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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 28.11.1914
Umfang: 8
oder ob der Tod die Folge von Kriegsstrapazen war. Die Witwenpensionen. Die Pension ist verschieden hoch in den ersten sechs Monaten nach dem Tode und in der folgenden Zeit. In den ersten sechs Monaten ist sie so hoch wie der Unterhaltsbeitrag, den die Frau während des Kriegsdienstes ihres Mannes erhalten hat; mit an deren Worten: sechs Monate lang wird der Witwe der Unterhaltsbeitrag weitergezahlt, wenn die Frau einen solchen bekommen hat. Hat sie aber keinen be kommen, weil sie selbst einen Verdienst

hatte, so kann sie, wenn sie den Verdienst auch erst nach dem Tode ihres Mannes verliert, selbst dann noch um den Unterhaltsbeitrag ansuchen und sie mutz ihn sechs Monate nach dem Tode des Mannes bekom men. Den Witwen, die keinen Unterhaltsbeitrag bean spruchen können, wird sofort nach dem Tode des Mannes die Witwenpension bezahlt; diejenigen, die den Unterhaltsbeitrag sechs Monate nach dem Tode des Mannes bekommen müssen, erhalten dann die Witwenpension. Die Pension ist aber sehr niedrig. Sie die Witwe eines beträgt für monatlich

Kronen Cargenlosen 9.- Gefreiten 12.- Korporals 15.- Zugsführers 18.- Feldwebels mit Löhnung bis zu 70 h 22.50 Feldwebels mit höherem Lohn 30.- Kadetten oder Oberbootsmannes 37.50 Es gilt nur die wirkliche Charge. Ist jemand blotz T i t u l a r korporal, aber sonst nur Infanterist oder Ersatzreservist gewesen, so bekommt seine Witwe nur die niedrigste Pension. Solange die Witwe gänzlich erwerbsunfähig und zugleich mittellos ist, erhält sie zur Pension einen Zuschutz von 8 Kronen monatlich

eine höhere Pension gewähren will, so ist im § 24 des älteren Gesetzes bestimmt: „Witwen der erwiesenermatzen vor dem Feinde gefallenen oder binnen Jahresfrist infolge einer vor dem Feinde erhaltenen Verwundung oder an Kriegsstra pazen verstorbenen Personen bekommen zur normal- mätzigen Jahrespension einen fünfzigprozentigen Zuschlag." Es kommt also zu den 72, 96, 120, 144, 180, 240 und 300 Kronen noch die Hälfte dazu und das ergibt dann die in der Tabelle angeführten Be träge. Es ist vollständig

gleichgültig, ob die Witwe ein Einkommen hat oder nicht. Sie mutz die Pension auch bekommen, wenn sie reich ist. Hat die Frau kei nen Unterhaltsbeitrag bekommen, so beginnt die Pension am ersten Tage des Monats, in dem der Mann gestorben ist oder in dem er von der Militär behörde als tot betrachtet wurde. t Die Witwe hat jedoch keinen Anspruch auf Pen sion, wenn sie in der letzten Zeit vor der Einrückung des Mannes nicht mit ihm in Gemeinschaft gelebt hat (auch wenn sie nicht gerichtlich geschieden

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 12.02.1915
Umfang: 16
ist, die ihm im Kriege beigebracht worden ist, oder ob die Be schädigung auf andere Weise entstanden ist, wenn sie nur in Ausübung des Militärdienstes und ohne eigenes Verschulden des Soldaten erfolgte, oder ob der Tod die Folge einer an einem Dienst ort oder im Spital erworbenen ansteckenden Krankheit oder ob der Tod die Folge von Kriegs strapazen war. Die Witwenpensionen. Die Pension ist verschieden hoch in den ersten sechs Monaten nach dem Tode und in der folgenden Zeit. In den ersten sechs Monaten

. Den Witwen, die keinen Unterhaltsbeitrag beanspruchen können, wird sofort nach dem Tode des Mannes die Witwenpension bezahlt; die jenigen, die den UnterhaltsbeiLrag sechs Monate nach dem Tode des Mannes bekommen müssen, erhalten dann die Witwenpension. Diese Pension ist aber sehr niedrig. Sie be trägt für die Witwe eines .monatlich Kronen Chargenlosen 9.0 Eüreiten 12.— Korporals 15.— Zugsführers 18.— Feldwebels mit Löhnung bi* , 22.50 Feldwebels mit höherem Lohn 30.— Kadetten oder Oberbootsmannes 37.50

Solange die Witwe gänzlich erwerbsunfähig ist und zugleich mittellos ist, erhält sie zur Pen sion einen Zuschuß von 8 K monatlich. Es ist vollständig gleichgültig, ob die Witwe ein Einkommen hat oder nicht. Sie muß die Pension auch bekommen, wenn sie reich ist. Hat die Frau keinen UnterhaltsbeiLrag bekommen, so beginnt die Pension am ersten Tage des Mo nats, in dem der Mann gestorben ist, oder in dem er von der Militärbehörde als tot betrachtet wurde. Die Witwe hat jedoch keinen Anspruch aus Pension

