver heiratet waren, es sei denn, daß sie später eine andere Zuständigkeit, als die ihres Ehemannes erworben haben. Kinder unter 18 Zähren (Stichtag 18. Zänner 1921) teilen ohneweiters die Staatsangehörigkeit des Vaters. Erwerbung der Slaalsbürgerschafk durch Option. Optieren Höngen asie..Personen,''welche a) ob wohl nicht innerhalb der neuen Grenzen des Reiches geboren, in einer Gemeinde der neuen Provinzen zu ständig sinh, auch wenn sie das Recht der. Zuständigkeit

aus - Ämtgründeu (Amtszuständigkeit) oder nach dem 24. Mai 19.15 erworben haben; b) zwar \ gegenwärtig die Zuständigkeit in einer Gemeinde der neuen Provinzen nicht besitzen, jedoch eine solche früher besaßen, oder der Sohn. eines Vaters. und wenn der Vater unbekannt, einer Mütter sind, die tu einer Gemeinde der neuen Provinzen Zuständig wq'r; c) im >Kgl. Heere'während des Krieges gedient haben oder Nachkommen eines solchen.sind. - • ' ' ; ©ic Option, kann bis zum .l t. August 1922 ausge- übl

der-Bs** bedtngungen htezu, von denen wenigstens eine ersüüttkcichszeit verdanken.-^' V .t : ' v -. werden muß, sind folgende: ^ i Wir köimen aus. dieser. unarMLisbarmr Tarlchnng ' 1 . zwänztgjährtger Ununterbrochener Aufenthalt inner halb der neuen Provinzen, des Königreiches; 2. Geburt innerhalb der Grenzen des neuen König reiches (hier ist die Venezia Giulia gemeint) oder zehn jährige Ausübung eines Berufes, Kandwerkes und der- gletchen dorlselbst; . 3; Kenntnis der ttalienischsi» Sprache in Wort unb Schrift

; ' / . ' 4. Zustcherüng der Aufnahme in den Leimatverband einer Genietnde der neuen Provinzen. ' . Diese Gesuche sind, in der gleichen Weise mit Do- kumenien .belegt wie bei den Optanten, beim Zivilkom missariat. des Wohnbezirkes einzureichen. Sie werden vom Zivitkommiffariate. begutachtet und sodann dem Ministerratsprästdtum in Dom übermittelt. Die Optionö- kommisstdnen begumchten diese Gesuche tlicht.: Das -»IT . „ .... , , ... ^ . ersehen, ' welcher -Unterschied zwischen - ,tt a fc t ; 'Q-'natfy stischem

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 29.04.1921
Umfang: 8
Vorschlag« formuliert. 1. für die Regelung der Bezahlung von Schulden und Forderungen zwischen den neuen Provinzen und Oesterreich und zwischen den neuen Provinzen und den übrigen Sukzessionsstaa- ten. 2. über die Art und Weise der Aufteilung der tirolischen Hypothekenanstalt u. endlich 3. über einen Vorschlag betreffend die sicherge stellten von den einzelnen Sukzcssionsstaaten zu übernehmenden Eisenbahnschuldver- i^chreibungen. Die Auslandsforderungen und -Guthaben. Ich kann mich an dieser Stelle

nicht in das De tail dieser einzelnen Fragen einlassen und möchte nur bemerken, daß unsererseits für die Bezahlung von Schulden und Forderungen zwischen Angehöri gen der neuen Provinzen u. Oesterreichs die Er richtung von Ausgleich- und Kompen sation s-A e m t e r n vorgeschlagen wur de, wobei, um den österreichischen Schuldnern ent gegenzukommen, die Zahlung der in Lire zum Kurse von 5L.8 zu leistenden Verbindlichkei ten in Raten Zahlungen von verschiedener Dauer je nach der Qualität des Schuldners zuge standen

der geschuldeten Summe bei Gericht als un wirksam zu gelten hätte. Vom Tage des Inkrafttretens des Vertrages werden die Zahlungen bezw. Annahme von Zah lungen verboten und Ausgleiche nur mit Zustim mung des Kompensationsamtes möglich sein. Die Verbindlichkeiten gegenüber den anderen Sukzessionsstaaten wä ren in jener Weise zu begleichen, daß die Ange hörigen der neuen Provinzen für jede alte Krone V.5K Lire bezahlen, während der Schuldner der übrigen Sukzessionsstaaten für jede Krone

