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Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
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Seite 3 von 12
Datum: 03.12.1922
Umfang: 12
, weil für dieselben die gegenwärtigen vqrschrifts- und gesetzmässigen Verordnungen zu beob achten sind, sö lange, bis die Verfügungen des Gesetzde kretes Nr. 295 Vom 15. März 1921 nicht in Kraft getreten sind. Ort, Rang und Klasse der Zollämter, wie sie im Ar tikel 2 des Teslo unico Nr. 20 vom 26. Jänner 1896 werden für die neuen Provinzen in der Tabelle A, welche dem ge genwärtigen Dekrete angefügt ist, bestimmt. Ueberdies Verfügt der letzte Absatz des obenerwähnten Artikel 2 auch über die Errichtung von Sektionen aiich

als Stellver tretung der gegenwärtig bestehenden Exposituren. Art. 2. So lange nicht der Dienst der Casse depositi e prestiti in den neuen Provinzen eingeführt ist, wird das Denot nach Art. 12 des Zollgesetzes nach den gegenwärtig in Kraft stehenden Normen für die Gerichtsdepots erlegt. Art. 3, Ajp'die Stelle des Art. 116 des Zolle?esctzes tritt. Solange t^-jen neuen Provinzen die gegenwärtig existie renden Finanzrichter ihr Amt nusüben, folgende Bestim mung: Die Geld- und anderen Strafen

, welche das Gesetz für Schmuggel und Zollübertretungen vorsieht, sind von Art. 6. Die liquidierten und noch nicht bezahlten Guthaben der Kontribuenten verfallen nach der Prozess ordnung, welche in den neuen Provinzen in Geltung steht, zur Zollentschädigung. Mit dem in den neuen Provinzen in Geltung stehen den Prozessverfahren wird eine Konfiskation nach Art. 337 des Zollreglements verhindert. Art. 7 und Art. 8 handelt über Seerechtsbestimmun gen zum Teil über Ueberseehandel und ist für unser Oehiet von geringer

Bedeutung, so dass wir die beiden Artikel übergehen können. A r t. 9 handelt von der Regelung der aus Art. 8 und 9 sich eventuell ergebenden Streifigkeiten, welche im Arti kel 212 des Zollreglements angeführt snd. Sie werden ge regelt durch die Dekrete Nr. 330 vom 9. April 191t und Nr. 1270 vom 19. April 1911, bereits ausgedehnt auf die neuen Provinzen mit Art. 4 des kgl. Dekretes Nr. 366 vom 7. März 1920. Art. 10. Der letzte Absatz des Artikels 340 des Zoll- reelements ist so lanne nicht anwendbar

, solange nicht Oie Bestimmungen, die im Königreiche für pvrisches Pulver und andere Exnlosivstoffe gelten, auf die neuen Provinzen ausgedehnt sind. Im Uebergangswege sind die bisher aneewendefen Bestimmungen in den vom obenerwähnten letzten Absatz vorgesehenen Fall auzuwenden. Art. 11. Es bleiben alle bisher in Kraft gewesenen Bestlmmunoen zuaunsten der Freizonen in den neuen Pro vinzen und jene betreffend die Zolldepols ausserhalb der den zuständigen Behörden nach den Bestimmungen

1
Bücher
Kategorie:
Sozialwissenschaften
Jahr:
1846
¬Die¬ Bevölkerungs-Verhältnisse der österreichischen Monarchie mit einem Anhange der Volkszahl, Geburten, Sterbefälle und Trauungen vom Jahre 1819 bis zum Jahre 1843
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Seite 283 von 369
Autor: Becher, Siegfried / Siegfried Becher
Ort: Wien
Verlag: Doll
Umfang: 368 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1819-1843
Signatur: II 212.874
Intern-ID: 348543
281 mehr einwirken, well ihr dadurch aHcüt schon sehr viele Gelegen heit gegeben ist, die Lebensdauer der Bewohner nicht nur zu ver längern, sondern auch die Lebenskraft derselben Zu erhalten. Die hier über vorhandenen, höchst unbefriedigenden Daten beweisen nur, daß in den österreichischen Provinzen die meisten Todesfälle Folge ge wöhnlicher Krankheiten sind, welche durch Klima, Bodcnbcschas- fenheit, Nahrung und Beschäftigung entstanden, wenn auch nicht ganz gehoben und beseitigt

am häufigsten in Galizien und den italienischen Provinzen vor, und sind am sel tensten in Niederösterreich und Oberösterreich. Die Zahl derTodeS- fälle in Folge epidemischer Krankheiten sind in einzelnen Ländern selten, und waren im I. 1837 am häufigsten, namentlich in den Provinzen Böhmen, Mähren und Schlesien, dann Galizien, über haupt in slavischen Provinzen. Vergleicht man die Anzahl der To desfälle, welche in Folge epidemischer Krankheiten mit jenen, die durch gewöhnliche Krankheiten erfolgt

sind, so verhalten sich die ersteren zu den letzteren in den deutschen und slavischen Provinzen im 1.1837 wie 1 zu 38, im I. 1840 wie 1 zu 62, im I. 1843 wie 1 zu 83, in den italienischen Provinzen wie 1 zu 117, bezüglich 246 und 315, so daß in den ersteren sich die Fälle der Epidemie vermehrt, in den letzteren Provinzen aber vermindert haben. Ungeachtet die Schutzpocken allgemein unter strenger Ueber- wachung Anwendung finden, zählt man doch alljährlich 3500 bis 4600 Todesfälle in der Monarchie mit Ausschluß

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Bücher
Kategorie:
Sozialwissenschaften
Jahr:
1846
¬Die¬ Bevölkerungs-Verhältnisse der österreichischen Monarchie mit einem Anhange der Volkszahl, Geburten, Sterbefälle und Trauungen vom Jahre 1819 bis zum Jahre 1843
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Seite 216 von 369
Autor: Becher, Siegfried / Siegfried Becher
Ort: Wien
Verlag: Doll
Umfang: 368 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1819-1843
Signatur: II 212.874
Intern-ID: 348543
man diese Resultate etwas genauer, so ergeben sich alle Jahre in den einzelnen Provinzen in Rücksicht der Sterb lichkeit einige und oft sehr divergirende Abweichungen, die nur darin übereinstimmen, daß die meisten Todesfälle unter beiden Geschlechtern im Lande Oesterreich unter der Enns Vorkommen, woraus die größere Mortalität in der Haupt- und Residenzstadt Wien namentlich einwirkt. Unter den übrigen Provinzen ist die ver- hälmihmäßig größere Sterblichkeit in der Militärgrenze, dann in den beiden italienischen

