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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 5 von 12
Datum: 12.11.1920
Umfang: 12
Freitag den 12. November 1920. „Tiroler B a u e r n - Z e i t u n g" Nr. 46. Seite 5. Die Aiisöchnunft der ital. Verfassung auf die neuen Provinzen. Mit kgl. Dekret vom 26. Oktober wurde das Ve-rfaffüngsstatut des Königreiches Italien im Sinne des Gesetzes von: 26. September 1920 auf die neuen Provinzeb ausgedehnt. Jtn ital. Amtsblatte wird gleichzeitig ein Bericht des Mi nisterpräsidenten an den König veröffentlicht. In diesem Berichte wird gesagt: Das Statut, welches ein unauflösliches Band

zwischen Krone und Volk darftellt, wird als un widerrufliches Staatsgrundgesetz der Monarchie auf die neuen Provinzen innerhalb der von der Natur und der Geschichte bestimmten Grenzen ausgedehnt. Allerdings find viele Bestimmungen des Stamtes durch spätere Gesetze überholt wor den. Diese Elastizität des Statutes hinderte nie die Entwicklung der liberalen Einrichtungen im Königreiche und wird so auch das Anpassen an die Rechtslage iu den neuen Provinzen erleich tern. Auf diese Weife wird in den annektierten

Gebieten die Veröffentlichung des Statutes ohne besondere Reserven die gleiche Wirkung äußern wie in den alten Provinzen. Es wird daher die Regierung nach erfolgter Uebereinstimmung mil dem Parlament und mit maßgebenden Persön lichkeiten der >,erlösten" Bevölkerung (auch mit Uebereinstimmung in Südtirol?) derzeit nur jene Aenderungen und Ergänzungen am Statute vor nehmen, die unaufschiebbar sind, damit einerseits die neuen Staatsbürger sich der italienischen Rechte erfreuen und andererseits

für die Autonomie will das Annexionsgesetz der zukünf tigen Neuordnung der neuen Provinzen beibe halten. Die Regierung schickt sich jetzt zur schwie rigen Aufgabe an, die mit den Einrichtungen des Königreiches in Einklang zu bringende Neu ordnung in den Provinzen stufenweise einzp- sühren. Die neuen Staatsbürger ohne Unter schied der Sprache stützen sich von nun an eben falls auf das Statut, welches das Königreich mit seinem Herrscher in Liebe verbindet. Wir bemerken zu dieser Regierungserklärung

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 8 von 16
Datum: 08.07.1921
Umfang: 16
- re«te« «ud KriegsarrkAhe». In Anbetracht der wichtigen Frage der österreichischen Borkriegsrenten und Kriegsanleihen in den neuen Pro vinzen Italiens haben die Handels- und Gewerbekammern von Bozen, Triest, Rovigno, Zara, Görz und Rovereto dem italienischen Schatzminister Bonomi und dem Vor stand des -Zentralamtes für die neuen Provinzen, Senator Salata, eine Denkschrift über die Behandlung dieser Frage überreicht. Besonders wird daraus hingewiesen, daß die seiner zeit durchgesnhrte Abstempelung der Vorkriegsrenten

Provinzen lebenden Personen vorgöschtagen wird, während die Umwechslung fstr die im Auslande 'Wohnenden zu einem Satze von 40 ?/o erfolgen sollte. Auch wurde die Frage der Kriegsanleihen in ein gehender Weise behandelt und die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer raschen Losung dieser für die neuen Provinzen besonders wichtigen Frage hervorgehoben. Anläßlich der offiziellen Abstempelung der österrei chischen Wertpapiere (Vorkriegsrenten n. Kriegsanleihen) wurden insgesamt 304 Millionen an Wertpapieren

'würden nicht der Bevölkerung der neuen Pro vinzen, sondern: jener der österreichischen Nachfolgestaaten zugute kommen. In: Interesse Italiens liegt es, die Zahl der von ihm einzulösenden Vorkriegsrenten mindestens auf die Sunrme von 480 Millionen zu ergünzerl. Das Memorandum der sechs Handelskammern der neuen Provinzen fordert infolgedessen die nachträgliche Abstempelung folgender Gruppen dieser Wertpapiere: jener Papiere, welche sich im Zeitpunkte der Abstempe- i-g zwar im Gebiete der neuen Provinzen sich befunden ben

, aber nicht abgestempelt worden sind, weil die Jn- ber hier nicht heimatberechtigt waren ; 2. jener Papiere, ienten und Kriegsanleihen)/ die tatsächlich Bewohnern r neuen Provinzen gehören, auch wenn sie in dem .iresfenden ausländischen Staate abaestempelt worden ind und schließlich; 3. jener Papiere, die seinerzeit irr tümlich nicht abgestempelt wurden. Bezüglich der Coupons dieser Borkriegsschulden, die von Italien eingelöst wer den. müssen, bestimmt der Friedensdertrag. nur solche Coupons sind einznlösen

, welche nach dem Inkrafttreten des -Friedensvertrages, also nach dem 16. Juni 1920 fällig geworden sind. Dadurch, würden den Rentenbesitzern we nigstens vier Coupons verloren gehen; das „Pro memo- ria" stellt die Forderung, daß auch diese vier Coupons eÜHnlösen wären. Im Hinblick aus die Kriegsanleihen dürften sich in den uciteu Provinzen einschließlich der noch nicht abge stempelten aber Bewohnern der Gebiete gehörigen Papiere 900 Millionen befinden, ivovon aus Südtirol 326 Milli onen entfielen. Das Pro memoria