: Die der Landeshypothetenanstalt gehörigen in sen neuen Provinzen von der Landeshypotheken anstalt gewahrte Kredite werden der neu zu grün denden Hypothekenanstalt für dieses Gebiet über tragen, der auch die diesbezüglichen Pfandrechte zugesprochen werden. Dagegen haben sie die ent sprechende Menge von Pfandbriefen zu überneh men. Die Pfandbriefe, die Personen gehören, die in Südtirol bezw. im Trentino ihren Wohnsitz ha ben, werden abgestempelt und zum Kurse von W in Lire umgewandelt. Ergibt sich, daß sich in Süd- tirol^md^im.Treatino

der nachträglichen Abstempelung der Renten, die den in den neuen Provinzen Wohnhaften, aber nicht Heimatberechtigten gehören, bezw. betreffend die Einsuhr und Abstempelung der noch im Aus lande befindlichen Renten, die Angehörigen der neuen Provinzen gehören, waren konform jenen von der Kammer bereits im Jänner dieses Jahres dem Zentralamte bekanntgegebenen in eingehen der Weise von der Kammer Trieft in einem schrift lichen Elaborate behandelt und der Konferenz vorgelegt werden. Es handelt sich nun darum

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 20
Datum: 20.12.1924
Umfang: 20
Handelskammersekretär Dr. v. Brai- tenberg wirkungsvoll ergänzt, der den An wesenden in leichtfaßlicher sachlicher Form «eine Belehrung über den gesetzlichen Vorgang bei der Fatierung, Steuerbemessung und die rechtlichen Mittel, die den: Steuerträger gegen eine ungerechte Besteuerung zu Gebote stehen, gab. Besonders wies er darauf hin, daß die Steuerbehörde infolge -einer SpezialVerordnung für die neuen Provinzen jederzeit das Recht habe, eine neuerliche Richtigstellung vorzuneh men und erst, wenn diese erfolgt

ist, hat der Steuerträger vier Jahre lang Ruhe vor Steuer einschätzungen. Um eineSteuerermäßigung kann nur alle zwei Jahre vom 1. Mai bis 31. Juli an gesucht werden. Nach der mit vwlem Beisall aufgenommenen Rede ergriff Herr Dr. Erich Mair das Wort, der besonders den großen Unterschied zwischen den alten und den neuen Provinzen in der Steuerbemessung und Steuerleistung dar legte, wobei er anführte, daß unter den 74 Pro vinzen Italiens unsere, Provinz allein ein 23tel der Reichssteuern trägt, statt ein 74tel, wir wä ren

aber schon hoch zufrieden, wenn wir nur ein '35tel der G^samtsteuerlast Italiens zu zahlen hätten. Da unter diesem Mißverhältnis der Uebersteuerung alle neuen Provinzen leiden, so beantragte Dr. Mair, daß unsere Handelskam mer im Verein mit den Kammern von Rovereto und Trieft und mit den Abgeordneten beim Mi nisterium in Rom eins Aktion einleiten möge, damit von einer Steuererhöhung in diesen Ge bieten so lange Abstand genommen werde, bis auch diis Steuerleistungen der alten Provinzen