Provinzen ausgewiesen; nächst diesen ist die Sterblichkeit beider Geschlechter in den slavischeu Provinzen am erheblichsten; dagegen die geringste Sterblichkeit in Dalmatien, Siebenbürgen. Ungarn und Tirol; die mittlere Sterblichkeit ent fällt sonach ans alle übrigen Provinzen. Es wird zwar behauptet, die größere Sterblichkeit stehe mit der Propagationssähigkeit der Bewohner im geraden Verhältniß, allein diese Ansicht rechtfertigt die Erfahrung nicht in allen Füllen , und hat nur insofern

einige Begründung, weil gewöhnlich der Eintritt ins Leben zugleich die gefährlichste Ursache der Sterblichkeit tu sich trägt, und gerade in dem ersten Lebensjahre in allen Ländern die meisten Todesfälle sich ergeben. Die größte Reprodultion haben die Militärgrenze und die beiden italienischen Provinzen, die geringste Tirol, Dalmatien und der größte Theil von Jllirien, aber auch diese Provinzen haben mit einiger Abweichung auch die größte und geringste Mortalität. Die Nachweifungen

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Bücher
Kategorie:
Sozialwissenschaften
Jahr:
1846
¬Die¬ Bevölkerungs-Verhältnisse der österreichischen Monarchie mit einem Anhange der Volkszahl, Geburten, Sterbefälle und Trauungen vom Jahre 1819 bis zum Jahre 1843
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Seite 297 von 369
Autor: Becher, Siegfried / Siegfried Becher
Ort: Wien
Verlag: Doll
Umfang: 368 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1819-1843
Signatur: II 212.874
Intern-ID: 348543
Der größte Zuwachs der Bevölkerung entsteht durch die Mehr zahl der Geburten nach Abrechnung der Sterbesälle, von minde- rem Belange ist jener ans den Einwanderungen. Vergleicht man die Volksvermehrung in den österreichischen Provinzen mit Aus nahme der ungarischen und der Militärgrenze, so hat dieselbe vom I. .1819 bis J 843 nur 4.335.297 Seelen betragen, davon durch die Ueberzahl der Geburten allein 4.149.186 Seelen in Rechnung kommen, so zwar, daß durch Einwanderungen innerhalb 25 Jah ren

nur 186.111 Köpfe zugewachsen sind. Vergleicht man den Stand der Bevölkerung vom 1.1819 mit jenem vom Jahre 1843, das Militär mitgerechnet, so hat sich die selbe vermehrt, und zwar: iniden österreichisch-deutschen und sla- vischen Provinzen um 3.546.936 Köpfe oder 26,4 Percent, in den beiden italienischen Provinzen um 788.359 Köpfe oder 19,2 Perc., in den ungarischen Provinzen und der Militärgrenze um 3.018.495 Köpfe oder 24,1 Perc., sonach im Ganzen um 7.353.792 Köpfe oder 24 Pereent. Dieselbe schreitet

jedoch nicht in allen Perioden gleich fort, und es ergeben sich die auffallendsten Schwankungen, es hat näm lich betragen der Zuwachs vom I. 1820 bis zum Jahre 1830, und zwar 1) in den öst. deutsch, u. slav. Prov. 1.811.315 Köpfe oder 12,9 Perc. 2) in den italienischen Provinzen . 355.980 » * 8,6 » 3) i. d. ungar.Prov. n. d. Militärgr. 1.479.426 » » 11,6 » sonach während dieses Decenniums in der ganzen Monarchie 3.646.721 Köpfe oder 11.8Pcrcench dagegen während derJ. 1830 bis zum I. 1840

in den erstgenannten Provinzen 1.025.249 Köpfe oder 6,4 Percent in den 2. genannten Prov. 258 181 » » 5,7 in den 3. genannten Prov. 1.163.147 » » 8,1 » so daß in dieser 10jährigen Periode nur 2.446,577 Köpfe oder 7 Percent zugewachsen sind. Das ungünstige Verhältniß während der zuletzt angeführten Periode hat ihren nächsten Grund in der Cho lera, welcher die Provinzen der Monarchie im Anfänge dieses De cenniums heimsuchte und die Sterblichkeit ansehnlich erhöhte.

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Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
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Seite 2 von 10
Datum: 09.11.1924
Umfang: 10
Lunelli hat dieser Tage einen Brief erhallen, den er sicherlich nicht hinter den Spiegel stecken wird. Worüber wir schon lange geklagt haben, wird endlich von einer ganz unverdächtigen Seite, einem Turincr Legionär kräftig unterstrichen: ..Die Steuerschraube wird in den neuen Provinzen zu stark.ap- gezogen.“ Die „Libertà“ hat den Brief veröffentlicht. Er tautet: ' „Lieber Lunelli 1 Ich erlaube mir, deine Aufmerksamkeit sowie die Auf merksamkeit deiner Abgeordneten-Kollegen aus dem Tren iino

auf den Bericht des Abg. De Stefani betreffs dia Maß nahmen zur Neuordnung der Aufteilung der direkten Steuern zu lenken. Aus diesem Bericht geht hervor, daß das E r g e b n i s der Gcbäudesteuer pro 1924 sich auf 222 Millionen für die alten Provinzen und 16 Million# . für die neuen Provinzen belief, während nach der Ne# Ordnung ein Sleuerergebnis von 286 Millionen auf die al ten Provinzen und 8 Millionen auf die neuen Provinzen vorgesehen erscheint. Das will besagen, daß die neuen Provinzen im .fahre

1 9 24 V 16 der gesamteh Steuers u mmc gezahlt haben, während ihnen gemäß der Revision bloß ein Sechsunddreißigstel der gesamten Steuersumme zu zahlen obliegt. Die neuen Provinzen: ha ben daher eine Ueborbesteueriing von 152 Prozent zu trar gen gehabt. Während sie geror.hterweise Lire 6,350.000 (d. i. = '/“ von 222 Millionen als der Steuersumme der alten Provinzen) hätten zahlen sollen, haben sie in Wirklichkeit 16 Millionen gezahlt, das heißt um 10 Millionen zu viel. Diese Sache hat übrigens nur die Voraussicht

jener be stätigt. welche in Kenntnis der großen Verschiedenheit in der Abschätzung des besteuerbaren Einkommens in den allen und neuen Provinzen die Anwendung der in den al ten Provinzen gellenden B e m e s s u In g s m e t h o d e n auf die neuen Provinzen für ungerecht hielten. " leb bin nnn der Ansiebt. daß man solche Vorkomm nisse nicht unberücksichtigt lassen darf und daß da unbe dingt Abhilfe geschafft werden muß. Es handelt sich tat sächlich nicht bloß nm einen Einzelfnll ungleicher'Steuer bemessung

, die wohl Vorkommen kann und unvermeid lich ist, sondern nm die Ungleiehbehnndlung ganzer Pro vinzen, welche nm das 2’Afnche im Verhältnis mehr Steuer gezahlt haben als die anderen Provinzen und dies nur infolge falscher Anwendung eines Gesetzes; man wird doch nicht nnnrhmen dürfen, daß die so auffällig verschie dene, Anziehung der Steuerschraube ausdrücklich beabsich tigt war. Abgesehen davon, daß diese Belastung umso drückender erscheint, als die davon betroffenen Steuerträger zum gu ten Teil Gebieten

