und sie zufrieden zu stellen. Sein Rathgeber war dabei der Minister Ben st, der Oesterreich mehr geschadet hat als der unglückliche Krieg vorn Jahre 1866. Dieses Uebereinkommen zwischen Oesterreich und Ungarn wird der „österreichisch-ungarische Ausgleich" ge nannt, weil sich dabei die zwei streitenden Theile verglichen habeil. Durch diesen Ausgleich hat Ungarn die ersehnte Selbständigkeit zum großen Theil erlangt. Unsere Monarchie wurde nänilich im Jahre 1867 in zwei Staaten getheilt, in Oesterreich und Ungarn
, in Ungarn recht hohe Steuern getrieben werden, dass diesseits der Leitha, bei uns, das beste Einvernehmen Nlit der Kirche herrscht, jenseits aber der Cultur- kanipf brennt und ähnliches nlehr. So sind Oesterreich und Ungarn zweiStaaten, sie bilden aber dennoch zusammen eineMonarchie, nicht bloß deshalb, weil beide Staaten von einem Herrscher regiert werden (der bei ulls Kaiser, drüben aber König heißt), sondern rveil sie nach außen gegenüber den anderen Mächten als ein einziges Reich, als Oesterreich
-Ungarn auftreten. Oesterreich und Ungarn hat jedes einen eigenen Ministerpräsidenten, aber mitsammen haben sie nur einen Minister des Aeußern, der die Ver handlungen mit den auswärtigen Reichen zu führen hat; Oesterreich-Ungarn zusammen hat einen Kriegsminister und für die gemeinsamen Aus lagen auch einen Reichsfinanz min ist er. Die auswärtigen Reiche, z. B. Deutschland, Italien, Frank reich haben es also nicht mit Oesterreich, auch nicht mit Ungarn, sondern mit der österreichisch-ungarischen
Monarchie zu thun, so im Frieden, so im Krieg. Gienge der Frieden in die Brüche und käme es zum Krieg, er würde von der einheitlichen Gesammt- monarchie, nicht von einem der beiden Staaten geführt. Noch in einer anderen Hinsicht silld beide Stckaten nach allsten hin Eines, und darauf machen wir die Leser ganz besonders aufmerksam: Oesterreich- Urlgarn bilden ein gemeinsames Zollgebiet. Was will dies sagen? — Dies will sagen, dass die Zölle für beide Staatsgebiete, für ganz Oesterreich- Ungarn
die gleichen sind. Ob eine Kuh, ein Stier rc. in Oesterreich oder in Ungarn eingeführt wird, ist für den Einfuhrzoll ganz gleich. Wird in Oester reich Weizen eingeführt, muss für den Metercentner 1 fl. 50 kr. gezahlt werden, ebensoviel in Ungarn; werden Erbsen eingeführt, muss bei uns 1 fl. Zoll gezahlt werden, ebensoviel in Ungarn. Für einen Stier sind 4 fl. zu zahlen, gleich, ob er in Cis- oder Transleithanien eingeführt wird. So hat die öster reichisch-ungarische Monarchie einen gemeinsamen autonomen