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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1925
Festschrift zu Ehren Emil von Ottenthals.- (Schlern-Schriften ; 9)
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Seite 468 von 532
Autor: Ottenthal, Emil ¬von¬ [Gefeierte Pers.] ; Klebelsberg, Raimund ¬von¬ [Hrsg.] / [hrsg. von R. v. Klebelsberg]
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XVI, 496 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Bibliogr. E. von Ottenthal S. [491] - 494
Schlagwort: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung<br />p.Ottenthal, Emil ¬von¬ ; f.Bibliographie
Signatur: II Z 92/9
Intern-ID: 104573
der Landschaft stets wiederholte Zusatz „edel und unedel' 4 ). Diese breit auf das Volk aufgebaute „Landschaft' war auch in der Folge ein sehr selbstbewußter Träger des Tiroler Landesgefühls. l ) Die einschlägige Urkunde von 1289 März 30 (Archiv Schloß Gandegg hei Bozen, Abschrift Sammlung Schönach, M. Ferd. Innsbruck blieb A. Jäger unbe kannt und daher findet er in seiner Gesch. d. landständ. Verfassung 2, 13 ff. die »Reife* derselben erst unter Herzog Otto (1295—1310). Diese Urk. beinhaltet: »Wir Meinhart

etc. wellen und gepieten, wann wir mit ersamer, weiser leute und unsrer dienatmanne rat yber al unser laut gesetzet haben der gepesserunge unde gemeinen nutz aller leute gemeinlich«, folgendes Gesetz: Wer durch zehn Jahre unbeklagt ein Gut besitzt, kann desselben auf Klage eines anderen, der in dem selben Gerichts- und Pfarrsprengel wohnt, nicht mehr entwert werden. Der Richter Gerold'von Gries gibt unter dem obigen Datum dem Notar Otto den Auftrag, ilioc stafrufrum et quam plura alia statuta

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