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Bücher
Kategorie:
Sozialwissenschaften
Jahr:
1846
¬Die¬ Bevölkerungs-Verhältnisse der österreichischen Monarchie mit einem Anhange der Volkszahl, Geburten, Sterbefälle und Trauungen vom Jahre 1819 bis zum Jahre 1843
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Seite 199 von 369
Autor: Becher, Siegfried / Siegfried Becher
Ort: Wien
Verlag: Doll
Umfang: 368 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1819-1843
Signatur: II 212.874
Intern-ID: 348543
1S7 Die Anzahl der Todtgebornen ist in der österreichischen Mo narchie nicht bedeutend größer in den deutschen als in den übrigen Provinzen, so daß in denselben mit Inbegriff von Dalmatien und Galizien im Durchschnitte jede 68. bis 76., in den italienischen Provinzen aber jede 90. bis 700. ein todtgebornes Kind ist. Unter den einzelnen Provinzen sind diese Fälle in der Militärgrenze, Sie benbürgen am seltensten, noch seltener aber in Tirol und Dalma tien. Die sorgenfreiere Erlstenz

, die Sittlichkeit eines Volkes trägt gewiß das meiste bei, das Leben der Gezeugten im Leibe der Mutter zu bewahren, und wenn sonst durch eine angemessene Zahl Ge burtsärzte und Hebammen die Entbindungen eine entsprechende Un terstützung finden, die Todtgeburten zu vermindern. Mit der Aufklärung des Volkes und seiner größeren Entwick lung in industrieller Hinsicht vermindert sich nicht immer die An zahl der Todtgebornen, denn unter den österreichischen Provinzen sind dieselben in jenen am häufigsten

, welche durch Gewerbsamkeit und intellektuelle Bildung sich mehr auszeichnen, als in Nieder österreich, Böhmen, Schlesien. Die unverhältnißmäßige Anzahl der unehelichen Geburten, welche in den meisten österreichischen Provinzen alljährlich Vorkommen, tragen gewiß vorzugsweise bei, das Verhaltniß der Todtgebornen zu den Lebendgeboruen zu erhö hen , und daß selbe außer der Ehe häufiger als in der Ehe ver kommen, liegt in der Gleichgiltigkeit und Sorglosigkeit in dem Ver halten während der Schwangerschaft und beim

Herannahen der Entbindung, welche sich jene Personen, die den Zeugen des be gangenen Fehltrittes gerne beseitigt wissen, zu Schulden kommen lasten. Wenn in der Ehe und bei Wohlhabenden Fälle von Todt geburten Vorkommen, liegen sie oft in dem sorglosen oder zu ängst lichen Verhalten, dann in der geschwächten Leibesbeschaffmheit der Schwängern. In den einzelnen österreichischen Provinzen ohne Ungarn ver hält sich die Anzahl der Todtgebornen zu den Lebendgeboruen, und zwar wie 1 i. 1.1834 in Oesterreich

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Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
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Seite 2 von 10
Datum: 02.09.1923
Umfang: 10
sind (über Schutz der Handels- und Fabrikmarken, Modelle, Zeichnungen und Industriepatente). Art. 2: Alle in den neuen Provinzen derzeit zurecht bestehenden Rechte bezüglich Patente, Modelle, Fabriks- und Handelsmarken bleiben weiter in Wirksamkeit, -wenn sie seinerzeit beim Patentamt in Wien und bei den zuständigen Handelskammern ordnungsgemäss registriert wurden und vom Interessenten binnen 6 Monaten beim „Amt zum Schutze des geistigen Eigentums“ im Volkswirtschaftsministerium in Rom angemeldet

das ital. Gesetz massgebend. Art. 4: Die derzeit in den neuen Provinzen anhängenden (laufenden) Gesuche sind binnen 6 Monaten kostenfrei gemäss den Bestimmungen des ital. Gesetzes zu erneuern. Bewilligungen werden dann auf Grund der neuen Gesuche mit Gültigkeit für die'alten und neuen Provinzen erlassen. Art. 5: Wer (nach Art. 2) die Registrierung seiner Rechte verlangt, kann auch die Ausdehnung deren Gültigkeit auf die alten Provinzen, jedoch auf sein Risiko und Gefahr und vor behaltlich

der vorbestehenden Rechte Dritter, verlangen. Hiefür ist eine feste Gebühr von L 50 für Patente, L 30 für Marken schutz, L 10 für Modelle und Zeichnungen. Im Register und Zertifikat wird der Vermerk eingetragen: „Auch in den neuen Provinzen gültig.“ Die solchermassen in den alten Provinzen (durch die Ausdehnungsforderung) erwachsenden Rechte werden nach den ital. Gesetzen geregelt. Die Ausdehnung ist jedoch ungültig bezw. wirkungslos, wenn der zum Schutze beantragte Gegenstand (Patent, Marke usw.) in den alten

Provinzen bereits für den öffentlichen Gebrauch preisgegeben ist. Für die Auf rechterhaltung solcher Rechte gelten die unter Punkt 1 im Art. 3. angeführten Gebühren. Art. 6: Binnen 6 Monaten können alle in den alten Pro vinzen bestehenden Patent- und Markenrechte auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden (Gebühren wie in Art. 5). Auch die anderen Bestimmungen des Art. 5 kommen entsprechend zur Anwendung. Art. 7: Besagt u. a., dass die vorbestehenden Rechte Dritter in den neuen Provinzen stets gewahrt

bleiben, falls in den alten Provinzen Patente usw. registriert werden, die nunmehr auch in den neuen Provinzen Geltung haben werden. Art. 8: Die nach dem 3. Nov. 1918 bei den General kommissariaten, Kommissariaten und Handelskammern der neuen Provinzen deponierten Patentansuchen sind hinsichtlich dieses Dekretes in Gültigkeit. m m Wein - und Obsthandel. Unsere Weinlese 1923. Derzeit sind die Erhebungen über die voraussichtliche Weinernte im Gange. Die Ueber- sicht wird dann im Blatte des Abg

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Bücher
Kategorie:
Sozialwissenschaften
Jahr:
1846
¬Die¬ Bevölkerungs-Verhältnisse der österreichischen Monarchie mit einem Anhange der Volkszahl, Geburten, Sterbefälle und Trauungen vom Jahre 1819 bis zum Jahre 1843
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Seite 74 von 369
Autor: Becher, Siegfried / Siegfried Becher
Ort: Wien
Verlag: Doll
Umfang: 368 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1819-1843
Signatur: II 212.874
Intern-ID: 348543
und 649 bis 727 Familien auf eiue O. Meile. In den deutschen Provinzen kommt auf 7,8, in den italieni schen auf 22,5, und in den ungarischen auf 56,2 Q. Meilen eine Stadt. Die größte städtische Bevölkerung hat Böhmen, wo eine Stadt schon im Umfange von 3,1 Q. Meile gelegen ist. Die meisten Flecken hat Ungarn, dann Böhmen, Oester reich unter der Enns und das vmeticmische Gebiet, die wenigsten Dalmatien und das Küstenland. Die Marktflecken vertheilen sich, daß in dm deutschen Provinzen auf 4,3

