aus gesetzlichen Gründen die Kuratel zu verhängen, und ihm in der Person des Paul Schönherr dortselbst einen Kurator zu bestellen befunden habe. K. K. Landgericht Miederö, den 20. März 1S4S. v. Guggenberg, Landrichter. Wallnöfer, Aktuar. 1 Versteig erungS-Edikt. Nr. 79S Vom k. k. Landgerichte Neumarkt wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in der CrekutionS- fache deö Hrn. Dr. v. Larcher in Botzen, als Gewalt haber der Andreas v. Kristallischen Erben, gegen Karl v. Makowitz dahier wegen
etwas Gesträuch, in der Nigl Stein gelegen, von 1204 Klaftern groß, mit den Gränzen 1. an.Spitalwald, 2. an ThereS Fliri geb. Schacher, 3. an die Landstraße, 4. das Kirchen - oder Meßnerstück, zinSt der Kirche in Neumarkt Oel21 Pfund, Zehenl bezieht den nassen Hr. Pfarrer zu Neumarkt, trocknen^reichen die WieSfeldun- gen keinen. . AuSrufSpreiS 400 fl. Nr. Kat. 442. Eine Behausung, erbaut mit Stu ben, Küche, Kammer, Keller und FeuerwerkstÄlt mit Nr. 65 bezeichnet, gränzt 1. an nachbeschriebene Behau sung
, 2. Traminer Moos, 3. Joseph Maringele, und 4. Hrn. Michael v. VilaS, ist luteigen. Zehent bezieht den nassen daS Spital zu Neumarkt, vom trockenen sind die Wiesen frei. AuSrufSpreiS 1400 fl. Nr. Kat. 456. Sin Stück WieSmahd und Wein bau, jenseit» dir^rsch gelegen, vaS Schornstückl genannt, von 1204 Klaftern groß, gränzt I.an gemeinen Riglweg» L. v. Fedrigottis Erben, S. Hrn. v. Pichler, und 4.Hrn. v. KZaldaroniS Gut, ist luleigen. Zehenl bezieht den nassen daS Spital Neumarkt, ,om trockenen
20 Klaftern; gränzt 1. an daS MooS und besagten Klösterlehof, 2. an dieKlösterle- hofSgüter, 3. und 4. an den Etschfluß und zum Theil an die Gemeinde Neumarkt. L. Eine schlechte Bewaldung, steinig und zum Theilt vom Wilvbach überschüttet, auS Forchen undGestaud'ach besetzt, von 360 Morgen groß; gränzt 1. an den Ma- veutlnerberg, 2. an die Gemeinde Laog, 3. die Landstra ße, und 4. an die KlosterhosSbewaltung. Dieser Hof sammt Zugehörde zinSt der Probstei Welschmichaei, öder nun dem Pfarrwiddum Margreid
alle, welche^eine auf diese Realität ten versicherte Forderung geltend zu machen gedenken, dieselbe längstens bis zur ersten VersteigerungS-Tag» fatzung umso sicherer mit einer gehörig instruirten Kla ge anher anzumelden, als sie widrigenS die RechtSnach, theile d«S, Gubernial-CirkttlarS vom 6. April 1340, Zahl 6733, zu gewärtigen hätten. ^ K. K. Landgericht Neumarkt, den 1. März 1345. v. Ottenlhal, Landrichter. Spiß, Aktuar.