freiheitlichen mit zähem Nachdruck gefordert, weil sie, die angebliche Partei des deutschen Volkes, nichts so fürchten, als eben das Volk. Der Zehnkronen-Zen- sus und die Listenwahl halten sie als die mindesten Hilfsmittel, um gegen das deutsche Volk alle Zen susmandate zu erobern. Mit Heil und Sieg wird ine Partei sich am Wahltage bekränzen können, nach dem sie zwei Wochen lang einen heftige« Kampf für die Knebelung des Volkes führte! Wenn eine Partei ihren Daseinszweck nur darin erblickt, möglichst viele
Mandate zu erlangen bei einer Wahl, dann ist der Kampf um ein Wahlrecht, das den Sieg schon mit seinem Aufbau verbindest vielleicht ein kluger strategischer Schachzug. Aber eine Partei, die in den breiten Volksschichten Anhang werben will, darf zu solchen Mitteln nicht greifen, weil sie mit den aufgerichteten Privilegien die Wur zeln alli-ackt, die sie mit dem Volke verbinden. Den Deutschfrerheitlichen wird das Wahlrecht, das unter ihrem Drucke zustande gekommen isst keine Anhän ger werben
, dann wird der aus Hötting sagen: Ich gehe zur Wahl - der aus der Höttingergaste-Stadt aber wird bekennen müsten, daß er vom Wahlrechte ausgeschlosten ist. Und wenn sich die zwei fragen, wieso das kommt, daß ein und dieselbe Steuer in Hötting das Wahl recht gibt, einige Häuser weiter aber in Innsbruck ; niif>t mehr, so müsten sie sich die Antwort geben: das kommt daher, weil einige Häuser weiter in Inns bruck die Herrschaft des deutschen Freisinns, die Herrschaft jener Partei beginnt, die eine Volkspartei
dieser Steuergattung ausgeschieden! Mit dem hohen Zensus wird gerade jenen Bevölkerungsschichten ein Wahlrecht genom men, die vermöge ihrer Zahl in der Steuerleistung ausschlaggebend sind. Die Deutschfreiheitlichen ha ben deshalb mit dem hartnäckigen Festhalten an dem Zehnkronen-Zensus auf das schlagendste ihre Volks feindlichkeit und Zwieschlächtigkeit bewiesen: was ist das, wenn eine Partei pochend auf die Steuer- l e i st u n g der Städte, für diese bestimmte Aus nahmen begehrt — Ausnahmen
Schichten das Recht, die politi schen Früchte der Steuerleistung sich aneignen zu dürfen! Damit wird gesagt, daß es in den Städten zweierlei Menschen gibt: solche-, die zahlen und da- für auch Rechte genießen, und solche, die z a h l e n und schweigen müssen! Bündiger als durch eine so zwieschlächtige Haltung kann keine Partei mehr ihren protzenhaften Haß gegen die breiten Volksschichten zum Ausdruck bringen. Was den Ausschluß aller Städter, die weniger als 10 Kronen direkte Staatssteuer bezahlen