das Recht hat, von den Regierungen, die Freiheit des Statt halters Christi, und die Regierungen müssen diesem Verlangen nachgeben. Unsern Bestrebungen gehört die Zukunft! Innsbruck, 26. Dezember. Die „Gazetta d' Jtalia" bespricht in einer römischen Korre spondenz vom 13. Dezember die Vorbereitungen zum festlichen Em pfange Viktor Emanuels und enthält folgende Stelle: D-r Brunnen auf der Piazza di Venezia wird wundervoll werden, rc. .c. Vor ausgesetzt, daß diese Konferenz keine Lüge enthält
, machen wir die Katholiken Oesterreichs darauf aufmerksam, daß die Piazza di Ve nezia, eine Dependenz des venezianischen Palastes, ausschließliches Eigenthum Oesterreichs ist. Zur Zeit der päpstlichen Regierung wurde dieses Eigenthumsrecht derarr respeklirt, daß z. B. alljährlich die kais. Botschaft in einer besonderen Note in der höflichsten Weise gebeten wurde, die Errichtung von Tribünen auf dem genannten Platze für die Dauer der letzten Faschmgswoche zu gestatten, und daß die nöthigen Arbeiten erst nach ertheilter
Bewilligung in An griff genommen wurden. Wir stellen daher folgende Frag •: Ge schehen die auf der Piazza di Venezia zum Zwecke des F.steinzuges Viktor Emanuels begonnenen Arbeiten mit oder ohne Zustimmung der österreichischen Botschaft? Ist letzteres der Fall, wie kommt es dann, daß Cavaliere Palomba, dermalen Botschaftsrath und s°it mehr als zwanzig Jahren Beamter in der Kanzlei des Palastes, nicht die Aufmerksamkeit seines Vorgesetzten auf diese so flagrante Verletzung des österreichischen Eigenthums
gelenkt hat? Wir müssen annehmen, daß, wenn Cavalier Palomba seine Pflicht erfüllt hätte, der Botschafter seinerseits nicht unterlassen hätte, bei den neuen römischen Behörden mit Erfolg Klage zu führen. Hat im Gegen theil der Botschafter seine ausdrückliche Zustimmung gegeben, daß die Piazza di Venezia den revolutionären Demonstrationen beim feierlichen Einzuge des Usurpators zur Bühne diene, dann sind wir überzeugt, daß er nur in Folge eines besonderen Befehles der kaiser lichen Regierung gehandelt