48 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1832/13_08_1832/BTV_1832_08_13_1_object_2907580.png
Seite 1 von 14
Datum: 13.08.1832
Umfang: 14
Friedrich Otto von Baiern, zweitem Sohne Sr. Majestät des Königs von Baiern, anzubiethen. Von seiner Seite hat der König von Baiern, als Vormund des Prinzen Otto während dessen Minderjährigkeit handelnd, und die Ansichten der drei Höfe zu gleicher Zeit theilend, als er die Beweggründe ge bührend schätzt, welche sie bestimmt haben, ihre Wahl auf einen Prinzen feines Hauses zu richten, beschlossen, die Kro ne von Griechenland für feinen zweiten Sohn, dem Prin zen Friedrich Otto von Baiern anzunehmen

der König von Baie»n den Hrn. August Freiherrn von Cetto, Ihren bevollmächtigten Minister bei Sr. brittischen Majestät, welche nach AnStauschnng Ihrer, in guter und gebührender Form befundenen Vollmachten über fol- gendeArtikel, die sie unterzeichnet haben, übereingekommen sind: t. Art. Die Höfe von Großbritannien, Frankreich und Nuß land, durch die griechische Nation gehörig dazu ermächtiget, biethen die erbliche Souveränität Griechenlands dem Prinzen Friedrich Otto von Baiern, zweitem Sohne

Sr. Majestät deS Königs von Baiern, an. 2. Se. Majestät der König von Baiern, im Namen seines minderjährigen Sohnes handelnd, nimmt in seinem Interesse die erbliche Souveränität Griechen lands unter nachfolgenden verabredeten Bedingungen an: ». Der Prinz Otto von Baiern soll den Namen: ,^König von Griechenland,' führen. 4. Griechenland wird unter der Sou veränität des Prinzen Otto von Baiern, und unter der Garan tie der drei Höfe einen unabhängigen Staat bilden, zufolge der Bestimmungen des von den drei

di« Un terhandlungen über die Gränzen werden beendet seyn, und diesen Traktat den Mächten mittheilen wollen, mit welchen sie Verbindungen haben, so kam man dahin überein, daß sie diese Verbindlichkeit erfüllen sollen, und daß Se. Majestät der König von Griechenland bei dem fraglichen Traktate kon- trahirender Theil werden soll. ?. Von diesem Augenblick an werden die drei Höfe ihren Einfluß anwenden, um die Aner kennung des Prinzen Otto von Baiern, als Königs von Grie chenland, von allen Souveränen und Staaten

, mit welchen sie Verbindungen haben, herbei zu führen. 8. Die Krone und die königlich» Würde sollen in Griechenland erblich seyn, und auf di» Erben und rechtmäßigen Nachkommen des Prinzen Otto von Baiern in gerader Linie und nach der Ordnung der Primogenitur übergehen. Eben so soll auf den Fall des Able bens dieses letzten FürstenS ohne direkten und legitimen Erben die Krone auf seinem jüngern Bruder, und auf dessen direkte Erben nach Ordnung der Primogenitur übergehen. In keinem Falle dürfen die Kronen von Griechenland

1
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1832/30_07_1832/BTV_1832_07_30_2_object_2907477.png
Seite 2 von 10
Datum: 30.07.1832
Umfang: 10
würde, dein laufen die Arbeiter weg, und sein Gut uiusl veröden. — Gras Woronzoss, ehemaliger russischer Bothschafter zu London, ist daselbst, wo er sich seinen Aufenthalt gewählt hatte, in voriger Woche gestorben. London, den 20. Juli. ImOberhause entwickeltederMar- qu,S von Londonderrv seine angekündigte Motion wegen Erhe bung des Primen Otto ans den griechischen Thron. Er fragte, welchen Nutzen denn England ans einer llebereinknnft ziehen könne, die die SraatSlasten um beiläufig eine Million Pf. Sterl

. vermehrt hat, die bestimmt ist, eine fremde Anleihe zu uuter- stützeu, nachdem, wie dem Haufe bereits bekannt, dem Prin zen Otto von England, Frankreich und Rußland ein Darle hen von 2» Millionen Gulden verbürgt wird, damit er an der Spitze von soao Baiern von seinem Throne Besitz nehme. Griechenlands Pazifizirung ist Zwar eine sehr wüuschenswürdi- ge Sache, aber der Neduer möchte doch zuvor wissen, wie Eng land sich gegen eine fremde Monarchie verbinden könne, ohne daß man die Einwohner darum befragt

Lcndonderry den Grafen Grey, ob er geneizt sev, dem Hause eine Abschrift der Konferenz der drei Mächte > durch welche der Prinz Otto anf den griechischen Thron erhoben wor den Ist, vorzulegen, und ob er gesonnen sey, von den» Parla mente die Erlaubniß zur Zahlung der von dein Ministerium verbürgte» Anleihe zu verlangen? Lord Grey antwortete, auch er sey Anfangs der Meinung gewesen, Englaud solle sich nicht in die griechischen Angelegenheiten mischen, welche Meinung er auch öffentlich geäußert

3