, wenn sie in der letzten Zeit vor der Einrückung des Mannes nicht mit ihm in Ge meinschaft gelebt hat (auch wenn sie nicht gericht lich geschieden war). Wenn sie aber nachweist, daß sie am Aufhören der ehelichen Gemeinschaft keine Schuld trägt, bekommt sie die Pension. Ferner bekommt die Witwe keine Pension, wenn gegen den Mann vor oder nach seinem Tode derartige Anschuldigungen erwiesen wor den sind, daß er selbst, wenn er nicht gestorben wäre, trotz Invalidität keine Pension bekäme, das heißt, wenn der Mann

erwiesenermaßen ein schweres Verbrechen begangen hat. Wenn die Witwe neuerlich heiratet, hört natürlich die Pension auf; die Frau bekommt KU" Die nächste Nummer der „Tiroler Bauern-Zeitung" erscheint am 26. Februar 1915 "W8

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 24.09.1915
Umfang: 16
der Anspruch zu Recht? Es ist ganz gleichgültig zur Erlangung der Pension, an welcher Todesart der Soldat gestor ben ist. Die Pension wird den Witwen ausbe zahlt, ob der Soldat direkt vor dem Feinde ge fallen ist, ob er im Felde oder im Spital den Wunden, ob er den Strapazen, der Uebermüdung oder einer seuchenartigen Krankheit erliegt. Alle diese Fälle werden gleich behandelt. Es ist auch gleichgülitg, ob der Soldat an einer Krankheit stirbt, die er sich im Felde geholt hat, etwa einer Ansteckung

, an der er nicht die Schuld trägt, oder an einer sonstigen Krankheit. Ausgenommen sind nur jene traurigen Fälle, wo der Soldat an sei nem Tode selbst die Schuld trägt. Die Witwen und Waisen jener Leute, die auf Grund des Kriegsdien st lei st ungsgesetzes einberufen sind, sind den Angehörigen nach Soldaten wie in der Frage des Unterhaltsbeitrages so auch hier vollkommen gleichgestellt. 2. Der Unterhaltsbeitrag wird fortgezahlt! Die Regierung sieht selbstverständlich ein, daß mit den geringen Beiträgen der Pension

den Versuch unternehmen, den Unterhaltsbeitrag zu erlangen, die bisher abge wiesen wurden. Mit Recht wird von verschiede nen Seiten darauf hingewiesen, daß in vielen Fa milien der Unterhalt nicht gefährdet war, solange der Familienernährer am Leben war. Wohl ist der Unterhalt gefährdet, seit der Ernäherr tot ist, für das Vaterland das Leben opferte. Pension und U n t an h alts beitrag zu gleicher Zeit werden in keinem Falle bezahlt. Nachdem der Unterhaltsbeitrag in der Regel höher wie die Pension

sein wird, ist anzuraten, daß der Unter haltsbeitrag verlangt wird. 4. Der Unterschied zwischen Unterhaltsbeitrag und Witwenpension ist aber am markantesten darin, daß der Unter- haltsbeitrag nur an Bedürftige gegeben wird. Während die W i t w e n und Waisenpen- pension unter allen Umständen bezahlt wird. So sagt z. B. ein Erlaß der Grajzer Statt halterei vom 18. Mai 1916, Z. 7 1209 / 12 folgen- des: „Anläßlich einer Unterbehörde gestellten An frage wird darauf aufmerksam gemacht, daß den Witwen der vor dem Feinde

auf die Bestimmung des § 24 des Gesetzes vom 27< April 1887, R.-G.-Bl. Nr. 41 gefordert nach wel cher den gänzlich erwersunfähigen und mittellosen Witwen nach Mann schaftspersonen für die Dauer dieses Zustandes außer der Witwenpension ein jähr licher Betrag von 96 Kronen gebührt". Die Höhe der Witwenpension. Die Pension, die gesetzlich festgelegt ist, bd trägt für die Witwe eines chargenlosen Soldaten monatlich neun Kronen, Gefreiten zwölf Kronen, Korporals 16 Kronen, Zugsführers 18 Kronen, Feldwebels 22 Kronen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 12.02.1915
Umfang: 16
die Mutter Anspruch auf Pension hat. Ist die Mutter gestor ben oder bekommt sie aus einem anderen Grunde (Verheiratung) keine Pension, so ist der Er- Ziehungsbeitrag 6 K monatlich. Die Charge des verstorbenen Vaters ist für die Höhe des Er ziehungsbeitrages gleichhültig. Der Erziehungs- beitrag wird für Knaben gezahlt, bis sie 16, für Mädchen aber nur bis sie 14 Fahre alt sind. Für Kinder, die Lehranstalten besuchen, kann aber der Erziehungsbeitrag bis zur Beeidigung des Schulbesuches gezahlt

