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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 14
Datum: 02.02.1832
Umfang: 14
, Landes- Gouverneur. Joseph Franz Englert, k. k. Gubernial-Präsidial »Sekretär, alS Referent. C i r e u l a r e. (lll^ ») Die Zinsen von den StaatSschiildverschreibiinge» deS lom- bardisch-venetianischen Monte können auch bei den «re» ditöabtheiluugen außer dem lom bardisch - veneiia» nisä) en K v nigreiche bezogen werden. In Folge Verordnung der k. t. allgemeinen Hofkammev vom »S. v. M., wird Nachstehendes zur allgemeinen Kenntniß gebischt. §. ». Den Besitzern der vier- und fünfperzentigen Staatö

» schuldverfchreibungen des lombardisch.venetianifchenMonte ist gestattet, vom >. Jänner ,S32 angefangen, die Zin sen davon auch bei der Universal-Staatsschulden »Kassa in Wien, oder bei den Kreditökassen zu Linz, Salzburg, Grätz, Prag, Brünn, Lemderg, Ofen, Hermannstadt, Laibach, Klagenfurt, Görz, Innsbruck und Zara ju be» heben. §. a. Sie können sich dieserwegen unter Beibringung der Original-Obligation an die Präfektur des lombar» difch-venclianifchen Monte in Mailand wenden, und der» selben die KreditSkassa angeben, wo, und den Termin, von welchen angefangen

» venetianischen Monte pflegen, nnd in» Falle kein Hinderniß obwaltet, die Interessen-Zahlung leisten, nnd die gehörige Bezeichnung auf der Rückseite der Obligation vornehmen. §. 4. Will der Besitzer einer Schuldverschreibung des lombardisch-venetianischen Monte, deren Verzinsung be reits auf eine KreditSkassa außer den» lvmbardisch - vene» tiauischen Königreiche übertragen ist, die Jnteressen-Zah» lung wieder bei der Kassa deS Monte zu Mailand , öder bei einer andern KreditSkassa erlange

», so ist sich an die jenige KreditSkassa, bei welcher die Zinsen erhoben wer den, zurEinleltung der nöthigen Verfügung und zur Vor merkung auf der Rückseite der Obligation zn wenden. Z. 6. Zur Uebertragung der Interessen-Zahlungen muß dieAnmeldung wenigstens sechs Wochen vor dein Eintritte deS ZahlungS - Termins erfolgen, sonst beginnt die Ue bertragung erst bei dein darauffolgenden ZahlungS-Te»' Mine. §. b. Tritt der Fall ein, daß eine Schuldverschreibung deS lombardisch - venetianischen Monte, von ivelcher

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Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 22
Datum: 20.05.1830
Umfang: 22
der Universal-StaatSschuldenkasse in Wien bestehen noch KreditSkassen zu Linz. Grätz, Prag, Brünn, Lemberg, Ofen . Hermanstadt < Laibach , Klagenfurt. Görz, Salzburg. Innsbruck. Mailand, Venedig und Zara, bei weichen KapitalSauSzahlungen statt finden werden. Di« Hasse des Monte zu Mailand ist Mit der Zurückzahlung der aufgekündigten Rentenschuld deS lombardisch-venezia» Nischen Monte beauftragt. > 8- S- Zur KapiralSauSzahlung find die Original- Schuldverschreibungen. und nach den besonderen Verhält nissen