So haben z. B. Erhebungen im Hotelgewerbe er geben, daß fünf Hotels in Neapel mit 1020 Bet ten nur die Hälfte der Steuerfumme zahlen, die einem Hotel mit 400 Betten in einem Saison hotel bei uns vorgeschrieben wurde. Was für Neapel gilt, wurde auch in Florenz erhoben: Und dabei haben die Preise in den genannten Städten bereits die Goldparität erreicht, ja teilweise sogar überschritten, ivährend die Preise bei uns noch mit 30 Prozent unter der Gold parität stehen. Allgemein zahlt man in den al ten Provinzen

nur ein Drittel oder gar ein Viertel der Steuern, die man von wirtschaftlich gleich starken Unternehmungen in den neuen Provinzen eintreiben will. Auch mit den Steuerkommissionen beschäftigte sich Dr. Riz eingehend und den Steuerträgern legte er be sonders ans Herz, in wichtigen Angelegenheiten sich yicht ohne sachkundige Begleitung zur Steuerbehörde zu begeben und sich nicht durch unvorsichtige unüberlegte Angaben gegen Be rufskollegen ausspielen zu lassen, wodurch man letzten Endes

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 8
Datum: 28.04.1922
Umfang: 8
Seit« < .Der T iroler' Freitag, den 28. April 19Z? n> erb st euer hat die Kammer zu mehrfachen Eingaben an die Finanzlondesdiret'tion und an das Zentralonit für die neuen Provinzen veran- iatzt, worin um Verniit.,n.ien wegen gleichniäßi- qer Vosteiiening. M Nu'l?ei>!in« der Ä?i«gs.v>- schläge. :m> Wic-d^rerrichiuna der Eriuerbsteuer- kcnnmissionen, sowie uin Zu'riüun.ten iür Steuer zahlungen ersucht u>iirde Am Schlüsse dos Bericht?» beiuertt« der Prä sident, daß das 2»>tionszesuch des 5>«rn Rsz

Provinzen. .hierüber berichtete 5?ande!slani!iierbcuiutor 2r. v. Lraitenberg und betonte. daß die Kammer er sucht wurde, ein Kiitcchlcii darüber abzugeben. Das itaüemiche Gesetz über die Sonntagsruhe schreibt vor. das; je^er AngesletUe eines Gesct>äil-:s in der Woche aui einen 2-!'-riind!ge!i Rrüzetaz An spruch !><it. Do» dieser üjvrschrift au^enomnien ist nur der Eewerbeiuhober und seine nächsten Anj>ehi»ngi.n. Die 5imnmcr st?ht mo dem Stand punkte, das; gegen die Eiinüin-ung dieses Gesetzes

dessen Ausdehnung au> die neuen Provinzen !e>ne Einwendung. Die Äaminer erwariei iednch. das; !>.s Acne rnlkommissarial von den ihm im Gesetze einge räumten Besugnnie. Ausn-ihmen und Erleichte rungen ?>! gewüliren, in jener Weise Gebrauch macht, »ue es uwere in-tlicheu Kewohnheiteu und die besonderen Wlrticbiilsnerhiillnissc sFre-m- deuvcrleln, Obsl- und Weinhandel> erfordern. Bor Ertaflung derart iqcr ^lusnahmsbestimmun- gen sali, wie es bisher gesetzlich vorgeschrieben war. ein Kntachten der Handelskammer

. Auch in lungt- kchrten Falle sei es so. Ein Angestellier, durie seinen Posten erst ein Jahr nach der Kündigung verlassen. Der '.liejerem teilte weilers mit. dcch eine Vertretung der kausnmnnischen Gehilsen- sliiast bei der .'»aunner erschien, und sich auch ge gen die Ausdehnung diese? Gesetzes aus nnsere Provinzen aussprach. Äuch der Verband der .Nandelsgrenüen und handelsgenosiensihasten, io wie der Gewerbeyenalsensliiansverband haben sich ebensalls ablebuend darüber auspesprochen. Ans Grnnd

dessen benntragle der Neserent solaende Entschliesiimg. we!me in klarer Ä'eise den Stand- per! der .^'..nnmer dargelei!' Die A»s!iehnunA de! italienischen deereto leqcie vom !>. Feber 1919. Nr. N2. betretend de» pri- vatenDienswertraa ein die neuen Provinzen sei als nichi im wirtsciianlilizen Interesse unseres Be zirkes gelczen zu bezeichnen, weil er gegenüber dem dcrzeu geltenden modernen >>and!nngs- gehilien^esei^ den Bestimmungen der Teänovelle ziun a. b. G.-B über den Wirk' und Dienswer- trag und gegenüber