werden und auch bis zum 24. Lebensjahre. Die Höchstsummen. Das Gesetz setzt fest, daß die Pension für die Witwe und die Kinder zusammen nicht mehr als 45 K monatlich betragen darf. Würde sie in folge größerer Kinderzahl mehr betragen, so be kommt zwar die Witwe die ganze Witwenpen- sion, die Pensionen der Kinder Iverden aber ge kürzt. Wenn also die Witwe eines Feldwebels, die 30 K bekommt, 6 Kinder hätte, bekommt jedes Kind nicht 4 K, sondern K 2.50 monatlich. In dem Augenblick, da um ein Kind weniger anspruchsberechtigt

ist, bekommen aber die an deren Kinder nnchr. Ebenso setzt das Gesetz fest, daß Waisen, deren Mutter keine Pension be kommt, zusammen nur 30 K. monatlich erhal ten. Der Erziehungsbeitrag wird der Mutter oder der Stiefmutter der Kinder ausgefolgt: sind aber die Kinder nicht bei der Mutter oder Stiefmutter, bekommt der Vormund das Geld. Was bekommen die übrigen Angehörige»? Während das Gesetz über den Unterhalts- beitrag außer der Frau und den Kindern auch noch den Eltern, den Geschwistern, den Schwie

gereltern, der unehelichen Mutter und den un ehelichen Kindern des Soldaten Unterhaltshei- trag gewährt, bekommen die Angehörigen nach dem Tode des Soldaten keine Pension. Wenn sie Unterhaltsbeitrag bezoaen haben, wird er ihnen nach 6 Monate nach dem Tode ausbezahlt, Laim erlischt aber jeder Anspruch. Während das Gesetz über den Untcrhalts- beitrag auch Vorsicht,' daß der Soldat vermißt wird, fehlt das Wort „vermißt" in den Pen sionsgesetzen. Die Militärbehörden wollen aber, wie aus einem Erlaß

hervorgeht, die Vermißten den Toten gleichstellen: also sechs Monate nach der Feststellung des VermißiseinL Unterhalts- beitrag, dann Pension. Taucht aber der Soldat wieder auf, nachdem schon Pensionen bezahlt wurden (z. B. aus der Gefangenschaft, aus der er nicht nach Hause schreiben konnte), so muß natürlich, da der Unterhaltsbeitrag höher ist als die Pension, das zu wenig Gezahlte nachgezahlt werden. Wo meldet mau den Anspruch an? Diejenigen Angehörigen, die Unterhalts- beitrag bekommen, brauchen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 16.07.1915
Umfang: 16
selbst den bisherigen Zustand gebessert hat, werden wir noch im Laufe den weiteren Ausführungen ersehen. Unter welchen Umständen tritt die Jnvaliden pension ein? Die gesetzliche Jnvalidenpension gebührt so wohl den Angehörigen, des Heeres, der Marine, der Landwehr und des Landsturms, aber auch den nach dem Kriegsdienstleiftungsgesetze verpflichteten Personen, wenn sie d i en stu n t au g l i ch wer den. Das Militärversorgungsgesetz läßt aber diese Sätze nicht allgemein gelten, sondern hat bedeu tende

, wenn der Soldat auch für immer erwerbsunfähig ge worden ist. Darum sind die Mannschafts personen schlechter gestellt als die längerdienenden Unteroffiziere, die die Pension bei zehn Dienst jahren erhalten, wenn sie nur zu Militärdiensten untauglich erklärt worden sind. Der Begriff „bürgerlich erwerbs- u n fä h i g" 'ist natürlich viel umstritten^ und es kommt alles auf die Entscheidung der Super arbitrierungskommission an, die zu bestimmen hat, ob der zu untersuchende Mann erwerbsunfähig ist oder nicht. Wer

hat, bekommt er die Pension. Ist eine Aussicht auf Besserung des Zustandes zu er warten, wird die Pension vorerst auf eine be stimmte Zeit gewährt, und zwar auf ein bis drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit er folgt eine neue Untersuchung und die Bestimmung der Pension. Die Höhe der Jnvalidenpension wird jedenfalls nach dem Zusammentreten des Parlaments neugeregelt werden müssen. Jetzt be trägt die Jnvalidenpension für den Soldaten ohne Charge 6 K monatlich Gefreiten '..... 8 „ „ Korporal

