verhindert ist und diese Verhinderung sich für die ganze Lebenszeit erstrecken wird. Aönig Otto ist seinem verstorbenen Bruder Ludwig Ur ähnlich, er galt wie dieser als ein ^bezaubernder Züngling; man schwärmte für seine schönm Augen, man war entzückt von der eleganten Gestalt und alle Herzen jubelten ihm zu. Heute ist sein Blick unstät) und wenn auch die Augen ihre wunderbare Bläue behalten haben, ein geistiger Ausdruck tritt aus ihnen nicht hervor; seine rosige Gesichtsfarbe
erschienen die Kuratoren des Königs Otto, Baron Malsen und General v. Prankh in Füisten- ried und meldeten dem Kranken den Tod des Königs Ludwig. Prinz'Otto,'der zum Empfang die Obersten uniform seines Regiments angezogen hatte, schien die Worte nicht zu verstehen, denn er zeigte keine Regung und gab keinen Laut von sich, so daß die beiden Würdenträger die Ueberzeugung erhalten mußten, Prinz Otto sei von der erschütternden Todes-Botschaft ganzlich unberührt geblieben, daß also sein Geist
wieder, die Diener vor sich zu ichen. Mit dem Titel kam ihm auch die Erinnerung ^München und er verlangt, dahin geführt zu werden, kin dieser Wunsch ist unerfüllbar. Otto bleibt auch König in Fürstenried. ^ Rundschau. Inland. Am 19. d. wurde das Gesetz betreffend n Landsturm für die im Reichsrathe vertretenen onigreiche und Länder, mit Ausnahme von Tirol, und orarlberg, amtlich publizirt. —Eine Besserungs- ^ür Kinder soll nach einem Beschlusse des !? kMerr. Landesausschusses in Eggen bürg (Nieder- °I erreich
Trägweite - nicht blos für Bayern,- sondern auch für ganz Deutschland haben.' - . . . Die königliche Civilliste in Bayer« beträgt4,231.044 Mark. Den Schulden des; verstorbenen Hönigst stehen auch bedeutende Activa,. Bauten und Werthgegenstände gegenüber. Die Apanage des Prinzen Otto betrug bisher 137.148 Mark. Jetzt fließt seiner Curatel die könig-: liche Civilliste zu. Die Königin-Mutter bezieht 240.728 Mark.-) ^ ^ ^ In Deutschland ist dem Bun des rath der Ent-^ wurf eines Gesetzes betreffend