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 10.11.1921
Umfang: 8
erfolgt voraussichtli' 1. Jänner 1922 Im Einvernehmen mit der Landesverwaltung durch ein Bankinstitut. Weiters wurden nachstehende Anträge zum Beschlüsse er hoben: 1. Das auf die neuen Provinzen ausgedehnte Militärgesetz räumt das EInjährlg-Freiwilligen-Recht auf Gnind einer Mittelschulbildung und Erlag von 1500 bis 2000 Lire ein. Die Delegiertenversammlung beauftragt die Leitung der Standes organisation, ehestens festzustellen, ob die Absolvierung der Lehrerbildungsanstalt der Mittelschulbildung

in dieser Hinsicht gleichgehalten wird, und im Falle nicht anerkannter lerrvimmn für die Erwirkung der bezeichneten Begünstigung in der Erfüllung der Wehrpflicht auch für oie Absolventen der Lehrerbildungsanstalt mit Nachdruck hinzuwirken. 2. Die Delegiertenversammlung beschließt: Die für die neuen Provinzen zur Anwendung kommende Gemeinde-Wahl ordnung reiht die Lehrer der Volks- und Bürgerschulen »»'<”■ jene Gruppen der Angestellten ein, denen das passive Walü- re t kür ine Gemeinde ni-bt znkommt

hat unter den Angehörigen der neuen italienischen Provinzen große Beunruhigung hervorgerufen und wurde dann die österreichische Negierung über Intervention Italiens ge nötigt, den Termin für die Abstempelung dieser Papiere bis 30. November 1921 zu verlängern. Cs ist bisher nicht bekannt geworden, daß die Italienische Regierung irgendwelche weitere Schritte für die Sicherung der Interessen seiner neuen Untertanen in dieser Hinsichr unter nommen hätte. Es handelt sich unter anderem vor allem um die Lombardierung

. Zahlungen jeder Art nach Oesterreich zu leisten, sei es auch, weil die Zahlung dieser Titres laut Kursfestsetzung des Vertrages von Saint- Germa-in viele Angehörige der neuen Provinzen einfach zu Bettlern machen und die Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften furchtbar fchädigen würde. Tatsache ist aber, daß alle diese seinerzeit deponierten Titres noch bei den ver schiedenen Kreditinstituten hinterlegt sink, und v'ele der Be sitzer dieser Titres wissen heute nicht einmal, wo dieselben er liegen

haben. Vor allem ist die Frage zu beantworten, ob sie zur Abstempelung auch die Optionserklärungen vorzulegen, bzw. die Staatsangehörigkeit nachzuweifen haben. Wenn dies nicht der Fall ist, was wird überhaupt das Los dieser Papiere sein? Es wäre Sache der zuständigen Behörden, der Bevölkerung hier klaren Aufschluß zu geben. Es wäre wohl an der Zeit, daß die Angehörigen der ireuen Provinzen endlich müßten, wie sie sich gegenüber den Verfügungen der österreichischen Regierung zu verhalten haben, die ja nur darauf hinzielen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 30.09.1921
Umfang: 6
, der von der öfter- i Freitag, den SO. September 1921. reichifchen Regierung und öffentlichen Meinung vollauf geteilt werde. Dis für Oesterreich hier kundgegebene Sympathie werde das Vertrauen gewiß starken. ZUdliroler Drgesfragen Memgkeiken Das Geseh über die Tteusystemisierung der ^ neuen Provinzen. iDie „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzes- deknst vom 31. August, Nr. 1296, betreffs Neufyftemisierung der neuen Provinzen, das folgenden Wortlaut hat: Artikel 1. » Die in Trient und Triest mit kgl

