. Das Mißtrauen wegen des Besitzes der Adria- kuste wolle nicht weichen. Wie aus Paris gemeldet wird, warnt das ..Journal' vor dem Aufbauschen der Nachricht von einem Weiterbestande Monte negros. Tatsachlich befindet sich das ganze Königreich in den Händen der ost.-ungarischen Truppen. Die Lage auf dem Balkan werde immer bedenklicher. Ferner ersieht man aus den Pariser Blat tern. daß die Besetzung Skutarisin Frank reich ewen tkefen Eindruck machte. Die Blätter erklären dazu, es sei zweifellos, daß das monte
: 1. Alle im Lande befindlichen Kriegs- waffen samt Munition und Zubehör, ein schließlich Geschütze, Maschinengewehre, Hand granaten. Bomben und Kriegsmaterial aller Art, Schiffahrtsmittel, sowohl private wie staat liche, werden den k. u. k. Militärbehörden über geben. 2. Art der Ablieferung: Jeder Montenegriner liefert die bei sich befindlichen Waffen und deryl. in nachstehenden Orten ab : Podgoritza, Niksic, Kolasin, Danilorograd, Sawnik, Andrijewiza, Goranska. Die monte negrinische Regierung trägt
tragen. Jeder ?mn Tranen der Waffe berech tigte Monteneariner muß eine von der monte- nearinifchen Regierung auf seine Person aus gestellte Legitimation bei sich tragen, widrigen falls er nach Ablauf der in Punkt 2 genannten Termine als Feind bekämpft oder der militär- ftrasgerichtlichen Behandlung zugeführt wird. Die montenegrinische Regierung wird über die Anzahl der in Waffen zu belassenden Personen dem k. u. k. Militärkommando einen konkreten Vorschlag machen und bekannt geben, wie diese Organe
äußerlich gekennzeichnet sind oder ge kennzeichnet werden. 3. Da die k. u. k. Tntppen fast das ganze montenegrinische Territorium besetzt haben, steht es ihnen frei, bis zum Friedensschlüsse ihre Operationen fortzusetzen. Hie bet werden sie von den Montenegrinern weder behindert, noch beunruhigt werden. Die monte negrinische Regierung wird ihrerseits den k. u. k. Truppen bei diesem Vorgehen jede mög liche Unterstützung angedeihen lassen betreffend Unterkunft. Holz, Wasser und Transportmittel, soweit
werden am 25. ds. freigelassen und sind in Podgoritza dem k. u. k. Militärkommando zu übergeben. Die monte negrinischen Kriegsgefangenen werden beim Friedensschlüsse übergeben. Die montenegrini schen Delegierten bitten aber, daß die monte negrinischen Kriegsgefangenen auch vor Ab schluß der Friedensverhandlungen freigelassen werden. Jene Montenegriner, die sich seit Ein- stellung der Feindseligkeiten, das ist am 17. ds, 8 Uhr vormittags, den k. u. k. Truppen er gaben, gelten nicht als Kriegsgefangene