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 21.03.1922
Umfang: 6
werden nicht zurückgestellt. Rümmer 66 Dienstag, den 21. März 1922 Heftige Angriffe gegen die Regierungs- Politik in den neuen Provinzen. Rom, 21. März. Die Kammer beschäftigte sich gestern mit den von den Abgeordneten Flor und Degasperi eilrgebrachten» e ragen der neuen Provinzen behandelnden Interpellationen. n der Kammer waren nur gegen fünfzig Abgeordnete und auf der Regierungsbank bloß zwei Unterstaatssekretäre zu gegen: Auch der vom Leiter des Zentralamtes der neuen Provinzen. Salata, bei der Behandlung von Fragen

der neuen Provinzen in der Kammer gewöhnlich belegte Platz auf der Tribüne der Senatoren blieb leer. Nachdem eine längere Aussprache über die Reform des Gerichtswesens erledigt war, brachte der Abg. Flor eine In terpellation ein des Inhaltes, welche Vorkehrungen die Regie rung zu treffen gedenke, um bi« zweideutige Politik, die bis jetzt in Len neuen Provinzen gehandhabt wurde, enden zu lassen. Er bemerkte, daß die ganze Politik verrate, daß man an den verantwortlichen Stellen von der ethnischen

, geographi schen und psychologischen «Lage der neuen Provinzen keine Kenntnis habe. Die Wiederausbauarbeiten seien sogar dort noch nicht durchgeführt, wo die sofort notwendige Durchführung non der österreichischen Regierung anerkannt wurde. Ein anderer Fehler wurde bei der Einwechslung der österreichischen Valuta gemacht, wodurch eine wirtschaftliche Systemlsierung des Lan des unmöglich wurde. Die Lage der Keinen Spar- und der Kriegsanleihebesitzer sei verzweifelt. Andererseits müsse auch anerkannt

, den neuen Provinzen angehörenden Soldaten gegen über den Eltern und Waisen italienischer Soldaten bei der Bemessung der Pensionen sei ungerecht und sicher nicht dazu angetan, Italien besondere Sympathien zu erwerben. Cs wäre auch gerecht gewesen, wenn die Bewohner der neuen Provinzen-einige Jahre vom Militärdienst befreit geblieben wären. • Die Regionalberatungskommisslon entspricht nicht dem Wunsche der Regierung. Cs wird stark daran gezweifelt. ob es unter der Diktatur des Senators Eoncl eine freie

Verwaltung gäbe. Redner beklagt es. daß gegen das Gutachten der Regio- nalkommifsion das italienische Strafgesetzbuch und die Straf- prozeßordnung in den neuen Provinzen schon eingeführt werden soll. Aus dem neuen Strafgesetzbuchs. Selten ist eine Maßnahme der Regierung in den neuen Provinzen auf einen jo einmütigen Widerstand gestoßen, wie die von ihr für den 1. Avril -d. I. verfügte Einführung der italienischen Strafgesetze. Alle berufenen Faktoren haben eine Verschiebung des Einführungstermines

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Alpenland
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Seite 3 von 12
Datum: 22.06.1921
Umfang: 12
geschmückte früheren Bundespräsidenten lGustav Ador; in Rom fitzt Herr Georg Wagntere, dessen Großvater seKfftverständlich noch Wagner hieß, der nach dem Zu?amn«nbruche des italienischen Heeres in 'der 12. Jsonzoschtvcht im .Journal de Genebe schrieb, ^>te teutoni schen HowSÄ verunreinigten wieder wie vor Jahrhunderten Zur Frage der SfterreichWe» Borkriesrreute» und Kriesrauleihe». In Anbeatracht der wichtigen Frage der, österreichischen Bor- krieasrenten und Kriegsanleihen in den neuen Provinzen Italiens

haben die Handels- und Gewerbekammern von Bozen. Triest, Rovigno, Zara. Görz und Rovereto dem ita lienischen Schatzminister Bonomi und dem Vorstand des Zentralamtes für die neuen Provinzen, Senator Salata, eine Denkschrift über die Behandlung dieser Frage über reicht. Dieselbe wurde von allen sechs Kammern angenom men und enthält eine übersichtliche Darstellung der finanziel len Bestimmungen des Friedensvertrages. Besonders wird daraus hingewiesen, daß die seinerzeit durchgeführte Abstempelung

für die in den neuen Provinzen lebenden Personen vor geschlagen wird, während die Umwechslung für die im Aus lande 'Wohnenden zu einem Satze von 46 Prozent erfolgen wurde die Frage der .Kriegsanleihen wird in eingehender Weise behandelt und die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer raschen Lösung dieser für die neuen Provinzen beson ders wichtigen Frage hervorgehoben. Anläßlich der offiziellen Abstempelung der österreichischen Wertpapiere (Vorkriegsrenten und Kriegsanleihen) wurden insgesamt 304 Millionen