, in den italienischen aus 2,1, und in den ungarischen auf 7,9 ein Markt kommt. Die meisten Dörfer hat Böhmen und Ungarn, beide dem nach auch die meisten Wohnorte. Die letztere Provinz hat auch die meisten Wohngebände, wenn man auf den Flächenraum keine Rücksicht nimmt. Nach dem Flächenraume entfallen auf eine Q. Meile im Jahre 1837 in den deutschen Provinzen Dörfer Wvhiipl. Hauser Familien 8,8 9,1 455 707,3 » italienischen >, 7,2 8. 833 1.151,6 » ungarischen » 2,8 3. 382 526.6 bis zum Jahre 1840

haben sich die Häuser und Familien so ver mehrt , daß auf eine Q. Meile in den deutschen Provinzen 460 Häuser und 727 Familien , in den italienischen Provinzen 852

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 10 von 14
Datum: 23.10.1969
Umfang: 14
Verordnungen, ein heitlich in allen Provinzen durchgeführt. Es wurde nicht nur die zentralisierte Da tenverarbeitung durchgeführt, sondern auch die Vereinheitlichung der laufen den Arbeiten der Datenerfassung bei den Provinzämtern. Die einheitliche Orga nisation ist eine unerläßliche Vorausset zung für die Bedeutung der Milchlei stungsprüfungen, welche die Grundlage für die Verwirklichung des Aufbaues und der Verbesserung der züchterischen Arbeit sind. Es ist erfreulich, festzustellen, daß so wohl kleine

registriert und die Leistungsab schlüsse für die Leistungsdauer jeder ein zelnen Kuh in beschleunigtem Maße übermittelt; weiters werden Erhebungen und Studien der produktiven Eigenheiten durchgeführt, welche von bemerkens wertem Interesse, sowohl technischer wie wirtschaftlicher Natur sind. In der Zeit vom 1. Jänner bis 31. De zember 1968 wurden in 83 Provinzen die Leistungsprüfungen durchgeführt. Von diesen haben nur 18 Provinzen die Daten dem Zentralamt aus technisch organisatorischen Gründen

nicht über mittelt. Im vergangenen Jahr haben sich den im Jahre 1967 zusammengeschlossenen 49 Provinzen noch die Provinzen Ascoli Piceno, L'Aquila, Avellino, Bozen, Ca gliari, Chieti, Cuneo, Catanzaro, Gros seto, Massa Carrara, Pescara, Pavia, Ro vigo, Sondrio, Treviso und Vercelli an- geschlossen. Die Situation der Milchleistungsprü fungen auf dem gesamten Staatsgebiet im Jahre 1968 — aufgeteilt nach Provin zen, Regionen und Zonen — ergibt, daß 370.658 Kühe der Leistungsprüfung un terstellt wurden

bei den Schwarzbunten, 63.863 beim Braunvieh und 14.657 bei anderen Rassen. Die Sta tistik ergibt, daß 9 Provinzen (Brescia, Cremona, Mantua, Mailand, Udine, Mo dena, Parma, Reggio Emilia, Rom) mit jeweils über 10.000 Stück 54,2 Prozent des Gesamtbestandes kontrollieren, wäh rend 19 Provinzen mit jeweils weniger als 1000 Stück nur 3,2 Prozent kontrol lieren. (Anmerkung: Dieser Vergleich ist nicht stichhaltig, da es sich bei den 19 Provinzen um Bergzonen handelt, wo die Durchführung der Leistungsprüfun gen gegenüber

dem Flachland geogra phisch, organisatorisch und finanziell erheblich erschwert ist.) Bei 236.484 Leistungsabschlüssen er gibt sich ein Durchschnitt von 4195 kg Milch mit 3.69 Prozent Fett. Der durchschnittliche Eiweißgehalt ist nicht angeführt, da vorläufig nur eine beschränkte Anzahl von Provinzen an der Durchführung der Eiweißprüfung interessiert ist. In der Folge werden auszugsweise die die Provinz Bozen betreffenden Daten und Ergebnisse angeführt und vergleichs weise die der umliegenden Nachbarpro

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Bücher
Kategorie:
Sozialwissenschaften
Jahr:
1846
¬Die¬ Bevölkerungs-Verhältnisse der österreichischen Monarchie mit einem Anhange der Volkszahl, Geburten, Sterbefälle und Trauungen vom Jahre 1819 bis zum Jahre 1843
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Seite 224 von 369
Autor: Becher, Siegfried / Siegfried Becher
Ort: Wien
Verlag: Doll
Umfang: 368 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1819-1843
Signatur: II 212.874
Intern-ID: 348543
WA mehr als 20 Jahre lebte», und in einem Jahre selten die Hälfte der Neugebornen dieses Lebensalter überschreiten. Man kann daher mit allem Grund annehmen, daß mit Ausnahme von Oesterreich unter der EnnS und der Provinz Venedig in allen Provinzen mehr als die Hälfte der Neugebornen das 20. Lebensjahr überschreiten. ES verhalten sich die Gestorbenen vor dem ersten Lebensjahre zu den Gebornen im Lombardischen wie 1 zu 3,4 bis 3,8, im Venetiani- schen wie 1 zu 3,1 bis 3,3, daher in der letzteren

Provinz die Sterblichkeit unter den Neugebornen stärker ist. Die Militär grenze gehört zu den Provinzen mit bedeu tender Mortalität, nimmt man jedoch auf die vorgekommenen Todes fälle von der Gebürt bis zum ersten Jahre Rücksicht, gehört sie zu jenen mit einer mittleren Sterblichkeit, indem sich die Gestorbenen vor erreichtem ersten Jahre zu den Neugebornen wie 1 Zu 4,5 be züglich 4,3 verhalten. Es wurden während Neugeborne gezählt 52,762 51,625 davon sind vor erreichtem ersten Jahre . . 11.666 11.872

gestorben, es haben das erste Jahr daher 41.096 39.753 überschritten, es find ferner bis z. 20. Jahr 13.123 17.959 gest., so daß man annehmm kann, es haben 27.973 21.794 20 Jahre und darüber gelebt, d. i. bald mehr, bald weniger als die Hälfte. Hier, so wie in Galizien, ist die Sterblichkeit vom L bis zum 20, Jahre größer als in allen übrigen Provinzen; auch ist in diesen 2 Provinzen die Zahl der Verstorbenen während dieses Alters größer als jene vor erreichtem ersten Jahre. Siebenbürgen

mit einer bei weitem geringeren Mortalität i. 1.1837 i. 1.1840 zählte Neugeborne . 71.029 63.099 darunter Todesfälle vor dem ersten Jah re. 10.573 10.609 daher erreichten das erste Lebensjahr. . . 60.456 52.490 vom 1. bis zum 20. Jahre dagegen sind . 11.523 16.476 gestorben, so daß von allen Neugebornen. 48,933 36.014 mehr als 20 Jahre gelebt, welches Vechältniß hier bei weitem günstiger als in den übrigen Provinzen ist, auch ist die Mortalität