Verhältnis zurückversetzt wird, kann für ihre Fa milie nicht entsprechend sorgen. Von dem, was der Kriegsinvalide als Pension bekommt, kann aber niemand leben. Nach dem bisherigen Zu-- st a n d hört aber der Bezug des Unterhaltsbei- träges auf, wenn der Mann aus dem Militärver-> band scheidet, superarbitriert, dauernd beurlaubt usw. wird. Deswegen sagt die kaiserliche Verordn nung vom 12. Juni 1915 in § 2: „Für Mannschaftspersonen österr. 'Staats- bürgerschaft, die während oder infolge des gegen wärtigen

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Alpenländische Gewerbe-Zeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 27.02.1913
Umfang: 6
sucht in Pension Stel- 1.29 X bei der genannten,Firma erhältlich. lung. 86 „ lieberschrei, -n der Geleise am Südbahnhose. mZ'kaukrnke' In jüngster Zeit sind mehrere Anzeigen gegen ^ ., .... , ‘ . , „ „ • ^ t t errnifm hiesige Geschäftsleute vorgekommen, Leiche di- „ Zwe'ke SoGn reflektiert auf Posten in Hotel KtMieN Geleise des Südbahnplanums überschritten, um oder feinerer^ Pension. zur Bahnwage zu gelangen, welche sich inner- Stubenmädchen sucht Posten in Hotel oder halb der Geleiseanlage befindet

. Da das Ueber- Pension. • schreiten der Geleise nach dem Betriebsregle- hilssarbeiker für Gärtnerei sucht Stelle. <90 ment, verboten ist, wurde gegen die Betreffen- .. , . ^ . . ,, . den strafweise vorgegangen. Wie die Handels- J ra , u tein, aus purem Hause, perfett in der und Gewerbekammer mitteilt, kann irgend eine Hauswirtschaft, mit besten Referenzen, sucht Aenderung in dieser Bestimmung des Betriebs- Pertrauensstelle m Hotel oder Pension. An bei Entfettungskuren, gegen Ver stopfung rust hervor aycuv

und Reini- staüet, wenn der betreffende Verfrachter zur gungs-Anstalt gesucht. 82 Bahnwage oder allenfEs auch zu den Aus- Aochenlernenn, die zahlt, wird in Pension zusgeleisen an der südlichen Bahnhoframpe ge- mifoenommen v° langen will. Zu diesem Behnse muß die Par-genommen f tei dies beim Magazinsbeamten oder bei dem ^ AAWnston ^°^"'Ernerm findet Stelle Gewerbetreibender, bist du rin den äußeren Dienst habenden Magazmsmelster m Pension _ 29 Freund deiner Skandeskostemn io bettellö anmslden

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Der Arbeiter
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Seite 2 von 4
Datum: 02.11.1916
Umfang: 4
von 14 Jahren nicht über schritten haben und noch in der Obsorge der Eltern stehen. Militärspitäler dürfen die Aufnahme der mit Jnvalidenpension Beteilten sowie ihrer Frauen nnd Kinder unter keinem Vorwände verweigern. Mit Jnvalidenpension Beteilte, die im Erkran kungsfalle in ein Zivilspital übrgeben werden, ver bleiben im vollen Genüsse ihrer Gebühren, doch kann die für die Zeit ihrer Verpflegung in einen! solchen SWale entfallende Quote ihrer Jnvaliden- pension, nicht aber der ihnen gebührenden Zulagen

zur Deckung deQ ausgelaufenen Spitalsauslagen beigezogen und von den betreffenden Spitalsver waltung gegen amtliche Quittung behoben wer den. Gelangen mit Jnvälidenpensionen Beteilte bei einem Zivil- oder Militärgerichte zur Haft, so bleiben sie während der Tauer des Untersuchungs arrestes im vollen Genüsse ihrer sämtlichen Gebüh ren, während der Dauer des Strafarrestes aber nur dann, wenn sie infolge des Strafurteiles der Jnvaldenversoraung nicht verlustig geworden sind. Die ihnen gebührende Pension

- hobener Jnvalidenpensionsraien erlischt nach einem Jahre; es behalt daher derjenige Jnvalidenpen- , sionist, der seine Pension länger als durch zwölf Monate zu beheben unterläßt, nur den Anspruch auf den nachträglichen Empfang der letztversloffenen zwolfmonatlichen Raten von jenem Monat zurück gerechnet. in dem er sich um die Erfolglaffung meldet. Von den Bezügen der invaliden Mannschaft, sie mögen welcher Art immer sein, darf unter keinem Vorwände ein Abzug stattfinden sie unterliegen durchaus

bei Stvatsanstel- lungen in Anrechnung zu bringen sind. Die Zahl der mit Jnvälidenpensionen beteilten Soldaten, die Staatsanstellungen erstreben, ist bcgreiflicher- tveise sehr hoch. Die bezüglichen Fälle werden durch das Militärversorgungsgesetz' geregelt. Die ivesent- stchen Bestimmupgen sind folgende: 1. Jedem mit der Jnvalidenpension bleibend beteilten Unterossizier oder Soldaten wird gestat tet, die Abfertigung im zweijährigen Betrage der ihm gebührenden Pension anzusprechen. Die Pen- sionsabfetigung