wird, werden die Befugnisse der verschiedenen Landesbehörden zu den vorgenannten Kommissären fast diejenigen vorgenannter zil den Ministerien, welche die Geschäftsführung der neuen Provinzen übernommen haben oder übernehmen werden, ge regelt werden.'/ Unter Vorbehalt einer späteren Ausübung der gesetzgeben den Gewalt im konstitutionellen Wege und durch die kgl. Re gierung, wird in den von den Gesetzen vom 26. November 1920, Nr. 1322, und vom 19. Dezember 1920, Nr. 1778, sowie den Art. 3 und 5 des vorliegenden Dekretes

einer in die Kompetenz der Landtage fallenden Maß nahme legislativer Natur dringlich lein, so wird über Vor- schlag des zuständigen Landtages durch ein kgl. Dekret Vorsorge getroffen werden. - Artikel -1. Innerhalb des Zeitrmcmes von 4 Monaten nach Bekannt machung des gegenwärtigen Dekretes werden in den neuen Provinzen die GemeinAewahlen stattfinden. Zum Zwecke der Durchführung dieser Wahlen kann die kgl. Regierung nach An hörung der im vorhergehenden Artikel erwähnten Landesver tretungen oder — im Fall

, daß dieselben noch nicht gebildet sein sollten — nach Anhörung der Sonderkommifsion 'für die autonome Landesveriwaltung die nötigen Korrekturen und die Bestimmungen über die im mit königl. Dekrete vom 4. Fe bruar 1915, Nr. 148, genehmigten Einheitstexte des Gemeinde- und Provlnzialgefetzes auf die neuen Provinzen ausdchnen, sowie, falls es das öffentliche Interesse erfordert, Uebergangs- vestimmungen zwecks Modifizierung des Gsmeindewahlrechtes treffen. In bezug auf die Stadt Trient und die anderen Städte mit 'eigenem Statut

von den ehe maligen Gouvernatoren, den Gensral-Zivilkommiffären und dem Zivilkommiffär von Zara erlassenen Dekreten und Verord nungen in den neuen Provinzen treffen. Wenn möglich, sollen jedoch die für die Verwaltung der neuen Provinzen eingesetzten Beratungskommissionen zuvor gehört werden. Artikel 6. (Dieser liegt uns derzeit nur verstümmelt vor, so daß wir denselben erst nach.Eintreffen des amtlichen Textes nachholen können.) Artikel?. Das vorliegende Dekret tritt mit. dem Tage der Kund machung

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 04.08.1920
Umfang: 8
des Bolschewismus immer höher und jene, daß das deutsche Volk, zur Ver zweiflung getrieben, sich demselben in die Arme wirft. Es wird dabei natürlich dafür sorgen, daß es auch seine Gegner mit sich in den Abgrund reifst. Es ist höchste Zeit, daß Einsicht auch bet den Franzosen und Engländern Platz greift. Die zwölfte Stunde naht beängstigend heran, und die Verhandlungen in Genf dürften nlin entscheidend sein, ob eine wirkliche Verständigung erreicht werden kann oder nicht. Die Neuordnung der neuen Provinzen

. Das „G l o r n n l o d'I t a l i a' verlautbart in offiziöser Form: „Vor einigen Tagen meldeten wir. nach eingeholten Irwrmationen von zuständiger Seite, hinsichtlich eines Ge rüchtes über einen Wechsel in der Regelung der Verwaltung der neuen Provinzeli bei gleichzeitiger Verleihung gröstter Vollmachten an die Zivillwiiimissäre in Trient und Triest und Beschränltting der Defugnisse des Zentralamtes für die neuen Provinzen in Rom, daß diese Frage vom Unterstaats sekretär in; Ministerpräfidiuin, Abg