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Bücher
Kategorie:
Sozialwissenschaften
Jahr:
1846
¬Die¬ Bevölkerungs-Verhältnisse der österreichischen Monarchie mit einem Anhange der Volkszahl, Geburten, Sterbefälle und Trauungen vom Jahre 1819 bis zum Jahre 1843
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Seite 240 von 369
Autor: Becher, Siegfried / Siegfried Becher
Ort: Wien
Verlag: Doll
Umfang: 368 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1819-1843
Signatur: II 212.874
Intern-ID: 348543
jährlich mit Rücksicht auf die verschiedenen Provinzen, d. i. fast ein Fünftel der Einwohnerzahl. Zur Beurtheilung der übrigen Ein wohnerzahl so wie der weiblichen Bevölkerung in ihrem Ver hältnisse zur Totalität der Volksmenge fehlen die entsprechenden Nachweisungen. In Beziehung auf die männliche Gesammtbevölkerung beträgt im Durchschnitte der Nachwuchs von der Geburt bis zum zurückge legten 18. Jahre fast zwei Fünftel bis die Hälfte, differirt jedoch in den einzelnen Provinzen in der Art

, daß derselbe in Niederöster reich 34 Percent oder unter je 1000 Einwohnern 340, in Ober- österreich 35 bis 36 Percent oder 360, in Steiermark über 39 Percent oder 390, in Kärnten und Krairr 40 Percent oder 394 bis 400, im Küsten lande 43 bis 44 Percent oder 437 bis 445, in Böhmen 44 Percent oder 440, in Mähren und Schlesien 45 Per cent oder 450, in Galizien 48 Percent oder 480 Köpfe beträgt. Es ist dieses Verhältniß in den slavischen Provinzen am günstig- sten, und aus diesen Resultaten zu ersehen, daß die Mehrzahl

der männlichen Bevölkerung in den conscribirten Provinzen in dem Al ter von 1 bis 18 Jahren sich befindet; ein ähnliches Derhälmiß nach den Rachweisungen früherer Jahre ist anch in den nicht-con scribirten Provinzen bemerkbar. II. Die Fälle, daß in einzelnen Kreisen der verschiedenen Pro vinzen der Nachwuchs der männlichen Bevölkerung während ein zelner Jahre abnimmt, sind selten, wie aus der Vergleichung der vorstehenden Ueberstchten selbst zu ersehen ist. Wichtiger als dieses erscheinen gewiß die Resultate

11
Bücher
Kategorie:
Sozialwissenschaften
Jahr:
1846
¬Die¬ Bevölkerungs-Verhältnisse der österreichischen Monarchie mit einem Anhange der Volkszahl, Geburten, Sterbefälle und Trauungen vom Jahre 1819 bis zum Jahre 1843
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Seite 238 von 369
Autor: Becher, Siegfried / Siegfried Becher
Ort: Wien
Verlag: Doll
Umfang: 368 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1819-1843
Signatur: II 212.874
Intern-ID: 348543
336 Ans den Angaben der einzelnen Provinzen ist ersichtlich, daß der männliche Nachwuchs im Jahre 1837 gegen das Jahr 1834 in Steiermark und im Küstenlande größer, in allen übrigen aber geringer war, dagegen im I. 1843 -gegen das I. 1840 nur in Oesterreich ob der EnnS eine Abnahme stait gefunden hat. Die Zahl des männ lichen Nachwuchses unter den einzelnen Provinzen schwankt zwischen 14 bis 20 Percent der Bevölkerung, ist im Lande unter der Enns am niedrigsten, in Galizien am stärksten

. Nach der Zählung vom I. 1837 gegen das I. 1834 beträgt der Nachwuchs von der Geburt bis zum 15. Jahre in Niederöster- reich 14,5; Oberösterreich 15,14, Kärnten und Krain 16,68, Tirol 18,93, Böhmen 18,15, Mahren und Schlesien 18,68, Steier mark 16,86, Küstenland 19,09, Galizien 20,85, Dalmatien 19,81 Percent; in den ungarischen Provinzen über 19, in den italieni schen aber an 17 Percent der ganzen Bevölkerung. Der männliche Nachwuchs vom 16. bis incl. 18. Jahre war im I. 1837 gegen 1834 nur in Tirol

um 57 Individuen kleiner, hat sich in allen übrigen Provinzen vermehrt, und betrug im Jahre 1837 an 2,8 Percent der ganzen Bevölkerung. Auch bei dieser Ka tegorie ergibt sich aus der Vergleichung der Jahre 1834 mit 1837 eine auffallende Verschiedenheit in den einzelnen Provinzen. So beträgt derselbe in der Militärgrenze . 3,3Perc. in Galizien ..... 2,7Perc. Mähren u. Schlesien 3,1 » der Lombardie » Venedig , . » Böhmen . . . » Ungarn . . . » Siebenbürgen. » Dalmatien . 3,0 2,9 2,8 2,8 2,8 2,8 » Tirolu

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Bücher
Kategorie:
Medizin
Jahr:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
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Seite 524 von 573
Autor: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 559 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II A-9.581
Intern-ID: 192413
dem Bauernstände angehören oder nicht (vermöge h. Hofkamm.-Dek. v. 29. Mai l. I., Z. 18037) und zwar für dieselben die ganzen Verpflegskosten vergütet, so haben beide h. Hofstellen beschlossen, die verlagsweise Auszahlung durch die n. ö. P rov.« K a me ralausgabslass« auch auf diese Heilkosten in so fern auszudehnen, als die betheiligten Individuen in andere Provinzen abgeschoben werden. Weil jedoch die in dem Wiener allgemeinen Krankenhause an der Siphilis verpflegten Unterthanen anderer Provinzen

sehr zahlreich sind, und daher den Kame- ralkassen.und Ländcrstellen durch die vorerwähnte verlagsweift Ausglei chung eine nicht unbedeutende Geschäftsvermehrung Zuwachsen würde, so wurde die Krankenhaus-Direktion angewiesen, in Zukunft statt wie bisher um jeden Betrag einzeln einzuschreiten, monatliche nach den ver schiedenen Provinzen abgesondert verfaßte Konsignationen in Dupplo an die n. ö. Regierung vorzulegen, von welcher sodann die Flüssigmachung der Beträge bei der n. ö. Prov.-Kameralausgabskassa

an die Krankenhaus- Direktion gegen deren Quittungen einzuleiten und behufs der Erlangung der Vergütung hiefür im Wege der gedachten Kaffen-Ausgleichung ein Konsignations-Dupplikat an die betheiligten Länderstellen zu übersenden ist, die über jede solche Konsignation die unterstehende Landes«Kameralaus- gabskaffa anzuwciscn haben. Endlich haben beide h. Hvfstellen beschlos sen, das nämliche Verfahren hinsichtlich der Vergütung der Verpflegs kosten für die in den Krankenhäusern anderer Provinzen verpflegten

und siphilitischen Schubperfonen anderer Provinzen der Prov.-Staatsbuchhaltung cinznftnden, deren Auf gabe es ist, hierüber nach den verschiedenen Provinzen abgesonderte Konsignationen in Dupplo zu verfassen und diese behufs der Flüssigma chung der Beträge dem Güdernium vorznlegen. Hofkamm-Dek. v. 26. Jan. 1847, Z. bl285, Gub.-Kundm. v. 18. Juni 1847, Z. 14005. Die allgemeine Md gegründete Klage, daß die Hierlands in den Apo theken vorsindigen Blutegel meistens klein, noch nicht ausgewachsen und daher