nicht wenigstens um ein Drittel übersteigen, gebührt dem Betreffenden das auf die Jnvalidenpension nebst de:n Mehrdrittel noch Abgängige als „Militärzuschuß", welcher jedoch nie mehr als die zuletzt bezogene Jnoaliden- pension betragen darf und solange zu erfolgen ist, bis der Betreffende einen Dienstposten erhält, des sen Gesamtbezüge die zuletzt empfangene Jnva- lidenpcnsion um ein Drittel übersteigen. — Die bloß Zeitlich mit der Jnvalidenpension beteilten Unteroffiziere und Soldaten haben beim Uebertritt

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Gardasee-Post
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Seite 9 von 12
Datum: 22.07.1911
Umfang: 12
RIVA Gardasee Riva am Gardasee. Hotel und Pension Riva Deutsches Haus von altbewährtem Ruf mit neuen Dependancen und Gärten, Seeaussicht von den Zimmern. Restaurant mit Wiener- Küche. Spezialitäten in Tiroler Weinen. Wannenbäder im Hause. Ausführliche Prospekte über Zimmer- u. Pensionspreise bitte zu verlangen, Luise Witzmann, Besitzerin. k. k. Bezirkshauptmannschaft, Eisenbahn- und Dampf schiff ahrts- Station. Post, Telegraf, Telefon. Ganzjährige Saison. 1910: 43.918 Fremde. Hotel

8. Cristotoro (früher Paoli) in St. CHRISTOF am See (Suganertal). Linie Trient—Tezze—Venedig. Schattiger Restaurationsgarten. Wald am See. Familienhaus, Seebäder, Kahn- und Motor bootfahrten, Fischerei, stundenlange Schatten wege. Für längeren Aufenthalt Abmachungen. Pächter: Th. Stürze!. Filiale der Angio-Oesterreichischen Bank in Innsbruck. Hotel und Pension See-Villa, Flora und Garda Riva am Gardasee (Tirol). Fawilisiibasr I. Ranges- Mit prachtvollen immergrünen Gärten am See, 80.000 Quadratm. groß

, Seebäder, eigener Hafen für Ruder- und Segelboote. Fischerei frei. Pension inklus. Zimmer von 7 Kronen aufwärts. Fable d’höte um 1 Uhr und 7 Uhr. Offen das ganze Jahr. J. Hainzl, Eigentümer. #*#**#*####****##*#***** HOTEL m PENSION =3 SALERN VAHRN bei Brixen (740 Meter ü. d. M.) Prospekte auf Verlangen. cu cn o sz: *s\ o->o UZ rn sr Safes, Geldwechsel, Effecten- Kauf und Verkauf, alle Bank transactionen. — Auskünfte bereitwilligst. Levico-Vetriolo. 500 Meter. 1500 Meter, Eisen-Arsen-Bad bei Trient

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Gardasee-Post
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Seite 9 von 12
Datum: 05.08.1911
Umfang: 12
RIVA am Gardasee, k. k. Bezirkshauptmannschaft, Eisenbahn- und Dampfschiffahrt: - Station. Post, Telegraf, Telefon Ganzjährige Saison. 1910: 43.918 Fremde. Riva am Gardasee. Hotel und Pension fiiua Hotel 8. Cristotoro (früher Paoli) in St. C H R i S T O F am See (Suganertal). Deutsches Haus von altbewährtem Ruf mit neuen Dependancen und Gärten, Seeaussicht von den Zimmern. Restaurant mit Wiener- Küche. Spezialitäten in Tiroler Weinen. Wannenbäder im Hause. Ausführliche Prospekte über Zimmer

-u. Pensionspreise bitte zu verlangen. Luise Witzmann, Besitzerin. m Linie Trient—Tezze—Venedig. — Schattiger Restaurationsgarten. Wald am See. Familienhaus, Seebäder, Kahn- und Motor bootfahrten, Fischerei, stundenlange Schatten wege. Für längeren Aufenthalt Abmachungen. Pächter: Th. Stürze!. Filiale der AnplO'Oesterreichischen Bank in Innsbruck. Safes, Geldwechsel, Effecten- Kauf und Verkauf, alle Bank transactionen. — Auskünfte bereitwilligst. HOTEL und PENSION □ salern czi VAHRN bei Brixen (740 Meter