Evsatztetres würden nicht der Bevölkerung der neuen Provinzen, sondern jener der österreichischen Nach folgestaaten zugute kommen. Im Jnteresie Italiens liegt es, die Zahl der von ihm einzülösenden Vorkriegsrenten mrnde- destens auf die Summe von 480 Millionen zu ergänzen. Das Memorandunm der sechs Handelskammern der neuen" Provinzen fordert insolgedeffen die nachträgliche Mstempe- lung folgender Gruppen dieser Wertpapiere: 1. jener Pa piere, welche sich im Zeitpunkte der Wstempelung zwar im (Müßte

der neuen Provinzen sich befunden haben, aber nicht abgestempelt worden sind, weil die Inhaber hier nicht her matberechtigt waren, 2. jener Papiere, (Renten und Kriegs- den geheiligten Boden Italiens^. Man kann sich unschwer vorstellen, von welchem Geiste ^aufrichtiger NentvaWat^ eine von diesen Herren geleitete Politik getvagen ist. Da man aber an den maßgeb-rDeu Stellen sehr wohl das unbegrenzte und begründete Mißtrauen kennt, mit dem weite Kreise der deutschen Schweiz heute mehr denn je dem Verfail

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Der Südtiroler
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Seite 4 von 4
Datum: 15.03.1925
Umfang: 4
Provinzen in den schwierigsten Zeiten verwalten durfte, dem gewiß das Wohl Italiens am Herzen liegt und der wahrlich keine Zeichen von Schwäche gegen die Slowenen gegeben hat, in der Schule mit der Muttersprache als Unterrichtssprache keine Gefahr zu erblicken vermag, so kann diese in Wirklichkeit nicht jenes Schreckge spenst sein, das sie manchen zu sein scheint. Möchten Mosconis und Montis Worte auf fruchtbaren Boden fallen! Glijse» M TMgcsWle. Quanto vi costa? Quanto vi rende? Oesters

Volk wohl umsonst auf seine Wiederaufrichtung warten müssen! Enorme Stenern in den neuen italienischen Provinzen. Die Handelskammern der neuen italienischen Provinzen, die von Oesterreich an Italien gefallen sind, haben bei der Regierung Vorstellungen gegen die enormen Steuern in den neuen Provinzen erhoben. Aus dem Protest geht hervor, daß beispielsweise Südtirol und das Trentino — eine von den 74 Provinzen Italiens — ein Dreiundzwanzigstel der Steuern ganz Italiens aufbringen müssen

die Steuerbehörde einen Bruttonutzen von 30 bis 40 Prozent an. Den Umsatz selbst berechnet sie oft auch aus der Anzahl der Leute, die bei der Inspektion durch den Steueragenten gerade zufällig im Geschäft anwesend sind. Daß oft ein Kunde mit sechs Freundinnen mehreremale im Geschäft sich Berge von Stoffen zeigen läßt, um schließlich nichts oder ein paar Meter billigen Stoffes zu kaufen, wird, wie es im Protest heißt, nicht in Betracht gezogen. Die kaufmännischen Vereini gungen in den neuen Provinzen geben

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Alpenland
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Seite 8 von 12
Datum: 11.03.1922
Umfang: 12
Täglich abends 7 und 9 Uhr: Ladq Hamilton, 5 Akte D llpoRo-stngfiiieie u. Bat dltufenmme 20) Täglich Vorstellung (Beginn 9 Uhr) SüMolec Mlnskuöe (SMstoMateit oon MsbnM i Museumstraße Nr. 31 Täglich ab 8 Uhr abends: » Fremden-Konzerte — Knnstler-Duo (Stelzer) Bolksnnrtschast. 3«r Fkkge des deutschen Eigentums in Italien. Die noch nicht gelöste Frage des -deutschen Privateigentum? in Italien hat auch für die Staatsbürger der neuen italieni schen Provinzen einschneidende wirtschaftliche Bedeutung

in Italien unangetastet bleiben wird, da aber große wirtschaftliche Interessen der Be völkerung der neuen Provinzen dabei mitberührt werden, der italienische Staat also ein Interesse an. der Erhaltung und Erhöhung der Steuerkraft -der betressenden Gebiete hat, darj man doch die Hoffnung hegen, daß sich eine Mäßigung des nackten Appetites erreichen lassen wird. Darüber ist sich ja jeder wirtschaftlich denkende und tätige Italiener vollkommen klar, daß jedes Unternehmen, namentlich auf dem Gebiete

> satze darauf zu sprechen. Nur das eine wollen wir, um von vornherein alle Zweifel auszuschalten, gleich hier seststellen: Von einer Beschlag nahme des österreichischen Eigentums in den neuen Provinzen kann nie die Rede sein. Dies bestimmt ausdrücklich Artikel 297 des Ver trages von St. Germaiu: auch die Fassung des Artikels 1 des Dekre tes Nr. 1962 ex 1921 bestätigt dies klar und deutlich. Nach der Materie läßt sich die zu behandelnde Frage iS fünf Untergruppen einteilen, nnd zwar: I. Das deutsche