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1970
¬Das¬ Paket
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Seite 38 von 44
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Hochschüler/innen/schaft
Umfang: 44 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Der fahrende Skolast ; 15,1/2. - Enth.: Die drei Fassungen (A,B,C) mit dem Operationskalender (D) ohne die Motivierungen!
Schlagwort: s.Südtirol-Paket
Signatur: III 100.297
Intern-ID: 242669
Organen eine Verfallserklärung der Genehmigungen für große Wassepableitungen zu erwirken, wenn die vom Gesetz vor geschriebenen Bedingungen zutreffen. Die italienischen Staatsbahnen sind der in den obigen Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen hinsichtlich des erzeugten und aus schließlich für die eigenen Dienste verwendeten Stromes ent hoben. 3. Kapitel Befugnisse der Provinzen Art. 11 Die Provinzen haben die Vollmacht, innerhalb der im Art. 4 bezeich- neten Grenzen Gesetzesbestimmungen über folgende

; 7. Landschaftsschutz; 8. Gemeinnnutzungsrechte; 9. Regelung des Mindestausmaßes für Kulturgrundstücke, auch in bezug auf die Anwendung des Art. 847 des bürgerlichen Ge setzbuches; Regelung des Höferechtes und der auf alten Sat zungen oder Gepflogenheiten beruhenden Familiengemeinschaf ten; 10. Handwerk; 11. Volkswohnhäuser; 12. Binnenseehäfen; 13. Messen und Märkte; 14. Einrichtungen für Erste Hilfeleistung bei öffentlichen Notstands fällen. Art. 12 Die Provinzen haben die Befugnis, innerhalb der im Art. 5 bezeich

- neten Grenzen Gesetzesbestimmungen über folgende Sachgebiete zu erlassen: 1. Ortspolizei in Stadt und Land; 2. Kindergärten, Volks- und Mittelschulunterricht, altsprachiger, naturwissenschaftliher und technischer Unterricht, Lehrerbil dung und Unterricht an Kunstschulen; 3. Schulfürsorge. 4. Kapitel Gemeinsame Bestimmungen für die Region und die Provinzen Art. 13 In den Sachgebieten und innerhalb der Grenzen, in denen die Region oder die Provinz Gesetzesbestimmungen erlassen

kann, wird die entsprechende Verwaltungsgewalt, die nach der früheren Ordnung dem Staate zustand, von der Region bzw. von der Provinz ausgeübt. Die Machtbefugnisse, die den Provinzen nach geltendem Recht zu stehen, bleiben aufrecht, soweit sie mit dem vorliegenden Statut vereinbart sind. Der Staat kann darüber hinaus der Region, der Pro vinz und anderen öffentlichen Gebietskörperschaften mit Gesetz Aufgaben seiner eigenen Verwaltung übertragen, ln diesem Fall geht der Kostenaufwand für die Durchführung dieser Aufgaben

zu Lasten des Staates. Die Übertragung staatlicher Verwaltungsaufgaben kann, auch wenn sie durch dieses Gesetz erfolgt, durch ein ordentliches Gesetz der Republik geändert oder widerrufen werden. Art. 14 Die Region übt ihre Verwaltungsbefugnisse in der Regel in der Weise aus, daß sie dieselben den Provinzen, den Gemeinden und anderen Gebietskörperschaften überträgt oder sich deren Ämter be dient. Die Provinzen können einige ihrer Verwaltungsbefugnisse den Ge meinden

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Bücher
Kategorie:
Sozialwissenschaften
Jahr:
1846
¬Die¬ Bevölkerungs-Verhältnisse der österreichischen Monarchie mit einem Anhange der Volkszahl, Geburten, Sterbefälle und Trauungen vom Jahre 1819 bis zum Jahre 1843
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Seite 360 von 369
Autor: Becher, Siegfried / Siegfried Becher
Ort: Wien
Verlag: Doll
Umfang: 368 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1819-1843
Signatur: II 212.874
Intern-ID: 348543
358 IV. Trammgen vom Jahre i§i9 bis zum Jahre L8ck». Um ein normales Trauungsverhältniß zu ermitteln, ist das Ergebmß eines einzelnen Jahres nicht zureichend; wir haben daher in dm nachstehenden Tabellen die Anzahl der Trauungen von 12 Provinzen der österreichischen Monarchie wahrend der Jahre 1819 bis 1843 mit der Bevölkerung verglichen; allein auch hier zeigt sich hei dem ersten Ueberblick während einzelner Jahre eine sehr un gleiche Zahl der Trauungen, welche Ungleichheit noch mehr

im Verhältnisse zur Population hervortritt, und namentlich in den ein zelnen Provinzen auffallend varirt. Getr an te Pa im I. 1819 162 032 ' » 1820 161.990 » 1821 149.927 » 1822 139.758 » 1823 134.502 » 1824 149.168 * 1825 149.615 » 1826 154.475 » 1827 165.806 >> 1828 164.455 Summe 1.531.728 r e wurden gezählt in im I. 1829 167.463 » 1830 162.155 » 1831 150.208 » 1832 188.643 » 1833 172.299 y> 1834 ,171.842 » 1835 169.679 » 1836 180.522 1837 184.863 » 1838 167.631 Summe 1 .715.305 )en 12 Provinzen: im 1.1839

Zu- und Abnehmen wäh rend der einzelnen Jahre, dieses Schwanken läßt sich richtiger noch beurtheilen aus der Vergleichung der Ehen, welche in den einzel nen Provinzen während verschiedener Jahre eingegangen worden sind. ■ I. 1819 im Durchschnitte unter 110 Bewoh- n - ent /ci! m ri, 1? un i5F 139, im I. 1827 unter 118 Bewohnern eme Ehe 9 Och lösten. Nimmt man das Jahr 1819 als ein sehr gün stiges zur Basis, so wurden unter den einzelnen Provinzen im Küstenlande unter 75, in der Lombardie unter 99, im Venetiani