ü. d. M.) Prospekte auf Verlangen. c Ul ‘cs c: o JO cc Ln - Ä K3 ^ AD K 3 CD 55 Hotel und Pension See-Villa, Flora und Garda Riva am Gardasee (Tirol). Famillkllbauz I. Ranges- Mit prachtvollen immergrünen Gärten am See, 80.000 Quadratm. groß, Seebäder, eigener Hafen für Ruder- und Segelboote. Fischerei frei. Pension inklus. Zimmer von 7 Kronen aufwärts. Iable d’höte um 1 ühr und 7 Uhr. Offen das ganze Jahr. J. Hainzl, Eigentümer. ************************ Levico-Vetriolo. 500 Meter. 1500 Meter. Eisen-Arsen-Bad

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Gardasee-Post
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Seite 9 von 12
Datum: 19.08.1911
Umfang: 12
RIVA am Gardasee, k. !-:. Bezirksbauptmannscnaft, Eisenbahn- und Dampfschiffahrti - Station. Post, Telegraf, Telefon Ganzjährige Saison. 1910: 43.918 Fremde. Riva am Gardasee. Hotel und Pension Riva Hotel 8. Cristotoro (früher Paoli) in St. CHRISTOF am See (Suganertal). Deutsches Haus von altbewährtem Ruf mit neuen Dependancen und Gärten, Seeaussicht von den Zimmern. Restaurant mit Wiener- Küche. Spezialitäten in Tiroler Weinen. Wannenbäder im Hause. Ausführliche Prospekte über Zimmer

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Gardasee-Post
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Seite 9 von 12
Datum: 02.09.1911
Umfang: 12
RIVA am Gardasee, k. k- Bezirkshauptmannschaft, Eisenbahn- und Dampfschiffahrts station. Post, Telegraf, Telefon Ganzjährige Saison. 1910: 43.918 Fremde. Riva am Gardasee. Hotel und Pension fiiua Hotel 8. Cristotoro (früher Paoli) in St. CHRISTOF am See (Suganertal). Deutsches Haus von altbewährtem Ruf mit neuen Dependancen und Gärten, Seeaussicht von den Zimmern. Restaurant mit Wiener- Küche. Spezialitäten in Tiroler Weinen. Wannenbäder im Hause. Ausführliche Prospekte über Zimmer

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Gardasee-Post
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Seite 11 von 14
Datum: 16.09.1911
Umfang: 14
RIVA am Gardasee, k. k- Bezirkshauptrr.annschaft, Eisenbahn- und Dampf schiff ahrts- station. Post, Telegraf. Telefon Ganzjährige Saison 1910: 43.918 Fremde Riva am Gardasee. Hotel unö Pension fiiua Hotel 8. Cristotoro (früher Paoli) in St. CHRISTOF am See (Suganertal). [Deutsches Haus von altbewährtem Ruf mit neuen Dependancen •und Gärten, Seeaussicht von den Zimmern. Restaurant mit Wiener- Küche. Spezialitäten in Tiroler Weinen. Wannenbäder im Hause. Ausführliche Prospekte über Zimmer

-u. Pensionspreise bitte zu verlangen, Luise Witzmann. Besitzerin. Linie Trient—Tezze—Venedig. Schattiger Restaurationsgarten. Wald am See. Familienhaus, Seebäder, Kahn- und Motor bootfahrten, Fischerei, stundenlange Schatten wege. Für längeren Aufenthalt Abmachungen. Pächter: Th. Stürze!. Filiale der AnglO'Oesterreichischen Bank in Innsbruck. Safes, Geldwechsel, Effecien- Kauf und Verkauf, alle Bank transactionen. — Auskünfte bereitwilligst. ffJITEL m° PENSION SALERN VAHRN Sei Brixen (740 Meter

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Gardasee-Post
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Seite 9 von 12
Datum: 30.09.1911
Umfang: 12
RIVA am Gardasee, Riva am Gardasee. Hotel und Pension fiiua Deutsches Haus von altbewährtem Ruf mit neuen Dependancen und Gärten, Seeaussicht von den Zimmern. Restaurant mit Wiener- Küche. Spezialitäten in Tiroler Weinen. Wannenbäder im Hause. Ausführliche Prospekte über Zimmer-u. Pensionspreise bitte zu verlangen, Luise Witzmann, Besitzerin. k. k. Bezirkshauptmannschaft, Eisenbahn- und Dampf schiff ahrts- station. Post, Telegraf, Telefon- Ganzjährige Saison. 1910: 43.918 Fremde. Hotel

8. Cristoforo (früher Paoli) in St. CHRISTOF am See (Suganertal). Linie Trient—Tezze—Venedig. Schattiger Restaurationsgarten. Wald am See. Familienhaus, Seebäder, Kahn- und Motor bootfahrten, Fischerei, stundenlange Schatten wege. Für längeren Aufenthalt Abmachungen. Pächter: Th. Stürze!. Filiale der Anjlo-Oesterreichischen Bank in Innsbruck. Safes, Geldwechsel, Effecten- Kauf und Verkauf, alle Bank transactionen. — Auskünfte bereitwilligst. HOTEL und PENSION Eli SALERN Eil VAHRN bei Brixen (740 Meter