. P o r z i o. einer ganz besonderen Prüfung unterzogen werde. Wir können nun beifügen, daß das Gerücht, welches mit dem anderen über die Neuordnung der neuen Provinzen in Verbindung gebracht wurde, wonach Com. Sa lata, Vorstand des Zentralaintes für die nelien Provinzen in Nom, seinen Posten verlassen werde, nicht richtig ckt. Dieses Gerücht hatte rar allem einigen Kreisen der neuen Provinzen lebhafte Beunruhigung hervorgerufen, wo besonders die Schwierigkeit hervorgekvben wurde, einen Ersatz für Commendatore

in diesem heiklen Augenblick der Annexion sich zu sichern. Die Dekrete über die Neuordnung des Zentralamtes für die neuen Provinzen in Nom und über die Kompetenzen der Zivil-Genecalkommissäre der beiden erlösten Penetien werde,; demnächst verlautbart. Es wird ferner eine Confuita ein sog Rat eingesetzt werden, welcher bis zur Durch führung der politischen Wahlen die Berichte und Anliegen aller politischer Parteien der neuen Provinzen entgegenzu- nehmen haben wird. Hinter den Kulissen der irischen Polikik

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 22.02.1922
Umfang: 8
Abgeordneten geführte Depula- kion hat. wie wir berichtet haben, tn der Opllons- und Skaaks- bürgerschaftsfrage beim Ministerpräsidenten und beim Chef des Ienlralamkes für die neuen Provinzen vorgesprochen. Alle Optanten, bzw. Gefuchsteller um die Verleihung der italieni schen Slaalobürgerfchast. welche über das Ergebnis dieser wich tigen Konferenz u. den derzeitigen Stand dieser Fragen nahem Auskünfte wünschen, wollen sich an das Sekretariat des Deut schen Verbandes. Dr. Slreiiergäsie IS, wenden, woselbst

Provinzen «erden der darin enthaltenen Vorteile teilhaftig werden. Die Assimitterung der ehemals österreichischen Staatsbeamten. Rom, 22. Februar. Der interministerielle Ausschuß für die Bereinigung der Frage der Assimitterung der ehemals österrei chischen Staatsbeamten nimmt heute seine Beratungen wieder aus. Das einheitliche Generalkommissariat der neuen Provinzen. Trte st, 22. Februar. Die Nachricht von der möglichen Be trauung des Abg. Degasvert mit 6er Leitung des geplanten ein heitlichen

Generalkommissariates der neuen Provinzen hat in ganz Istrien schärfsten Widerspruch ausgelöst. Zeugnis, daß die Betreffend« geistig normal fei. Die Befürch tungen des Mädchens wurden in der zweiten LSnneryälfte schreckliche Wahrheit. An einem Morgen erschienen vor seinem Bette Wohlfahrtsbeamte, die sich all« als „Aerzte' ausgaben und die junge Dame veranlaßten, sich in ihrer Gegenwart an» ^ikleiden. Dann fuhren die drei in einem, Wagen, auf dessen lock neben dem Kutscher di« Mutter des Mädchens faß, in die Irrenanstalt

des Ministeriums für Heerwesen über die gestellte Forderung des Nationalrates als Vorarbeiten für einen ge planten Uebergang zum Milizsystem zu bezeichnen. Der Erzbischof von karkhago gestorben. Aus Tunis, 22. d., wind ims telegraphiert: Gestern starb hier Mons. Co mb es, Erzbischof von Karthago und Primas von Afrika. Die Leichen feierlichkeiten finden am Freitag in der Metropolttentirche in Karthago statt. Kleinwohnungen ln den neuen Provinzen. Aus Rom, 22. d>, wird uns telegraphiert: Das Handels