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Bücher
Kategorie:
Sozialwissenschaften
Jahr:
1846
¬Die¬ Bevölkerungs-Verhältnisse der österreichischen Monarchie mit einem Anhange der Volkszahl, Geburten, Sterbefälle und Trauungen vom Jahre 1819 bis zum Jahre 1843
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Seite 70 von 369
Autor: Becher, Siegfried / Siegfried Becher
Ort: Wien
Verlag: Doll
Umfang: 368 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1819-1843
Signatur: II 212.874
Intern-ID: 348543
Im Jahre 1837 bis 1840 hat sich die ganze Bevölkerung in ben c on seri b ir t en Provinzen nach Abschlagung der Ab wesenden und Hinzurechnung der Fremden um 236.932 männl. und 219.877 weibliche, zusammen um 456.829 Jnd. vermehrt, und zwar: männlich weiblich männlich weiblich in Niederösterreich 24 715 I. ZI 898 I. tm Küstenlande 4.2363. 4.047 I. » Oberösterrclch 3.604» 1.411 » tu Böhmen •55.349 » 54.811 » » Steiermark 11.782» 9.505 » » Mähren 23.319 >, 18,134 » » Kärnten 1.901 » 2.367

>> » Schlesien 4.753 « 6.817 » » K>ain 3.737» 3 809 » >, Galizien 103.546 » 97.084 » Dom Jahre 1840 bis 1843 betrug die Zunahme der Bevölke runginden conscribirten Provinzen 237.416 männliche und 236.897 weibliche , zusammen 474 313 Judividllen. Im I. 1840 betrug die Zahl der männlichen Abwesenden 324.773, der weiblichen 150.101, daher gegen das I. 1837 die ersteren um 39.164, die letzteren um 19.473 mehr. Dagegen die fremden Zugewanderteu des männlichen Geschlechtes 324.778, des weiblichen 249.841, daher

gegen das 1.1837 die ersteren um42.745, die letzteren um 34.404 mehr. Im Jahre 1843 waren von der eigenen männlichen Bevölke rung abwesend 343.442, von der weiblichen 172.403, daher mehr im 3,1840 um 18.669 bezüglich 22,302, Die zugewanderteu Frem den haben im I. 1843 des männlichen Geschlechtes 352.913, des weiblichen 271.611, daher gegen das I. 1840 um 28.135 bezüg lich 21.970 mehr betragen. In den einzelnen Provinzen ändert sich dieses Berhältniß, je doch sind die Fälle selten, wo das Wegziehen

der einheimischen Bevölkerung größer ist, als das Einwandern von Bewohnern an derer Provinzen oder aus dem Auslände. So waren im I- 1840 von den Bewohnern der Provinz Böhmen mehr männliche Indivi duen abwesend, als Fremde eingewandert sind, eben so von den Bewohnern Mährens, Schlesiens und Galiziens, im J. 1843 war dieses der Fall in denselben Provinzen, aber auch im Küsteulande. Schon daraus ist zu ersehen, daß dieses Wegziehen der eigenen Be wohner und das Einwandern Fremder den eigentlichen Stand

16
Bücher
Kategorie:
Sozialwissenschaften
Jahr:
1846
¬Die¬ Bevölkerungs-Verhältnisse der österreichischen Monarchie mit einem Anhange der Volkszahl, Geburten, Sterbefälle und Trauungen vom Jahre 1819 bis zum Jahre 1843
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Seite 234 von 369
Autor: Becher, Siegfried / Siegfried Becher
Ort: Wien
Verlag: Doll
Umfang: 368 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1819-1843
Signatur: II 212.874
Intern-ID: 348543
2SS men hierauf, wie auf viele andere gleichwichlige Momente gar keine Rücksicht. Schon früher wurde nachgewiesen, daß das Mortalitätsver- haltniß in den einzelnen Provinzen differire, und daß in einem Jahre bald mehr bald weniger gegen ein anderes Jahr sterben. Dieser Unterschied ist selten vom Belange, wie die nachfolgenden Nachweisungen ersehen lassen, und nach welchen ein Ster be fall im Durchschnitte während des 2.1834 1.1837 I. 1839 1.184« 1.1813 in Oesterreich u. d. Enns

....... » 29, » 31, » 31, fr 31, » 29 fr Siebenbürgen . . . . » 40/ » 46, » 48, » , » fr der Militärgrenze . . . » 28, » 29; » 25, » / » — Bewohner entfallt. Die geringste Mortalität haben Siebenbürgen und Dalmatien, in beiden Provinzen starben zwar in einem und dem an deren Jahre bald mehr bald weniger, jedoch im Durchschnitte kann man annehmen, das Mortalitätsverhältniß sei hier gleich ; dage gen ist die Sterblichkeit in der Militärgrenze und Oesterreich un ter der Eims am bedeutendsten, und fast in beiden Provinzen gleich; eben so haben fast

gleiche nur minder bedeutende Sterblich keit die drei slavstchen Provinzen Böhmen, Galizien und Mähren mir Schlesien; die Sterblichkeit in den beiden italienischen Provin zen ist größer als in den zuletzt genannten Ländern, aber nicht so groß, wie in Niedeiösterreich. Unter den Alpenländern haben fast

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Zeitungen & Zeitschriften
Die neue Südtiroler Tageszeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 06.02.1998
Umfang: 16
finanziell unterstützt. Wer im laufenden Jahr Aktionen mit dieser Zielsetzung durchführt, kann im Sinne des Landesgeset zes Nr. 4 aus dem Jahr 1989 um einen Beitrag ansuchen. Die Anträge an das Landesamt für Familie, Frau und Jugend in Bo zen müssen bis spätestens 16. Februar eingehen. Tageszeiten«: Onorevole Boa to, auf Ihren Antrag hin wird es in der neuen Vcilassung Ita liens heißen: „Die Region Trentino-Südtirol setzt sich aus den autonomen Provinzen Bozen und Trient zusammen“. Ist das ein billiges

Provinzen Bozen und Trient ausdrückt. Damit haben wir in der Verfassung eine tripolare Ausrichtung der Südtiroler und Trentiner Autonomie verankert. Sie meinen die Verankerung der beiden Provinzen in der Verfassung? Genau. Denn damit wurden ne ben der Region „Trentino-Südti- rol" zum ersten Mal auch die bei den autonomen Provinzen in der Verfassung festgeschrieben. Das ist nicht nur ein wichtiger Schritt, sondern es ist eindeutig eine "hi storische Wende. Dieser Passus in der Verfassung bestätigt

zum ei nen die Existenz der Region, zum anderen aber dreht er gleichzeitig das Verhältnis Region-Provinzen um. Oberste Verwaltungseinheit ist nicht mehr die Region, aus der die beiden Provinzen hervorge hen. sondern man geht von den beiden Provinzen aus, die zusam men dann die Region bilden. Rine Änderung ohne prakti sche Auswirkungen ? Ganz im Gegenteil. Wenn im Frühjahr 1999 dieser zweite Teil der Verfassung in Kraft treten wird, dann werden Südtirols Landtagsabgeordnete nicht mehr Die Tiroler