ü. d. M.) Prospekte auf Verlangen. C>j 1/1 s—. j o fej r\ c: ~ t/i C K3 o ^ J=i £ Hotel und Pension See-Villa, Flora und Garda Riva am Gardasee (Tirol). Famlllellbavs I. Ranges- Mit prachtvollen immergrünen Gärten am See, 80.000 Quadratm. groß, Seebäder, eigener Hafen für Ruder- und Segelboote. Fischerei frei. Pension inklus. Zimmer von 7 Kronen aufwärts. Fable d’höte um 1 Uhr und 7 Uhr. Offen das ganze Jahr. 3 . Hainzl, Eigentümer. ff####****###**##*##***** Levico-Vefriolo. 500 Meter. 1500 Meter. Eisen-Arsen-Bad

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Zeitungen & Zeitschriften
Gardasee-Post
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Seite 9 von 12
Datum: 08.07.1911
Umfang: 12
RIVA am Gardasee, k. k- Bezirkshauptmannschaft, Eisenbahn- und Dampfschiffahrts- station. Post, Telegraf, Telefon. Ganzjährige Saison. 1910: 43.918 Fremde. Riva am Gardasee. Hotel und Pension Riua Hotel 8. Cristotoro (früher Paoli) in St. CHRIS TO F am See (Suganertal). Deutsches Haus von altbewährtem Ruf mit neuen Dependancen und Gärten, Seeaussicht von den Zimmern. Restaurant mit Wiener- Küche. Spezialitäten in Tiroler Weinen. Wannenbäder im Hause. Ausführliche Prospekte über Zimmer

-u. Pensionspreise bitte zu verlangen, Luise Witzmann, Besitzerin Linie Trient—Tezze—Venedig, zzzm Schattiger Restaurationsgarten. Wald am See. Familienhaus, Seebäder, Kahn- und Motor bootfahrten, Fischerei, stundenlange Schatten wege. Für längeren Aufenthalt Abmachungen. Pächter: Th. Störzel. Filiale der Anglo-Oesterreichischen Bank in Innsbruck. Safes, Geldwechsel, Effecten- Kauf und Verkauf, alle Bank transactionen. — Auskünfte bereitwilligst. HOTEL und PENSION □ SALERN EZl VAHRN bei Brixen (740 Meter

ü. d. M.) Prospekte auf Verlangen. 4— 'd o -O CC l/T 52 CD DDDDSDDDDDDDDGDDDDDDDDDD Hotel und Pension See-Villa, Flora und Garda Riva am Gardasee (Tirol). P3Mlll6kkail8 I. K3VY68 Mit prachtvollen immergrünen Gärten am See, 80.000 Quadratm. groß, Seebäder, eigener Hafen für Ruder- und Segelboote. Fischerei frei. Pension inklus. Zimmer von 7 Kronen aufwärts. Fable d’höte um 1 Uhr und 7 Uhr. Offen das ganze Jahr. J. Hainzl, Eigentümer. **##*#*#*####*####*##*#* Levico-Vetriolo. 500 Meter. 1500 Meter. Eisen-Arsen-Bad

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 23.02.1912
Umfang: 8
, daß ihnen nach vollendetem 10. Dienstjahre für jedes weitere Dienstjahr 3 Prozent (anstatt 2.4 Prozent) von den in die Pension einrechenbaren Bezügen zu gerechnet werden. Die Adjuten der Praktikanten werden erhöht: für Praktikanten des Konzeptsdienstes auf 1400 X und nach zweijähriger Dienstzeit auf 1600 X, für Praktikanten des Rechnungs- und Kanzleidienstes auf 1200 X, nach zweijähriger Dienstzeit auf 1400 Kronen. Der Aufwand für Beamte beträgt 47.219 X 97 h, für Professoren 2800 X. Zu diesem Kapitel nimmt GR. Direktor

des Stadtschulrates vom Ge meinderate eine Zulage von 400 X für Lehrer und 700 X für Lehrerinnen aller Kategorien zuerkannt werden. Ueber Beschluß des Gemeinderates ernannte Bür gerschuldirektoren erhalten die Funktionszulage von jährlich 600 X in die Pension, nicht aber in die Witwenpension einrechenbar. Leitern und Leiterinnen von Volksschulen werden die gesetzlichen Leitungszulagen auf 60 X für jede Klasse, mindestens aber auf den Betrag von 500 X jährlich ergänzt. Schulleitern (-Leiterinnen), die wengstens