Kleineigentum. II. Das deutsche Eigentum in den alten Provinzen. III. Das deutsche Eigentum in den neuen Provinzen. IV- Eventuelle Entschädigung der Reichsdeutschen durch die deutsche Regierung für den Verlust ihres Eigentums. V- Zusammenfassung. I. Das Kleineigentum. Schon unter Nitti waren deutsch-italienische Verhandlungen wegen des Verzichtes Italiens auf das Recht der Beschlagnahme ge führt worden. Nach dem Sturze Nittis führte das Kabinett Gwlirti die Besprechungen fort. Das Ergebnis

auf dem — von Deutschland angefochtenen — Standpunkte, daß sie das Recht habe, auch das deutsche Eigentum in den neuen Provinzen zu be- schlaanabwen. Wenn Ron: dies nun tatsächlich tun sollte — die Ver handlungen zwischen Deutschland-Italien sind wegen der Regierungs krise verzögert worden — so entspräche es doch wenigstens der Gerech tigkeit, daß das Dekret über die Freigabe des Kleineigentums auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt werde. (Nach allgemeinrechtlichen Anschauungen hat Italien zwei fellos kein Recht

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Der Südtiroler
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Seite 4 von 8
Datum: 15.05.1933
Umfang: 8
und Schulden, die zwischen den Angehörigen der neuen Provinzen Italiens und Oesterreichs vor dem Kriege eingegangen worden sind, regelt. Es wurde ein eigenes Amt, has Ausgleichsamt Triest, errichtet, das einerseits Guthaben einkassieren, andererseits den Gläubigern ihre Quoten zur Auszahlung bringen sollle. Die Umrechnung erfolgte zum Kurse von 56.58 Prozent in Lire. Dieses Amt in Triest hat nun einen Zweig seiner Tätigkeit mit ganzer Gewissenhaftigkeit besorgt, die Eintreibung der Schulden

hat sich auch in den neuen Provinzen niemand aufgeregt, weil eine rasche Erledigung solcher Angelegenheiten nur im Inter esse aller ist. Worüber man aber in den neuen Provinzen mit Recht schwer verstimmt ist, das ist die Untätigkeit des T r i e st i n e r A u s g l e i ch s a m t e s auf der anderen Seite, nämlich in der Auszahlung der Gläubi ger. Seit der Schaffung des Amtes sind nun neun Jahre verstrichen uUd niemand weiß heute, wann endlich mit der Auszahlung der Gläubiger begonnen wird und welche Quote sie erhalten

. Die Gläubiger haben sich in unzähligen Zu schriften an das Amt gewendet, sie wurden aber mit Ver tröstungen auf die Zukunft abgespeist. Das Ausgleichsamt hat es nicht der Mühe wert gefunden, die Oeffentlichkeit über den Stand der Angelegenheiten zu unterrichten, und gerade aus diesem Grunde ist die Unzufriedenheit und die Erregung nur größer geworden. Es handelt sich um nicht unbedeutende Beträge: Die anerkannten Schulden der Angehörigen der neuen Provinzen Haben im Jahre 1927 die Höhe von 12 Millionen Lire

angelegt worden sind. Die Südtiroler sind der Ansicht, daß diese Gelder sehr geeignet siNd, die Süd tiroler Wirtschaft zu befruchten und daß das Ausgleichsamt kein Recht hat, den Gläubigern ihre Gelder so lange vorzuent halten. In den neuen Provinzen sind rund 11.400 Parteien als Gläubiger Jin den Ausgleich einbezogen worden, deren Forderungen sich insgesamt auf 187 Millionen Kronen be zifferten. Diese 11,400 Gläubiger warten nun seit einem Jahrzehnt auf ihre Gelder, die ihnen im Friedensvertrag

von St. Germain im Jahre 1920 zugesprochen wurden. Die Abrechnung zwischen den Angehörigen der alten Provinzen und Oesterreich ist seil geraumer Zeit beendet, Nur die neuen Provinzen Italiens warten noch immer auf die Auszahlung der Gläubiger und wissen heute noch nicht, wann und in welchem Ausmaße eine solche Auszahlung endlich er folgen wird. Reform -es Kin-erschutzes. In der letzten Zeit wunde in der Abgeordnetenkammer eine Reform des Kinderschutzes durchberaten, die sich als Unumgänglich notwendig erwies

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.10.1921
Umfang: 8
betreffenden, Gerichtshofes eingetragen ist. Umgekehrt können die Advokaten der alten Provinzen ihren Beruf auch vor den Gerichten der neuen Provinzen ausüben, sofern« Ne sich der Assistenz eines Rechtsanwaltes, der in einer Advokaten liste der neuen Provinzen eingetragen ist, bedienen. Zur Ver tretung vor dem Kassationshofe und vor der 6. Sektion des Staatsrates bedürfen jedoch die Rechtsanwälte der neuen Pro vinzen einer solchen A s s i st e n z nicht, soferne es sich um Urteile

und Verfügungen handelt, welche im Gebiete der neuen Provinzen ergangen sind. (Art. 7, Absatz 1 und 5 und Art. Zur Vertretung vor dem Kassationshofe werden nur An wälte zugelassen, welche eine fünfjährige Praxis bei Oberlan- desgerichten oder Gerichtshöfen bezw. Appelgerichtshöfen der alten oder der neuen Provinzen Italiens bereits abgelegt haben. Diese Befugnis steht jedoch den in eine Advokatenliste der neuen Provinzen bereits eingetragenen Rechtsanwälten ohne weiters bei allen Gerichten des Königreiches