Obligationen sind in d«» Regel bei jener KreditSkasse zur Verwechslung «itìz «»retchea , wo sie bisher verzinset worden sind, doch bleib, «» derWahl d «r Besitzer solcher Schuld - Beschreibungen st»ig«st«llr, dieselben auch bei einer der §. 4. bezeichneten Kr «dit »kass«n abzugeben Die aufgekündigten Renturkunden d«» lombar disch-venezianischen Monte sind bei der Kasse de< Monte zu Mailand einzureichen. §. 14. Für die zurUmwechSlnng eingereichten Schuld- Briefe wird von der KreditSkasse ein Empfangsschein

den Betrag von Hundert, Fünfhundert oder Eintausend Gulden erreichen, di« Aus» fertigung einer Obligation erfolgt. - ^ 8- Die 4perzeiitigen Zinsen von diesen Anweisun« gen werden erst bèi deren Umsetzung in 4perzentig« Staat»» Schuldverschreibungen berichtiget. 8.22. Für z>ie aufgcküntigten zurUmstaltung in 4perzen- tige Schuldvri-fe dargebrachten Renturkunden de» lombar disch - venetianischen Monte werden 4perjentige auf Ueber» bringer lautende Staats - Schuldverschreibungen in italie» nilcher Sprache

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 14
Datum: 22.12.1831
Umfang: 14
v. Benz, k. k, wirkl. Hosrath. Franz Wilhelm Sondermann. Ehren-Domherr und k. k. Gub.-Rath. Kundmachung. (Ili. r) Das h. Hofkammerpräsidium hat mit Dekret vom ly. Juli l. I., Z. ^249, angeordnet, das, das in Südtirol gelegene und während der italienischen Regierung zurAmor- lisationSkasse des Monte gezogene Vermögen geistlicherKor» porarionen und Sliflun.ien individuell.erhoben, auSgcfchie» den und den betreffenden Fonds « Stiftungen und Korpo rationen sammt den vom 1. November ilZiZ bezogenen

die Anwendung deS oben bemerkten allgemeinen Grundsatzes «ich: statt, welche »och unter k. italienischer Regierung in Folge der Kund- machungei, der Gencrai»Liq»idalioiiS-Direklion vom 20. Mai lind 28. Oktober iHio angemeldet, liquid befunden und so, nach bei dem Institute des Monte iuscribirt wurde», in Donnerstqg, 22. Dezember 1021. Blatt prlvileglrteil Tirol und Vorarlberg. dem dieje ursprünglichen Privatschulden hiedurch Staats» schulden geworden sind, nnd die Gläubiger, ohne daß um cine fernere

eS die Kommission für nöthig, sämmt» liche Glänbiger jener Korporationen und Stiftungen, deren in Südtiröl befindliches Vermögen unter der italienischen Regierung dem Monte einverleibt wurde, hiemit aufzufor, dern, ihre Forderungen.im Kapital» und Zinsbetrage bin nen einer Frist von 8 Wochen, vom Tage der gcgenwärti» gen Kundmachung, gehörig anzumelden und auszuweisen. DaSviesfällige Gesuch muß folgende Angaben enthalten : a. den Ursprung und RechtStitel, dann die Beschas» fenheit und den Betrag der Forderung

tigte Kominission zu richten und bei dem EmweisnngSpro- totolle deS k. k. Landespräsidiums abzugeben. Innsbruck, den iZ. Dezember i8zr. Voi» der Kommission zur Ausscheidnng deS in dem Monte geflossenen südtirolischen geistlichen und StistungS - Vermögens. Franz Baron Vuol, k. k. Gub.-Nach, als Vorstand der Kommisston. Kundmachung (III. 2) hinsichtlich der Kontumaz- und Rastell - Anstalten am Sa- nilätSkordone an der GränzeTirols geaei; ^>as>hurg und gegen Kärnthen. Da in Folge a. h. Entschließung

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 16
Datum: 29.12.1831
Umfang: 16
»- K. K. LandeSgubernium für Tirol und Vorarlberg. Friedrich Grafv. Wilczei, Gouverneur. Robert Nilter v. Benz, k. k. wirkl. Hosrath. Franz Wilhelm Sondermann. Ehren-Domherr und k. t. Gub.-Rath. Kundmachn n g. (III. 2) Das h. Hoftammerpräsidium hat mit Dekret vom ly. Juli l. I., Z. Z24Y, angeordnet, daß daS in Südtirol gelegene und während der italienischen Regierung zurAnior- tisationSiasse des Monte gezogene Vermögen gcistlicherKor, porarionen und Stiftungen individuell erhoben, ansgcschie, den und den betreffenden