Phase, wo die beiden Provinzen Trentino und Südtirol ihr Autonomiestatut an die neue Verfassung anpassen müssen. Einmal müssen die neuen Kom petenzen eingefügt werden, die nach diesei- Reform auch die Re gionen mit Normalstatut erhal ten und zum zweiten muß das Statut dieser neuen Ausrichtung der Südtiroler und Trentiner Au tonomie angepaßt werden. Eine Ausrichtung, in der das bisherige Verhältnis Region-Provinzen auf den Kopf gestellt wird. Steckt hinter Ihrem Antrag auch eine Abfuhr an die SVP

die jeweilige autonome Provinz ist. Die Institution Region bleibt bestehen, wird damit aber zum Ort der gegenseitigen Abstim mung beider Provinzen. Aber mit welchen Kompeten zen? Man wird das Verhältnis Region- Provinzen neu entwerfen müs sen. Die beiden Provinzen sollen die Kompetenzen der Region festlegen. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, daß die Regi on jene Kompetenzen wahr nimmt, die über die beiden Pro vinzen hinausgehen. Probleme, die überprovinziell sind. Etwa Umwelt- oder Verkehrsproble

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Standpunkt
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Seite 5 von 12
Datum: 12.04.1957
Umfang: 12
■A armes Schichtung des Volkseinkommens und der Verbrauchsausgaben in den verschiedenen Provinzen Italiens Italien ist in 92 .Provinzen eingeteilt. Diese unterscheiden sich nicht nur in ihrer geographischen Struktur und be- völkerungsmässigen ' Zusammensetzung voneihanaeri'söriderh' weisen auch in Ein kommensbildung und' Verbrauchsent wicklung beträchtliche Unterschiede auf. Es ist hier unmöglich, alle einzelnen 92 Provinzen zu berücksichtigen. Es ist all gemein bekannt, dass das Volkseinkom

der Bevölkerung der ver- schiedenen Gebiete an der Gesamtbevöl kerung, berücksichtigen. Bezieht man das Volkseinkommen im Jahre 1955 auf die Kopfzahl der Bevölkerung ln den einzelnen Provinzen, so wird ‘ die ganze Problematik des Gegensatzes von Nord- und Süditalien drastisch verdeutlicht: Einem durchschnittlichen prö-Kopf-Eln- kommen in der Provinz Mailand von 450.000 Lire lm Jahre 1955 stand ein pro- Köpf-Einkommen von nur 76.169 Lire in der Provinz Aveliinö gegenüber. Provin zen wie Ennä, Catanzaro

, Benevento, Agrigento, Lecce, Reggio Calabria, Co- senzä, Potenza und Caserta wiesen durchweg ein pro-Kopf-Einkommen Von weniger als 100.000 Lire im Jahre 1955 auf. Die zehn reichsten Provinzen waren dagegen Mailand (450.000 Lire), Vercelli (425.190 Lire), Val d’Aösta (386.000 Lire); Imperia (378.000 Lire), Turin (356.800 Li re), Savbna (325.5000 Lire),' ; Varese (317.200 Lire), Novara (307.800 Lire), und Rom (305.660). Die Provinzen Bozen und Trient standen an 13. und 26. Stelle mit 283.230 Lire bzw

. 227.800 Lire. Das durchschnittliche pro-Kopf-EIn- kommen' in ganz Italien im Jahre 1955 betrug 202.386 Lire. Setzt man diesen Wert ’= 100, so' ergeben'■ sich Indexzif fern, die in Mailand 222,4. in Vercelli 210,1, in Varese 156,7, ln Rom 151, in Bo zen 139,9 und in Trient 112,6 ausma chen; gegen Werte, die in den Südpro vinzen durchweg. unter 100 liegen und in zwölf südlichen Provinzen sogar nicht einmal die Indexzahl 50 erreichen. Die ganze Armut des italienischen Südens wird durch diese nüchternen

Zahlen il lustriert. Man hat versucht, auch die Ver brauchsausgaben in Gesamtitalien und ln den. einzelnen Provinzen zu erfassen. Dabei , hat man sich auf statistisch re lativ leicht greifbare Werte beschränkt,, wie Zahl der Radiohörer, Ausgaben für Tabak, für Theater und Kino, für den Verbrauch von elektrischem Strom für Beleuchtungszwecke und für Kraftfahr zeuge. Eine dementsprechend ermittelte Tabelle ergibt folgendes Bild: - Aufschlussreich sind auch die Zahlen bereits erwähnten Regionen folgende

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Bücher
Kategorie:
Sozialwissenschaften
Jahr:
1846
¬Die¬ Bevölkerungs-Verhältnisse der österreichischen Monarchie mit einem Anhange der Volkszahl, Geburten, Sterbefälle und Trauungen vom Jahre 1819 bis zum Jahre 1843
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Seite 367 von 369
Autor: Becher, Siegfried / Siegfried Becher
Ort: Wien
Verlag: Doll
Umfang: 368 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1819-1843
Signatur: II 212.874
Intern-ID: 348543
Inhalt Seile Einleitung . . 3 Erster Abschnitt. D re Bevölkerung nach der Anzahl des Geschlechtes und ihre Vertheilung nach dem Flä cheninhalte 14 I. Hauptübersicht der Bevölkerung nach der Anzahl des Geschlechtes und ihrer Vertheilung II, Übersicht der männliche» und weiblichen Bevölkerung in den ein zelnen Provinzen III. Gm- und Auswanderungen im Jahre 1840 und 1843 .... A. Auswanderungen mit und ohne Bewilligung ..... B, Einwanderungen IV, Uebersichi der Bevölkerung nach Abrechnung

der Anwesenden und Hinzurechnung der Fremden vom I. 1840 u. 1843 V, Nachweisung der in militärischer Hinsicht klassificirten männlichen Bevölkerung . . - Zweiter Abschnitt. Das Verhält« lß der Städte, Markt flecken, Dörfer, Häuser und Familien zum Flä ch e n r a u m e I, Wohnorte und Familien der ganzen Monarchie im 1.1840 u. 1843 II. Flächeninhalt, Wohnorte, Häuser und Familien in de» couscri- Lirten Provinzen Dritter Abschnitt. Anzahl und Verhäktniß der Trauun gen in ihren verschiedenen Beziehungen

. ... . X. Trauungen im Jahre 1840 und 1843 ......... II. Trauungen nach den Altersstufen .......... III. Trauungen nach dem-Mande . . V.! ..... IV. Trauungen nach dem GAuhensbekemü.u%• .i-/' V. Uebersichi der Trauungen in den Kreisen- der einzelnen Provinzen VI. Trauungen im Jahre 1844 . ........... Vierter Abschnitt. Anzahl und Verhältniß der Gebur ten in ihren versch ied eneu Beziehungen .... I, Die Verhältnisse der Geburten in der ganzen Monarchie . . . U. Die Verhältnisse der Geburten in den einzelnen

Provinzen . . 14 88 57 57 61 65 68 70 70 74 94 95 101 106 109 115 137 139 139 151

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