, einschließlich des Kassa- tionshofes zu; desgleichen denjenigen Rechtsanwälten, welche die Advokatenprüfung bei einem Oberlandesgerichte der neuen Provinzen nach dem 3. Rov. 1918 abgelegt haben und innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Inkrafttreten des vorliegendes Dekretes In eine Advokatenliste eingetragen wer den Ärt. 7, Abs. 2, 3 und 4). Die in einer Liste der alten Provinzen eingetragenen Rechts- anwälte, welche in den neuen Provinzen geboren sind, die seit 1. Jänner 1921 aus Gründen

des öffentlichen Dienstes dort wohnhaften Anwälte der alten Provinzen und diejenigen, deren ffan'ile feit 1. Jänner 1921 dort ihren Wohnsitz hat. können die Eintragung in die Advokatenlkfte der neuen Provinzen mit der Befugnis, ihren Beruf in denjenigen Provinzen, in denen ihr Geburtsort liegt oder der Wohnsitz ihrer Familie ist, aus- zuüben, ohne weiters erlangen, werden jedoch in diesem Falle aus der Advokatenliste des Ortes des Königreiches, in der sie bisher eingetragen waren, gestrichen (Art

haben. In diese vierjährige Advo- katufavraxis wird die Ausübung der Advokatur in den alten Provinzen eingerechnet (Art. 13). ^Wir werden auf diese Verordnung nach näher zurückkommen.) Der österreichische Privatbesih in Südtirol wird nicht angetastel. Unser römischer Hw.-Korrespondent meldet: Die in Südtirol verbreiteten Gerüchte, als ob die durch den Friedensvertrag von St. Germain gewährleistete Unantastbarkeit des österrei chischen Privatbesitzes in der« neuen Provinzen Italiens be droht fei, können» auf Grrind

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 19.12.1924
Umfang: 8
in keinem Derhältms steht. Bei dielen Dorschreibungen handelt es sich um die E i n- tommensteuer. also um jene Steuer im italienischen Steuersystem, deren maßlose Steuersätze wir seit ihrer Einführung kriti siert und als unzweckmäßig, schädigend sür Sie Steuermoral und Hauptquelle der gröb sten Sieuerungerechtigkeiten bekämpft haben. Wir haben zwar schon stets darauf hingewie sen. daß gerade die Einkommensteuer in den neuen Provinzen bei ihrer Einführung m viel schärferer Weise als in den alten Provin zen

der Steuerung'.eichheit zwischen den Äten und neuen Provinzen die Aufmerksam keit der Behörden und der Oeffentlichksit lenken. Die Steuerreform zdes gegenwärtigen Fi nanzministers De Stefam, wÄche mit 1. Jän ner 1925 in Kraft tritt, hat sich — wie wir m unseren Besprechungen der Reform im „Landsmann' <24. Oktober. 8. und 22. No vember) hervorgehoben haben — zum beson deren Ziele die Ausgleichung der Steuer lasten in territorialer wie in persönlicher Be ziehung gesetzt. In der Begründung der Steuerreform

hat die Regierung festgestellt, daß die Steuerlasten in den neuen Prvoin- M erheblich höher find als in den alten Pro vinzen- die Gebäudesteuerlast der neuen Pro vinzen verhält sich zu jener der alten Pro vinzen wie 1:14-, d'e Einkommensteuerlast 1:23! Italien zählt aber 74 Provinzen. Durch die Reform der Gebäudesteuer wird nun das horrende Mißverhältnis verbessert, und zwar zum Derhältms von 1:35. Be züglich der Einkommensteuer-Verminderung in den neuen Provinzen schweigt aber die Begründung der Steuerreform

ganz. Wir haben daher anläßlich unserer Besprechung der Steuerreform die Hoffnung ausgedruckt, dast die vom Ananzminisler angekündigte Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens sich nur auf die allen Provinzen erstrecken möge, damit aus diese Weise das Mißverhält nis in der Einkommensteuerlast der neuen und allen Provinzen sich zugunsten der erske- ren verändere. Das war eine Hoffnung, die angesichts der tatsächlichen und bekanrnen Steuermehrleistung der neuen Provinzen während des Jahres 1924 mehr

war eine natürliche FeHengrotte wit vicien Nischen artigen Einschnitten und -^rtnfungen. Hier und dort war durch ^«rscheichand der Natur nachgeholpen und fertigt war. Leider erweist sich nun diese Hoffnung als trügerisch und die Steuerträ ger der neuen Provinzen werden sich veran laßt sehen, diese Hoffnung in eine Forderung an die Regierung umzuwandeln. Daß in den alten Provinzen eine Erhöhung der steuer pflichtigen Grundlagen und noch mehr die Erfassung des großen Heeres der Steusr- deserteure eine Notwendigkeit