, noch die Fortsetzung der kurreinen Zahlungsgebühr beirren wird. Nur bei jenen Forderungen findet die Anwendung deS oben bemerkten allgemeinen Grundsatzes nicht statt, welche noch unter k. italienischer Negierung in Folge der Kund machungen der General-LiquidationS-Direktion vom 20. Mai und sxz-Oktober angemeldet, liquid befunden und so nach bei dem Institute deS Monte inscribirt wurden, in. dem diese ursprünglichen Privatschnlden hiedurch Staats schulden geworden sind, und die Gläubiger, ohne daß nun eine fernere

es die Kommission für nöthig, sämmt liche Gläubiger jenerKorporationen und Stiftungen , deren in Südtirol befindliches Vermögen unter der italienischen Regierung dem Monte einverleibt wurde , hiemit auszufor, dern, ihre Forderungen im Kapital - nnd Zinsbeträge bin, nen einer Frist von 8 Wochen, vom Tage der gegenwärti gen Kundmachung, gehörig anzumelden und auszuweisen. DaSdiesfälligeGesuch muß folgendeAngaben enthalten: a. den Ursprung nnd Nechtöritei, dann die Beschaf fenheit und den Betrag der Forderung

tigte Kommission zn richten und bei dem E«»reichungSpro- tokolle des k. k. Landespräsibiums abzugeben. Jnusbruck, den rz. Dezember i8Zr. Von der Konimission zur Ausscheidung des in dem Monte geflossenen südtirolischen geistlichen und StistnngS - Vermögens. Franz Baron Vuol, k. k. Gub.-Rath, als Vorstand der Kominission. Ausschreibung (III. 2) deS von Daiserilchen Stipe n di nmS. Vom Schuljahre iLZ'/Z-an. ist das von Maria Thc, rese von Daiser gestiftete Stipendium

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Seite 6 von 14
Datum: 19.01.1832
Umfang: 14
emqekettet. §. Z. Die Anmeldn,,g zur Zinsen - Ueberweisung kann jedoch auch »»mittelbar bei derjenigen Kreditskassa, wo die ^inse» künstig behoben werden wollen, unter Beibrin gung der Original - Obligation geschehen. Diese Kassa wird sodann daS erforderliche Einvernehmen mit derPräfektur deS lombardisch-venetianischen Monte pflegen, und im Falle kein Hinderniß obwaltet, die J»tere,len -Zahlung leisten, und die gehörige Bezeichnung auf der Rückseite der Obligation vornehmen. h. 4. Will der Besitzer

einer Schuldverschreibung deS lombardisch - venetianischen Monte, deren Verzinsung be reits auf eine KreditSka»a außer dem lombardisch - vene tianischen Königreiche übertrage» ist, die JnteresseN-Zah- li.nq wieder bei der Kassa des Monte zu Mailand , oder bei einer andern KreditSkassa erlangen, so ist sich an die jenige Kreditskassa, bei welcher die Zinsen erhoben wer de», zurE .'uleitung der nöthigen Verfügung undzurVor- nierkuug anf der Rückseite der Obligation zu wenden. h. S. Zur Uebertragung der Jnteressen

-Zahlunqen muß die?i»ineldung wenigstens sechö Wochen vor dein Eintritte deS Zahl.ingS- Termins erfolgen, sonst beginnt die Ue- bertragling erst bei dem darauffolgenden ZahlungS - Ter mine. §. Tritt der Fall ein, daß eine Schuldverschreibung des lon«bardisch - venetianischen Monte, von welcher die Interesse» bei einer KreditSkassa außer dem lombardisch- veueiiauischeu Königreiche erhoben werden, umzuschreiben kö.ni.ir, so ist sich an die mit der Verzinsung beauftragte Kasse zu wende» , wornach

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