- und JNdultrie'Ministerium nimmt Anträge, betreffend Beiträge für den Bau von Klein wohnungen tn den neuen Provinzen, entgegen. Verlängerung der Geltungsdauer des Slrafhausreglemenks. Ans Rom, 22. d., wird uns telegraphiert: Das Amtsblatt ver öffentlicht ein Dekret, durch welches die Geltungsdauer des Sträshausreglementg der neuen Provinzen verlängert wird. Aufforderung! Da ützr vorbsreitende Ausschluß für 'Me Errichtung eines KakksalpeitarwerkO ia,nf fccfr TM die Ver rechnungen mit Ende, dieses Monates abschließen will, gibt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 19.04.1922
Umfang: 8
entwendet hatte. Bald hernach wurde Io->anna Wöber in Gries bei Bozen verhaftet, wobei der größte Teil der gestoh- lmen Sachen noch in ihrem Besitze gefunden wurde. Letzthin hatte iich Johanna Wöber wegen dieser Diebstähle vor dem Kreisge- richte Bozen zu verantworten. Sic wurde zu I ?ak>re schweren Kerkers verurteilt. Ein Borstoß der italienischen Wemindustriellev. N« .Liberia'' läizr sich aus Rom meld«»: Der Generalverband des ilaliciiiichen Weingewerb«? legte dem Zentralamr rll? die neuen Provinzen

ewige Memoranden über wichtige Fragen vor, welche den Weinende? und die Weinindustrie All italiens in ihren Beziehungen niit den neuen Pro- om^n berühren, nämlich: Weinsteiier. Neinsager ich ei!istwc>len suspciidierlen Zieuer-n. verzeh- rungssreuerliche Behandlung der Flaschenweine, Sa lata überging in seiner Aminor? die Frage der Weinsteuer und antwortete nu' di? beiden an dere Punkte folgendermaßen: Das Ancinzministe- r-ium werde demnächst die ^inanzliehördcn der neuen Provinzen anweisen

. sich bei der Einhebung der Verzehrimgssteuer aus 'ISein in !?lasci>ei> an die m den alten Provinzen geltenden Bestimmungen .zu halten. Das (österreichische) Besetz vom 2Ü. Juni l89l, RGBl. 79. das in den neue» Provin zen innner noch in Kran steht, ivcrde inzwischen im Sinne des Rundschreibens des italienischen) ^ne.i'.zmiri.steriums vom lZ, Äiili 19?l. Nummer 7?4t ausgelegt werden, hinsichtlich der Errich tung von W?inlagern mit sulpendieiier Sieuer in den neuen Provinzen habe da; Finanzministerium keine Bedenken

, ein solches Verlangen zu gegen ren und die Bestimmungen der Artikel Ä> und ZZ des süalienilchen) (Äeieges Nummer vom 27. Feber 1921 in geeigneter Weise >'.n>uuien>en, wenn diese auch >n ihrer gegenmärrigen Forin »icln aus die neuen Provinzen ausdehnbar ieie». weil die Organisation des nötigen Dienstes sehle, Das AinaiiLNiinjsterium machte au'nicrksciui, daß eine solche Erleichterung, deren sich übrigens in den al ten Provinzen sehr weni<i Finnen bedienen. Ruck- Wirkungen aus den Handel der Weinerzeugnijie der neuen

ein Rundschreiben, in welchem am ! Grund eines Brieses des Zenlralamtes für die ^ neuen Provinzen vom -l, März l!k2, Nummer wll—!»—E und rni Anlxuig zu dem Rundschrei, den des Geiieralkommissariales vom 2«. Dezember l!>21. Zl, W27S—V—l niilgeteilt uiird: die itali«- Nlsci >e Borschaft in Washington gibl bekannt, daß die Masjregel endzülng genehmig! wurde und zur Durchnihrung gebracht wird, nach welcher die Frist 'ür die Einleitung des qeseßlliiien Berfahrens ge- gen die Alien Properiy Custodiam zwelks Frei

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