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
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Seite 5 von 6
Datum: 01.12.1927
Umfang: 6
(z. B. die in den neuen Provinzen zuständig aber nicht geboren waren, die ihre Zuständigkeit nur ver möge ihres Amtssitzes oder erst nach dem 24. Mai 1915 erworben hatten usw.), berechtigt, für die italienische Staats bürgerschaft zu optieren. Dieses Optionsrecht mußte bis zum 11. August 1922 ausgeübt werden. Nach Art. 7, Punkt 2, des Vertrages von Rappallo stand den Italienern, welche auf den an Jugoslawien ge fallenen Gebieten der ehemaligen österr.-ung. Monarchie (Dalmatien, Kram usw.) wohnhaft waren, das Recht

zu, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrages von Rappallo, das ist bis Ende 1921, für die italienische Staatsbürgerschaft zu optieren. Neben dieser Art der Erwerbung der italienischen Staatsbürgerschaft durch die Friedensverträge (ipso iure oder Option) besteht noch ein weiterer Weg, italienischer Staatsbürger zu werden, nämlich auf Grund des allgemei nen Gesetzes über die italienische Staatsbürgerschaft vom 13. Juni 1912, Nr. 555, welches im Jahre 1923 auf die neuen Provinzen Italiens

hat hier nur eine authentische Aufklärung gebracht, daß diese Nichtanwendbarkeit sich auf jene Options berechtigten bezieht, welche am 16. Juli 1920 (Tag des Inkrafttretens des Vertrages von Rappallo, das Heimats recht in einer Gemeinde der ehemaligen österr.-ungar. Mo narchie besessen haben. Andere Optionsberechtigte, z. B. solche Personen, die früher in einer Gemeinde der neuen Provinzen Italiens heimatberechtigt waren, oder deren Vater dort hermatberechtigt war usw., können ohne weiteres auf die Erwerbung

die italienische Staatsbürgerschaft erwerben können, es aber nicht versuchten, oder ohne Erfolg geblie ben sind. Die zwei zitierten Artikel betreffen die ausnahms weise Zuerkennung der Staatsbürgerschaft an solche Per sonen, die zwar keine Optanten sind, aber gewissen beson ders berechtigte berücksichtigungswürdige Eigenschaften auf weisen, so z. B. 20jähriger Aufenthalt in den neuen Pro vinzen, Kenntnis der italienischen Sprache und Erwerb der Gemeindezuständigkeit in den neuen Provinzen, oder Ge burt

in den neuen Provinzen und 10jährige Ausübung eines Handels oder Gewerbes dortselbst oder besonders berück- sichtigungswürdige Umstände bei Vorhandensein wenigstens einiger Optionsvoraussetzungen. In allen diesen Fällen können die betreffenden Personen, auch wenn sie seinerzeil nicht um die italienische Staatsbürgerschaft angesucht haben, jetzt noch, wenn die Voraussetzungen der Punkte 2 und 3 des Art. 3 des Gesetzes vom 13. Juni 1912 vor liegen, die Erklärung wegen Wahl der italienischen Staats

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
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Seite 1 von 4
Datum: 15.09.1934
Umfang: 4
, ohne die weiteren, eigentlich wichtigeren Teile zu berücksichtigen. Die Wirtschaftslage der Provinz Bozen sei besser wie die anderer, führte der Präfekt aus. Wir wollen nicht bezwei feln, daß es in Italien Provinzen gibt, die noch bedeutend schwerer heimgesucht wurden wie Bozen. Wohl aber nur zum Großteil deshalb, weil in Bozen in einer früher rjeichen Provjnz Gelder aus guten Zweiten her gespart lagen, und weil die Provinz von einer Bevölkerung bewohnt ist, die es verstand, auch in den schwierigsten

herrscht, und weiß er nicht, daß die Bewohner dieser einst reichen Gegenden es sich > sticht mehr viermögen, die Lebensmittel zu kaufen und d,ie notwendigen Pflanzenschutzmittel sich nicht besor gen können? — Glaubt er denn wirklich, daß die Bevölke rung erst dann Anspruch hat, sich über die Zustände zu beklagen, wenn alle Provinzen auf das Niveau der am schlechtesten lebenden Provinz Italiens zurückgesunken sind? Wir sind die letzten, die nichts davon wüßten, wie überall in der ganzen Welt die Krise

herrscht, warum aber wikl man nicht gerade dem Rechnung tragen, indem die Behörde mit asten Mitteln heimische Industrie und Gewerbe fördert? Warum tut man das Gegenteil und fördert dadurch nur die Zuwanderung von Italienern aus den alten Provinzen? Darauf Hat der Präfekt vergessen, in seiner Rede yinzu- w Visen. Er Hetonte fernerhin die Notwendigkeit der Umstellung der Mnnahmsquesten der Provinz, diese Einnahmsquellen sollen aus den italienischen Provinzen eröffnet werden. „Das Oberetscher

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
hat eine Anzahl Millio nen für die Wiederherstellung der zum Teil baufälligen Kirche gespendet. Ausdehnung wichtiger Metze auf die ueuen Provinzen. ' Rom. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung, von kgl, Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des staatlichen Personals des alten

Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzge b u n g aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionale Insortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Richteramtsprüfungen der Gerichtsauditoren