die letzten 10 Dienstjahre vor ihrer Pen sionierung in dieser Eigenschaft gedient haben, wird der Betrag von 500 X in die Pension, nicht aber in die Witwenpension eingerechnet. Für städtische Handarbeitslehrerinnen und Kin dergärtnerinnen werden die bisherigen Bezüge für provisorisch Angestellte von 1000 X auf 1200 X und für definitiv Angestellte von 1200 X auf 1500 X erhöht, sowie für die definitiv Angestellten die bisherigen fünf Quinquennien a 100 X in Quadriennien umgewandelt. Die bisherigen Akti

vitätszulagen (200 X für provisorische, 300 X für definitive) werden in Wohnungsgebühren umge wandelt und sind als solche in die Pension nicht ein rechenbar. Der Aufwand für diese Kategorien beträgt 48.679 X 28 h. 3. Stadtärzte. Die Remuneration der Stadtärzte wird um je 200 X pro Jahr, jene des Spitaldirektors um 400 X pro Jahr erhöht. Der Aufwand beträgt 1000 X. 4. V e r t r a g s b e a m t e. Die bisherigen Vertragsbeamten erhalten ab 1. Jänner 1912 im Schema der städtischen Vertrags beamten

von 3 X, 4 X und 5 X nach Quadriennien bei zufriedenstellender Dienstleistung bleibt aufrecht. Hiezu erhält jeder einen in die Pension nicht einrechenbaren Quartier geldbeitrag von jährlich 200 X und vier in die Pen sion einrechenbare Alterszulagen von je 100 X nach vollendetem 12., 16., 20. und 24. Dienstjahr. Der Aufwand beträgt 7934 X 39 h. 6. A m tsdiener. Das bisherige Quadriennalschema für proviso risch angestellte Amtsdiener bleibt aufrecht und wird durch ein 8. Quadriennium von 5 X 60 h täglich ergänzt. Außerdem erhalten

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 16.05.1918
Umfang: 8
, hat, wenn er aus diesem Anlasse dienstuntauglich geworden ist und auch eine minde stens 20prozentige Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Ausübung seines bisherigen bürgerlichen Be rufes erlitten hat, Anspruch auf eine Pension. Diese Pension wird je nach dem Grade der Er werbsfähigkeit in vier Abstufungen bemessen, und zwar nach der 1. Stufe bei Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Ausiibung des bisherigen bür gerlichen Berufes um 20 bis 50 Prozent, nach der 2. Stufe bei einer Berufsbeeinträchtigung um 51 bis 75 Prozent

, nach der 3. Stufe bei einer Be rufsbeeinträchtigung um 76 bis 100 Prozent und nach der 4. Stufe bei gänzlicher Unfähigkeit zum bisherigen bürgerlichen Berufe und zu jeden! son stigen- regelmäßigen Erwerbe. Für Infanteristen und Gefreite beträgt die jährliche Pension in die sen vier Stufen 120, 180, 240 und 360 X, für Korporale und Zugsführer 132, 198, 264 und 396 K, für Feldwebel 144, 216, 288 und 432 K. Diese niedrigen Sätze erfahren einige Aufbesserun en durch die Verwundungszulage. Schwerinvalide aben

Anspruch auf die Jnvalidenhauspension und allen Kriegsinvaliden gebührt zur Pension auch die Kriegszulage. Das neue Militärversorgungsgesetz sucht eben speziell für die Fälle schwerer Schädigun gen durch die Kombination der verschiedenen Ver sorgungsgebühren eine möglichst ausreichende Ver sorgung zu bieten, während in den Fällen leichterer Schädigungen, wo ja die bürgerliche Berufsfähig keit mehr oder weniger erhalten blieb und die Exi stenz der Betreffenden daher auch ohne die Mili tärversorgung

finden können und diese der Unterbringung in einem Militär-Jnvali- denhaus vorzieben, statt der normalen Pension die I n v a l i d e n h a u s p e n s i o n, welche z. B. für einen Infanteristen 600, für einen Feldwebel 804 Kronen jährlich beträgt. Alle Mannschaftspersonen, die aus Anlaß der Kriegsdienstleistung mit einer Pension (Jnvaliden hauspension) beteilt werden, erhalten außerdem eine Kriegszulage. Diese beträgt bei Pensio nen nach der 1. oder 2. Stufe 60 Kronen jährlich, bei Pensionen

Körperersatzstücke zu bestreiten. Zum Zwecke der Förderung der wirtschaftlichen Selbständigkeit kann den im Bezüge einer Kriegs zulage stehenden invaliden Mannschaftspersonen unter bestimmten, im Verordnungswege festzu setzenden Bedingungen ein Vorschuß auf die zuerkannten Versorgungsgebühren bis zum Höchst ausmaße des zehnjährigen Betrages dieser Gebüh ren (Pension, Jnvalidenhauspension, Verwun dungszulage, Kriegszulage) gewährt werden. Die Rückzahlung solcher Vorschüsse hat in gleichen mo natlichen Raten

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