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehen. . 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinem Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, durch das die Neuernennüng der Kom mission für allgemeine Industriesteuer und der Schätzungskommission für Ei nkommen steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonisiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von En twässerungsarbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len aus die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo nopole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeugung u. Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt, wird. 12. Dekret, das die Pestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 05.11.1924
Umfang: 6
machen, wie das während de« letzten Kriege» in Oesterreich geschah, wo die slawischen Trup pen des österreichisch-ungarischen Heeres sich zu zehn» und Hunderttausenden dem Feinds erga ben, um dann ihre Waffen gegen das Doppel- königreich zu kehren. In, jedem Falle steht In Europa das Gespenst nationaler Kriege neben dem rein imperialistischer. Italien. Die Übersteuerung der neuen Provinzen. Die MbeHü' vom SV. Ottober 1S24 veröf fentlicht zu diesem höchst interessanten Gegen» stand einen offetten Brief an den Abgeord neten

sich auf 222 Millionen für die alten Provinzen «und 1v Millionen Nr die neuen Pro- vdngen belieif, während nach der Neuordnung ein Steuerevgsbnis von 236 Millionen aus die alten Provinzen und 8 Millionen auf die neuen Provinzen oorgeisehen erlscheint. Das wM besagen, dcch die neuen Provinzen im Jahre i924 ew Füniftel (?) der gesamten Steu- evsumme gezahlt Habens während ihnen gemäß der Revision bloß ein SechGmMreißigstel der gesamten Steiuerswnme zu zahlen obliegt. Die neuen Provinzen haben daher eins

Ueberbe- steuenmg von 1S2 Prozent zu tragen gehabt. Während sie gerechteriweise L. S,Sö0.vlX> (das ist gleich ein Hlwsuniddreißigstel von 222 Mil lionen als der Steuersumme der alten Provin zen) hätten zahlen sollen, haben sie in Wirklich keit 16 Millionen gezahlt, d. h. um 1V Millio nen zu viel. Die Sachs hat übrigens nur die Voraussicht jener bestätigt, welche in Kenntnis der großen Verschiedenheit in der Abschätzung des besteuer baren Einkommens in den alten und neuen Provinzen die Anwendung

der in den alten Provinzen geltenden Bemessungsmethoden aus die neuen Provinzen für ungerecht hielten. Ich bin nun der Wnlsicht, dah man solche Vor- tvlNmnW nicht unberücksichtigt lassen darf und daß da unbedingt Abhilfe aeischaffen werden muß. Es handelt isich tatsächlicy nicht bloß um einen Einzelfall ungleicher Steuerbemessung, die wohl vork«nmen tann und unvermeidlich ist, sondern um die Ungleichbehandl-ung ganzer Provinzen, welche »M da« 2X fache im Ver hältnis mehr Steuer gezahlt haben al» die an» deren

Provinzen, und die» nur infolge falscher Anwendung «in«» <S«s«tz»»: man Wird doch nicht «m>KnO«> dttchm, daß die so auffällig ver> f schieden? Anziehung der Steuerschraube aus- ' drücklich beabsichtigt war. Abgesehen davon, daß diese Belastung umso 'drückender erlscheint, als die davon betroffenen Steuerträger zum guten Teil Gebieten angehö ren, welche schon vom Krieg hart heimgesucht wurden, kann man ruhig sagen, daß wir da einer «ungebührlichen Steuereinforberung des Fiskus gegenüberstehen

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 16.08.1922
Umfang: 6
Seite 8 ,SÄVS«G« CwftmtWWBt* Mttt»sch. den IS. vm. Tageschronik. Die Einführung alkitalienifcher Gefehesnormen in den neuen Provinzen. Rom, 16. August. Der Ministerral hielt vor gestern eine Sitzung ab, der auch der Leiter des Zentraiamtes der irsuen Provinzen, Salada, boi wohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, welche die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur- den. Für Süldüwl sind von besonderem Inter esse: Me _ Genehmvgumg von Dekreten, betreffend die wirtschaftliche Assimilierung

des Staatsper- fonals des alten Regimes unter dem Vorbehalt, daß >auch das Schatz-ministerium dazu seine Ge nehmigung gibt. Die AuÄxchmmg der allgemeinen Zollgesetz gebung auf die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Deränderungen verfügt worben stich. Die Gonchmtgung eines Dekretes, daß die Wiedereinfetzung eines Schiedsgerichtes und eines tochndschen Ausschusses bet der Calla nazio. nale ilnfortuni, WteÄung Venezia Tndentina, Vorsicht. Die Genehmigung eines Dekretes mit Bestim- mungen

für die Richterprüfungen der Gerichts- auskultamten, die gegenwärtig bei den Gerichten der neuen Provinzen in Dienst stehen. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel- ches das Inkrafttreten der Kommission für all gemeine lJndustriesteuer und der Schatzungs- kommifsion für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft stehenden Ordnung verfügt wird. Die Genehmigung eines Dekretes, bas einige Teile des allgemeinen Stsmpeltavifes, betreffend strafwürdige Vergehen, auf die neuen Provinzen ausdchnt

. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel ches das Inkrafttreten der Neuerungen der Kom mission für allgemein« Jnbustriesteuer und der Schätzungskommission für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft stehenden Ordnung verfügt wird. Die Ausdehnung der in den allen Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag zu den Spesen der Entwässerungsarbei» ten uNd für die Auffindung uud Ausnützung unterirdischer Masserquellen auch auf die neuen Provinzen. Die Ausdehnung der in den alten

Provinzen geltenden Bestimmungen, betreffend die an die Privvtinduftrien übergebenen Eisenbahnen, Trambahnen und Autolinien Es die neuen Pro. vinzen. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel ches mit WeiLnderungen von Ansätzen die Ge. fetze und Reglements für die Jndustriemonopole des Staates in den neuen Provinzen veröffent licht werden. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel- ches die Vorkehrungen gu gunften der Erzeugung und Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 07.02.1923
Umfang: 4
werden. Die Kammer genehmigte dann die Ab kommen über die Beschrankungen der Rüstungen, den Schutz der Neutralen auf dem Meere, das Verbot der Verwendung giftiger Gase, sowie die Verträge über die Unabhängigkeit Chinas und die Gleichheit der? wirtschaftlichen Behandlung aller Natio nen in China. Wichtige Dekrete für'die neuen Provinzen. Rom. 7. Februar. Eigenbericht. Der König unterfertigte ein Dekret, womit die Bestimmung über die Zuständigkeit in Streitfragen mit der Elsenbahnverwalkung auf die neuen Provinzen

ausgedehnt wird. — Die „Gazzetta Ufficiale' verlautbart die königl. Dekrete vom 11. Jänner 192Z bezüg lich der Ausdehnung Ver Normen hinfichtt- des Verkaufes des staatlichen Chinins Im Königreiche, sowie die im Königreiche in Kraft stehenden Bestimmungen über den Wiederverkauf von Monopolartlkeln. ferner über die Verzehrungssteuer und die gesetz lichen Bestimmungen über das Lottospiel auf die neuen Provinzen und verlautbart schließ lich die Dekrete über die Errichtung der tech- Nischen Finanzämter

in Trieft und Trient und die Neuordnung der Finanzbehörden in den ueüen Provinzen. Aortsetzyng des Berichtes über den vorgestrigen Ministerrat. Ueber Vorschlag des Unterrichts Ministers Gentll-e wurde ein Dekretentwurf über die AfstmMerung der Lehrpersonen der Pro vinzen Trient und Trieft angenommen. Die Assimilierung betrifft das Personal der Mittelschulen, der Lehrerbildungsanstalten, der Fach-, Handels- und nautischen Schulen der neuen Provinzen. Weiters wurde ein mit vorgenanntem Dekret

in die Abonnsmentskategorie C. Der Mini ster berichtete dann, daß die 'Einnahmen aus dem Postverkehre feit 1. Jänner um rund 8 Millionen Lire gestiegen sind, also nicht sanken, wie wegen der Tarifererhöhung von manchen Seiten vorausgesagt wurde. Bezüglich der Justiz- und Kuktusverwal- tung nahm der Ministerrat ebenfalls meh rere Dekrete an, darunter u. a. eines, bein haltend Normen für die Eintragung der Staatsdomänen in den neuen Provinzen in die Grundbücher^ dann eines betreffend die Erstreckimg der zeitweiligen

monatlichen Zu- läge auf die Rechnungs- und Kanzleibeam ten'(impiegati di ragioneria e cancelleria) und die den Gerichtsorganen beigegebenen Diener der neuen Provinzen: dann eines betreffend die Aufhebung der Anwendung de» Art. 4 der vfterr. Verordnung vom 28. Oktober 1865: ferner» eines betreffend die Ausdehnung des Gesetzes und der Ver» ordnung über die Ausübung des Buch führerberufes (efercizio della profefsione vi vaaioniere) auf die Treuen Provinzen. Nach Annahme einer Menge von Ver ordnungen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
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Seite 5 von 8
Datum: 15.03.1927
Umfang: 8
und neuen Provinzialverwaltung. Die Errichiung einer selbständigen Provinz Bozen dürste es rechifertigen,'die Stellung der Provinzen im allgemeinen und besonders die der innen Provinz Bozen im Rabmen der italienischen Stoats- versassung einer Würdigung zu unterziehen. Auf Grund des Gesetzes vom 20. März 1865 wurde das Verwaltungsgebiet des italienischen Staates in Provinzen, .Kreise, Bezirke und Gemeinden eingeteilt. Staatsrechtliche Körperschaften mit Eigeüverwaltung und Eigenvermögen, die berechtigt

sind, im eigenen Wir kungskreise eine Verwaltungstätigkeit auszuüben, sind jedoch: nur die Provinzen und Gemeinden. Mehrere Gemeinden werden in einem Kreise zu- sammengesaht, der die Verbindung zu den Provinzen herstellt. Der Begriff der Bezirke deckt sich mit dein Wirkungskreise der einzelnen Gerichpsspcengel. Nach dem zitierten Provinzialversassnngsgeietze un terstehen der ProvinAialverwaltung: 1. Die Verwaltung des Proviüzlialverinögens. 2. Die öffentlichen Unternehmungen und Anstalten, die von der Provinz

oder unmittelbar von der Regierung selbst gesorgt wird. Der Provinzialverwaltung obliegen demnach! auch die Verwaltung von Provinzialinftituten aller 'Art ohne eigene oder genossenschaftliche Selbstverwaltung, die Sorge süir die Armen und Geisteskranken, die In standhaltung der Prvvinzialstraßjen sowie die Wild- bachverbauungsarbeiten; sie ist befugt, Gemeinden oder Gemeindeverbände bei öffentlichen Bauten und Arbeiten, die im Interesse der Allgemeinheit liegen, zu sub ventionieren. Die Provinzen wurden

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